DE20108096U1 - Sitzmöbel - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel mit einem Sitzteil, einem Rückenlehnteil, einer ausschwenkbaren Stütze für die Füße oder Unterschenkel des Benutzers sowie einem Korpus oder dergleichen Untergestell, wobei das Sitzmöbel in drei Betriebsstellungen verstellbar ist, nämlich in eine Grundstellung, in der das Sitzteil mit der Vorderkante des Sitzmöbels etwa abschließt, die Stütze in eine Nichtgebrauchslage eingeschwenkt ist und eine Frontblende für das Sitzmöbel bildet und das Rückenlehnteil in eine aufgerichtete steile Neigungsstellung eingestellt ist, in eine Fernsehstellung, in der das Sitzteil etwas über die Vorderkante des Sitzmöbels verlagert ist, die Stütze in eine Stützlage ausgeschwenkt ist und mit seiner Stützfläche vor der Sitzfläche des Sitzteiles liegt und
das Rückenlehnteil weiterhin eine aufgerichtete steile Neigungsstellung beibehält, sowie in eine Liegestellung, in der das Sitzteil samt ausgeschwenkter Stütze weiter über die Vorderkante des Sitzmöbels vorragend verlagert ist und das Rückenlehnteil ebenfalls weiter zur Vorderkante des Sitzmöbels verlagert und in eine flache Liegeposition neigungsverstellt ist, wobei das freie Ende des Rückenlehnteils nicht weiter über die Hinterkante des Sitzmöbels vorragt als in der Grundstellung, wobei zur Verstellung der Stütze, des Sitzteiles und des Rückenlehnteiles Hebelgetriebe zwischen Korpus oder Untergestell, Stütze, Sitzteil und Rückenlehnteil angeordnet sind und die Verstellung durch eine vom Benutzer auf das Sitzteil ausgeübte Verschiebebewegung oder durch einen elektromotorischen Stellantrieb erfolgt, der unterhalb des Sitzteiles angeordnet ist.
Derartige Sitzmöbel sind im Stand der Technik bekannt. Sie werden üblicherweise als „Wall away" bezeichnet. Die Besonderheit solcher Sitzmöbel ist, daß diese trotz der Verstellmöglichkeiten des Rückenlehnteiles wandnah aufgestellt werden können, da beim Verschwenken des Rückenlehnteiles dieses mit seiner Unterkante mit dem
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Sitzteil nach vorn zur Vorderkante des Sitzmöbels verschoben wird, so daß die obere Randkante des Rückenlehnteiles auch in der Liegestellung nicht näher an der hinter dem Sitzmöbel beispielsweise befindlichen Wand angeordnet ist als in der Grundstellung.
Ein Sitzmöbel dieser Gattung ist beispielsweise in der DE 200 11 506 Ul beschrieben. Bei einem solchen Sitzmöbel ist es bekannt, daß das Sitzteil, das Rückenlehnteil und die Stütze über Gelenkhebelsysteme betätigt werden. Die Gelenkhebelsysteme sind derart angeordnet und ausgebildet, daß es möglich ist, das Sitzmöbel aus der Grundstellung in die sogenannte Fernsehstellung zu verstellen, indem beispielsweise durch die Kraft des auf dem Sitzmöbel aufsitzenden Benutzers das Sitzteil zur Vorderkante des Sitzmöbels verschoben wird, wodurch zwangsweise die Stütze ausgeschwenkt wird und quasi eine Verlängerung der Sitzfläche bildet. Bei weiterer Verschiebung des Sitzteiles über die Vorderkante des Sitzmöbels hinaus bleibt die Fußstütze ausgeschwenkt und durch eine entsprechende Ankopplung des Rückenlehnteils wird eine Zwangsverstellung des Rückenlehnteils vorgenommen, wobei dieses in eine schwach geneigte Liegeposition überführt
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wird. Dabei bewegt sich das Sitzteil weiter über die Vorderkante des Sitzmöbels hinaus, so daß die untere Randkante des Rückenlehnteils der Bewegung des Sitzteiles folgen kann. Hierdurch wird sichergestellt, daß die obere Randkante des Rückenlehnteiles während dieses Bewegungsablaufes nicht weiter über die hintere Fluchtebene des Sitzmöbels hinausragt als in der Grundstellung.
