DE20316438U1 - Transporteinrichtung zum Bewegen von nicht gehfähigen Personen - Google Patents
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Abstract
Transporteinrichtung zum Bewegen bzw. Verschieben von nicht gehfähigen Personen, z.B. aus einem Rollstuhl, Bett oder dergl. zu einem Fahrzeug, einer Badewanne oder dergl. mit
a) einer unter das Gesäß oder den Rücken oder beider zu schiebenden Trage-oder Sitzfläche (2),
b) einer im 360 drehbar gelagerten Tragringanordnung (4, 5), an der die Trage-oder Sitzfläche (2) aufgehängt (bei 3) ist,
c) einem etwa horizontal verlaufenden, den Tragring (5) aufnehmenden, teleskopartig ausgebildeten Tragarm (10),
d) einer vertikalen Tragsäule (12, 14), die höhenverstellbar ausgebildet ist und die den Tragarm (10) aufnimmt, und
e) einem am Fuß der Tragsäule befestigten Fahrgestell (15), mit dem die gesamte Transportvorrichtung mit der zu bewegenden Person (1) verfahrbar ist.
a) einer unter das Gesäß oder den Rücken oder beider zu schiebenden Trage-oder Sitzfläche (2),
b) einer im 360 drehbar gelagerten Tragringanordnung (4, 5), an der die Trage-oder Sitzfläche (2) aufgehängt (bei 3) ist,
c) einem etwa horizontal verlaufenden, den Tragring (5) aufnehmenden, teleskopartig ausgebildeten Tragarm (10),
d) einer vertikalen Tragsäule (12, 14), die höhenverstellbar ausgebildet ist und die den Tragarm (10) aufnimmt, und
e) einem am Fuß der Tragsäule befestigten Fahrgestell (15), mit dem die gesamte Transportvorrichtung mit der zu bewegenden Person (1) verfahrbar ist.
Description
- Die Neuerung betrifft eine Transporteinrichtung zum Bewegen von nicht gehfähigen Personen z.B. aus einem Rollstuhl, einem Bett oder dergl. zu einem Fahrzeug, einer Badewanne oder dergl.
- Personen, wie z.B. Rollstuhlfahrer, aber auch andere, nicht gehfähige Körperbehinderte, müssen häufig ihren Standort wechseln, den Rollstuhl verlassen, aus dem Bett herausgehoben, in einen PKW gesetzt und wieder zurück in den Rollstuhl bewegt werden, z.B. wenn der Behinderte einen Besuch außer Haus machen, innerhalb seiner eigenen vier Wände ein Bad nehmen will, usw.. Das Transportieren in einem PKW ist dabei stets mit erheblichen Problemen verbunden, und in aller Regel steht nicht ausreichend geschultes und kräftiges Hilfspersonal zur Verfügung, während der jeweilige Lebenspartner meist nicht in der Lage ist, den Behinderten zu heben und umzusetzen.
- Es gibt zwar eine Reihe von maschinellen Einrichtungen, die ein derartiges Umsetzen ermöglichen, z.B. auf an der Decke befindlichen Laufschienen angeordnete Hubvorrichtungen, die einen sehr begrenzten Aktionsradius ermöglichen, oder aber freistehende kranähnlihe Anlagen, die üblicherweise und insbesondere für Einzelpersonen in Privathaushalten zu aufwendig sind.
- Aufgabe der Neuerung ist, eine Transporteinrichtung der gattungsgemäßen Art so auszugestalten, dass sie einfach, preiswert und effektiv im Aufbau ist, für die Bedürfnisse im privaten Bereich eingesetzt werden kann, bequem und leicht von nicht geschultem Personal bedient werden kann, zusammenlegbar und damit bequem im Kofferraum unterbringbar sowie ortsungebunden, weil ohne Kraftanschluss wie auch ohne Schienen bedienbar ist.
