DE20107038U1 - Vorrichtung für die Wasserverteilung bei Wasserinstallationen - Google Patents
Vorrichtung für die Wasserverteilung bei WasserinstallationenInfo
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Description
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PFISTER & PFISTER*1" : '··' "pätentjä Rechtsanwälte
Dipi.-Ing. Helmut Pfister
Patentanwalt, European Patent & Trademark Attorney
Dipl.-Phys. Stefan Pfister
Patentanwalt, European Trademark Attorney
Thorsten Koerl
Rechtsanwalt
D-87700 Memmingen · Herrenstraße 11-13
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Vorrichtung für die Wasserverteilung bei Wasserinstallationen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Zuleitung von Wasser bei Wasserinstallationen, insbesondere für die Wasserverteilung in Wohnungen, Häusern und dergleichen. Diese Vorrichtung besteht zumindest aus einem Rohrstück, welches auf einem Montagegestell angeordnet ist.
Haus- beziehungsweise Wohnungszuleitungen von Wasser erfolgen von der öffentlichen Wasserversorgung aus über einen oder mehrere wenige Hauptstränge, die sich im Bereich eines Wohnhauses verzweigen und von dort zu den einzelnen Endverbrauchern geleitet werden. An dieser Stelle ist in der Zuleitung ein Wasserzähler sowie ein Absperrhahn vorgesehen, mit der die zentrale Wasserversorgung auf- bzw. abgesperrt werden kann.
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Von diesem Hauptstrang aus werden einzelne Leitungen zu dem jeweiligen Endverbraucher beziehungsweise zu den einzelnen Etagen eines Hauses oder in die entsprechenden Wohneinheiten abgezweigt.
Von der Leitung verzweigt sich an dieser Stelle in der Regel die Wasserversorgung nochmals, zum Beispiel werden auf einer Etage von der Leitung mehrere Wohnungsleitungen abgezweigt. Hier ist wiederum ein Absperrhahn sowie ein Wasserzähler beziehungsweise ein Kalorimeter angeordnet.
Bei den bekannten Ausgestaltungen wird die Wohnungsleitung an der Steigleitung abgezweigt. Bei der Konstruktion eines Hauses wird dabei darauf geachtet, daß die Steigleitung zum Beispiel im Bad verlegt wird, weil dort auch gleichzeitig das meiste Wasser verwendet wird. Dabei sind zum Beispiel unter Putz angeordnete Verteilsysteme vorgesehen, die von der Steigleitung für die Wohnung eine entsprechende Wohnungsleitung abzweigt. Stromwärts weiter nachfolgend befindet sich dann gegebenenfalls ein Absperrhahn beziehungsweise eine Verbrauchsmessung.
Oft ergibt sich aber nun, daß die Anordnung insbesondere der Meßuhren im Bad nicht sehr formschön ist, da es regelmäßig nicht gelingt, die Anordnungen der beiden Meßuhren (für KaIt- und Warmwasser) in gleicher Höhe zu positionieren. Gleichzeitig ist es notwendig, die Fliesen, mit welchen das Bad ausgestattet ist, in diesem Bereich zuzuschneiden und einzupassen, was entsprechenden Mehraufwand bei der Herstellung des Bades bedeutet. Darüber hinaus passiert es oftmals, daß die Anordnung des Abzweigungspunktes so ungeschickt in der Wohnung liegt, daß dieser schlecht zugänglich ist, insbesondere dann, wenn der Wohnungshahn geschlossen oder der verbrauch ermittelt werden soll.
