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DE20107708U1 - Leuchte - Google Patents

Leuchte

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DE20107708U1
DE20107708U1 DE20107708U DE20107708U DE20107708U1 DE 20107708 U1 DE20107708 U1 DE 20107708U1 DE 20107708 U DE20107708 U DE 20107708U DE 20107708 U DE20107708 U DE 20107708U DE 20107708 U1 DE20107708 U1 DE 20107708U1
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DE
Germany
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connection
luminaire according
unit
lighting
housing
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DE20107708U
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English (en)
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Publication of DE20107708U1 publication Critical patent/DE20107708U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V23/00Arrangement of electric circuit elements in or on lighting devices
    • F21V23/06Arrangement of electric circuit elements in or on lighting devices the elements being coupling devices, e.g. connectors
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S2/00Systems of lighting devices, not provided for in main groups F21S4/00 - F21S10/00 or F21S19/00, e.g. of modular construction
    • F21S2/005Systems of lighting devices, not provided for in main groups F21S4/00 - F21S10/00 or F21S19/00, e.g. of modular construction of modular construction
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S4/00Lighting devices or systems using a string or strip of light sources
    • F21S4/20Lighting devices or systems using a string or strip of light sources with light sources held by or within elongate supports

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Description

2201/G/016
" *"*"UlIIfHEh & Naumann
Gewerblicher Rechtsschutz· Intellectual Property Heidelberg, 7. Mai 2001/kb
Gebrauchsmusteranmeldung
des Herrn betreffend eine
Leonhard Bopp Tannweg 6
74838 Limbach
"Leuchte"
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* &bgr; &bgr; ■
Repräsentanz Spanien Luisenstraße
E - 03720 Bepjssa,.4ilicaote . . Dr69115 Heidelberg
.··..·*. .: Ctf'ntiahoia, M(2)L-Sß-' > '· Tflefon+49 6221/6043-0
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e-mail: un@hd-patent.de
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Die Erfindung betrifft eine Leuchte, insbesondere Wand- oder Deckenleuchte, mit einem mit dem elektrischen Netz unmittelbar oder mittelbar verbindbaren elektrischen Anschluss und über den elektrischen Anschluss gespeisten Leuchtmitteln.
Leuchten der gattungsbildenden Art sind seit langem aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen. So gibt es beispielsweise Deckenleuchten mit einem besonderen Anschluss und sich daran anschließenden Leuchtmitteln, wobei die Leuchtmittel, beispielsweise unterschiedliche Lampenschirme, dem Anschluss fest zugeordnet sind.
Alternativ zu herkömmlichen Deckenleuchten gibt es im Niedervoltbereich sogenannte Seilsysteme, bei denen sich die einzelnen Leuchtmittel vom Anschluss mehr oder weniger entfernen lassen. Aufgrund der dort vorgegebenen gespannten, als Stromleiter dienenden Stahlseile ist jedoch die Variabilität in Bezug auf eine Positionierung der Leuchtmittel begrenzt. Abgesehen davon verursacht der dort erforderliche Transformator einen steten Energieverbrauch. Sekundärseitig treten große elektromagnetische Felder auf. Die Länger sekundärseitiger Leitungen ist stark limitiert.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine gattungsbildende Leuchte derart auszugestalten und weiterzubilden, dass mit einfachen Mitteln ein höchstes Maß an Variabilität sowohl in der Ausgestaltung als auch in der Verwendung der Leuchte gegeben ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst. Danach ist die gattungsbildende Leuchte dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Anschluss einer als Stromverteiler dienenden Anschlusseinheit und die Leuchtmittel einer davon unabhängigen Leuchteinheit zugeordnet sind und daß die Anschlusseinheit und die Leuchteinheit in separaten Gehäusen angeordnet, über ein elektrisches Kabel miteinander verbunden und entsprechen der Länge des Kabels unabhängig voneinander positionierbar sind.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass man ein hohes Maß an Variabilität und Flexibilität einer Leuchte dann erreichen kann, wenn der elektrische Anschluss einer ganz besonderen Anschlusseinheit und die Leuchtmittel einer davon unabhängigen
Leuchteinheit zugeordnet sind. Mit anderen Worten handelt es sich hier um voneinander unabhängige funktionale Einheiten, die jeweils für sich in einem Gehäuse untergebracht sind. Über ein elektrisches Kabel sind die beiden Einheiten miteinander verbunden und lassen sich entsprechend der Länge des Kabels unabhängig voneinander in einer Ebene aber auch im Raum positionieren. So könnte man beispielsweise die Anschlusseinheit an der Decke und die Leuchteinheit an der Wand befestigen, so dass sich ein ganz besonders markantes Erscheinungsbild der Leuchte ergibt. Bei mehreren Leuchteinheiten und gegebenenfalls Anschlusseinheiten lässt sich das Maß der Variabilität und Flexibilität entsprechend den voranstehenden Ausführungen vergrößern.
