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DE29707792U1 - Vorrichtung zum Ausbrechen von Teilen bei der Herstellung von Zuschnitten aus einem Bogen - Google Patents

Vorrichtung zum Ausbrechen von Teilen bei der Herstellung von Zuschnitten aus einem Bogen

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DE29707792U1
DE29707792U1 DE29707792U DE29707792U DE29707792U1 DE 29707792 U1 DE29707792 U1 DE 29707792U1 DE 29707792 U DE29707792 U DE 29707792U DE 29707792 U DE29707792 U DE 29707792U DE 29707792 U1 DE29707792 U1 DE 29707792U1
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stripping
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DE29707792U
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/18Means for removing cut-out material or waste
    • B26D7/1818Means for removing cut-out material or waste by pushing out
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
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    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
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Description

Jürgen Kara G 1897
Eichberg 11 30.04.97
96279 Trübenbach
Vorrichtung zum Ausbrechen von Teilen
bei der Herstellung von Zuschnitten
aus einem Bogen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausbrechen von Teilen bei der Herstellung von Zuschnitten mit bestimmten Kantenverläufen aus einem Bogen aus Pappe, Papier, Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Vorrichtungen der gattungsgemäßen Art werden insbesondere für die Herstellung von Faltschachteln eingesetzt. Anwendbar sind solche Vorrichtungen aber auch für die Herstellung von sogenannten Flip-Top-Zuschnitten. Die Zuschnitte der einzelnen Verpackungen werden dabei im Mehrfachnutzen auf einen Bogen aufgedruckt und in einem Stanzautomaten gestanzt, geritzt, gerillt, geprägt, ausgebrochen, getrennt, gezählt und abgelegt. Die Erfindung soll alle Arten der Zuschnittherstellung erfassen.
Bei der Zuschnittherstellung wird der Bogen mit den im Mehrfachnutzen angeordneten Zuschnitten durch einen seitlichen Rand und stirnseitige Greiferkanten bis zur Trennung der Einzelzuschnitte zusammengehalten. Die einzelnen Zuschnitte sind untereinander und mit den Teilen, die ausgestanzt werden sollen und sowohl Abfallteile als auch Nutzteile sein können, über Haltepunkte verbunden, die auch nach dem Ausstanzen der einzelnen Zuschnitte erhalten bleiben und so den Bogen für den weiteren Ausbrech-Vorgang zusammenhalten. Die Haltepunkte werden dabei material- 'und maschinenabhängig gesetzt, insbesondere unter Berücksichtigung des spezifischen Gewichtes bzw. des spezifischen Bogengewichtes (gr/wß) des Materials. Je nach
Maschinenausführung ist die Verarbeitung von Papier von ca. 80 gr/m^ möglich, ebenso von Vollpappe für Faltschachtelkartons aller Gewichtsklassen und Wellpappe mit E- und B-Welle.
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Nach dem Stanzen kommt dem Ausbrechen der Abfallteile und ggf. Nutzteile bzw. -flächen besondere Bedeutung zu, wobei dem Umstand Rechnung getragen werden muß, daß die Bögen sehr großformatig sind; üblicherweise weisen diese Formate von 70 &khgr; 100 cm, 142 &khgr; 102 cm oder 115 bis 210 cm auf. Um entsprechend große Ausbrechwerkzeuge einsetzen zu können, ist es bekannt, obere und untere Einschiebrahmen, die gegenüber einer ortsfesten, mittigen Unterlagenplatte für die Aufnahme des Bogens beweglich angeordnet sind, in einer Stanzvorrichtung vorzusehen. In diese Rahmen sind Trägerschienen einsetzbar, an denen Ausbrechstifte, die an Schnellspannvorrichtungen angeordnet sind, befestigbar sind. Dabei wird zu jedem unteren, nach oben stehenden Ausbrechstift ein im oberen Rahmen nach unten vorstehender Ausbrechstift kongruent angeordnet und zwar innerhalb des Abfallumrisses des auszubrechenden Abfallteils. Die Unterlagenplatte besteht in der Regel aus einer Holzplatte, in der die Konturen des Ausbrechteils eingeschnitten sind. Nach dem Auflegen des Bogens auf diese Unterlagenplatte werden die beiden oberen und unteren Einschiebrahmen gegeneinander bewegt, wobei die oberen Ausbrechstifte auf das Ausbrechteil aufgreifen und der untere Ausbrechstift gegen die Unterseite des Bogens durch den Durchbruch in der Unterlagenplatte hindurch anliegt. In dieser Position bewegt sich der untere Rahmen nicht mehr, wenn die unteren Ausbrechstifte teleskopartig, z. B. gegen die Kraft einer Feder, in einer Führung nach unten verschieblich gelagert sind. Im Falle der starren Kopplung bewegt sich der untere Rahmen synchron mit dem oberen nach unten, so daß dadurch der jeweilige Teil ausgebrochen und in die Abfallausnehmung in der Unterlagenplatte hineingezogen wird. Es ist darüber hinaus bekannt, zumindest an dem oberen Einschieberahmen eine
Lochplatte mit Langlöchern diagonal verlaufend vorzusehen, in welche Schnellspannausbrecher von oben einsetzbar sind, an deren Unterseite die Ausbrechstifte hervorstehen. Die Größe der Langlöcher, die für die Aufnahme der Schnellspannausbrecher erforderlich sind, ermöglicht nur die Verwendung sehr grobrasterförmig vorgesehener Ausbrecher, was wiederum die Anordnung kongruenter Ausbrecherstifte in dem unteren Einschieberahmen notwendig macht, um ein sauberes Ausbrechen der Abfälle mit wenigen Ausbrechstiften zu ermöglichen.
