DE20106936U1 - Leuchte mit einem Träger - Google Patents
Leuchte mit einem TrägerInfo
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Description
Dipl.-Chem. E.L. FRITZ GM 01/037 Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD 20.04.2001/WE Dipl.-Phys. E. HARAZIM Paten tanwälte M. HOFFMANN
B. HEIN
Rechtsanwälte
Ostentor 9
59757 Arnsberg
Firma
Helestra Leuchten GmbH
An den Breiten
01454 Leppersdorf
"Leuchte mit einem Träger"
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte mit einem Träger und einem oder mehreren zumindest mittelbar mit dem Träger verbundenen Lampensockeln und mit einer Verbindungsleitung welche an den Lampensockeln angeschlossen ist.
Derartige Leuchten sind aus dem täglichen Gebrauch bekannt. Dabei ist der Lampensockel, in welchen die Lampe eingesetzt wird, an dem Träger der Leuchte befestigt. Zum Anschluss an die Netzspannung weist die Leuchte eine Versorgungsleitung auf, welche an Kontakten der Lampensockel angeschlossen ist.
Wird durch eine derartige Lampe als einzige Lichtquelle ein sonst abgedunkelter Raum erhellt, besteht für eine Person die sich in diesem Raum aufhält die Gefahr, dass sie unwillkürlich ständig diese Lampe fixiert. Die Person wird dadurch dauerhaft geblendet, was nicht nur unangenehm ist, sondern auch zu Schäden an den Augen führen kann. Man ist daher bestrebt, zu der in der Leuchte vorgesehenen Lampe einen zweiten Punkt in dem Raum vorzusehen, welcher die Person in dem Raum von einer ständigen Fixierung der Leuchte abhält. Wird andererseits eine insbesondere als Tischleuchte ausgeführte Leuchte als Nachttischleuchte vorgesehen, stellt sich immer wieder das Problem, in der Nacht in dem ansonsten dunklen Raum die Leuchte selbst zu finden, um diese einschalten zu können. Ein gewisses Maß an Restlicht ist hier oftmals hilfreich. Des weiteren wird gleichzeitig eine Notlichtfunktion zur Orientierung im Raum bei Ausfall der eigentlichen Lichtquelle gewährleistet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, neben den eigentlichen Lampen der Leuchte eine zweite Lichtquelle zu schaffen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass in dem Träger Lampen anschließbar sind. Dazu sind vorteilhaft in dem Träger der Leuchte ein- oder mehrere weitere Lampensockel angebracht. In
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diese weiteren Lampensockel können dann Lampen eingesetzt werden, welche für die zweite Lichtquelle sorgen.
Gemäß der Erfindung kann der Träger dazu eine Bodenplatte und eine davon beabstandete Deckelplatte aufweisen, so dass sich zwischen der Deckelplatte und der Bodenplatte ein Zwischenraum ergibt. Dieser Zwischenraum zwischen der Deckelplatte und der Bodenplatte des Trägers kann dann dazu genutzt werden, dass darin die weiteren Lampensockel angebracht sind. Dazu können die weiteren Lampensockel entweder an der Bodenplatte oder der Deckenplatte angebracht sein.
Zwischen der Bodenplatte und der Deckenplatte des Trägers können des weiteren gemäß der Erfindung transparente Elemente eingesetzt sein. Diese transparenten und vorteilhaft mattierten Elemente können einen die weiteren Lampensockel umschließenden Ring oder Rahmen bilden. Neben einer ästhetischen Wirkung haben diese transparenten Elemente die Funktion, dass durch die Lampen in den weiteren Lampensockeln erzeugte Licht zu streuen. Die Außenflächen der transparenten Elemente schließen vorzugsweise bündig mit den Kanten der Deckelplatte und/oder der Bodenplatte ab bzw. stehen über oder zurück. Bei Bedarf können die transparenten Elemente eingefärbt sein.
Erfindungsgemäß können die weiteren Lampensockel gleichzeitig mit den Lampensockeln ein- und ausschaltbar sein. Dieses ist insbesondere dann erforderlich, wenn die weiteren Lampensockel für Lampen vorgesehen sind, die als zweite Lichtquelle in dem Raum gedacht sind, um die Blendwirkung der Lampen zu vermindern. Dazu sind die weiteren Lampensockel und die Lampensockel vorzugsweise in Reihe geschaltet. Ebenso ist es möglich, dass die Lampensockel wechselweise mit dem weiteren Lampensockel ein- und ausschaltbar sind. Diese Variante der Erfindung kann für die Fälle genutzt werden, in denen nach dem Abschalten der Lampensockel ein Restlicht in dem Raum erwünscht ist.
