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DE20109683U1 - Schneckenabwehrvorrichtung - Google Patents

Schneckenabwehrvorrichtung

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Publication number
DE20109683U1
DE20109683U1 DE20109683U DE20109683U DE20109683U1 DE 20109683 U1 DE20109683 U1 DE 20109683U1 DE 20109683 U DE20109683 U DE 20109683U DE 20109683 U DE20109683 U DE 20109683U DE 20109683 U1 DE20109683 U1 DE 20109683U1
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DE20109683U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01MCATCHING, TRAPPING OR SCARING OF ANIMALS; APPARATUS FOR THE DESTRUCTION OF NOXIOUS ANIMALS OR NOXIOUS PLANTS
    • A01M25/00Devices for dispensing poison for animals
    • A01M25/008Devices specially adapted for snails, e.g. bait stations therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G13/00Protection of plants
    • A01G13/10Devices for affording protection against animals, birds or other pests
    • A01G13/105Protective devices against slugs, snails, crawling insects or other climbing animals

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  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)
  • Roof Covering Using Slabs Or Stiff Sheets (AREA)
  • Agricultural Chemicals And Associated Chemicals (AREA)

Description

Schneckenabwehrvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Schneckenabwehrvorrichtung mit einem Satz von Profilen, die entlang einer gewünschten Strecke am Boden positionierbar und jeweils an ihren Enden zu einer durchgehenden Barriere zusammensetzbar sind, wobei die Barriere eine zumindest auf einer Seite der Wand verlaufende Rinne und einen in einem Abstand oberhalb der Rinne angeordneten, die Rinne überdeckenden Dachabschnitt aufweist.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE 30 23 309 A1 bekannt. Die Profile dienen hier dazu, um ein bestimmtes, vor Schnecken zu schützendes Gebiet, beispielsweise eine Garten- oder Beetfläche, gegenüber der Umgebung abzugrenzen. Um ein Überkriechen dieser Barriere durch Schnecken zu verhindern, wird in der Rinne ein Abwehrstoff, beispielsweise ein schneckenschädliches Material bzw. Gift wie Schneckenkorn, oder ein schneckenvertreibendes Mittel ausgelegt. Bei einem Versuch, die Barriere zu überkriechen, müssen die Schnecken zwangsläufig die Rinne durchqueren und gelangen so mit dem Abwehrstoff in Berührung. Auf diese Weise werden sie sicher von dem zu schützenden Gebiet femgehalten. Durch die Unterbringung des Abwehrstoffs in einer Rinne wird außerdem dafür gesorgt, dass der Abwehrstoff nicht in den Boden gelangen kann. Der im Abstand oberhalb der Rinne angeordnete Dachabschnitt verhindert ein Eindringen von Regenwasser. Die abwehrenden Mittel können so ohne wesentliche Witterungsbeeinflussungen ausgelegt werden. Zudem sorgt der Dachabschnitt für eine zusätzliche Schwierigkeit beim Überkriechen der Barriere. Um größere Gartenflächen abzuschirmen, wird in dieser Schrift vorgeschlagen, die einzelnen Profilabschnitte bzw. Profile an den Kopfseiten mittels geeigneter einsteckbarer Verbindungselemente, z.B. Steckverbindungsstiften oder Ähnlichem, zusammenzustecken oder die Profile zusammenzukleben.
Ein Nachteil besteht hierbei darin, dass derartige Profile bzw. Profilabschnitte üblicherweise nur in Standardlängen hergestellt und verkauft werden. Der Benutzer ist beim Aufbau einer Umrandung für eine Gärtenfläche daher an das durch die Standardlängen vorgegebene Rastermaß gebunden. Um eine möglichst
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gute Anpassung der Barriere an die Umrandung des zu schützenden Gebiets zu erreichen, müssen folglich vom Hersteller möglichst Profile in den verschiedensten Standardlängen angeboten werden. Dies erfordert eine umfangreiche Lagerhaltung in den Vertriebsstätten, beispielsweise in Baumärkten oder Gartencentern.