In vorteilhafter Weise weist die Anschlusseinheit mehrere Anschlüsse zum sternförmigen Anschließen von Leuchteinheiten und gegebenenfalls weiterer Anschlusseinheiten auf. Insoweit es möglich, die Anschlusseinheit unmittelbar an das elektrische Stromnetz anzuschließen und von dort aus die Anschlusseinheit als Verteiler zu verwenden, nämlich zum sternförmigen Anschließen mehrerer Leuchteinheiten. Neben der sternförmigen Anordnung von Leuchteinheiten ist es auch möglich, an die Anschlusseinheit beispielsweise eine weitere Anschlusseinheit anzuschließen, von der aus dann wiederum Leuchteinheiten mit Strom versorgt werden. Folglich ist neben einer sternförmigen Anordnung der Leuchteinheiten - um eine Anschlusseinheit herum - die lineare Verkettung von Leuchteinheiten, gegebenenfalls über verkettete Anschlusseinheiten, möglich.
Im Hinblick auf eine einwandfreie Optik der Leuchte ist es von Vorteil, wenn die Anschlüsse innerhalb des Gehäuses der Anschlusseinheit angeordnet sind. Die zur Verkettung erforderlichen Kabel lassen sich seitlich aus dem Gehäuse, möglichst in der Nähe der jeweiligen Anschlüsse, herausführen. Beliebige Anordnungen der dazu im Gehäuse erforderlichen Durchgänge sind denkbar.
Im Konkreten könnten die Anschlüsse der Anschlusseinheit als Anschlussbuchsen ausgeführt sein, so dass man dort weitere Leuchteinheiten und gegebenenfalls weitere Anschlusseinheiten über entsprechende Stecker anschließen kann. Das Gehäuse bzw. der Durchgang in das Gehäuse hinein könnte dabei derart ausgebildet sein, dass dort die Kabel hinreichend fest geklemmt und damit gesichert sind.
Ebenso ist es denkbar, dass jeder Anschluss eine elektrische Sicherung auf eine vorgegebene maximale elektrische Belastung aufweist, so dass eine Überlastung und ein daraus resultierender Schmorbrand wirksam vermieden ist. Eine solche Maßnahme ist insbesondere dann von Vorteil, wenn eine beliebige Verkettung weiterer Leuchteinheiten möglich ist und somit auch eine Überlastung der Verkabelung.
Zum Zwecke der Verkettung könnte die Leuchteinheit mindestens einen Anschluss zum Anschließen einer weiteren Leuchteinheit oder einer Anschlusseinheit aufweisen, wobei die weitere Anschlusseinheit dem Zwecke der weiteren Verkettung von Leuchteinheiten dient. Auch hier ist der Anschluss in vorteilhafter Weise im Gehäuse der Leuchteinheit angeordnet, so dass das Gehäuse Durchgänge zum Anschließen einer entsprechenden Verkabelung aufweist. Auch der Anschluss der Leuchteinheit könnte als Anschlussbuchse ausgeführt sein. Eine separate Absicherung im Wege einer elektrischen Sicherung ist auch hier möglich.
Insbesondere im Rahmen einer vorkonfektionierten Bereitstellung von Anschlusseinheiten und Leuchteinheiten ist es von Vorteil, wenn der Leuchteinheit ein zum Anschluss an eine Anschlusseinheit oder an eine vorgeschaltete Leuchteinheit dienendes elektrisches Kabel zugeordnet ist, wobei es sich dabei vorzugsweise um ein elektrisches Kabel handelt, welches am freien Ende einen Stecker zum Verbinden mit dem Anschluss bzw. zum Einstecken in die dort vorgesehene Buchse aufweist.
