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DE60111740T2 - Käseeinzelportionverpackung - Google Patents

Käseeinzelportionverpackung Download PDF

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DE60111740T2
DE60111740T2 DE60111740T DE60111740T DE60111740T2 DE 60111740 T2 DE60111740 T2 DE 60111740T2 DE 60111740 T DE60111740 T DE 60111740T DE 60111740 T DE60111740 T DE 60111740T DE 60111740 T2 DE60111740 T2 DE 60111740T2
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DE
Germany
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film
tear
unit according
line
packaging
Prior art date
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DE60111740T
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Corinne Poupard
Jean-Claude Weber
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Unibel SA
Original Assignee
Fromageries Bel SA
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
    • B65D75/58Opening or contents-removing devices added or incorporated during package manufacture
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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  • Packages (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einheit, die eine Portion Schmelzkäse und eine Verpackung umfasst, welche die Portion eng umschließt, wobei die Verpackung ein Element umfasst, das wiederum eine Folie umfasst, welche die Portion eng und diese berührend umschließt, und Einrichtungen zum Auslösen eines Risses, damit die Folie beim Ziehen einer Grifflasche des Elements entlang mindestens einer Risslinie aufreißt.
  • Unter Schmelzkäse werden Erzeugnisse verstanden, die durch Warmschmelzen, gegebenenfalls im Beisein von Schmelzsalzen, von Käsearten allein oder gemischt mit anderen Milchausgangsstoffen, Butter, Milchpulver, Lactoserum, wasserfreiem Milchfett, Proteinkonzentraten, usw. gewonnen werden. Der Begriff Schmelzkäse umfasst auch die Erzeugnisse, bei denen die Käse- oder Milchausgangsstoffe ganz oder teilweise durch pflanzliche Stoffe (Fette oder Proteine) ersetzt sind.
  • Im Allgemeinen werden die Schmelzkäseportionen, die von teigiger Konsistenz sind, dicht gepackt in Verpackungen verpackt, die aus mehreren Teilen bestehen, die Aluminiumfolie umfassen.
  • Wie beispielsweise in den Dokumenten EP-0 242 268 und EP-0 340 093 beschrieben ist, umfasst eine Einheit der vorgenannten Art für gewöhnlich eine Folie und eine Reisseinrichtung, die an der Folie angeschweißt ist. Ein Ende der Reisseinrichtung ragt über die Folie hinaus, um die Grifflasche zu bilden.
  • Die Reisseinrichtung verstärkt die Folie stellenweise, so dass sie, wenn ein Verbraucher an der Grifflasche zieht, ein Auslösen des Aufreißens der Folie entlang der Außenränder der Reißeinrichtung ermöglicht. Wenn der Verbraucher weiter an der Grifflasche zieht, führt die Reißeinrichtung die Risse der so eingerissenen Folie entlang ihrer Außenränder. Diese Reißeinrichtungen sind im Allgemeinen relativ lang, um die Risse über die ganze Länge der Risslinien führen zu können.
  • Wenn auch das Öffnen solcher Verpackungen allgemein zufriedenstellend ist, so wirft doch ihre Herstellung zahlreiche Probleme auf, darunter diejenigen, die mit dem Zuschneiden, der Anordnung und dem Anschweißen der Reißeinrichtungen an den Folien der Verpackungselemente verbunden sind.
  • Die Form und Anordnung der Reißeinrichtungen an den Verpackungselementen müssen nämlich relativ genau sein, damit das Öffnen der fertigen Verpackungen zufriedenstellend ist.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es also, eine Einheit von der vorgenannten Art bereitzustellen, die sich einfacher und wirtschaftlicher herstellen lässt.
  • Dazu hat die Erfindung eine Einheit der vorgenannten Art zum Gegenstand, die dadurch gekennzeichnet ist, dass mindestens ein erster Teil der oder jeder Risslinie von oder in einem Material der Folie gebildet ist.
