DE20108493U1 - Schale zur Aufnahme von Sushi - Google Patents
Schale zur Aufnahme von SushiInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
18.05.2001 WS
Akte: MEZ 5299GM/DE
Anmelder:
Anmelder:
Mezger Verpackungen
Günther Mezger
An der Jagst 40-42
73479 Ellwangen
Günther Mezger
An der Jagst 40-42
73479 Ellwangen
Die Erfindung betrifft eine Schale zur Aufnahme von Sushi und dessen Zutaten.
Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind Schalen bekannt, welche zur Aufnahme verschiedener Lebensmittel dienen. Als einfachste Form hiervon können beispielsweise Pappschachteln zur Aufnahme von Pommes Frites oder ähnlichem angegeben werden.
Sobald jedoch verschiedene Lebensmittel bzw. ein Lebensmittel und dessen Zutaten in einer solchen Schale aufgenommen werden sollen, ergeben sich sowohl mit ei-
nem Großteil dieser bekannten Schalen als auch mit einem Großteil der Lebensmittel verschiedene Probleme. So vermischen sich insbesondere beim Transport sehr schnell die einzelnen Inhalte der Schale, was häufig zu erheblichen Geschmacksbeeinträchtigungen führt.
Hierzu sind aus dem allgemeinen Stand der Technik Schalen bzw. Tabletts bekannt, die in verschiedene Einzelbereiche unterteilt sind. Allerdings kann auch hier nicht zuverlässig das Vermischen einzelner Bestandteile verhindert werden und es ergeben sich sowohl hygienische als auch praktische Nachteile. Des weiteren sind die meisten dieser bekannten Schalen auch aus ästhetischen Gesichtspunkten nicht sehr vorteilhaft.
Insbesondere für Sushi, also nach japanischer Tradition zubereiteter roher Fisch oder Gemüse, ist keine Schale bekannt, die eine an ein derart hochwertiges Lebensmittel angepaßte Verpackung bietet. Meist wird Sushi auf einem ebenen Teller zusammen mit den Zutaten angeboten, was bei einem Verzehr in einem Restaurant noch keine Probleme bereitet. Nach einem Transport, beispielsweise von einem Schnellrestaurant nach Hause
oder wenn Sushi in abgepackter Form im Einzelhandel verkauft und mit nach Hause genommen wird, liegt meist eine komplette Vermischung der einzelnen Bestandteile mit allen sich daraus ergebenden Nachteilen vor.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schale zur Aufnahme von Sushi und dessen Zutaten zu schaffen, welche eine sowohl aus hygienischen als auch aus praktischen Gründen akzeptable Transportmöglichkeit für Sushi bietet.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
Die erste, vorzugsweise größere Vertiefung ist zur Aufnahme des Sushi vorgesehen, wohingegen die zweite Vertiefung zur Aufnahme von Eßstäbchen dient. Die Aufnahmemöglichkeit für Eßstäbchen innerhalb der erfindungsgemäßen Schale ist besonders vorteilhaft, da hierdurch ein separates Transportieren der Eßstäbchen entfällt. Des weiteren wird verhindert, daß eine Person, die beispielsweise in einem Schnellrestaurant eine Portion Sushi zum Mitnehmen kauft, diese mit den Fingern essen muß.
In der erfindungsgemäßen dritten Vertiefung können die Zutaten aufgenommen werden, welche im Straßenverkauf oder wenn Sushi fabrikmäßig hergestellt und vertrieben werden soll vorzugsweise in Form von einzelnen Verpakkungen für die jeweilige Zutat ausgeführt sind.
In die im Bodenbereich dieser dritten Vertiefung angeordneten wenigstens zwei vierten Vertiefungen können vor dem Verzehr des Sushi die einzelnen Zutaten hineingegeben werden, so daß sich diese nicht während des Transports vermischen sondern in appetitlicher Art und Weise zum Verzehr bereit stehen.
Eine Vermischung der einzelnen Bestandteile des Sushi kann durch den erfindungsgemäß zwischen der ersten, der zweiten und der dritten Vertiefung verlaufenden Steg verhindert werden, der diese voneinander trennt, so daß auch nach dem Transport der erfindungsgemäßen Schale noch ein hygienisches Produkt vorliegt.
