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DE20106200U1 - Darreichungsvorrichtung für Speisen - Google Patents

Darreichungsvorrichtung für Speisen

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DE20106200U1
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food
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DE20106200U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • A47F7/0071Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for perishable goods

Landscapes

  • Table Equipment (AREA)
  • Food-Manufacturing Devices (AREA)

Description

Darreichungsvorrichtung für Speisen
Die Erfindung betrifft eine Darreichungsvorrichtung für Speisen.
Darreichungsvorrichtungen für Speisen sind derzeit allenfalls in Form von einfachen Präsentationskästen bekannt. Üblicherweise werden solche Speisen zum Beispiel auf Empfängen oder Messen verteilt und dann von umhergehenden Personal über Tabletts präsentiert oder auf einem kalten Buffet abgestellt. Bei den Speisen handelt es sich beispielsweise um Käsehäppchen oder Fleischbällchen, die zusammen, mit eventuellen Dekorationen auf einem Sticker aufgespießt sind und so hygienisch einwandfrei vom Gast verzehrt werden können, wobei der Sticker anschließend entsorgt wird. Diese Darreichungsform der Speisen hat zwar den Vorteil, dass auch größere Empfänge mit verhältnismäßig geringem Organisationsaufwand bedient werden können, hat jedoch den Nachteil, dass entweder sehr viel Personal notwendig ist, um die Speisen zu präsentieren oder ein Buffet nach kurzer Zeit verhältnismäßig unansehnlich wird. Darüber hinaus wird häufig eine etwas außergewöhnliche Präsentation von Appetitanregern gewünscht, so dass die herkömmlichen Tabletts nicht den Erwartungen des Gastgebers genügen. Insbesondere bei Empfängen oder Vernissagen kann dies der Fall sein.
Aufgabe der Erfindung ist daher, eine Darreichungsvorrichtung für Speisen zu schaffen, mit der Speisen einfach und optisch ansprechend Konsumenten dargereicht werden können.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Darreichungsvorrichtung eine Präsentationswand aufweist, die Sticker zur Aufnahme der Speisen und zumindest ein Aufhängemittel aufweist, über das sie hängend befestigt werden kann.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Darreichungsvorrichtung kann nun ein Speisenangebot besonders attraktiv präsentiert werden. Bevorzugt wird die Darreichungsvorrichtung neben der Präsentationswand auch einen Rahmen aufweisen, der diese Präsentationswand umgibt, so dass die Speisen über horizontal in
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die Wand eingesteckte Sticker innerhalb des Rahmens präsentiert werden können. Die so mit Speisen gefüllten Darreichungsvorrichtungen können leicht etwa in einer Galerie an eine Wand gehängt werden, wobei hier üblicherweise bereits Aufhängevorrichtungen vorhanden sind. Sind die Speisen weitgehend entnommen, kann die Vorrichtung einfach entnommen und durch eine neue ersetzt werden, ohne dass zum Präsentieren der Speisen ein gesonderter Tisch oder gar zusätzliches Personal erforderlich wären.
Die Speisen werden bevorzugt auf Sticker aufgesteckt, die in Aufnahmen in der Präsentationswand eingeschoben werden können. Hierzu kann die Präsentationswand entweder aus einem elastischen flexiblen Material gefertigt sein oder Aufnahmen aufweisen, in die Sticker eingesteckt werden können. Anstelle der Sticker können auch andere Speisenhalter verwendet werden, etwa kleine Löffel, deren Stiel als Spieß ausgebildet ist, so dass diese Löffel in die Präsentationswand eingesteckt werden können. Um ein Verdrehen um die Längsachse zu vermeiden, können diese spießartigen Löffelstiele mit einem Vierkant versehen sein, der in entsprechende Ausnehmungen der Präsentationswand eingreift. Alternativ kann ein löffelartiges Pfännchen auch zwei spießartige Verlängerungen aufweisen, die in zwei Aufnahmen eingesteckt werden können.
Die Sticker können fest mit der Präsentationswand verbunden sein, sie können aber auch lösbar in diese eingesteckt sein. Da die Sticker, sofern sie waagerecht aus der Präsentationswand herausragen, eine gewisse Verletzungsgefahr in sich bergen, kann es bei der bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sinnvoll sein, die Sticker mit einem an den Einsteckbereich angrenzenden flexiblen Bereich zu versehen. Auch eine Sollbruchstelle kann die Verletzungsgefahr verringern. Auf diese Weise kann der Sticker bei unbeabsichtigtem Anlehnen an die Präsentationswand abknicken und eine Verletzung einer Person ist ausgeschlossen. Einen weiteren Schutz vor Verletzungen bietet der Rahmen, der, sofern die Präsentationswand nicht eine entsprechende Größe aufweist, ebenfalls eine Abstützung einer gegen die Wand fallenden oder sich hieran abstützenden Person gewährleistet.
