DE10215800B4 - Darreichungsvorrichtung für Speisen - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Darreichungsvorrichtung für Speisen.
- Darreichungsvorrichtungen für Speisen sind derzeit allenfalls in Form von einfachen Präsentationskästen bekannt. Üblicherweise werden solche Speisen zum Beispiel auf Empfängen oder Messen verteilt und dann von umhergehenden Personal über Tabletts präsentiert oder auf einem kalten Buffet abgestellt. Bei den Speisen handelt es sich beispielsweise um Käsehäppchen oder Fleischbällchen, die zusammen mit eventuellen Dekorationen auf einem Aufspiessmittel aufgespießt sind und so hygienisch einwandfrei vom Gast verzehrt werden können, wobei das Aufspiessmittel anschließend entsorgt wird.
- Diese Darreichungsform der Speisen hat zwar den Vorteil, dass auch größere Empfänge mit verhältnismäßig geringem Organisationsaufwand bedient werden können, hat jedoch den Nachteil, dass entweder sehr viel Personal notwendig ist, um die Speisen zu präsentieren oder ein Buffet nach kurzer Zeit verhältnismäßig unansehnlich wird. Darüber hinaus wird häufig eine etwas außergewöhnliche Präsentation von Appetitanregern gewünscht, so dass die herkömmlichen Tabletts nicht den Erwartungen des Gastgebers genügen. Insbesondere bei Empfängen oder Vernissagen kann dies der Fall sein.
- Aufgabe der Erfindung ist daher, eine Darreichungsvorrichtung für Speisen zu schaffen, mit der Speisen einfach und optisch ansprechend Konsumenten dargereicht werden können.
- Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Darreichungsvorrichtung eine Präsentationsfläche in Form einer Präsentationswand oder auch eines an einer Person oder einer Ware zu befestigenden Formteils aufweist, in die Aufspiessmittel zur Aufnahme der Speisen eingesteckt werden können und die zumindest ein Befestigungsmittel aufweist, über das sie hängend oder mobil befestigt werden kann. Das Befestigungsmittel kann etwa ein Aufhängemittel oder auch ein Halteriemen sein.
- Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Darreichungsvorrichtung kann nun ein Speisenangebot besonders attraktiv präsentiert werden.
- Grundgedanke der Erfindung ist die Präsentation von Speisen in einer hängenden oder getragenen Weise. Die kann bei einer bevorzugten Ausgestaltung über eine Präsentationswand erfolgen, wobei neben der Präsentationswand auch ein optionaler Rahmen vorgesehen sein kann, der diese Präsentationswand umgibt, so dass die Speisen über horizontal in die Wand eingesteckte Aufspiessmittel innerhalb des Rahmens präsentiert werden können.
- Die so mit Speisen gefüllten Darreichungsvorrichtungen können leicht etwa in einer Galerie an eine Wand gehängt werden, wobei hier üblicherweise bereits Aufhängevorrichtungen vorhanden sind. Sind die Speisen weitgehend entnommen, kann die Vorrichtung einfach entnommen und durch eine neue ersetzt werden, ohne dass zum Präsentieren der Speisen ein gesonderter Tisch oder gar zusätzliches Personal erforderlich wären. Anstelle der Wand kann die Darreichungsvorrichtung auch an einem eigens vorgesehenen Ständer, etwa in Form, einer vertikalen Glas- oder Kunststoffwand, angeordnet sein, wobei die Präsentationswand anstelle der üblichen Steckverbindung auch über eine Magnethalterung mit der Wand befestigt sein kann.
- Die Speisen werden bevorzugt auf Aufspiessmittel aufgesteckt, die in Aufnahmen in der Präsentationswand eingeschoben werden können. Hierzu kann die Präsentationswand entweder aus einem elastischen flexiblen Material gefertigt sein oder Aufnahmen aufweisen, in die Aufspiessmittel eingesteckt werden können. Anstelle der Aufspiessmittel können auch andere Speisenhalter verwendet werden, etwa kleine Löffel, deren Stiel als Spieß ausgebildet ist, so dass diese Löffel in die Präsentationswand eingesteckt werden können. Um ein Verdrehen um die Längsachse zu vermeiden, können diese spießartigen Löffelstiele mit einem Vierkant versehen sein, der in entsprechende Ausnehmungen der Präsentationswand eingreift. Alternativ kann ein löffelartiges Pfännchen auch zwei spießartige Verlängerungen aufweisen, die in zwei Aufnahmen eingesteckt werden können.
