DE20112061U1 - Vorrichtung für die Winkelorientierung eines Schuhs für ein Gleit- oder Rollbrett - Google Patents
Vorrichtung für die Winkelorientierung eines Schuhs für ein Gleit- oder RollbrettInfo
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Description
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20. Juli 2001
Salomon S.A. S36142GBM Al/Ha/hei
Salomon S.A. S36142GBM Al/Ha/hei
Rollbrett
Die Erfindung betrifft das Gebiet der Roll- oder Gleitsportarten und betrifft insbesondere eine Vorrichtung für die Winkelorientierung eines Schuhes im Verhältnis zu einem Brett.
Derartige Vorrichtungen werden beispielsweise auf Brettern verwendet, die zur Ausübung des Surfens auf Schnee oder des Snowboardens bestimmt sind, auf Rollbrettern oder auf Brettern, die für ein Gleiten auf dem Wasser vorgesehen sind. Im Fall des Snowboardens weist der Stand der Technik zahlreiche Realisierungsbeispiele auf, wie jene gemäß dem Dokument WO 98/37934.
Gemäß diesem Dokument weist eine Vorrichtung für die Winkelorientierung eine Scheibe und eine Platte auf. Die Scheibe weist eine periphere Zahnung auf. Die Platte wird in der Drehung im Verhältnis zur Scheibe geführt. Die Platte ist mit einem Arm versehen, der ein gezahntes Ende aufweist. Ein Mechanismus ermöglicht es, den Arm in einer Verriegelungsposition oder in einer Entriegelungsposition zu positionieren.
Die Verriegelungsposition ist jene, in welcher das gezahnte Ende des Armes in Eingriff mit der Zahnung der Scheibe steht. In diesem Fall ist die Platte in Bezug zur Scheibe immobilisiert und folglich auch im Bezug zum Brett.
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Die Entriegelungsposition ist jene, in welcher das gezahnte Ende des Armes von der Zahnung der Scheibe entfernt ist. In diesem Fall ist das Brett frei im Verhältnis zur Scheibe zu drehen und folglich im Verhältnis zum Brett.
Die Vorrichtung gemäß dem Dokument WO 98/37934 läßt es zu, die Winkelorientierung des Schuhes im Verhältnis zu einem Brett einzustellen. Jedoch weist die Struktur der Vorrichtung gemäß diesem Dokument den Nachteil auf, dass sie kompliziert ist, da sie zahlreiche Teile aufweist.
Die Erfindung hat insbesondere die Aufgabe, die Struktur einer Vorrichtung für die Winkelorientierung zu vereinfachen.
Um dies zu erreichen, schlägt die Erfindung eine Vorrichtung zur Winkelorientierung eines Schuhes vor, der mit einem Gleit- oder Rollbrett zu verbinden ist, wobei die Vorrichtung eine Scheibe und eine Platte aufweist, wobei die Scheibe eine periphere Zahnung aufweist, die Platte in der Drehung im Verhältnis zur Scheibe gemäß einer Achse geführt ist, die im wesentlichen einerseits zur Dicke des Brettes und andererseits zur Dicke der Scheibe senkrecht ist, wobei die Platte mit einem Arm versehen ist, der ein gezahntes Ende aufweist.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arm im Verhältnis zur Platte gemäß einer Achse angelenkt ist, die im wesentlichen parallel zur Dicke des Brettes orientiert ist und dadurch, dass ein elastisches Mittel den Arm auf eine Weise belastet, dass das gezahnte Ende des Armes im Eingriff mit der peripheren Zahnung der Scheibe ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine reduzierte Zahl von Teilen auf. Dies macht ihre Struktur einfacher.
Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden mit Hilfe der folgenden Beschreibung unter Betrachtung der beigefügten Zeichnung besser verständlich werden, welche gemäß nicht beschränkender Beispiele veranschaulicht, wie die Erfindung realisiert werden kann und in welcher:
- Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß einem ersten Realisierungsbeispiel der Erfindung ist,
- Figur 2 eine Explosionsansicht im Schnitt längs der Linie II-II von Figur 1
- Figur 3 ein Schnitt ähnlich jenem von Figur 2 ist, in einer Situation, in welcher die Elemente der Vorrichtung zusammengebaut sind,
- Figur 4 ähnlich zu Figur 3 ist,
- Figur 5 eine Ansicht von unten der Vorrichtung ist,
- Figur 6 eine Teilansicht in Perspektive einer Vorrichtung gemäß einem zweiten Realisierungsbeispiel der Erfindung ist,
- Figur 7 eine Explosionsansicht von Figur 6 ist.
