DE20102121U1 - Vorrichtung zum Erwärmen des Inahlts von Kartuschen und Dosen - Google Patents
Vorrichtung zum Erwärmen des Inahlts von Kartuschen und DosenInfo
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Description
Vorrichtung zum Erwärmen des Inhalts von Kartuschen und Dosen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Erwärmen des Inhalts von Behältnissen, insb. von Kartuschen, Sprühdosen und Dosen gemäß dem Oberbegriff des-EateRflanspruchs 1.
Die flüssigen bzw. zähflüssigen oder gasförmigen Inhaltsstoffe derartiger Behältnisse, wie z.B. Silikon, Klebstoff, Dichtstoffe, Bauschaum, Spachtelmassen, Farbstoffe, etc., weisen i.d.R. nur in einem beschränkten Temperaturbereich optimale Verarbeitungseigenschaften auf. Vom Hersteller wird meistens die Verarbeitung bei Raumtemperatur empfohlen. Jedoch werden die Inhaltsstoffe vielfach auf Baustellen bzw. in noch nicht fertiggestellten Häusern ohne Fenster verwendet, so dass man bei Verarbeitung von der Außentemperatur abhängig ist. Bei geringer Umgebungstemperatur, insb. in kalten Jahreszeiten, weisen die Inhaltstoffe nicht mehr oder nur noch bedingt die erforderlichen Eigenschaften, wie z.B. Sprüh-, Fließ-, Streich-, Haftfähigkeit, auf und sind deshalb nicht mehr einsetzbar.
Insbesondere die, aus Kartuschen auszupressenden, ohnehin zähen Massen werden bei geringen Temperaturen zunehmend zäher, so dass zum Betätigen des Auspresswerkzeuges sehr viel mehr Handkraft aufgewendet werden muss als bei warmen Temperaturen. Dies führt auf Dauer zur Ermüdung des Monteurs und dessen Arbeitsgeschwindigkeit nimmt ab. Zudem leidet unter diesen Bedingungen die Qualität der Ausführung.
Zwar sind Heizgeräte unterschiedlicher Bauart hinreichend bekannt, jedoch sind diese zum Mitführen auf Baustellen i.d.R. nicht geeignet und nicht zum Zweck der Erwärmung des Inhalts vorgenannter Behältnisse bestimmt. Werden derartige Gerätschaften dennoch für Kartuschen und Dosen eingesetzt, besteht erhebliche Brand- und Explosionsgefahr.
Manche Handwerker belassen alternativ die Kartuschen und Dosen im beheizten Fahrzeug und holen diese, je nach Bedarf, an die Arbeitstelle. Diese Vorgehensweise ist jedoch äußerst umständlich und ineffektiv. Eine weitere Möglichkeit zum
Erwärmen besteht darin, die Behältnisse in einen Eimer mit heißem Wasser zu stellen. Problematisch hierbei ist allerdings die Beibringung heißen Wassers auf Baustellen, das Überschwappen auf empfindliche Fußböden beim Einstellen mehrer Behältnisse, sowie das Fehlen einer nachhaltigen Wärmezufuhr. Auch eine Erhitzung der Kartuschen und Dosen vor heißen Halogenstrahlern oder ähnlichem ist bekannt, sollte jedoch wegen der Unfallgefahr unbedingt vermieden werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die bei geringen Umgebungstemperaturen ein einfaches und sicheres Erwärmen des Inhalts von Kartuschen und Dosen erlaubt.
Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in &iacgr;
den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Dem gemäß bei der Vorrichtung zum Erwärmen des Inhalts von Behältnissen, insbesondere von im Bauwesen oder im Heimwerkbereich verwendete auspressbare Kartuschen, druckgefüllte Dosen oder Dosen mit Deckelverschluss, ein, ein erwärmbares Medium enthaltender Heizraum vorgesehen, in dem mindestens ein derartiges Behältnis aufnehmbar ist.
Vorzugsweise sind in dem Heizraum mehrere Behältnisse der eingangs genannten Art aufnehmbar, so dass stets eine ausreichende Anzahl von Behältnissen mit vorgewärmten Inhaltsstoffen dem Monteur verfügbar ist. Eine solche, dem Arbeitsfortschritt angepasste Verfügbarkeit, vermeidet lästige Wartezeiten, in denen nicht gearbeitet werden kann. Die Arbeitsergonomie wird mittels leicht auspressbarer Massen spürbar verbessert, die Arbeitsgeschwindigkeit deutlich gesteigert und die Ausführungsqualität bleibt konstant. Die von einer Wärmequelle abgegebene Wärmeenergie kann über ein Medium, welches in dem Heizraum enthalten ist, beispielsweise Luft oder Wasser, auf das Behältnis und dessen Inhaltsstoffe per Wärmekonvektion übertragen werden. Auch ein direktes Erwärmen mittels Wärmestrahlung oder Mikrowellen ist
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denkbar. Die Energiezufuhr zur Wärmequelle könnte elektrisch, z.B. über das Stromnetz, über mitgeführte Batterien, über Solarzellen, oder aber mittels Brennstoffen, z.B. Benzin oder Gas erfolgen.
