Fahr richtungsüberwachungsvorrieh ung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verhinderung des Befahrens einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung, mit den im Oberbe- griff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, beispielsweise knapp vor dem Ende einer Einbahnstraße oder einer Autobahnausfahrt Verbotsschilder aufzustellen, welche den Len- ker eines Fahrzeuges darauf aufmerksam machen sollen, daß er die Einbahnstraße oder die Autobahnausfahrt nicht befahren darf, da er diese ansonsten entgegengesetzt zur einzig zulässigen Fahrtrichtung befahren würde.
Die Anzahl von sogenannten "Geisterfahrern" und der damit einhergehenden Unfälle belegt jedoch, daß diese Verbotsschilder von Fahrzeuglenkern aus den verschiedensten Gründen häufig unabsichtlich übersehen werden.
In der Literatur wird sogar von Geisterfahrern berichtet, welche beispielsweise zu "Mutprobenzwecken" derartige Verbotsschilder vorsätzlich und willentlich nicht beachten.
Aufgrund der unbeabsichtigten oder vorsätzlichen Mißach- tung derartiger Verbotsschilder müssen zahlreiche Geisterfahrer und deren völlig unschuldige Opfer jährlich einen hohen Blutzoll auf den Straßen bezahlen.
Außerdem sind die Kosten für durch die Mißachtung derartiger Verbotsschilder bedingte Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen beträchtlich.
Auch die von Geisterfahrer-Unfällen häufig ausgelösten menschlichen Tragödien sprechen gegen eine Absicherung beispielsweise von Einbahnstraßenenden oder Autobahnaus- fahrten lediglich durch grundsätzlich mißachtbare Verbotsschilder.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Vorrichtung zur Verhinderung des Befahrens einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen
Fahrtrichtung, welche ein Befahren einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung wirksam verhindert, gegebenenfalls unabhängig davon, ob der Fahrzeuglenker unabsichtlich oder absichtlich die entsprechen- den Verbotsschilder mißachtet, welche dadurch eine drastische Senkung der Anzahl von Geisterfahrer-Unfällen und damit einhergehender menschlicher Tragödien und Kosten für Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen bewirkt und welche für ihre Wirksamkeit einer eine ausge- prägte Aufmerksamkeit erfordernden Wahrnehmung durch den Fahrzeuglenker grundsätzlich nicht bedarf.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die im kennzeichnenden Teil des Pa- tentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche .
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung, welche oberhalb einer Fahrbahn fahrbahnseitig zumindest einen Sender, einen Empfänger, eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung sowie eine Ka-
mera als Sensor umfaßt und welche in dem darunter befindlichen Kraftfahrzeug fahrzeugseitig zumindest einen Sender, einen Empfänger, eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und eine Code-Eingabeeinrichtung umfaßt;
Figur 2 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung, welche oberhalb einer Fahrbahn fahrbahnseitig zumindest einen Dauermagneten oder eine stro durchflossene Spule als Sender eines Magnetfeldes um- faßt und welche in dem darunter befindlichen Kraftfahrzeug fahrzeugseitig zumindest einen Empfänger (Hall-Sensor) , eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung und eine Code- Eingabeeinrichtung umfaßt.
Wie aus Figur 1 hervorgeht, umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verhinderung des Befahrens einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung einerseits einen oder mehrere fahrbahnseitige Sender (1) zum Senden gegebenenfalls optischer Signale und/oder elektro- magnetischer Wellen und/oder magnetischer Felder oberhalb und/oder unterhalb und/oder seitlich von einer Fahrbahn (2) und/oder in diese integriert.
Andererseits umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verhinderung des Befahrens einer Fahrbahn entgegengesetzt zu einer vorgegebenen Fahrtrichtung fahrzeugseitig einen oder mehrere zum Empfang der Signale des fahrbahnseitigen Senders (1) ausgelegte Empfänger (3) .