  • Nach bestimmten Ausführungsformen kann die Einheit eines oder mehrere der folgenden Merkmale gesondert oder nach allen technisch möglichen Kombinationen umfassen:
    • – die Folie umfasst ein Material, dessen Reißfestigkeit entlang der Richtung des oder jeden ersten Teils der Risslinie geringer ist als seine Reißfestigkeit entlang einer zur Richtung des oder jeden ersten Teils der Risslinie orthogonalen Richtung;
    • – das Material ist ein Material, das hauptsächlich entlang der Richtung des oder jeden ersten Teils der Risslinie ausgerichtet ist;
    • – eine widerstandsschwächere Linie ist in der Folie im Wesentlichen entlang des oder jeden ersten Teils der Risslinie ausgebildet;
    • – die oder jede widerstandsschwächere Linie ist eine Linie, die durch Schädigung der Folie durch einen Laserstrahl erhalten wird;
    • – die oder jede widerstandsschwächere Linie ist eine Linie, die durch eine mechanische Schädigung der Folie mit einem Werkzeug erhalten wird;
    • – die Grifflasche ist zumindest teilweise von einem Teil der Folie gebildet;
    • – die Auslöseeinrichtungen umfassen mindestens einen Einschnitt, der in der Folie angrenzend an die Grifflasche und an einem Ende des oder jeden ersten Teils der Risslinie ausgebildet ist;
    • – die Folie weist zwei Risslinien auf, deren erste Teile im Wesentlichen parallel zueinander und voneinander beabstandet sind, wobei die beiden ersten Teile zwischen sich in der Folie mindestens einen Teil eines Aufreißbandes eingrenzen, das in der Grifflasche endet;
    • – die Verpackung umfasst eine im Wesentlichen zylindrische Manschette, einen Boden und einen Deckel, welche die Manschette im Bereich ihres unteren und oberen Endes verschließen; und
    • – das Verpackungselement bildet mindestens die Manschette, wobei sich der oder jeder erste Teil der Risslinie angrenzend an den Boden oder den Deckel erstreckt.
  • Die Erfindung wird bei der Lektüre der folgenden Beschreibung verständlicher, die rein beispielhaft wiedergegeben wird und mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen erstellt wurde:
    • 1 ist eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Elements,
    • die 2 bis 6 sind perspektivische Schemaansichten, die die aufeinanderfolgenden Schritte eines Verpackungsvorgangs für eine Schmelzkäseportion ausgehend vom Element von 1 darstellen,
    • 7 ist eine teilweise aufgerissene perspektivische Schemaansicht, die die Einheit darstellt, die die Schmelzkäseportion und die auf diese Weise erhaltene Verpackung darstellt,
    • 8 ist eine teilweise aufgerissene perspektivische Schemaansicht, die das Öffnen der Verpackung von 7 darstellt,
    • 9 ist eine zu 1 analoge Ansicht, die eine andere Ausführungsform der Erfindung darstellt.
  • 1 stellt ein Element 1 zur Ausbildung einer Verpackungsaufmachung für eine Portion Schmelzkäse dar.
  • Das Element 1 ist aus einer entlang einer Längsrichtung rechteckigen, langgestreckten Folie 2 gebildet. Diese Folie 2 besteht beispielsweise aus einem hauptsächlich der Länge nach, d.h. parallel zu den langen Seiten 3 und 4 der Folie 2 ausgerichtetem Material.
  • Somit bietet die Folie 2 entlang ihrer Längsrichtung eine Reißfestigkeit, die geringer ist als ihre Reißfestigkeit entlang ihrer Querrichtung.
  • In der Folge weist die Folie 2 die Eigenschaft auf nach dem Auslösen vorzugsweise im Wesentlichen geradlinig entlang ihrer Längsrichtung aufzureißen.
  • Von der kurzen linken Seite 5 der Folie 2 ausgehend sind kurze Längseinschnitte 6 ausgebildet. Diese Einschnitte 6 haben beispielsweise eine Länge von 1 bis 3 mm.
