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DE102012107303B3 - Beleuchtungsanordnung - Google Patents

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DE102012107303B3
DE102012107303B3 DE102012107303A DE102012107303A DE102012107303B3 DE 102012107303 B3 DE102012107303 B3 DE 102012107303B3 DE 102012107303 A DE102012107303 A DE 102012107303A DE 102012107303 A DE102012107303 A DE 102012107303A DE 102012107303 B3 DE102012107303 B3 DE 102012107303B3
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illuminant
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Damian Molodynski
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Insta Elektro GmbH and Co KG
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  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)
  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)

Abstract

Beleuchtungsanordnung mit einem, aus einem langgestrecktem Profil bestehenden Gehäuse (1), in dem ein Leuchtmitteleinsatz (4) angeordnet ist, wobei der Leuchtmitteleinsatz (4) einerseits mit zumindest einem Leuchtmittel (12) versehen ist und andererseits mit den zum Anschluss und zum Betrieb notwendigen elektrischen und/oder elektronischen Komponenten in Verbindung steht und wobei das Gehäuse (1) eine, mit dem Leuchtmitteleinsatz (4) bestückte und mit einem Lichtaustrittsbereich versehene, Leuchtmittelkammer (2) aufweist, welche mit einer lichtdurchlässigen Abdeckung (3) nach außen verschlossen ist und wobei der in das Gehäuse (1) montierte Leuchtmitteleinsatz (4) zur Wärmeableitung an zumindest eine Innenwandung des Gehäuses (1) zur Anlage kommt, dadurch gekennzeichnet, – dass der Leuchtmitteleinsatz (4) zwei Einsatzteile (4A, 4B) aufweist, die jeweils einen freien ersten Endbereich (EA, EB) aufweisen, und die jeweils einstückig je eine Lagerschiene (8A, 8B) aufweisen, die in Erstreckungsrichtung des Gehäuses (1) verläuft, – dass ein Tragprofil (6) mit einer in Erstreckungsrichtung des Gehäuses (1) verlaufenden Hauptfläche vorhanden ist, die an ihren beiden Schmalseiten einstückig je eine Lagerrinne (9A, 9B) aufweist, die jeweils mit einer der Lagerschienen (8A, 8B) des Leuchtmitteleinsatzes (4) zur Bildung eines mittleren Schwenklagers zusammenwirkt, – dass eine Riegelanordnung (5) bestehend aus drei gelenkig miteinander in Verbindung stehenden Riegelstreben (5A, 5B, 5C) vorhanden ist, die mit ihren drei ersten Endbereichen über eine gemeinsame erste Gelenkstelle (G1) miteinander verbunden sind, wobei zwei der drei Riegelstreben (5A, 5B) über ihre zweiten freien Endbereiche jeweils durch eine zweite Gelenkstelle (G2) gelenkig mit einem der freien ersten Endbereiche (EA, EB) der Einsatzteile (4A, 4B) in Verbindung stehen, und der zweite freie Endbereich der dritten Riegelstrebe (5C) am Tragprofil (6) festlegbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung geht von einer gemäß Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten Beleuchtungsanordnung aus.
  • Derartige Beleuchtungsanordnungen sind dafür vorgesehen, eine bedarfsgerechte Ausleuchtung des ihnen zugewiesenen Beleuchtungsbereiches zu realisieren. Zur Vermeidung von unnötigen Blendungen der sich im Beleuchtungsbereich aufhaltenden Personen, wird die Lichtstrahlung solcher Beleuchtungsanordnungen oftmals nicht direkt, sondern über einen Reflektor und einen bedarfsgerecht gestalteten Lichtaustrittsbereich gezielt nach außen abgegeben, welcher oftmals mit einer lichtdurchlässigen Abdeckung versehen ist. Solche Beleuchtungsanordnungen können zum Beispiel als Einbauleuchten, Unterbauleuchten, Pendelleuchten usw. ausgeführt sein und sind oftmals zur Befestigung an einer Decke vorgesehen. Insbesondere dienen solche Beleuchtungsanordnungen zur Beleuchtung von Waren, Arbeitsplätzen, Geschäftsräumen, Fluren und sonstigen Innenräumen von Gebäuden.
