DE69401171T2 - Bindungselement für einen alpinen Ski - Google Patents
Bindungselement für einen alpinen SkiInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Bindungselement für einen Alpinski, das dazu bestimmt ist, einen Schuh in Abstützung auf einem Ski zu halten und ihn im Falle einer übermäßigen Beanspruchung freizugeben.
- Es ist bekannt, einen Schuh in Abstützung auf einem Ski mittels eines vorderen Bindungselementes und eines hinteren Bindungselementes zu halten. Jedes Halteelement weist einen Sohlenhalter auf, der durch ein Gehäuse getragen ist, das gegen die Rückholkraft, die von einer Kraftfeder ausgeübt wird, im allgemeinen einer Kompressionsfeder, beweglich ist.
- Die Erfindung betrifft insbesondere ein vorderes Bindungselement. Gewöhnlicherweise reagiert das vordere Bindungselement auf eine seitliche Beanspruchung des vorderen Endes des Schuhes. Eine derartige Beanspruchung rührt von einer reinen Verdrehungsbeanspruchung auf das Bein des Skiläufers her.
- Bestimmte Bindungselemente reagieren gleichfalls auf eine vertikale Beanspruchung in Richtung nach oben. Eine derartige Beanspruchung entspricht einem Sturz in Richtung nach hinten des Skiläufers. Die europäische Patentanmeldung, die unter der Nummer 102 868 veröffentlicht worden ist, beschreibt beispielsweise ein derartige Bindung.
- Andere Bindungen weisen einen Kompensationsmechanismus auf, der im Falle einer Verdrehungsbeanspruchung kombiniert mit einem Sturz in Richtung nach vorne des Skiläufers reagiert. Ein derartiger Mechanismus ist beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung beschrieben, die unter der Nummer 29 05 837 veröffentlicht ist. Dieser Mechanismus weist eine Trägerplatte für den Schuh auf, die vertikal beweglich ist und deren Bewegung, die durch einen vertikalen Druck in Richtung nach unten des Schuhes hervorgerufen ist, die Rückholkraft verringert, die die Feder auf den Sohlenhalter ausübt.
- Ein anderer Mechanismus ist in der deutschen Patentanmeldung beschrieben, die unter der Nummer 33 35 878 veröffentlicht ist. Dieser Mechanismus weist auch eine Trägerplatte für den Schuh auf, die vertikal beweglich ist und die den Sohlenhalter dazu zwingt, sich in der Richtung der Freigabe des Schuhes zu verschieben.
- Derartige Vorrichtungen kompensieren die Erhöhung der Reibungen des Schuhes auf seinen Abstützungen, die die Komponente in Richtung nach vorne des Sturzes induziert. Diese Mechanismen sind zufriedenstellend, solange die seitliche Komponente des Sturzes überwiegend im Vergleich zu der vertikalen Komponente bleibt.
- Es geschieht jedoch, daß im Falle von bestimmten Stürzen, die "nach vorne mit Verdrehung" genannt werden, d.h. mit einer Komponente in Richtung nach vorne und einer seitlichen Komponente, die seitliche Komponente nicht ausreichend ist, um das seitliche Kippen des Sohlenhalters hervorzurufen. Es tritt daher eine Verwindung des Schuhes auf, der sich zwischen dem Sohlenhalter und seiner Trägerplatte verklemmt. Die derzeit bekannten Kompensationsmechanismen sind nicht ausreichend aktiv, um die Öffnung des Sohlenhalters hervorzurufen. Es geschieht, daß diese Stürze gefährlich sind und Verletzungen insbesondere auf dem Niveau der Knie des Skiläufers verursachen.
- Es ist eines der Ziele der Erfindung, ein Bindungselement vorzuschlagen, das den Schuh insbesondere im Falle eines Sturzes nach vorne mit Verdrehung freigibt, bei dem die seitliche Komponente relativ schwach ist.
- Es ist ein anderes Ziel der Erfindung, ein Bindungselement vorzuschlagen, das relativ einfach zu konstruieren ist.
- Andere Ziele und Vorteile der Erfindung werden im Laufe der folgenden Beschreibung offensichtlich werden, wobei diese Beschreibung jedoch nur beispielhaft und nicht beschränkend gegeben ist.
- Das Bindungselement für einen Alpinski gemäß der Erfindung weist auf:
- - eine Befestigungsplatte, die mit dem Ski verbunden ist,
- - ein Gehäuse, das auf der Befestigungsplatte montiert ist,
- - einen Sohlenhalter zum Halten des Schuhes, der von dem Gehäuse getragen ist,
- - wobei der Sohlenhalter zwei Flügel zum seitlichen Halten des Schuhes und eine Sohlenklemmvorrichtung zum vertikalen Halten aufweist,
- - eine Kraftfeder, die in dem Gehäuse aufgenommen ist, um sich elastisch den Öffnungsbewegungen des Sohlenhalters in Antwort auf Beanspruchungen des Schuhes entgegenzusetzen,
- - eine Trägerplatte, auf der die Sohle des Schuhes ruht.
