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DE20108880U1 - Fahrtrichtungsüberwachungsvorrichtung - Google Patents

Fahrtrichtungsüberwachungsvorrichtung

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DE20108880U1
DE20108880U1 DE20108880U DE20108880U DE20108880U1 DE 20108880 U1 DE20108880 U1 DE 20108880U1 DE 20108880 U DE20108880 U DE 20108880U DE 20108880 U DE20108880 U DE 20108880U DE 20108880 U1 DE20108880 U1 DE 20108880U1
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vehicle
road
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signals
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Description

Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verhinderung des Befahrens einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung, mit den im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, beispielsweise knapp vor dem Ende einer Einbahnstraße oder einer Autobahnausfahrt Verbotsschilder aufzustellen, welche den Lenker eines Fahrzeuges darauf aufmerksam machen sollen, daß er die Einbahnstraße oder die Autobahnausfahrt nicht befahren darf, da er diese ansonsten entgegengesetzt zur einzig zulässigen Fahrtrichtung befahren würde.
Die Anzahl von sogenannten "Geisterfahrern" und der damit einhergehenden Unfälle belegt jedoch, daß diese Verbotsschilder von Fahrzeuglenkern aus den verschiedensten Gründen häufig unabsichtlich übersehen werden.
In der Literatur wird sogar von Geisterfahrern berichtet, welche beispielsweise zu "Mutprobenzwecken" derartige Verbotsschilder vorsätzlich und willentlich nicht beachten.
Aufgrund der unbeabsichtigten oder vorsätzlichen Mißachtung derartiger Verbotsschilder müssen zahlreiche Geisterfahrer und deren völlig unschuldige Opfer jährlich einen hohen Blutzoll auf den Straßen bezahlen. Außerdem sind die Kosten für durch die Mißachtung derartiger Verbotsschilder bedingte Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen beträchtlich.
Auch die von Geisterfahrer-Unfällen häufig ausgelösten menschlichen Tragödien sprechen gegen eine Absicherung beispielsweise von Einbahnstraßenenden oder Autobahnausfahrten lediglich durch grundsätzlich mißachtbare Verbotsschilder.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Vorrichtung zur Verhinderung des Befahrens einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung, welche ein Befahren einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung wirksam verhindert, gegebenenfalls unabhängig davon, ob der Fahrzeuglenker unabsichtlich oder absichtlich die entsprechenden Verbotsschilder mißachtet, welche dadurch eine drastische Senkung der Anzahl von Geisterfahrer-Unfällen und damit einhergehender menschlicher Tragödien und Kosten für Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen bewirkt und welche für ihre Wirksamkeit einer eine ausgeprägte Aufmerksamkeit erfordernden Wahrnehmung durch den Fahrzeuglenker grundsätzlich nicht bedarf.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung, welche oberhalb einer Fahrbahn fahrbahnseitig zumindest einen Sender, einen Empfänger, eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung sowie eine Ka-
mera als Sensor umfaßt und welche in dem darunter befindlichen Kraftfahrzeug fahrzeugseitig zumindest einen Sender, einen Empfänger, eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und eine Code-Eingabeeinrichtung umfaßt; 5
Figur 2 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung, welche oberhalb einer Fahrbahn fahrbahnseitig zumindest einen Dauermagneten oder eine stromdurchflossene Spule als Sender eines Magnetfeldes umfaßt und welche in dem darunter befindlichen Kraftfahrzeug fahrzeugseitig zumindest einen Empfänger (Hall-Sensor), eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und eine Code-Eingabeeinrichtung umfaßt.
Wie aus Figur 1 hervorgeht, umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verhinderung des Befahrens einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung einerseits einen oder mehrere fahrbahnseitige Sender (1) zum Senden gegebenenfalls optischer Signale und/oder elektromagnetischer Wellen und/oder magnetischer Felder oberhalb und/oder unterhalb und/oder seitlich von einer Fahrbahn (2) und/oder in diese integriert.