Es sind im Stand der Technik solche Sitzmöbel bekannt, die allein durch die Person des Benutzers betätigt werden. Es ist aber auch bekannt, Sitzmöbel dieser Art mit einem elektrischen Stellantrieb zu betätigen. Insbesondere dann, wenn das Sitzmöbel mit einem elektromotorischen Stellantrieb ausgerüstet ist, besteht die Gefahr, daß das Sitzmöbel bei Fehlbedienungen des Benutzers nach vorn über die Vorderkante des Sitzmöbels kippt. Befindet sich das Sitzmöbel nämlich in der Liegestellung und versucht der Benutzer, der auf dem Sitzmöbel sitzt oder liegt, das Sitzmöbel zu verlassen, indem er über die Vorderkante des Sitzmöbels versucht aufzustehen oder sein Gewicht dahin verlagert, so kippt das Sitzmöbel um seine Vorderkante, da das Sitzteil des Sitzmöbels weit über die Vorderkante des Sitzmöbels
verlagert ist. Bei einem allein durch Gewichtsverlagerung betätigten Sitzmöbel besteht diese Gefahr nur in geringem Maße, da dann, wenn der Benutzer sein Gewicht nach vorn verlagert, um aufzustehen, zwangsläufig die Bewegung des Sitzmöbels aus der Liegestellung in die Fernsehstellung und zurück in die Grundstellung erfolgt. Bei elektromotorisch angetriebenen Sitzmöbeln dieser Art bleibt aber die Liegestellung des Sitzmöbels erhalten, unabhängig von der Sitz- oder Liegeposition des Benutzers.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel gattungsgemäßer Art zu schaffen, welches eine hohe Sicherheit gegen Fehlbedienungen aufweist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß nahe des vorderen Endes des Korpus oder Untergestells eine Kippsicherung am Korpus oder Untergestell angelenkt ist, die mit einem Stellhebel des Hebelgetriebes des Rückenlehnteils gekoppelt ist, so daß die Kippsicherung in der Grundstellung in eine Nichtgebrauchslage verstellt ist, in der Fernsehstellung in eine erste Gebrauchslage verstellt ist, in der sie über die
Vorderkante des Korpus oder Untergestells vorragt und mindestens bei über die Vorderkante gekipptem Korpus oder Untergestell die Aufstandsfläche des Sitzmöbels berührt, sowie in der Liegestellung in eine zweite Gebrauchslage verstellt ist, in der sie weiterhin über die Vorderkante des Korpus oder Untergestells vorragt und sich auf der Aufstandsfläche des Sitzmöbels abstützt oder geringfügigen Abstand von der Aufstandsfläche einhält.
Gemäß der Erfindung ist nahe des vorderen Endes des Korpus oder Untergestells eine Kippsicherung angelenkt, die mit einem Stellhebel des Hebelgetriebes des Rückenlehnteils zwangsgekoppelt ist. In der Grundstellung ist die Kippsicherung in eine Nichtgebrauchslage verstellt, beispielsweise in eine Position unterhalb des Sitzteiles eingeschwenkt, so daß sie weder bei der Benutzung stört noch optisch in Erscheinung tritt. Wird allerdings das Sitzmöbel aus der Grundstellung in die Fernsehstellung verstellt, so wird hierbei auch schon der Stellhebel des Hebelgetriebes des Rückenlehnteiles bewegt, ohne daß das Rückenlehnteil in der Neigung verändert wird, allerdings wird das Rückenlehnteil entsprechend der Vorschubbewegung des
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Sitzteiles ebenfalls zur Vorderkante des Sitzmöbels hin geringfügig verschoben. Diese Verschiebebewegung wird unter anderem durch den Stellhebel des Hebelgetriebes des Rückenlehnteils erreicht, wobei dieser Stellhebel seine Lage verändert. Die mit dem Stellhebel zwangsgekoppelte Kippsicherung wird hierdurch in die erste Gebrauchslage verstellt, in der die Kippsicherung über die Vorderkante des Korpus oder Untergestells erheblich vorragt. Hierzu kann die Kippsicherung beispielsweise ausgeschwenkt werden, so daß ein vor der Vorderkante