Aus der DE 93 07 397.6 Ul ist eine Vorrichtung zum Ausbrechen von Zuschnittabfällen beim Stanzen von Kartons in einem Stanzautomaten mit einer Matrizenplatte, deren Öffnungen mit den auszubrechenden Abfallteilen deckungsgleich sind, bekannt. Oberhalb der Matrizenplatte sind senkrecht bewegbare Ausbrechwerkzeuge vorgesehen, die mit unterhalb der Matrizenplatte senkrecht bewegbare Klemmwerkzeuge zum Erfassen und Abtrennen der Abfallteile zusammenwirken. Die Ausbrechwerkzeuge weisen vorzugsweise in Bohrungen einer Aufnahmeplatte oder an einem Rahmen befestigte auf das Abfallteil wirkende Ausbrechstifte auf. Die Klemmwerkzeuge sind dabei als flächiges, in die Matrizenplatte von unten drückbares, mit den Ausbrechstiften über die Abfallteile im Zeitpunkt des Ausbrechens in besonderer elastischer Wirkverbindung stehendes ein- oder mehrteiliges Flächenelement ausgebildet. Dies ist notwendig, da die vorgesehene Anzahl von Ausbrechstiften nur in geringer Stückzahl bezogen auf die Fläche des Teiles einsetzbar sind.
Aus der DE 18 33 492 Ul ist weiterhin eine Abstreifmaschine zum Abstreifen von unerwünschten Abfallmaterialien von Zuschnitten aus Karton oder dgl. bekannt, die ein Paar zusammenwirkender Walzen aufweist. An einer der Walzen ist eine Vorrichtung mit einem Lochraster befestigt. In die einzelnen Löcher können Stifte eingesetzt werden, welche in das unerwünschte Material dringen, wobei die
Oberfläche der anderen Walze ausreichend steif ausgebildet ist, um zu gewährleisten, daß die Zuschnitte zwischen den Walzen erfaßt und durch sie hindurchgezogen werden, andererseits jedoch so beschaffen ist, daß die Stifte an beliebigen Stellen wenigstens einen Teil der Oberfläche durchdringen. Auch hier wirken Ausbrechstift und Gegendruck zum Ausbrechen eines Materialstreifens zusammen. Eine flächenmäßige Bearbeitung ist dabei nicht möglich, ebenso kein Ausbrechen von Stanzabfallen in der Fläche.
Die Ausbrechstifte stehen aus der Walzenoberfläche nur geringfügig hervor. Die punktuelle linienmäßige Anordnung der Stifte und deren entsprechende Wirkung beim Zusammentreffen mit der oberen Gegendruckwalze und dem zwischengefügten Kartonbogen gewähren kein sicheres Ausbrechen der Teile.
Aus der DE 44 18 520 Al ist weiterhin ein Ausbrechsystem für Stanzautomaten mit einer Werkstoffplatte bekannt, in die Löcher gebohrt sind, in die Stifte mit unterschiedlichen Formen und Abmessungen gesteckt, geklemmt oder geschraubt werden. Die bestückte Werkstoffplatte wird in einen Werkzeugrahmen eingelegt. Über eine aufgelegte Druckplatte sind Stützen querverlaufend angeordnet. Das Zusammenwirken mit einer Unterplatte oder Matrizenplatte ist nicht angegeben. Weiterhin sind die Löcher in großen Abständen entsprechend der Plazierung der benötigten Stifte angegeben.