Die Erfindung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, eine Vor-
richtung, wie eingangs beschrieben, dahin gehend zu verbessern, daß diese möglichst gut zugänglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung von einer Vorrichtung, wie eingangs beschrieben, aus und schlägt vor, daß die Vorrichtung zusätzlich ein Abflußrohrstück aufweist. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung wird erreicht, daß die komplette Vorrichtung zum Beispiel unterhalb eines Waschbeckens oder eines Spültisches angeordnet werden kann. Bei der Planung der Wasserverteilung im Haus ist es in der Regel problemlos möglich, die Steigleitungen im Bereich der Waschbecken anzuordnen und von dort weg eine Wohnungsleitung zu der erefindungsgemäßen Vorrichtung zu legen. Oftmals werden sowieso Steigleitung und Abwasserleitung im gleichen, im Haus vertikal verlaufenden Schacht verlegt, woher sich der konstruktive Aufwand zum Einsatz der Erfindung als gering ergibt. Durch die Anordnung des Abflußrohres neben dem Rohrstück, welches das Frischwasser leitet, wird prinzipiell die Möglichkeit eröffnet, die Vorrichtung beim Waschtisch anzuordnen. Der Bereich unmittelbar unter dem Waschtisch ist in der Regel gut zugänglich, da hier meistens nichts abgestellt wird, da man sich ja ansonsten nicht mehr vor den Waschtisch stellen kann. Gleichzeitig ist die Anordnung der Verbrauchsmeßeinheit durch den Waschtisch selber von oben teilweise derart verdeckt, daß die Meßuhren das ansonsten schön gestaltete Bad nicht mehr beeinträchtigen.
Vorteilhafterweise ist dieses Abflußrohrstück ebenfalls auf dem Montagegestell angeordnet, so daß es in einem vorbestimmten Abstand zu dem Zuleitungsrohrstück steht. Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Abflußrohrstück in der gleichen Ebene wie das Zuleitungsrohrstück angeordnet. Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel können dafür verschiedene Ebenen vorgesehen sein, so daß gegebenenfalls das Zuleitungsrohrstück in einer vorderen Ebene zu liegen kommt und das Abflußrohrstück auf der Rückseite des Gestells in einer hinteren
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zweiten Ebene. Vorteilhafterweise sind diese Rohre parallel zueinander angeordnet, wobei jedoch Abweichungen von der Parallelität möglich sind.
Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, daß die Vorrichtung zusätzlich ein Abflußrohrstück aufweist. Dabei besteht die Möglichkeit, daß das Abflußrohrstück direkt an dem Montagegestell befestigt ist oder mittelbar über das Rohrstück an diesem befestigt ist. Zum Beispiel ist es möglich, daß das Abflußrohrstück an dem Rohrstück angeschweißt, angeklebt oder sonst befestigt ist.
Insbesondere bei der Zuleitung von Warm- und Kaltwasser sind auf dem Montagegestell zwei Zuleitungen vorgesehen, wobei es sich als vorteilhaft erwiesen hat, das Abflussrohrstück zwischen diesen Rohrstücken anzuordnen. Auf diese Weise kommt eine derartige Vorrichtung symmetrisch unterhalb eines Endverbrauchers zu liegen, womit sich bei sichtbarer Anordnung von Absperrhahn und Meßsystem sich ein ästhetisches Bild ergibt. Als Meßsystem eignet sich insbesondere ein Verbrauchsdurchflußzähler oder ein Kalorimeter, mit dem insbesondere der Verbrauch des Warmwassers gemessen werden kann. Meßsystem und Hahn sind dann im Rohrstück in Reihe angeordnet.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel ist an dem Rohrstück ein Abzweigelement vorgesehen, so daß ein Teil der Zuleitung zu einem direkt in der Nähe der Vorrichtung vorgesehenen Endverbraucher abzweigt und eine weitere Zuleitung zu den übrigen Verbrauchern in der Wohnung bei den Waschtischen, Spülmaschinen usw. vorgesehen ist. Die gesamte Vorrichtung ist dazu vorgesehen, unter Putz verlegt zu werden, so daß aus der Wand nur die Meßuhr sichtbar ist bzw. der Absperrhahn betätigt werden kann. Rohrstück und Abflußrohrstück sind in diesem Fall nicht zu sehen.