Ebenso ist es jedoch denkbar, dass die Lampensockel und die weiteren Lampensockel unabhängig voneinander ein- und ausschaltbar sind.
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Die Leuchte kann gemäß der Erfindung eine Tisch- oder Stehleuchte sein, wobei der Träger einen Sockel der Tischbzw. Stehleuchte bildet. Ebenso ist es möglich, dass die Leuchte eine Deckenleuchte oder eine Pendelleuchte ist. Die Pendelleuchte kann dann höhenverstellbar sein, wobei der Träger einen Querbalken oder ein Trägerelement in jeder anderen geometrischen Form der höhenverstellbaren Pendelleuchte bildet. Die Deckenleuchte kann dann ähnlich wie eine Tisch- oder Stehleuchte aufgebaut sein.
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Ausführungsbeispiele werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Darin zeigt
Fig. 1 einen Teil einer erfindungsgemäßen Tischlampe im Schnitt, und
Fig. 2 einen Teil einer erfindungsgemäßen Pendelleuchte im Schnitt.
Die erfindungsgemäße Tischleuchte gemäß Fig. 1 weist einen Träger auf, welcher durch eine Bodenplatte 7, transparente Elemente 6 und eine Deckelplatte 3 gebildet wird. Die transparenten Elemente 6 sind als einstückiger Ring ausgebildet, dessen außenliegende Seitenflächen mit Abstand der Kontur der Bodenplatte 7 folgen. Im Inneren des Ringes ist in einer zentralen Position ein Ständerrohr 1 senkrecht auf der Bodenplatte 7 befestigt. Auf diesem Ständerrohr 1 ist dann (im Weiteren nicht dargestellt) ein Lampensockel der Tischleuchte befestigt. In dem zwischen dem Ständerrohr 1 und der inneren Seitenfläche des aus den transparenten Elementen 6 gebildeten Ring freibleibenden Raum sind zwei weitere Lampensockel 5 auf der Bodenplatte 7 angebracht. In diese weiteren Lampensockel 5 eingesetzte haben Lampen die Funktion der gewünschten zusätzlichen Lichtquelle. Die Deckelplatte der erfindungsgemäßen Tischleuchte ist in einem von den transparenten Elementen 6 abgehobenen Zustand dargestellt. Die Deckelplatte 3 nimmt dabei eine Position ein, in welcher Lampen in den weiteren Lampensockeln 5 eingesetzt werden können. Die Deckelplatte 3 ist mit einer zentralen Bohrung versehen, durch welche das Ständerrohr 1 hindurchgeführt ist. Dadurch ist die Deckelplatte in Richtung des Ständerrohres auf diesem verschiebbar. In der Normalposition ist die Deckelplatte nach unten geschoben und mittels eines Feststellers 2 über eine Feststellschraube an dem Ständerrohr 1 fixiert. Im unteren Ende des Ständerrohrs 1 ist eine Bohrung vorgesehen, welche als Kabelauslass 4 dient. Durch diesen Kabelauslass 4 wird eine Versorgungsleitung (nicht
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dargestellt) hindurchgeführt, über welche die weiteren Lampensockel 5 an das Stromnetz ob Niedervolt oder Hochvolt angeschlossen werden. Die Unterseite der Bodenplatte 7, welche als Aufstandfläche der Tischleuchte dient, ist mit einer FiIzabdeckung versehen, welche z. B. Möbelstücke vor Kratzern schützt.
Die Tischleuchte gemäß Fig. 1 weist somit die (nicht dargestellten) Lampensockel am oberen Ende des Ständerrohres 1 auf, über welche die eigentliche Beleuchtung des Raumes erfolgt. Des weiteren sind an der Tischleuchte die weiteren Lampensockel 5 vorgesehen, welche dem erfindungsgemäßen Zweck dienen.