Die bekannten Ausbrechsysteme weisen insbesondere bei schne11arbeitenden Stanzautomaten den Nachteil auf, daß sie durch Luftwirbel an den Kanten großflächiger Ausbrüche oder durch große geschlossene Flächen der niederfahrenden Werkstoffplatte nicht ruhig liegen und Verwerfungen aufweisen können, so daß oftmals ein sauberes Ausbrechen der Teile nicht möglich ist. Darüber hinaus ist der Bogen auch beim Zurückfahren, insbesondere von großflächigen Werkstoffplatten, einer Sogwirkung unterzogen,
bevor er von den Transportmitteln aus dem Ausbrechsystem des Stanzautomaten herausgezogen wird.
Weiterhin sind im Hinblick auf die Größe der Bogenformate besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Rahmen und/oder der Werkstoff- bzw. Halteplatten der Ausbrechsysteme zu stellen, die die Ausbrechwerkzeuge relativ schwer machen, so daß beim Stanzvorgang hohe Beschleunigungskräfte aufzubringen sind, um einerseits den Stanz-Vorgang und andererseits die Rückführung des Ausbrechwerkzeuges in die abgehobene Position bewerkstelligen zu können.
Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung anzugeben, die ein sauberes Ausbrechen auch ohne Verwendung einer unteren Anordnung von Ausbrechstiften ermöglicht, wobei eine schnelle und paßgenaue Anordnung von Ausbrechstiften in dem Ausbrechwerkzeug ermöglicht werden soll. Nach einer weiteren Teilaufgabe soll die Vorrichtung einfach bestückbar und universell einsetzbar sein und die Luftschicht über dem Bogen so beeinflussen, daß dieser sowohl beim Stanzvorgang als auch beim Hochfahren des Ausbrechwerkzeugs sich nicht verwirft. Weiterhin soll das Ausbrechwerkzeug leicht ausgeführt sein, um einen einfachen Aufbau zu ermöglichen um die Antriebe zum Aufbringen der Beschleunigungskräfte leistungsärmer auslegen zu können.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1 angegebene Ausbildung einer Vorrichtung.
Vorteilhafte Ausgestaltungsformen der Vorrichtung sind in den Ansprüchen 2 bis 17 angegeben.
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Die Erfindung sieht abweichend vom Stand der Technik vor, daß eine Lochplatte verwendet wird und daß diese Lochplatte individuell mit Ausbrechstiften bestückt wird. Wenn diese Lochplatte &zgr;. B. ein Lochraster von ca. 3 mm aufweist und jedes der Durchgangslöcher einen Durchmesser von ca. 2 mm aufweist, so bedeutet dies, daß bei einem Format von ca. 70 &khgr; ca. 100 cm ca. 140.000 Löcher vorgesehen sind. Bei einem Format von ca. 140 &khgr; ca. 100 cm sind bereits ca. 280.000 Löcher vorgesehen, von denen für die Ausbrechung der Teile aus dem Bogen aber nur partiell eine geringe Anzahl von Löchern belegt wird. Daraus ist ersichtlich, daß über die Restfläche der Lochplatte, die nicht mit Ausbrechstiften bestückt ist, sich ein Niederfahren des Ausstanzwerkzeugs zwischen dem Bogen und der Lochplatte, die im Abstand von ca. 1 cm bis ca. 1,5 cm oberhalb des Bogens beim Stanzvorgangs endet, also insgesamt nur ein Bewegungshub von ca. 2 cm bis ca. 5,5 cm vollzieht, ein gleichförmiger Luftstau entsteht, da die Luft durch die freien Durchgangslöcher entweichen kann. Wird andererseits die Lochplatte nach oben gefahren, so wird kein punktueller Unterdruck erzeugt, da beim Hochfahren Luft durch die offenen Löcher nach unten strömt und so ein Luftdruckausgleich gegeben ist. Dies führt dazu, daß der eingezogene Bogen weder durch Luftwirbel noch durch Vakuum flattern kann. Der Bogen liegt ruhig auf und kann auch nach dem Stanzen ohne längere Zwischenzeit abgezogen werden, Die Stanzgeschwindigkeit kann bei gleicher Stanzqualität wesentlich erhöht werden. Der Stanzautomat kann sogar mit Stanzgeschwindigkeit von ca. 9.000 bis ca. 10.000 Hübe/Std. arbeiten, ohne daß dadurch die Stanzqualität, beispielsweise durch Seitenaufsätze auf dem Konturenrand eines Ausbrechstiftes, beeinträchtigt würde.