In der Regel geben der oder die fahrbahnseitigen Sender (1) permanent oder lediglich im Falle des Vorbeifahrens eines Fahrzeuges in zur vorgegebenen Fahrrichtung entgegengesetzter Fahrtrichtung ein oder mehrere, beispielsweise optische, elektromagnetische oder Magnetfeld-Signale ab.
Vorzugsweise werden diese von dem oder den fahrbahnseitigen Sendern (1) abgegebenen optischen, elektromagnetischen oder Magnetfeld-Signale von einem oder mehreren fahrzeug- seitigen Empfängern (3) mittelbar oder unmittelbar empfangen.
Im allgemeinen werden diese von dem oder den fahrbahnseitigen Sendern (1) abgegebenen optischen, elektromagneti- sehen oder Magnetfeld-Signale derart von dem fahrzeugsei- tigen Empfänger (3) und/oder einer mit diesem in Verbindung stehenden fahrzeugseitigen Datenverarbeitungseinrichtung (8) verarbeitet und an die Bordelektronik und/oder die Motorsteuerung und/oder die Bremsen eines Fahrzeuges (4) in Form von Signalen und/oder Stellgrößen mittelbar oder unmittelbar abgegeben, daß dem Fahrer des Fahrzeuges gegebenenfalls eine akustische, optische, mechanische oder vibratorische Warnanzeige zur Anzeige kommt.
Alternativ oder zusätzlich zu dieser akustischen, optischen, mechanischen oder vibratorischen Warnung können die von dem oder den fahrbahnseitigen Sendern (1) abgegebenen optischen, elektromagnetischen oder Magnetfeld-Signale gegebenenfalls derart von dem fahrzeugseitigen Empfänger (3) und/oder einer mit diesem in Verbindung stehenden fahrzeugseitigen Datenverarbeitungseinrichtung (8) verarbeitet und an die Bordelektronik und/oder die Motorsteuerung und/oder die Bremsen eines Fahrzeuges (4) in Form von Signalen ünd/oder Stellgrößen mittelbar oder unmittelbar ab- gegeben werden, daß die Geschwindigkeit des Fahrzeuges (4) eine vollständige oder zumindest teilweise sowie kontinuierliche oder abrupte Reduktion erfährt.
Zur vollständigen Reduktion der Geschwindigkeit eines Fahrzeuges (4) kann beispielsweise die Zündung des Motors ausgeschaltet werden.
Bei dem oder den Sendern (1) im Bereich der Fahrbahn (2) handelt es sich beispielsweise um Geräte oder Anlagen zur Aussendung von Signalen beziehungsweise Wellen jeglicher Art, insbesondere von Schallwellen und/oder elektromagnetischen Wellen und/oder elektromagnetischen Wellen im Hochfrequenz- oder Niederfrequenzbereich oder im Mikrowellen-, Infrarot-, sichtbaren oder Ultraviolett- Bereich und/oder zum permanenten oder zeitweisen Aussenden eines oder mehrerer magnetischer Felder (5) .
In besonders bevorzugten Ausführungsformen können der eine oder die mehreren Sender (1) im Bereich der Fahrbahn (2) mit einem oder mehreren Sensoren (6) zur Überwachung der Fahrtrichtung von vorbeifahrenden Fahrzeugen (4) mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehen.
In diesem Falle kann ein fahrbahnseitiger Sensor (6) - vorzugsweise lediglich im Falle einer fehlerhaften Fahrtrichtung eines vorbeifahrenden Fahrzeuges (4)- den fahrbahnseitigen Sender (1) zur Abgabe eines Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignales unmittelbar oder mittelbar über eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (7) (Auswerteeinrichtung) veranlassen.
In besonders kostengünstig herzustellenden Ausführungsfor- men der vorliegenden Erfindung ist es möglich, den fahrbahnseitigen Sender (1) beispielsweise in Form einer lediglich optisch wirkenden Anzeigetafel auszubilden und den fahrzeugseitigen Empfänger (3) in Form eines fahrzeugseitigen, beispielsweise kameraartigen Sensors, auszugestal- ten.