Eine Vermischung der einzelnen Zutaten innerhalb der vierten Vertiefungen kann in einer vorteilhaften Weiterbildung dadurch verhindert werden, daß die wenig-
stens zwei vierten Vertiefungen durch einen dazwischen verlaufenden, den Bodenbereich der dritten Vertiefung bildenden Steg voneinander getrennt sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen sowie aus dem nachfolgend anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellten Ausführungsbeispiel .
Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Schale;
Fig. 2 eine Ansicht nach dem Pfeil II aus Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht nach dem Pfeil III aus Fig. 1; und
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Schale.
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Fig. 1 zeigt eine Schale 1 zur Aufnahme von Sushi 2, welches, wie auch die im folgenden auftretenden Zutaten bzw. weiteren Bestandteile, äußerst schematisch dargestellt ist. Selbstverständlich kann das Sushi 2 sowohl durch rohen Fisch als auch durch Gemüse gebildet sein, beides vorzugsweise nach japanischer Tradition hergestellt. Das Sushi 2 befindet sich in einer ersten Vertiefung 3, welche in eine obere Grundfläche 4 der Schale 1 eingeprägt ist. Die Tiefe der ersten Vertiefung 3 ist aus den Figuren 2, 3 und 4 besser zu erkennen.
Die Schale 1 weist zwei Längskanten 5 und zwei Seitenkanten 6 auf, so daß sie von insgesamt rechteckiger Form ist. Gegebenenfalls wären jedoch auch andere Formen für die Schale 1 denkbar, so z.B. runde, ovale oder dreieckige Formen der oberen Grundfläche 4.
Entlang der gesamten Länge einer der Längskanten 5 verläuft eine zweite Vertiefung 7, die zur Aufnahme von Eßstäbchen 8 dient, mit welchem das Sushi 2 beim Verzehr zum Mund geführt werden kann. Bei einer Ausführungsform der Schale 1 für zwei Personen wäre es auch möglich, zwei zweite Vertiefungen 7 vorzusehen,
beispielsweise entlang der beiden Längskanten 5, um eine größere Anzahl der Eßstäbchen 8 einlegen zu können. Selbstverständlich könnte in diesem Fall die zweite Vertiefung 7 jedoch auch breiter ausgestaltet werden, so daß darin zwei oder mehr Paare von Eßstäbchen 8 Platz hätten.
Benachbart zu der ersten Vertiefung 3 ist eine dritte Vertiefung 9 vorgesehen, welche zur Aufnahme der Zutaten des Sushi 2 in Form von kleinen Tuben dient, die im folgenden als Briefchen bzw. Tütchen 10 bezeichnet werden. Insgesamt sind drei Tütchen 10 vorgesehen, die jeweils verschiedene, an den später beschriebenen Inhalt angepaßte Größen aufweisen und in der dritten Vertiefung 9 übereinander angeordnet sind. Aus nachfolgend noch deutlich werdenden Gründen sind diese drei Tütchen 10 jedoch nur gestrichelt dargestellt.
Die Tiefe der dritten Vertiefung 9 ist derart ausgeführt, daß darin drei übereinander angeordnete Tütchen 10 Platz finden, wobei es bei entsprechender Größe der Tütchen 10 auch möglich sein kann, zwei der Tütchen 10 nebeneinander anzuordnen. In Fig. 2 und 3 ist zu erkennen, daß die erste Vertiefung 3 die größte Tiefe
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aller Vertiefungen 3, 7 und 9 aufweist und deshalb in nicht dargestellter Weise beim Abstellen der Schale 1 auf der jeweiligen Fläche, z.B. einem Tisch, aufliegt.
Die erste Vertiefung 3, die zweite Vertiefung 7 und die dritte Vertiefung 9 sind derart angeordnet, daß sie durch wenigstens einen dazwischen verlaufenden Steg 11 voneinander getrennt sind. Dieser Steg 11 wird aus der oberen Grundfläche 4 dadurch gebildet, daß die drei Vertiefungen 3, 7 und 9 in dieselbe eingebracht werden. Dadurch können sich die einzelnen, in den drei Vertiefungen 3, 7 und 9 sich befindlichen und oben erwähnten Elemente, nämlich das Sushi 2, die Eßstäbchen 8 und die Tütchen 10, nicht untereinander vermischen.
