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DE202007019020U1 - Sanitäre Einrichtung mit einem Bodenablauf - Google Patents

Sanitäre Einrichtung mit einem Bodenablauf Download PDF

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DE202007019020U1
DE202007019020U1 DE202007019020U DE202007019020U DE202007019020U1 DE 202007019020 U1 DE202007019020 U1 DE 202007019020U1 DE 202007019020 U DE202007019020 U DE 202007019020U DE 202007019020 U DE202007019020 U DE 202007019020U DE 202007019020 U1 DE202007019020 U1 DE 202007019020U1
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drain
wall
opening
inlet housing
floor
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DE202007019020U
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Geberit International AG
Original Assignee
Geberit International AG
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Abstract

Verwendung eines Bodenablaufs mit einem Ablauftopf (16), der eine obere Öffnung für wegzuführendes Bodenwasser und einen an eine Entsorgungsleitung (19) anschließbaren Auslauf (15) aufweist, wobei der Bodenablauf ein Einlaufgehäuse (12) aufweist, das über der genannten Öffnung des Ablauftopfes (16) angeordnet ist, einseitig offen ist und an eine Wandablauföffnung (13) einer vertikalen Wand (4, 8) anschließbar ist, für eine sanitäre Einrichtung mit der vertikalen Wand (4, 8), wobei das Einlaufgehäuse (12) an die Wandablauföffnung (13) der vertikalen Wand (4, 8) angeschlossen wird und wegzuführendes Bodenwasser sammelt, wobei der Ablauftopf (16) in die vertikale Wand (4, 8) eingebaut wird und das Bodenwasser hinter der Wandablauföffnung (13) gesammelt und in den Ablauftopf geleitet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Bodenablauf nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Bodenabläufe dieser Art sind in Gebäuden seit langem bekannt. Mit diesen wird beispielsweise in einer Dusche oder einer Küche Bodenwasser in eine im Gebäudeboden verlaufende Entsorgungsleitung abgeführt. Vor der Entsorgungsleitung gelangt das Bodenwasser in einen Ablauftopf, in dem ein Geruchsverschluss angeordnet ist.
  • Ein Bodenablauf für eine Dusche ist beispielsweise in der EP-A-1 775 395 des Anmelders offenbart. Dieser besitzt einen Ablauftopf, der unter einer Öffnung einer Duschwanne montierbar ist und über einer Einlauföffnung einen Deckel aufweist, der zum Reinigen des Ablauftopfs abnehmbar ist.
  • Ein weiter Bodenablauf der genannten Art ist im Stand der Technik aus der GB-A-2 315 211 bekannt geworden. Auch hier ist eine Duschwanne vorgesehen. Die Ablauföffnung ist in einem Rand der Duschwanne angeordnet und über eine abgewinkelte Rohrleitung mit einem Geruchsverschluss verbunden, der neben dem Duschplatz angeordnet ist. Zum Reinigen des Geruchsverschlusses besitzt dieser einen abnehmbaren Deckel.
  • Es werden zunehmend Duschen gewünscht, welche keine Duschwanne besitzen. Bei diesen wird üblicherweise der Geruchsverschluss in eine Öffnung des Bodens eingelassen, sodass die sich horizontal erstreckende Ablauföffnung bündig zur Bodenoberseite ist. Solche Duschen haben den Vorteil, das sie für Behinderte und schwache sowie alte Personen einfacher benutzbar sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Bodenablauf der genannten Art zu schaffen, welcher sich insbesondere für Duschen ohne Duschwanne aber auch für andere sanitäre Einrichtungen eignet.
  • Die Aufgabe ist gelöst durch eine Verwendung eines Bodenablaufs mit einem Ablauftopf, der eine obere Öffnung für wegzuführendes Bodenwasser und einen an eine Entsorgungsleitung anschließbaren Auslauf aufweist, wobei der Bodenablauf ein Ein laufgehäuse aufweist, das über der genannten Öffnung des Ablauftopfes angeordnet ist, einseitig offen ist und an eine Wandablauföffnung einer vertikalen Wand anschließbar ist, für eine sanitäre Einrichtung mit der vertikalen Wand wobei das Einlaufgehäuse an die Wandablauföffnung der vertikalen Wand angeschlossen wird und wegzuführendes Bodenwasser sammelt, wobei der Ablauftopf in die vertikale Wand eingebaut wird und das Bodenwasser hinter der Wandablauföffnung gesammelt und in den Ablauftopf geleitet wird, sowie durch eine entsprechende sanitäre Einrichtung.