Das erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 ist eine Pendelleuchte. Diese Pendelleuchte, von der nur ein Ausschnitt dargestellt ist, hängt an Versorgungsleitungen von der Decke herab. Die Versorgungsleitungen 9 sind an ihrem unteren Ende durch ein Haltestück 11 hindurchgeführt. Dieses Haltestück 11 weist dazu eine Kabeldurchführung 4 auf. Das Haltestück 11 ist des weiteren an einer Bodenplatte 7 der Pendelleuchte befestigt. Mit dieser Bodenplatte 7 sind einstückig Seitenwände 13 verbunden, welche der Kontur der Bodenplatte 7 folgen. Die Seitenwände 13 und die Bodenplatte 7 bilden den Teil eines Trägers, welcher durch eine Deckelplatte 3 vervollständigt wird. Die Deckelplatte 3 entspricht ihren Ausmaßen der Bodenplatte 7 und an der Unterseite der Deckelplatte 6 befindet sich ein einstückiges transparentes Element. Die Deckelplatte 3 , das transparente Element 6, die Außenflächen der Seitenwände 13 und die Bodenplatte 7 schließen dabei seitlich bündig ab. In Fig. ist die Deckelplatte 3 in einem von den Seitenwänden bzw. der Bodenplatte 7 abgehobenen Zustand dargestellt. In dem aus der Bodenplatte 7, den Seitenwänden 13, den transparenten Elementen 6 und der Deckelplatte 3 gebildeten Träger sind weitere Lampensockel 5 befestigt. In diesen Lampensockeln können in dem abgehobenen Zustand der Deckelplatte 3 Lampen eingesetzt werden. Zum Fixieren der Deckelplatte 3 auf den
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Seitenwänden 13 im normalen Zustand, ist auf der Versorgungsleitung 9 ein verschiebbarer Feststeller 2 vorgesehen. Dieser Feststeller 2 wirkt mit dem Haltestück 11 zusammen. Das Haltestück 11 weist dazu eine durch eine Bohrung in der Deckelplatte 3 hindurchreichendes Gewinde auf, auf welches ein Innengewinde des Feststellers 2 aufgeschraubt wird. Die Versorgungsleitung 9 ist in dem Bereich der Hindurchführung durch die Deckelplatte 3 und im Bereich des Haltestückes 11 mit einer verstärkten Isolation versehen, da dieser Bereich der Versorgungsleitung 9 besonderen mechanischen Belastungen ausgesetzt ist. Die Versorgungsleitung 9 wird im übrigen jenseits einer Zugentlastung 12 zu den weiteren Lampensockeln 5 und auch zu den eigentlichen Lampensockeln der Pendelleuchte geführt. Die eigentlichen Lampensockel (nicht dargestellt) sind in einem Schirm 14 vorgesehen, welcher über eine Halterung 15 an der Unterseite der Bodenplatte des Ständers befestigt ist.
Wie auch schon bei der erfindungsgemäßen Tischleuchte nehmen hier die in dem Schirm befestigten Lampensockel die Funktion der eigentlichen Beleuchtung.des Raumes wahr, während die weiteren Lampensockel der Beleuchtung für die erfindungsgemäßen Zwecke dienen.
Claims (17)
1. Leuchte mit einem Träger (3, 6, 7) und einem oder mehreren zumindest mittelbar mit dem Träger verbundenen Lampensockeln, mit einer Versorgungsleitung (9), welche an den Lampensockeln angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass an oder in dem Träger (3, 6, 7) Lampen anschließbar sind.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Träger ein oder mehrere weitere Lampensockel angebracht sind.
3. Leuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger eine Bodenplatte (7) und eine davon beabstandete Deckelplatte (3) aufweist, so dass sich zwischen Deckelplatte(3) und Bodenplatte (7) ein Zwischenraum ergibt.
4. Leuchte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Lampensockel (5) in dem Zwischenraum des Trägers angebracht sind.
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Lampensockel (5) an der Deckelplatte (3) des Trägers angebracht sind.
6. Leuchte nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Lampensockel (5) an der Bodenplatte (7) des Trägers angebracht sind.
7. Leuchte nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen die Bodenplatte (7) und Deckelplatte (3) des Trägers (6) transparente Elemente eingesetzt sind.
8. Leuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (6) einen die weiteren Lampensockel (5) umschließenden Ring oder Rahmen bilden.
9. Leuchte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenflächen der Elemente (6) bündig mit den Kanten der Deckelplatte (3) und/oder Bodenplatte (7) abschließen.
10. Leuchte nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (6) eingefärbt sind.
11. Leuchte nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Lampensockel (5) gleichzeitig mit den Lampensockeln ein- und ausschaltbar sind.
12. Leuchte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Lampensockel und die weiteren Lampensockel (5) in Reihe geschaltet sind.
13. Leuchte nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Lampensockel (5) wechselweise mit den Lampensockeln ein- und ausschaltbar sind.
14. Leuchte nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Lampensockel (5) unabhängig von den Lampensockeln ein- und ausschaltbar sind.
15. Leuchte nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte eine Tisch- oder Stehleuchte ist und dass der Träger einen Sockel der Tisch- bzw. Stehleuchte bildet.
16. Leuchte nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte eine Pendelleuchte oder eine Deckenleuchte ist.
17. Leuchte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Pendelleuchte höhenverstellbar ist und das der Träger einen Querbalken oder ein Trägerelement in anderer geometrischer Form der Pendelleuchte bildet.
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Also Published As
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| EP1251307A3 (de) | 2004-07-28 |
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