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DE20104819U1 - Anordnung zum dosierten Abgeben von zwei pastösen Komponenten eines Dentalmaterials - Google Patents

Anordnung zum dosierten Abgeben von zwei pastösen Komponenten eines Dentalmaterials

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DE20104819U1
DE20104819U1 DE20104819U DE20104819U DE20104819U1 DE 20104819 U1 DE20104819 U1 DE 20104819U1 DE 20104819 U DE20104819 U DE 20104819U DE 20104819 U DE20104819 U DE 20104819U DE 20104819 U1 DE20104819 U1 DE 20104819U1
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Detax & Co Kg De GmbH
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Detax Karl Huber & Co KG GmbH
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    • B05C17/005Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces for discharging material from a reservoir or container located in or on the hand tool through an outlet orifice by pressure without using surface contacting members like pads or brushes
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
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Description

Anordnung zum dosierten Abgeben von zwei pastösen Komponenten eines Dentalmaterials
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum dosierten Abgeben von zwei pastösen Komponenten eines hieraus durch manuelles Mischen außerhalb der Anordnung erhaltenen Dentalmaterials mit zwei je eine Komponente enthaltenden zylindrischen Behältnissen mit je einem Dosierkolben und je einem Mundstück, wobei die Komponenten durch Verschieben der Dosierkolben getrennt abgebbar sind.
Zum dosierten Abgeben von pastösen oder viskosen Dentalmaterialien, wie polymerisierbaren Komponenten für Zahnfüllungs-, Kronen-, Brückenmaterialien etc., sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Einrichtungen im Einsatz. Sie sind in der Regel nach Art eines Dispensers aufgebaut und mit integrierten oder einsetzbaren Kartuschen ausgestattet, die zur Bevorratung der jeweiligen Werkstoffe dienen. Zum Abgeben des Werkstoffs ist ein Dosierkolben verschiebbar in der Kartusche geführt. Durch Betätigung des Dosierkolbens kann der pastöse Werkstoff über ein Mundstück dem Dispenser entnommen werden.
Aus EP O 645 123 Bl, DE 42 OO 044 Al, DE 78 37 177 Ul, US 3 581 399 A und US 3 900 954 A sind solchermaßen aufgebaute Einkammer-Dispenser bekannt, die zum Applizieren von Dentalmaterialien dienen. Nachteilig ist, daß zum Zubereiten von Mischungen aus mehreren Komponenten, wie sie insbesondere für provisorische Kronen- und Brückenmaterialien häufig zum Einsatz kommen, mehrere Dispenser erforderlich sind. Dies resultiert in einer aufwendigen Handhabung, da das geeignete Mischungsverhältnis der Komponenten unter Einsatz mehrerer Dispenser exakt eingestellt werden muß, um die geforderten Werkstoffeigenschaften des fertigen Dentalmaterials, die in erheblichem Maße von der Zusammensetzung der beiden Komponenten abhängen, sicherzustellen. Werden die Komponenten in verschiedenartigen Dispensern zur Verfügung gestellt, so ist aufgrund der unterschiedlichen manuellen Betätigung derselben eine exakt aufeinander abgestimmte Dosierung oft gar nicht möglich.
Der US 4 538 92 A und US 4 767 026 A sind Zweikammer - Dispenser zum dosierten Abgeben von zwei Komponenten eines Dentalmaterials entnehmbar. Die Kammern münden über unmittelbar benachbarte Verbindungskanäle in ein gemeinsames Mundstück, das mit Mischelementen ausgestattet ist. Die nach Art von Leitblechen ausgebildeten Mischelemente sollen zur Homogenisierung der beiden in den Kammern bevorrateten Komponenten beim Ausgeben aus dem Munsstück sorgen. Der Aufbau der bekannten Dispenser ist einerseits verhältnismäßig aufwendig und teuer, andererseits erreicht die nach Passieren der Mischstrecke aus dem Mundstück abgegebene Mischung nicht die optimale Homogenität manuell zubereiteter Mischungen. Ferner kommt es zwangsläufig zu unerwünschten Querkontaminationen der beiden Komponenten beim Dosieren, die insbesondere im Falle von bei gegenseitigem Kontakt