Die gesamte Vorrichtung eignet sich jedoch auch für den nachträglichen Einbau, also für eine Auf-Putz-Befestigung, wobei Rohrstück und Abflußrohrstück mittels des Montagegestells direkt auf der Wandoberfläche befestigbar sind.
Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, das Montagegestell als Rahmen- oder Trägerplatte auszubilden, wobei eine einfache Befestigung mittels Schrauben an der Wand möglich ist. Der Rahmen bzw. die Trägerplatte liegen dabei eben auf der Wandoberfläche auf.
Bei der Montage unter Putz eignet sich ebenfalls ein Rahmen oder eine Trägerplatte als Montagegestell, die beim Bau direkt in die Wand eingebaut wird. Insbesondere in Badezimmern sind bei der Montage von Waschtischen, Spülbecken usw. in der Wand Trägerrahmen, die Teil einer Vorwandmontageeinheit sind, vorgesehen. Das Montagegestell ist derart ausgebildet, daß es mit wenigen Handgriffen an diesem Trägerrahmen zu befestigen ist. Als Montagegestell kann in einer erfindungsgemäßen Variante, wie noch ausgeführt wird, aber auch eine Kunststoffumspritzung dienen.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel trägt das Montagegestell ein Gehäuse, das das Zuflußrohrstück und Abflußrohrstück umgibt und sich sowohl für die Auf- als auch Unter-Put&zgr;-Montage eignet. Ein Gehäuse hat den Vorteil, daß bei einer Unter-Putz-Montage Absperrhahn und Meßgerät derart angeordnet sind, daß sie mittels einer Platte, die das Gehäuse verschließt, abdeckbar sind. Die Anordnung eines Gehäuses erlaubt auch bei einer Unter-Putz-Montage einen Schutz der hydraulischen Komponenten beziehungsweise erleichtert auch das Einputzen der Vorrichtung, da das Gehäuse unter Umständen einen Anschlag beim Verputzen bietet. Absperrhahn und Meßgerät sind somit von außen nicht sichtbar, jedoch leicht zugänglich. Ein weiterer Vorteil eines Gehäuses besteht darin, bei Auf-Putz-Montage die Einheit aus
Zuflußrohr und Abflußrohr zu verdecken und als geschlossenes Kästchen in den Wasserkreislauf einzubauen.
Die das Gehäuse abdeckende Platte kann (jeweils alternativ) klemmend, mittels Magneten oder Schrauben an dem Gehäuse befestigt sein. Die Vorrichtung, das Montagegestell oder das Gehäuse ist vorteilhafterweise mit Befestigungselementen versehen, mit denen es möglich ist, dieses mittels Schrauben an einer Wand, dem Trägerrahmen einer Vorwandmontage oder in einer Aussparung, zu befestigen.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel sind diese Befestigungselemente als Füße ausgebildet, mit denen das Gehäuse sich am Boden abstützt. In einer bevorzugten Ausführungsform sind diese Füße verschiebbar an der Vorrichtung, an dem Montagegestell bzw. dem Gehäuse angeordnet, so daß die Vorrichtung individuell gegenüber dem Montageort ausgerichtet werden kann. Zu diesem Zweck sind an der Vorrichtung, dem Montagestell bzw. Gehäuse Schienen vorgesehen und einfache Flügelmuttern, die mit Nuten an dem Befestigungselement zusammenwirken, so daß die Vorrichtung in jeder Stellung arretierbar ist.
Zur Verminderung störender Geräusche, die sich aus dem fließenden Wasser ergeben, ist vorgesehen, das Rohrstück und/oder das Abflußrohrstück mit Isolationsmaterial zu umgeben. Insbesondere eignet sich Polyurethanschaum, mit dem diese Teile umspritzt werden können. Es ist jedoch auch möglich, Rohr und Abflußrohrstück in Schaumstoff einzubetten. Bei Verwendung eines Gehäuses hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, dieses auszuschäumen.