  • Eine dem Oberbegriff des Hauptanspruches entsprechende Beleuchtungsanordnung ist durch die DE 10 2005 027 804 A1 bekannt geworden. Eine solche Beleuchtungsanordnung weist ein aus einem langgestreckten Profil bestehendes Gehäuse auf, in dem zumindest ein Leuchtmitteleinsatz angeordnet ist. Der Leuchtmitteleinsatz ist einerseits mit zumindest einem Leuchtmittel versehen und steht andererseits mit den zum Anschluss und zum Betrieb notwendigen elektrischen/elektronischen Komponenten in Verbindung. Das Gehäuse weist zumindest eine mit einem Lichtaustrittsbereich versehene Leuchtmittelkammer auf, welche mit einer lichtdurchlässigen Abdeckung nach außen verschlossen ist. Der in das Gehäuse montierte Leuchtmitteleinsatz kommt zur Wärmeableitung an zumindest einer Innenwandung des Gehäuses zur Anlage. Bei einer solchen Anordnung ist jedoch nicht immer für eine ausreichende Wärmeableitung vom Leuchtmitteleinsatz auf das Gehäuse Sorge getragen. Außerdem verursacht die Montage des Leuchtmitteleinsatzes im Gehäuse einen nicht unerheblichen Aufwand.
  • Des Weiteren ist durch die DE 20 2006 005 920 U1 eine Beleuchtungsanordnung bekannt geworden. Diese Beleuchtungsanordnung weist ein Gehäuse auf, in dem ein Leuchtmitteleinsatz angeordnet ist, welcher einerseits mit einem Leuchtmittel versehen ist und welcher andererseits mit den zum Anschluss und zum Betrieb notwendigen elektrischen/elektronischen Komponenten in Verbindung steht. Am Gehäuse ist zumindest eine, dem Lichtaustrittsbereich zugeordnete lichtdurchlässige Abdeckung angebracht. Das Leuchtmittel dieser Beleuchtungsanordnung ist als Leuchtstofflampe ausgeführt. Zur Montage wird der Leuchtmitteleinsatz in Längsrichtung in die Leuchtmittelkammer des Gehäuses eingeschoben. Zur Wärmeableitung kommt der Leuchtmitteleinsatz an Innenwandungen des Gehäuses zur Anlage. Oftmals besteht der Wunsch, bei einer solchen Beleuchtungsanordnung, die Montage des Leuchtmitteleinsatzes quer zur Längsrichtung des Gehäuses verlaufend vornehmen zu können. Außerdem ist es oftmals wichtig, dass für eine besonders gute Wärmeableitung des Leuchtmitteleinsatzes an das Gehäuse Sorge getragen ist. Derartige Anforderungen lassen sich jedoch mit einer solchermaßen ausgebildeten Beleuchtungsanordnung nur schwer oder gar nicht erfüllen.
  • Außerdem ist es durch die DE 10 2009 007 308 A1 und die DE 34 42 527 C2 bekannt, Bestandteile von Beleuchtungsanordnungen gelenkig miteinander in Wirkverbindung zu bringen.
  • Ausgehend von einer solchen Ausgestaltung liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Beleuchtungsanordnung zu schaffen, bei welcher auf besonders einfache Art und Weise die Montage des Leuchtmitteleinsatzes quer zur Längsrichtung des Gehäuses – nämlich über den Lichtaustrittsbereich – der Leuchtmittelkammer erfolgen kann und wobei gleichzeitig durch die Montage eine besonders gute Wärmeableitung des Leuchtmitteleinsatzes an das Gehäuse sichergestellt ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Hauptanspruch angegebenen Merkmale gelöst.