  • Die Einschnitte 6 sind quer voneinander beabstandet und vorteilhafter Weise bezüglich der mittleren Längsachse der Folie 2 symmetrisch angeordnet. Die Einschnitte 6 sind jeweils in geringem Abstand von den langen Seiten 3 und 4 der Folie 2 angeordnet.
  • Aufgrund der Ausrichtung des Materials der Folie 2 sind die Längslinien 8 (in 1 in unterbrochenen Linien mit zwei Strichen), die die Einschnitte 6 in der Folie 2 verfolgen, vorbestimmte Risslinien des Elements 2.
  • Diese Risslinien 8 grenzen zwischen sich ein mittleres und längs verlaufendes Band 9 ein, das zwischen den Einschnitten 6 eine rechteckige Grifflasche 10 bildet. Die inneren Enden 11 der Einschnitte 6 grenzen die inneren Ecken der Grifflasche 10 ein.
  • Um eine Verpackungsaufmachung für eine Portion Schmelzkäse zu bilden, wird, wie in 2 durch den Pfeil 12 dargestellt, das Element 1 um einen Dorn 13 der Achse A gewickelt, der zylinderförmig ist und eine kreissektorförmige Basis hat.
  • Somit erhält man eine Manschette 14 mit einer entsprechenden Form, die in den 3 und 4 zu sehen ist. Diese Manschette 14 weist eine Spitze 15 und einen gekrümmten Ansatz 16 auf. Das Element 1 überdeckt sich selbst angrenzend an den Ansatz 16 über einen geringen Teil der Länge einer Seitenfläche 17 der Manschette 14, wobei diese Fläche 17 die Spitze 15 mit dem Ansatz 16 verbindet. Die kurze Seite 5 der Folie 2 befindet sich in der Verlängerung der Seitenfläche 17 jenseits des Grats 18, der den Ansatz 16 mit der Seitenfläche 17 verbindet. Somit ragt die Grifflasche 10 gegenüber der Manschette 14 über den Grat 18 in der Verlängerung der Seitenfläche 17 hinaus.
  • Der Dorn 13 wird dann axial etwas aus der Manschette 14 herausgezogen, so dass der Rand 19 der Manschette 14, der von der langen Seite 3 der Folie 2 und der Nachbarrisslinie 8 begrenzt wird, über den Dorn 13 vorsteht.
  • Wie durch 4 dargestellt ist, wird dann der Rand 19 der Manschette 14 am Dorn 13 zurückgeschlagen, indem er im Wesentlichen entlang der Nachbarrisslinie 8 umgebogen wird.
  • Dann wird ein Bodenfeld 20 mit einer Kreissektorform, die derjenigen des Dorns 13 entspricht, am zurückgeschlagenen Rand 19 der Manschette 14 verschlossen. Dieses Feld 20 besteht beispielsweise aus demselben Material wie die Folie 2.
  • Somit erhält man einen Napf 21, der in 5 nach dem Umdrehen gegenüber 4 und nach dem vollständigen axialen Herausziehen des Dorns 13 dargestellt ist.
  • Der Napf 21 wird dann teilweise mit Schmelzkäse 22 gefüllt, wobei man den oberen Rand 23 der Manschette 14, der durch die lange Seite 4 der Folie und die Nachbarrisslinie 8 eingegrenzt ist, über die Oberfläche des im Napf 21 enthaltenen Käses 22 überstehen lässt.
  • Dieser Schmelzkäse 22 bildet nun eine Portion in Zylinderform mit einer Achse A und einer kreissektorförmigen Basis, und diese Portion ist im Napf 21 enthalten.
  • Dann wird ein Deckelfeld 24 mit einer Kreissektorform, die derjenigen des Dorns 13 entspricht, in das obere freie Ende der Manschette 14 eingeführt. Dieses Feld 24 besteht beispielsweise aus demselben Material wie die Folie 2. Das Deckelfeld 24 wird dann an die Oberfläche der Portion Schmelzkäse 22 angelegt.