Insbesondere ist vorgesehen, das Isolationsmaterial als Montagegestell zu verwenden. In dieser alternativen, erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird auf einen zum Beispiel aus Metall, Holz oder Kunststoff bestehenden Rahmen oder Platte als Mon-
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tagegestell verzichtet. Die nebeneinander angeordneten Rohrstücke beziehungsweise Abflußrohrstück werden durch das, die hydraulischen Komponenten umgebende Isolationsmaterial im Sinne eines Montagegestelles zusammengehalten und fixiert. Hierzu sind entsprechende Schäume bekannt, die , wenn sie ausgehärtet sind, verhältnismäßig hart und spröde sind und blockartig ausgebildet sind. Gleichzeitig übernimmt dieses Material natürlich auch eine wärmedämmende beziehungsweise geräuschdämmende Eigenschaft. Bei der Herstellung werden dabei die hydraulischen Komponenten in eine entsprechende Form eingelegt, die dann mit dem Montageschaum beziehungsweise Isolationsschaum ausgespritzt wird. Danach wird die Form zum Beispiel abgezogen oder die komplette Vorrichtung aus der Form entnommen und es entsteht eine durch das Isolationsmaterial als Montagegestell dienende Vorrichtung, die gegebenenfalls auch ohne zusätzliche mechanische, metallene Gestellteile ausreichend fest ausgebildet ist. Gegebenenfalls ist es auch möglich, daß in der Form entsprechende Befestigungsvorrichtungen, wie Schraubhülsen usw. vorgesehen werden, die dann ebenfalls bei einem Ausspritzen mit dem Isolationsmaterial umgeben werden und in diesem dann fest eingebettet sind (z.B. mit Pratzen oder Ankerplatten).
Die Vorrichtung kann als modulartige Baugruppe ausgebildet sein, wobei sich eine Vorrichtung aus Rohrstück, eine Vorrichtung, die das Rohrstück trägt, eine Vorrichtung, die das Abflußrohrstück trägt und gegebenenfalls eine weitere Vorrichtung mit Zuleitungsrohr aneinander koppelbar sind. Auf diese Weise wird eine individuelle Baugruppe erhalten und es müssen nicht zu viele verschiendenen Vorrichtungen vorgehalten werden, da, je nach Bedarf die Baugruppen individuell zusammensetzbar sind. Vorteilhafterweise sind das Rohrstück und das Abflußrohrstück endseitig mit Anschlußmuffen ausgestattet, so daß es möglich ist, die Vorrichtung mit den weiteren Rohrstücken der Zuleitungen zu verbinden.
Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, daß eine Ausgestaltung der Vorrichtung mit Gehäuse vorgesehen ist oder eine Ausgestaltung der Vorrichtung mit einem Block aus Isolationsmaterial wie Schaumstoff, Polyurethan usw. die hydraulischen Komponenten umgibt. In diesem Fall ist es möglich, daß das Isolationsmaterial auch als Montagegestell wirkt. Alternativ ist vorgesehen, daß das Gehäuse mit den Einbauten entsprechend ausgeschäumt ist.
In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß zwischen den zwei Rohrstücken eine Verbindung mit einem Überbrühschutz vorgesehen ist. Bevorzugterweise wird in den beiden Rohrstücken in ein Rohrstück kaltes und in das andere Rohrstück heißes Wasser geleitet, wie es zum Beispiel bei einem Waschbecken oder in der Dusche Verwendung findet. Mit einem Uberbruhungsschutz wird ein Kurzschluß zwischen der warmen und der kalten Leitung hergestellt. Der Uberbruhungsschutz ist ein Thermoventil, welches bei Erreichen einer gewissen, gegebenenfalls auch einstellbaren Temperatur, aus der Kaltleitung Wasser entnimmt und so die resultierende Wassertemperatur heruntermischt. Dieser Uberbruhungsschutz wird insbesondere bei Waschbecken oder Duschen eingesetzt, wo sich zum Beispiel Kinder oder auch ältere Menschen unter Umständen leicht verbrühen können. Der Uberbruhungsschutz, der als Ventil handelsmäßig beziehbar ist, wird dabei ebenfalls als hydraulische Komponente an der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen. Er kann dabei am oberen Rand der Vorrichtung, am Montagegestell oder vor dem Gehäuse, relativ knapp unterhalb des Waschtisches zum Beispiel angeordnet werden. Durch die modulhafte Ausgestaltung wird insbesondere die Montage der gesamten, auch aus verschiedenen komplizierten hydraulischen Komponenten bestehenden erfindungsgemäßen Vorrichtung stark erleichtert.