  • Der erfindungsgemäße Bodenablauf kann vollständig in eine Wand, beispielsweise in eine Vorwand oder Gebäudewand eingebaut werden. Der Duschplatz ist damit unabhängig vom Ablauf frei gestaltbar. Da der Duschplatz keinen Ablaufdeckel und auch keine Duschwanne benötigt, kann dieser besonders behindertengerecht gestaltet werden. Die Ablaufvorrichtung ist auch in ästhetischer bzw. in architektonischer Hinsicht vorteilhaft, da die Ablauföffnung sehr unauffällig gestaltet werden kann. Sie kann beispielsweise als vergleichsweise schmaler Schlitz am unteren Ende einer Wand gestaltet werden. Das Wasser kann dann sehr wirksam vom Boden in diesen Schlitz bzw. in diese Ablauföffnung ablaufen. Vorzugsweise ist hierbei der Boden zur Ablauföffnung hin geneigt ausgebildet. Der erfindungsgemäße Ablauf eignet sich jedoch beispielsweise auch für den Ablauf von Bodenwasser in einer Küche oder in sonst einem Raum, in dem Bodenwasser abgeführt werden muss.
  • Vorzugsweise weist das Einlaufgehäuse eine Wandung mit einer seitlichen Öffnung auf, durch die das wegzuführende Bodenwasser in das Einlaufgehäuse fließen kann.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist ein Einlaufgehäuse mit einer Abdeckung vorgesehen, die für eine Reinigung oder Revision abnehmbar ist. Die Abdeckung ist beispielsweise eine Platte, welche über der Ablauföffnung angeordnet ist. Sie kann beispielsweise aufgerastet sein. Sie kann beispielsweise aus einem Metall oder einem anderen Material, beispielsweise Stein oder Holz hergestellt werden. Vorzugsweise ist diese ebenfalls im Wesentlichen bündig zu einer Frontseite der vertikalen Wand. Nach dem Entfernen der Abdeckung ist der Ablauftopf für eine Revision oder Reinigung gut zugänglich. Beispielsweise könnte eine Tauchtasse oder ein Tauchrohr des Ablauftopfes ausgebaut und das Gehäuse gereinigt werden. Nach einer Revision bzw. Reinigung muss lediglich die Abdeckung aufgebracht, beispielsweise aufgerastet werden.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung bildet das Einlaufgehäuse mit dem Ablauftopf eine Einheit. Dies ermöglicht eine besonders einfache Montage. Beispielsweise kann diese Einheit als Montageeinheit in eine Vorwand eingebaut werden. Eine besonders einfache, schnelle und sichere Montage ergibt sich dann, wenn die Einheit mit der Vorwand eine vormontierte Einheit bildet.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Einlaufgehäuse unmittelbar über dem Ablauftopf angeordnet ist. Dies ermöglicht eine besonders platzsparende Anordnung. Diese eignet sich dann insbesondere für eine Dusche, die in einer Ecke eines Raumes angeordnet ist. Ein besonders einfacher und platzsparender Aufbau ergibt sich dann, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung das Einlaufgehäuse kastenförmig ausgebildet ist und vorzugsweise zudem eine vordere Öffnung aufweist, welche die genannte vertikale Ablauföffnung bildet. Das kastenförmige Einlaufgehäuse eignet sich insbesondere für den Einbau in eine Vorwand.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Wandablauföffnung ein sich horizontal und vertikal erstreckender Schlitz. Der Schlitz ist insbesondere bündig in einer Wand angeordnet und kann besonders unauffällig und dennoch so gestaltet werden, dass das Duschwasser schnell abfließen kann. Der Bodenablauf ist vorzugsweise in eine vertikale Wand eingebaut oder einbaubar. Die Wand kann eine Gebäudewand oder auch eine Vorwand sein. Im Fall einer Gebäudewand ist die Vorrichtung in eine entsprechende Öffnung der Gebäudewand eingesetzt. Die Vorwand kann an sich eine beliebige Vorwand sein und beispielsweise als Gestell aus vertikalen und horizontalen Profilen hergestellt sein. Sie kann auch für eine Dusche vorgesehen sein, die wenigstens eine Armatur zur Bedienung eines Duschkopfes aufweist.