  • Wie durch 6 dargestellt ist, wird dann der obere Rand 23 der Manschette 14 über dem Deckelfeld 24 zurückgeschlagen, indem die Folie 2 im Wesentlichen entlang der Nachbarrisslinie 8 umgebogen wird. Dann wird dieser Rand 23 am Deckelfeld 24 verschlossen. In einer nicht dargestellten Variante erfolgt das Verschließen des Deckelfelds 24 an der Manschette 14 dadurch, dass ein nach außen umgebogener Rand des Felds 24 beispielsweise mittels gegenüber der Achse A radial beweglicher Verschlussbacken am Rand 23 verschlossen wird. Das Bodenfeld 20 kann auch genauso an der Manschette 14 verschlossen werden, um den Napf 21 zu bilden.
  • Wie durch 7 dargestellt ist, erhält man somit eine Einheit 25, die eine Verpackung 26 und eine Portion Schmelzkäse 22 umfasst, die von der Verpackung 26 eng umschlossen und dank des Aufrisses von 7 sichtbar ist. Die Verpackung 26 und insbesondere das mittlere Band 9 der Folie 2 ist direkt in Kontakt mit der Portion 22. Die Verpackung 26 hat eine zylindrische Form mit einer Achse A und einer kreissektorförmigen Basis. Diese Form wird durch das mittlere Band 9 der Folie 2 begrenzt, die an ihren Enden durch eine Rückwand 27 verschlossen ist, die durch den Rand 19 der Folie 2 und das Bodenfeld 20 und durch einen Deckel 28 gebildet ist, der durch den Rand 23 der Folie 2 und das Deckelfeld 24 gebildet ist.
  • Um die Verpackung 26 zu öffnen und auf die Portion Schmelzkäse 22 zugreifen zu können, kann ein Verbraucher beispielsweise die Verpackung 26 zwischen seinen linken, am Deckel 28 bzw. Boden 27 angreifenden Daumen und Zeigefinger nehmen, wobei der Ansatz 16 dann zur linken Handinnenfläche des Verbrauchers hin gerichtet ist.
  • Der Verbraucher nimmt dann ganz einfach die Grifflasche 10 zwischen seinen rechten Daumen und Zeigefinger und zieht diese dann zur Spitze 15 der Verpackung 26 hin. Zwei Risse gehen vom Bereich der Ecken 11 der Grifflasche 10 aus. Diese Risse pflanzen sich dann im Wesentlichen entlang der Risslinie 8 fort. Auf diese Weise kann der Verbraucher das mittlere Band 9 auf den beiden Seitenflächen der Verpackung 26 abreißen.
  • Dann muss der Verbraucher nur noch den Boden 27 und den Deckel 29 abnehmen, wie in 8 durch die Pfeile 30 dargestellt ist, und schließlich den Ansatz 16, um die Portion Schmelzkäse 22 verspeisen zu können.
  • Das Öffnen der Verpackung 26 ist also relativ leicht.
  • Darüber hinaus wird klar, dass das Element 1, das aus nur einer einzigen Folie 2 besteht, relativ einfach ist und sich wirtschaftlich herstellen lässt. Dieses Element 1 macht es nämlich nicht notwendig, eine Reißeinrichtung an der Folie 2 anzubringen. Somit sind all die Probleme, die mit dieser Reißeinrichtung verbunden sind, abgeschafft.
  • Es ist insbesondere weder notwendig, mehrere Materialien zur Ausbildung des Elements 1 zu verwenden, noch spezielle Ausrüstungen vorzusehen, um ein Reißelement zuzuschneiden, anzulegen und an der Folie 2 anzuschweißen. Außerdem sind die Risiken eines falschen Öffnens, die mit einer mangelhaften Anbringung oder einer schlechten Form des Reißelements sowie mit dem Zerreißen dieses Elements verbunden sind, abgeschafft.