Die Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher dargestellt. Es zeigt die Figur als Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Ansicht.
In der Figur ist mit 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung für die Zuleitung bei Wasserinstallationen dargestellt. Diese Vorrichtung 1 ist in diesem Ausführungsbeispiel für eine Untertischmontage vorgesehen. Mit 2 und 3 sind Wasserzuleitungsrohre bezeichnet, die das Wasser von der öffentlichen Wasserversorgung aus beispielsweise in ein Haus oder eine Wohnung leiten. An dieser Stelle ist insbesondere ein zentraler Absperrhahn 4 angeordnet, um bei Installationsarbeiten, Wasserrohrbruch usw. die Zuleitung des Wassers zu unterbrechen.
Es ist vorteilhafterweise ebenfalls eine Meßuhr 5, beispielsweise zum Messen des Wasserverbrauches oder ein Kalorimeter angeordnet, die bzw. das mit dem Absperrhahn 4 in Reihe angeordnet ist. Beide sind über das Rohrstück 6 miteinander verbunden. Parallel zu dieser Anordnung ist an der zweiten Wasserzuleitung 2 ein Rohrstück 7 zu sehen, das das Wasserzuleitungsrohr 2 mit einem weiteren Absperrhahn 8 verbindet. Von dort aus wird das Wasser über weitere Rohre 9 zum Endverbraucher, dem Waschbecken, der Spülmaschine usw., weitergeleitet.
Da derartige Einheiten meist in einem Badezimmer unterhalb eines Waschtisches angeordnet sind, ist vorgesehen, das Abflußrohr beziehungsweise ein Teilstück 10 des Abflußrohres 10 in Kombination mit einem Rohrstück 6, 7 auf einem Montagegestell 11 anzuordnen.
In diesem Ausführungsbeispiel ist das Montagegestell 11 als Gehäuse 20 ausgebildet. Mittels der Muffen 12 sind die Rohrstücke 6, 7 in dem Gehäuse 2 0 befestigt. Stirnseitig, an der oberen und unteren Begrenzung des Gehäuses 2 0 sind Aussparungen 13 vorgesehen, durch die der Anschluß an die Wasserrohre ermöglicht ist. Dazu weisen die Rohre 6, 7 mit Gewinden versehene Enden auf, die eine Schraubverbindung zwischen den Rohren 6,7,2,3 mittels Fittingen ermöglichen.
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Das Gehäuse 2 0 selbst ist nach dem Ausführungsbeispiel an dem Trägerrahmen 14 einer Vorwandmontage befestigt. Vertikal und horizontal ausgerichtete Langlöcher 15 und 16 erlauben ein Ausrichten des Gehäuses. Ein leichtes Verschwenken des Gehäuses 20 ist durch die Anordnung der Langlöcher ebenfalls ermöglicht.
Schrauben, die durch die Langlöcher greifen, wirken mit Bohrungen in dem Trägerrahmen zusammen und erlauben so das Befestigen des Gehäuses 20.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführung von der Erfindung weist das Gehäuse 2 0 Füße 21 auf, mit denen das Gehäuse beispielsweise am Fußboden befestigt werden kann. Vorteilhafterweise sind diese Befestigungsfüße 21 an dem Gehäuse verschiebbar gelagert und können mittels Flügelschrauben 22 derart am Gehäuse festgeklemmt werden, daß eine ausreichende Arretierung gegeben ist.