Darüber hinaus ist eine exakte Anpassung an die Gebietsgrenzen nur in den seltensten Fällen möglich, da sich der Benutzer zumindest an das Rastermaß der kleinsten erhältlichen Standardlänge halten muss. Eine genauere Anpassung ist daher nur erreichbar, wenn der Benutzer selbst in der Lage ist, die von ihm erworbenen Profile nach seinen Wünschen abzulängen. Dies ist aber zum einen für den Benutzer mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Zum anderen setzt eine solche Anpassung der Profile voraus, dass der Benutzer überhaupt die Möglichkeit hat, die Profile zu zerteilen, beispielsweise zu zersägen. Sofern es sich um Profile aus Kunststoff handelt, ist dies in den meisten Fällen noch ohne weiteres möglich. Bei Profilen aus Metallblechen bestehen dagegen für die meisten Benutzer mangels geeigneten Werkzeugs Schwierigkeiten beim Ablängen. Außerdem hat ein Ablängen den Nachteil, dass die Profile anschließend genau auf das zu schützende Gebiet zugeschnitten sind und bei einer Veränderung des Gebiets zumindest zum Teil neue Profile gekauft werden müssen, die dann wieder für das Gebiet passend abgelängt werden müssen.
Darüber hinaus hat eine Verbindung zweier benachbarter Profile auf Stoß den Nachteil, dass sich Spalte zwischen den einzelnen Profilen ausbilden können, wenn beispielsweise durch Erdbewegungen, durch Wurzelwerk o. Ä. die Profile gegeneinander in ihrer Position verschoben werden. Solche Spalte zwischen den Profilen bilden eine Sicherheitslücke in der Barriere.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Alternative zu diesem Stand der Technik zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch eine Schneckenabwehrvorrichtung gemäß Patentspruch 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche enthalten besonders
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Schneckenabwehrvorrichtung.
Durch die Verwendung von zwei Profiltypen, die jeweils so ausgebildet sind, dass sie in den Endbereichen formschlüssig ineinander bzw. übereinander passen, so dass eine überlappende Verbindung hergestellt wird, wird sicher verhindert, dass sich an den Verbindungsstellen Spalte zwischen den einzelnen Profilen der Barriere ausbilden können.
Vorzugsweise sind die Profile der jeweiligen Typen so ausgebildet, dass sie in den überlappenden Bereichen teleskopähnlich aneinander oder ineinander verschiebbar sind. Durch dieses teleskopische Aneinander- bzw. Ineinandergleiten ist eine nahezu beliebige Längeneinstellung möglich. Das heißt, es kann durch die Einstellung des überlappenden Bereichs zwischen zwei benachbarten Profilen die Gesamtlänge der aus den Profilen zusammengesetzten Barriere in einem weiten Bereich millimetergenau eingestellt werden, ohne dass ein Ablängen der Profile notwendig ist. Der Benutzer ist daher nicht an ein festes Rastermaß, welches durch die Standardlängen der einzelnen Profile vorgegeben ist, gebunden. Die Händler brauchen dagegen nur noch die einzelnen Profiltypen in jeweils einer Standardlänge oder gegebenenfalls zwei oder drei verschiedene Standardlängen für kleine, mittlere und große Beete bereit zu halten. Die Händler können so die vorhandene Lagerkapazität besser nutzen und beispielsweise statt Profile vieler verschiedener Längen verschiedenfarbige Profile (z. B. grüne und braune Profile) lagern, damit der Benutzer die Barriere nach Wunsch farblich an die Umgebung anpassen kann.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Dachabschnitt an seinem freien Ende zur Bildung einer Abtropfkante nach unten hin abgewinkelt. Diese Abtropfkante verhindert zum einen, dass Regenwasser an der Unterseite des Dachabschnitts entlang in die Rinne gelangt. Zum anderen ist sie ein zusätzliches Hindernis für Schnecken, die die Rinne überwunden haben. Zum dritten sorgt eine solche Abtropfkante für einen zusätzlichen Halt im Dachbereich zur teleskopähnlichen Führung zweier überlappender Profile der verschiedenen Typen.
Bei einer besonders bevorzugten Version sind zumindest die Profile eines Typs mehrteilig, beispielsweise zweiteilig, ausgestaltet. Bei einer bevorzugten Ausführungsform dieser Version sind die Profile des ersten Typs als einstückige Basisprofile mit einer Wand, einer Rinne und einem Dachabschnitt ausgebildet. Dieser erste Typ kann beispielsweise einteilig gefertigt sein, z. B. in einem Stück als Stranggussprofil aus Kunststoff gefertigt sein. Es kann sich aber auch um mehrere fest miteinander verbundene, beispielsweise vernietete oder verschweißte Teile handeln. Sofern das Profil eine Tropfkante aufweist, so ist diese ebenfalls bereits an dem Dachabschnitt ausgebildet.
