DE20115652U1 - Vorrichtung zur Aufnahme von zu gärenden Teiglingen - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme von zu gärenden TeiglingenInfo
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Description
Patentanwalt Dipl.-Ing. Mario Wagner, Technologiezentrum am Europaplatz, 52068 Aachen Anmelder: Frau Gabi Bohr
Anwaltsaktenzeichen: L01-008
Anwaltsaktenzeichen: L01-008
VORRICHTUNG ZUR AUFNAHME VON ZU GÄRENDEN TEIGLI N GEN
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von zu gärenden Teiglingen.
Derartige Vorrichtungen sind z. B. als sogenannte Sturzkästen und Kippdielen in Bäckereien in verschiedenen Größen im Einsatz. Rahmen und Böden dieser Sturzkästen und Kippdielen bestehen zumeist gänzlich aus Holz, wobei die Böden mit verschiedenen Tüchern bespannt bzw. belegt werden. Die Brötchenteiglinge werden zum Garen auf den Kippdielen bzw. Sturzkästen abgelegt und in einem Gärschrank mit Wärme und Dampfzugabe kurzfristig zum Treiben gebracht.
Vor dem Auflegen der Teiglinge werden die Sturzkästen und Kippdielen mit Mehl bestäubt, um ein Anhaften der Teiglinge zu vermeiden. Bei wochenlanger Benutzung der Sturzkästen und Kippdielen entstehen durch die Feuchtigkeit Stockflecken und es breiten sich Schimmelpilze auf dem Tuch aus. Die Tücher sollen daher normalerweise in gewissen Abständen abgenommen, gewaschen und wieder neu aufgezogen werden. Dies ist mit erhöhtem Aufwand und Kosten verbunden.
Es ist bekannt, anstelle der Holzbodenplatten Metalllochbleche zu verwenden (vgl. z. B. DE 295 15 945 U1). Diese sind jedoch verhältnismäßig schwer und schlecht zu reinigen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diesem Mangel abzuhelfen und eine Vorrichtung zur Aufnahme von zu gärenden Teiglingen wie einen Sturzkasten, eine Kippdiele od. dgl. zu schaffen, die leicht herstellbar, preiswert und stabil ist und durch leichtes Reinigen einer Verschmutzung und der damit verbundenen Stockflecken- und Schimmelbildung entgegenwirkt.
Diese Aufgabe wird den Vorrichtungen gemäß den Schutzansprüchen 1 und 5 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
Eine erste erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufnahme von zu gärenden Teiglingen wie Sturzkästen, Kippdielen od. dgl., mit einem Rahmen und mit einem an dem Rahmen befestigten Boden, umfaßt einen Boden aus einem thermisch gespannten Kunststoff gewebe. Hier-
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durch wird eine luftdurchlässige und einem Lochblech entsprechende stabile Unterlage geschaffen, auf der die üblichen Tücher aufgelegt oder befestigt werden können.
Unter thermisch gespannten Kunststoffgeweben werden dabei solche verstanden, die sich nach dem Einspannen durch Temperaturunterschiede spannen. Dies kann dadurch erzielt werden, daß die Gewebe vorgestreckt sind und sich nach dem Einspannen unter Wärmeeinfluß wieder zusammenziehen, sich also spannen. Es ist aber auch möglich, die Tücher bei erhöhter Temperatur einzuspannen, so daß sie sich bei Absinken der Temperatur auf die übliche Betriebstemperatur straffen. Diese (Kunststoff-)Materialeigenschaft kann durch die Webart bei der Herstellung der Gewebe noch unterstützt werden.
Das Kunststoffgewebe ist vorzugsweise relativ grobmaschig ausgebildet. Hierdurch wird die Reinigung der Vorrichtung erheblich erleichtert. Es ist ausreichend, das Gewebe mit Wasser oder Wasserdampf zu spülen. Dabei kann ein vorhandenes weiteres Tuch (s.u.) auf dem Gewebe verbleiben und mit durchspült werden.
Bevorzugte Materialien für das Kunststoffgewebe sind Polyethylen, Polypropylen oder Polytetrafluorethylen.
Oberhalb des Kunststoffgewebes kann ein mit diesem lösbar verbundenes Kunststofftuch angeordnet werden. In herkömmlichen Tüchern bilden sich Stockflecken und Schimmel nur deshalb, weil die Feuchtigkeit in dem aufgestäubten Mehl gebunden wird. Mit den Kunststofftüchern ist hingegen eine Bestäubung mit Mehl nicht mehr erforderlich, so daß sich auch kein Schimmel und keine Stockflecken bilden können.
Gemäß einer zweiten Lösung der Aufgabe umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufnahme von zu gärenden Teiglingen wie Sturzkästen, Kippdielen od. dgl., mit einem Rahmen und mit einem an dem Rahmen befestigten Boden, einen Boden aus einem antihaftbeschichteten Edelstahlgewebe. Hierdurch wird eine luftdurchlässige und einem Lochblech entsprechende stabile Unterlage geschaffen, auf der die Teiglinge unmittelbar aufgelegt werden können.
Das Edelstahlgewebe ist vorzugsweise relativ feinmaschig ausgebildet. Hierdurch kann insbesondere auf die Auflage eines weiteren Tuches verzichtet werden. Auch die Bestäubung mit Mehl ist so nicht mehr erforderlich, so daß sich kein Schimmel und keine Stockflecken bilden können.