Vorteilhaft ist es, wenn nicht nur eine konstante Wärmeleistung sonder auch der Erwärmungsgrad mit Hilfe einer automatischen Temperaturregelung und eines zugeordneten Temperatursensors beispielsweise auf eine Temperatur von ca. 25° C einstellbar ist. Die Inhaltstoffe der Behältnisse erhalten somit eine gleichmäßige Temperatur nahe der für die Verarbeitung empfohlenen. Es können aber auch andere Erwärmungsgrade, je nach Vorlieben des Monteurs und dessen Erfahrungen mit den Verarbeitungseigenschaften der Inhaltstoffen bei bestimmten Temperaturen, eingestellt werden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform besteht die Vorrichtung im wesentlich aus Metall, insb. aus Edelstahl. Dieses Material ist sowohl hitze-, als auch korrosionsbeständig und ist für den dauerhaften, „rauhen" Einsatz auf Baustellen geeignet.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung mehrere Rollen auf, welche in einer im wesentlichen horizontale Ebene angeordnet, drehbar beweglich und im wesentlichen parallel zueinander beabstandet sind. Benachbarten Rollen bilden wegen ihrer Beabstandung einen Rollenspalt. Die, insbesondere zylindrischen, Behältnisse können auf je zwei Rollen achsparallel aufgelegt bzw. über den Spalt dieser Rollen gelegt werden, so dass die Behältnisse ebenfalls drehbar beweglich sind.
Die Beabstandung der Rollen kann in der Weise gewählt werden, dass entweder eine Rolle mehr als die Anzahl einlegbarer Behältnisse vorgesehen ist, wobei dann jeder Rollenspalt abdeckbar ist und sich benachbarte Behältnisse ein Rolle als Auflage teilen. Ein Rollenspalt bzw. die lichte Weite muss jedoch kleiner als der Durchmesser eines Behältnisses und der Achsabstand des Rollenpaares muss zugleich größer als der Behälterdurchmesser sein. Es können aber auch zweimal so viele Rollen wie einlegbare Behältnisse bei geringerer Spaltgröße vorgesehen sein, so dass die Behältnisse jeweils auf
einem eigenen Rollenpaar aufliegen und zwischen benachbarten Behältnissen ein Rollenspalt frei bleibt.
Handelsübliche Kartuschen für Auspresswerkzeuge haben i.d.R. einen Normdurchmesser, so dass die Beabstandung fest vorgegeben werden kann.
Jedoch ist es von Vorteil, wenn die Breite der Rollenspalte vom Monteur auch an andere Behältnisse anpassbar ist.
Unabhängig von der Breite der Rollenspalte gewährleisten diese Spalte bei einer Beheizung von unten den ungehinderten Wärmetransport zur momentanen Unterseite der Behältnisse.
Werden die Rollen von Motoren oder per Hand, in der selben Drehrichtung angetrieben, so drehen sich die eingelegten zylindrischen Behältnisse mit. Durch diese Vorgehensweise wird, vergleichbar mit Heizvorrichtungen für Hot-Dogs, eine gleichmäßige Erwärmung der Inhaltsstoffe gewährleistet.
Von Vorteil ist, wenn die Rollen trieblich untereinander über mindestens ein Kraftübertragungselement, wie z.B. Zahnriemen oder Zahnräder, verbunden sind, so dass zum Drehen nur ein einziger Motor oder eine Handkurbel erforderlich ist. Denkbar ist auch ein Kraftübertragung durch die Behältnisse selbst, in der Weise, dass ein erstes, auf zwei Rollen bzw. auf deren Rollenspalt, eingelegtes zylindrisches Behältnis die Drehung der angetriebenen ersten Rolle mittels Reibung auf die zweite Rolle überträgt. Ein möglicherweise zweites, auf die zweite und dritte Rolle eingelegtes Behältnis wird von der zweiten Rolle angetrieben und treibt seinerseits die dritte Rolle an, und so weiter. Hierbei wirkt sich eine Rollenoberfläche mit hohem Reibwert, wie z.B. Gummi, positiv aus.
Es ist erkennbar, dass bei den vorgenannten Ausführungsformen mit Rollen bzw. Rollenspalten eine Beheizung von der Unterseite von Vorteil ist. Eine solche Beheizung kann beispielsweise durch mindestens eine elektrisch betriebene Heizwendel, die sich in der Nähe des Vorrichtungsboden befindet, erfolgen. Die mind, eine Heizwendel kann in an sich bekannter Weise, z.B. vor Schmutz, Wasser und Berührung, durch entsprechende Abdeckung wie z.3. ein Lochzwischenboden oder durch Kapselung geschützt sein.