Die Profile des weiteren Typs sind bei dieser Ausführungsform als Verbindungsprofile zur Verbindung zweier derartiger Basisprofile mehrteilig ausgestaltet. Dabei ist ein erstes Profilteil dieses Verbindungsprofils so ausgebildet, dass es im montierten Zustand die Dachabschnitte und/oder die Wände zweier zu verbindender Basisprofile überbrückt. Ein zweites Profilteil dieses Verbindungsprofils ist so ausgebildet, dass es im montierten Zustand die Rinne zweier zu verbindender Basisprofile überbrückt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass die Profile nicht zur Verbindung ineinander geschoben werden müssen und dann als langgestreckte Barriere am Boden montiert, beispielsweise in den Boden eingesteckt werden müssen, was bei längeren Barrieren recht umständlich sein kann. Stattdessen werden zunächst die Basisprofile einfach in einem gewünschten Abstand zueinander am Boden positioniert. Anschließend werden die Verbindungsprofile von oben ein- bzw. aufgelegt. Diese Montage ist auch für eine einzelne Person einfach durchzuführen.
Bei einem besonders einfachen und kostengünstig herstellbaren Verbindungsprofil weist das erste Profilteil des Verbindungsprofils einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt auf, wobei ein L-Schenkel die Wand bzw. einen Wandabschnitt und der andere L-Schenkel den Dachabschnitt bildet. Gegebenenfalls kann am Dachabschnitt das freie Ende zur Ausbildung einer Tropfkante unter Bildung eines U-ähnlichen Profilteils, beispielsweise eines U-Profils mit unterschiedlich langen U-Schenkeln, abgekantet sein. Hierbei sind die Innenmaße des ersten Profilteils des Verbindungsprofils, d.h. die Innenmaße der
Wand bzw. des Wandabschnitts und des Dachabschnitts - gegebenenfalls mit der Abtropfkante - an die Außenmaße der Wand und des Dachabschnitts des Basisprofils angepasst.
Ebenso kann der zweite Profilteil des Verbindungsprofils einen im Wesentlichen L-förmigen oder einen U-förmigen Querschnitt aufweisen, um eine Rinne auszubilden. Bei einem U-förmigen Querschnitt bildet der U-Steg den Boden der Rinne und die U-Schenkel bilden die Seitenwände. Bei einem L-förmigen Querschnitt bildet ein L-Schenkel den Grund der Rinne und der andere L-Schenkel eine Seitenwand der Rinne. Die zweite Seitenwand wird nicht unbedingt benötigt, da die Rinne ja im montierten Zustand an einer Seite an der Wand des ersten Profilteils des Verbindungsprofils anliegt. Die Außenmaße des die Rinne bildenden zweiten Profilteils sind dabei an die Innenmaße der Rinne der Basisprofile angepasst.
Die Basisprofile sind vorzugsweise gerade langgestreckte Profile. Die Profile des weiteren Typs, beispielsweise die zuvor beschriebenen Verbindungsprofile, können zum einen als reine Verlängerungsprofile zur geraden Verbindung zweier Basisprofile gerade langgestreckt ausgebildet sein. Ebenso können die Profile des weiteren Typs zur Verbindung zweier langgestreckter Profile, z. B. zweier Basisprofile über Eck, als Eckprofile ausgebildet sein, die quer zu einer Profillängsrichtung zumindest an einer Stelle abgewinkelt oder gebogen sind.
Um die Profile zur Positionierung einfach in den Boden einzustecken, weisen sie vorzugsweise eine möglichst schmale, relativ scharfe, messerförmige Unterkante auf.
Die Profile können aus einem beliebigen Material hergestellt werden. Vorzugsweise wird ein witterungsbeständiges Material, beispielsweise Kunststoff, oder ein nicht rostendes bzw. entsprechend beschichtetes Metall verwendet. Eine besonders einfache Herstellung ist aus Metallblech möglich.