Um dies zu verhindern trägt auch eine Kunststoffolie 12 bei, welche lediglich in dem Schnitt gemäß Fig. 2 zu erkennen ist. Oberhalb der Kunststoffolie 12 befindet sich außerdem ein Deckel 13, der die Schale 1 nach oben verschließt. Der Deckel 13 ist so ausgeführt, daß er auch dann über die Schale 1 gestülpt werden kann, wenn die Kunststoffolie 12 aufgebracht ist. Statt der Kunststoffolie 12 wäre gegebenenfalls auch eine aus Aluminium oder einem ähnlichen Material bestehende Ab-
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deckung für die Vertiefungen 3, 7 und 9 denkbar. Selbstverständlich kann bei verschiedenen Anwendungsfällen auch auf die Kunststoffolie 12 und den Deckel 13 verzichtet werden, beispielsweise wenn die Schale 1 nur zu einem kurzen Transport innerhalb eines Restaurants oder dergleichen vorgesehen ist und das Sushi 2 sofort verzehrt werden soll.
In einem Bodenbereich 14 der dritten Vertiefung 9 befinden sich im vorliegenden Fall drei vierte Vertiefungen 15, 16 und 17, welche zur Aufnahme der in den Tütchen 10 enthaltenen Zutaten dienen. Gegebenenfalls könnten auch nur zwei vierte Vertiefungen 15 und 16 vorgesehen sein, beispielsweise wenn nur zwei Tütchen 10 vorgesehen sind oder wenn es in Kauf genommen werden kann, daß sich zwei der Zutaten miteinander vermischen.
Die vierten Vertiefungen 15, 16 und 17 sind durch einen dazwischen verlaufenden, den Bodenbereich 14 der dritten Vertiefung 9 bildenden Steg 18 voneinander getrennt, so daß auch hier eine Vermischung der einzelnen Zutaten, ähnlich wie durch den Steg 11, vermieden werden kann.
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Die mit dem Bezugszeichen 15 bezeichnete vierte Vertiefung ist im vorliegenden Fall zur Aufnahme von Sojasoße 19 aus einem der Tütchen 10 vorgesehen, ist im wesentlichen rechteckig ausgebildet und weist eine Größe auf, die mindestens der Größe eines der Stücke des Sushi 2 entspricht. Auf diese Weise ist es sehr einfach möglich, das jeweilige Sushi 2 in die in der vierten Vertiefung 15 sich befindliche Sojasoße 19 einzutauchen und anschließend zu verzehren.
Die mit dem Bezugszeichen 16 bezeichnete vierte Vertiefung dient zur Aufnahme von Ingwer 20, welches hier in geschnittener Form vorliegt und in einem der Tütchen 10 enthalten ist. Schließlich dient die vierte Vertiefung 17 zur Aufnahme von Wasabi, der ebenfalls in einem der Tütchen 10, beispielsweise in Form einer Wasabipaste 21, enthalten ist. Die vierten Vertiefungen 16 und 17 sind im wesentlichen oval ausgebildet und weisen eine Größe auf, die ein Aufnehmen des kompletten Inhaltes des jeweiligen Tütchens erlaubt, wobei selbstverständlich auch andere Formen möglich sind.
Die Schale 1 besteht im vorliegenden Fall aus Kunststoff, vorzugsweise aus PVC, da sich dieses sehr einfach in den unterschiedlichsten Farben herstellen und auch ansonsten gut verarbeiten läßt. Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, daß die Schale 1 aus Polyethylen, Polystyrol oder einem völlig anderen Material, wie z.B. Aluminium, besteht.
Die Schale 1 wird wie nachfolgend erläutert gehandhabt. Wenn die Schale 1 in einem Sushi-Schnellrestaurant zum Einsatz kommen soll, so wird die erste Vertiefung 3 mit Sushi 2, die zweite Vertiefung 7 mit Eßstäbchen 8 und die dritte Vertiefung 9 mit den Tütchen 10 befüllt. Je nach Kundenwunsch oder ästhetischem Empfinden des jeweiligen Restaurants kann die Schale 1 mit der Kunststoffolie 12 und dem Deckel 13 versehen und anschließend verkauft werden. Der Kunde kann dann die Tütchen 10 aus der dritten Vertiefung 9 entnehmen, dieselben nacheinander öffnen und deren Inhalt in die vierten Vertiefungen 15, 16 und 17 einfüllen. Anschließend entnimmt er die Eßstäbchen 8 aus der zweiten Vertiefung 7 und verzehrt damit die in der ersten Vertiefung 3 enthaltenen Sushi 2. Je nach Geschmack
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kann er die Sushi 2 in die in der vierten Vertiefung 15 enthaltene Sojasoße 19 tauchen und, ebenfalls mit den Eßstäbchen 8, den Ingwer 20 und die Wasabipaste 21 aus den vierten Vertiefungen 16 und 17 entnehmen und ebenfalls verzehren.