  • Besonders vorteilhaft bei einer derartigen Ausgestaltung ist, dass bei gleichzeitig einfacher und komfortabler Montage des Leuchtmitteleinsatzes im Gehäuse eine besonders gleichmäßige, thermische Anbindung über große Flächen erfolgt und durch das Eigengewicht des Leuchtmitteleinsatzes hohe Anlagekräfte erzeugt werden. Dabei ist darüber hinaus besonders vorteilhaft, dass eine besonders sichere Befestigung des Leuchtmitteleinsatzes im Gehäuse gewährleistet ist, weil die Befestigung über Formschluss mit hohen Haltekräften erfolgt. Der Einsatz von Federn ist somit vorteilhafter Weise nicht notwendig.
  • Zudem ist vorteilhaft bei Verwendung von LEDs als Leuchtmittel, dass die Leuchtstärke und/oder die Lichtfarbe der einzelnen, als LED ausgebildeten Leuchtmittel durch eine elektronische Steuereinrichtung bei Bedarf für jedes einzelne Leuchtmittel bzw. für verschiedene Leuchtmittelgruppen gezielt einstellbar ist, so dass die abgegebene Leuchtstärke und/oder gewünschte Lichtfarbe auf einfache Art und Weise bedarfsgerecht variiert werden kann. Außerdem ergibt sich durch die Verwendung von LEDs als Leuchtmitteln eine besonders homogene Lichtverteilung, weil keine Dunkelstellen innerhalb der Beleuchtungsanordnung auftreten.
  • Weiterhin ist besonders vorteilhaft, dass die Beleuchtungsanordnung modulartig aus einem Gehäuse, zumindest einem Leuchtmitteleinsatz und einer lichtdurchlässigen Abdeckung aufgebaut ist. Das Gehäuse und die lichtdurchlässige Abdeckung können modulartig einfach in mehreren Längen aus Endlosmaterial hergestellt werden. Auch die Leuchtmitteleinsätze können bedarfsgerecht auf einfache Art und Weise modulartig in verschiedenen Längen hergestellt werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben und werden anhand zweier, in den Zeichnungen dargestellter, Ausführungsbeispiele näher erläutert, dabei zeigen:
  • 1: prinziphaft ein erstes Ausführungsbeispiel einer solchen Beleuchtungsanordnung als Teilstück räumlich während der Montage des Leuchtmitteleinsatzes in das Gehäuse ohne Endkappen;
  • 2: prinziphaft eine Beleuchtungsanordnung gemäß 1 im Endmontagezustand mit lichtdurchlässiger Abdeckung;
  • 3: prinziphaft eine Beleuchtungsanordnung gemäß 1 während der Demontage des Leuchtmitteleinsatzes aus dem Gehäuse;
  • 4: prinziphaft den Leuchtmitteleinsatz komplett gemäß 1, räumlich in der Draufsicht;
  • 5: prinziphaft den Leuchtmitteleinsatz komplett gemäß 1, räumlich in der Unteransicht;
  • 6: prinziphaft ein zweites Ausführungsbeispiel einer solchen Beleuchtungsanordnung als Teilstück ohne Endkappen räumlich im Endmontagezustand mit lichtdurchlässiger Abdeckung.
  • Wie aus den Figuren hervorgeht, weist eine solche Beleuchtungsanordnung im Wesentlichen ein, aus einem langgestreckten Profil bestehendes, Gehäuse 1 auf. Das Gehäuse 1 weist eine Leuchtmittelkammern 2 auf, welche sich in Längsrichtung über die gesamte Länge des Gehäuses 1 erstreckt und welche an ihrer Unterseite mit einer lichtdurchlässigen Abdeckung 3 nach außen verschlossen ist. Die Leuchtmittelkammer 2 ist mit zumindest einem Leuchtmitteleinsatz 4 bestückbar. Die lichtdurchlässige Abdeckung 3 ist Bestandteil des Lichtaustrittsbereiches der Leuchtmittelkammer 2 des Gehäuses 1.
  • Wie des Weiteren aus den Figuren hervorgeht, besteht das Gehäuse 1 aus einem Stück Aluminiumprofil. Das Gehäuse 1 ist einstückig hergestellt und hinsichtlich seiner Länge bedarfsgerecht von einem Aluminiumstrang (Aluminiumprofil) abgetrennt.