Bei vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung entspricht die Lochplattengröße insgesamt etwa der Bogengröße, wobei die Aufnahmeränder zusätzlich zu berücksichtigen sind, um die Lochplatte in einen Aufnahmerahmen, einen Maschinen-
rahmen oder einen Wechselrahmen einführen zu können, wie sie im Stand der Technik angegeben sind. Es ist aber auch möglich, einen Trägerrahmen zu verwenden und in diesen Trägerrahmen eine oder mehrere solcher Lochplatten einzusetzten, deren Lochreihen dann bis an den Rand der einzelnen Segmente gehen, so daß die positive Wirkung auf den zu stanzenden Bogen auch bei dieser Ausbildung gegeben ist.
Durch die Vielzahl der Löcher, die über die gesamte Fläche im engen Raster verteilt sind, wird darüber hinaus die Lochplatte gewichtsmäßig wesentlich reduziert. So ist bei besonders engen Abständen eine Gewichtsreduzierung von über 60 % erzielbar, so daß für die Bewegung auch nur geringere Beschleunigungskräfte aufgebracht werden müssen, um den Stanzvorgang durchführen zu können. Darüber hinaus erleichtert das niedrigere Gewicht auch die Handhabung beim Einsetzen in den Maschinenrahmen oder beim Bestücken außerhalb der Maschine, zu welchem Zweck die Lochplatte auch in einen Wechselrahmen eingesetzt sein kann.
Gemäß der Lehre der Erfindung ist in jedem Fall sicherzustellen, daß die mit Ausbrechstiften nicht belegten Löeher stets geöffnet bleiben. Wird deshalb eine Druckplatte zum Niederhalten von Ausbrechstiften auf die Lochplatte gelegt, so muß diese kongruent zu den Durchgangslöchern ebenfalls Durchgangslöcher aufweisen, damit die Luftströmung durch die Löcher bei der Hubbewegung sichergestellt ist. Entsprechende konstruktive Details sind in einigen Unteransprüchen ebenfalls angegeben.
Bei geraden Ausbrechstiften empfiehlt es sich, Durchgangslöcher in der Lochplatte an die Querschnittskontur der einzusetzenden Stifte anzupassen. Es ist aber auch möglich, die Durchgangslöcher in der Lochplatte mit einer bestimmten Kontur zu versehen, in die ein entsprechend angepaßter Halteabschnitt eines Ausbrechstiftes einsetz-
bar ist, während der eigentliche Stanzabschnitt eine andere Kontur aufweist und/oder einen Mittenversatz gegenüber der Längsachse des Halteabschnittes. Durch diese individuellen Ausgestaltungen ist es möglich, z. B. bei dreieckförmigen Durchgangslöchern, diese in Reihen verschachtelt, dicht aneinander vorzusehen, wenn diese gleichschenkelig sind, und durch gedrehten Einsatz der Ausbrechstifte den seitenversetzten Stanzabschnitt so zu positionieren, daß er in unmittelbarer Nähe eines Anbindungspunktes zum Eingriff auf das auszustanzende Teil des Bogens gelangt. Es hat sich weiterhin in Versuchen bewährt, die Ausbrechstifte an den unteren Stanzstirnflächen mit Schneidkanten zu versehen. Besonders vorteilhaft können diese mit einer Konturenfläche kombiniert werden.
Während mit einem Ausbrechwerkzeug gemäß der Erfindung gearbeitet werden kann, ist es auch einfach möglich, für eine andere Stanzform eine weitere Lochplatte entsprechend zu bestücken. Auf einfachste Weise ist dies bei der manuellen Bestückung möglich, wenn die Lochplatte durchsichtig ist und z. B. aus Makroion oder einem anderen durchsichtigen Kunststoff besteht, so daS die Platte nur auf einem vorgestanzten Bogen aufgelegt werden muß. Die Abfallumrisse sind dabei sichtbar, so daß die Ausbruchstifte in die entsprechenden Löcher längs der Umrißkanten eingesetzt werden können. Die Anzahl und der Abstand im vorgegebenen Raster der Löcher hängen von dem verwendeten Material, z. B. Vollpappe oder Wellpappe, und den festgesetzten Haltepunkten ab. Vorteilhaft ist es, die Ausbrechstifte in Höhe des Haltepunktes vorzusehen, so daß diese beim Ausbrechen teilweise abgeschert werden. Ebenso kann eine Bestückung auch unter Verwendung einer Schablone erfolgen.