In diesem Falle reichen die heutzutage fahrbahnseitig bereits aufgestellten Verbotsschilder in ihrer Funktion als fahrbahnseitige optische Sender (1) aus, da diese von dem fahrzeugseitigen, sensorartigen Empfänger (3) erfaßt werden und somit die Auslösung eines fahrzeugseitigen Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignales möglich ist.
Die mit dem fahrbahnseitigen Sender (1) zusammenwirkenden fahrbahnseitigen Sensoren (β) können beispielsweise in Form von elektronischen und/oder optischen Bauelementen ausgebildet sein, welche physikalische Größen -wie elektromagnetische Strahlung, insbesondere sichtbarer Wellenlänge oder Temperatur, induzierte elektrische Spannungen oder Ströme- erfassen.
Gleiches gilt sinngemäß für die gegebenenfalls mit einer fahrzeugseitigen, zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (8) zusammenwirkenden und gegebenenfalls vorhandenen, fahrzeugseitigen und gegebenenfalls sensorartigen Empfän- ger (3) .
In der Regel setzen die fahrbahnseitigen Sensoren (6) die erfaßten physikalischen Größen in elektrische oder digitale Signale um, welche unmittelbar oder mittelbar über eine fahrbahnseitige zentrale Verarbeitungseinheit (7) (Auswerteeinrichtung) den fahrbahnseitigen Sender (1) gegebenenfalls zur Abgabe eines Warn- und/oder Geschwindigkeitsre- duktionssignales veranlassen. Gleiches gilt sinngemäß für die gegebenenfalls mit einer fahrzeugseitigen, zentralen Datenverarbeitungseinrichtung (8) zusammenwirkenden und gegebenenfalls vorhandenen, fahrzeugseitigen und gegebenenfalls sensorartigen Empfänger (3) .
Vorzugsweise sind der oder die fahrbahnseitigen Sender (1) -gegebenenfalls in Form von optisch wirkenden Signaltafeln- kurz vor und/oder zumindest im Anfangsbereich einer Autobahnauffahrt oder einer Einbahnstraße vorgesehen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung stehen der oder die fahrzeugseitigen Empfänger (3) mit einer oder mehreren fahrzeugseitigen zentralen Datenverarbeitungseinrichtungen (8) zur Auswer- tung der empfangenen Signale mittelbar oder unmittelbar sowie drahtlos oder drahtgebunden in Verbindung.
Die fahrzeugseitige Datenverarbeitungseinrichtung (8) kann in diesem Falle beispielsweise derart ausgestaltet sein, daß sie allein anhand der eingehenden Signale oder aufgrund eines Vergleiches der eingehenden Signale mit der tatsächlichen Fahrtrichtung berechnet, ob eine verbotene Fahrtrichtung des zu sichernden Fahrzeuges (4) vorliegt und in diesem Falle die Abgabe eines Warnsignals und/oder eine vollständige oder zumindest teilweise Reduktion der Geschwindigkeit des Fahrzeuges (4) durch Abgabe entsprechender Stellgrößen veranlaßt.
In einer besonders einfach herzustellenden und kostengün- stig sowie betriebssicher zu betreibenden Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind der oder die fahrbahnseitigen Sender (1) in Form von einem oder mehreren Dauermagneten (9) oder stromdurchflossenen Spulen -jeweils mit einer definierten Richtung des durch sie erzeugten Ma- gnetfeldes (5)- ausgebildet.
Die Kostengünstigkeit des Betriebs einer auf fahrbahnseitigen Dauermagneten basierenden erfindungsgemäßen Vorrichtung ergibt sich insbesondere daraus, daß Dauermagnete keinerlei Stromversorgung oder sonstige Wartung benötigen und absolut sicher und störungsfrei arbeiten.