  • Der Leuchtmitteleinsatz 4 besteht aus zwei Einsatzteilen 4A, 4B, die über einen Mechanismus miteinander verbunden sind. Der Mechanismus weist ein Tragprofil 6 auf, welches die mittleren Schwenklager LA, LB für die beiden Einsatzteile 4A, 4B bildet. Zudem weist der Mechanismus eine am Tragprofil 6 geführte, die beiden ersten freien Endbereiche EA, EB der beiden Einsatzteile 4A, 4B gelenkig miteinander verbindende, Riegelanordnung 5 auf. Jedes der beiden Einsatzteile 4A, 4B weist zur Bildung des mittleren Schwenklagers LA, LB einstückig eine Lagerschiene 8A, 8B auf, die jeweils in Erstreckungsrichtung des Gehäuses 1 verlaufen und jeweils mit einer entsprechend verlaufenden, einstückig in die beiden Schmalseiten des Tragprofils 6 eingeformten Lagerrinne 9A, 9B zusammenwirken. Die Lagerschienen 8A, 8B der beiden Einsatzteile 4A, 4B sind bezogen auf die Bauhöhe der beiden Einsatzteile 4A, 4B je etwa mittig verlaufend angeordnet, so dass je Einsatzteil 4A, 4B zwei etwa gleich große Schwenkabschnitte gebildet sind. Die beiden Einsatzteile 4A, 4B weisen je einstückig einen Hauptschenkel 10 und einen, winklig von diesem abstehenden, Reflektorschenkel 11 auf. Die beiden Einsatzteile 4A, 4B bestehen, wie das Gehäuse 1, aus einem Stück Aluminiumprofil, welches hinsichtlich seiner Länge bedarfsgerecht von einem Aluminiumstrang (Aluminiumprofil) abgetrennt wird. Im Zusammenspiel bilden die beiden Reflektorschenkel 11 eine dachförmige Anordnung, in der Leuchtmittelkammer 2, so dass das vom Leuchtmittel 12 erzeugte Licht bedarfsgerecht dem Lichtaustrittsbereich zugeführt und letztendlich über die lichtdurchlässige Abdeckung 3 nach außen abgegeben wird. Zur bedarfsgerechten Beeinflussung kann die lichtdurchlässige Abdeckung 3 mit entsprechenden Lichtbeeinflussungsmitteln wie zum Beispiel Mikrolinsen, Einfärbungen, Auskoppelstrukturen usw. versehen sein. Die lichtdurchlässige Abdeckung 3 kann in zwei verschiedenen Positionen am Gehäuse 1 festgelegt werden. Zu diesem Zweck sind in das Gehäuse 1 vier in Längsrichtung verlaufende Rastnuten 14 eingeformt, die mit entsprechend ausgeführten, an die Abdeckung 3 angeformten, Rastwülsten 15 zusammenwirken. Bei Bedarf können die Reflektorschenkel 11 eine Formgestaltung aufweisen, um bestimmte Lichtverteilungskurven des Leuchtmitteleinsatzes 4 zu erzeugen. Dabei sind Formgestaltungen, wie zum Beispiel ein parabolförmiger, hyperbelförmiger usw. Verlauf möglich.
  • Mehrere Leuchtmittel 12 sind auf einer Leiterplatte 13 angeordnet und als Leuchtdiode (LED) ausgeführt. Die mit den Leuchtmitteln 12 bestückte Leiterplatte 13 ist an der, der lichtdurchlässigen Abdeckung 3 zugewandten, Hauptfläche des Tragprofils 6 festgelegt.
