DE20115007U1 - Vorrichtung für eine Schneidemaschine zum Schneiden von Papier, Karton u.dgl. Gut - Google Patents
Vorrichtung für eine Schneidemaschine zum Schneiden von Papier, Karton u.dgl. GutInfo
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Description
Vorrichtung für eine Schneidemaschine zum Schneiden von Papier, Karton und dergleichen Gut
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für eine Schneidemaschine zum Schneiden von Papier, Karton und dergleichen Gut mit einem Maschinentisch zur Ablage und Ausrichtung des Schnittgutes, einem zum Maschinentisch hin und von diesem weg verstellbaren Pressbalken zum Anpressen des Gutes an den Maschinentisch und einer parallel zum Pressbalken verstellbaren Schneidleiste zum Schneiden des Gutes.
Derartige Schneidemaschinen sind im Stand der Technik vielfach bekannt. Sie dienen dazu, Papier, Karton oder dergleichen Gut auf Format zu schneiden. Hierzu ist ein Maschinentisch an der Maschine vorgesehen, auf dem das Gut abgelegt und lagerichtig ausgerichtet werden kann. Das Gut kann dann an eine Anlagekante angeschoben
werden. Es wird dann mit dem Pressbalken an den Maschinentisch angepresst und so lagesicher gehalten. Nachfolgend kann dann die Schneidleiste betätigt werden, so dass das Gut entsprechend geschnitten werden kann.
Es sind auch Vorrichtungen bekannt, mit denen Prägelinien oder dergleichen in Papier oder Karton oder dergleichen Gut eingebracht werden können, um beispielsweise einen aus Karton bestehenden Einband um diese Prägelinie falten zu können.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung für eine Schneidemaschine zu schaffen, die es ermöglicht, mit der Schneidemaschine nicht nur entsprechendes Gut zu schneiden, sondern alternativ auch in das Schneidegut Prägenuten einbringen zu können oder auch sogar Blindprägungen vornehmen zu können.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass die Vorrichtung aus einer im Querschnitt L-förmigen Leiste besteht, die mit ihrem längeren Schenkel an die Unterseite des Pressbalkens anlegbar ist, mit ihrem kurzen Schenkel an die Vorderfläche des Pressbalkens anlegbar ist und mittels Permanentmagneten am
Pressbalken befestigbar ist, wobei die Permanentmagneten an der L-förmigen Leiste fixiert sind, und dass aus der dem Maschinentisch zugewandten Fläche der L-förmigen Leiste ein Nut- und/oder Prägeteil vorragt, mittels dessen das Gut mit Prägenuten und/oder mit einer Blindprägung zu versehen ist.
Durch diese Ausbildung ist es in einfacher Weise möglich, eine bestehende Schneidemaschine auch zum Nuten oder zum Blindprägen von entsprechendem Gut zu benutzen, wozu lediglich als Zusatzteil die entsprechende L-förmige Leiste erforderlich ist. Bei der Benutzung dieser Leiste wird diese lediglich auf den Pressbalken unterseitig aufgebracht, wobei der Halt durch Permanentmagneten gewährleistet ist. Der Pressbalken besteht üblicher Weise aus magnetisierbarem Material, während die Leiste vorzugsweise aus nicht magnetisierbarem Material besteht und die Permanentmagneten in geeigneter Form mit der Leiste verbunden sind. Bei der Benutzung der L-förmigen Leiste wird durch entsprechende Schaltung der Schneidemaschine sichergestellt, dass die Schneidleiste der Schneidemaschine nicht betätigbar ist, sondern lediglich der Pressbalken betätigbar bleibt, so dass nach der Anordnung der L-förmigen Leiste durch Betätigung des
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Pressbalkens dieser zusammen mit der Leiste auf das entsprechende Gut abgesenkt werden kann, so dass eine entsprechende Nut geprägt werden kann, oder auch eine Blindprägung vorgesehen werden kann.
Der Umrüstaufwand für die bestehende Schneidemaschine ist äußerst gering und die Investitionskosten für den Benutzer sind ebenfalls äußerst gering, so dass insbesondere bei kleineren Mengen, die die Anschaffung einer entsprechenden Prägemaschine nicht lohnen, der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders vorteilhaft ist.
Begrifflich muss die im Querschnitt L-förmige Leiste nicht aus einem durchgehenden Profilstück gebildet sein, sondern die Leiste kann auch kammartig oder dergleichen ausgebildet sein, wobei lediglich die L-Form deswegen vorteilhaft und wesentlich ist, weil einerseits eine ebene Anlage an die Unterseite des Pressbalkens und anderseits eine an die Vorderfläche des Pressbalkens gewährleistet ist, so dass eine lagerichtige ausgerichtete Anordnung bei der Montage zwangsläufig erreicht wird.
Die erforderlichen Permanentmagneten können in Mehrfach-
Anordnung in die L-förmige Leiste versenkt eingebaut sein.