Andererseits umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verhinderung des Befahrens einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung fahrzeugseitig einen oder mehrere zum Empfang der Signale des fahrbahnseitigen Senders (1) ausgelegte Empfänger (3).
In der Regel geben der oder die fahrbahnseitigen Sender (1) permanent oder lediglich im Falle des Vorbeifahrens eines Fahrzeuges in zur vorgegebenen Fahrrichtung entgegengesetzter Fahrtrichtung ein oder mehrere, beispielsweise optische, elektromagnetische oder Magnetfeld-Signale ab.
Vorzugsweise werden diese von dem oder den fahrbahnseitigen Sendern (1) abgegebenen optischen, elektromagnetischen oder Magnetfeld-Signale von einem oder mehreren fahrzeugseitigen Empfängern (3) mittelbar oder unmittelbar empfangen.
Im allgemeinen werden diese von dem oder den fahrbahnseitigen Sendern (1) abgegebenen optischen, elektromagnetisehen oder Magnetfeld-Signale derart von dem fahrzeugseitigen Empfänger (3) und/oder einer mit diesem in Verbindung stehenden fahrzeugseitigen Datenverarbeitungseinrichtung (8) verarbeitet und an die Bordelektronik und/oder die Motorsteuerung und/oder die Bremsen eines Fahrzeuges
(4) in Form von Signalen und/oder Stellgrößen mittelbar oder unmittelbar abgegeben, daß dem Fahrer des Fahrzeuges gegebenenfalls eine akustische, optische, mechanische oder vibratorische Warnanzeige zur Anzeige kommt.
Alternativ oder zusätzlich zu dieser akustischen, optischen, mechanischen oder vibratorischen Warnung können die von dem oder den fahrbahnseitigen Sendern (1) abgegebenen optischen, elektromagnetischen oder Magnetfeld-Signale gegebenenfalls derart von dem fahrzeugseitigen Empfänger (3) und/oder einer mit diesem in Verbindung stehenden fahrzeugseitigen Datenverarbeitungseinrichtung (8) verarbeitet und an die Bordelektronik und/oder die Motorsteuerung und/oder die Bremsen eines Fahrzeuges (4) in Form von Signalen und/oder Stellgrößen mittelbar oder unmittelbar abgegeben werden, daß die Geschwindigkeit des Fahrzeuges (4) eine vollständige oder zumindest teilweise sowie kontinuierliche oder abrupte Reduktion erfährt.
Zur vollständigen Reduktion der Geschwindigkeit eines Fahrzeuges (4) kann beispielsweise die Zündung des Motors ausgeschaltet werden.
Bei dem oder den Sendern (1) im Bereich der Fahrbahn (2) handelt es sich beispielsweise um Geräte oder Anlagen zur Aussendung von Signalen beziehungsweise Wellen jeglicher Art, insbesondere von Schallwellen und/oder elektromagnetischen Wellen und/oder elektromagnetischen Wellen im Hochfrequenz- oder Niederfrequenzbereich oder im Mikrowellen-, Infrarot-, sichtbaren oder Ultraviolett- Bereich und/oder zum permanenten oder zeitweisen Aussenden eines oder mehrerer magnetischer Felder (5) .
In besonders bevorzugten Ausführungsformen können der eine oder die mehreren Sender (1) im Bereich der Fahrbahn (2) mit einem oder mehreren Sensoren (6) zur Überwachung der Fahrtrichtung von vorbeifahrenden Fahrzeugen (4) mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehen.
In diesem Falle kann ein fahrbahnseitiger Sensor (6) vorzugsweise lediglich im Falle einer fehlerhaften Fahrtrichtung eines vorbeifahrenden Fahrzeuges (4)- den fahrbahnseitigen Sender (1) zur Abgabe eines Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignales unmittelbar oder mittelbar über eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (7) (Auswerteeinrichtung) veranlassen.