Das erste Beispiel, das das Gebiet des Snowboards betrifft, ist nachfolgend mit Hilfe der Figuren 1 bis 5 beschrieben.
-A-
Auf eine bekannte Weise, wie sie mit Hilfe von Figur 1 verständlich wird, kann ein nicht dargestellter Schuh auf einem Brett 1 mit Hilfe einer Bindung 2 gehalten werden. Das Brett 1 erstreckt sich longitudinal längs einer Richtung Ll und transversal zwischen einem ersten seitlichen Rand 3 und einem zweiten seitlichen Rand 4. Das Brett 1 weist auch eine obere Fläche 5 und eine untere Fläche oder Sohle 6 auf.
Die Bindung 2 weist eine Platte 7 auf, die sich längs einer longitudinalen Richtung L2 erstreckt von einem vorderen Ende 8 zu einem hinteren Ende 9. Die Platte 7 ist seitlich durch einen ersten Vorsprung 10 und durch einen zweiten Vorsprung 11 eingefaßt, wobei die Vorsprünge 10,11 miteinander durch einen Bogen 12 auf der Seite des hinteren Endes 9 verbunden sind.
Ein Haltemittel ist vorgesehen, um den Schuh in der Bindung zu halten, auf eine Weise, dass die Sohle sich über einer oberen Fläche 13 der Platte 7 befindet und auf eine Weise, dass der Absatz sich dem Bogen 12 gegenüber befindet. Dieses Haltemittel ist dargestellt in der Form zweier Gurte 14, 15, welche durch einen Benutzer geöffnet oder geschlossen werden können. Selbstverständlich kann vorgesehen sein, dass die Länge der Gurte 14, 15 durch irgendein geeignetes Mittel eingestellt werden kann.
In komplementärer Weise ermöglicht eine hinteres Abstützelement 16 eine hintere Abstützung mit dem unteren Teil des Beins. Dieses Element ist dort auf den Vor-Sprüngen 10, 11 längs einer transversalen Achse W der Bindung 2 angelenkt.
Die Platte 7 ist auf dem Brett 1 durch eine Scheibe 17 gehalten, auf eine Weise, dass ihre untere Fläche 18 sich über der oberen Fläche 5 des Brettes befindet.
Die Scheibe 17 ist ihrerseits auf abnehmbare Weise mit dem Brett, beispielsweise mit Hilfe von Schrauben 19, verbunden.
Wie Figur 2 besser zeigt, weist die Scheibe 17 eine obere Fläche 20 auf, die so vorgesehen ist, dass sie sich gegenüberliegend der Sohle des Schuhes befindet, und eine untere Fläche 21, die vorgesehen ist, so dass sie sich über der oberen Fläche 5 des Brettes 1 befindet.
Zwischen der oberen Fläche 20 der unteren Fläche 21 weist die Scheibe 17 nacheinander drei Teile auf. Ein erster Teil 22 ist mit einer Schulter 23 versehen, deren Geometrie sich in Form eines Kegelstumpfes darstellt. Ein zweiter kreisförmiger Teil 24 ist mit einer peripheren Zahnung 25 versehen. Ein dritter Teil 26 stellt sich in Form eines Zylinders dar.
Um die Scheibe 17 aufzunehmen, ist eine Öffnung 27 in der Dicke der Scheibe 7 zwischen der oberen Fläche 13 und der unteren Fläche 18 vorgesehen. Die Öffnung 27 weist nacheinander drei Abschnitte auf. Ein erster Abschnitt 28 weist eine Form auf, die komplementär zur Schulter 23 der Scheibe 17 ist. Ein zweiter Abschnitt 29 ist zylindrisch und glatt, um die Zahnung 25 der Scheibe 17 aufzunehmen. Ein dritter Abschnitt 30 ist zylindrisch und glatt, um den zylindrischen Teil 26 der Scheibe 17 aufzunehmen.