- Es ist dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützplatte für eine Rollbewegung beweglich ist und daß sie eine zweite Kippschaltung für den Sohlenhalter aufweist, die die Freigabe des Schuhes hervorruft, und deren Öffnung durch die Kipp-Rollbewegung der Trägerplatte des Schuhes gesteuert ist.
- Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung ist eines der Elemente, die die Befestigungsplatte, das Gehäuse, die Flügel oder die Sohlenklemmvorrichtung sind, mit dem Element verbunden, das es trägt oder auf dem es durch eine Anlenkeinrichtung und durch eine Entkopplungseinrichtung montiert ist, deren Öffnung durch das Kippen beim Rollen der Trägerplatte des Schuhes gesteuert ist.
- Die Erfindung wird besser mit Bezug auf die nachfolgende Beschreibung und die beigefügten Zeichnungen verstanden werden, die davon ein integraler Teil sind.
- Fig. 1 veranschaulicht in Seitenansicht und im teilweisen Schnitt eine erste Ausführungsform der Erfindung.
- Fig. 2 ist eine Ansicht von oben des Bindungselementes der Fig. 1.
- Fig. 3 ist eine Ansicht im Querschnitt des Bindungselementes der Fig. 1 auf der Ebene der Trägerplatte
- Fig. 4 ist eine Ansicht im Querschnitt des Bindungselementes der Fig. 1 auf der Ebene der Verbindung zwischen der Trägerplatte und der Befestigungsplatte.
- Fig. 5 stellt in Draufsicht das Element der Fig. 1 nach einer Öffnung dar, die durch das Kippen beim Rollen der Trägerplatte hervorgerufen ist.
- Fig. 6a, 6b und 6c veranschaulichen eine bevorzugte Ausführungsform der Verbindung zwischen der Trägerplatte und der Befestigungsplatte.
- s Fig. 7 stellt in Seitenansicht und in teilweisem Schnitt ein Bindungselement dar und veranschaulicht eine andere Ausführungsform der Erfindung.
- Fig. 8 stellt perspektivisch in Explosionsansicht das Bindungselement der Fig. 1 dar.
- Fig. 9 veranschaulicht die Funktion des Bindungselementes.
- Fig. 10 stellt in Seitenansicht und in teilweisem Schnitt ein Bindungselement dar und veranschaulicht eine andere Ausführungsform der Erfindung.
- Fig. 11 ist eine Ansicht von oben in teilweisem Schnitt des Bindungselementes der Fig. 10 auf der Ebene der Kraftfeder.
- Fig. 12 ist eine Draufsicht in teilweisem Schnitt des Bindungselementes der Fig. 10 auf der Ebene der Schwingarme zur Verriegelung der Flügel.
- Fig. 13 ist eine perspektivische Explosionsansicht des Betätigungshebels des Kniegelenkes und der Traverse, die es trägt.
- Fig. 14 veranschaulicht die Funktion des Bindungselementes der Fig. 10.
- Die Fig. 1 stellt ein vorderes Bindungselement 1 dar, das in dem Montagebereich 2 eines Ski montiert ist. Das Bindungselement ist von bekanntem Typ.
- Das Bindungselement ist von jedem geeigneten Typ und seine Konstruktion ist nicht beschränkend für die in den Fig. 1 bis 6 veranschaulichte Ausführungsform Das dargestellte Element ist ein Konstruktionstyp, der beispielsweise in der französischen Patentanmeldung beschrieben ist, die unter der Nummer 2 517 214 veröffentlicht ist.
- Das in der Fig. 1 dargestellte Element weist einen Sohlenhalter 4 zum Halten des vorderen Teiles des Schuhes auf.
- Auf bekannte Weise weist der Sohlenhalter zwei Flügel 5 und 6 zum seitlichen Halten des Schuhes auf. Er weist außerdem eine Sohlenklemmvorrichtung zum vertikalen Halten 7 auf. Der Sohlenhalter 4 ist von einem Gehäuse 8 getragen.
- Bei dem veranschaulichten Beispiel sind der Sohlenhalter und das Gehäuse Monoblöcke. Sie sind schwenkbar um einen Drehzapfen gelagert, der in 9 schematisiert ist und der fest mit der Befestigungsplatte 10 verbunden ist. Das Bindungselement ist mit dem Ski mittels der Befestigungsplatte 10 verbunden. Das Gehäuse und der Sohlenhalter können zumindest seitlich um den Drehzapfen 9 gegen die elastische Rückholkraft schwenken, die durch eine Feder 11 entgegengesetzt ist, die in dem Gehäuse 8 aufgenommen ist.
- Bezugnehmend auf die Fig. 1 ist die Befestigungsplatte 10 mit dem Ski mittels eines Aufbaus 12 verbunden. Der Aufbau 12 ist in zwei übereinander gelagerten Teilen dargestellt, d.h. einer oberen Platine 13 und einem unteren Sockel 14, die untereinander durch einen Drehzapfen 15 mit vertikaler Achse montiert sind. Der untere Sockel und die obere Platine können frei bezüglich einander um diesen Drehzapfen schwenken.
