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DE20106996U1 - Durch einen Antrieb verstellbares Sitzmöbel - Google Patents

Durch einen Antrieb verstellbares Sitzmöbel

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DE20106996U1
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DE
Germany
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seating furniture
drive
hood
furniture according
parts
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Expired - Lifetime
Application number
DE20106996U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ferdinand Lusch GmbH and Co KG
Original Assignee
Ferdinand Lusch GmbH and Co KG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G5/00Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
    • A61G5/10Parts, details or accessories
    • A61G5/14Standing-up or sitting-down aids

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Chairs For Special Purposes, Such As Reclining Chairs (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)
  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Description

Durch einen Antrieb verstellbares Sitzmöbel
Die vorliegende Erfindung betrifft ein durch einen Antrieb verstellbares Sitzmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei derartigen Sitzmöbeln dient der Antrieb, beispielsweise ein elektrisch betriebener Spindelantrieb, neben der Verstellung der Rückenlehne des Sitzmöbels sowie eines angeschlossenen, aus einer abgesenkten Nichtgebrauchs- in eine aufgestellte Gebrauchsstellung verschwenkbaren Fußteil, auch als Aufstehhilfe. Dabei werden die eine Einheit bildenden Seitenteile, das Sitzteil, die Rückenlehne sowie das Fußteil so angehoben und nach vorne verschwenkt, daß ein leichtes Aufstehen für den Benutzer aus dem Sitzmöbel möglich ist.
Dazu ist ein auf dem Boden aufliegendes Rahmenteil vorgesehen, an dem Beschlaghebel befestigt sind, von denen jeweils zwei abständig zueinander angeordnet und andererseits mit Beschlagteilen drehbar verbunden sind, die an das Sitzteil angeschlossen sind.
Zwischen zwei Beschlaghebelpaaren ist der Antrieb angeordnet und zwar einmal mit dem Gestellrahmen verbunden und zum anderen mit einem sitzteilseitigen Kop-
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Anmeldetext vom 23.04.2001 Seite 2
pelglied, über das im Zusammenwirken mit einem Widerlager der Sitz in eine Aufstehposition bringbar ist.
Insbesondere in dieser Stellung sind der Antrieb und die dazugehörenden Teile von außen her problemlos einsehbar. Allerdings wird diese Ansicht vielfach als äußerst störend empfunden, zumal durch die offene Unterbringung des Antriebes die Teile im Laufe der Zeit verschmutzen und insoweit zusätzlich zu einem störenden Anblick beitragen.
Des weiteren besteht aufgrund des freien Zugriffs auf die Beschlagteile eine erhebliche Verletzungsgefahr bei unsachgemäßer Handhabung bzw. unbeabsichtem Eingriff. Hier kann es insbesondere zu schweren Fingerquetschungen bei der motorischen Verstellung kommen. Dazu tragen vor allem die aus Stabilitätsgründen relativ weit außen, also in der Nähe des jeweils zugeordneten Seitenteiles liegenden Beschlagteile bei, wodurch natürlich kein ausreichender Eingriffsschutz möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel der gattungsgemäßen Art so auszubilden, daß seine Betriebssicherheit erhöht und die Wartungsfreundlichkeit sowie der optische Gesamteindruck verbessert werden.
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Diese Aufgabe wird durch ein Sitzmöbel gelöst, das die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Durch diese konstruktive Ausbildung werden die Funktionsteile soweit verdeckt, daß sie zumindest von der Sichtseite her, insbesondere in einer Aufstehposition des Sitzes, nicht mehr erkennbar sind.
Dies bedeutet eine für den Benutzer wesentliche Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik, nicht nur in optischer Hinsicht, sondern auch in funktionaler.
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Anmeldetext vom 23.04.2001 Seite 3
Durch die teilweise Ummantelung sind die Funktionsteile, also der Antrieb sowie zugehörige Teile, beispielsweise eine Antriebsspindel, und Beschlagteile so geschützt, daß ein unbeabsichtigter Eingriff praktisch ausgeschlossen ist. Fingerverletzungen wie bisher, sind somit nicht mehr möglich.
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Auch eine Reinigung dieses Bereiches ist nun problemlos möglich, da die Haube insoweit glatte Flächen aufweist, die ohne weiteres zu säubern sind.
Nach einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die parallel und mit Abstand zueinander verlaufenden Seitenteile der Haube jeweils als Beschlaghebel fungieren, die, da sie aufgrund ihrer plattenförmigen Ausbildung und des damit verbundenen höheren Widerstandsmomentes eine größere Biegesteifigkeit aufweisen, in ihrer Dicke entsprechend geringer dimensioniert sein können als dies bislang erforderlich war.
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Daneben bietet die der Haube insgesamt innewohnende hohe Stabilität die Möglichkeit, die Abstände der jedem Seitenteil zugeordneten Beschlagteile zueinander gering zu halten, so daß sich eine sehr kompakte Bauweise ergibt. Wie sich gezeigt hat kann die Breite der Haube bei einem normalen Sitzmöbel auf 250mm begrenzt sein, wodurch sich neben optischen auch sicherheitstechnische Vorteile ergeben.
Dabei ersetzt jedes Seitenteil den in bezug auf die Rückenlehne des Sitzmöbels hinteren Beschlaghebel.
Der vordere Beschlaghebel ist nach der Erfindung so geformt, daß er durch die Seitenteile der Haube auch in aufgerichteter Stellung weitgehend abgedeckt wird.
Zur Stabilitätserhöhung der Haube können in dem dem Koppelglied zugewandten offenen Bereich zwischen der Abdeckplatte und den Seitenteilen, Knotenbleche vorgesehen sein.
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Anmeldetext vom 23.04.2001 Seite 4
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 Die geschnittene Seitenansicht eines Sitzmöbels in Funktionsstellung,
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Figuren 2 und 3 jeweils eine Einzelheit des Sitzmöbels in unterschiedlichen
Stellungen.
In der Figur 1 ist ein Sitzmöbel dargestellt, das in seinem Grundaufbau aus zwei Seitenteilen 1, einem dazwischen angeordneten Sitzteil 2, einer schwenkbar daran angeschlossenen Rückenlehne 3 sowie einem Fußteil 4 besteht, das bei Verschwenkung der Rückenlehne 3 in eine Liegeposition von der in der Figur 1 gezeigten Nichtgebrauchs- in eine Gebrauchsstellung aufgestellt wird.
Unterhalb des Sitzteiles 2 ist ein Antrieb 12 vorgesehen, der mit Schwenkbeschlägen in Wirkverbindung steht, wie einem Koppelglied 13, mit dem der aus dem Sitzteil 2, den Sitzteilen 1, der Rückenlehne 3 und dem Fußteil 4 bestehende Sitz in eine Aufstehposition anhebbar ist, wie sie in der Figur 1 gezeigt ist und in der der Sitz nach vorne geneigt ist, wodurch ein Aufstehen erleichtert wird.
Die zur Funktion des Anhebens des Sitzes wesentlichen Teile sind in den Figuren 2 und 3 erkennbar, wobei die Figur 2 eine Sitzposition des Sitzmöbels wiedergibt, in der der Sitz abgesenkt ist, während die Figur 3 der Position entspricht, wie sie in der Figur 1 gezeigt ist.
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Anmeldetext vom 23.04.2001 Seite 5
Es ist zu erkennen, daß an einem auf dem Boden ruhenden Gestellrahmen 16 Lagerplatten 11 befestigt sind, an denen Seitenteile 7 einer Haube 6 drehbar gelagert sind, mit denen der Antrieb 12 sowie Antriebsteile und ein Beschlaghebel 5 abgedeckt sind.
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Jeder Beschlaghebel 5, der mit einem Ende an der Lagerplatte 11 angelenkt ist, ist andererseits drehbar an einem Anschlußteil 15 befestigt, daß mit einem zugeordneten Seitenteil 1 verbunden ist.
An diesem Anschlußteil 15 ist auch das Seitenteil 7 der Haube 6 schwenkbar angeschlossen, so daß dies die gleiche Lenker- und Stützfunktion ausübt wie der Beschlaghebel 5.
Zum Aufrichten des Sitzes ist eine strichpunktiert dargestellte Antriebsspindel des Antriebs 12 einerseits mit einem gestellrahmenseitigen Lagerbock 17 und andererseits mit einem Koppelglied 13 verbunden, das sich an einem Widerlager 14 abstützt, wodurch die Aufwärtsbewegung des Sitzes bei entsprechender Betätigung des Antriebs 12 erreicht wird.
Soweit dies im Zusammenspiel mit der Lagerplatte 11 möglich ist, ist eine Platte 8 der Haube 6, die die beiden Seitenteile 7 miteinander verbindet auf ihrer der Rükkenlehne 3 zugewandten Seite als Schürze 10 gegenüber der Platte 8 in Richtung des Geteilrahmens 16 abgewinkelt.
Die gegenüberliegende Seite des Platte 8 ist in ihrem Anschlußbereich mit den Seitenteilen 7 durch Knoten 9 verbunden, die eine hohe Stabilität gewährleisten.
Im übrigen können die Platte 8 und die Seitenteile 7 mit Sicken versehen sein, wodurch eine Dimensionsoptimierung erzielbar ist.
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Anmeldetext vom 23.04.2001 Seite 6
Die Beschlaghebel 5 sind endseitig so abgewinkelt, daß sie in aufgestellter Endstellung (Figuren 1 und 3) von den Seitenteilen 7 der Haube 6 weitgehend überdeckt werden.