Wenn die Scheibe 17 die Platte 7 auf dem Brett 1 hält, wie dies in Figur 3 der Fall ist, fallen die Achse 31 der Scheibe 17 und die Achse 32 der Öffnung 27 im wesentlichen zusammen. Die Achsen 31, 32 sind auch im wesentlichen einerseits zur Dicke der Platte 7 und andererseits zur Dicke der Scheibe 17 senkrecht.
Ein Mechanismus ermöglicht es, die Position der Platte 7 im Verhältnis zur Scheibe 17 zu verriegeln oder zu entriegeln. Dieser Mechanismus weist einen Arm 33 auf, der ein gezahntes Ende 34 aufweist. Der Arm ist in einem Durchgang 35 gelagert, der beispielsweise in Form einer Rille realisiert ist, die in der unteren Fläche 18 der Platte 7 vorgesehen ist. Der Durchgang 35 ist longitudinal in einer Richtung orientiert, die im wesentlichen senkrecht zur Achse 32 der Öffnung 27 der Platte 7 ist.
Gemäß der Erfindung ist der Arm 33 im Verhältnis zur Platte 7 gemäß einer Achse 36 angelenkt, die im wesentlichen parallel zur Dicke der Platte 7 ist. Ein elastisches Mittel, dargestellt in Form einer Feder 37, stützt den Arm 33 auf eine Weise, dass das gezahnte Ende 34 des Armes 33 in Eingriff mit der peripheren Zahnung 25 des zweiten Teils 24 der Platte 17 ist. Der Arm 33 ist gegen einen Boden 38 des Durchgangs 35 angelegt. Diese Situation entspricht einem Zustand einer Verriegelung der Vorrichtung zur Orientierung. Die Platte 7 kann sich nicht im Verhältnis zu Scheibe 17 drehen.
Der Arm 33 ist somit natürlich in einer Position, welche die Feststellung in Drehung der Platte 7 im Verhältnis zur Scheibe 17 hervorruft.
Der Benutzer hat die Möglichkeit die vorbestimmte Orientierung zu entriegeln, um die Platte 7 im Verhältnis zur Scheibe 17 drehen zu lassen gemäß der Achsen 31, 32, wie mit Hilfe von Figur 4 besser verständlich wird.
Um dies zu erreichen, ist ein Griff 39 mit dem Arm 33 verbunden, wobei der Griff und der Arm vorzugsweise ein Monoblock-Teil bilden. Die Form des Griffs 39 ist vorgesehen, damit der Benutzer zumindest einen Finger in eine Aushöhlung 40 des Griffs 39 gleiten lassen kann und eine Entriegelungskraft in die Richtung des
Pfeils ausüben kann. Ein Zug auf den Griff 39 bewirkt eine Drehung des Armes 33 gemäß der Achse 36. Danach steht das gezahnte Ende 34 des Arms 33 nicht mehr in Eingriff mit der peripheren Zahnung 25 der Scheibe 17.
In Entriegelungsposition befindet sich das gezahnte Ende 34 des Arms 33 gegenüber dem dritten zylindrischen Teil 26 der Scheibe 17. Dies ist möglich, da der Durchmesser des dritten Teils 26 geringer ist als der Durchmesser der Zahnung 25 des zweiten Teils 24.
Der Benutzer kann die Platte im Verhältnis zur Scheibe 17 drehen lassen, auf eine Weise, um die Platte im Verhältnis zum Brett 1 gemäß einer gewählten Richtung zu orientieren. Wenn diese Richtung erhalten ist, ist es ausreichend, den Griff 39 loszulassen. Die Feder 37 bewirkt eine Rückkehr des gezahnten Endes 34 in Richtung zur peripheren Zahnung 25. Wenn die Zähne des Endes 34 und der Peripherie 25 versetzt sind, setzt sich das gezahnte Ende 34 in Eingriff mit der peripheren Zahnung 25, d.h. in eine Verriegelungsposition der Vorrichtung.
Diese Konfiguration ist in Ansicht von unten in der Figur 5 gezeigt.
Wenn die Zähne in Überlagerung sind, nimmt also das gezahnte Ende 34 Abstützung auf der peripheren Zahnung 25. Es ist somit ausreichend, die Platte 7 im Verhältnis zur Scheibe 17 zu drehen, um die Zähne zu versetzen und das Ende 34 in Eingriff mit der peripheren Zahnung 25 zu bringen.