Die Bestückung läßt sich aber auch automatisieren, wenn beispielsweise der Nutzen eines Bogens durch eine CAD-Anlage erstellt wird, so können die Teileumrißdaten unmittelbar auch auf einen CNC-gesteuerten Bestückungsauto-
maten übertragen werden, der in eine Lochplatte im vorgegebenen Raster an den vorgegebenen Punkten die Ausbrechstifte setzt.
Durch die Möglichkeit, eine größere Mindestanzahl von Ausbrechstiften pro Teil setzen zu können, ist es nicht mehr erforderlich, unterhalb der Unterlagenplatte Gegenstifte für die geführte Aufnahme zu setzen, ebenso ist es nicht erforderlich, diese Ausbrechformen gesondert herzustellen und diese an der oberen Ausbrechplatte zu befestigen. Durch die Möglichkeit mehrere Ausbrechstifte dicht aneinander setzen zu können, wird ein sauberes Ausbrechen gegenüber dem Umriß in der Unterlagenplatte stets sichergestellt, ebenso daß der Abfall durch die Unterlagenplatte hindurchfällt. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, den Umriß des Durchbruches in der Unterlagenplatte etwas kleiner zu wählen, als den des auszubrechenden Teiles, z. B. um 2/10 bis 3/10 mm nach innen zu verlegen. Dies führt dazu, daß das Ausbrechteil unter eigener Federspannung.in den Durchbruch hineingedrückt wird und beim schnellen Zurückfahren der Ausbrechstifte durch die Federklemmwirkung in Verbindung mit den Seitenwänden des Durchbruchs nicht nach oben schnellen kann und bei leicht konischem Verlauf der Seitenflächen des Durchbruchs nach unten hin sich weitend - durch die Federkraft begünstigt - nach unten beschleunigt fällt.
Bei der Größe der Ausbrechwerkzeuge - entsprechend den Formaten der Bögen - sollten nicht zu viele Ausbrechstifte gesetzt werden, um die Lochplatte gewichtsmäßig nicht übermäßig zu beanspruchen. Aus diesem Grunde wird auch nur die mindestens benötigte Anzahl der Ausbrechstifte jeweils gesetzt. Auf die Lochplatte wird die Druckplatte mit kongruenten Durchgangslöchern aufgelegt, diese drückt auf die Köpfe der Ausbrechstifte. Im Verbund können diese Teile beispielsweise in einen oberen Rahmen der Maschine eingeschoben werden, der die Lochplatte mit Druckplatte
zinn Ausbrechen der Teile nach unten bewegt. In umgekehrter Weise kann die Unterlagenplatte mit dem daraufliegenden Bogen auch gegen die Ausbrechstempel bewegt werden,-beide Antriebsmöglichkexten führen zum gleichen Ergebnis. Durch die Erfindung ist es auch nicht mehr erforderlich, untere Ausbrechstifte kongruent zu den oberen positionieren oder andere Klemmwerkzeuge vorsehen zu müssen. Der Aufwand für die Umrüstung und die Umrüstzeiten sind wesentlich kürzer als beim Stand der Technik.