Bei Verwendung der Vorrichtung zum Schutz eines bestimmten Gebiets vor Schnecken kann das gesamte Gebiet mittels einer vollständig umlaufenden
Barriere eingefriedet werden, wobei die Rinne und der Dachabschnitt an einer Außenseite der Wand bezüglich des eingefriedeten Gebiets angeordnet sind. Sinnvollerweise werden zuvor bereits vorhandene Schnecken aus dem zu schützenden Gebiet entfernt. Um eine möglichst große Sicherheit zu erreichen, kann dabei auch die Erde im zu schützenden Gebiet bis auf eine bestimmte Tiefe (ca. 10 bis 15 cm) ausgetauscht werden, um alle abgelegten Schneckeneier zu entfernen. Bei einem Einfrieden des Gebiets mittels der erfindungsgemäßen Schneckenabwehrvorrichtung ist dafür zu sorgen, dass keine Pflanzen über die Barriere hinweg ragen, die den Schnecken als Brücken zum Überqueren der Barriere dienen könnten.
Bei einem besonders bevorzugten Verfahren werden zunächst aus einzelnen Profilen bestehende und/oder aus mehreren Profilen zusammengesetzte Barrieren innerhalb des zu schützenden Gebiets in einer beliebigen Anordnung positioniert, um Schnecken aus dem Gebiet abzusammeln. Dies kann beispielsweise vor dem Einsäen im Frühsommer geschehen. Nachdem die Schnecken in dem betreffenden Gebiet abgesammelt wurden, werden die einzelnen Profile der Barrieren dann dazu verwendet, um die vollständig um das Gebiet umlaufende Barriere aufzubauen.
Insbesondere bei einer Positionierung von Barrieren innerhalb des Gebiets zum Absammeln der Schnecken werden die Barrieren so am Boden positioniert, dass die Rinne in Bodenhöhe, d.h. in einem sehr kurzen Abstand über dem Boden oder unmittelbar auf dem Boden aufliegend oder sogar etwas versenkt im Boden, angeordnet ist, um auch kleine Erdschnecken abzusammeln.
Sofern der Benutzer eine genügende Anzahl an Profilen besitzt, bietet es sich auch an, einige Barrieren innerhalb des bereits mit anderen Profilen eingefriedeten, geschützten Gebiets eine Zeitlang stehen zu lassen, um eventuell innerhalb des Gebiets noch befindliche Schnecken einzufangen und gegebenenfalls erst nach einer gewissen Zeit nach dem Einfrieden des Gebiets auch die restlichen Barrieren innerhalb des Gebiets zu entfernen.
Bei dem Schneckenabwehrstoff zum Einfüllen in die Rinne kann es sich um einen beliebigen geeigneten Stoff handeln. Insbesondere können auch ökologische Mittel, beispielsweise Sägemehl, welches mit einem Duftöl, z.B. Kamillen-, Lavendel-, Thymian- oder Salbeiöl beträufelt wurde, verwendet werden. Eine weitere Erhöhung der Schutzwirkung der Barriere wird erreicht, wenn die Barriere auf der Außenseite - beispielsweise die Wand unterhalb der Rinne, die Rinne an der Außenseite, die Wand zwischen Rinne und Dach und die Dachunterseite mit einem gleitenden Stoff, z. B. Schmierseife, beschichtet wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist auch für Laien sehr einfach zu montieren und bietet - sofern gewährleistet ist, dass sich keine Schnecken mehr innerhalb des umfriedeten Gebiets befinden - einen sicheren Schutz vor Schnecken auch über einen längeren Zeitraum, ohne dass tägliche Kontrollgänge oder ein tägliches Entleeren von Fallen o. Ä. notwendig ist.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es stellen dar:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer aus mehreren Profilen zusammengesetzten, geraden Barriere,
Figur 2 eine Draufsicht auf eine umlaufende Barriere, welche ein rechteckiges Gebiet umfriedet,
Figur 3 eine perspektivische Darstellung eines Basisprofils,
Figur 4 eine perspektivische Ansicht eines ersten Profilteils eines geraden Verlängerungsprofils,
Figur 5 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Profilteils eines geraden Verlängerungsprofils,
Figur 6 eine perspektivische Ansicht eines ersten Profilteils eines Eckprofils,
Figur 7 eine.pecspekt[viscbß Acisictü eiDeszweiteaRrofütejIseines Eckprofils,
Figur 8 eine perspektivische Ansicht zweier Basisprofile gemäß Figur 3, die über Eck mittels eines Eckprofils gemäß der Figuren 6 und 7 zusammengesetzt sind,
Figur 9 eine Draufsicht auf ein Halbzeug zur Herstellung des ersten Profilteils eines Eckprofils gemäß Figur 6,
Figur 10 eine Draufsicht auf ein Halbzeug zur Herstellung des zweiten Profilteils eines Eckprofils gemäß Figur 7.