  • Die Erfindung lässt sich selbstverständlich auch auf Verpackungen mit anderen als den dargestellten Formen anwenden. Insbesondere können die Verpackungen zylindrisch mit einer quadratischen, rechteckigen, kreisförmigen usw. Basis sein.
  • Nach einer anderen Alternative kann die Verpackung 26 aus zwei Elementen bestehen, wobei ein erstes dieser Elemente einen Napf und das zweite eine Verschlusswand für das obere freie Ende des Napfs bildet. Das erste Element umfasst dann eine Folie, deren Aufbau dazu ausgelegt ist, das Auslösen und Fortpflanzen von Rissen entlang der vorbestimmten Risslinien sicherzustellen.
  • Somit ist es beispielsweise möglich, die Erfindung in den Verpackungen einzusetzen, wie sie beispielsweise in den Dokumenten EP-0 242 268, EP-0 340 093 und FR-2 499 025 beschrieben sind.
  • Die Materialien, aus denen die Folien der verschiedenen Elemente ein und derselben Verpackung bestehen, können unterschiedlich sein.
  • Die Folie 2 kann beispielsweise aus Polyethylen mit Mono-Ausrichtung hergestellt werden, wie dasjenige, das von der Firma Mobil unter der eingetragenen Marke „HICOR" vertrieben wird.
  • Allgemeiner ist die Folie 2 beispielsweise eine Folie aus entlang der Längsrichtung der Folie 2 extrudiertem Kunststoff. Die Polymerfasern oder -ketten der Folie 2 sind somit mehrheitlich entlang der Extrusionsrichtung ausgerichtet, d.h. entlang der Längsrichtung der Folie 2.
  • Noch allgemeiner kann die Folie mehrere Materialschichten umfassen, wovon zumindest eine aus einem Material ist, das hauptsächlich in der Längsrichtung der Folie 2 ausgerichtet ist.
  • Somit kann das Polyethylen „HICOR" mit Mono-Ausrichtung mit anderen Polymeren, wie ausgerichtetem Polypropylen, Polyethylenterephtalat oder Polyamid mit oder ohne Ausrichtung versetzt werden.
  • Nach einer anderen Variante, die mit den vorstehend beschriebenen kombiniert werden kann, können die Linien 8 widerstandsschwächere Linien sein, die in der Folie 2 durch Schädigung mindestens einer ihrer Flächen ausgebildet sind. Diese Schädigung kann beispielsweise durch Beschuss mittels eines Laserstrahls oder durch mechanische Einwirkung mittels eines Werkzeugs wie beispielsweise einem Rändelrad erzielt werden. Auch hier ist die Folie 2 also dazu ausgelegt, selbst entlang mindestens eines Teils der Risslinien aufzureißen.
  • Nach einer anderen, nicht dargestellten Variante kann jeder Einschnitt 6 mit einem weiteren benachbarten und parallelen Einschnitt 6 verstärkt werden. Diese Variante ermöglicht es, die Risiken eines mangelhaften Öffnens der Verpackung 26 beispielsweise in dem Fall zu senken, bei denen einer der Einschnitte 6 aufgrund seiner Lage keinen Riss auslösen kann, der sich auf zufriedenstellende Weise in der Verpackung 26 fortpflanzt.
  • Nach noch einer anderen Ausführungsform ist der Teil des mittleren Bands 9, der die Grifflasche 10 bildet, mit einem Verstärkungs- und Griffelement mit derselben rechteckigen Form bedeckt, das zum Auslösen der Risse beiträgt, die sich dann entlang der Linien 8 fortsetzen. Allgemeiner könnte die Grifflasche zumindest teilweise durch ein Verstärkungs- und Griffelement gebildet sein, das im Bereich der Rissauslösungszone angebracht ist.
  • Diese Ausführungsform ist vor allem dann interessant, wenn sich die Grifflasche in der Nähe der Spitze 15 der Verpackung 26 befindet.