Diese Dauermagneten (9) oder stromdurchflossenen Spulen können beispielsweise in einer gürteiförmigen Linie oder - in Fahrtrichtung gesehen- in mehreren hintereinander ange- ordneten Linien im wesentlichen über die gesamte Breite der zu sichernden Fahrbahn (2) wirkend sowie ortsfest oder in Bezug auf ihre Positionierung veränderbar angebracht sein.
In diesem Falle ist der fahrzeugseitige Empfänger (3) beispielsweise in Form eines Hallsensors (10) für die Ermittlung der definierten Richtung eines Magnetfeldes (5) des oder der fahrbahnseitigen Sender-Dauermagneten (9) oder Sender-Magnetspulen ausgebildet. Vorzugsweise steht der Hallsensor (10) dann mit einer zentralen, fahrzeugseitigen Datenverarbeitungseinrichtung (8) (Auswerteeinrichtung) in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung. Diese fahrzeugseitige, zentrale Datenverarbeitungseinrich- tung (8) kann beispielsweise durch einen Vergleich der
Richtung des Magnetfeldes (5) des fahrbahnseitigen Magnetfeldsenders (9) mit der tatsächlichen Fahrtrichtung des Fahrzeuges (4) berechnen, ob eine Passage des Magnetfeldes (5) durch das Fahrzeug (4) in korrekter oder falscher Richtung erfolgt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der fahrzeugseitige Empfänger (3) und/oder die mit diesem in Verbindung stehende fahrzeug- seitige, zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) (Auswerteeinrichtung) über eine oder mehrere Eingabeeinrichtungen (11) mit einem benutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Code programmierbar.
Vorzugsweise sind der fahrzeugseitige Empfänger (3) und/oder die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) erst nach mindestens einmaliger Eingabe des benutzer- oder fahrzeugspezifischen Codes in der Lage, Warnsignale und/oder Signale zur Reduktion der Geschwindigkeit des Fahrzeugs in Form von Stellgrößen fahrzeugintern auszugeben.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung steht die fahrbahnseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (7) sowohl mit einem Sender (1) als auch mit einem Empfänger (12) zum Empfang elektromagnetischer Wellen in Verbindung. Auch die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8) steht dann beispielsweise sowohl mit einem Empfänger (3) als auch mit einem Sender (13) beispielsweise für elektromagnetische Wellen in Verbindung.
Im Falle einer Passage eines vorbeifahrenden Fahrzeuges (4) kann dann beispielsweise mittels des fahrzeugseitigen Senders (13) ein benutzer- oder fahrzeugspezifischer Code an den fahrbahnseitigen Empfänger (12) übermittelt werden.
Die fahrbahnseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (7) und/oder der fahrbahnseitige Empfänger (12) können gegebenenfalls anhand dieses spezifischen Codes das über den fahrbahnseitigen Sender (1) gegebenenfalls abzugebende Warn- und/oder Geschwindigkeitsreduktionssignal derart aufbereiten und modulieren, daß der fahrzeugseitige Empfänger (3) und/oder die fahrzeugseitige zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (8), welche vorzugsweise ebenfalls mit dem benutzer- oder fahrzeugspezifischen Code programmiert sind, diese fahrbahnseitigen Warn- und/oder Ge- schwindigkeitsreduktionssignale akzeptieren.
Die fahrzeugseitigen Bestandteile der Vorrichtung, beispielsweise der fahrzeugseitige, gegebenenfalls sensorartige Empfänger (3 ) , die fahrzeugseitige zentrale Datenver- arbeitungseinrichtung ( 8 ) (Auswerteeinrichtung) , die fahrzeugseitige Eingabeeinrichtung ( 11 ) und die gegebenenfalls vorhandene fahrzeugseitige Sendeeinrichtung ( 13 ) können bereits werksseitig in dem Fahrzeug ( 4 ) angebracht oder nachträglich nachrüstbar sein .