- Die Befestigungsplatte 10 des Bindungselementes 1 ist fest mit der oberen Platine 13 durch jedes geeignete Mittel und beispielsweise durch Schrauben, die durch strichpunktierte Linien 16 schematisiert sind, montiert.
- Der untere Sockel 14 ist, was ihn betrifft, fest mit an dem Ski 3 in dem Montagebereich 2 montiert, der für das vordere Bindungselement vorgesehen ist, und zwar durch jedes geeignete Mittel, beispielsweise durch Schrauben, die durch die strichpunktierten Linien 17 schematisiert sind.
- Das Bindungselement 1 weist außerdem eine Trägerplatte 20 mit von oben gesehen allgemein rechtwinkliger Form auf. Die Trägerplatte ist dazu bestimmt, den vorderen Teil der Sohle des Schuhes aufzunehmen. Bei dem veranschaulichten Beispiel ist sie mit einem Plättchen aus Antireibungs- Material, beispielsweise aus Polytetrafluoräthylen, überzogen, um das seitliche Gleiten der Sohle des Schuhes zu erleichtern.
- Die Trägerplatte 20 ist schwingend um eine horizontale und longitudinale Achse 21 montiert. Beispielsweise, wie dies in der Fig. 3 sichtbar ist, ist die Trägerachse durch die Ohren 22 des unteren Sockels 14 getragen. Die Achse 21 befindet sich in dem mittleren Teil der Trägerplatte derart, daß die Platte im wesentlichen horizontal gehalten ist, wenn der Schuh ohne Beanspruchung im Eingriff in dem Bindungselement ist.
- Die Trägerplatte 20 ist außerdem in dieser nominalen Position durch Federn 23 und 24 gehalten und elastisch zurückgeholt, die auf jeder Seite der Achse 21 angeordnet sind, um gegenwirkende Effekte auf die Platte auszuüben, wobei sie Abstützung auf dem unteren Teil 14 des Sockels nehmen. Vorzugsweise erlaubt eine Einrichtung, wie z.B. ein mit einem Gewinde versehener Stopfen 25, 26, der in den unteren Teil 14 eingeschraubt ist, die anfängliche Kompression der Federn einzustellen.
- Vorzugsweise wirken Stopper 27 und 28, die fest mit der Trägerplatte verbunden sind, mit den Anschlägen 29 und 30 des unteren Teils des Sockels zusammen, um den Ausschlag der Schwingbewegung der Trägerplatte zu begrenzen. Bei dem veranschaulichten Beispiel sind die Stopper in dem unteren Teil der Trägerplatte unter den Anschlägen des Sockels angeordnet. Natürlich ist jede andere Anordnung geeignet.
- In Richtung nach vorne, d.h. in Richtung der oberen Platine 13 des Sockels, weist die Trägerplatte 20 zwei seitliche Vorsprünge 31 und 32 auf. Diese Vorsprünge sind auf der Höhe des hinteren Randes der oberen Platine 13 angeordnet. Der hintere Rand der oberen Platine 13 befindet sich daher im Eingriff zwischen den Vorsprüngen 31 und 32, wenn die Trägerplatte 20 in nominaler Position ist, so daß die obere Platine 13 sich in der Achse des unteren Sockels 14 im mobilisiert befindet. Zwischen den Vorsprüngen 31, 32 und den seitlichen Rändern 33, 34 der oberen Platine existiert vorzugsweise ein Spiel, das gerade ausreichend ist, um die Schwingbewegung der Trägerplatte 20 zu erlauben.
- Unter den seitlichen Rändern 33 und 34 existieren Gänge 37 und 38 mit einem ausreichenden Volumen, damit infolge einer Rollkippbewegung der Trägerplatte 20 der eine oder andere Vorsprung 31, 32 dort in Aufnahme kommt lind so die obere Platine für eine Schwenkbewegung um den Drehzapfen 15 freigibt.
- In 20a in der Fig. 4 ist die nominale Position der Platte 20 schematisiert, in der die Vorsprünge 31 und 32 die obere Platine 13 in Ausrichtung mit der unteren Befestigungsplatte 14 halten. In 20b ist die Platte 20 in einer gekippten Position dargestellt. In dieser Position ist der Vorsprung 32 in dem Gang 38 aufgenommen und verläßt daher seine Abstützposition gegen den seitlichen Rand 34. Die obere Platine befindet sich für eine horizontale Schwenkbewegung in Richtung der Seite des Vorsprunges 32 freigegeben, der sich abgesenkt hat. Das Ausmaß des Schwenkens der Platine bezüglich der Befestigungsplatte ist ausreichend, um den Sohlenhalter dazu zu zwingen, den Schuh freizugeben.
