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DE102004059248B4 - Leiteinrichtung für Kleintiere - Google Patents

Leiteinrichtung für Kleintiere Download PDF

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Abstract

Leiteinrichtung für Kleintiere mit mehreren aneinandergereihten langgestreckten Leitelementen (12) aus flachem Material, die jeweils eine Barrierenwand (14) und eine quer zur Barrierenwand (14) verlaufende Bodenplatte (16) zum Aufstellen auf einen Untergrund aufweisen, wobei die Bodenplatte (16) eine Lauffläche für die Kleintiere bildet, gekennzeichnet durch mindestens eine Bodenscheibe (38) zum Aufstellen auf den Untergrund und als Unterlage für die Bodenplatten (16) zweier benachbarter Leitelemente (12), wobei die Oberseite der Bodenscheibe (38) eine Überbrückungsfläche zur Überbrückung einer Lücke zwischen den Laufflächen der Bodenplatten (16) bildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leiteinrichtung für Kleintiere gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es sind Leiteinrichtungen für Kleintiere bekannt, die aus mehreren aneinandergereihten Leitelementen bestehen. Die Leitelemente werden so auf den Boden aufgestellt, dass sie eine Barrierenwand bilden, die von den meisten Kleintieren nicht überklettert oder übersprungen werden kann. Die Leiteinrichtung wird in der Regel entlang einer Straße aufgestellt, die beispielsweise von Kröten und Fröschen während der Laichzeit überquert wird. Er hindert die Tiere an der Überquerung der Straße und leitet sie zu einer Sammelstelle oder zu einem Tunnel. Die Leitelemente werden mittels Pfosten, die in den Untergrund gerammt werden, am Boden befestigt. Die Pfosten dienen gleichzeitig dazu, zwei benachbarte Leitelemente mittels einer Steckverbindung zu verbinden. Es besteht jedoch oftmals das Problem, dass die Leiteinrichtung nicht schnurgerade verläuft. Wenn die Leiteinrichtung um ein Eck verlaufend ausgebildet sein muß, müssen die Leitelemente in ihrer Form entsprechend angepasst sein. Dies ist aufwendig, zumal oft erst vor Ort entschieden werden kann, welchen Verlauf die Leiteinrichtung nimmt. Insbesondere wenn die Leiteinrichtung eine entlang der Barrierenwand verlaufende Lauffläche für die Kleintiere aufweist, weist diese an Eckpunkten oft Lücken auf, so dass die Leitfunktion eingeschränkt ist.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Leiteinrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass sie besser an die landschaftlichen Gegebenheiten an ihrem Aufstellungsort angepasst werden kann.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Leiteinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass die Bodenscheibe bei einer Eckverbindung zweier Leitelemente die im Bereich dieser Eckverbindung unterbrochene Lauffläche überbrückt. Indem die Bodenscheibe als Unterlage für die Bodenplatten dient, ist eine variable Anpassung an verschiedene Abwinkelungen der Leiteinrichtung im Eckbereich möglich, ohne dass die Lauffläche eine Lücke aufweist und ohne dass die Bauteile individuell angepasst oder zugeschnitten werden müssen.
  • Die Bodenscheiben weisen zweckmäßig einen kreisförmigen oder einen kreissektorförmigen Umriß auf, wobei ein halbkreisförmiger oder ein dreiviertelkreisförmiger Umriß bevorzugt wird. Zweckmäßig weisen die Bodenscheiben an ihren Rändern jeweils einen nach unten abstehenden Streifen zum Eindrücken in den Untergrund auf. Dieser verhindert, dass Kleintiere im Bereich der Bodenscheiben unter der Leiteinrichtung durchkriechen, wenn die Bodenscheibe über einer Bodenwelle aufgestellt wird.