- Die Aufspiessmittel können fest mit der Präsentationswand verbunden sein, sie können aber auch lösbar in diese eingesteckt sein. Da die Aufspiessmittel, sofern sie waagerecht aus der Präsentationswand herausragen, eine gewisse Verletzungsgefahr in sich bergen, kann es bei der bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sinnvoll sein, die Aufspiessmittel mit einem an den Einsteckbereich angrenzenden flexiblen Bereich zu versehen. Auch eine Sollbruchstelle kann die Verletzungsgefahr verringern. Auf diese Weise kann das Aufspiessmittel bei unbeabsichtigtem Anlehnen an die Präsentationswand abknicken und eine Verletzung einer Person ist ausgeschlossen. Einen weiteren Schutz vor Verletzungen bietet der Rahmen, der, sofern die Präsentationswand nicht eine entsprechende Größe aufweist, ebenfalls eine Abstützung einer gegen die Wand fallenden oder sich hieran abstützenden Person gewährleistet.
- Der Rahmen bietet ferner den Vorteil, dass er, sofern er tiefer ist als die freie Länge der Aufspiessmittel, eine Stapelhilfe für mehrere Präsentationswände bildet. So kann der Catering-Service bei Beliefern einer Galerie mehrere Darreichungsvorrichtungen übereinander stapeln und diese nacheinander im Gastronomieraum aufhängen. Bei geeigneter Ausgestaltung können die leeren Darreichungsvorrichtungen dann zusätzlich auch als Tablett benutzt werden. Um das Stapeln der Darreichungsvorrichtungen zu erleichtern, können die Rahmen an der Rückseite mit hervorspringenden Kanten versehen sein, die bei Aufeinanderstapeln mehrerer Darreichungsvorrichtungen derart in die darunter angeordneten Rahmen eingreifen, dass die beiden gestapelten Vorrichtungen verschiebefrei miteinander verbunden sind.
- Die hervorspringenden Kanten können von einfachen Klötzchen an der Unterseite gebildet sein, es ist auch möglich, dass der Rahmen nach hinten hervorspringend mit einer Kante versehen ist. Bei einer besonders einfachen und preiswerten Ausgestaltung kann die Präsentationswand im Verhältnis zum Rahmen nach hinten um eine kleine Strecke versetzt sein, so dass die Präsentationswand der oberen Darreichungsvorrichtung bei Aufeinanderstapeln in den Rahmen der unteren Darreichungsvorrichtung mit einem hinteren Bereich eingreift.
- Die Darreichungsvorrichtung ist mit Aufhängemitteln versehen, die ein Aufhängen der Vorrichtung ermöglichen. Dies kann zum Beispiel eine Wandaufhängung sein, die in Verankerungen an einer vertikalen Wand eingehängt ist. Es kann sich hierbei um ein in der Galerie üblicherweise vorhandenes Leinensystem handeln, in das die Wandaufhängung leicht und einfach eingehakt werden kann. Auch eine Verbindung über normale Schienen oder Haken ist möglich. Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist die Darreichungsvorrichtung ein entnehmbares Aufhängemittel auf, so dass es je nach örtlicher Gegebenheit ausgetauscht und an die verschiedenen Wandaufhängungen angepasst werden kann.
- Alternativ kann das Aufhängemittel auch mit einem tragenden Gestellt verbunden werden, so dass Personen über eine Tragehilfe die Darreichungsvorrichtung durch eine Menschenmenge tragen können. Diese Ausgestaltung ist besonders bei Volksfesten oder auch in den Galerien oder Museen bevorzugt. So kann neben der Darreichung üblicher Häppchen auch ein mobiler Sushi-Stand aufgebaut werden.
- Der Rahmen weist bevorzugt an seiner Unterseite eine der inneren Seite zugewandte Auffangschale für Flüssigkeiten auf, die eventuell heruntertropfende Flüssigkeiten aufzunehmen vermag. Diese Auffangschale kann gleichzeitig als Ablage für die abgegessenen Aufspiessmittel genutzt werden. Zusätzlich kann der Rahmen weitere Vorratsbehälter für Essbesteck aufweisen, so dass beispielsweise ein Plastikbesteck oder auch eine Serviette entnommen werden kann.