In besonders kostengünstig herzustellenden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ist es möglich, den fahrbahnseitigen Sender (1) beispielsweise in Form einer lediglich optisch wirkenden Anzeigetafel auszubilden und den fahrzeugseitigen Empfänger (3) in Form eines fahrzeugseitigen, beispielsweise kameraartigen Sensors, auszugestalten.
In diesem Falle reichen die heutzutage fahrbahnseitig bereits aufgestellten Verbotsschilder in ihrer Funktion als fahrbahnseitige optische Sender (1) aus, da diese von dem fahrzeugseitigen, sensorartigen Empfänger (3) erfaßt werden und somit die Auslösung eines fahrzeugseitigen Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignales möglich ist.
Die mit dem fahrbahnseitigen Sender (1) zusammenwirkenden fahrbahnseitigen Sensoren (6) können beispielsweise in Form von elektronischen und/oder optischen Bauelementen ausgebildet sein, welche physikalische Größen -wie elektromagnetische Strahlung, insbesondere sichtbarer Wellenlänge oder Temperatur, induzierte elektrische Spannungen oder Ströme- erfassen.
Gleiches gilt sinngemäß für die gegebenenfalls mit einer fahrzeugseitigen, zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (8) zusammenwirkenden und gegebenenfalls vorhandenen, fahrzeugseitigen und gegebenenfalls sensorartigen Empfänger (3) .
In der Regel setzen die fahrbahnseitigen Sensoren (6) die erfaßten physikalischen Größen in elektrische oder digitale Signale um, welche unmittelbar oder mittelbar über eine fahrbahnseitige zentrale Verarbeitungseinheit (7) (Auswerteeinrichtung) den fahrbahnseitigen Sender (1) gegebenenfalls zur Abgabe eines Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignales veranlassen.
Gleiches gilt sinngemäß für die gegebenenfalls mit einer fahrzeugseitigen, zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (8) zusammenwirkenden und gegebenenfalls vorhandenen, fahrzeugseitigen und gegebenenfalls sensorartigen Empfänger (3) .
Vorzugsweise sind der oder die fahrbahnseitigen Sender (1) -gegebenenfalls in Form von optisch wirkenden Signaltafeln- kurz vor und/oder zumindest im Anfangsbereich einer Autobahnauffahrt oder einer Einbahnstraße vorgesehen. 5
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung stehen der oder die fahrzeugseitigen Empfänger. (3) mit einer oder mehreren fahrzeugseitigen zentralen Datenverarbeitungseinrichtungen (8) zur Auswertung der empfangenen Signale mittelbar oder unmittelbar sowie drahtlos oder drahtgebunden in Verbindung.
Die fahrzeugseitige Datenverarbeitungseinrichtung (8) kann in diesem Falle beispielsweise derart ausgestaltet sein, daß sie allein anhand der eingehenden Signale oder aufgrund eines Vergleiches der eingehenden Signale mit der tatsächlichen Fahrtrichtung berechnet, ob eine verbotene Fahrtrichtung des zu sichernden Fahrzeuges (4) vorliegt und in diesem Falle die Abgabe eines Warnsignals und/oder eine vollständige oder zumindest teilweise Reduktion der Geschwindigkeit des Fahrzeuges (4) durch Abgabe entspre- chender Stellgrößen veranlaßt.
In einer besonders einfach herzustellenden und kostengünstig sowie betriebssicher zu betreibenden Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind der oder die fahrbahnseitigen Sender (1) in Form von einem oder mehreren Dauermagneten (9) oder stromdurchflossenen Spulen -jeweils mit einer definierten Richtung des durch sie erzeugten Magnetfeldes (5)- ausgebildet.
Die Kostengünstigkeit des Betriebs einer auf fahrbahnseitigen Dauermagneten basierenden erfindungsgemäßen Vorrichtung ergibt sich insbesondere daraus, daß Dauermagnete keinerlei Stromversorgung oder sonstige Wartung benötigen und absolut sicher und störungsfrei arbeiten.