Claims (7)

1. Durch einen Antrieb (12) verstellbares Sitzmöbel, wobei der Antrieb (12) unterhalb einen Sitzteiles (2) angeordnet ist und dort mit Schwenkbeschlägen in Wirkverbindung steht, mit denen das Sitzteil (2) verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (12) und zumindest ein Teil der Schwenkbeschläge durch eine Haube (6) wenigstens teilweise ummantelt sind.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (6) aus zwei parallel und mit Abstand zueinander verlaufenden plattenförmigen Seitenteilen (7) und einer diese miteinander verbindenden Platte (8) besteht.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Seitenteil (7) als Beschlaghebel fungiert.
4. Sitzmöbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Seitenteil (7) an einer mit einem Gestellrahmen (16) verbundenen Lagerplatte (11) drehbar angeschlossen ist, an der mit Abstand dazu ein Beschlaghebel (5) angelenkt ist, der andererseits ebenso wie das zugeordnete Seitenteil (7) schwenkbar mit einem Anschlußteil (15) verbunden ist, das an einem Seitenteil (1) befestigt ist.
5. Sitzmöbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Beschlaghebel (5) endseitig abgewinkelt ist, wobei die abgewinkelten Teile entgegengesetzt zur Haube (6) gerichtet verlaufen und wobei die abgewinkelten Teile an der Lagerplatte (11) bzw. dem Anschlußteil (15) angeschlossen sind.
6. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (6) auf ihrer der Rückenlehne (3) zugewandten Seite eine zum Gestellrahmen (16) hin abgewinkelte Schürze (10) aufweist.
7. Sitzmöbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die der Schürze (10) gegenüberliegende Seite im Verbindungsbereich zwischen der Platte (8) und den Seitenteilen (7) jeweils einen Knoten (9) aufweist.
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