- Die Fig. 5 veranschaulicht diese Schwenkbewegung infolge des Kippens beim Rollen der Trägerplatte 20. Es muß bemerkt werden, daß die Platine 13 und daher der Sohlenhalter 4 seitlich unabhängig von der Rückholfeder 11 schwenken. Diese seitliche Bewegung geschieht, ohne der Steuerung der Rückholkraft unterworfen zu sein. Eine schwache seitliche Komponente des Schuhes ist ausreichend, um die Platine 13 durch den Sohlenhalter 4 seitlich mitzunehmen. Diese Bewegung kann sich jedoch nur nach einer Rollbeanspruchung auslösen, die die Trägerplatte dazu zwingt, auf die eine Seite oder die andere bezüglich der Achse 21 zu kippen.
- Mit anderen Worten steuert die Trägerplatte durch ihre Kippbewegung eine zweite seitliche Öffnungsschaltung des Sohlenhalters, was zur Freigabe des Schuhes führt. Diese zweite Schaltung ist unabhängig von der Hauptrückholfeder 11, d.h. daß sie keine direkte oder indirekte Wirkung auf sie hat.
- Bei der veranschaulichten Ausführungsform befinden sich die Vorsprünge 31 und 32 auf dem Äußeren der Ränder 33 und 34 der oberen Platine. In diesem Falle weisen die Vorsprünge und die Ränder vorzugsweise jeweils eine Rampe auf, die in Richtung von oben nach unten und von innen nach außen gerichtet ist, um der Drehung der Platine 13 ab ihrer Freigabe im Falle, bei dem die Trägerplatte nachher in die Horizontale zurückkehrt, zu helfen.
- Die Fig. 6a, 6b, 6c stellen teilweise die obere Platine 13 und den Vorsprung 32 der Trägerplatte 20 dar, die mit derartigen Rampen 40, 41 versehen sind.
- Die Fig. 6a stellt die beiden Elemente in der Position dar, in der der Vorsprung 32 die Platine 13 hält. In der Fig. 6b hat sich infolge einer Rollkippbewegung der Platte 20 der Vorsprung 32 in Richtung nach unten zurückgezogen, was seitlich die Platine 13 freigibt. Die Fig. 6c veranschaulicht den Fall, bei dem, nachdem er sich zurückgezogen hat, der Vorsprung 32 schnell in seiner nominalen Position zurückkehrt, beispielsweise infolge des Nachlassens der Verwindung des Schuhes. In diesem Falle kommen die beiden Rampen 40 und 41 in Abstützung gegeneinander und üben durch ihr Zusammenwirken einen Bewegungseffekt auf das seitliche Schwenken der Platine aus. Daher setzt sich die Freigabebewegung des Schuhes selbst dann fort, wenn die Trägerplatte in ihre nominale Position zurückkehrt.
- Die Fig. 7 veranschaulicht eine Ausführungsvariante der Erfindung, gemäß der das Bindungselement 50 eine Befestigungsplatte 51 aufweist, die fest mit dem Ski verbunden ist. In dem veranschaulichten Beispiel hat die Befestigungsplatte im wesentlichen eine Form eines in Richtung nach hinten offenen "U", wo sie zwei Zweige 51a und 51b aufweist.
- Die Befestigungsplatte ist durch einen Drehzapfen 52 überhöht, der im wesentlichen vertikal ist. Der Sohlenhalter 53 und das Gehäuse 54 sind Monoblöcke und schwenken um den Drehzapfen 52 gegen die elastische Rückholkraft der Feder 55, die in dem Gehäuse aufgenommen ist. Auf bekannte Weise ist die Feder in Abstützung, beispielsweise mittels eines Kolbens 56 gegen eine Abstützfläche 57 des Drehzapfens, der die Feder dazu zwingt, sich zu komprimieren, sobald das Gehäuse sich aus einer zentrierten Position gemäß der longitidunalen Achse des Ski entfernt. Jedes geeignete Mittel und beispielsweise ein mit einem Gewinde versehener Stopfen erlaubt, die anfängliche Kompression des Gehäuses einzustellen.
- Gemäß der Fig. 7 erlaubt eine Schraube 58, das Gehäuse und daher den Sohlenhalter in der Höhe einzustellen. Das Gehäuse befindet sich in gewisser Weise an dem Kopf der Schraube 58 aufgehängt.
- Auf der anderen Seite der Fläche 57 weist der Drehzapfen eine Abstützfläche 59 auf, gegen die das Gehäuse 54 ruht. Für das in der Fig. 7 veranschaulichte Bindungselement weist die Fläche 59 zwei Abstützlinien auf, die in Richtung eines Punktes konvergieren, der sich über der oberen Oberfläche des Ski befindet. Im Verlauf seiner Rotation stützt sich das Gehäuse auf die eine oder andere dieser beiden Abstützlinien. Der Konvergenzpunkt dieser Abstützlinien ist nämlich durch den Kopf der Schraube 58 gebildet.
- Eine derartige Konstruktion ist dem Fachmann beispielweise gemäß der französischen Patentanmeldung bekannt, die unter der Nummer 2 517 214 veröffentlicht ist. Es muß jedoch bemerkt werden, daß eine derartige Konstruktion mit zwei Abstützlinien nicht für die Erfindung beschränkend ist.