  • Vorzugsweise weist die Bodenplatte mindestens eines Leitelements einen trapezförmigen Grundriß auf, wobei die Längsseiten zueinander parallel verlaufen und die an die Barrierenwand angrenzende Längsseite die gleiche Länge aufweist wie die Barrierenwand und länger ist als die gegenüberliegende Längsseite. Bevorzugt weist die Bodenscheibe einen Radius auf, der der Länge der auf ihr aufliegenden Schmalseiten der Bodenplatten entspricht. Die Bodenscheibe bildet dann eine vollständige Überbrückung der Lücke in der Lauffläche zwischen zwei benachbarten Bodenplatten in voller Breite. Der Eckwinkel, in dem zwei benachbarte Barrierenwände zueinander angeordnet sind, ist in einem großen Bereich variierbar, ohne dass die benachbarten Bodenplatten aneinanderstoßen. Die Bodenplatten weisen vorzugsweise jeweils an ihrer der Barrierenwand abgewandten Längsseite einen abgekanteten Streifen zum Eindrücken in den Untergrund auf. Dadurch sind die Leitelemente besser an Bodenunebenheiten anpassbar. Ebenso wie der von der Bodenplatte nach unten abstehende Streifen verhindert der abgekantete Streifen, dass Kleintiere im Bereich von Bodenwellen unter der Leiteinrichtung durchkriechen können.
  • Der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 7 liegt der Gedanke zugrunde, dass der Steckstift eine Scharnierachse bildet, um die zwei benachbarte Leitelemente gegeneinander verschwenkt werden können. Das Scharnier bildet dann ein Eck im Verlauf des Amphibienzauns, wobei die benachbarten Barrierenwände auf Stoß aneinander anliegen. Die Leitelemente können dadurch in einem flexibel veränderbaren Winkel zueinander angeordnet sein, ohne dass die Dichtigkeit des Zauns vermindert ist.
  • Das mindestens eine Führungselement ist zweckmäßig eine Hülse. Die Hülsen zweier benachbarter Leitelemente ergänzen sich vorteilhaft zu einer sich im wesentlichen über die gesamte Höhe der Barrierenwände erstreckenden Röhre. Die Röhre bildet das Bindeglied zwischen den benachbarten Barrierenwänden, so dass die Leiteinrichtung auch im Eckbereich keine Lücke aufweist. Dabei weist die Bodenscheibe zweckmäßig ein Loch zur Aufnahme der Röhre auf. Dadurch wird die Dichtigkeit der Leiteinrichtung im Bereich des Scharniers weiter verbessert.
  • Vorteilhafterweise weisen die Leitelemente jeweils am oberen Rand der Barrierenwände einen quer zu ihr verlaufenden Abdeckstreifen zum Abweisen der Kleintiere auf. Der Abdeckstreifen erstreckt sich von der Barrierenwand auf die Seite, an der auch die Bodenplatte angeordnet ist. Zweckmäßig weisen die Abdeckstreifen jeweils einen nach unten abgekanteten Abweisstreifen auf. Der Abdeckstreifen hindert die Kleintiere daran, die Barrierenwand zu überklettern. Die Barrierenwand muß dann nicht so hoch ausgeführt werden, wodurch Material gespart wird.
  • Vorzugsweise enden die Abdeckstreifen der Leitelemente im Abstand zu den Schmalseiten der Barrierenwände. An den Abdeckstreifen zweier benachbarter Leitelemente liegt eine die Lücke zwischen den Abdeckstreifen überbrückende Abdeckplatte an. Dadurch wird vermieden, dass Tiere im Eckbereich zwischen zwei benachbarten Abdeckstreifen die Leiteinrichtung leichter überklettern oder überspringen können.
  • Die Abdeckplatte weist zweckmäßig einen kreisförmigen oder kreissektorförmigen, insbesondere halbkreisförmigen oder dreiviertelkreisförmigen Umriß auf. Vorzugsweise ist die Abdeckplatte an einem Steckstift befestigt. Um einerseits eine lückenlose Verbindung zwischen zwei benachbarten Abdeckstreifen herzustellen und andererseits den Eckwinkel zwischen zwei benachbarten Barrierenwänden variabel gestalten zu können, ist es zweckmäßig, dass die an den Abdeckplatten anliegenden Ränder der Abdeckstreifen eine zur kreisförmigen Außenkontur der Abdeckplatten komplementäre kreisbogenförmige Kontur aufweisen. Zum besseren Abweisen von kletternden oder springenden Tieren weisen die Abdeckplatten vorzugsweise jeweils einen ringsumlaufenden, nach unten weisenden Ring auf. Zweckmäßig weisen die Barrierenwände nach oben randoffene Schlitze zum Einstecken der Ringe auf, die es ermöglichen, dass der Winkel der Eckverbindung variabel ist, ohne dass die Ringe hierbei störend wirken.