Der Rahmen bietet ferner den Vorteil, dass er, sofern er tiefer ist als die freie Länge der Sticker, eine Stapelhilfe für mehrere Präsentationswände bildet. So kann der Catering-Service bei Beliefern einer Galerie mehrere Darreichungsvorrichtungen übereinander stapeln und diese nacheinander im Gastronomieraum aufhängen. Bei
geeigneter Ausgestaltung können die leeren Darreichungsvorrichtungen dann zusätzlich auch als Tablett benutzt werden. Um das Stapeln der Darreichungsvorrichtungen zu erleichtern, können die Rahmen an der Rückseite mit hervorspringenden Kanten versehen sein, die bei Aufeinanderstapeln mehrerer Darreichungsvorrichtungen derart in die darunter angeordneten Rahmen eingreifen, dass die beiden gestapelten Vorrichtungen verschiebefrei miteinander verbunden sind. Diese hervorspringenden Kanten können von einfachen Klötzchen an der Unterseite gebildet sein, es ist auch möglich, dass der Rahmen nach hinten hervorspringend mit einer Kante versehen ist. Bei einer besonders einfachen und preiswerten Ausgestaltung kann die Präsentationswand im Verhältnis zum Rahmen nach hinten um eine kleine Strecke versetzt sein, so dass die Präsentationswand der oberen Darreichungsvorrichtung bei Aufeinanderstapeln in den Rahmen der unteren Darreichungsvorrichtung mit einem hinteren Bereich eingreift.
Die Darreichungsvorrichtung ist mit Aufhängemitteln versehen, die ein Aufhängen der Vorrichtung ermöglichen. Dies kann zum Beispiel eine Wandaufhängung sein, die in Verankerungen an einer vertikalen Wand einhängbar ist. Es kann sich hierbei um ein in der Galerie üblicherweise vorhandenes Leinensystem handeln, in das die Wandaufhängung leicht und einfach eingehakt werden kann. Auch eine Verbindung über normale Schienen oder Haken ist möglich. Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist die Darreichungsvorrichtung ein entnehmbares Aufhängemittel auf, so dass es je nach örtlicher Gegebenheit ausgetauscht und an die verschiedenen Wandaufhängungen angepasst werden kann.
Alternativ kann das Aufhängemittel auch mit einem tragenden Gestellt verbunden werden, so dass Personen über eine Tragehilfe die Darreichungsvorrichtung durch eine Menschenmenge tragen können. Diese Ausgestaltung ist besonders bei Volksfesten oder auch in den Galerien oder Museen bevorzugt. So kann neben der Darreichung üblicher Häppchen auch ein mobiler Sushi-Stand aufgebaut werden.
Der Rahmen weist bevorzugt an seiner Unterseite eine der inneren Seite zugewandte Auffangschale für Flüssigkeiten auf, die eventuell heruntertropfende Flüssigkeiten aufzunehmen vermag. Diese Auffangschale kann gleichzeitig als Ablage für die abgegessenen Sticker genutzt werden. Zusätzlich kann der Rahmen weitere Vorratsbehälter für Essbesteck aufweisen, so dass beispielsweise ein Plastikbesteck oder auch eine Serviette entnommen werden kann.
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Zur besonders bevorzugten Präsentation der Speisen kann der Rahmen eine die Präsentationswand beleuchtende Lichtquelle aufweisen, wobei bevorzugt der Rahmen mit einem inneren Hohlraum ausgebildet und aus einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Material gefertigt ist. Bei dieser Ausgestaltung kann der innenbeleuchtete Rahmen Licht auf die Präsentationswand werfen und so ein besonders elegantes Erscheinungsbild annehmen. Ein solcher Rahmen kann zum Beispiel aus Aluminium gefertigt sein, wobei die lichtdurchlässigen Bereiche von eingesetzten Kunststoff- oder Glaselementen gebildet sein können. Hier kann das Material zusätzlich eingefärbt werden, um so eine besonders extravagante Beleuchtung bieten zu können.
Der Rahmen kann vollständig lichtdurchlässig ausgebildet sein, etwa wenn er vollständig aus einem transparenten Kunststoff gefertigt ist. Bei einer anderen Ausgestaltung ist nur der innere Teil des Rahmens oder auch zu Markierungszwecken die vordere Kante des Rahmens lichtdurchlässig ausgebildet. So können beispielsweise verschiedene Arten von Speisen mit verschiedenen Farben beleuchtet werden. Eine verschiedenfarbige Beleuchtung bietet ferner die Möglichkeit, dass der Benutzer die Erneuerung der Darreichungsvorrichtung mit frischen Speisen erkennen kann. So kann er bereits aus größerer Entfernung sehen, dass sich der Gang zum Buffet wieder lohnt, zusätzlich wird ihm deutlich gemacht, dass das Buffet ständig aufgefrischt wird. Die Präsentationswand kann einstöckig ausgebildet sein.