- Gemäß der Neuerung wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruches 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die Transporteinrichtung nach der Neuerung weist eine Trage- oder Sitzfläche auf, die der nicht gehfähigen Person untergeschoben wird, so dass sie im Rollstuhl, im Sessel, im Bett oder dergl. auf dieser Tragfläche sitzend bzw. liegend zusammen mit der Tragfläche aus dem Stuhl, Bett oder dergl. bewegt werden kann. Der Körper der Person auf der Tragfläche wird von einem Dreipunktsitz aufgenommen, der auf einem Tragring befestigt ist. Dieser aus einem Innen- und einem Außenring bestehende Tragring, der zum Umschließen der Person geöffnet werden kann, ist mit einem im wesentlichen horizontalen Tragarm befestigt, der auf einer vertikalen Tragsäule drehbar um 360° um die vertikale Säulenachse angeordnet ist. Die Drehbarkeit des Ringes ermöglicht, die behinderte Person bequem in einen PKW zu setzen, indem die Person im rechten Winkel an den PKW herangefahren und dann um 90° in Fahrtrichtung gedreht, wird und so auf den Beifahrersitz abgesetzt werden kann. Die Tragsäule ist auf einem drei-oder mehrarmigen Gestell auf Laufrollen verfahrbar. Der Tragarm ist vorzugsweise teleskopartig ausziehbar und in waagrechter Richtung verlängerbar, die Tragstütze ist ebenfalls teleskopartig und in der Höhe verstellbar ausgebildet. Tragarm und Tragsäule sind miteinander lösbar verbunden, um die Trageinrichtung für den Transport oder die Lagerung platzsparend voneinander trennen zu können. Des gleichen sind Tragsäule und Fahrgestell vorzugsweise voneinander trennbar ausgelegt. Wahlweise können die Rahmeneile mit den Laufrollen an die Tragsäule anklappbar ausgeführt sein.
- Zum Verschieben der Transporteinrichtung ist an der Tragsäule oder am Fahrgestell ein Lenker, ein Griff oder ein Führungsbügel angeordnet. Das Anheben und Absenken des Tragarmes in vertikaler Richtung längs der Tragsäule erfolgt mit Hilfe eines hydraulischen, pneumatischen oder mechanischen Servoantriebs. Die Konstruktion der Transporteinrichtung besteht vorzugsweise in allen wesentlichen Teilen aus Aluminium, um ein möglichst geringes Gewicht und eine möglichst hohe Stabilität zu erzielen.
- Mit einer derartigen Vorrichtung kann z.B. eine gehbehinderte oder gehunfähige Person zum Unterschieben der Tragfläche zwischen Oberseite der Sitzfläche, z.B. eines Rollstuhls, und dem Gesäß der Person auf besonders einfache und kraftsparende Weise angehoben und in beliebiger Weise, d.h. in allen Richtungen horizontal manövriert und gedreht, aber auch in der Höhe eingestellt werden, um die Person punktgenau an ein Fahrzeug oder dergl. heranschieben zu können, wobei die Tragfläche mit der Person ebenso exakt wieder abgesetzt werden kann. Die Bewegungsabläufe der Transporteinrichtung sind so, dass nur ein sehr geringer Kraftaufwand von einer Hilfsperson aufzubringen ist, so dass auch eine ältere und weniger kräftige Hilfsperson das Aufnehmen und Absetzen bequem vornehmen kann.
- Nachstehend wird die Neuerung in Verbindung mit der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigt:
-
1 eine schematische Darstellung der Transporteinrichtung nach der Neuerung in seitlicher Ansicht, -
2 die Ringanordnung in seitlicher, schematischer Ansicht, und -
3 eine schematische, perspektivische Darstellung der Transporteinrichtung nach der Neuerung. -