- Zur besonders bevorzugten Präsentation der Speisen kann der Rahmen eine die Präsentationswand beleuchtende Lichtquelle aufweisen, wobei bevorzugt der Rahmen mit einem inneren Hohlraum ausgebildet und aus einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Material gefertigt ist. Bei dieser Ausgestaltung kann der innenbeleuchtete Rahmen Licht auf die Präsentationswand werfen und so ein besonders elegantes Erscheinungsbild annehmen. Ein solcher Rahmen kann zum Beispiel aus Aluminium gefertigt sein, wobei die lichtdurchlässigen Bereiche von eingesetzten Kunststoff- oder Glaselementen gebildet sein können. Hier kann das Material zusätzlich eingefärbt werden, um so eine besonders extravagante Beleuchtung bieten zu können.
- Der Rahmen kann vollständig lichtdurchlässig ausgebildet sein, etwa wenn er vollständig aus einem transparenten Kunststoff gefertigt ist. Bei einer anderen Ausgestaltung ist nur der innere Teil des Rahmens oder auch zu Markierungszwecken die vordere Kante des Rahmens lichtdurchlässig ausgebildet. So können beispielsweise verschiedene Arten von Speisen mit verschiedenen Farben beleuchtet werden. Eine verschiedenfarbige Beleuchtung bietet ferner die Möglichkeit, dass der Benutzer die Erneuerung der Darreichungsvorrichtung mit frischen Speisen erkennen kann. So kann er bereits aus größerer Entfernung sehen, dass sich der Gang zum Buffet wieder lohnt, zusätzlich wird ihm deutlich gemacht, dass das Buffet ständig aufgefrischt wird.
- Bei einer alternativen Ausgestaltung weist die Präsentationswand zunächst eine in dem Rahmen gehaltene Rückwand auf, die über Abstandshalter mit einer Vorsatzplatte verbunden sind. Die Vorsatzplatte weist in diesem Fall die Aufnahmen für die Aufspiessmittel auf, während die Rückwand die Verbindung mit dem Rahmen gewährleistet. Diese Ausgestaltung kann eine Beleuchtung der Darreichungsvorrichtung auch über eine indirekte Beleuchtung erfolgen, die zwischen der Rückwand und der Vorsatzplatte angeordnet ist. In diesem Fall bietet sich besonders eine spiegelnde Oberfläche des Rahmeninneren an, da hier das indirekte Licht über diese Oberfläche auf die Speisen reflektiert werden kann.
- Es ist auch möglich, die Rahmeninnenseite leicht konkav auszubilden, so dass das Licht auf bestimmte Bereiche der Vorsatzplatte geworfen wird. Die Vorsatzplatte selbst kann, wie auch die einstöckige Präsentationsplatte aus verschiedenstem Material angefertigt sein. Besonders elegant wirken hier Spiegelgläser oder Aluminiumflächen, die zusätzlich leicht und hygienisch einwandfrei sauber zu halten sind. Es sind jedoch auch Kunststoffoberflächen oder gar behandelte Holzoberflächen möglich.
- Die Stromversorgung für eine Beleuchtung der Darreichungsvorrichtung kann über einen in die Vorrichtung integrierten Akkumulator erfolgen, so dass ein Anschluss an ein öffentliches Stromnetz nicht notwendig ist. Dieser Akkumulator kann beispielsweise ebenfalls in den Rahmen integriert sein oder zwischen einer Vorsatzplatte und einer Rückwand angeordnet werden. Bei dieser Art der Stromversorgung ist eine besonders energiesparende Beleuchtung, etwa durch Leuchtdioden oder Leuchtstoffröhren, empfehlenswert, wobei der Rahmen als Leuchtstoffröhre ausgebildet sein kann, also als mit Leuchtgas gefüllter Kunststoffhohlkörper.
- Alternativ kann die Darreichungsvorrichtung jedoch auch an ein Stromnetz angeschlossen werden; hierzu kann sie einen Stecker oder Buchse, eventuell über ein Kabel angeschlossen, aufweisen. Ein gewisser Kabelvorrat kann entweder hinten auf die Rückwand aufgelegt und über entsprechende Halterungen gehalten werden oder in den Rahmen eingeschoben werden. Insbesondere, falls die Beleuchtung zwischen einer Rückwand und einer Vorsatzplatte angeordnet ist, kann der nun freie Hohlraum des Rahmens zur Aufnahme eines Kabels genutzt werden. Zur Inbetriebsetzung einer solchen Vorrichtung kann dann einfach das Kabel aus dem Rahmen herausgezogen und an die nächstgelegene Steckdose angeschlossen werden.