  • Die Riegelanordnung 5 besteht aus drei, gelenkig miteinander in Verbindung stehenden, Riegelstreben 5A, 5B, 5C. Die drei Riegelstreben 5A, 5B, 5C der Riegelanordnung 5 sind T-förmig angeordnet und über eine, ihren drei ersten Endbereichen zugeordnete gemeinsame erste Gelenkstelle G1 miteinander verbunden. Die beiden Riegelstreben 5A, 5B sind über ihre zweiten freien Endbereiche jeweils durch eine zweite Gelenkstelle G2 gelenkig mit einem der beiden Einsatzteile 4A, 4B verbunden. Der zweite freie Endbereich der dritten Riegelstrebe 5C weist eine auf die lichtdurchlässige Abdeckung 3 zulaufende Ausrichtung auf. In Bezug auf die lichtdurchlässige Abdeckung 3 sind die beiden zweiten Gelenkstellen G2 oberhalb des Tragprofils 6 angeordnet. Dabei verbinden die beiden Riegelstreben 5A, 5B die beiden ersten freien Endbereiche EA, EB der beiden Einsatzteile 4A, 4B. Der freie Endbereich der dritten Riegelstrebe 5C ragt in seiner Ausdehnung über das Tragprofil 6 hinaus und dient dem Benutzer als Betätigungselement zum Ver- und Endriegeln.
  • Wie des Weiteren insbesondere aus den 1 bis 5 hervorgeht, weist das Tragprofil 6 zwei an einer Innenfläche der beiden Einsatzteile 4A, 4B des Leuchtmitteleinsatzes 4 zur Anlage kommende, Kühlschenkel 6A, 6B auf. Die beiden Kühlschenkel 6A, 6B sind jeweils unterhalb der Lagerrinne 9A, 9B an die beiden Schmalseiten des Tragprofils 6 angeformt, wobei sich diese in Richtung der lichtdurchlässigen Abdeckung 3 erstrecken. Sie dienen dem Zweck, für eine besonders großflächige Anlage des Tragprofils 6 an die beiden Einsatzteile 4A, 4B zu sorgen, damit die im Betrieb erzeugte Wärme von diesem möglichst schnell an das Gehäuse 1 abgegeben wird. Bei einfacher und komfortabler Montage des Leuchtmitteleinsatzes 4 im Gehäuse 1 ist gleichzeitig eine besonders gleichmäßige, thermische Anbindung des Leuchtmitteleinsatzes 4 über große Flächen an das Gehäuse 1 und das Tragprofil 6 realisiert. Zudem tragen die beiden mittleren Schwenklager LA, LB mit ihren Lagerschienen 8A, 8B und Lagerrinnen 9A, 9B dazu bei, dass Wärme vom Tragprofil 6 auf die beiden Einsatzteile 4A, 4B übertragen wird. Vorteilhafter Weise ist eine besonders sichere Befestigung des Leuchtmitteleinsatzes 4 im Gehäuse 1 gewährleistet, weil die Befestigung über Formschluss mit hohen Haltekräften erfolgt. Die Halte- bzw. Anlagekräfte werden dabei ohne Federn über das Eigengewicht des Leuchtmitteleinsatzes 4 erzeugt.
  • 1 zeigt den Leuchtmitteleinsatz 4 während seiner Montage in das Gehäuse 1. Der Leuchtmitteleinsatz 4 ist von unten, das heißt über dem Lichtaustrittsbereich, bereits vollständig in das Gehäuse 1 eingeschoben worden. Die Einschubrichtung ist quer zur Längsrichtung des Gehäuse 1 verlaufend. Die Riegelanordnung 5 ist in ihrer Beweglichkeit noch nicht eingeschränkt. Wird der Leuchtmitteleinsatz 4 nun vom Benutzer weiter in das Gehäuse 1 eingeschoben, kommt die Riegelanordnung 5 mit ihrer ersten Gelenkstelle G1 an der zugeordneten Innenfläche des Gehäuse 1 zur Anlage. Beim weiteren Einschieben wird die Riegelanordnung 5 mehr und mehr nach unten gedrückt, wodurch gleichzeitig die beiden Einsatzteile 4A, 4B um ihre mittleren Schwenklager LA, LB verschwenkt werden und die Hauptschenkel 10 innig an den zugeordneten Innenwänden des Gehäuses 1 zur Anlage kommen. Der Leuchtmitteleinsatz 4 ist somit, wie in 2 dargestellt, im Innenraum des Gehäuses 1 sicher fixiert. Zum Schluss wird noch die Fixierschraube FS angezogen, womit die Riegelstrebe 5C zur Sicherung am Tragprofil 6 festgelegt und die Beweglichkeit der Riegelanordnung 5 gesperrt ist. Der Endmontagezustand ist somit erreicht. Zusätzlich ist zur Sicherung zum Beispiel durch eine, in die Riegelstrebe 5C eingeformte, Sicke gewährleistet, dass die Riegelanordnung 5 nicht ungewollt in eine instabile Lage überführt wird. Vorteilhafterweise ergibt sich durch eine solche Sicke für den Benutzer eine taktile Rückmeldung, dass die Lagesicherung für die Riegelanordnung 5 vorliegt.