des Sitzmöbels befindliches Stützteil durch die Kippsicherung gebildet ist. Hierdurch ist gewährleistet, daß in der Fernsehstellung des Sitzmöbels ein Umkippen des Sitzmöbels um seine Vorderkante ausgeschlossen ist, da selbst dann, wenn sich der Benutzer auf die ausgeschwenkte Fußstütze setzen sollte, das Sitzmöbel nicht um die Vorderkante kippen kann, da die Kippsicherung ein Umkippen des Sitzmöbels um seine Vorderkante verhindert oder zumindest den Kippwinkel beschränkt. Sofern die Kippsicherung in der ersten Gebrauchslage schon auf der Aufstandsfläche des Sitzmöbels sich abstützt, ist die Kippbewegung als solche unterbunden. Sofern, wie dies vorzugsweise vorgesehen ist, die Kippsicherung in dieser Position
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noch einen geringen Höhenabstand von der Aufstandsfläche hat, so kann das Sitzmöbel zwar um einen begrenzten Winkel kippen, wobei ein totales Umkippen aber durch die Kippsicherung verhindert ist.
Sofern das Sitzmöbel in die Liegestellung überführt wird, so wird der Stellhebel des Hebelgetriebes des Rückenlehnteiles entsprechend weiter verschwenkt, wodurch die zwangsgekoppelte Kippsicherung ebenfalls weiter verschwenkt und der Aufstandsfläche vollständig angenähert wird, sofern dies nicht schon vorher der Fall gewesen ist, so daß in der Liegestellung ein Umkippen des Sitzmöbels um die Sitzvorderkante vermieden ist. Dabei ist es unschädlich, wenn die Kippsicherung in dieser zweiten Gebrauchslage einen geringen Abstand von der Aufstandsfläche aufweist, da allenfalls eine eng begrenzte Kippbewegung des Sitzmöbels um die Vorderkante möglich ist, bis die Kippsicherung auf der Aufstandsfläche aufsteht und das weitere Kippen verhindert ist.
Eine besonders einfache und bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß die Kippsicherung aus einem schwenkbeweglichen Hebel besteht, dessen eines Ende an
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einer der Aufstandsebene des Sitzmöbels nahe liegenden Stelle am Korpus oder Untergestell angelenkt ist und dessen anderes Ende einen Stützfuß oder dergleichen Stützteil bildet.
Aufgrund dieser Ausbildung ist es möglich, den schwenkbeweglichen Hebel, der die Kippsicherung bildet, in die Grundstellung einzuschwenken, so daß dieser unterhalb der Sitzfläche des Sitzteiles angeordnet ist und auch das Einschwenken der Fußstütze in die Grundstellung nicht behindert ist. Beim Überführen des Sitzmöbels aus der Grundstellung in die Fernsehstellung und in die Liegestellung erfolgt eine Zwangsverschwenkung des schwenkbeweglichen Hebels, so daß dessen freies Ende, welches den Stützfuß oder das Stützteil bildet, auf der Aufstandsebene abgestützt ist oder dieser weitgehend angenähert ist, um ein Kippen des Sitzmöbels zu vermeiden. Die Länge des Hebels kann etwa so gewählt werden, daß er einerseits in der Grundstellung noch vom Sitzteil abgedeckt ist, wobei andererseits die Anlenkung des schwenkbeweglichen Hebels am Korpus oder dergleichen möglichst nahe dessen vorderer Randkante erfolgt, um eine möglichst weit von der Vorderkante des Sitzmöbels entfernte Abstützung des
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Hebels mit dem Stützfuß auf der Aufstandsebene zu erreichen.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, daß der Hebel L-förmig ausgebildet ist, wobei in der ersten und zweiten Gebrauchslage der längere, den Stützfuß bildende Schenkel zur Aufstandsebene hin abgewinkelt gerichtet ist.
In der Stützposition (die der Liegeposition des Sitzmöbels entspricht) ist der von den Schenkeln des L-förmigen Hebels eingeschlossene Winkel der Aufstandsebene zugewandt.