  • Es wird bevorzugt, dass die Leitelemente aus Metallblech oder aus Kunststoff gefertigt sind. Insbesondere bei der Fertigung aus Metallblech ist es möglich, die Leitelemente einstückig durch Abkanten der Bodenplatte und des Abdeckstreifens auszubilden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
  • 1 einen Abschnitt eines Amphibienzauns mit zwei in einem Eckbereich miteinander verbundenen Leitelementen;
  • 2 ein verkürzt dargestelltes Leitelement;
  • 3 einen Steckstift und
  • 4 eine Bodenscheibe.
  • Eine als Amphibienzaun 10 ausgebildete Leiteinrichtung für Kleintiere gemäß 1 ist aus mehreren Leitelementen 12 zusammengesetzt. Die Leitelemente 12 (2) sind aus Metallblech gefertigt und weisen eine langgestreckte aufrechtstehende Barrierenwand 14 auf, die für Amphibien wie Frösche oder Kröten eine schwer überwindbare Barriere darstellt. Quer zur Barrierenwand 14 weist das Leitelement 12 eine Bodenplatte 16 auf, die auf den Untergrund aufgestellt wird und deren obere Seite gleichzeitig als Lauffläche für die Amphibien dient, auf der sich sie entlang der Barrierenwand fortgewegen können. Die Bodenplatte 16 weist einen trapezförmigen Grundriß mit zwei zueinander parallelen Längsseiten 18, 20 und diese verbindenden Schmalseiten 22, 24 auf. Die Länge der an die Barrierenwand 14 anschließenden Längsseite 18 entspricht der Länge der Barrierenwand 14, die zweite Längsseite 20 ist kürzer als die erste.
  • An der zweiten Längsseite 20 ist ein Blechstreifen 26 nach unten abgekantet, der beim Aufstellen des Amphibienzauns 10 in den Untergrund gedrückt wird. Der abgekantete Streifen 26 verhindert, dass Amphibien im Bereich von Bodenwellen unter dem Amphibienzaun 10 durchkriechen können. Am oberen Rand der Barrierenwand 14 weist das Leitelement 12 einen Abdeckstreifen 28 auf, der sich quer zur Barrierenwand 14 auf dieselbe Seite hin erstreckt wie die Bodenplatte 16. Am Abdeckstreifen 28 ist nach unten ein Abweisstreifen 30 abgekantet. Der Abdeckstreifen 28 verhindert zusammen mit dem Abweisstreifen 30, dass Frösche oder Kröten an der Barrierenwand 14 emporklettern und diese überwinden.
  • An ihren Schmalseiten tragen die Barrierenwände Hülsen 32, 34, deren Länge so bemessen ist, dass sich die Hülsen 32, 34 zweier benachbarter Leitelemente 12 zu einer Röhre ergänzen, die sich im wesentlichen über die gesamte Höhe der Barrierenwände 14 erstreckt. Eine Verbindung zweier benachbarter Leitelemente 12 wird dadurch erzielt, dass durch die zu einer Röhre zusammengefügten Hülsen 32, 34 ein Steckstift 36 durchgesteckt wird, wodurch ein Scharnier entsteht, das ein Verschwenken der beiden Leitelemente 12 gegeneinander ermöglicht. Der Steckstift 36 (3) wird zudem in den Untergrund getrieben, um den Amphibienzaun 10 zu verankern. Zu diesem Zweck kann in den Untergrund eine Führungshülse eingebettet sein, in die der Steckstift 36 mit seinem unteren Ende eingreift. Die Führungshülse mit eingefügtem Steckstift 36 kann zur Stabilisierung mit Beton eingegossen werden.