1 zeigt eine gehbehinderte Person1 , die mit der vorgeschlagenen Transporteinrichtung aus einem Sessel, einem Rollstuhl oder einem Bett herausgehoben und mit Hilfe der Transporteinrichtung z.B. an einen PKW herangeschoben und dort auf den Sitz des PKWs gesetzt werden soll. Hierzu ist eine Trage- oder Sitzfläche2 in Form eines Dreipunktsitzes vorgesehen, die beim Anheben der Person unter das Gesäß geschoben und an einem Tragring4 ,5 an Aufhängungen3 aufgehängt wird, so dass die Person auf dem Dreipunktsitz2 an eine gewünschte Stelle verschoben und dort abgesetzt werden kann. Die Trage- oder Sitzfläche ist so ausgestaltet, dass sie leicht rutschend unter das Gesäß der Person geschoben werden kann, so dass insbesondere das Umsetzen der Person auf einen PKW-Sitz einfach durchführbar ist und die Sitzfläche seitlich unter dem Gesäß wieder herausgenommen werden kann, sobald die Person ihren Platz im PKW oder dergl. eingenommen hat. - Die Trage- oder Sitzfläche weist Löcher, Ösen, Haken oder dergl. auf, in die die Dreipunktaufhängung
3 eingeklinkt wird; es sind keine weiteren mechanischen Vorrichtungen erforderlich, um das Gleiten der Trage- oder Sitzfläche auf z.B. dem PKW-Sitz ohne zusätzliche Reibungswiderstände sicher zu stellen. Das Material, aus dem die Trage- oder Sitzfläche2 hergestellt ist, ist in der Regel textiles oder Kunststoffmaterial mit guten Rutscheigenschaften. Andererseits kann die Trage- oder Sitzfläche auch aus steifem Material, z.B. Metall, Hartkunststoff, Holz oder dergl. bestehen. Alternativ kann die Tragfläche2 aber auch auch ein Gurtsystem aus textilem und/oder Kunststoffmaterial sein, wie es beispielsweise für Fallschirme oder Gehhilfen bei Kleinkindern verwendet wird. - Die Trage- oder Sitzfläche
2 wird an einer Dreipunktaufhängung3 festgelegt, die an einer um den Körper der behinderten Person1 gelegten Ringanordnung4 ,5 befestigt, z.B. angeschweißt, angeschraubt oder dergl. ist. Die Ringanordnung4 ,5 besteht z. B. aus einem Außenring4 und einem Innenring5 und kann, wie in3 schematisch dargestellt, geöffnet werden, damit der Ring bequem und lose um die behinderte Person gelegt werden kann. Diese Ringanordnung ist gepolstert und kann als Stütze zum Festhalten dienen. Innenring und Außenring sind miteinander kugelgelagert (bei6 ), so dass die Person1 bequem und ohne besonderen Kraftaufwand horizontal (in Pfeilrichtung P1) und allseitig um 360° gedreht werden kann. Der Außenring4 und der Innenring5 sind miteinander über ein Scharnier7 und eine Schließvorrichtung8 versehen und mit Hilfe eines Bolzens9 gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert. - Die Ringanordnung
4 ,5 mit der Aufhängung der Trage- bzw. Sitzfläche2 ist an einem Tragarm10 aufgenommen, der als Teleskoparm10 ,11 ausgebildet ist, dessen entgegengesetztes Ende mit einer vertikalen Tragsäule12 (1 ) bzw.12' (2 ) verbunden ist. Die Verbindung13 ist eine einstellbare Führungshülse, mit der der Tragarm10 an der Tragsäule12 höhenverstellbar in Pfeilrichtung P2 verschiebbar befestigbar ist. Die Verbindung13 zwischen horizontalem Tragarm10 und vertikaler Tragsäule12 ist vorzugsweise so ausgebildet, dass Tragarm und Tragsäule voneinander getrennt werden können, um die Transporteinrichtung leichter transportieren und verstauen zu können. Die Sicherung kann im einfachsten Fall durch einen Steckbolzen erfolgen. Die Tragsäule12 ist vorzugsweise ebenfalls teleskopartig (12 ,14 ) ausgebildet, um die Höhenverstellbarkeit zu erreichen, was in all den Fällen erforderlich ist, in denen die Sitzfläche der behinderten Person gegenüber dem Fußboden ein unterschiedliches Höhenniveau aufweist, z.B. Stuhl, Sessel, Bett im Vergleich zu Rollstuhl oder zu PKW oder zu Wohnmobil oder dergl. Damit kann auch die Grundbauhöhe der Transporteinrichtung für Verstauzwecke niedrig gehalten werden, so dass ein Verstauen der Transporteinrichtung im Kofferraum eines PKW keine Probleme darstellt. - Im unteren Bereich der Tragsäule
12 ,14 ist ein Fahrgestell15 angeordnet, das über Verbindungen16 mit dem Teleskopteil14 der Teleskopsäule12 , befestigt, z.B. verschweißt ist. Über diese Verbindungen16 sind die Rahmenteile17 ,18 ,19 befestigt, die an ihren Enden Laufräder21 aufnehmen. Die als Tragarme17 ,18 ,19 ausgebildeten Rahmenteile können über die gelenkigen Verbindungen16 an die Tragsäule12 ,14 angeklappt werden, oder aber die Tragarme17 ,18 ,19 sind über eine Nabe20 mit der Tragsäule12 ,14 lösbar verbunden, so dass das Fahrgestell von der Transporteinrichtung getrennt verstaubar ausgebildet ist. - Zumindest eines der Laufräder