In weiter vorteilhafter Weise, insbesondere im Hinblick auf eine besonders vorteilhafte Optik, ist das elektrische Kabel auf der dem Anschluss gegenüberliegenden Seite des Gehäuses der Leuchteinheit angeordnet, so dass bei Verkettung der Leuchteinheit diese beidseitig einen Kabeleingang bzw. einen Kabelausgang aufweist. Im Lichte der voranstehenden Ausführungen wird deutlich, dass beliebige sternförmige Anordnungen wie auch Verkettungen von Leuchteinheiten möglich sind, wobei zur sternförmigen Anordnung mindestens eine Anschlusseinheit und zur linearen Anordnung von Leuchteinheiten neben einer ersten Anschlusseinheit nur noch Leuchteinheiten erforderlich sind. Inmitten einer Verkettung lässt sich durch Zwischenschaltung einer Anschlusseinheit abermals eine sternförmige Anordnung von
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Leuchteinheiten realisieren, die dann wieder in eine lineare Anordnung übergehen kann.
Eine jede Leuchteinheit umfasst mindestens ein Leuchtmittel, wobei es sich dabei um eine konventionelle Glühbirne oder um ein sonstiges Leuchtmittel - im Niederspannungsbereich oder auch im Hochspannungsbereich - handeln kann. Vorzugsweise umfasst eine Leuchteinheit drei Leuchtmittel, die gleichmäßig zueinander beabstandet sind. Beliebige andere Anordnungen sind denkbar.
In weiter vorteilhafter Weise werden die Leuchtmittel mit 220 Volt Wechselspannung betrieben, so dass es keine nachteilige Auswirkungen gibt, wie sie im Niedervoltbereich sekundärseitig durch starke Magnetfelder und hohe Spannungsabfälle bekannt sind.
Des Weiteren ist es möglich, dass die Leuchtmittel in bzw. an der Leuchteinheit hinsichtlich ihres Abstrahlwinkels verstellbar sind. Dazu könnte die das Leuchtmittel aufnehmende Fassung beweglich bzw. schwenkbar oder zumindest neigbar ausgestaltet sein. Auch ist es denkbar, dass die Leuchtmittel über eine Art Schwanenhals verstellbar sind.
Das Gehäuse sowohl der Anschlusseinheit als auch der Leuchteinheit könnte aus Kunststoff oder aber auch aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium, hergestellt sein. Die Verwendung beliebiger geeigneter Materialien ist denkbar, wobei die Verwendung von Kunststoff den Vorteil hat, dass keine besonderen Maßnahmen zur Erdung des Gehäuses erforderlich sind. Eine hinreichende Isolation ist obendrein gegeben.
Hinsichtlich einer konkreten Ausgestaltung des Gehäuses ist es von weiterem Vorteil, wenn dieses, d. h. sowohl das Gehäuse der Anschlusseinheit als auch das Gehäuse der Leuchteinheit, vorzugsweise längs geteilt und entsprechend der Teilung offenbar ist. Handelt es sich bei dem Gehäuse um ein Kunststoffgehäuse, könnte dieses aus zwei Spritzgussteilen komplettiert werden. Jedenfalls bietet es sich an, das Gehäuse mit einer Längsteilung zu versehen, um nämlich beispielsweise den oberen Teil des Gehäuses vom unteren Teil des Gehäuses abheben zu können. Die in das Gehäuse hinein und/oder aus dem Gehäuse herausführenden Kabel könnten
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zwischen den Gehäuseteilen geklemmt werden, so dass nach Entfernung des oberen Gehäuseteils bzw. des Gehäusedeckels ein freier Zugang zu dem Gehäuseinneren und zu den dort vorgesehenen Anschlüssen möglich ist. Ein hohes Maß an Flexibilität und Variabilität ist dadurch gegeben.