Weiterhin ist besonders bevorzugt vorgesehen, daß am Hebel eine Koppel angelenkt ist, deren anderes Ende am Stellhebel des Rückenlehnteiles angelenkt ist, und zwar im Abstand von der korpus- oder gestellseitigen Anlenkstelle des Stellhebels.
Gemäß dieser Ausbildung ist es lediglich erforderlich, ein Sitzmöbel üblicher Art zusätzlich mit der Koppel und dem als Kippsicherung dienenden Hebel auszustatten, um
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die gewünschte Kippsicherung zu erreichen und eine Zwangsbetätigung der Kippsicherung sicherzustellen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Figur 1 ein Sitzmöbel in Grundstellung; Figur la einen vergrößerten Ausschnitt Ia der
Figur 1 in gleicher Ansicht gesehen;
Figur 2 und 2a das Sitzmöbel in der Fernsehstellung; Figur 3 und 3a das Sitzmöbel in der Liegestellung.
In der Zeichnung ist das Sitzmöbel in Seitenansicht, teilweise geschnitten gezeigt, wobei Polsterungsteile und Korpusteile nicht gezeigt sind, um die wesentlichen Elemente besser erkennbar zu machen. Die Anordnung der Beschlagteile und dergleichen ist vorzugsweise an beiden Seiten des Sitzmöbels vorgesehen. Das Sitzmöbel weist ein Sitzteil 1, ein Rückenlehnteil 2 und eine ausschwenkbare Stütze 3 für die Füße oder Unterschenkel des Benutzers sowie einen Korpus oder ein Untergestell 4 auf. Am Untergestell sind Traversen 5 vorgesehen, so daß
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die beiden wangenartigen Teile des Untergestells 4 durch die Traversen 5 versteift und verbunden sind. Die wangenartigen Teile des Untergestells 4 können an den Seitenflächen des Korpus des Sitzmöbels befestigt werden.
Wie in den Zeichnungen dargestellt, ist das Sitzmöbel in drei Betriebsstellungen verstellbar. In Figur 1 ist die Grundstellung gezeigt, in der das Sitzteil 1 mit der Vorderkante des Sitzmöbels etwa abschließt, die Stütze in eine Nichtgebrauchslage eingeschwenkt ist und die Frontblende für das Sitzmöbel bildet und das Rückenlehnteil 2 in eine aufgerichtete steile Neigungsstellung eingestellt ist. Aus dieser Stellung gemäß Figur 1 ist das Sitzmöbel in die Fernsehstellung gemäß Figur 2 verstellbar, in der das Sitzteil 1 etwas über die Vorderkante des Sitzmöbels verlagert ist. Die Stütze 3 ist in eine Stützlage ausgeschwenkt, so daß es mit seiner Stützfläche vor der Sitzfläche des Sitzteiles 1 liegt. Das Rückenlehnteil 2 ist in seiner Neigung nahezu unverändert. Allerdings ist das Rückenlehnteil 2 entsprechend der Vorschubbewegung des Sitzteiles 1 zur Vorderkante des Sitzmöbels hin verlagert.
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In Figur 3 ist die Liegestellung gezeigt, in der das Sitzteil 1 samt ausgeschwenkter Stütze 3 noch weiter über die Vorderkante des Sitzmöbels vorragend verlagert ist und das Rückenlehnteil 2 mit seiner unteren Randkante weiter zur Vorderkante des Sitzmöbels verlagert und in eine flache Liegeposition neigungsverstellt ist. Dabei befindet sich das in der Zeichnung nicht vollständig dargestellte freie Ende des Rückenlehnteiles 2 in einer Position, in der dieses Ende nicht weiter über die Hinterkante des Sitzmöbels vorragt als in der Grundstellung gemäß Figur 1, so daß eine wandnahe Aufstellung des Sitzmöbels möglich ist, ohne die Bedienung und Verstellung zu beeinträchtigen.