Zwischen den beiden Zuleitungsrohrstücken 6, 7 ist ein Stück eines Abflußrohres 10 angeordnet, das ebenfalls wie die Rohrstücke 6, 7 mittels Muffen 17 in dem Gehäuse 20 befestigt sind.
Nach einem Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse 2 0 rundherum hermetisch verschlossen, und es ragen nur der Absperrhahn 4 und 8 und die Meßuhr 5 durch die Wandung des Gehäuses hindurch, so daß der Absperrhahn 4, 8 betätigt beziehungsweise die Meßuhr 5 abgelesen werden kann.
Nach einer weiteren Ausführungsform ist das Gehäuse 2 0 mit einem abnehmbaren Deckel 18 versehen, und Absperrhahn 4, 8 und Meßuhr sind derart angeordnet, daß sie von dem Deckel 18 abgedeckt sind. Auf diese Weise ist es möglich, die Vorrichtung 1 von außen unsichtbar in einer Wand zu integrieren.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche
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sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik, beansprucht werden.
Claims (23)
1. Vorrichtung für die Zuleitung von Wasser bei Wasserinstallationen, insbesondere für die Wasserverteilung in Wohnungen, Häusern und dergleichen, bestehend aus zumindest einem Rohrstück, welches auf einem Montagegestell angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) zusätzlich ein Abflußrohrstück (10) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Montagegestell (11) das Abflußrohrstück (10) trägt.
3. Vorrichtung nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorrichtung (1) beziehungsweise dem Montagegestell (11) zwei Rohrstücke (6, 7) vorgesehen sind, wobei das Abflußrohrstück (10) zwischen diesen Rohrstücken (6, 7) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rohrstück (6, 7) ein Absperrhahn (8) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rohrstück (6, 7) ein Meßsystem (5), insbesondere ein Verbrauchs- oder Durchflußzähler oder ein Kalorimeter, vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Meßsystem (5) und Hahn (8) an dem Rohrstück (6) in Reihe angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rohrstück (6, 7) ein Abzweigelement (19) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) zur Befestigung auf oder unter Putz vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Montagegestell (11) als Rahmen oder Trägerplatte ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Montagegestell (11) an der Wand und/oder Trägerrahmen (14) einer Vorwandmontageeinheit befestigbar ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Montagegestell (11) ein Gehäuse (20) trägt.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20) eine abnehmbare Platte (18) trägt, die klemmend mittels Magneten und/oder Schrauben an dem Gehäuse (20) befestigbar ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1), das Montagegestell (11) oder das Gehäuse (20) mit Befestigungselementen (21) versehen ist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (21) an der Vorrichtung (1), an dem Montagegestell (11) beziehungsweise Gehäuse (20) verschiebbar angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Festklemmen der verschiebbaren Befestigungselemente (21) Flügelmuttern (22) vorgesehen sind.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Rohrstück (6, 7) und/oder das Abflußrohrstück (10) von Isolationsmaterial umgeben, insbesondere umspritzt ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das die Anordnung, bestehend zumindest aus einem auf einem Montagegestell angeordneten Rohr- (6, 7) und Abflußrohrstück (10), in einem Block aus Isolationsmaterial, wie Schaumstoff, Polyurethan usw. eingebettet ist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das, insbesondere ausgehärtete Isolationsmaterial als Montagegestell dient.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuses (20) ausgeschäumt ist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Montage unterhalb eines Waschtisches oder Spülbeckens vorgesehen ist.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) als modulartige Baugruppe ausgebildet ist.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohstück (6, 7) bzw. das Abflußrohrstück (10) endseitig mit Anschlußmuffen ausgestattet ist.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den zwei Rohrstücken (6, 7) eine Verbindung mit einem Überbrühschutz vorgesehen ist.
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