21 ist lenkbar ausgebildet, ferner weist zumindest eines der Lenkräder eine Bremsvorrichtung (nicht dargestellt) auf, um die Transporteinrichtung feststellen zu können. An der Tragsäule12 bzw. dem Teleskopteil14 oder wahlweise am Fahrgestell ist ein Führungsbügel, ein Lenkrad oder ein Lenkgriff22 angebracht, an dem die Hilfsperson die Transporteinrichtung verschieben und führen kann. Auch der Lenkgriff22 kann lösbar ausgebildet sein, wenn an der Befestigungsstelle mit der Tragsäule12 ,14 eine Hülse23 vorgesehen ist, in die der Lenkgriff22 eingesteckt und durch Bolzen verriegelt wird. - Die innere Teleskopsäule
12 kann nach unten in Form eines senkrechten Rohrabschnittes24 verlängert ausgebildet sein, so dass das äußere Teleskoprohr14 am unteren Ende über das Hohlrohr24 geschoben und mit Hilfe eines Bolzens25 verriegelt werden kann und damit ein Lösen zwischen Tragsäule und Unterteil mit fahrbarem Gestell ermöglicht wird. An dem senkrechten Hohlrohr24 kann eine Abschlussplatte26 befestigt sein, die einen Servoantrieb27 , z.B. in Form eines Hydraulik- oder Pneumatikzylinders, oder aber eine mechanische Übersetzungsvorrichtung aufweist, mit der die Höhenverstellung der Teleskopsäule12 ,14 erfolgt. Ein entsprechender Servoantrieb kann auch für die horizontale Verstellung des horizontalen Teleskoparmes6 vorgesehen werden. - Bei der Ausführungsform des Fahrgestells nach
1 kann am Fahrgestell bzw. an der Nabe20 ein Gewichtsausgleich vorgesehen sein, um das Gewicht der aufzunehmenden Person1 zu kompensieren. Wie bei der Anordnung nach3 dargestellt, kann das Fahrgestell28 jedoch auch als rückverlagertes Fahrgestell ausgeführt sein, dessen Rahmen U-förmig mit Schenkeln29 ,30 und einem Verbindungsbalken31 ausgebildet ist. Damit entfällt ein Gewichtsausgleich. Die beiden Schenkel29 ,30 nehmen jeweils ein Laufrad32 auf, der dritte Schenkel33 ist am Balken31 angeschweißt und nimmt ebenfalls ein Laufrad32 auf. Die Tragsäule12' ist im Falle der Ausführungsform nach3 am Balken31 befestigt und ermöglicht dadurch ein Heranfahren der Trageinrichtung unter einen Tisch, ein Bett, einen Stuhl oder dergl. -
- 1
- Zu transportierende Person
- 2
- Trage- oder Sitzfläche
- 3
- Dreipunktaufhängung
- 4
- Außenring
- 5
- Innenring
- 6
- Kugellagerung
- 7
- Scharnier
- 8
- Schließvorrichtung
- 9
- Bolzen
- 10
- Tragarm
- 11
- Teleskopteil
von
10 - 12, 12'
- Tragsäule
- 13
- Führungshülse
- 14
- Teleskopteil
von
12 - 15
- Fahrgestell
- 16
- Verbindungen
- 17, 18, 19
- Rahmenteil
- 20
- Nabe
- 21
- Laufräder
- 22
- Lenkgriff
- 23
- Hülse
- 24
- Rohrabschnitt (Hohlrohr)
- 25
- Bolzen
- 26
- Abschlussplatte
- 27
- Servoantrieb
- 28
- U-förmiger Rahmen
- 29, 30, 33
- Schenkel des U-Rahmens
- 31
- Verbindungsbalken
- 32
- Laufräder
Claims (19)
- Transporteinrichtung zum Bewegen bzw. Verschieben von nicht gehfähigen Personen, z.B. aus einem Rollstuhl, Bett oder dergl. zu einem Fahrzeug, einer Badewanne oder dergl. mit a) einer unter das Gesäß oder den Rücken oder beider zu schiebenden Trage-oder Sitzfläche (
2 ), b) einer im 360 drehbar gelagerten Tragringanordnung (4 ,5 ), an der die Trage-oder Sitzfläche (2 ) aufgehängt (bei3 ) ist, c) einem etwa horizontal verlaufenden, den Tragring (5 ) aufnehmenden, teleskopartig ausgebildeten Tragarm (10 ), d) einer vertikalen Tragsäule (12 ,14 ), die höhenverstellbar ausgebildet ist und die den Tragarm (10 ) aufnimmt, und e) einem am Fuß der Tragsäule befestigten Fahrgestell (15 ), mit dem die gesamte Transportvorrichtung mit der zu bewegenden Person (1 ) verfahrbar ist. - Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trage-oder Sitzfläche (