Insbesondere im Hinblick auf eine ganz besondere Ästhetik ist es von Vorteil, wenn das Gehäuse länglich ausgebildet ist. Insbesondere bei einer solchen Ausgestaltung des Gehäuses lässt sich ein ganz besonderer optischer Eindruck dadurch erzielen, dass sich nämlich die Gehäuse unterschiedlich orientiert befestigen lassen. Ebenso könnte man ein rundes Gehäuse vorsehen, wobei dann lediglich eine Verteilung der Gehäuse möglich ist, nicht jedoch eine einen besonderen optischen Effekt hervorrufende Orientierung. Insoweit ist eine längliche oder im Wesentlichen ovale Gehäuseform von ganz besonderem Vorteil.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Gehäuse eine identische oder ähnliche Form und Größe aufweisen, wobei das Gehäuse des Anschlussteils durchaus kleiner ausgebildet sein kann als das Gehäuse der Leuchtmittel. Die Verwendung identischer Gehäuseformen und -großen ist denkbar, wie auch die Verwendung unterschiedlicher Gehäuseformen und -großen. Ein höchstes Maß an Variabilität und Flexibilität ist auch dadurch erreicht.
Nun könnte das die Anschlusseinheit und Leuchteinheit bzw. Leuchteinheiten verbindende Kabel flexibel oder starr ausgebildet sein. Die Vorteile eines flexiblen Kabels könnte man mit den Vorteilen eines an sich starren Kabels kombinieren, nämlich dadurch, dass man ein an sich flexibles Kabel versteift, so dass eine beliebige, dabei jedoch definierte Formgebung der Kabelverbindung zwischen den jeweiligen Einheiten möglich ist. Im Konkreten könnte es sich bei dem elektrischen Kabel um ein vorzugsweise doppelt isoliertes Teflonkabel handeln. Dieses könnte mit einer aus Vollmaterial bestehenden, versteifenden Seele ausgestattet sein. Ebenso ist es möglich, dass das elektrische Kabel ein ganz besonderes versteifendes Element umfasst, wobei es sich dabei um eine das Kabel umgebende Stahlfeder bzw. Edelstahlfeder handeln kann. Beliebige Möglichkeiten zur Versteifung und definierten Formgebung sind realisierbar.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, anderseits auf die nachfolgende Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer schematischen Ansicht die grundsätzliche Ausgestaltung eines
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Leuchte unter Verwendung einer Anschlusseinheit und mehrerer Leuchteinheiten,
Fig. 2 in einer schematischen Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Leuchte, bei der unter Verwendung einer Anschlusseinheit drei Leuchteinheiten sternförmig und drei Leuchteinheiten linear zueinander angeordnet sind,
Fig. 3 in einer schematischen Ansicht eine lineare Anordnung von Anschlusseinheit und drei Leuchteinheiten, wobei diese jeweils drei Leuchtmittel umfassen und in ihrer Position veränderbar sind,
Fig. 4 in einer schematischen Ansicht die Verkettung von mehreren Anschlusseinheiten und Leuchteinheiten, wobei die Leuchteinheiten teilweise sternförmig und teilweise linear angeordnet sind,
Fig. 5 in einer schematischen Ansicht, wie in Fig. 3, die Verkettung von insgesamt sechs Leuchteinheiten, die beidseitig einer Anschlusseinheit angeordnet sind,
Fig. 6 in einer schematischen Ansicht, unter Verwendung einer Anschlusseinheit, die sternförmige Anordnung von Leuchteinheiten, wobei an die sternförmig angeordneten Leuchteinheiten weitere Leuchteinheiten linear angeschlossen sind und
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• ·
Fig. 7 in einer schematischen Ansicht, unter Verwendung mehrere Anschlusseinheiten, die sternförmige und lineare Anordnung mehrere Leuchteinheiten mit dazwischengeschalteten Anschlusseinheiten.
Die Fig. 1 bis 7 zeigen jeweils für sich gesehen eine als Wand oder Deckenleuchte verwendbare Leuchte, mit einem mit einem in den Fig. nicht gezeigten elektrischen Netz unmittelbar oder beispielsweise über einen Trafo mittelbar verbindbaren elektrischen Anschluss 1 und über den elektrischen Anschluss 1 gespeisten Leuchtmitteln 2.
Erfindungsgemäß ist der elektrische Anschluss 1 einer als Stromverteiler dienenden Anschlusseinheit 3 und sind die Leuchtmittel 2 einer davon unabhängigen Leuchteinheit 4 zugeordnet. Die Anschusseinheit 3 und die Leuchteinheit 4 sind dabei in separaten Gehäusen 5, 6 angeordnet, wobei die beiden Gehäuse 5, 6 über ein elektrisches Kabel 7 miteinander verbunden und entsprechend der Länge des Kabels 7 unabhängig voneinander an einer Wand und/oder Decke positionierbar sind.