Die in den Figuren dargestellte Schneckenabwehrvorrichtung weist im Wesentlichen drei verschiedene Profiltypen auf.
Der erste Profiltyp ist ein sogenanntes Basisprofil 10, wie es in Figur 3 dargestellt ist. Hierbei handelt es sich um ein gerades, langgestrecktes Profil 10, welches im Querschnitt im Wesentlichen insgesamt F-förmig ist. Es weist eine im montierten Zustand senkrecht stehende Wand 2 und eine an der Vorderseite der Wand 2 angeordnete Rinne 3 auf. In einem Abstand oberhalb der Rinne 3 befindet sich ein Dachabschnitt 4, welcher über die Rinne 3 von der Wand 2 aus hinweg ragt. An der vorderen freien Kante ist der Dachabschnitt 4 unter Bildung einer Tropfkante 5 umgebogen.
Bei dem in Figur 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Basisprofil 10 aus Metallblech hergestellt. Hierzu wurden zunächst zwei im Querschnitt U-förmige Profilteile 11, 12 erzeugt, welche jeweils einen langen und einen kurzen U-Schenkel aufweisen. Das eine U-Profilteil 11 ist hierbei kleiner als das andere U-Profilteil 12. Das größere U-Profilteil 12 bildet die Wand 2 und den Dachabschnitt 4 mit der Tropfkante 5, wobei der kürzere U-Schenkel 5 die Tropfkante bildet, der U-Steg 4 den Dachabschnitt und der längere U-Schenkel die Wand 2. Die freie Unterkante 6 des die Rückwand 2 bildenden U-Schenkels bildet eine relativ scharfe Einsteckkante zum Einstecken des Basisprofils 10 in den Boden. Das kleinere U-Profilteil 11 bildet im Wesentlichen die Rinne 3, wobei der U-Steg den Grund der Rinne 3 bildet und der kürzere U-Schenkel die Vorderwand der Rinne 3. Der längere U-Schenkel des U-Profilteils 11 liegt auf dem die Wand 2 des
Basisprofils 10 bildenden längeren U-Schenkel des größeren U-Profilteils 12 an, und zwar so, dass die freie Oberkante des langen U-Schenkels des kleineren U-Profilteils 11 direkt in der Eckkante zwischen dem U-Steg und dem längeren U-Schenkel des größeren U-Profilteils 12 anliegt. Die beiden U-Schenkel sind über Schweißpunkte 13, Nieten o. ä. miteinander fest verbunden. Ein solches Basisprofil 10 ist auf äußerst einfache und kostengünstige Weise herstellbar.
Zur geraden Verbindung zweier solcher Basisprofile 10 weist die Schneckenabwehrvorrichtung ein gerades, langgestrecktes Verlängerungsprofil 20 auf. Ein solches Verlängerungsprofil 20 besteht bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel aus zwei einzelnen, nicht miteinander verbundenen Profilteilen 21, 22. Diese Profilteile 21, 22 sind in den Figuren 4 und 5 dargestellt.
Das erste Profilteil 21 des Verlängerungsprofils 20 gemäß Figur 4 weist im Wesentlichen die gleiche Form auf wie das größere Profilteil 12 des Basisprofils 10 und bildet wiederum die Wand 2 mit dem Dachabschnitt 4 und der Abtropfkante 5. Es ist jedoch von der Bemessung her so ausgebildet, dass das Innenmaß b' quer zur Längsrichtung entlang des Dachabschnitts 4 zwischen der Tropfkante 5 und der Wand 2 an die äußere Breite b des Dachabschnitts 4 des Basisprofils 10 angepasst ist. Vorzugsweise entspricht auch die auf der Innenseite, d.h. unter dem Dachabschnitt 4, gemessene Höhe c' der Wand 2 vom Dachabschnitt 4 bis zur Unterkante 6 des ersten Profilteils 21 der außen gemessenen Höhe c der Wand 2 des Basisprofils 10. Bezüglich dieses Maßes sind jedoch größere Toleranzen möglich.