Diese Dauermagneten (9) oder stromdurchflossenen Spulen können beispielsweise in einer gürteiförmigen Linie oder in Fahrtrichtung gesehen- in mehreren hintereinander ange-5 ordneten Linien im wesentlichen über die gesamte Breite der zu sichernden Fahrbahn (2) wirkend sowie ortsfest oder in Bezug auf ihre Positionierung veränderbar angebracht sein.
In diesem Falle ist der fahrzeugseitige Empfänger (3) beispielsweise in Form eines Hallsensors (10) für die Ermittlung der definierten Richtung eines Magnetfeldes (5) des oder der fahrbahnseitigen Sender-Dauermagneten (9) oder Sender-Magnetspulen ausgebildet.
Vorzugsweise steht der Hallsensor (10) dann mit einer zentralen, fahrzeugseitigen Datenverarbeitungseinrichtung (8) (Auswerteeinrichtung) in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung.
Diese fahrzeugseitige, zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) kann beispielsweise durch einen Vergleich der Richtung des Magnetfeldes (5) des fahrbahnseitigen Magnetfeldsenders (9) mit der tatsächlichen Fahrtrichtung des Fahrzeuges (4) berechnen, ob eine Passage des Magnetfeldes (5) durch das Fahrzeug (4) in korrekter oder falscher Richtung erfolgt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der fahrzeugseitige Empfänger (3) und/oder die mit diesem in Verbindung stehende fahrzeugseitige, zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) (Auswerteeinrichtung) über eine oder mehrere Eingabeeinrichtungen (11) mit einem benutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Code programmierbar.
Vorzugsweise sind der fahrzeugseitige Empfänger (3) und/oder die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) erst nach mindestens einmaliger Eingabe des benutzer- oder fahrzeugspezifischen Codes in der Lage, Warnsignale und/oder Signale zur Reduktion der Geschwindigkeit des Fahrzeugs in Form von Stellgrößen fahrzeugintern auszugeben.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung steht die fahrbahnseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (7) sowohl mit einem Sender (1) als auch mit einem Empfänger (12) zum Empfang elektromagnetischer Wellen in Verbindung.
Auch die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) steht dann beispielsweise sowohl mit einem Empfänger (3) als auch mit einem Sender (13) beispielsweise für elektromagnetische Wellen in Verbindung.
Im Falle einer Passage eines vorbeifahrenden Fahrzeuges (4) kann dann beispielsweise mittels des fahrzeugseitigen Senders (13) ein benutzer- oder fahrzeugspezifischer Code an den fahrbahnseitigen Empfänger (12) übermittelt werden.
Die fahrbahnseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (7) und/oder der fahrbahnseitige Empfänger (12) können gegebenenfalls anhand dieses spezifischen Codes das über den fahrbahnseitigen Sender (1) gegebenenfalls abzugebende Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignal derart aufbereiten und modulieren, daß der fahrzeugseitige Empfänger (3) und/oder die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8), welche vorzugsweise ebenfalls mit dem benutzer- oder fahrzeugspezifischen Code programmiert sind, diese fahrbahnseitigen Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignale akzeptieren.
Die fahrzeugseitigen Bestandteile der Vorrichtung, beispielsweise der fahrzeugseitige, gegebenenfalls sensorartige Empfänger (3), die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) (Auswerteeinrichtung), die fahrzeugseitige Eingabeeinrichtung (11) und die gegebenenfalls vorhandene fahrzeugseitige Sendeeinrichtung (13) können bereits werksseitig in dem Fahrzeug (4) angebracht oder nachträglich nachrüstbar sein.
Die Reaktivierung eines durch die Vorrichtung gestoppten Fahrzeuges kann vorzugsweise lediglich mittels einer polizeieigenen oder von der Polizei mitgeführten Reaktivierungseinrichtung -insbesondere nach Bezahlung einer Strafeerfolgen.