  • Ferner weist das Ablaufgehäuse vorzugsweise einen Flansch auf, der an die Wandablauföffnung anlegbar ist und diesen als Rahmen wenigstens bereichsweise umgibt.
  • Ferner kann das Einlaufgehäuse einen Innenraum aufweisen, der über dem Ablauftopf angeordnet ist und durch den der Ablauftopf revidierbar ist.
  • Die Erfindung betrifft auch eine sanitäre Einrichtung mit einem erfindungsgemäßen Bodenablauf. Der Bodenablauf ist bei dieser Einrichtung in eine Öffnung der vertikalen Wand eingebaut. Vorzugsweise ist hier die Wandablauföffnung im Wesentlichen bündig zu einer Frontseite dieser vertikalen Wand.
  • Die Wandablauföffnung kann sich bei der sanitären Einrichtung von einer Oberseite des Gebäudebodens vertikal nach oben erstrecken, sodass Bodenwasser vom Gebäudeboden unmittelbar in das Einlaufgehäuse fließen kann.
  • Die Einrichtung ist nach einer Weiterbildung eine Dusche, die einen Duschplatz aufweist, der von einem Bodenaufbau mit einer Oberseite gebildet wird. Das Einlaufgehäuse befindet sich im Wesentlichen über der Ebene dieser Oberseite und der Ablauftopf unter dieser Ebene. Vorzugsweise ist der Ablauftopf auf einen Rohboden abgestellt und besitzt eine Höhe, die im Wesentlichen der Höhe des Bodenaufbaus entspricht. Dies ermöglicht insbesondere das Verlegen der Entsorgungsleitung im Bodenaufbau. Das Duschwasser gelangt dann somit von der Oberseite des Duschplatzes im Wesentlichen horizontal durch die Ablauföffnung zum Geruchsverschluss, strömt dann vertikal nach unten in den Geruchsverschluss und dann von diesem wieder im Wesentlichen horizontal in die Entsorgungsleitung.
  • Die sanitäre Einrichtung kann also einen Duschplatz bilden, von dem aus das Bodenwasser unmittelbar in die Wandablauföffnung fließen kann.
  • Die vertikale Wand kann insbesondere eine Vorwand sein, welche an einem unteren Ende die genannte Wandablauföffnung aufweist und in welche der Bodenablauf eingebaut ist.
  • Die sanitäre Einrichtung weist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung eine Vorwand auf, die mit dem Bodenablauf eine vorgefertigte Montageeinheit bildet. Bei der Montage der Vorwand wird somit gleichzeitig auch der Bodenablauf montiert.
  • Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zum Montieren einer sanitären Einrichtung. Bei diesem Verfahren wird in einem ersten Schritt der Ablauftopf auf einem Rohboden angeordnet und kann vorzugsweise dann mit einer Entsorgungsleitung verbunden werden. Auf dem Rohboden wird anschließend ein Bodenaufbau erstellt, der eine Oberseite besitzt, die im Wesentlichen bündig zur Oberseite des Geruchsverschlusses ist.
  • Dabei können das Einlaufgehäuse und der Ablauftopf als Einheit auf dem Rohboden angeordnet werden.
  • Die Montage kann dann besonders schnell und sicher durchgeführt werden, wenn eine Vorwand verwendet wird, in welcher der Bodenablauf integriert ist. Die Vorwand kann dann zusammen mit dem Bodenablauf auf einem Rohboden montiert und anschließend der Bodenaufbau errichtet werden.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie der Zeichnung.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: schematisch ein vertikaler Schnitt durch eine Dusche mit einer erfindungsgemäßen Ablaufvorrichtung,
  • 2: eine Ansicht der Dusche gemäß 1,
  • 3: ein Schnitt durch die Dusche gemäß 1, jedoch ohne Bodenaufbau und Armaturen,
  • 4: eine Ansicht der Anordnung gemäß 3,
  • 5: ein Schnitt entlang der Linie V-V der 3,
  • 6: eine weitere Ansicht der Dusche gemäß 1 und
  • 7: ein Schnitt entlang der Linie VII-VII der 4.