Vorzugsweise sind die Abmessungen der Zähne, des Endes 34 des Arms 33 und der peripheren Zahnung 25 so vorgesehen, um einen Teilungswinkel von der Größenordnung von 3° zu erhalten. Dies verleiht der Vorrichtung eine ausreichende Präzision.
Vorzugsweise wird das Profil der Zähne der Scheibe 17 durch eine Erzeugende erhalten, die parallel zu der Achse 31 der Scheibe ist und das Profil der Zähne des Arms 33 wird durch eine Erzeugende erhalten, die senkrecht zur Dicke des Armes ist. Die Zähne der Scheibe 17 sind somit radial im Verhältnis zur Scheibe orientiert und die Zähne des Arms 33 sind in der Dicke des Armes enthalten. Diese Merkmale ermöglichen es, den Platzbedarf der Vorrichtung zur Orientierung in der Richtung ihrer Dicke zu verringern.
Wie mit Hilfe der Figuren 2 bis 4 verständlich wird, ist die Anlenkachse 36 des Armes 33 in einer Ebene enthalten, die auch die periphere Zahnung 25 der Scheibe 17 enthält. Somit erfolgt die Richtung einer Versetzung der Zähne des Endes 34 des Arms 33 im wesentlichen in einer Richtung parallel zur Achse 31 der Scheibe. Dieses Merkmal trägt dazu bei, die Abnutzung der Zähne der Scheibe 17 und des Arms 33 zu reduzieren.
Andererseits ist, wie besser in Figur 1 zu erkennen ist, der Griff 39 seitlich im Verhältnis zur Bindung angeordnet, d.h. im Verhältnis zur Vorrichtung zur Winkelorientierung. Somit kann ein Benutzer den Griff 39 bewegen und seinen Fuß orientieren, selbst wenn der Schuh auf der Platte 7 gehalten wird.
Das zweite Realisierungsbeispiel ist nachfolgend mit Hilfe der Figuren 6, 7 dargestellt.
Es handelt sich tatsächlich um eine Vorrichtung zur Winkelorientierung, die ähnlich zur vorhergehenden ist. Aus diesem Grund sind einzig die Unterschiede beschrieben.
Ein Mechanismus ist vorgesehen, um die Vorrichtung zu verriegeln oder zu entriegeln. Der Mechanismus weist einen Arm 50 und einen Griff 51 auf, die im Verhältnis zueinander mit Hilfe eines Zapfens 52 einer Achse 53 angelenkt sind. Der Zapfen 52 weist eine Länge auf, die größer ist als die Breite des Arms 50, so dass der Arm 50 auf der Platte der Vorrichtung angelenkt ist. Der Arm 50 weist ein gezahntes Ende 54 und ein Verbindungsende 55 auf, wobei dieses letztere durchbohrt ist, um den Zapfen 52 aufzunehmen. Der Griff 51 ist ebenfalls durchbohrt für den Durchgang des Zapfens 52 und weist eine Erweiterung 56 auf, die vorgesehen ist, um in einer Aushöhlung 57 des Armes 50 aufgenommen zu werden.
Eine erste Feder 58 stützt permanent den Arm 50 in einer Wiederanstiegsrichtung in Richtung zum Boden des Aufnahmedurchgangs des Arms. Eine zweite Feder 59 stützt permanent den Griff 51 auf die Weise, dass eine untere Fläche 60 des Griffs auf dem Brett, auf welchem die Vorrichtung zur Orientierung montiert ist, anliegt.
Der Mechanismus läßt eine Verriegelung und eine Entriegelung der Vorrichtung zur Winkelorientierung zu, wie zuvor erläutert.
In Verriegelungsposition ist die Basis 60 des Griffes 51 in Richtung des Gleitbrettes durch die zweite Feder 59 belastet und die erste Feder 58 hält das gezahnte Ende 54 in Eingriff mit der peripheren Zahnung der Scheibe.
Um zu Entriegeln induziert ein Zug auf den Griff 51 eine Versetzung des gezahntes Endes 54, da ein Anschlag 61 der Erweiterung 56 gegen eine Wand 62 der Aushöhlung 57 anliegt.
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-10-
Um zu verriegeln ist es ausreichend, wie im vorhergehenden Beispiel den Griff 51 loszulassen. Wenn die Zähne versetzt sind, nehmen der Arm 50 und der Griff 51 die Verriegelungsposition wieder ein.