Alternativ hierzu kann die Reaktivierung eines durch die Vorrichtung gestoppten Fahrzeuges vorzugsweise lediglich durch fahrbahnseitige und/oder fahrzeugseitige Eingabe eines polizeieigenen oder von der Polizei mitgeführten Codes -insbesondere nach Bezahlung einer Strafe- erfolgen.
Schließlich könnte die Reaktivierung eines durch die Vorrichtung gestoppten Fahrzeuges beispielsweise durch Bewegen des Fahrzeuges (4) in korrekter Richtung gegenüber den fahrbahnseitigen Bestandteilen der Vorrichtung erfolgen.
Bei dem zu sichernden Fahrzeug (4) handelt es sich beispielsweise um ein Fahrzeug zu Lande oder zu Wasser oder in der Luft und bei der Fahrbahn (2) vorzugsweise um eine Straße zu Lande oder zu Wasser oder in der Luft, insbesondere um eine Autobahnausfahrt, eine Einbahnstraße oder um sonstige gesperrte Straßen und Einfahrten oder dergleichen.
11
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung -nötigenfalls ohne vorherige bewußte Wahrnehmung entsprechender Verbotsschilder seitens des Fahrzeuglenkers- das Befahren einer Fahrbahn in zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung entgegengesetzter Richtung automatisch und wirksam verhindert.
Dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit ihrem Automatismus zur vollständigen oder zumindest teilweisen Reduktion der Geschwindigkeit eines entgegengesetzt zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung in falscher Richtung vorbeifahrenden Fahrzeuges wird die Anzahl von unabsichtlichen oder vorsätzlichen "Geisterfahrern" und der damit einhergehenden Unfälle erheblich reduziert.
Das unbeabsichtigte oder vorsätzliche Übersehen von entsprechenden Verbotsschildern oder deren ungewollte oder vorsätzliche Mißachtung spielt beim Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung erstmalig keine Rolle mehr.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kennt also dank des vorbeschriebenen Automatismus zur vollständigen oder zumindest teilweisen Reduktion der Geschwindigkeit eines in falscher Richtung vorbeifahrenden Fahrzeuges das Problem.
der von Verbotsschildern bekannten, gefürchteten Übersehbarkeit oder Mißachtbarkeit gerade nicht.
Selbst zu angeblichen "Mutprobenzwecken", "Wettrennen" oder dergleichen ist sogar ein willentliches und vorsätzliches Überfahren oder Durchfahren der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung entgegengesetzten Richtung nicht möglich.
Schließlich würde das Fahrzeug nach einer Passage der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in falscher Richtung dann vorzugsweise alsbald automatisch zum Stillstand kommen.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird vielmehr der
von zahlreichen Geisterfahrern und deren völlig unschuldigen Opfern ansonsten auf den Straßen zu entrichtende hohe
Blutzoll vollständig vermieden.
Auch die von Geisterfahrer-Unfällen häufig ausgelösten
menschlichen Tragödien werden durch den Einsatz der erfindungsgemäßen, automatischen Vorrichtung gänzlich ausgeschlossen.
Dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung können darüber hinaus erhebliche Kosten für durch Geisterfahrten verursachte Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen eingespart werden.
Diese Einsparungen machen sich insbesondere unter volkswirtschaftlichen
und versicherungstechnischen Aspekten äußerst positiv bemerkbar und sollten zu einer Ermäßigung
der Versicherungsprämien für solche Fahrzeuge und Personen führen, welche von der erfindungsgemäßen Vorrichtung Ge-
brauch machen.
In diesem Umstand ist ein nicht zu unterschätzender Anreiz für den weitflächigen Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zu sehen.