Die Reaktivierung eines durch die Vorrichtung gestoppten Fahrzeuges kann vorzugsweise lediglich mittels einer polizeieigenen oder von der Polizei mitgeführten Reaktivie- rungseinrichtung -insbesondere nach Bezahlung einer Stra- fe- erfolgen.
Alternativ hierzu kann die Reaktivierung eines durch die Vorrichtung gestoppten Fahrzeuges vorzugsweise lediglich durch fahrbahnseitige und/oder fahrzeugseitige Eingabe ei- nes polizeieigenen oder von der Polizei mitgeführten Codes -insbesondere nach Bezahlung einer Strafe- erfolgen.
Schließlich könnte die Reaktivierung eines durch die Vorrichtung gestoppten Fahrzeuges beispielsweise durch Bewe- gen des Fahrzeuges (4) in korrekter Richtung gegenüber den fahrbahnseitigen Bestandteilen der Vorrichtung erfolgen.
Bei dem zu sichernden Fahrzeug (4) handelt es sich beispielsweise um ein Fahrzeug zu Lande oder zu Wasser oder in der Luft und bei der Fahrbahn (2) vorzugsweise um eine Straße zu Lande oder zu Wasser oder in der Luft, insbesondere um eine Autobahnausfahrt, eine Einbahnstraße oder um sonstige gesperrte Straßen und Einfahrten oder dergleichen.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung -nötigenfalls ohne vorherige bewußte Wahrnehmung entsprechender Verbotsschilder seitens des Fahrzeuglenkers- das Befahren einer Fahrbahn in zur vorge- schriebenen Fahrtrichtung entgegengesetzter Richtung automatisch und wirksam verhindert.
Dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit ihrem Automatismus zur vollständigen oder zumindest teilweisen Reduk- tion der Geschwindigkeit eines entgegengesetzt zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung in falscher Richtung vorbeifahrenden Fahrzeuges wird die Anzahl von unabsichtlichen oder vorsätzlichen "Geisterfahrern" und der damit einhergehenden Unfälle erheblich reduziert.
Das unbeabsichtigte oder vorsätzliche Übersehen von entsprechenden Verbotsschildern oder deren ungewollte oder vorsätzliche Mißachtung spielt beim Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung erstmalig keine Rolle mehr.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kennt also dank des vorbeschriebenen Automatismus zur vollständigen oder zumindest teilweisen Reduktion der Geschwindigkeit eines in falscher Richtung vorbeifahrenden Fahrzeuges das Problem der von Verbotsschildern bekannten, gefürchteten Übersehbarkeit oder Mißachtbarkeit gerade nicht.
Selbst zu angeblichen "Mutprobenzwecken", "Wettrennen" oder dergleichen ist sogar ein willentliches und vorsätz- liches Überfahren oder Durchfahren der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung entgegengesetzten Richtung nicht möglich.
Schließlich würde das Fahrzeug nach einer Passage der erfindungsgemäßen Vorrichtung in falscher Richtung dann vorzugsweise alsbald automatisch zum Stillstand kommen.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird vielmehr der von zahlreichen Geisterfahrern und deren völlig unschuldigen Opfern ansonsten auf den Straßen zu entrichtende hohe Blutzoll vollständig vermieden.
Auch die von Geisterfahrer-Unfällen häufig ausgelösten menschlichen Tragödien werden durch den Einsatz der erfindungsgemäßen, automatischen Vorrichtung gänzlich ausgeschlossen.
Dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung können darüber hinaus erhebliche Kosten für durch Geisterfahrten verursachte Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen eingespart werden.
Diese Einsparungen machen sich insbesondere unter volkswirtschaftlichen und versicherungstechnischen Aspekten äußerst positiv bemerkbar und sollten zu einer Ermäßigung der Versicherungsprämien für solche Fahrzeuge und Personen führen, welche von der erfindungsgemäßen Vorrichtung Ge- brauch machen.
In diesem Umstand ist ein nicht zu unterschätzender Anreiz für den weitflächigen Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu sehen.