Zur Verstellung der Stütze 3 des Sitzteiles 1 und des Rückenlehnteils 2 sind Hebelgetriebe 6,7,8 zwischen Korpus oder Untergestell 4, Stütze 3, Sitzteil 1 und Rückenlehnteil 2 angeordnet. Die Verstellung des Sitzmöbels in die unterschiedlichen Positionen erfolgt mittels eines elektromotorischen Stellantriebes 9, der ein elektromotorisch ausfahrbares Stellglied 10 aufweist, und der mit seinen Enden an Hebeln 11 bzw. 12 von Drehtraversen 13 bzw. 14 angreift, die wiederum über starre Hebel mit Gelenkhebeln der einzelnen Hebelsysteme
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verbunden sind. Der Stellantrieb 9 und die entsprechenden Hebelgetriebe einschließlich der auflastenden Gewichte sind so eingestellt, daß der Bewegungsablauf analog der Zeichnungsfiguren 1 zu 2 und zu 3 bzw. aus der Position gemäß Figur 3 zurück in die Position 2 und dann in die Figur 1 erfolgt.
Um zu vermeiden, daß das Sitzmöbel in der Position gemäß Figur 2 und insbesondere auch in der Position gemäß Figur 3 über die vordere Randkante abkippen kann, sofern sich beispielsweise ein Benutzer auf die ausgeschwenkte Stütze 3 setzt, ist nahe des vorderen Endes des Korpus bzw. des Untergestells 4 eine Kippsicherung 15 am Untergestell 4 bei 16 angelenkt, die mit einem Stellhebel 21 des Hebelgetriebes 6 des Rückenlehnteils gekoppelt ist. Hierdurch ist erreicht, daß die Kippsicherung 15 in der Grundstellung gemäß Figur 1 in eine Nichtgebrauchslage verstellt ist, in der sie unterhalb des Sitzteiles 2 in einen dort vorhandenen Freiraum eingeschwenkt ist, wobei der Zublick durch die eingeschwenkte Stütze 3,die die Frontblende des Sitzmöbels bildet, versperrt ist. In der Fernsehstellung gemäß Figur 2 ist die Kippsicherung 15 in eine erste Gebrauchslage verschwenkt, in der sie über die
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Vorderkante des Korpus oder Untergestells 4 vorragt. In dieser Position hat das eigentliche Stützende der Kippsicherung noch Abstand von der Aufstandsebene des Sitzmöbels. Es ist aber sichergestellt, daß bei Fehlbedienungen das Sitzmöbel nicht vollständig, sondern nur um einen geringen Winkel um seine Vorderkante kippen kann, bis die Kippsicherung auf der Aufstandsebene aufsteht und das weitere Kippen verhindert.
In der Liegestellung gemäß Figur 3 ist die Kippsicherung 15 in die zweite Gebrauchslage verstellt, in der sie maximal über die Vorderkante des Korpus oder Untergestells 4 vorragt und sich auf der Aufstandsfläche des Sitzmöbels abstützt. Es ist damit sichergestellt, daß das Sitzmöbel auch bei Fehlbedienungen des Benutzers nicht um die Vorderkante kippen kann, sofern die Liegestellung gemäß Figur 3 eingestellt ist.
Insbesondere besteht die Kippsicherung 15 aus einem schwenkbeweglichen Hebel 17, dessen eines Ende an einer der Aufstandsebene des Sitzmöbels naheliegenden Stelle am Korpus oder Untergestell 5 angelenkt ist, wobei diese Stelle möglichst nahe an der Vorderkante des Sitzmöbels liegt. Das andere Ende bildet einen Stützfuß oder
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dergleichen Stützteil 18. Insbesondere ist der Hebel 17 L-förmig ausgebildet, wobei in der Liegestellung gemäß Figur 3 der von den Schenkeln der L-Form eingeschlossene Winkel zur Aufstandsebene hin zeigt.
An diesem Hebel 17 ist eine Koppel 19 im Knickpunkt des Hebels (bei 20) angelenkt, deren anderes Ende am Stellhebel 21 des Rückenlehnteils 2 angelenkt ist und zwar im Abstand von der Anlenkstelle 22 des Stellhebels 21 am Korpus oder Untergestell 4.