Claims (13)

1. Vorrichtung zur Verhinderung des Befahrens einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß sie einerseits einen oder mehrere fahrbahnseitige Sender (1) zum Senden gegebenenfalls optischer Signale oder elektromagnetischer Wellen oder magnetischer Felder oberhalb und/oder unterhalb und/oder seitlich von einer Fahrbahn (2) und/oder in diese integriert und andererseits einen oder mehrere zum Empfang der Signale des fahrbahnseitigen Senders (1) ausgelegte, gegebenenfalls sensorartige Empfänger (3) fahrzeugseitig umfaßt, wobei der oder die fahrbahnseitigen Sender (1) permanent oder lediglich im Falle des Vorbeifahrens eines Fahrzeuges (4) in zur vorgegebenen Fahrrichtung entgegengesetzter Fahrtrichtung ein oder mehrere optische, akustische, elektromagnetische oder Magnetfeld-Signale abgeben, welche der oder die fahrzeugseitigen, gegebenenfalls sensorartige Empfänger (3) oder eine mit diesen drahtlos oder drahtgebunden in Verbindung stehende stehende fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) mittelbar oder unmittelbar derart verarbeiten und an die Bordelektronik und/oder die Motorsteuerung und/oder die Benzinzufuhr und/oder die Zündspule und/oder die Bremsen in Form von Signalen und/oder solchen Stellgrößen mittelbar oder unmittelbar abgeben, daß dem Fahrer des Fahrzeuges eine akustische, optische, mechanische oder vibratorische Warnanzeige zur Anzeige kommt und/oder daß die Geschwindigkeit des Fahrzeuges (4) eine vollständige oder zumindest teilweise sowie kontinuierliche oder abrupte Reduktion erfährt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem oder den Sendern (1) im Bereich der Fahrbahn (2) um Geräte oder Anlagen zur Aussendung von Schallwellen, elektromagnetischen Wellen, elektromagnetischen Wellen im Hochfrequenz- oder Niederfrequenzbereich oder im Mikrowellen-, Infrarot-, sichtbaren oder Ultraviolett-Bereich, oder zum permanenten oder zeitweisen Aussenden eines oder mehrerer magnetischer Felder (5), handelt.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der eine oder die mehreren Sender (1) im Bereich der Fahrbahn (2) mit einem oder mehreren Sensoren (6) zur Überwachung der Fahrtrichtung von vorbeifahrenden Fahrzeugen (4) mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehen, wobei der Sensor lediglich im Falle einer fehlerhaften Fahrtrichtung eines Fahrzeuges (4) den fahrbahnseitigen Sender (1) zur Abgabe eines Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignales unmittelbar oder mittelbar über eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (7) (Auswerteeinrichtung) veranlaßt.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem fahrbahnseitigen Sender (1) zusammenwirkenden fahrbahnseitigen Sensoren (6) in Form von elektronischen und/oder optischen Bauelementen ausgebildet sind, welche physikalische Größen - wie elektromagnetische Strahlung, insbesondere sichtbarer Wellenlänge oder Temperatur, induzierte elektrische Spannungen oder Ströme - erfassen und in elektrische oder digitale Signale umsetzen, welche unmittelbar oder mittelbar über eine fahrbahnseitige zentrale Verarbeitungseinheit (7) (Auswerteeinrichtung) den fahrbahnseitigen Sender (1) gegebenenfalls zur Abgabe eines Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignales veranlassen.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die fahrbahnseitigen Sender (1) zumindest im Anfangsbereich einer Autobahnauffahrt oder einer Einbahnstraße vorgesehen sind.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die fahrzeugseitigen Empfänger (3) mit einer oder mehreren fahrzeugseitigen zentralen Datenverarbeitungseinrichtungen (8) zur Auswertung der empfangenen Signale mittelbar oder unmittelbar sowie drahtlos oder drahtgebunden in Verbindung stehen, wobei die fahrzeugseitige Datenverarbeitungseinrichtung (8) derart ausgestaltet ist, daß sie allein anhand der eingehenden Signale oder aufgrund eines Vergleiches der eingehenden Signale mit der tatsächlichen Fahrtrichtung berechnet, ob eine verbotene Fahrtrichtung des zu sichernden Fahrzeuges (4) vorliegt und in diesem Falle die Abgabe eines Warnsignals und/oder eine vollständige oder zumindest teilweise Reduktion der Geschwindigkeit des Fahrzeuges (4) durch Abgabe entsprechender Stellgrößen veranlaßt.