  • Die in den 1 und 2 gezeigte Dusche 1 ist in einem Gebäuderaum angeordnet, der einen Gebäudeboden mit einem Rohboden 2 und einen Bodenaufbau 3 sowie eine Gebäudewand 4 aufweist. Der Bodenaufbau 3 kann ein an sich üblicher Fertigboden sein und weist eine Oberseite 24 auf, die vorzugsweise zu einer Wandablauföffnung 13 hin geneigt ist. Im Bodenaufbau 3 verläuft eine Entsorgungsleitung 19, die an einen Geruchsverschluss 14 eines Ablauftopfes 16 angeschlossen ist und durch welche Duschwasser weggeführt werden kann.
  • Über dem Bodenaufbau 3 ist eine Vorwand 8 angeordnet, die auf den Rohboden 2 gestellt und mit der Gebäudewand 4 verbunden ist. Am unteren Ende der Vorwand 8 sind gemäß 4 wenigstens zwei im Abstand zueinander angeordnete ausziehbare Füße 20 angeordnet. Mit diesen ist die Vorwand 8 auf den Rohboden 2 abgestellt und auf diesem befestigt. Auf einer Rückseite der Vorwand 8 sind Versorgungsleitungen 7 angeordnet, an welche eine Duscharmatur 6 oder auch andere Armaturen angeschlossen sind und die nach unten und gemäß 2 in den Bodenaufbau 3 geführt an ein hier nicht gezeigtes Versorgungsnetz angeschlossen sind. Die Armatur 6 ist in einen Kasten 21 eingebaut, der in eine Öffnung 25 der Vorwand 8 eingesetzt ist. Die Vorwand 8 ist insbesondere eine Duschwand, die parallel zu einer Gebäudewand 4 oder auch in eine Ecke eines Raumes gestellt werden kann, wie die 5 bis 7 zeigen.
  • Die Vorwand 8 besitzt in einem unteren Bereich eine Öffnung 10, in die ein Einlaufgehäuse 12 eingesetzt ist. Unter dem Einlaufgehäuse 12 ist gemäß 1 der Ablauftopf 16 angeordnet, in dem sich ein Geruchsverschluss 14 befindet und der mit dem Einlaufgehäuse 12 einen Bodenablauf 9 für das Duschwasser bildet. Das Einlaufgehäuse 12 ist beispielsweise kastenförmig ausgebildet und besitzt eine vordere sich vertikal erstreckende Öffnung 26, die eine sich vertikal erstreckende Wandablauföffnung 13 bildet und die wenigstens bereichsweise von einer Abdeckung 11 abgedeckt ist. Die Abdeckung 11 ist von einem Rahmen 17 umgeben, der zu einer Vorderseite 23 der Vorwand 8 bündig ist. Der Rahmen 17 kann als Rand oder Flansch des Einlaufgehäuses 12 ausgebildet sein. Die Abdeckplatte 11 kann bezüglich dieser Vorderseite 23 etwas vorstehend sein, wie die 7 zeigt. Das Einlaufgehäuse 12 sammelt das wegzuführende Wasser und leitet es zum Ablauftopf 16, wie in 7 mit Pfeilen 34 angedeutet ist.
  • Die Abdeckplatte 11 kann an sich aus einem beliebigen Material hergestellt werden, beispielsweise aus Kunststoff, Metall, Stein oder Holz. Sie kann lösbar montiert, beispielsweise aufgerastet oder aufgeschraubt sein. Hinter der Abdeckung 11 befindet sich im Gehäuse 12 ein Innenraum 18, der sich über dem Geruchsverschluss 14 befindet und der bei abgenommener Abdeckung 11 eine Revision und Reinigung des Geruchsverschlusses 14 ermöglicht.
  • Der Ablauftopf 16 besitzt eine in 7 gezeigte obere Einlauföffnung 35, in die ein für Wasser durchlässiger Deckel 27 eingesetzt ist. Bei abgenommener Abdeckung 11 kann der Deckel 27 abgenommen und ein hier nicht gezeigtes aber an sich übliches Tauchrohr zur Reinigung entfernt werden. Nach einer Revision und Reinigung wird die Abdeckung 11 wieder aufgesetzt, beispielsweise aufgerastet oder aufgeschraubt.