Fig. 1 zeigt im Detail eine Anschlusseinheit 3, die über Anschlussleitungen 8 mit dem in der Fig. nicht gezeigten elektrischen Netz verbindbar ist. Innerhalb der Anschlusseinheit 3 sind insgesamt drei elektrische Anschlüsse 1 in Form von Anschlussbuchsen 9 vorgesehen, in die wiederum Stecker eingesteckt sind, die über das elektrische Kabel 7 mit der jeweiligen Leuchteinheit 4 verbunden sind.
Fig. 1 lässt des Weiteren erkennen, dass drei der insgesamt vier gezeigten bzw. angedeuteten Leuchteinheiten 4 sternförmig mit der Anschlusseinheit 3 verbunden sind. Die an unterster Stelle gezeigte Leuchteinheit 4 umfasst einen weiteren elektrischen Anschluss 1, der wiederum eine Anschlussbuchse 9 aufweist. Dort ist ebenfalls ein Stecker 10 eingesteckt, der über eine elektrisches Kabel 7 zu einer weiteren Leuchteinheit 4 führt. Insoweit sind diese beiden Leuchteinheiten 4 linear miteinander verbunden.
Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte in einer schematischen Ansicht, wobei auch dort unter Verwendung einer Anschlusseinheit 3 drei Leuchteinheiten 4 sternförmig zueinander angeordnet sind. Von der dort an oberster Stelle gezeigten Leuchteinheit 4 aus ist eine Verkettung mit zwei weiteren Leuchteinheiten 4 vorgesehen, die jeweils über Anschlussbuchsen 9 und Stecker 10 miteinander linear verbunden sind.
Fig. 3 zeigt in einer schematischen Ansicht eine lineare Verkettung von insgesamt drei Leuchteinheiten 4, wobei jede dieser drei Leuchteinheiten 4 jeweils für sich gesehen drei Leuchtmittel 2 umfasst. Das die Leuchteinheiten 4 untereinander und mit der Anschlusseinheit 3 verbindende elektrische Kabel 7 ist steif ausgeführt, so dass durch Biegen eine entsprechende Anordnung der Leuchteinheiten 4 und somit Formgebung der gesamten Leuchte in vorteilhafter Weise möglich ist. Die Pfeile 11 sollen einerseits die Anschlussmöglichkeiten und andererseits die Bewegungsmöglichkeiten der Leuchteinheiten 4 andeuten.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel sind mehrere Anschlusseinheiten 3 vorgesehen, an die sich wiederum jeweils drei Leuchteinheiten 4 sternförmig anschließen lassen. Von dort aus sind lineare Verkettungen von Leuchteinheiten 4 vorgesehen, wobei dazwischen wiederum eine Anschlusseinheit 3 - zur linearen Verkettung - angeordnet sein kann. Auch dort deuten die Pfeile 11 die Schwenkbarkeit der Leuchteinheiten 4 an, wobei jede Leuchteinheit 4 für sich gesehen wiederum fest der Wand und/oder Decke durch geeignete Befestigungsmittel zugeordnet sein kann. Hier wäre auch eine Klipptechnik, Stecktechnik oder eine Anbringung mittels Magneten denkbar, um nämlich eine reversible Formgebung der gesamten Leuchte erreichen zu können.
Fig. 5 zeigt die lineare Anordnung mehrere Leuchteinheiten 4, wobei mittig die Anschlusseinheit 3 vorgesehen ist. Von dieser Anschlusseinheit 3 gehen beidseits die Anschlüsse 1 für die Leuchteinheiten 4 ab, wobei die Anschlusseinheit 3 mit den Leuchteinheiten 4 und die Leuchteinheiten 4 untereinander über ein elektrisches Kabel 7 verbunden sind. Auch hier symbolisieren die Pfeile 11 die Schwenkbarkeit bzw. Veränderbarkeit der Anordnung.
Fig. 6 zeigt unter Verwendung einer einzigen Anschlusseinheit 3 die sternförmige Anordnung von Leuchteinheiten 4, wobei die sternförmig angeordneten Leuchteinheiten 4 linear mit weiteren Leuchteinheiten 4 verkettet sind. Wiederum deuten die Pfeile 11 auf die Variabilität der gesamten Anordnung hin.