Bei einer alternativen Ausgestaltung weist die Präsentationswand zunächst eine in dem Rahmen gehaltene Rückwand auf, die über Abstandshalter mit einer Vorsatzplatte verbunden sind. Die Vorsatzplatte weist in diesem Fall die Aufnahmen für die Sticker auf, während die Rückwand die Verbindung mit dem Rahmen gewährleistet. Diese Ausgestaltung kann eine Beleuchtung der Darreichungsvorrichtung auch über eine indirekte Beleuchtung erfolgen, die zwischen der Rückwand und der Vorsatzplatte angeordnet ist. In diesem Fall bietet sich besonders eine spiegelnde Oberfläche des Rahmeninneren an, da hier das indirekte Licht über diese Oberfläche auf die Speisen reflektiert werden kann.
Es ist auch möglich, die Rahmeninnenseite leicht konkav auszubilden, so dass das Licht auf bestimmte Bereiche der Vorsatzplatte geworfen wird. Die Vorsatzplatte selbst kann, wie auch die einstöckige Präsentationsplatte aus verschiedenstem Material angefertigt sein. Besonders elegant wirken hier Spiegelgläser oder Aluminium-
flächen, die zusätzlich leicht und hygienisch einwandfrei sauber zu halten sind. Es sind jedoch auch Kunststoffoberflächen oder gar behandelte Holzoberflächen möglich.
Die Stromversorgung für eine Beleuchtung der Darreichungsvorrichtung kann über einen in die Vorrichtung integrierten Akkumulator erfolgen, so dass ein Anschluss an ein öffentliches Stromnetz nicht notwendig ist. Dieser Akkumulator kann beispielsweise ebenfalls in den Rahmen integriert sein oder zwischen einer Vorsatzplatte und einer Rückwand angeordnet werden. Bei dieser Art der Stromversorgung ist eine besonders energiesparende Beleuchtung, etwa durch Leuchtdioden oder Leuchtstoffröhren, empfehlenswert, wobei der Rahmen als Leuchtstoffröhre ausgebildet sein kann, also als mit Leuchtgas gefüllter Kunststoffhohlkörper.
Alternativ kann die Darreichungsvorrichtung jedoch auch an ein Stromnetz angeschlossen werden; hierzu kann sie einen Stecker oder Buchse, eventuell über ein Kabel angeschlossen, aufweisen. Ein gewisser Kabelvorrat kann entweder hinten auf die Rückwand aufgelegt und über entsprechende Halterungen gehalten werden oder in den Rahmen eingeschoben werden. Insbesondere, falls die Beleuchtung zwischen einer Rückwand und einer Vorsatzplatte angeordnet ist, kann der nun freie Hohlraum des Rahmens zur Aufnahme eines Kabels genutzt werden. Zur Inbetriebsetzung einer solchen Vorrichtung kann dann einfach das Kabel aus dem Rahmen herausgezogen und an die nächstgelegene Steckdose angeschlossen werden.
Bei alternativen Ausgestaltungen kann der Rahmen aus einem Material mit einem sehr hohen Wärmespeicherkoeffizient gebildet sein. Diese Ausgestaltung bietet sich insbesondere dann an, wenn die Speisen warm oder kalt gehalten werden müssen. So kann beispielsweise ein zumindest teilmetallischer Rahmen nach Vorkühlung über längere Zeit das Temperaturniveau im Bereich der Darreichungsvorrichtung senken, so dass die Speisen frisch gehalten werden und das oft beobachtete Anlaufen beziehungsweise Austrocknen an den Rändern vermieden werden kann.
Schließlich kann der Rahmen auch über Scharniere mit einer vorderen Abdeckplatte versehen sein, die kühle Luft nicht oder nur schwer entweichen lässt. So kann die Darreichungsvorrichtung wie ein Schrank verschlossen werden. Bei dieser Ausgestaltung kann das Temperaturniveau besonders einfach gehalten werden, da kalte Luft aus dem Innenraum nicht abströmen kann. Die Abdeckplatte kann zweitürig
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ausgebildet sein oder auch, bei einer weiteren Ausgestaltung abnehmbar ausgebildet sein.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
In der Zeichnungen zeigt Figur 1 eine erfindungsgemäße Darreichungsvorrichtung mit einer Präsentationswand 1 und einem um die Präsentationswand 1 angeordneten Rahmen 3. Die Präsentationswand 1 ist hier von einer Rückwand und einer vorderen Vorsatzplatte gebildet, die kleiner als die Rückwand ist.
In der Vorsatzplatte sind Aufnahmen 6 angeordnet, in die Sticker 4 eingesteckt werden können. Auf diese Sticker 4 sind Speisen 2 aufgespießt, so dass diese leicht und einfach entnommen werden können. Im unteren Bereich des Rahmen ist eine Auffangschale angeordnet, die heruntertropfende Flüssigkeiten aufzunehmen vermag. Gleichzeitig können die abgegessenen Sticker 4 hier abgelegt werden.
Um zu verhindern, dass Sticker 4 wieder in die Aufnahme 6 zurückgesteckt werden, kann diese zum Beispiel durch eine hinter der Vorsatzplatte angeordnete und gegen die Kraft einer Drehfeder verdrehbaren Scheibe nach entnehmen eines Stickers 4 selbsttätig verschlossen werden. Zum Wiederbefüllen kann bei dieser Ausgestaltung die Vorsatzplatte beispielsweise abgenommen werden und die Schiebe von Hand zurückgedreht werden.
Bezuqszeichenliste:
1 Präsentationswand
2 Speise
3 Rahmen
4 Sticker
5 Aufhängemittel
6 Aufnahme