- Bezugnehmend auf die Fig. 7 ist der Drehzapfen 52 aus zwei Teilen, einem zentralen Kern 60 und einem peripheren Ring 61 gebildet. Der zentrale Kern 60 ist fest mit der Befestigungsplatte 51 verbunden, ist im wesentlichen rotationszylindrisch und erstreckt sich im wesentlichen gemäß einer vertikalen Richtung. Der Ring 61 ist dazu vorgesehen, auf den Kern 60 aufgesteckt zu werden und zumindest um eine definierte Winkelamplitude beidseitig einer nominalen Position, die der Position des Körpers in Ausrichtung auf der longitudinalen Achse des Ski entspricht, frei um ihn zu schwenken. Der Ring 61 trägt auf seiner vorderen Seite die Abstützfiäche 57, gegen die der Kolben 56 unter der Wirkung der Kompression der Feder 55 ruht. Der Ring 61 trägt außerdem auf seiner inneren Seite die Abstützlinien 59, auf denen das Gehäuse in zentrierter Position und im Verlauf seiner Kippbewegungen ruht. Auf diese Weise können, da der Ring frei ist, bezüglich des Kerns 60 zu schwenken, das Gehäuse und der Sohlenhalter des Bindungselementes mit dem Ring 61 auffreie Weise und nicht mehr gegen die Rückholkraft der Feder 55 schwenken.
- Der Ring ist jedoch mit dem Kern des Drehzapfens durch eine Verriegelung 62 verbunden, die ihn in seiner nominalen Position hält, d.h. entsprechend der Position des Gehäuses in Ausrichtung mit der longitudinalen Achse des Ski.
- Die Verriegelung 62 ist gemäß der Fig. 7 durch einen gemäß einer im wesentlichen longitudinalen und horizontalen Richtung gleitenden Steg gebildet. Der Steg 62 ist in einer Aufnahme 63 geführt, die sich an der Basis des Kernes 60 befindet und ist in Richtung nach vorne im Eingriff in einer Öffnung 65 des Stabes 61. In Richtung nach hinten mündet er zwischen den Zweigen 5 la und 5 lb der Befestigungsplatte.
- Solange der Steg im Eingriff in der Öffnung 65 des Ringes 61 ist, ist der Ring auffeste Weise mit dem Kern des Drehzapfens verbunden und die Rotation des Gehäuses induziert eine Kompression der Feder 55.
- Die Bewegung des Steges von seiner Position der Verriegelung des Ringes 61 in seine Position der Entriegelung ist durch eine Kippvorrichtung 67 gesteuert, bei der ein Zweig 68, der ungefähr vertikal ist, im Eingriff in einer Kerbe 69 des Steges 62 ist, und bei der ein anderer Zweig 70 auf geneigte Weise in Richtung nach hinten gerichtet ist. Die Kippvorrichtung 67 ist zwischen den beiden Zweigen 51a und 51b der Befestigungsplatte aufgenommen. Sie ist beispielsweise mit einer Achse 72 verbunden, um die sie schwenkt. Die Achse 72 ist durch ihre Enden in den Zweigen 51a und 51b der Befestigungsplatte gehalten.
- Ein Trägerpedal 73 befindet sich hinter der Kippvorrichtung. Das Pedal ist dazu bestimmt, das vordere Ende des Schuhes zu tragen. Es kann für eine Rollbewegung schwenken und es weist in Richtung nach vorne eine Zunge 74 auf, die in Abstützung auf dem Zweig 70 der Kippvorrichtung ist. Für jede Rollbewegung beidseitig ihrer horizontalen Position drückt die Zunge 74 auf den Zweig 70 der Kippvorrichtung, was die Kippvorrichtung in Rotation um ihre Achse 72 mitnimmt, was zu einer longitunalen Bewegung des Steges 62 in der Richtung einer Entriegelung des Ringes 61 führt.
- Bei dem dargestellten Beispiel befindet sich die Trägerplatte 73 über einer Metallplatte 75, die sich unter der Platte und teilweise unter der Befestigungsplatte 51 erstreckt. Ein Stab 77 aus einem relativ harten Material ist zwischen der Platte 73 und der Metallplatte 75 angeordnet. Dieser Stab ist auf der Ebene des mittleren Teiles der Platte gemäß einer longitudinalen Richtung angeordnet. Er bildet eine Art Längsscharnier, auf dem die Platte 73 sich abstützt und bezüglich dessen sie seitlich schwingt. Wie in dem vorangehenden Fall kann der Schwingbewegung der Platte durch jedes geeignete Mittel, beispielsweise durch Sprungfedern, die sich auf jeder Seite des Stabes 77 befinden, entgegengewirkt werden und sie kann beherrscht werden.
- In Richtung nach vorne gewährleistet auf der Ebene der Zunge und des Zweiges 70 der Kippvorrichtung 67 ein Block aus einem elastisch deformierbaren Material 78 das elastische Rückholen der Platte 73, der Kippvorrichtung 67 und des Steges 62 in die Position der Verriegelung. Natürlich ist jeder andere elastische Rückholeinrichtung, beispielsweise eine Drahtfeder geeignet.