- Bei alternativen Ausgestaltungen kann der Rahmen aus einem Material mit einem sehr hohen Wärmespeicherkoeffizient gebildet sein. Diese Ausgestaltung bietet sich insbesondere dann an, wenn die Speisen warm oder kalt gehalten werden müssen. So kann beispielsweise ein zumindest teilmetallischer Rahmen nach Vorkühlung über längere Zeit das Temperaturniveau im Bereich der Darreichungsvorrichtung senken, so dass die Speisen frisch gehalten werden und das oft beobachtete Anlaufen beziehungsweise Austrocknen an den Rändern vermieden werden kann.
- Schließlich kann der Rahmen auch über Scharniere mit einer vorderen Abdeckplatte versehen sein, die kühle Luft nicht oder nur schwer entweichen lässt. So kann die Darreichungsvorrichtung wie ein Schrank verschlossen werden. Bei dieser Ausgestaltung kann das Temperaturniveau besonders einfach gehalten werden, da kalte Luft aus dem Innenraum nicht abströmen kann. Die Abdeckplatte kann zweitürig ausgebildet sein oder auch, bei einer weiteren Ausgestaltung abnehmbar ausgebildet sein.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung kann einen Trägerkörper umfassen, dessen Oberfläche die Präsentationsfläche darstellt. Hier kann etwa ein geschäumter Kunststoff eingesetzt werden, der etwa ähnlich einem Schutzpolster für Sportler von Hilfspersonen getragen werden kann. Dieser Formkörper weist dann die Aufnahmen auf, die Befestigungsmittel können dann Haltegurte oder auch einfache Klettverschlüsse sein.
- Derartige Formkörper können auch an einer zu präsentierenden Ware selbst oder an Puppen befestigt werden. Bei Präsentation von exotischen Spezialitäten, beispielsweise Kängurufleisch, kann eine Nachbildung des Tieres mit den Formteilen bestückt werden, so dass ein zusätzlicher Werbeeffekt erzielt werden kann.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen.
- In den Zeichnungen zeigen
-
1 : eine erfindungsgemäße Darreichungsvorrichtung mit einer Präsentationswand1 und einem um die Präsentationswand1 angeordneten Rahmen3 und -
2 : eine alternative Ausgestaltung einer Darrreichungsvorrichtung mit einem T-förmigen Ständer und daran angehängter Präsentationswand. - In
1 ist eine Darreichungsvorrichtung dargestellt, die im wesentlichen von einer hängenden Präsentationswand1 gebildet ist. Die Präsentationswand1 weist hier eine Rückwand und eine vordere Vorsatzplatte auf, die kleiner als die Rückwand ist. In der Vorsatzplatte sind Aufnahmen6 angeordnet, in die Aufspiessmittel4 eingesteckt werden können. Auf diese Aufspiessmittel4 sind Speisen2 aufgespießt, so dass diese leicht und einfach entnommen werden können. Im unteren Bereich des Rahmen ist eine Auffangschale angeordnet, die heruntertropfende Flüssigkeiten aufzunehmen vermag. Gleichzeitig können die abgegessenen Aufspiessmittel4 hier abgelegt werden. - Um zu verhindern, dass Aufspiessmittel
4 wieder in die Aufnahme6 zurückgesteckt werden, kann diese zum Beispiel durch eine hinter der Vorsatzplatte angeordnete und gegen die Kraft einer Drehfeder verdrehbaren Scheibe nach entnehmen eines Aufspiessmittels4 selbsttätig verschlossen werden. Zum Wiederbefüllen kann bei dieser Ausgestaltung die Vorsatzplatte beispielsweise abgenommen werden und die Schiebe von Hand zurückgedreht werden. -
2 zeigt eine alternative Ausgestaltung der Erfindung, die als freistehende Darreichungsvorrichtung konzipiert wurde. Hier tritt an die Stelle der Wand eine freistehende doppelwandigen Glasscheibe mit einem T-artigen, von einer Aluminiumkonstruktion gebildeten Fußelement. Zu beiden Breitseiten weist die Glasscheibe zwei hervorspringende, zylindrische Haltebolzen7 als Befestigungsmittel auf. Die Präsentationsfläche ist mit korrespondierenden Bohrungen versehen und kann leicht auf die Haltebolzen aufgeschoben werden. Rückzugssperren könne unbeabsichtigtes Abziehen verhindern, solche Rückzugssperren können zum Beispiel von federgetriebenen Sperrklinken gebildet sein. -
- 1
- Präsentationswand
- 2
- Speise