aushärtenden Komponenten, wie Polymerharzen, zu einer Verstopfung des Mundstücks des Dispensers führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und kostengünstige Anordnung vorzuschlagen, die eine einfache und schnelle Dosierung zweier pastöser Komponenten eines Dentalmaterials unter zuverlässiger Vermeidung von Querkontaminationen gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Anordnung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die beiden Behältnisse zu einer konstruktiven Einheit in Form eines manuell greifbaren Dispensers zusammengefaßt, die Dosierkolben beider Behältnisse mittels einer gemeinsamen Handhabe synchron verschiebbar sind und das Querschnittsverhältnis der beiden Behältnisse an das Mischungsverhältnis der beiden Komponenten in dem fertigen Dentalmaterial angepaßt ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist die gleichzeitige dosierte Abgabe der beiden Komponenten mittels eines einzigen Handgriffs möglich, wobei die aus dem Dispenser abgegebenen Komponenten auf herkömmliche Weise manuell gemischt und homogenisiert werden können. Da jeglicher Kontakt der beiden Komponenten im Dispenser ausgeschlossen ist, werden Querkontaminationen bzw. ein unzeitiges Aushärten des Werkstoffs auch bei längerer Lagerung zuverlässig vermieden. Indem die Dosierkolben mittels der gemeinsamen Handhabe synchron verschiebbar sind, sind die beiden Komponenten in einem fest vorgegebenen Volumen- bzw. Massenverhältnis dosierbar, wobei das Volumenverhältnis durch das Querschnittsverhaltnis der beiden Behältnisse bzw. der in diesen verschiebbar geführten Dosierkolben vorgegeben ist. Das Mischungsverhältnis ist somit unabhängig von dem mit-5 tels der Handhabe auf die beiden Dosierkolben ausgeübten
Druck. Ferner ist der erfindungsgemäße Dispenser aufgrund des im Vergleich mit den bekannten Zweikammer-Dispensern einfachen Aufbaus verhältnismäßig preiswert herstellbar.
Um für eine einfache und exakte Dosierbarkeit kleiner Volumina des Dentalmaterials zu sorgen, ist der Dispenser in bevorzugter Ausführung mit einer Hand umgreifbar und die Handhabe mit derselben Hand betätigbar.
In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, daß den Dosierkolben je eine Kolbenstange zugeordnet ist und die Handhabe die Kolbenstangen außerhalb der Behältnisse miteinander verbindet. Die Dosierkolben können hierbei vorzugsweise als gegen die Innenwand der Behältnisse abdichtende Scheiben ausgebildet sein und die Kolbenstangen lose an den Dosierkolben angreifen, um im Falle von an den Kolbenstangen bzw. an der Handhabe angreifenden Zugkräften ein unbeabsichtigtes Eindringen von Umgebungsluft in die mit den Komponenten befüllten Behältnisse zu verhindern. Ferner kann die Handhabe mit den Kolbenstangen auf diese Weise nach Entleeren der Behältnisse entnommen und wiederverwertet werden, um unnötige Abfälle zu vermeiden.
Mit Vorteil weisen die Kolbenstangen an ihrer den Dosierkolben zugewandten Stirnseite je ein Zentriermittel auf, welches in je ein an den Dosierkolben angeordnetes hierzu komplementäres Zentriermittel eingreift, um für eine exakt synchrone Verschiebung der Dosierkolben entsprechend dem geforderten Mischungsverhältnis zu sorgen. Die Zentriermittel der Kolbenstangen können beispielsweise von je einem Zapfen und die Zentriermittel der Dosierkolben von je einem Sackloch gebildet sein.
Wie bereits angedeutet, sind die Behältnisse vorzugsweise als Einwegbehältnisse ausgebildet und die Kolbenstangen mit
der Handhabe nach vollständigem Entleeren und Entsorgen der Behältnisse wiederverwendbar.
Um ein Herausgleiten der Dosierkolben aus den Behältnissen des Dispensers zu verhindern, weisen letztere vorzugsweise an ihrer den Mundstücken abgewandten Seite ein Kolben-Anschlagstück begrenzt. Das Anschlagstück, welches zugleich Führungen für die Kolbenstangen aufweist, bildet ferner den Anschlag für die Handhabe bei vollständiger Entleerung des Dispensers.
In bevorzugter Ausführung ist zum Verschließen beider Mundstücke eine einteilige Verschlußkappe mit jeweils einer Aufnahme für jedes Mundstück vorgesehen. Es können also die Mundstücke mittels eines einzigen Handgriffs verschlossen bzw. geöffnet werden. Ferner können die Mundstücke des befüllten, noch ungeöffneten Dispensers mit einem Originalitätsverschluß verschlossen sein, der beispielsweise auf die Spitzen der Mundstücke aufgesiegelt und beim erstmaligen Öffnen abtrennbar ist, was z.B. durch Abbrechen des Originalitätsverschlusses mit einem einfachen Handgriff geschehen kann. Der Originalitätsverschluß garantiert dem Benutzer ein kontaminationsfreies Dentalmaterial und eine unveränderte Füllmenge, indem er nach Abtrennen von dem Dispenser nicht wieder auf denselben aufgesetzt werden kann und somit ein vorzeitiges Öffnen des Dispensers anzeigt. Er wird nach Abtrennen von den Dosierspitzen entsorgt.