- Die Trägerplatte ist, was sie betrifft, durch jedes geeignete Mittel und beispielsweise durch eine zentrale Zurückbiegung 76 der Metallplatte 67 und/oder durch Kleben des Steges 77 unter die Platte und auf die Metallplatte gehalten.
- Das Bindungselement funktioniert auf die folgende Weise. In der nominalen Position ist die Trägerplatte 73 horizontal. Der Steg 72 verriegelt den Ring 61 in nominaler Position. Das Gehäuse der Bindung kann seitlich gegen die elastische Rückholkraft der Feder 55 schwenken. Die Platte 73 kann sich nicht vertikal absenken oder nicht ausreichend, um den Steg 62 zu entriegeln.
- Im Falle eines Sturzes nach vorne mit Verdrehung, der den Schuh in Verwindung versetzt, kippt die Platte 73 auf die Seite. Die Zunge 74 drückt durch eine ihrer Seiten auf den Zweig 70 der Kippvorrichtung und nimmt sie in Rotation mit, woher ein Gleiten in Richtung nach hinten des Steges 62 rührt. Wenn das Gleiten ausreichend ist, gibt der Steg den Ring 61 frei und das Gehäuse 55 kann frei auf die Seite drehen, auf die sie der Schuh mitnimmt, bis zur Freigabe desselben. Die Feder 55 entspannt sich, wenn sie komprimiert war.
- Die Fig. 9 veranschaulicht diese Funktionsphase des Bindungselementes.
- Das Gehäuse wird dann durch eine einfache Betätigung in seine anfängliche Position zurückgebracht. Der Steg 62 nimmt automatisch seine Position der Verriegelung des Ringes 61 wieder ein.
- Gemäß einer Ausführungsvariante dieser Ausführungsform ist die Drehachse des Ringes 60 leicht von unten nach oben und von hinten nach vorne geneigt. Aus diesem Grunde erhebt sich der Sohlenhalter im Falle einer freien Schwenkung um den Ring, wobei er schwenkt, was der Sohle mehr Raum gibt und ihre Freigabe erleichtert.
- Die Fig. 10 veranschaulicht eine andere Ausführungsvariante der Erfindung. Gemäß dieser Variante weist die Bindung 80 eine Befestigungsplatte 81 auf, die auf feste Weise verbunden ist, und ein Gehäuse 81, das bezüglich der Befestigungsplatte zumindest in einer horizontalen Ebene unbeweglich ist.
- Der Sohlenhalter weist zwei Flügel 83 und 84 auf. In dem veranschaulichten Beispiel besteht die Sohlenklemmvorrichtung aus zwei Teilen, die in jedem der Flügel integriert sind. Die Flügel sind mit dem Gehäuse durch zwei Arme 85 und 86 verbunden, die bezüglich der Befestigungsplatte angelenkt sind. Sie sind außerdem untereinander durch eine Traverse 87 verbunden. Die Arme 85, 86, die Traverse 87 und die Flügel sind auf der Ebene jedes Endes der Traverse um die beiden Achsen 90, 91 angelenkt. Die Arme und die Traverse bilden mit der Befestigungsplatte eine Konstruktion, eine Art deformierbares angelenktes Trapezoid. Die Traverse 87 trägt in Richtung nach vorne eine Rampe 85, gegen die sich eine Walze 86 abstützt, die durch eine Feder 97 zurückgedrückt ist.
- Die Flügel 83 und 84 sind außerdem in der Halteposition des Schuhes durch zwei Schwingarme 83 und 84 geschlossen gehalten, die auf Art und Weise eines Kniegelenkes angelenkt sind. Die Schwingarme sind mit den Flügeln durch Gelenkachsen verbunden, die sich vor der Achse 90 und 91 befinden.
- In der normalen Position ist das Kniegelenk, das durch die zwei Schwingarme gebildet ist, in einer normal geschlossenen Position gehalten und der zentrale Punkt des Kniegelenkes ist in Abstützung gegen eine untere Traverse 98 gehalten, die die Achsen 90 und 91 parallel zur Traverse 87 verbindet, aber auf einem niedrigeren Niveau. Außerdem weisen die Flügel 83 und 84 in Richtung nach innen eine Rückbiegung 99 und 100 auf, die in normaler Position Abstützung gegen die Traverse 87 nimmt. In normal geschlossener Position des Kniegelenkes, das durch die beiden Schwingarme gebildet ist, verhindern diese Rückbiegungen, daß ein Flügel sich öffnet, indem er Abstützung auf dem anderen nimmt.