Besonders bevorzugt ist zudem vorgesehen, dass auf dem Maschinentisch als Gegenstück zur Leiste mit Nutteil eine Platte oder eine Magnetfolie mit einer der Prägenut und/oder Blindprägung entsprechenden Kontur angeordnet ist, in welche die Prägenut und/oder Blindprägung der Vorrichtung bei auf das Gut abgesenktem Pressstempel unter Prägung des Gutes eingreift.
Die entsprechende Platte oder Magnetfolie kann auf dem Maschinentisch abgelegt werden und ist insbesondere aufgrund ihrer Magnethaftung dauerhaft während des Arbeitsvorganges fixiert. Zur Ausrichtung der Platte oder Magnetfolie ist es möglich, die Platte oder Magnetfolie so zu bemessen, dass sie an eine Anlagekante des Maschinentisches angelegt werden kann, so dass eine lagerichtige Anordnung auch relativ zu der L-förmigen Leiste, die auf dem Pressstempel befestigt ist, sichergestellt ist.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, dass das Nutteil aus einer leistenförmigen Nutlinie besteht.
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Zudem ist bevorzugt vorgesehen, dass die Nutlinie in eine Nut der Leiste teilversenkt eingebracht und darin leicht lösbar gehalten ist.
Auch kann vorgesehen sein, dass die Nutlinie mittels eines in der Nut der Leiste gehalterten, federnden Druckstückes fixiert ist.
Besonders bevorzugt ist dabei, wenn das federnde Druckstück mittels Schrauben und Muttern an der Leiste gehalten ist.
Durch diese Anordnung ist die entsprechende Nutlinie leicht demontierbar und dennoch in der Montagesollstellung sicher und lagerichtig gehalten. Desweiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass die Platte oder Magnetfolie als Eingriffskontur für die Nutlinie einen Nutkanal in Form einer Rillung aufweist.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Nutlinie aus Stahlblech besteht.
Dabei kann auch vorgesehen sein, dass die Nutlinie eine Dicke von etwa 0,7 mm aufweist.
Zudem kann auch vorgesehen sein, dass mehrere, insbesondere zwei Nutlinien parallel zueinander und mit Abstand voneinander vorgesehen sind und die Magnetfolie eine entsprechende Anzahl gleich beabstandeter Nutkanäle aufweist.
Bevorzugt ist ferner, dass die Platte an der Leiste unverlierbar gehaltert ist, wobei von der Platte parallel zum Stellweg des Pressbalkens abragende Führungsstangen befestigt sind, auf denen die Leiste parallel zum Stellweg verschiebbar gehaltert ist.
Hierbei bildet die Platte mit der Leiste eine Montage- und Handhabungseinheit, so dass zwangsläufig eine korrekte Einbaulage sichergestellt ist.
Ein schematisches Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Figur 1 eine Schneidemaschine mit einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung in Vorderansicht;
Figur 2 ein Detail der Figur 1 in vergrößertem
Maßstab ebenfalls in der Vorderansicht gezeigt;
Figur 3 ein Detail der Figur 2 im Schnitt
gesehen;
Figur 4 eine Einzelheit in Draufsicht gesehen; Figur 5 eine Einzelheit im Querschnitt gesehen;
Figur 6 die Einzelheit der Figur 5 in
Draufsicht gesehen;
Figur 7 in Ansicht gesehen.
In der Zeichnung ist eine Schneidemaschine 1 zum Schneiden von Papier, Karton oder dergleichen Gut gezeigt. Diese weist einen Maschinentisch 2 zur Ablage und Ausrichtung des Schnittgutes, einen zum Maschinentisch 2 hin und von diesem weg vertikal verstellbaren Pressbalken 3 zum Anpressen des Gutes an den Maschinentisch 2 und eine parallel zum Pressbalken verstellbare Schneidleiste 4 zum Schneiden des Gutes auf. Die Schneidleiste 4 ist in der Vorderansicht gemäß
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Figur 1 vor dem Pressbalken 3 angeordnet und unabhängig von diesem betätigbar. Bei der normalen Betätigung der Schneidemaschine 1 wird zunächst das entsprechende Gut auf den Maschinentisch lagerichtig ausgerichtet aufgelegt und dann mittels des Pressbalkens 3 gepresst gehalten, bevor mittels der Schneidleiste 4 der Schneidvorgang durchgeführt wird.
Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung nicht zum Schneiden sondern zum Prägen von entsprechendem Gut, beispielsweise Karton, vorgesehen. Dazu ist eine Vorrichtung mit einer im Querschnitt L-förmigen Leiste vorgesehen, die, wie insbesondere aus der Schnittfigur gemäß Figur 3 ersichtlich ist, mit ihrem längeren Schenkel an die Unterseite des Pressbalkens 3 angelegt ist und mit ihrem kurzen Schenkel an die Vorderfläche des Pressbalkens 3 angelegt ist, so dass eine eindeutige Anordnung erreicht ist. Diese Leiste 5 ist mittels Permanentmagneten 6 an dem Pressstempel 3, der aus magnetisierbarem Material besteht, fixiert. Aus der dem Maschinentisch 2 zugewandten Fläche der L-förmigen Leiste 5 ragt im Ausführungsbeispiel eine Nutlinie 7 als Nutteil vor, mittels dessen das Gut mit Prägenuten versehen werden kann. Als Gegenstück ist hierzu auf dem Maschinentisch 2 eine Magnetfolie 8 angebracht, die
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mindestens eine entsprechende Prägenut 9 (Nutkanal) aufweist. Beim Verfahren des Pressstempels 3 in der Zeichnungsfigur 3 nach unten, verformt die Nutlinie 7 im Zusammenwirken mit dem entsprechenden Nutkanal 9 das dazwischen befindliche Gut, beispielsweise einen Karton, so dass daran eine Prägelinie erzeugt wird, die das Falten des Kartons um diese Linie ermöglicht.
Das Nutteil 7 besteht aus einer leistenförmigen, hochkant angeordneten Nutlinie, wobei die Nutlinie 7 in eine Nut 10 der Leiste 5 teilversenkt eingebracht und darin leicht lösbar gehalten ist. Die Halterung erfolgt mittels eines federnden Druckstückes 11 sowie mittels in der Zeichnung nicht näher dargestellter Muttern und Schrauben, so dass es möglich ist, die Nutlinie 7 in die Nut 10 einzudrücken. Das Druckstück llhält dann die Nutlinie 7 in der Sollposition. Der Benutzer kann aber in einfacher Weise die Nutlinie 7 auch aus der Nut unter Überwindung der Haltekraft des Druckstückes herausziehen.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Koimbinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (11)
1. Vorrichtung für eine Schneidemaschine (1) zum Schneiden von Papier, Karton und dergleichen Gut mit einem Maschinentisch (2) zur Ablage und Ausrichtung des Schnittgutes, einem zum Maschinentisch (2) hin und von diesem weg verstellbaren Pressbalken (3) zum Anpressen des Gutes an den Maschinentisch (2) und einer parallel zum Pressbalken (3) verstellbaren Schneidleiste (4) zum Schneiden des Gutes, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung aus einer im Querschnitt L-förmigen Leiste (5) besteht, die mit ihrem längeren Schenkel an die Unterseite des Pressbalkens (3) anlegbar ist, mit ihrem kurzen Schenkel an die Vorderfläche des Pressbalkens (3) anlegbar ist und mittels Permanentmagneten (6) am Pressbalken (3) befestigbar ist, wobei die Permanentmagneten (6) an der L-förmigen Leiste (5) fixiert sind, und dass aus der dem Maschinentisch (2) zugewandten Fläche der L-förmigen Leiste (5) ein Nut- und/oder Prägeteil (7) vorragt, mittels dessen das Gut mit Prägenuten und/oder mit einer Blindprägung zu versehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Maschinentisch (2) als Gegenstück zur Leiste (5) mit Nutteil (7) eine Platte oder eine Magnetfolie (8) mit einer der Prägenut (9) und/oder Blindprägung entsprechenden Kontur angeordnet ist, in welche die Prägenut (7) und/oder Blindprägung der Vorrichtung bei auf das Gut abgesenktem Pressstempel (3) unter Prägung des Gutes eingreift.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Nutteil aus einer leistenförmigen Nutlinie (7) besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutlinie (7) in eine Nut (10) der Leiste (5) teilversenkt eingebracht und darin leicht lösbar gehalten ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutlinie (7) mittels eines in der Nut (10) der Leiste (5) gehalterten, federnden Druckstückes (11) fixiert ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das federnde Druckstück (11) mittels Schrauben und Muttern an der Leiste (5) gehalten ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte oder Magnetfolie (8) als Eingriffskontur für die Nutlinie (7) einen Nutkanal (9) in Form einer Rillung aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutlinie (7) aus Stahlblech besteht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutlinie (7) eine Dicke von etwa 0,7 mm aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere zwei Nutlinien (7) parallel zueinander und mit Abstand voneinander vorgesehen sind und die Platte oder Magnetfolie (8) eine entsprechende Anzahl gleich beabstandeter Nutkanäle (9) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte an der Leiste (5) unverlierbar gehaltert ist, wobei von der Platte parallel zum Stellweg des Pressbalkens (3) abragende Führungsstangen befestigt sind, auf denen die Leiste (5) parallel zum Stellweg verschiebbar gehaltert ist.
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| DE20115007U DE20115007U1 (de) | 2001-09-12 | 2001-09-12 | Vorrichtung für eine Schneidemaschine zum Schneiden von Papier, Karton u.dgl. Gut |
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