Die Verschlußkappe ist mit Vorzug an den Mundstücken verrastbar, wobei insbesondere die Verschlußkappe in nur einer Position aufsetzbar ist, in der jedes Mundstück nur in die zugehörige Aufnahme der Verschlußkappe eingreift, um durch ein falsches Aufsetzen der Verschlußkappe Querkontaminationen der Komponenten zu vermeiden. Zu diesem Zweck können die Mundstücke z.B. einen unterschiedlichen Querschnitt
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aufweisen und/oder die Aufnahmen bzw. die Mundstücke sind mit unterschiedlichen Rast- oder Blockiermitteln ausgestattet.
Sowohl die beiden Behältnisse als auch die beiden Kolbenstangen mit der sie verbindenden Handhabe sind vorzugsweise von jeweils einem gemeinsamen Spritzguß-, Blasformteil oder dergleichen gebildet.
Nachstehend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnitten dargestellte Seitenansieht eines Dispensers in Explosionsdarstellung;
Fig. 2 eine Seitenansicht des montierten Dispensers gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht des Dispensers in Richtung Pfeil III der Fig. 1 mit Verschlußkappe;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Handhabe der Kolbenstangen in Richtung Pfeil IV der Fig. 1; 25
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Anschlagstück des Dispensers gemäß Fig. 1;
Fig. 6 eine geschnitten dargestellte Seitenansicht der 0 Verschlußkappe gemäß Fig. 3 und
Fig. 7 eine Draufsicht von unten auf die Verschlußkappe in Richtung Pfeil VII der Fig. 6.
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Der in Fig. 1 dargestellte Dispenser 1 weist zwei zu einer konstruktiven Einheit zusammengefaßte zylindrische Behältnisse 2, 3 auf, die zur Bevorratung jeweils einer pastösen Komponente eines Dentalmaterials, z.B. jeweils einer Kunst harzkomponente eines aushärtbaren provisorischen Kronen- und Brückenmaterials, dienen. Die Behältnisse 2, 3 sind beispielsweise von einem einteiligen Spritzgußteil gebildet. Jedem Behältnis 2, 3 ist ein zugehöriges Mundstück 4, 5 zugeordnet, um unter Vermeidung von Querkontaminationen eine gleichzeitige dosierte Abgabe der beiden Komponenten zu gewährleisten, wobei die Komponenten nach Abgabe manuell gemischt werden können.
Die Mundstücke des noch ungeöffneten Dispensers 1 sind durch einen Originalitätsverschluss 31 verschlossen, der beim gezeigten Ausführungsbeispiel auf die Spitzen der Mundstücke 4, 5 aufgesiegelt und beim erstmaligen Öffnen durch Abbrechen entlang der Siegelung mit einem einfachen Handgriff abtrennbar ist und hernach entsorgt wird. Die Mundstücke 4, 5 sind ferner mit Rastmitteln 30 und das Mundstück 5 mit einem sich von dem Behältnis 3 bis zum oberen Bereich der Ratmittel 30 erstreckenden Steg 32 ausgestattet, deren Funktion weiter unten in Verbindung mit der in den Fig. 6, 7 dargestellten Verschlußkappe 26 im einzelnen erläutert ist.
An ihrer dem jeweiligen Mundstück 4, 5 abgewandten Seite ist jedes Behältnis 2, 3 von einem verschiebbar geführten Dosierkolben 6, 7 verschlossen. Jeder Dosierkolben 6, 7 ist als gegen die Innenwand der Behältnisse abdichtende Scheiben ausgebildet und an seiner dem Mundstück 4, 5 zugewandten Seite mit einer umlaufenden Dichtlippe 8, 9 ausgestattet. An seiner dem Mundstück 4, 5 abgewandten Seite weist jeder Dosierkolben 6, 7 ein Zentriermittel auf, welches
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beim vorliegenden Ausführungsbeispiel von je einem zentralen Sackloch 10, 11 gebildet ist.