Es hat sich gezeigt, daß es zweckmäßig ist, in Bogenvorschubrichtung die Lochplatte in Längsrichtung zu teilen und die beiden Hälften seitlich gegeneinander verschiebbar oder in der Tiefe verschiebbar anzuordnen, um geringfügige Toleranzen zwischen dem Lochraster und den Ausbrechflächen auf einfache Weise ausgleichen zu können. Zu diesem Zweck werden die beiden Teile an dem Rahmen verschieblich befestigt, so daß in gewünschter Weise in engen Grenzen der Toleranzausgleich erfolgen kann. In Weiterentwicklung dieses modularen Aufbaus sieht die Erfindung ferner vor, daß der Rahmen, der die Lochplatten aufnimmt, in segmentförmige Felder, die fest oder veränderbar sind, unterteilt ist, in die einzelne, jeweils für die Ausbrechung benötigte Lochplatten als Einzelplatten einsetzbar sind. Dadurch kann das Gewicht der gesamten Platte reduziert werden. Bei vielen Zuschnitten werden beispielsweise nur im linken und rechten Randbereich Ausbrechstifte gesetzt, um die darunter liegenden Abfallflächen aus den Bögen ausbrechen zu können. Eine Druckplatte wird nur dann benötigt, wenn die Ausbrechstifte mit ihren Halteabschnitten in die Lochplatte nicht von der Unterseite her eingesetzt werden und mit einem Ringflansch an der Unterseite sich abstützen und z. B. durch eine lösbare Rastverbindung fixiert sind oder in diese eingeschraubt sind, zu welchem Zweck das Durchgangsloch ein Gewinde aufweisen muß. Im Falle der Verwendung einer Druckplatte können die Ausbrechstifte von oben in die Durchgangslöcher eingesetzt werden, wobei eine Kopfaus-
bildung vorzusehen ist, um ein Durchfallen der Ausbrechstifte zu verhindern. In diesem Fall ist von oben eine Druckplatte notwendig, die auf die Kopfoberflächen der Ausbrechstifte aufgelegt wird und die notwendige Stanzkraft auf die einzelnen Ausbrechstifte vom Rahmen her überträgt. Die Druckplatte kann der maximalen Rahmengröße entsprechen, sie kann aber auch der tatsächlich eingestellten Rahmengröße und damit der verwendeten Lochplattengröße entsprechend angepaßt sein. Gemäß der Lehre der Erfindung ist bei Verwendung einer Lochplatte dafür Sorge zu tragen, daß die nicht mit Ausbrechstiften belegten Durchgangslöcher frei bleiben. Deshalb weist die Druckplatte ebenfalls Durchgangslöcher auf, die jedoch kleiner sein müssen, als der Kopf des jeweiligen Ausbrechstiftes. Bei seitlicher Rahmenführung in der Ausbrechmaschine weden dem Konstrukteur verschiedene Aufbaumöglichkeiten eröffnet.
Die Lochplatte kann beispielsweise auch aus Aluminium bestehen, das infolge seiner Materialeigenschaften einen längeren Gebrauch bei wechselnden Ausbrechstifteinsätzen gewährleistet. Die Stiftkopfformen können Flachköpfe sein oder aber auch Zylinderköpfe. Die Köpfe können in entsprechenden Bohrungen der Lochplatte versenkt sein oder auf der Oberfläche mit einem Ringflansch aufliegen. Eine Bewegung in Längsrichtung der Ausbrechstifte wird durch die Druckplatte vermieden. Die Ausbrechstifte können aus Metall oder Kunststoff bestehen.
Die einzubringenden Löcher können in einem gleichförmigen oder versetzten Lochraster angebracht werden. Bei versetztem Lochraster und runden Löchern wirkt das ganze Lochraster wie ein Diagonalversatzraster, so daß auch kleinere balkenförmige Teile ausgestanzt werden können.
Die schmalen Flächen können allerdings zu den oben angegebenen Toleranzproblemen führen, was durch eine Teilung der Lochplatte auf einfache Weise ausgeglichen werden kann, indem die gesetzten Lochreihen geringfügig verscho
ll
ben werden, um innerhalb eines Lochrasters den Toleranzbereich zu der Abfallfläche ausgleichen zu können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausbrechwerkzeuges ergänzend erläutert.
In den Figuren zeigen:
FIG 1 in schematischer, perspektivischer Darstellung den Aufbau eines Ausbrechwerkzeuges und
FIG 2 einen Teilschnitt durch die Lochplatte des Ausbrechwerkzeuges.
In FIG 1 ist in perspektivischer Darstellung das Ausbrechwerkzeug gemäß der Erfindung zerlegt dargestellt. Dieses besteht im wesentlichen aus einer Unterlagenplatte 12, die in bekannter Weise z. B. eine Sperrholzplatte, eine Metall- oder Kunststoffplatte ist und in der Durchbrüche 13 und 15 entsprechend den Abfallteilen eines Bogens angeordnet sind. Zur seitlichen Führungsbegrenzung können überstehende Rahmenteile 16 oder andere Führungen an der Platte 12 vorgesehen sein.