  • 3 zeigt den Leuchtmitteleinsatz 4 während seiner Demontage aus dem Gehäuse 1. Nach dem Lösen der Fixierschraube FS ist die Beweglichkeit der Riegelanordnung 5 wieder hergestellt. Zieht nun der Benutzer an der Riegelstrebe 5C, werden die beiden Riegelstreben 5A, 5B über die erste Gelenkstelle G1 nach unten bewegt, womit gleichzeitig die beiden Einsatzteile 4A, 4B um ihre mittleren Schwenklager LA, LB verdreht werden und die Hauptschenkel 10 wieder von den zugeordneten Innenwänden des Gehäuses 1 entfernt werden. Dabei muss zusätzlich die, durch die – der Einfachheit halber nicht dargestellte – Sicke erzeugte, Barriere überwunden werden. Letztendlich ist der Formschluss zwischen dem Gehäuse 1 und dem Leuchtmitteleinsatz 4 aufgehoben, wodurch für den Benutzer eine einfache Demontage gewährleistet ist, weil der Leuchtmitteleinsatz 4 einfach über den Lichtaustrittsbereich nach unten aus dem Gehäuse 1 entnommen werden kann.
  • Die Fixierschraube FS kann, um die Montage weiter zu vereinfachen, auch durch einen, die Sicherung des Endmontagezustandes gewährleistenden, Rastmechanismus ersetzt werden. Dabei kann ein solcher Rastmechanismus zum Beispiel nach dem Wirkprinzip einer Ratsche, einer Rastkurvenanordnung, einer Schlüssellochanordnung usw. arbeiten.
  • Durch eine derart ausgestaltete Beleuchtungsanordnung ist also vorteilhafter Weise eine werkzeuglose, bzw. weitestgehend werkzeuglose, Montage und Demontage des Leuchtmitteleinsatzes 4 wie vorstehend beschrieben möglich.
  • Wie insbesondere aus 4 und 5 hervorgeht, weist jeder Leuchtmitteleinsatz 4 zwei, an den beiden Enden angebrachte, Riegelanordnungen 5 auf, damit der Benutzer auf einfache Art und Weise mit beiden Händen die Montage und Demontage des Leuchtmitteleinsatzes 4 wie vorstehend beschrieben vornehmen kann. Der 5 ist zudem zu entnehmen, dass mehrere, als Leuchtdioden (LED) ausgebildete Leuchtmittel 12 auf einer Leiterplatte 13 angeordnet sind. Die Leiterplatte 13 ist an der, der lichtdurchlässigen Abdeckung 3 zugewandten, Hauptfläche des Tragprofils 6 festgelegt. Wichtig ist, dass die von den Leuchtmitteln 12 erzeugt Wärme so schnell als möglich auf das Tragprofil 6 abgeleitet und über dieses dann über die beiden Einsatzteile 4A, 4B an das Gehäuse 1 abgegeben wird. Durch die vorstehend beschriebene Ausgestaltung der Beleuchtungsanordnung ist dies besonders wirkungsvoll möglich. Wie des Weiteren aus den 4 und 5 hervorgeht, bilden die beiden Reflektorschenkel 11 im Zusammenspiel eine dachförmige Anordnung, so dass das Licht der Leuchtmittel 12, wie bereits vorstehend beschrieben, bedarfsgerecht dem Lichtaustrittsbereich der Beleuchtungsanordnung zugeführt wird. Wie vorstehend bereits beschrieben, können die Reflektorschenkel 11 bei Bedarf auch eine andere Formgebung aufweisen.