  • Das Einlaufgehäuse 12 ist mit dem Ablauftopf 16 dicht verbunden. Die Verbindung enthält beispielsweise eine Manschettendichtung 29 oder eine andere geeignete Dichtung, welche zwischen dem Ablaufgehäuse 12 und dem Ablauftopf 16 angeordnet ist und welche gewährleistet, dass Duschwasser oder anderes Bodenwasser, das in das Einlaufgehäuse 12 strömt, diesen immer durch den Geruchsverschluss 14 verlässt. Das Einlaufgehäuse 12 und der Ablauftopf 16 bilden vorzugsweise eine Einheit. Das Einlaufgehäuse 12 kann am Ablauftopf 16 angeformt oder lösbar mit diesem verbunden, beispielsweise verschraubt oder verrastet sein.
  • Die Verbindungsstelle zwischen dem Einlaufgehäuse 12 und dem Ablauftopf 16 befindet sich im Wesentlichen in einer Ebene, welche durch die Oberseite 24 des Bodenaufbaus 3 gebildet wird. Das Einlaufgehäuse 12 befindet sich somit über dieser Ebene und der Ablauftopf 16 unter dieser Ebene. Die Einlauföffnung 13 erstreckt sich von dieser Ebene aus vertikal nach oben und auch horizontal, wie die 2 zeigt. Sie ist als Schlitz ausgebildet und in der Ansicht gemäß 2 etwa mittig in der Vorwand 8 angeordnet. Seitlich ist die Ablauföffnung 13 durch den Rahmen 17 und nach oben durch die Abdeckung 11 begrenzt. Wie insbesondere die 7 zeigt, dichtet der Rahmen 17 die Öffnung 10 der Vorwand 8 ab, sodass das wegzuführende Bodenwasser ausschließlich gemäß den Pfeilen 34 in das Einlaufgehäuse 12 abfließt. Eine beispielsweise U-förmige und sich vertikal erstreckende Wandung 36 des Einlaufgehäuses 12 sammelt das Bodenwasser und leitet es zum Ablauftopf.
  • Der Bodenablauf 9 bildet vorzugsweise mit der Vorwand 8 eine Montageeinheit. Grundsätzlich kann der Bodenablauf 9 jedoch auch ohne Vorwand 8 montiert werden. Er kann beispielsweise in eine hier nicht gezeigte Öffnung der Gebäudewand 4 eingesetzt werden. Die Montage wird aber wesentlich vereinfacht, wenn die Vorwand 8 mit dem Bodenablauf 9 eine vormontierte Einheit bildet. Der Bodenablauf 9 wird vorzugsweise vormontiert und kann am Montageort mit der Vorwand 8 als Einheit montiert werden.
  • Nachfolgend wird beispielhaft anhand der 3 bis 7 die Montage der Dusche 1 erläutert. Die Dusche 1 kann nach der Fertigstellung des Rohbodens 2 und der Gebäudewand 4 erfolgen. In einem ersten Montageschritt wird die Vorwand 8 mit dem vormontierten Bodenablauf 9 mit den Füssen 20 in geeignetem Abstand zur Gebäudewand 4 auf den Rohboden 2 abgestellt, und auf Fertigbodenhöhe eingestellt, beispielsweise mit hier nicht gezeigten Befestigungsschrauben befestigt. Mit hier nicht gezeigten Befestigungsmittel wird dann die Vorwand 8 an der Gebäudewand 4 befestigt. Zwischen der Vorwand 8 und der Gebäudewand 4 ist damit ein Raum 30 gebildet, in welchen der Bodenablauf 9 hineinragt und in welchem die Wasserleitungen 7 verlaufen. Die oberen Enden dieser Wasserleitungen 7 ragen in den Kasten 21, der die Vorwand 8 frontseitig überragt, wie die 3 und 5 zeigen. Der Raum 30 ist oben von einer Deckenwand 22 (6) abgeschlossen. Ist die Dusche 1 für eine Ecke eines Raumes vorgesehen, so ist diese Deckenwand 22 gemäß 6 entsprechend dreieckig ausgebildet. Zudem besitzt die Vorwand 8 gemäß 5 seitlich entsprechend geneigte Flächen 28, welche an die Gebäudewand 4 anlegbar sind.