- Die beiden Schwingarme 93 und 94 weisen in Richtung nach außen jeweils ein Vorgelege 101, 102 auf, das im wesentlichen in Richtung nach vorne im rechten Winkel gerichtet ist. Zwischen den beiden Vorgelegen längs der longitudinalen mittleren Achse des Bindungselementes befindet sich ein zentraler Klotz 105, der fest mit der Befestigungsplatte 81 verbunden ist. Im Verlauf des Skifahrens verschiebt sich unter den Beanspruchungen des Schuhes der Sohlenhalter seitlich. Sobald ein Vorgelege 101, 102 auf dem zentralen Klotz 105 ruht, öffnet sich das Kniegelenk, das durch die Schwingarme 93 und 94 gebildet ist, was die beiden Flügel 83 und 84 deblockiert, wobei so ihre Öffnung und die Freigabe des Schuhes erlaubt wird.
- Eine derartige Bindung ist beispielsweise in der französischen Patentanmeldung beschrieben, die unter der Nummer 2 656 808 veröffentlicht ist. Diese Konstruktion ist jedoch nur beispielhaft beschrieben und nicht für die Erfindung beschränkend.
- Die Öffnung des Kniegelenkes kann auch durch eine zweite Schaltung gesteuert sein. Diese Schaltung weist einen Hebel 110 mit zwei Zweigen auf, der um eine transversale Achse angelenkt ist, die durch die untere Traverse 98 getragen ist. Der obere Zweig 111 des Hebels ist in Abstützung gegen die zentrale Anlenkung des Kniegelenkes. Der andere Zweig 112 erstreckt sich in Richtung nach unten und er ist durch eine Gesamtheit bewegt, die durch eine Kippvorrichtung 115 und eine Trägerplatte 116 gebildet ist, die für Rollbewegungen vom gleichen Typ wie die vorangehende Kippvorrichtung 67 und die Trägerplatte 63 beweglich ist.
- Die Kippvorrichtung weist einen ungefähr vertikalen Zweig 117 auf, dessen Breite ausreichend ist, um den Hebel 110 zumindest dann zu betätigen, wenn der Sohlenhalter sich in der Nähe seiner zentrierten Position befindet. Der andere geneigte Zweig 118 der Kippvorrichtung ist durch die Zunge 120 der Trägerplatte 116 betätigt. Wie in dem vorangehenden Fall ist die Trägerplatte 116 für eine Rollbewegung beispielsweise mittels eines zentralen und longitudinalen Stabes 119 beweglich, der sie trägt. Eine derartige Konstruktion ist schon bei der vorangehenden Ausführungsform beschrieben worden und wird nicht aufs Neue im Detail beschrieben werden.
- Die Funktion dieses Bindungselementes ist die folgende. Beim normalen Lauf beansprucht der Schuh den Sohlenhalter, was seine seitliche Verschiebung hervorruft. Wenn das Ausmaß der Verschiebung übermäßig ist, ruft eines der Vorgelege 101, 102 die Öffnung des Kniegelenkes hervor, woraus eine Öffnung der Flügel und die Freigabe des Schuhes resultieren.
- Wenn der Schuh jedoch die Trägerplatte in einer Rollbewegung beansprucht, betätigt äie Kippvorrichtung 115 den Hebel 110, was die Öffnung des Kniegelenkes, die Öffnung der Flügel und die Freigabe des Schuhes hervorruft, sogar wenn die seitliche Verschiebung des Sohlenhalters null oder gering ist.
- Die gezeigte Fig. 14 veranschaulicht eine derartige Phase der Funktion dieses Bindungselementes.
- Die Rückkehr in die Ruheposition des Kniegelenkes geschieht durch jedes geeignete Mittel und beispielsweise durch eine kleine Spiralfeder 122, die auf der Ebene der Anlenkung des Kniegelenkes angeordnet ist und auf jeden der Hebel wirkt, und einen Block aus elastisch deformierbarem Material 123, der sich unter der Zunge der Trägerplatte und unter dem geneigten Zweig der Kippvorrichtung befindet.
- Daher ergibt sich aus den unterschiedlichen Ausführungsformen, die beschrieben worden sind, daß gemäß der Erfindung eine zweite Schaltung zur Öffnung des Sohlenhalters und der Freigabe des Schuhes durch die Rollkippbewegung der Trägerplatte des Schuhes aktiviert ist. Diese zweite Schaltung ruft eine Entriegelung zwischen einem Element, das aus der Befestigungsplatte, dem Gehäuse oder dem Sohlenhalter besteht, und einem Element, das es trägt, d.h. einem Sockel, bzw. einer Befestigungsplatte, oder einem Gehäuse hervor.
- Die zweite Schaltung ist unabhängig von der elastischen Rückholschaltung des Sohlenhalters, d.h., daß es keine direkte oder indirekte Wirkung auf die Rückholfeder des Sohlenhalters gibt.
- Natürlich ist die vorliegende Beschreibung nur beispielhaft gegeben und man könnte andere Ausführungsform der Erfindung anwenden, ohne den Rahmen derselben zu verlassen, der durch die Ansprüche definiert ist.