  • In den 1 bis 5 ist das erste Ausführungsbeispiel einer solchen Beleuchtungsanordnung näher dargestellt, wo hingegen in der 6 das zweite Ausführungsbeispiel näher dargestellt ist. Bis auf eine andere Art und Weise, wie die von den Leuchtmitteln 12 erzeugte Wärme vom Tragprofil 6 an die beiden Einsatzteile 4A, 4B abgegeben wird, ist der Aufbau der Beleuchtungsanordnung gemäß zweitem Ausführungsbeispiel, auch so wie bereits für das erste Ausführungsbeispiel vorstehend beschrieben. Im Unterschied dazu kommen, wie des Weiteren insbesondere aus 6 hervorgeht, die beiden Einsatzteile 4A, 4B mit ihren zweiten freien Endbereichen EC, ED ihrer Reflektorschenkel 11 im Endmontagezustand an der, der lichtdurchlässigen Abdeckung 3 zugewandten, Hauptfläche des Tragprofils 6 innig zur Anlage, damit auch über diese Flächen eine gute Wärmeableitung an das Gehäuse 1 bewirkt wird. Außerdem wird die von den Leuchtmitteln 12 erzeugte Wärme an das Tragprofil 6 abgegeben und über die beiden mittleren Schwenklager LA, LB an die beiden Einsatzteile 4A, 4B übertragen. Von den Einsatzteilen 4A, 4B wird dann die Wärme an das Gehäuse 1 abgeleitet. Die beiden mittleren Schwenklager LA, LB mit ihren Lagerschienen 8A, 8B und Lagerrinnen 9A, 9B sind vergleichsweise groß bauend ausgeführt und weisen im Zusammenspiel besonders kleine maßliche Toleranzen auf. Somit ist auch bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel einer solchen Beleuchtungsanordnung dafür Sorge getragen, dass die von den Leuchtmitteln 12 erzeugte Wärme besonders wirkungsvoll über das Tragprofil 6 und die beiden Einsatzteile 4A, 4B auf das Gehäuse 1 abgeleitet wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Gehäuse
    2
    Leuchtmittelkammer
    3
    Abdeckung
    4
    Leuchtmitteleinsatz
    4A, 4B
    Einsatzteil
    5
    Riegelanordnung
    5A, 5B, 5C
    Riegelstreben
    6
    Tragprofil
    6A, 6B
    Kühlschenkel
    8A, 8B
    Lagerschiene
    9A, 9B
    Lagerrinne
    10
    Hauptschenkel
    11
    Reflektorschenkel
    12
    Leuchtmittel
    13
    Leiterplatte
    14
    Rastnuten
    15
    Rastwülste
    LA, LB
    mittlere Schwenklager
    EA, EB
    erste freien Endbereiche
    EC, ED
    zweite freie Endbereiche
    G1
    erste Gelenkstelle
    G2
    zweite Gelenkstelle
    FS
    Fixierschraube

Claims (9)

  1. Beleuchtungsanordnung mit einem, aus einem langgestrecktem Profil bestehenden Gehäuse (1), in dem ein Leuchtmitteleinsatz (4) angeordnet ist, wobei der Leuchtmitteleinsatz (4) einerseits mit zumindest einem Leuchtmittel (12) versehen ist und andererseits mit den zum Anschluss und zum Betrieb notwendigen elektrischen und/oder elektronischen Komponenten in Verbindung steht und wobei das Gehäuse (1) eine, mit dem Leuchtmitteleinsatz (4) bestückte und mit einem Lichtaustrittsbereich versehene, Leuchtmittelkammer (2) aufweist, welche mit einer lichtdurchlässigen Abdeckung (3) nach außen verschlossen ist und wobei der in das Gehäuse (1) montierte Leuchtmitteleinsatz (4) zur Wärmeableitung an zumindest eine Innenwandung des Gehäuses (1) zur Anlage kommt, dadurch gekennzeichnet, – dass der Leuchtmitteleinsatz (4) zwei Einsatzteile (4A, 4B) aufweist, die