Auf die Unterlagenplatte 12 wird der Bogen 8 positioniert, z. B. durch Seiten- und Stirnmarker, aufgelegt, derart, daß die auszubrechenden Teile 10, 14 kongruent über den Durchbrüchen 13 und 15 liegen. Der Bogen wird im Verbund nach dem vorgelegten Konturenschnitt durch die Haltepunkte 11 gehalten. Der Greiferrand 5 dient zum Erfassen des Bogens mittels eines Greifers und Einziehers, während die seitlichen Ränder 6 den Bogen in Längsrichtung zusammenhalten. Oberhalb der Unterlagenplatte 12 befindet sich in dem zusammengesetzten Werkzeug die erfindungsgemäß vorgesehene Lochrasterplatte 1 mit Durchgangsbohrungen 2, in die Ausbrechstifte 4 einsetzbar sind. Die Bohrungen 2 sind z. B. im Raster 3 im Versatz
von Reihe zu Reihe angeordnet, so daß sich das sichtbare Diagonalraster ergibt. Nach dem Belegen der einzelnen Durchgangslöcher 2 durch Ausbruchstifte 4 - diese sind vergrößert gegenüber den symbolisch angeordneten Durchbrüchen gezeichnet - im Bereich der Fläche Teile 10, 14 längs der Umrißkante wird auf die Lochplatte 1 eine Druckplatte 5 aufgelegt und mit dieser über nicht dargestellte Verbindungselemente gekoppelt. Diese Druckplatte weist kongruent zu den Durchgangslöchern 2 ebenfalls Durchgangslöcher 20 auf, so daß eine ungehinderte Luftdurchströmung durch nicht gelegte Durchgangslöcher 2 und 20 möglich ist. Der so gebildete Stanzteil wird dann beispielsweise in einen Oberrahmen eines vorhandenen, herkömmlichen Stanzautomates für die Herstellung von FaItschachteln eingeschoben und mit diesem Rahmen nach unten zum Ausbrechen der Teile 10, 14 abgesenkt, so daß die unteren Stirnseiten der Ausbrechstifte 4 auf die Teile 10, 14 aufgreifen und diese in die Durchbrüche 13, 15 drücken.
In FIG 2 ist die Lochplatte im Teilschnitt über eine geringe Anzahl von Führungsbohrungen dargestellt. Die Durchgangsbohrungen 2 bestehen aus einem unteren Teil 19, dessen Durchmesser dem Durchmesser des Ausbrechstiftes 4 entspricht. Der obere Abschnitt 18 weist einen größeren Durchmesser als der untere Abschnitt auf und ist so dem Durchmesser und der Form des Kopfes 17 am oberen Ende des Ausbrechstiftes 4 angepaßt, daß dieser mit dem Kopf 17 in ein solches Loch versenkt einsetzbar ist, wie dies anhand des rechten Loches gezeigt ist. Dies hat den Vorteil, daß die z. B. aus Stahl bestehenden Ausbrechstifte nicht durchfallen können. Selbstverständlich sind auch andere Lagerungsmöglichkeiten, z. B. konische Ausbildungen der Löcher und Stiftenden, möglich. Es ist lediglich zu berücksichtigen, daß ein Durchfallen der Ausbrechstifte 4 nach unten vermieden wird. Der Kopf 17 kann auch als Flachkopf, wie bei einem Nagel, ausgebildet sein. Ebenso brauchen die Führungsdurchbrüche 2 bzw. die Bohrungen
keine Senke oder keinen Senkabschnitt aufzuweisen; die Köpfe können nach oben vorstehen. Die Erfindung vermittelt dem Fachmann eine Reihe von Lösungsansätzen, die weder im Beispiel noch in den Unteransprüchen im einzelnen angegeben sind.
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Claims (17)

SCHÜTZANSPRÜCHE
1. Vorrichtung zum Ausbrechen von Teilen bei der Herstellung von Zuschnitten mit bestimmten Kantenverläufen aus einem Bogen aus Pappe, Papier, Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff, die mindestens aus einer Unterlagenplatte, auf die der Bogen mit den auszubrechenden Teilen auflegbar ist und die Durchbrüche kongruent zu den Flächen der Teile aufweist, und einem darüber angeordneten Ausbrechwerkzeug mit nach unten vorstehenden Ausbrechstiften besteht, die bei relativer Bewegung des Ausbrechwerkzeuges und der Unterplatte aufeinanderzu auf die Oberfläche der Teile des Bogens greifen und die Teile in die Durchbrüche drücken,
dadurch gekennzeichnet,
- daß das Ausbrechwerkzeug eine den Bogen mindestens über die auszubrechenden Teile überspannende Lochplatte (1) mit in einem engen Raster über die gesamte Fläche verteilt eingebrachten Durchgangslöchern (2) aufweist,
- daß nur in ausgewählte Durchgangslöcher (2) kongru-. ent zu den Flächen der Teile {10, 14) des Bogens (8) Ausbrechstifte (4) eingesetzt und hierin festgehalten sind, während die übrigen Durchgangslöcher (2) geöffnet bleiben und