Claims (10)
1. Bindungselement für einen Alpinski, das aufweist:
- eine Befestigungsplatte (10, 51, 81), die mit dem Ski verbunden
ist,
- ein Gehäuse (8, 54, 82), das auf die Befestigungsplatte montiert ist,
- einen Sohlenhalter (4, 53, 83) zum Halten des Schuhes, der von
dem Gehäuse getragen ist,
- wobei der Sohlenhalter zwei Flügel zum seitlichen Halten des
Schuhes (5, 6, 83, 84) und eine Sohlenklemmvorrichtung zum
vertikalen Halten aufweist,
- eine Kraftfeder (11, 55, 97), die in dem Gehäuse aufgenommen ist,
um sich elastisch den Öffnungsbewegungen des Sohlenhalters in
Antwort auf Beanspruchungen des Schuhes entgegenzusetzen,
- eine Trägerplatte (20, 73, 116), auf der die Sohle des Schuhes
ruht,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (20, 73, 116) für eine
Rollbewegung beweglich ist und daß eine zweite Kippschaltung des
Sohlenhalters, die die Freigabe des Schuhes hervorruft, durch die
Rollkippbewegung der Trägerplatte des Schuhes gesteuert ist.
2. Bindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eines
der Elemente, die aus der Befestigungsplatte (10), dem Gehäuse (54),
den Flügeln (83, 84) bestehen, mit einem Element verbunden ist, das
es trägt oder auf dem es (12, 52, 82) durch eine Anlenkeinrichtung
(13, 14, 15, 61, 62, 90, 91) und durch eine Entkopplungseinrichtung
(33, 34, 62, 93, 94, 110) montiert ist, deren Öffnung durch die
Rollkippbewegung der Trägerplatte (20, 73, 116) des Schuhes gesteuert
ist.
3. Bindungselement gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungsplatte (13, 10) an dem Ski mittels eines Sockels (14)
verbunden ist, der fest mit dem Ski verbunden ist, und daß der Sockel
einen Drehzapfen (15) trägt, der im wesentlichen vertikal ist und um
den die Befestigungsplatte schwenkbar montiert ist, und daß eine
Verriegelung (31, 32, 33, 34), die durch die Rollkippbewegung der
Trägerplatte gesteuert ist, die Befestigungsplatte (13, 10) in der Achse
des Sockels (14) hält.
4. Bindungselement gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trägerplatte (20) in Rotation um eine horizontale und longitudinale
mittlere Achse (21) angelenkt ist, daß sie auf der Seite der
Befestigungsplatte zwei Vorsprünge (31, 32) aufweist, zwischen denen die
Befestigungsplatte im Eingriff ist, und daß der Winkel der
Rollkippbewegung der Platte und die Höhe des Überlappens zwischen den
Vorsprüngen und den seitlichen Rändern der Befestigungsplatte so
bestimmt sind, daß die Vorsprünge die Befestigungsplatte (13, 10) nach
einem Kippen mit einem definierten Ausmaß des Trägerpedals freigeben.
5. Bindungselement gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Federn (23, 24) auf die Trägerplatte (20) einen vertikalen Druck in
Richtung nach oben auf jeder Seite ihrer horizontalen und longitudinalen
mittleren Anlenkachse (21) ausüben.
6. Bindungselement gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungsplatte einen Drehzapfen (52) trägt, daß der Drehzapfen einen
Ring (61) aufweist, der schwenkbar um einen Kern (60) montiert ist,
der fest mit der Befestigungsplatte (51) verbunden ist, daß die Feder
(55) Abstützung gegen den Ring (61) nimmt, daß eine Verriegelung (62)
den Ring auf dem Kern (60) immobilisiert und daß eine
Verbindungseinrichtung die Trägerplatte (73) mit der Verriegelung (62) verbindet, um
den Ring bezüglich des Kerns des Drehzapfens bei einer übermäßigen
Rollkippbewegung der Trägerplatte des Schuhes zu entkoppeln.
7. Bindungselement gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verriegelung ein Steg (62) ist, der gleitend in einer longitudinalen
Öffnung (62) der Befestigungsplatte geführt ist und dessen eines
vorstehende Ende in einer Aufnahme (65) des Ringes eingreift.
8. Bindungselement gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Steg (62) durch eine Kippvorrichtung (67) mit zwei Zweigen betätigt ist,
wobei einer (68) mit dem Steg (62) verbunden ist und der andere in
Abstützung ein Ende der Trägerplatte (71) aufnimmt.
9. Binjungselement gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sohlenhalter zwei Flügel (83, 84) aufweist, die durch Anlenkung um die
Achse (90, 91) beweglich sind, und daß die Flügel in einer Position
zum Halten des Schuhes durch eine Verriegelung gehalten sind, deren
Öffnung durch die Rollkippbewegung der Trägerplatte (116) gesteuert ist.
10. Bindungselement gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verriegelung zwei Schwingarme (93, 94), die auf Art und Weise eines
Kniegelenks angelenkt sind, und einen angelenkten Hebel aufweist, der
das Kniegelenk in der Öffnungsposition infolge einer Rollkippbewegung
der Trägerplatte (116) betätigt.
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