Wenn die Zähne also in Überlagerung sind, im Unterschied zum vorhergehenden Beispiel, nimmt der Griff 51 trotzdem die Verriegelungsposition ein. Dies erfolgt aufgrund der Wirkung der zweiten Feder 59. Selbstverständlich reicht es aus, die Platte im Verhältnis zur Scheibe zu drehen, um die Zähne zu versetzen und auch den Arm 50 in die Verriegelungsposition zurückzubringen aufgrund der Wirkung der ersten Feder 58.
Diese Struktur eines Mechanismus läßt zu bei Abwesenheit einer äußeren Belastung den Griff 51 dauerhaft in Kontakt mit dem Brett, auf welchem die Vorrichtung montiert ist, zu halten.
Auf eine allgemeine Weise kann die Erfindung mit allen Materialien und gemäß allen dem Fachmann bekannten Techniken realisiert werden.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die zuvor beschriebenen Beispiele beschränkt und umfaßt alle äquivalenten Techniken, die in den Umfang der folgenden Ansprüche fallen könnten.
Insbesondere ist die Zahl der Zähne des Arms nicht festgelegt. Diese Zahl kann beispielsweise von 1 bis 20 variieren.
Die Formen und die Position des Griffs können modifiziert sein, wie auch die Formen und die Positionen des Armes und des Durchgangs.
• ··
Die Anordnung der Teile der Scheibe 17 oder der Teile der Öffnung 27 der Platte 7 kann ein anderer sein. Beispielsweise könnte sich die periphere Zahnung der Scheibe gegenüber dem Brett befinden, wobei der zylindrische glatte Teil sich also zwischen der Schulter und der Zahnung befindet. Selbstverständlich haben in diesem Fall der zweite und dritte Abschnitt der Öffnung der Platte denselben Durchmesser.
Der zweite Abschnitt weist einen Raum für ein Freigeben für das gezahnte Ende des Arms auf. Die Entriegelung findet statt, wenn das gezahnte Ende des Arms in Richtung der Schulter der Platte wieder nach oben steigt.
• · ■
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Winkelorientierung eines Schuhes, der mit einem Gleit- oder Rollbrett (1) zu verbinden ist, wobei die Vorrichtung aufweist: eine Scheibe (17) und eine Platte (7), wobei die Scheibe (17) eine periphere Zahnung (25) aufweist, die Platte (17) in Drehung im Verhältnis zur Scheibe (17) gemäß einer Achse (31) geführt ist, die im wesentlichen senkrecht einerseits zur Dicke der Platte (7) und andererseits zur Dicke der Scheibe (17) ist, wobei die Platte (7) mit einem Arm (33, 50) versehen ist, der ein gezahntes Ende (34, 54) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (33, 50) im Verhältnis zur Platte (7) gemäß einer Achse (36, 53) angelenkt ist, die im wesentlichen parallel zur Dicke der Platte (7) ist, und dadurch, dass ein elastisches Mittel den Arm (33, 50) auf eine Weise belastet, dass das gezahnte Ende (34, 54) des Arms (33, 50) in Eingriff mit der peripheren Zahnung (25) der Scheibe (17) ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (33, 50) in einem Durchgang (35) aufgenommen ist, der in der Platte (7) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchgang (35) longitudinal orientiert ist, in einer Richtung, die im wesentlichen senkrecht zur Achse (32) einer Öffnung (27) der Platte (7) ist, die vorgesehen ist, um die Scheibe (17) aufzunehmen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlenkachse (36, 53) des Arms (33, 50) in einer Ebene enthalten ist, die auch die periphere Zahnung (25) der Scheibe (17) enthält.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil der Zähne der Scheibe (17) durch eine Erzeugende erhalten ist, die parallel zur Achse (31) der Platte ist und dadurch, dass das Profil der Zähne des Arms (33, 50) durch eine Erzeugende erhalten ist, die senkrecht zur Dicke des Arms (33, 50) ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Griff (39, 51) mit dem Arm (33, 50) verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (39, 51) seitlich im Verhältnis zur Vorrichtung angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Mittel, das den Arm (33, 50) auf eine Weise belastet, dass das gezahnte Ende (34, 54) des Arms (33, 50) in Eingriff mit der peripheren Zahnung (25) der Scheibe (17) ist, eine Feder (37, 58) ist.
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