Das erste Profilteil 21 des Verlängerungsprofils 20 ist daher insgesamt so bemessen bzw. geformt, dass es einfach auf das Basisprofil 10 von oben aufgelegt werden kann. Vorzugsweise sind die Abtropfkanten 5 jeweils vorne leicht nach innen eingebogen, so dass das erste Profilteil 21 des Verlängerungsprofils 20 nach Art einer Rastverbindung auf das Basisprofil 10 aufgeschnappt werden kann und im Bereich des Dachabschnitts 4 teleskopähnlich entlang des Basisprofils 10 verschiebbar gehalten wird.
Das zweite Profilteil 22 des geraden Verlängerungsprofils 20 besteht aus einem einfachen, eine Rinne 3 bildenden U-Profil. Die Gesamtbreite d' von einer Außenseite der Rinne 3 zur anderen Außenseite ist an die innere Breite d der Rinne 3 des Basisprofils 10 angepasst, so dass das U-Profilteil 22 des Verlängerungsprofils 20 passgenau in die Rinne 3 des Basisprofils 10 eingelegt und dort ebenfalls teleskopartig hin- und hergeschoben werden kann. Die Höhen der Seitenwände der Rinnen sind ebenfalls aneinander angepasst.
Eine Verbindung zweier Basisprofile 10 mittels eines solchen Verlängerungsprofils 20 erfolgt wie in Figur 1 dargestellt. Hierzu werden zwei Basisprofile 10 flüchtend zueinander mit einem bestimmten Abstand zwischen den Kopfenden in den Boden eingesteckt. Der Abstand zwischen den Kopfenden der beiden Basisprofile 10 muss hierbei kürzer sein als die Länge a' des Verlängerungsprofils 20. Dann wird das erste Profilteil 21 des Verlängerungsprofils 20 jeweils endseitig über die Endbereiche der Dachabschnitte 4 der beiden Basisprofile 10 geklemmt und das Profilteil 21 dabei ebenfalls mit der Unterkante 6 in den Boden eingesteckt. Anschließend wird die Rinne 22 jeweils endseitig in die Endbereiche der beiden Rinnen 3 der beiden Basisprofile 10 eingelegt. Die Überlappbereiche 23, in denen sich die Dachabschnitte 4 bzw. Wände 2 und die Rinnen 3 überdecken, können beliebig lang gewählt werden, so dass insgesamt in einem weiten Bereich die Gesamtlänge der aus zwei Basisprofilen 10 und einem Verlängerungsprofil 20 bestehenden Barriere 1 variiert werden kann.
Eine Verbindung von zwei Basisprofilen 10 über Eck ist in den Figuren 6 bis 8 dargestellt. Es handelt sich hierbei um eine Außenecke.
Das hierzu benötigte Eckprofil 30 ist genau wie das Verlängerungsprofil 20 zweiteilig. Es besteht aus einem ersten im Querschnitt U-förmigen Profilteil 31, welches den Dachabschnitt 4 umfasst. Dieses Profilteil 31 ist in Figur 6 dargestellt. Auch hierbei handelt es sich um ein Profilteil 31 aus einem einfachen, nichtrostenden bzw. beschichteten Blech.