Claims (18)

1. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) mit einer Präsentationswand (1) und einem die Präsentationswand (2) umgebenden Rahmen (3), wobei die Präsentationswand (2) Sticker (4) zur Aufnahme der Speisen (2) und zumindest ein Aufhängemittel (5) aufweist, über das sie hängend befestigt werden kann.
2. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sticker (4) zumindest teilweise von Spießen gebildet sind, die in Aufnahmen (6) eingesteckt sind, die in der Präsentationswand (2) angeordnet sind.
3. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Sticker (4) fest mit der Präsentationswand (2) verbunden sind.
4. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sticker lösbar mit der Präsentationswand (4) verbunden sind.
5. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sticker (4) zur Bildung einer flexiblen Knickmöglichkeit einen flexiblen Bereich aufweisen.
6. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) eine Tiefe aufweist, die größer als die Länge der Sticker (4) ist.
7. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) am der Rückseite mit hervorspringenden Kanten versehen ist, die bei Aufeinanderstapeln mehrerer Darreichungsvorrichtungen derart in den darunter angeordneten Rahmen einer unteren Darreichungsvorrichtung eingreift, dass beide Darreichungsvorrichtungen verschiebefrei miteinander verbunden sind.
8. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängemittel (5) eine Wandaufhängung ist, die in eine Verankerung an einer vertikalen Wand einhängbar ist.
9. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängemittel (5) mit einem Tragegestell verbunden ist, die einer die Darreichungsvorrichtung tragenden Person angelegbar ist.
10. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) an seiner Unterseite eine dem Inneren zugewandte Auffangschale für Flüssigkeiten aufweist.
11. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) einen Vorratsbehälter für Essbesteck aufweist.
12. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) eine die Präsentationswand (2) beleuchtende Lichtquelle aufweist.
13. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) einen inneren Hohlraum aufweist und zumindest teilweise aus einem lichtdurchlässigen Material gefertigt ist, wobei die Lichtquelle innerhalb des Hohlraumes angeordnet ist.
14. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der inneren Hohlraum umlaufend ausgebildet ist und das lichtdurchlässige Material zumindest an den inneren Seiten des Rahmens angeordnet ist.
15. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationswand (2) von einer in dem Rahmen (4) gehaltenen Rückwand und einer mit der Rückwand über Abstandhalter verbundenen Vorsatzplatte gebildet ist.
16. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach Anspruch 12 und Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle hinter der Vorsatzplatte angeordnet ist.
17. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass er zum Speisen (2) der Lichtquelle mit Strom einen Anschluss an ein Stromnetz aufweist.
18. Darreichungsvorrichtung für Speisen (2) nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Akkumulator aufweist, der elektrisch mit der Lichtquelle verbunden ist.
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