  • Die Schmalseiten 22, 24 der Bodenplatten 16 liegen auf halbkreisförmigen Bodenscheiben 38 (4) auf. Jede Bodenscheibe 38 weist einen an ihrem Rand angebrachten, nach unten abstehenden Streifen 40 auf, der in den Untergrund gedrückt wird. Desweiteren weist sie ein Loch 42 auf, in das die Röhre 32, 34 eingefügt wird. Der Radius der Bodenscheibe 38 entspricht der Länge der auf ihr aufliegenden Schmalseite 22 der Bodenplatte 16. Im Eckbereich des Amphibienzauns, in dem die durch die Bodenplatten 16 gebildete Lauffläche unterbrochen ist, bildet die Bodenscheibe 38 mit ihrer Oberfläche eine Überbrückung der Lücke in der Lauffläche. Der nach unten abstehende Streifen 40 verhindert, dass Amphibien im Bereich der Bodenscheibe unter dieser durchkriechen können. Der trapezförmige Grundriß der Bodenplatten 16 ermöglicht eine individuelle Anpassung des Eckwinkels des Amphibienzauns 10 in einem breiten Winkelbereich, ohne dass zwei benachbarte Bodenplatten 16 einander überlappen. Wenn der Amphibienzaun 10 aufgestellt ist, werden die Bodenplatten 16 mit den Bodenscheiben 38 durch Nieten oder Schrauben verbunden oder mit ihr verklebt.
  • Die Steckstifte 36 (3) tragen an ihrem oberen Ende jeweils eine Abdeckplatte 44. Von der Abdeckplatte 44 erstreckt sich ein ringsumlaufender Ring 46 nach unten. Durch die Abdeckplatte 44 wird eine gute Anpassbarkeit des Amphibienzauns 10 im Eckbereich an verschiedene Eckwinkel erreicht. Hierzu enden die Abdeckstreifen 28 im Abstand zu den Schmalseiten der Barrierenwände, so dass sich die Abdeckstreifen 28 zweier benachbarter Leitelemente beim Verschwenken der Leitelemente 12 um den Steckstift 36 als Scharnierachse nicht behindern. Die Lücke zwischen den Abdeckstreifen 28 zweier benachbarter Leitelemente wird durch die Abdeckplatte 44 und den Ring 46 geschlossen, so dass auch im Eckbereich Amphibien am Überklettern der Barrierenwand 14 gehindert werden. Der Ring 46 ist dabei in einem nach oben randoffenen Schlitz 48 in der Barrierenwand 14 geführt. Die der Abdeckplatte 44 zugewandten Ränder 50 der Abdeckstreifen liegen an der Abdeckplatte 44 an und sind kreisbogenförmig ausgeführt mit demselben Krümmungsradius wie die Abdeckplatte 44.
  • Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
    Die Erfindung betrifft eine Leiteinrichtung für Kleintiere mit mehreren aneinandergereihten langgestreckten Leitelementen 12 aus flachem Material, die jeweils eine Barrierenwand 14 und eine quer zur Barrierenwand 14 verlaufende Bodenplatte 16 zum Aufstellen auf einen Untergrund aufweisen, wobei die Bodenplatte 16 eine Lauffläche für die Kleintiere bildet. Erfindungsgemäß ist mindestens eine Bodenscheibe 38 zum Aufstellen auf den Untergrund und als Unterlage für die Bodenplatten 16 zweier benachbarter Leitelemente 12 vorgesehen, wobei die Oberseite der Bodenscheibe 38 eine Überbrückungsfläche zur Überbrückung einer Lücke zwischen den Laufflächen der Bodenplatten 16 bildet.

Claims (19)

  1. Leiteinrichtung für Kleintiere mit mehreren aneinandergereihten langgestreckten Leitelementen (12) aus flachem Material, die jeweils eine Barrierenwand (14) und eine quer zur Barrierenwand (14) verlaufende Bodenplatte (16) zum Aufstellen auf einen Untergrund aufweisen, wobei die Bodenplatte (16) eine Lauffläche für die Kleintiere bildet, gekennzeichnet durch mindestens eine Bodenscheibe (38) zum Aufstellen auf den Untergrund und als Unterlage für die Bodenplatten (16) zweier benachbarter Leitelemente (12), wobei die Oberseite der Bodenscheibe (38) eine Überbrückungsfläche zur Überbrückung einer Lücke zwischen den Laufflächen der Bodenplatten (16) bildet.