Wenn die Schale 1 bei einer fabrikmäßigen Verpackung des Sushi 2 zum Einsatz kommt, so besteht der einzige Unterschied darin, daß in jedem Fall die Kunststoffolie 12 und der Deckel 13 zum Abdecken der Schale 1 eingesetzt werden. Der Verzehr des Sushi 2 kann nach dem Kauf der kompletten Schale 1 wie oben beschrieben erfolgen.
Im vorliegenden Fall ist die Schale 1 für eine Portion Sushi 2 für eine Person vorgesehen. Selbstverständlich ist es auch möglich, Schalen 1 für mehr als eine Person mit den oben beschriebenen Merkmalen herzustellen, wobei in einem solchen Fall entweder größere Vertiefungen 3, 7, 9, 15, 16 und 17 oder eine größere Anzahl derselben vorgesehen sein kann.
"V "
Claims (11)
1. Schale zur Aufnahme von Sushi und dessen Zutaten, mit folgenden Merkmalen:
1. 1.1 wenigstens eine erste Vertiefung (3) zur Aufnahme des Sushi,
2. 1.2 wenigstens eine zweite Vertiefung (7) zur Aufnahme von Eßstäbchen,
3. 1.3 wenigstens eine dritte Vertiefung (9) zur Aufnahme von Zutaten (19, 20, 21),
4. 1.4 ein Bodenbereich (14) der wenigstens einen dritten Vertiefung (9) weist wenigstens zwei vierte Vertiefungen (15, 16, 17) auf,
5. 1.5 die erste Vertiefung (3), die zweite Vertiefung (7) und die dritte Vertiefung (9) sind durch wenigstens einen dazwischen verlaufenden Steg (11) voneinander getrennt.
2. Schale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens zwei vierten Vertiefungen (15, 16, 17) durch einen dazwischen verlaufenden, den Bodenbereich (14) der wenigstens einen dritten Vertiefung (9) bildenden Steg (18) voneinander getrennt sind.
3. Schale nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der wenigstens einen dritten Vertiefung (9) die Zutaten (19, 20, 21) in Form von Tütchen (10) eingelegt sind.
4. Schale nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß drei vierte Vertiefungen (15, 16, 17) vorgesehen sind.
5. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine der vierten Vertiefungen (15) zur Aufnahme von Sojasoße (19), eine der vierten Vertiefungen (16) zur Aufnahme von Ingwer (20) und eine der vierten Vertiefungen (17) zur Aufnahme von Wasabi (Wasabipaste 21) vorgesehen sind.
6. Schale nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß diejenige der vierten Vertiefungen (15), die zur Aufnahme der Sojasoße (19) vorgesehen ist, im wesentlichen rechteckig ausgebildet ist und eine Größe aufweist, die mindestens der Größe eines der Stücke des Sushi (2) entspricht.
7. Schale nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß diejenigen der vierten Vertiefungen (16, 17), die zur Aufnahme der Ingwerstückchen (20) und des Wasabi (Wasabipaste 21) vorgesehen sind, im wesentlichen oval ausgebildet sind.
8. Schale nach einem der Ansprüche 1 bis 75, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Vertiefung (3) eine größere Tiefe aufweist als die restlichen Vertiefungen (7, 9, 15, 16, 17).
9. Schale nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abdecken sämtlicher Vertiefungen (7, 9, 15, 16, 17) eine Kunststoffolie (12) vorgesehen ist.
10. Schale nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abdecken sämtlicher Vertiefungen (3, 7, 9, 15, 16, 17) ein Deckel (13) vorgesehen ist.
11. Schale nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie (1) aus Kunststoff besteht.
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| GB2533871A (en) * | 2015-09-21 | 2016-07-06 | Anthony Burke Michael | Packaging for food |
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2001
- 2001-05-18 DE DE20108493U patent/DE20108493U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010906 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040810 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20071201 |