daß die Anzahl der eingesetzten Ausbrechstifte (4) und deren Anordnung in bezug auf die Fläche jedes Teiles (10, 14) so gewählt sind, daß die Teile (10) längs ihren vorgeschnittenen Umrißkonturen und in der Fläche bei relativer Bewegung an den Haltepunkten ausbrechbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangslöcher (2) von Reihe zu Reihe im Halbversatz oder bei eckiger Ausführung ineinander verzahnt angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangslöcher (2) einen polygonen, sternförmigen, runden oder ovalen Querschnitt aufweisen oder als Bohrung mit Gewinde ausgebildet sind, und daß die Ausbrechstifte (4) einen konturenangepaßten einsetzbaren Halteabschnitt und einen aus der Unterseite der Lochplatte (1) vorstehenden Stanzabschnitt mit polygonem, sternförmigem, rundem oder ovalem Querschnitt aufweisen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbrechstifte (4) von der Unterseite oder der Oberseite her in die Durchgangslöcher {2) eingesetzt und hierin mittels in Ausnehmungen oder Ringnuten in den Ausbrechstiften (4) eingreifender lösbarer Sperren gehalten oder von der Unterseite her eingeschraubt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stanzabschnitt des Ausbrechstiftes (4) gegenüber dem Halteabschnitt gekröpft oder seitlich versetzt an diesem angebracht oder entsprechend einteilig ausgeformt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbrechstifte (4) an den unteren Seiten im rechten Winkel zur Längsachse oder schrägverlaufende oder profilierte Stirnflächen mit äußeren Schneidkanten aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, 4 oder 6, dadurch
gekennz eichnet, daß am oberen Ende eines Ausbrechstiftes (4) ein Kopf (17) vorgesehen ist, dessen Querschnitt etwas größer ist als der Querschnitt des Ausbrechstiftes (4), daß der Ausbrechstift (4) von oben in das Durchgangsloch (2) eingesetzt ist, daß die Durchgangslöcher (2) in der Lochplatte (1) eine der Kopfform entsprechende Ausnehmung (18) an der Oberseite aufweisen oder daß die Köpfe (17) auf der Oberseite mit einem Ringflansch aufliegen, und daß auf die Köpfe der Ausbrechstifte (4) eine mit der Lochplatte (1) verbindbare Druckplatte (5) mit kongruent zu den Durchgangslöchern (2) angeordneten Durchgangslöchern (20) mit kleinerem Querschnitt mit gleicher oder abweichender Querschnittsform aufgelegt ist, die die Ausbrechstifte niederhält.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3, 4, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausbrechstift (4) einen aus der Oberseite der Lochplatte vorstehenden Zapfen aufweist, der in das zugeordnete Durchgangsloch (2 0) in der Druckplatte (5) eingreift,
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte (1) und/oder Druckplatte aus mindestens zwei Einzelplatten besteht, die horizontal seitlich und/oder in der Tiefe gegeneinander verschiebbar in einem Rahmen angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lochplatte (1) sich über die gesamte Bogenflache erstreckt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 7, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte (2) aus einer Stützplatte und einer Deckplatte besteht, in denen deckungsgleich Durchgangslöcher (2) für die Aufnahme der Ausbrechstifte (4) vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 7, 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte, die Stützplatte und/oder Deckplatte und/oder die Druckplatte aus Aluminium oder einem durchsichtigen oder nicht durchsichtigen Kunststoff bestehen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 7, 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Lochplatte (1) aus Segmenten aus Kunststoff mit eingebrachten Durchgangslöchern (2) besteht, die in mindestens zwei Schichten übereinander und überlappend verlegt, bei kongruenter Lage der Durchgangslöcher (2) miteinander durch Kleben oder Verschweißen verbunden sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente höhere und niedrigere ineinander verschachtelbare Flächenabschnitte mit Durchgangslöchern aufweisen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte (1) allein oder aus Stützplatte und Deckplatte bestehend ca. 12 mm bis ca. 20 mm stark ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte (1) und die Druckplatte (5) in einem oben und unten offenen Wechselrahmen eingesetzt sind und daß die mit Ausbrechstiften (4) vorbestückte Lochplatte (1) in den seitliche Führungen aufweisenden Wechselrahmen einschiebbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche in der Unterlagenplatte (12) eine geringfügig kleinere Kontur aufweisen als der Zuschnitt der auszubrechenden Teile, die unter eigener Federwirkung beim Ausstanzen in die Durchbrüche gedrückt werden, und daß die Durchbrüche sich
nach unten weiten und die Seitenwände im wesentlichen konisch verlaufen, so daß die Teile nach unten unter der eigenen Federwirkung fallen.
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