Zur Herstellung eines solchen Profilteils 31 wird zunächst ein Halbzeug gemäß Figur 9 ausgeschnitten oder ausgestanzt, welches eine im Wesentlichen
rechtwinklige Grundfläche 34 mit jeweils an den Innenkanten und Außenkanten der Winkelschenkel angeformten Abschnitten 35, 36 aufweist. Diese Abschnitte 35, 36 werden jeweils unter Bildung eines in etwa U-förmigen Querschnitts umgebogen. Die Abschnitte 36 entlang der Außenkante bilden die Tropfkante 5 im Eckbereich, und die Abschnitte 35 bilden kurze Wandabschnitte auf der Eck-Innenseite. Diese Abschnitte 35 können im Prinzip auch länger ausgeformt sein. Es reicht jedoch eine kurze Kante, wie in Figur 6 dargestellt, aus, um das Profilteil 31 über die Dachabschnitte 4 zweier im Eck zueinander stehender Basisprofile aufzuklemmen, wie dies in Figur 8 dargestellt ist. Die Wandabschnitte 35 des Dachprofilteils 31 können beispielsweise auch durch Anfügen eines einfachen Winkelprofils (nicht dargestellt), welches sich von der oberen Ecke zum Boden hin erstreckt, verlängert werden, so dass auch an dieser Nahtstelle ein vollflächiger Überlapp des Eckprofilteils 30 mit den Basisprofilen 10 im Wandbereich gewährleistet ist und sich kein Spalt an der Ecke zwischen den aneinandergrenzenden Basisprofilen 10 ausbilden kann.
Figur 7 zeigt ein im Querschnitt L-förmiges zweites Profilteil 32 des Eckprofils 30, welches zur Überbrückung der Rinne 3 über Eck dient. Ein entsprechendes Halbzeug zur Erzeugung eines solchen Rinnen-Eckprofilteils 32 ist in Figur 10 dargestellt. Es handelt sich hierbei um einen Blechabschnitt mit einer in Draufsicht rechtwinkligen Grundfläche, welcher jeweils an den Außenkanten der Winkelschenkel weitere Abschnitte 38 aufweist, die zur Bildung der Rinne 3 hochgebogen werden. Dieses Rinnen-Eckprofilteil 32 wird bei der Montage einfach, wie in Figur 8 dargestellt, in die Rinnen 3 der aneinandergrenzenden Basisprofile 10 eingelegt.
Es ist klar, dass das Außenmaß d' des Rinnen-Eckprofilteils 32 entsprechend dem Innenmaß d der Rinnen 3 gewählt sein muss und ebenso das Innenmaß b' des Dachabschnitt-Profilteils 31 entsprechend den Außenmaßen b der Dachabschnitte 4 der Basisprofile 10 gewählt werden muss.
Um die Verlängerungsprofile 20 bzw. die Eckprofile 30 mit den Basisprofilen 10 sicher zu verbinden, kann zusätzlich, sofern gewünscht, doppelseitiges Klebeband
in den überlappenden Bereichen 32 und 33 zur Unterstützung der Fixierung verwendet, werden.
Figur 2 zeigt ein vor Schnecken zu schützendes, rechteckiges Gebiet G, welches vollständig mittels der erfindungsgemäßen Profile 10, 20, 30 gemäß den Figuren 3 bis 7 eingefriedet wurde. Zur Einfriedung des Gebiets wurden auf jeder langen Seite jeweils zwei Basisprofile 10 und ein diese beiden Basisprofile 10 verbindendes, gerades Verlängerungsprofil 20 verwendet. Die kurzen Seiten bestehen jeweils aus einem einzigen Verlängerungsprofil 10. Die Verbindung über Eck erfolgt mittels der Eckprofile 30 gemäß den Figuren 6 und 7.
Die Überlappbereiche 23, 33 sind jeweils durch die gestrichelten Linien gekennzeichnet. Es ist hier deutlich zu sehen, dass die Länge der langen Seite der umlaufenden Barriere 1 in einem weiten Bereich beliebig variiert werden kann, indem einfach der Überlappbereich 23 zwischen den Basisprofilen 10 und den Verlängerungsprofilen 20 verändert wird.
In den Figuren ist lediglich ein gerades Verlängerungsprofil, ein gerades Basisprofil und ein Eckprofil als Außenecke dargestellt. Ebenso ist es aber im Rahmen der Erfindung auch möglich, andere Profile, beispielsweise in einem Radius gebogene Profile, sowohl als Basisprofile als auch als Verlängerungsprofile zu erzeugen, um so z. B. Beete mit abgerundeten Kanten passgenau abzugrenzen. Ein nicht dargestelltes Ausführungsbeispiel hierfür ist eine Innenecke, welche ähnlich wie ein Basisprofil 10 aufgebaut ist und welche beispielsweise an den Endbereichen mittels Verlängerungsprofilen 20 an andere Basisprofile 10 angeschlossen werden kann.