- 3
- Rahmen
- 4
- Aufspiessmittel
- 5
- Aufhängemittel
- 6
- Aufnahme
- 7
- Haltebolzen
Claims (18)
- Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) mit einer Präsentationsfläche und einem die Präsentationsfläche haltenden Trägerkörper, wobei die Präsentationsfläche Aufnahmen (6 ), in die Aufspiessmittel (4 ) zur Aufnahme der Speisen (2 ) einsteckbar sind, und zumindest ein Befestigungsmittel zur Befestigung des Trägerkörpers an einem Halter oder einer Wand aufweist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationsfläche von einer Präsentationswand (1 ) gebildet ist und das Befestigungsmittel ein Aufhängemittel (5 ) zum Anhängen der Präsentationswand (1 ) an eine hintere Wandung ist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationswand (1 ) einen zumindest teilweise umlaufenden Rahmen (3 ) aufweist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3 ) eine Tiefe aufweist, die größer als die Länge der Aufspiessmittel (4 ) ist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass. der Rahmen (4 ) an der Rückseite mit hervorspringenden Kanten versehen ist, die bei Aufeinanderstapeln mehrerer Darreichungsvorrichtungen derart in den darunter angeordneten Rahmen einer unteren Darreichungsvorrichtung eingreift, dass beide Darreichungsvorrichtungen verschiebefrei miteinander verbunden sind. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Ständer aufweist, an dem die Präsentationswand (1 ) über die Aufhängemittel (5 ) befestigt werden kann. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Ständer doppelwandig ausgebildet ist und zwei hintereinander und im Abstand zueinander angeordnete Wandscheiben aufweist, wobei zumindest an einer der Wandscheiben an der Außenseite die Präsentationswand (1 ) befestigt ist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel von Magneten gebildet sind. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper in Form eines einen menschlichen Körper, eine Puppe oder ein Warenteil zumindest teilweise ummantelndes Formteil ausgebildet und die Präsentationsfläche an der Außenseite des Formteils angeordnet ist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufspiessmittel (4 ) zumindest teilweise von Spießen gebildet sind, die in die in der Präsentationswand (1 ) angeordneten Aufnahmen (6 ) eingesteckt sind. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufspiessmittel (4 ) fest mit den Aufnahmen (6 ) verbunden sind und zur Bildung einer Knickmöglichkeit oberhalb der Verbindung mit der Aufnahme (6 ) einen flexiblen Bereich aufweisen. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängemittel (5 ) eine Wandaufhängung ist, die in eine Verankerung an einer vertikalen Wand einhängbar ist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufhängemittel (5 ) mit einem Tragegestell verbunden ist, die einer die Darreichungsvorrichtung tragenden Person anlegbar ist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4 ) an seiner Unterseite eine dem Inneren zugewandte Auffangschale für Flüssigkeiten aufweist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4 ) eine die Präsentationswand (1 ) beleuchtende Lichtquelle aufweist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4 ) einen inneren Hohlraum aufweist und zumindest teilweise aus einem lichtdurchlässigen Material gefertigt ist, wobei die Lichtquelle innerhalb des Hohlraumes angeordnet ist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Hohlraum umlaufend ausgebildet ist und das lichtdurchlässige Material zumindest an den inneren Seiten des Rahmens angeordnet ist. - Darreichungsvorrichtung für Speisen (
2 ) nach einem Ansprüche 15, 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationswand (1 ) von einer in dem Rahmen (4 ) gehaltenen Rückwand und einer mit der Rückwand über Abstandhalter verbundenen Vorsatzplatte gebildet ist, wobei die Lichtquelle hinter der Vorsatzplatte angeordnet ist.
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