Jedem Dosierkolben 6, 7 ist eine Kolbenstange 13, 14 zugeordnet, die außerhalb der Behältnisse 2, 3 über eine Handhabe 12 miteinander verbunden sind. Die Handhabe 12 dient zum gemeinsamen synchronen Verschieben der Dosierkolben 6, 7 in Richtung der Mundstücke 4, 5 zum Ausbringen der beiden Komponenten. Die Kolbenstangen 13, 14 sind an ihrer den Dosierkolben 6, 7 zugewandten Stirnseite mit bezüglich den Zentriermitteln der Dosierkolben 6, 7 komplementären Zentriermitteln in Form von Zapfen 15, 16 ausgestattet, die in die Sacklöcher 10, 11 der Dosierkolben 6, 7 eingreifen. Die beiden Kolbenstangen 13, 14 mit der sie verbindenden Handhabe sind z.B. von einem einteiligen Spritzgußteil gebildet. Aus Gründen der Materialersparnis sind die Kolbenstangen 13, 14 im wesentlichen hohl ausgebildet und können mit Verstärkungsrippen 17 versteift sein. In Fig. 4 ist eine Draufsicht auf die Handhabe 12 gezeigt.
Wie bereits erwähnt, können die beiden Dosierkolben 6, 7 mittels der Kolbenstangen 13, 14 der Handhabe 12 synchron verschoben werden, so daß die beiden in den Behältnissen 2, 3 bevorrateten Komponenten stets in einem fest vorgegebenen Volumenverhältnis aus dem Dispenser abgegeben werden, wobei das Volumenverhältnis durch das Querschnittsverhältnis der Behältnisse 2, 3 bzw. der Dosierkolben 6, 7 und das Volumen selbst durch den Hubweg der Kolben 6, 7 repräsentiert wird. Die Zapfen 15, 16 der Kolbenstangen 13, 14 sind ohne Kraftaufwand aus den Sacklöchern 10, 11 der Dosierkolben 6, 7 ausziehbar, so daß bei einer Bewegung der Handhabe 12 entgegen den Mundstücken 4, 5 ein Eindringen von Umgebungsluft in die Behältnisse 2, 3 durch die dicht sitzenden Kolben verhindert wird. Ferner ist auf diese Weise beim Entsorgen
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des Dispensers 1 eine Wiederendwertung der Handhabe 12 mit den Kolbenstangen 13, 14 möglich.
Um ein Herausgleiten der Dosierkolben 6, 7 aus den Behält nissen 2, 3 des Dispensers 1 zu verhindern, ist an deren den Mundstücken 4, 5 abgewandten Seite ein Anschlagstück vorgesehen, welches jeweils eine Führung 19, 20 für die Kolbenstangen 13, 14 aufweist. An ihrer den Behältnissen 2, 3 des Dispensers 1 abgewandten Seite sind die Führungen 19, 20 mit jeweils einer Fase 21, 22 versehen, um das Einführen der Kolbenstangen 13, 14 zu erleichtern. Alternativ oder zusätzlich können auch die Kolbenstangen 13, 14 an ihrer den Dosierkolben 6, 7 zugewandten Seite abgefast sein (nicht dargestellt). Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Anschlagstück 18 als an der Rückseite der Behältnisse 2, 3 des Dispensers 1 aufsetzbares Steckteil ausgebildet, wobei die Behältnisse 2, 3 wiederum mit einer Fase 23, 24 ausgestattet sind, um das Anschlagstück 18 sicher einführen zu können. Selbstverständlich kann das Anschlagstück 18 z.B. auch mittels Klebern an der Rückseite der Behältnisse 2, 3 befestigt oder mit diesen verschweißt sein. Eine Draufsicht auf das z.B. ebenfalls als Spritzgußteil ausgebildete Anschlagstück 18, welches zugleich als Anschlag für die Handhabe 12 beim vollständigen Entleeren des Dispensers 1 dient, ist in Fig. 5 wiedergegeben.
Fig. 2 zeigt den zusammengesetzten Dispenser 1 gemäß Fig. nach Abtrennen des Originalitätsverschlusses 31. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist an der Kolbenstange 13 eine Skalierung 25 angeordnet, welche z.B. das Austragsvolumen einer oder beider Komponenten beim Verschieben der Kolbenstangen 13, 14 mittels der Handhabe 12 wiedergibt.
In Fig. 3 ist eine Seitenansicht des Dispensers 1 in Richtung Pfeil III der Fig. 1 dargestellt. Die Mundstücke 4,
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des Dispensers 1 sind von einer einteiligen Verschlußkappe
26, welche in Fig. 6 und 7 im Detail wiedergegeben ist, gemeinsam verschlossen.