  2. Leiteinrichtung für Kleintiere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenscheibe (38) einen kreis- oder kreissektorförmigen, insbesondere halbkreisförmigen oder dreiviertelkreisförmigen Umriß hat
  3. Leiteinrichtung für Kleintiere nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenscheibe (38) an ihrem Rand jeweils einen nach unten abstehenden Streifen (40) zum Eindrücken in den Un- tergrund aufweist.
  4. Leiteinrichtung für Kleintiere nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (16) mindestens eines Leitelements (12) einen trapezförmigen Grundriss aufweist, wobei die Längsseiten (18, 20) zueinander parallel verlaufen und die an die Barrierenwand (14) angrenzende Längsseite (18) die gleiche Länge aufweist wie die Barrierenwand (14) und länger ist als die gegenüberliegende Längsseite (20).
  5. Leiteinrichtung für Kleintiere nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenscheibe (38) einen Radius aufweist, der der Länge von auf ihr aufliegenden Schmalseiten (22) der Bodenplatten (16) entspricht.
  6. Leiteinrichtung für Kleintiere nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatten (16) jeweils an ihrer der Barrierenwand (14) abgewandten Längsseite (20) einen abgekanteten Streifen (26) zum Eindrücken in den Untergrund aufweisen.
  7. Leiteinrichtung für Kleintiere nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Befestigungselemente zum Befestigen der Leitelemente (12) auf dem Untergrund, welche jeweils einen Steckstift (36) zum Einstecken in den Untergrund aufweisen, wobei die Leitelemente (12) an den Schmalseiten ihrer Barrierenwände (14) jeweils mindestens ein Führungselement (32, 34) zum Durchstecken der Steckstifte (36) unter Bildung eines zwei benachbarte Leitelemente (12) verbindenden Scharniers aufweisen.
  8. Leiteinrichtung für Kleintiere nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Führungselement (32, 34) eine Hülse ist.
  9. Leiteinrichtung für Kleintiere nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Hülsen (32, 34) zweier benachbarter Leitelemente (12) zu einer sich im Wesentlichen über die gesamte Höhe der Barrierenwände (14) erstreckenden Röhre ergänzen.
  10. Leiteinrichtung für Kleintiere nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenscheibe (38) ein Loch (42) zur Aufnahme der Röhre aufweist.
  11. Leiteinrichtung für Kleintiere nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitelemente (12) jeweils am oberen Rand der Barrierenwand (14). einen quer zu ihr verlaufenden Abdeckstreifen (28) zum Abweisen der Kleintiere aufweisen.
  12. Leiteinrichtung für Kleintiere nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckstreifen (28) jeweils einen nach unten abgekanteten Abweisstreifen (30) aufweisen.
  13. Leiteinrichtung für Kleintiere nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckstreifen (28) im Abstand zu den Schmalseiten der Barrierenwände (14) enden und dass an den Abdeckstreifen (28) zweier benachbarter Leitelemente (12) eine die Lücke zwischen den Abdeckstreifen (28) überbrückende Abdeckplatte (44) anliegt.
  14. Leiteinrichtung für Kleintiere nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (44) einen kreisförmigen oder kreissektorförmigen, insbesondere halbkreisförmigen oder dreiviertelkreisförmigen Umriss aufweist.
  15. Leiteinrichtung für Kleintiere nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (44) an einem Steckstift (36) befestigt ist.
  16. Leiteinrichtung für Kleintiere nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die an den Abdeckplatten (44) anliegenden Ränder (50) der Abdeckstreifen (28) eine zur Außenkontur der Abdeckplatten (44) komplementäre Kontur aufweisen.
  17. Leiteinrichtung für Kleintiere nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatten (44) jeweils einen rings umlaufenden, nach unten weisenden Ring (46) aufweisen.
  18. Leiteinrichtung für Kleintiere nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Barrierenwände (14) nach oben randoffene Schlitze (48) zum Einstecken der Ringe (46) aufweisen.
  19. Leiteinrichtung für Kleintiere nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitelemente (12) vorzugsweise einstückig aus Metallblech oder aus Kunststoff gefertigt sind.
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