2 ) eine stabile, plattenförmige Trage- oder Sitzfläche, z.B. aus Metall, Hartkunststoff, Holz oder dergl. ist. - Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trage-oder Sitzfläche (
2 ) aus sich der Körperform anpassendem Material, z.B. Textil, Kunststoff oder dergl. mit Verstärkungen an den Aufhängestellen und verstärktem Rand besteht. - Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trage oder Sitzfläche (
2 ) aus Gurten, die an einem verstärktem Umfangsrand befestigt sind, besteht. - Transporteinrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trage oder Sitzfläche (
2 ) eine muldenartige Vertiefung zur Aufnahme und Halterung des Gesäßes oder der Rückenpartie der Person (1 ) aufweist. - Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Trage- oder Sitzfläche an Dreipunktstellen (
3 ) aufgehängt ist. - Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragringanordnung (
4 ,5 ) ein Doppelring ist, der aus einem Außenring (4 ) und einem Innenring (5 ) besteht und der an mindestens einer Stelle (bei7 ) geöffnet werden kann, um die Person aufzunehmen. - Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenring (
5 ) nach unten vorstehende, in Umfangsrichtung versetzte Tragelemente (3 ) aufweist, die die Trage- oder Sitzfläche (2 ) aufnehmen. - Transporteinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trageelemente (
3 ) Haken und die Aufnahmeelemente für die Trage- oder Sitzfläche (2 ) Ringösen, z.B. aus Metall oder aus Kunststoff sind. - Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenring (
5 ) mit dem Außenring (4 ) mittels Kugellagern (6 ) verbunden ist. - Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 7 – 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenring (
5 ) und der Außenring (4 ) durch eine Verriegelung (9 ), z.B. eine Stift- oder Bolzenverriegelung, miteinander verbunden sind. - Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenring (
4 ) über den teleskopartig ausgebildeten Tragarm (10 ) mit der vertikalen Tragsäule (12 ) mittels Führungshülse (13 ) höhenverstellbar verbunden ist, und dass die Führungshülse (13 ) durch eine Klemm- oder Steckvorrichtung, z.B. eine Klemmschraube, an der Tragesäule (12 ) festlegbar ist. - Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragesäule (
12 ) im unteren Bereich eine ringförmige Hülse oder Nabe (20 ) aufweist, von der mindestens drei um einen gleichen Abstand in Umfangsrichtung versetzte Stützarme (17 ,18 ,19 ) ausgehen, an deren freien Enden Laufräder (21 ) befestigt sind, auf denen die Transportvorrichtung verfahrbar ist. - Transporteinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützarme (
17 ,18 ,19 ) als stabiler Rahmen ausgebildet sind, der mit der Tragsäule (12 ) lösbar verbunden ist, und dass an den jeweiligen Rahmenenden die Laufräder als Lenkräder befestigt sind. - Transporteinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 12 – 14, dadurch gekennzeichnet, dass mit der teleskopartig höhenverstellbaren Tragsäule (
12 ) eine Hubvorrichtung (27 ) verbunden ist, die hydraulisch, mit Druckluft oder mechanisch zur Höhenverstellung des Tragarmes (10 ) angetrieben ist. - Trageinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (
27 ) eine Hydraulikpumpe bzw. ein doppelwirkender Hydraulikzylinder ist. - Trageinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (
27 ) ein Druckluftzylinder ist. - Trageinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (
27 ) ein mechanisches, handgetriebenes Übersetzungsgetriebe ist. - Trageinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 12 – 14, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Hubsäule (
12 ) eine Lenk- und Schiebevorrichtung (22 ), z.B. ein Führungsbügel, ein Lenker, ein Griff oder dergl. fest verbunden ist.
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- 2003-10-25 DE DE20316438U patent/DE20316438U1/de not_active Expired - Lifetime
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