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die fahrbahnseitigen Sender (1) in Form von einem oder mehreren Dauermagneten (9) oder stromdurchflossenen Spulen - jeweils mit einer definierten Richtung des durch sie erzeugten Magnetfeldes (5) - ausgebildet sind, welche in einer gürtelförmigen Linie oder - in Fahrtrichtung gesehen - in mehreren hintereinander angeordneten Linien im wesentlichen über die gesamte Breite der zu sichernden Fahrbahn (2) wirkend sowie ortsfest oder in Bezug auf ihre Positionierung veränderbar angebracht sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der fahrzeugseitige Empfänger (3) in Form eines Hallsensors (10) für die Ermittlung der definierten Richtung eines Magnetfeldes (5) des oder der fahrbahnseitigen Sender-Dauermagneten (9) oder Sender-Magnetspulen ausgebildet ist, welcher gegebenenfalls mit einer zentralen, fahrzeugseitigen Datenverarbeitungseinrichtung (8) (Auswerteeinrichtung) in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung steht, die durch einen Vergleich der Richtung des Magnetfeldes (5) mit der tatsächlichen Fahrtrichtung des Fahrzeuges (4) berechnet, ob eine Passage des Magnetfeldes (5) in korrekter oder falscher Richtung vorliegt.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der fahrzeugseitige Empfänger (3) und/oder die mit diesem in Verbindung stehende fahrzeugseitige, zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) (Auswerteeinrichtung) über eine oder mehrere Eingabeeinrichtungen (11) mit einem benutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Code programmierbar ist, wobei der fahrzeugseitige Empfänger (3) und/oder die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) erst nach mindestens einmaliger Eingabe des benutzer- oder fahrzeugspezifischen Codes in der Lage sind, Warnsignale und/oder Signale zur Reduktion der Geschwindigkeit des Fahrzeugs in Form von Stellgrößen fahrzeugintern auszugeben.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die fahrbahnseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (7) sowohl mit einem Sender (1) als auch mit einem Empfänger (12) zum Empfang elektromagnetischer Wellen in Verbindung steht und die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) sowohl mit einem Empfänger (3) als auch mit einem Sender (13) für elektromagnetische Wellen in Verbindung steht, wobei im Falle einer Passage mittels des fahrzeugseitigen Senders (13) ein benutzer- oder fahrzeugspezifischer Code an den fahrbahnseitigen Empfänger (12) übermittelt wird und die fahrbahnseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (7) anhand dieses spezifischen Codes das über den fahrbahnseitigen Sender (1) gegebenenfalls abzugebende Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignal derart aufbereitet und moduliert, daß der fahrzeugseitige Empfänger (3) und/oder die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8), welche ebenfalls mit dem benutzer- oder fahrzeugspezifischen Code programmiert sind, diese fahrbahnseitigen Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignale akzeptieren.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die fahrzeugseitigen Bestandteile der Vorrichtung, wie der fahrzeugseitige Empfänger (3), die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) (Auswerteeinrichtung), die fahrzeugseitige Eingabeeinrichtung (11) und die gegebenenfalls vorhandene fahrzeugseitige Sendeeinrichtung (13) bereits werksseitig in dem Fahrzeug angebracht oder nachträglich nachrüstbar sind.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Reaktivierung eines durch die Vorrichtung gestoppten Fahrzeuges lediglich mittels einer polizeieigenen Reaktivierungseinrichtung oder mittels Eingabe eines lediglich polizeibekannten Codes oder durch Bewegen des Fahrzeuges (4) in korrekter Richtung gegenüber den fahrbahnseitigen Bestandteilen der Vorrichtung, erfolgt.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem zu sichernden Fahrzeug (4) um ein Fahrzeug zu Lande oder zu Wasser oder zu Luft und bei der Fahrbahn (2) um eine Straße zu Lande oder zu Wasser oder in der Luft handelt.
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