Wie aus Fig. 6 ersichtlich, weist die Verschlußkappe 26 für jedes Mundstück 4, 5 (Fig. 1) jeweils eine Aufnahme 27, 28 auf. Die Aufnahmen 27, 28 haben entsprechend den Mundstükken 4, 5 einen unterschiedlichen Querschnitt und sind mit Rastmitteln 29 ausgestattet, welche bei Andruck der Kappe 26 auf die Mundstücke 4, 5 an deren Rastmitteln 30 einrasten. Aufgrund des unterschiedlichen Querschnitts der Aufnahmen 27, 28 bzw. der beispielsweise als Umfangsnuten ausgebildeten Rastmittel 29 ist jedes Mundstück 4, 5 nur in die zugehörige Aufnahme 27, 28 der Verschlußkappe 26 einführbar, so daß Querkontaminationen der in den Aufnahmen
27, 28 gegebenenfalls zurückbleibenden Komponenten beim Verschließen des Dispensers 1 zuverlässig vermieden werden und es zu keiner Aushärtung des Werkstoffs kommen kann, die zu einer Verstopfung der Mundstücke 4, 5 führen könnte. Dem 0 gleichen Zweck dient eine an der Aufnahme 2 8 angeordnete rinnenartige Führung 33, die beim Aufsetzen der Verschlußkappe 26 den an dem Mundstück 5 angeordneten Steg 32 (Fig. 1) führt. Andererseits macht es der Steg unmöglich, die Verschlußkappe 26 umgekehrt, also mit der Aufnahme 27 auf das Mundstück 5 (Fig. 1) aufzusetzen.

Claims (16)

1. Anordnung zum dosierten Abgeben von zwei pastösen Komponenten eines hieraus durch manuelles Mischen außerhalb der Anordnung erhaltenen Dentalmaterials mit zwei je eine Komponente enthaltenden zylindrischen Behältnissen (2, 3) mit je einem Dosierkolben (6, 7) und je einem Mundstück (4, 5), wobei die Komponenten durch Verschieben der Dosierkolben (6, 7) getrennt abgebbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Behältnisse (2, 3) zu einer konstruktiven Einheit in Form eines manuell greifbaren Dispensers (1) zusammengefaßt, die Dosierkolben (6, 7) beider Behältnisse (2, 3) mittels einer gemeinsamen Handhabe (12) synchron verschiebbar sind und das Querschnittsverhältnis der beiden Behältnisse (2, 3) an das Mischungsverhältnis der beiden Komponenten in dem fertigen Dentalmaterial angepaßt ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Dispenser mit einer Hand umgreifbar und die Handhabe (12) mit derselben Hand betätigbar ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß den Dosierkolben (6, 7) je eine Kolbenstange (13, 14) zugeordnet ist und die Handhabe (12) die Kolbenstangen (13, 14) außerhalb der Behältnisse (2, 3) miteinander verbindet.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierkolben (6, 7) als gegen die Innenwand der Behältnisse (2, 3) abdichtende Scheiben ausgebildet sind und die Kolbenstangen (13, 14) lose an den Dosierkolben (6, 7) angreifen.
5. Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenstangen (13, 14) an ihrer den Dosierkolben (6, 7) zugewandten Stirnseite je ein Zentriermittel aufweisen, welches in je ein an den Dosierkolben (6, 7) angeordnetes komplementäres Zentriermittel lose eingreift.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentriermittel der Kolbenstangen (13, 14) von je einem Zapfen (15, 16) und die Zentriermittel der Dosierkolben (6, 7) von je einem Sackloch (10, 11) gebildet sind.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Behältnisse (2, 3) als Einwegbehältnisse ausgebildet und die Kolbenstangen (13, 14) mit der Handhabe (12) wiederverwendbar sind.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Behältnisse (2, 3) an ihrer den Mundstücken (4, 5) abgewandten Seite ein Kolben-Anschlagstück (18) aufweisen.
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagstück (18) Führungen (19, 20) für die Kolbenstangen (13, 14) aufweist.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verschließen beider Mundstücke (4, 5) eine einteilige Verschlußkappe (26) mit jeweils einer Aufnahme (27, 28) für jedes Mundstück (4, 5) vorgesehen ist.
11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (26) an den Mundstücken (4, 5) verrastbar ist.
12. Anordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (26) nur in einer Position, in der jedes Mundstück (4, 5) nur in die zugehörige Aufnahme (27, 28) eingreift, aufsetzbar ist.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmen (27, 28) bzw. die Mundstücke (4, 5) unterschiedlichen Querschnitte aufweisen.
14. Anordnung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmen (27, 28) bzw. die Mundstücke (4, 5) unterschiedliche Rastmittel (29, 30) aufweisen.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Behältnisse (2, 3) von einem einteiligen Spritzguß-, Blasformteil oder dergleichen gebildet sind.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kolbenstangen (13, 14) mit der sie verbindenden Handhabe (12) von einem einteiligen Spritzguß-, Blasformteil oder dergleichen gebildet sind.
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