jeweils einen freien ersten Endbereich (EA, EB) aufweisen, und die jeweils einstückig je eine Lagerschiene (8A, 8B) aufweisen, die in Erstreckungsrichtung des Gehäuses (1) verläuft, – dass ein Tragprofil (6) mit einer in Erstreckungsrichtung des Gehäuses (1) verlaufenden Hauptfläche vorhanden ist, die an ihren beiden Schmalseiten einstückig je eine Lagerrinne (9A, 9B) aufweist, die jeweils mit einer der Lagerschienen (8A, 8B) des Leuchtmitteleinsatzes (4) zur Bildung eines mittleren Schwenklagers zusammenwirkt, – dass eine Riegelanordnung (5) bestehend aus drei gelenkig miteinander in Verbindung stehenden Riegelstreben (5A, 5B, 5C) vorhanden ist, die mit ihren drei ersten Endbereichen über eine gemeinsame erste Gelenkstelle (G1) miteinander verbunden sind, wobei zwei der drei Riegelstreben (5A, 5B) über ihre zweiten freien Endbereiche jeweils durch eine zweite Gelenkstelle (G2) gelenkig mit einem der freien ersten Endbereiche (EA, EB) der Einsatzteile (4A, 4B) in Verbindung stehen, und der zweite freie Endbereich der dritten Riegelstrebe (5C) am Tragprofil (6) festlegbar ist.
  2. Beleuchtungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerschiene (8A, 8B) der beiden Einsatzteile (4A, 4B), bezogen auf deren Bauhöhe, je etwa mittig verlaufend angeordnet ist.
  3. Beleuchtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einsatzteil (4A, 4B) einstückig einen Hauptschenkel (10) und einen winklig von diesem abstehenden Reflektorschenkel (11) aufweist.
  4. Beleuchtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einsatzteil (4A, 4B) einstückig einen Hauptschenkel (10) und einen parabolförmig von diesem abstehenden Reflektorschenkel (11) aufweist.
  5. Beleuchtungsanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einsatzteil (4A, 4B) mit seinem Reflektorschenkel (11) an der, der lichtdurchlässigen Abdeckung (3) zugewandten, Hauptfläche des Tragprofils (6) zur Anlage kommt.
  6. Beleuchtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragprofil (6) zumindest einen, an einer Innenfläche des Einsatzteils (4A, 4B) zur Anlage kommenden Kühlschenkel (6A, 6B) aufweist.
  7. Beleuchtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Leuchtmittel (12) als eine, auf einer Leiterplatte (13) angeordnete, Leuchtdiode (LED) ausgeführt ist.
  8. Beleuchtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Leuchtmittel (12) über eine Leiterplatte (13) an der, der lichtdurchlässigen Abdeckung (3) zugewandten, Hauptfläche des Tragprofils (6) festgelegt ist.
  9. Beleuchtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegelanordnung (5) aus drei T-förmig angeordneten Riegelstreben (5A, 5B, 5C) besteht, und dass zwei der drei Riegelstreben (5A, 5B) über ihre zweiten freien Endbereiche jeweils durch die, in Bezug auf die lichtdurchlässige Abdeckung (3) oberhalb des Tragprofils (6) angeordnete, zweite Gelenkstelle (G2) gelenkig mit einem der freien ersten Endbereiche (EA, EB) der Einsatzteile (4A, 4B) in Verbindung stehen, und dass der zweite freie Endbereich der dritten Riegelstrebe (5C) eine auf die lichtdurchlässige Abdeckung (3) zulaufende Ausrichtung aufweist.
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