  • Nach der Montage der Vorwand 8 wird an einen Ablaufstutzen 15 des Ablauftopfes 16 die Entsorgungsleitung 19 angeschlossen, die selbstverständlich zur Horizontalen etwas geneigt ist. Anschließend wird der Bodenaufbau 3 erstellt. Die Oberseite 24 wird hierbei so ausgebildet, dass diese zur Wandablauföffnung 13 etwas geneigt ist und den unteren Abschluss der Wandablauföffnung 13 bildet. Der Bodenaufbau 3 kann an sich beliebig hergestellt werden. Er kann beispielsweise aus einer geeigneten Gussmasse gegossen werden. Er kann aber beispielsweise auch aus Stein oder Holz hergestellt werden.
  • Nach der Fertigstellung des Bodenaufbaus 3 wird der Kasten 21 abgelängt, sodass er frontseitig bündig ist mit der Vorderseite 23 der Vorwand 8. Nun wird die Armatur 6 in den Kasten 21 eingesetzt und an die Leitungen 7 angeschlossen. Auf die Frontsei te der Vorwand 8 kann schließlich eine Verkleidung oder Fliesen aufgebracht werden, zu welcher die Abdeckung 11 bündig sein kann. Über der Vorwand 8 kann schließlich gemäß den 1 und 2 ein Duschkopf 5 montiert werden. Dieser ist hier lediglich schematisch gezeigt und selbstverständlich an die Leitungen 7 angeschlossen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1775395 A [0002]
    • - GB 2315211 A [0003]

Claims (30)

  1. Verwendung eines Bodenablaufs mit einem Ablauftopf (16), der eine obere Öffnung für wegzuführendes Bodenwasser und einen an eine Entsorgungsleitung (19) anschließbaren Auslauf (15) aufweist, wobei der Bodenablauf ein Einlaufgehäuse (12) aufweist, das über der genannten Öffnung des Ablauftopfes (16) angeordnet ist, einseitig offen ist und an eine Wandablauföffnung (13) einer vertikalen Wand (4, 8) anschließbar ist, für eine sanitäre Einrichtung mit der vertikalen Wand (4, 8), wobei das Einlaufgehäuse (12) an die Wandablauföffnung (13) der vertikalen Wand (4, 8) angeschlossen wird und wegzuführendes Bodenwasser sammelt, wobei der Ablauftopf (16) in die vertikale Wand (4, 8) eingebaut wird und das Bodenwasser hinter der Wandablauföffnung (13) gesammelt und in den Ablauftopf geleitet wird.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, bei der der Bodenablauf vollständig in die Wand (4, 8) eingebaut wird.
  3. Verwendung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die sanitäre Einrichtung ohne Wanne ausgestaltet, insbesondere ein Duschplatz ohne Duschwanne, ist.
  4. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die sanitäre Einrichtung ein Duschplatz ist und der Ablauftopf (16) auf einem Rohboden abgestellt wird, wobei er eine Höhe besitzt, die im Wesentlichen der Höhe des Bodenaufbaus entspricht, im Bodenaufbau eine Entsorgungsleitung verlegt wird, das Einlaufgehäuse (12) über der Ebene der Bodenoberseite des Bodenaufbaus angeordnet und der Ablauftopf (16) unter dieser Ebene angeordnet wird.
  5. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) eine abnehmbare Abdeckung (11) aufweist.
  6. Verwendung nach Anspruch 5, bei der die Abdeckung (11) eine bündig mit der Frontseite der Wand abschließende Platte ist.
  7. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die vertikale Wand eine Vorwand (8) ist, welche an einem unteren Ende die genannte Wandablauföffnung (13) aufweist und in welche der Bodenablauf eingebaut oder einzubauen ist.
  8. Verwendung nach Anspruch 7, bei der der Bodenablauf in der Vorwand (8) vormontiert ist und mit ihr eine Montageeinheit bildet.
  9. Verwendung nach Anspruch 7 oder 8 in Verbindung mit Anspruch 5 oder 6, bei der die Abdeckung (11) einen zur Vorderseite der Vorwand (8) bündigen Rahmen (17) aufweist.
  10. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) und der Ablauftopf (16) eine Montageeinheit bilden.
  11. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Wandablauföffnung (13) ein sich horizontal erstreckender Schlitz ist.
  12. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) einen Flansch (17) aufweist, der an die Wandablauföffnung (13) anzulegen ist, um diesen als Rahmen wenigstens bereichsweise zu umgeben.