Bevorzugtes Material für das Edelstahlgewebe ist V2A-Stahl. Die Maschenweite ist vorteilhaft kleiner oder gleich 1,0 mm, insbesondere kleiner oder gleich 0,5 mm. Das Gewebe wird bevorzugt aus einem Draht mit einer Stärke unter 0,5 mm, insbesondere unter 0,25 mm, besonders vorteilhaft 0,21 mm ausgeführt.
Die Antihaftbeschichtung des Gewebes sollte vorzugsweise aus der Gruppe der Kunststoffe Polyethylen, Polypropylen, Polytetrafluorethylen bestehen.
Beide Lösungen gemeinsam sind die Vorteile:
- Beim Frosten bzw. Auftauen der Teiglinge kann die Kälte bzw. feuchte Wärme unmittelbar auf die Teiglinge wirken, ohne von geschlossenen Böden zurückgehalten zu werden.
- Die Vorrichtungen brauchen weder bemehlt noch mit einem Trennmittel besprüht zu werden.
Die Vorrichtungen können in Großbetrieben automatisch über die Korbwaschanlage gereinigt werden; in Kleinbetrieben erfolgt die Reinigung entweder in der Spülmaschine oder durch Abspritzen mit einem Schlauch.
Vorteilhaft ist es schließlich, wenn die Vorrichtung Mittel zum Stapeln aufweist. Dies können z. B. an dem Rahmen vorgesehene Vorsprünge sein, die ein Verrutschen mehrerer aufeinander gestapelter Sturzkästen, Kippdielen od. dgl. Vorrichtungen verhindern.
Insbesondere können die Mittel zum Stapeln aus an der Innenseite des Rahmens befestigten, nach unten über den Rahmen überstehenden Winkeln bestehen, wobei an der Oberseite der Winkel das Gewebe befestigt ist. Auf diese Weise wird auf leichte Weise die Stapelbarkeit erreicht, da die an einem Sturzkasten od. dgl. nach unten überstehenden Winkelenden in den darunter befindlichen nächsten Sturzkasten eingreifen. Zusätzlich wird durch diese Ausbildung eine leichte Aufnahme für das Gewebe geschaffen, welches an der Oberseite der Winkel z. B. durch Blindnieten befestigt werden kann.
Es versteht sich, daß der Winkel und der Rahmen auch einstückig, z. B. als Strangextrudat hergestellt werden kann. Als Materialien für den Rahmen kommen insbesondere leichte und stabile Werkstoffe wie Kunststoff oder Aluminium oder auch Edelstahl in Betracht.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einer bevorzugten Ausführungsform und mit Bezug auf die Zeichnungsfigur beschrieben. Diese zeigt eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung.
Unter der Bezugsziffer 1 ist der Rahmen dargestellt. Dieser besteht aus Aluminiumprofilen 2, die mit Kunststoff-Eckverbindern 3 verbunden sind. Wie in der Detailschnittansicht A-A zu erkennen ist, befindet sich an der inneren unteren Kante der Profile 2 ein Winkel 4, der nach unten übersteht. Hierdurch ist eine Stapelbarkeit der Vorrichtungen gewährleistet.
Auf den umlaufend befestigten Winkeln 4 ist ein entsprechend zugeschnittenes rechteckiges Kunststoffgewebe 5 aufgelegt und mittels Blindnieten 6 befestigt. Das Kunststoffgewebe 5 ist nach einer entsprechenden Wärmebehandlung gestrafft und bildet eine stabile Unterlage für
das aufliegende Kunststofftuch 7. Dieses ist mittels Klettverschlüssen od. dgl. lösbar mit der Unterlage verbunden.
Bei der alternativen Lösung des antihaftbeschichteten, z. B. teflonisierten, Edelstahlgewebes ist dieses wie das Tuch 5 in den Rahmen 1 eingespannt. Die Auflage 7 entfällt.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Aufnahme von zu gärenden Teiglingen wie Sturzkästen, Kippdielen od. dgl., mit einem Rahmen und mit einem an dem Rahmen befestigten Boden, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden aus einem thermisch gespannten Kunststoffgewebe besteht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffgewebe grobmaschig ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffgewebe aus der Gruppe der Kunststoffe Polyethylen, Polypropylen, Polytetrafluorethylen besteht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch ein oberhalb des Kunststoffgewebes angeordnetes und mit diesem lösbar verbundenes Kunststofftuch.
5. Vorrichtung zur Aufnahme von zu gärenden Teiglingen wie Sturzkästen, Kippdielen od. dgl., mit einem Rahmen und mit einem an dem Rahmen befestigten Boden, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden aus einem antihaftbeschichteten Edelstahlgewebe besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Edelstahlgewebe feinmaschig ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschenweite kleiner oder gleich 1,0 mm, insbesondere kleiner oder gleich 0,5 mm ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Drahtstärke des Edelstahlgewebes kleiner als 0,5 mm, insbesondere kleiner als 0,25 mm, insbesondere gleich 0,21 mm ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Edelstahlgewebe aus V2A-Stahl besteht.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Antihaftbeschichtung aus der Gruppe der Kunststoffe Polyethylen, Polypropylen, Polytetrafluorethylen besteht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel zum Stapeln aufweisen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Stapeln aus an der Innenseite des Rahmens befestigten, nach unten über den Rahmen überstehenden Winkeln bestehen, wobei an der Oberseite der Winkel das Gewebe befestigt ist.
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| ITBS20120076A1 (it) * | 2012-05-02 | 2013-11-03 | Agrogest S R L | Vassoio per l'essiccazione / disidratazione o la lievitazione di prodotti alimentari e procedimento per la sua fabbricazione |
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