Die Montage der verschiedenen Profile zu einer passgenauen Einfriedung für ein zu schützendes Gebiet ist durch das Stecksystem auch von technischen Laien einfach durchzuführen, wobei durch den Überlapp absolut dichte Verbindungen gewährleistet sind. Das Profil bietet die Möglichkeit einer optimalen Auslegung von Schneckenabwehrstoffen. Unabhängig von den Witterungsbedingungen ist dabei dafür gesorgt, dass keinerlei Abwehrmittel ins Erdreich und somit in die auf dem zu schützendenden Gebiet angebauten Gartenbauprodukte gelangt.

Claims (16)

1. Schneckenabwehrvorrichtung mit einem Satz von Profilen (10, 20, 30), die entlang einer gewünschten Strecke am Boden positionierbar und jeweils an ihren Enden zu einer durchgehenden Barriere (1) zusammensetzbar sind, wobei die Barriere (1) eine Wand (2), eine zumindest auf einer Seite der Wand (2) entlang verlaufende Rinne (3) und einen in einem Abstand oberhalb der Rinne (3) angeordneten, die Rinne (3) überdeckenden Dachabschnitt (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zumindest Profile (10) eines ersten Typs und Profile (20) eines weiteren Typs aufweist, wobei die Profile (20, 30) des weiteren Typs zur Bildung einer überlappenden Verbindung mit den Profilen (10) des ersten Typs zumindest in ihren Endbereichen in oder über die Profile (10) des ersten Typs passen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (10) des ersten Typs und die Profile (20, 30) des weiteren Typs in den überlappenden Bereichen (23, 33) teleskopähnlich aneinander oder ineinander verschiebbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Dachabschnitt (4) an seinem freien Ende zur Bildung einer Abtropfkante (5) nach unten hin abgewinkelt ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Profile (20, 30) eines Typs mehrteilig sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (10) des ersten Typs als einstückige Basisprofile (10) mit einer Wand (2), einer Rinne (3) und einem Dachabschnitt (4) ausgebildet sind, und die Profile (20, 30) des weiteren Typs als Verbindungsprofil (20, 30) zur Verbindung zweier Basisprofile (10) mehrteilig sind, wobei ein erster Profilteil (21, 31) des Verbindungsprofils (20, 30) so ausgestaltet ist, dass er im montierten Zustand die Dachabschnitte (4) und /oder die Wände (2) zweier zu verbindender Basisprofile (10) überbrückt und ein zweiter Profilteil (22, 32) des Verbindungsprofils (20, 30) so ausgestaltet ist, dass er im montierten Zustand die Rinne (3) zweier zu verbindender Basisprofile (10) überbrückt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Profilteil (21, 31) des Verbindungsprofils (20, 30) einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt aufweist, wobei ein L-Schenkel die Wand (2) oder einen Wandabschnitt (35) und der andere L-Schenkel den Dachabschnitt (4) bildet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der den Dachabschnitt (4) bildende L-Schenkel zur Ausbildung einer Tropfkante (5) unter Bildung eines U-ähnlichen Profilteils (21, 31) abgekantet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Profilteil (32) einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt aufweist, wobei ein L-Schenkel den Grund einer Rinne (3) und der andere L-Schenkel eine Seitenwand der Rinne (3) bildet.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Profilteil (22) zur Bildung einer Rinne (3) mit zwei Seitenwänden einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenmaße (b', c') des ersten Profilteils (21, 31) des Verbindungsprofils (20, 30), welcher die Wand (2) oder den Wandabschnitt (35) und den Dachabschnitt (4) aufweist, an die Außenmaße (b, c) der Wand (2) und des Dachabschnitts (3) der Basisprofile (10) angepasst sind, und wobei die Außenmaße (d') des die Rinne (2) bildenden zweiten Profilteils (22, 32) an die Innenmaße (d) der Rinne (2) der Basisprofile (10) angepasst sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisprofile (10) gerade langgestreckte Profile sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (20). des weiteren Typs als Verlängerungsprofile (20) gerade langgestreckt ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (30) des weiteren Typs als Eckprofile (30) quer zu einer Profillängsrichtung (L) zumindest an einer Stelle abgewinkelt oder gebogen sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Profile (10, 20) eines Typs derart ausgebildet sind, dass sie in den Boden einsteckbar sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (10, 20, 30) aus Metallblech sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile aus Kunststoff sind.
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