  • In diesem Fall sind die Herstellungszwänge, die mit dem Vorhandensein dieses Verstärkungs- und Griffelements zusammenhängen, weniger stark als für die herkömmlichen Reißeinrichtungen. Das Verstärkungs- und Griffelement stellt nämlich das Auslösen von Rissen sicher bzw. trägt dazu bei, führt diese aber nicht über die ganze Länge der Risslinien.
  • Diese Ausführungsform lässt sich auch auf die Ausführung von Verpackungen anwenden, wie sie im Dokument EP-0 340 093 beschrieben sind, wie durch 9 dargestellt ist, die der 1 des Dokuments EP-0 340 093 entspricht, wobei die Risslinien 8 geradlinig sind. In diesem Fall stellt das Verstärkungs- und Griffelement 32 das Auslösen von Rissen und deren Führung in den anfänglichen Teilen 33 der Risslinien 8 sicher. Die Folie 2 stellt dann selbst die Führung der Risse entlang der geradlinigen Endteile 34 der Risslinien 8 aufgrund der Konzeption der Folie 2 sicher, die beispielsweise ein Material umfasst, das hauptsächlich parallel zu diesen Teilen 34 der Linien 8 ausgerichtet ist.

Claims (11)

  1. Einheit von der Art, die eine Portion Schmelzkäse (22) und eine Verpackung (26) umfasst, welche die Portion eng umschließt, wobei die Verpackung ein Element (1) umfasst, das wiederum eine Folie (2) umfasst, welche die Portion eng und diese berührend umschließt, und Einrichtungen (11; 32) zum Auslösen eines Risses, damit die Folie (2) beim Ziehen einer Grifflasche (10) des Elements entlang mindestens einer Risslinie (8) aufreißt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein erster Teil (34) der oder jeder Risslinie (8) von oder in einem Material der Folie (2) gebildet ist.
  2. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (26) eine im Wesentlichen zylindrische Manschette (14), einen Boden (27) und einen Deckel (28) umfasst, welche die Manschette im Bereich ihres unteren und oberen Endes verschließen.
  3. Einheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungselement (1) mindestens die Manschette (14) bildet, wobei sich der oder jeder erste Teil (34) der Risslinie (8) angrenzend an den Boden (27) oder den Deckel (28) erstreckt.
  4. Einheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (2) ein Material umfasst, dessen Reißfestigkeit entlang der Richtung des oder jeden ersten Teils (34) der Risslinie (8) geringer ist als seine Reißfestigkeit entlang einer zur Richtung des oder jeden ersten Teils der Risslinie orthogonalen Richtung.
  5. Einheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Material ein Material ist, das hauptsächlich entlang der Richtung des oder jeden ersten Teils (34) der Risslinie (8) ausgerichtet ist.
  6. Einheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine widerstandsschwächere Linie in der Folie (2) im Wesentlichen entlang des oder jeden ersten Teils (34) der Risslinie (8) ausgebildet ist.
  7. Einheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede widerstandsschwächere Linie eine Linie ist, die durch Schädigung der Folie (2) durch einen Laserstrahl erhalten wird.
  8. Einheit nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede widerstandsschwächere Linie eine Linie ist, die durch eine mechanische Schädigung der Folie (2) mit einem Werkzeug erhalten wird.
  9. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Grifflasche (10) zumindest teilweise von einem Teil der Folie (2) gebildet ist.
  10. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslöseeinrichtungen mindestens einen Einschnitt umfassen, der in der Folie angrenzend an die Grifflasche (10) und an einem Ende des oder jeden ersten Teils (34) der Risslinie (8) ausgebildet ist.
  11. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie zwei Risslinien (8) aufweist, deren erste Teile (34) im Wesentlichen parallel zueinander und voneinander beabstandet sind, wobei die beiden ersten Teile (34) zwischen sich in der Folie (2) mindestens einen Teil eines Aufreißbandes (9) eingrenzen, das in der Grifflasche (10) endet.
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