Durch diese Ausbildung ist es möglich, die Kippsicherung 15 mit äußerst wenig konstruktivem Aufwand und unter Einsatz weniger Bauteile in die ansonsten vorhandene Konstruktion des Sitzmöbels zu integrieren.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (4)
1. Sitzmöbel mit einem Sitzteil (1), einem Rückenlehnteil (2), einer ausschwenkbaren Stütze (3) für die Füße oder Unterschenkel des Benutzers sowie einem Korpus oder dergleichen Untergestell (4), wobei das Sitzmöbel in drei Betriebsstellungen verstellbar ist, nämlich in eine Grundstellung, in der das Sitzteil (1) mit der Vorderkante des Sitzmöbels etwa abschließt, die Stütze (3) in eine Nichtgebrauchslage eingeschwenkt ist und eine Frontblende für das Sitzmöbel bildet und das Rückenlehnteil (2) in eine aufgerichtete steile Neigungsstellung eingestellt ist, in eine Fernsehstellung, in der das Sitzteil (1) etwas über die Vorderkante des Sitzmöbels verlagert ist, die Stütze (3) in eine Stützlage ausgeschwenkt ist und mit seiner Stützfläche vor der Sitzfläche (1) des Sitzteiles liegt und das Rückenlehnteil (2) weiterhin eine aufgerichtete steile Neigungsstellung beibehält, sowie in eine Liegestellung, in der das Sitzteil (1) samt ausgeschwenkter Stütze (3) weiter über die Vorderkante des Sitzmöbels vorragend verlagert ist und das Rückenlehnteil (2) ebenfalls weiter zur Vorderkante des Sitzmöbels verlagert und in eine flache Liegeposition neigungsverstellt ist, wobei das freie Ende des Rückenlehnteils (2) nicht weiter über die Hinterkante des Sitzmöbels vorragt als in der Grundstellung, wobei zur Verstellung der Stütze (3), des Sitzteiles (1) und des Rückenlehnteiles (2) Hebelgetriebe (6, 7, 8) zwischen Korpus oder Untergestell (4), Stütze (3), Sitzteil (1) und Rückenlehnteil (2) angeordnet sind und die Verstellung durch eine vom Benutzer auf das Sitzteil (1) ausgeübte Verschiebebewegung oder durch einen elektromotorischen Stellantrieb (9) erfolgt, der unterhalb des Sitzteiles (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß nahe des vorderen Endes des Korpus oder Untergestells (4) eine Kippsicherung (15) am Korpus oder Untergestell (4) angelenkt ist, die mit einem Stellhebel (21) des Hebelgetriebes (6) des Rückenlehnteils (2) gekoppelt ist, so daß die Kippsicherung (15) in der Grundstellung in eine Nichtgebrauchslage verstellt ist, in der Fernsehstellung in eine erste Gebrauchslage verstellt ist, in der sie über die Vorderkante des Korpus oder Untergestells (4) vorragt und mindestens bei über die Vorderkante gekipptem Korpus oder Untergestell (4) die Aufstandsfläche des Sitzmöbels berührt, sowie in der Liegestellung in eine zweite Gebrauchslage verstellt ist, in der sie weiterhin über die Vorderkante des Korpus oder Untergestells (4) vorragt und sich auf der Aufstandsfläche des Sitzmöbels abstützt oder geringfügigen Abstand von der Aufstandsfläche einhält.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kippsicherung (15) aus einem schwenkbeweglichen Hebel (17) besteht, dessen eines Ende an einer der Aufstandsebene des Sitzmöbels nahe liegenden Stelle am Korpus oder Untergestell (4) angelenkt ist und dessen anderes Ende einen Stützfuß oder dergleichen Stützteil (18) bildet.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (17) L-förmig ausgebildet ist, wobei in der ersten und zweiten Gebrauchslage der längere, den Stützfuß (18) bildende Schenkel zur Aufstandsebene hin abgewinkelt gerichtet ist.
4. Sitzmöbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß am Hebel (17) eine Koppel (19) angelenkt ist, deren anderes Ende am Stellhebel (21) des Rückenlehnteiles (2) angelenkt ist, und zwar im Abstand von der korpus- oder gestellseitigen Anlenkstelle (22) des Stellhebels (21).
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20011011 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040922 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20071201 |