  13. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) eine Wandung (32) mit einer seitlichen Öffnung (31) aufweist, durch die das wegzuführende Bodenwasser in das Einlaufgehäuse (12) fließen kann und das Einlaufgehäuse (12) unmittelbar über dem Ablauftopf (16) angeordnet ist.
  14. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) kastenförmig ausgebildet ist.
  15. Verwendung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) einen Innenraum (18) aufweist, der über dem Ablauftopf (16) angeordnet ist und durch den der Ablauftopf (16) revidierbar ist.
  16. Sanitäre Einrichtung mit einer vertikalen Wand (4, 8) und einem Bodenablauf, wobei der Bodenablauf mit einem Ablauftopf (16) versehen ist, der eine obere Einlauföffnung (35) für wegzuführendes Bodenwasser und einen an eine Entsorgungsleitung (19) anschließbaren Auslauf (15) aufweist und in dem ein Geruchsverschluss (14) angeordnet ist, wobei der Bodenablauf ein Einlaufgehäuse (12) aufweist, das über der genannten oberen Einlauföffnung (35) des Ablauftopfes (16) angeordnet ist, das an einer sich vertikalen erstreckenden Öffnung (31) einseitig offen ist und wegzuführendes Bodenwasser sammelt und zur genannten Einlauföffnung (35) des Ablauftopfs (16) leitet, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung des Einlaufgehäuses (12) an eine Wandablauföffnung (13) der vertikalen Wand (4, 8) angeschlossen ist, wobei der Ablauftopf (16) in die genannte vertikale Wand (4, 8) eingebaut ist und das Bodenwasser hinter der Wandablauföffnung (13) gesammelt und in den Ablauftopf geleitet wird.
  17. Sanitäre Einrichtung nach Anspruch 16, bei der der Bodenablauf vollständig in die Wand (4, 8) eingebaut ist.
  18. Sanitäre Einrichtung nach Anspruch 16 oder 17, die ohne Wanne ausgestaltet, insbesondere ein Duschplatz ohne Duschwanne, ist.
  19. Sanitäre Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, die ein Duschplatz ist, wobei der Ablauftopf (16) auf einem Rohboden abgestellt ist und eine Höhe besitzt, die im Wesentlichen der Höhe des Bodenaufbaus entspricht, im Bodenaufbau an eine Entsorgungsleitung verlegt ist, das Einlaufgehäuse (12) über der Ebene der Bodenoberseite des Bodenaufbaus angeordnet und der Ablauftopf (16) unter dieser Ebene angeordnet ist.
  20. Sanitäre Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) eine abnehmbare Abdeckung (11) aufweist.
  21. Sanitäre Einrichtung nach Anspruch 20, bei der die Abdeckung (11) eine bündig mit der Frontseite der Wand abschließende Platte ist.
  22. Sanitäre Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die vertikale Wand eine Vorwand (8) ist, welche an einem unteren Ende die genannte Wandablauföffnung (13) aufweist und in welche der Bodenablauf eingebaut ist.
  23. Sanitäre Einrichtung nach Anspruch 22, bei der der Bodenablauf in der Vorwand (8) vormontiert ist und mit ihr eine Montageeinheit bildet.
  24. Sanitäre Einrichtung nach Anspruch 22 oder 23 in Verbindung mit Anspruch 20 oder 21, bei der die Abdeckung (11) einen zur Vorderseite der Vorwand (8) bündigen Rahmen (17) aufweist.
  25. Sanitäre Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) und der Ablauftopf (16) eine Montageeinheit bilden.
  26. Sanitäre Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Wandablauföffnung (13) ein sich horizontal erstreckender Schlitz ist.
  27. Sanitäre Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) einen Flansch (17) aufweist, der an die Wandablauföffnung (13) anzulegen ist, um diesen als Rahmen wenigstens bereichsweise zu umgeben.
  28. Sanitäre Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) eine Wandung (32) mit einer seitlichen Öffnung (31) aufweist, durch die das wegzuführende Bodenwasser in das Einlaufgehäuse (12) fließen kann und das Einlaufgehäuse (12) unmittelbar über dem Ablauftopf (16) angeordnet ist.
  29. Sanitäre Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) kastenförmig ausgebildet ist.
  30. Sanitäre Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Einlaufgehäuse (12) einen Innenraum (18) aufweist, der über dem Ablauftopf (16) angeordnet ist und durch den der Ablauftopf (16) revidierbar ist.
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