Schließlich zeigt Fig. 7 die sternförmige und lineare Anordnung von zahlreichen Leuchteinheiten 4 unter Verwendung gleich mehrere Anschlusseinheiten 3. Abermals deuten die Pfeile 11 die Veränderbarkeit der Anordnung oder Ausrichtung an, wobei zwischen den Leuchteinheiten 4 beliebige Winkel realisierbar sind. Unterschiedliche Formen der Leuchteinheiten 4 bzw. deren Gehäuse 6 sowie unterschiedliche Bestükkungen der Leuchteinheiten 4 mit Leuchtmitteln 2 sind realisierbar.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, daß die zuvor rein willkürlich gewählten Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.

Claims (22)

1. Leuchte, insbesondere Wand- oder Deckenleuchte, mit einem mit dem elektrischen Netz unmittelbar oder mittelbar verbindbaren elektrischen Anschluss (1) und über den elektrischen Anschluss (1) gespeisten Leuchtmitteln (2), dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Anschluss (1) einer als Stromverteiler dienenden Anschlusseinheit (3) und die Leuchtmittel (2) einer davon unabhängigen Leuchteinheit (4) zugeordnet sind und dass die Anschlusseinheit (3) und die Leuchteinheit (4) in separaten Gehäusen (5, 6) angeordnet, über ein elektrisches Kabel (7) miteinander verbunden und entsprechen der Länge des Kabels (7) unabhängig voneinander positionierbar sind.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusseinheit (3) mehrere Anschlüsse (1) zum sternförmigen Anschließen von Leuchteinheiten (4) und ggf. weiterer Anschlusseinheiten (3) umfasst.
3. Leuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse innerhalb des Gehäuses (5) der Anschlusseinheit (3) angeordnet sind.
4. Leuchte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse der Anschlusseinheit (3) als Anschlussbuchsen (9) ausgeführt sind.
5. Leuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Anschluss (1) über eine elektrische Sicherung auf eine vorgegebene maximale elektrische Belastung abgesichert ist.
6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinheit (4) zum Zwecke der Verkettung mindestens einen Anschluss (1) zum Anschließen einer weiteren Leuchteinheit (4) oder einer Anschlusseinheit (3) aufweist.
7. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss (1) im Gehäuse (6) der Leuchteinheit (4) angeordnet ist.
8. Leuchte nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss (1) der Leuchteinheit (4) als Anschlussbuchse (9) ausgeführt ist.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchteinheit (4) ein zum Anschluss an eine Anschlusseinheit (3) oder an eine Leuchteinheit (4) dienendes elektrisches Kabel (7), vorzugsweise mit einem am freien Ende angeordneten Stecker (10), zugeordnet ist.
10. Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Kabel (7) auf der dem Anschluss (1) gegenüberliegenden Seite des Gehäuses (6) der Leuchteinheit (4) angeordnet ist.
11. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinheit (4) mehrere Leuchtmittel (2), vorzugsweise drei Leuchtmittel (2), umfasst.
12. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel (2) mit 220 Volt Wechselspannung betreibbar sind.
13. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel (2) in bzw. an der Leuchteinheit (4) hinsichtlich ihres Abstrahlwinkels verstellbar sind.
14. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) der Anschlusseinheit (3) und/oder der Leuchteinheit (4) aus Kunststoff hergestellt ist.
15. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) der Anschlusseinheit (3) und/oder der Leuchteinheit (4) aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium, hergestellt ist.
16. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) der Anschlusseinheit (3) und/oder der Leuchteinheit (4) vorzugsweise längs geteilt und entsprechend der Teilung öffenbar ist.
17. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5, 6) länglich ausgebildet ist.
18. Leuchte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5, 6) eine im wesentlichen ovale Form hat.
19. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuse (5, 6) unterschiedliche Formen und/oder Größen aufweisen.
20. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das die Gehäuse (5, 6) verbindende elektrische Kabel (7) zur definierten Formgebung versteift ist.
21. Leuchte nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem elektrischen Kabel (7) um ein vorzugsweise doppeltisoliertes Teflonkabel handelt.
22. Leuchte nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Kabel (7) ein versteifendes Element umfasst, vorzugsweise mit einer Stahlfeder, insbesondere einer Edelstahlfeder, überzogen ist.
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