Selbstverständlich kann auch von anderer oder auch mehreren Seiten beheizt werden. Insbesondere bei Verwendung von Wasser als Medium der Wärmeübertragung ist jedoch der Ort der Wärmequelle von ungeordneter Bedeutung. Unabhängig vom Medium kann z.B. ein, im Heizraum vorgesehener Lüfter bzw. ein rotierender Mischarm die gleichmäßig Wärmeverteilung durch Umwälzung verbessern.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in vorteilhafter Weise mit einem Deckel, einer Klappe, einer Türe oder ähnlichem versehen sein, mit denen der Heizraum verschließbar ist und welche verhindern, dass unnötig Wärme entweicht. Auch eine Ausstattung der Vorrichtungswände mit Isoliermaterial beugt einem Abkühlen bei geringen Außentemperaturen vor. Um auf einfache Weise einem Überhitzten des Heizraumes vorzubeugen, ist es von Vorteil, den vorgenannten Deckel mit mehreren Lüftungslöcher zu versehen. Eine mit einem Temperaturfühler versehene Abschaltautomatik könnte die Betriebssicherheit weiter erhöhen.
Schließlich ist noch festzuhalten, dass ein oberhalb des, mit Lüftungslöchern versehenen Deckels aufstellbare Ablageschale dazu verwendet werden kann, Behältnisse, welche nicht mehr im Heizraum Platz finden oder wegen Ihrer Größe oder Ihrer Form nicht aufnehmbar sind, unter Ausnutzung der aufsteigenden Warmluft, ebenfalls zu erwärmen bzw. vorzuwärmen. Die Ablageschale kann auch fest mit dem Deckel verbunden sein bzw. Bestandteil desselben sein, wobei die Seitenwände auch direkt auf dem Deckel befinden können, so dass der Deckel gleichzeitig auch die Ablage bildet. Zusätzliche Seitenwände der Ablageschale könnten, insbesondere wenn die Ablageschale aus Gitter oder Lochmaterial besteht, zugleich als Deckelgriff dienen. Selbstverständlich kann auch bei einer Ausführungsform, bei der an der Oberseite kein Deckel vorgesehen ist, eine Ablageschale installiert werden.
Alternativ zu der Ausführungsform mit nur einem Heizraum und den darin möglicherweise angeordneten Rollen kann die Vorrichtung auch in Art eines Babyflaschen-Erwärmgerätes aufgebaut sein, wobei es von Vorteil ist, wenn
zwei oder mehrere Heizräume magazinartig nebeneinander und/oder übereinander angeordnet sind. Die Heizräume nehmen dabei vorzugsweise jeweils nur ein Behältnis auf.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eine Ausführungsbeispiels unter Bezug auf die Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt:
Es zeigt:
Fig. 1: eine Draufsicht der geöffneten Vorrichtung mit eingelegten
Kartuschen,
Fig. 2: eine Vertikalschnitt durch die geschlossene Vorrichtung mit
aufgestelltem Ablagegitter.
Wie aus Fig. 1 zu ersehen ist, besteht die Vorrichtung in dieser Ausführungsform im wesentlichen aus einem rechteckigen Kasten 2 dessen Innenraum den Heizraum 1 bildet. An den äußeren Schmalseiten des Kastens 2 ist je ein Haltegriff 8 zu Transportzwecken angebracht.
Im Inneren des Kastens 2 bzw. im Heizraum 1 sind vier Kartuschen 5 parallel auf acht Rollen 13 aufgelegt. An einer der inneren Schmalseiten des Kasten 2 befindet sich, vom Heizraum 1 abgetrennt, ein Geräte- und Armaturenbereich 4, der einen Motor 15 sowie mindestens einen Temperaturregler 16 und weitere Kontrollmöglichkeiten, wie z.B. Lämpchen, Temperaturanzeigen, Ein-/Ausschalter, Sicherungen, aufweist.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, dass die vier Kartuschen 5 jeweils auf zwei benachbarten Rollen 13 aufliegen. Die drehbar beweglichen Rollen 13 sind über einen Zahnriemen 14 miteinander verbunden und werden durch einen Motor 15 angetrieben. Die aufgelegten Kartuschen 5 drehen sich aufgrund der Reibung zwischen Kartuschen 5 und Rollen 13 mit, wie durch die eingezeichneten Drehrichtungspfeile gekennzeichnet ist.
Auf dem innenseitigem Boden des Kastens 2 befindet sich eine mindestens eine elektrische betriebene Heizwendel 3. Die von der Heizwendel 3 erzeugte Wärme
steigt auf bzw. wird nach oben abgestrahlt und erwärmt die momentanen
Unterseiten der Kartuschen 5 sowie die Inhaltsstoffe derselben. Auf dem nach oben offenen Kasten 2 ist zu Verschlusszwecken ein Deckel 7 aufgelegt. Eine Ablageschale 9 mit Seitenwänden 10 in der sich zwei weitere Behältnisse 5
befinden ist auf dem Deckel 7 aufgestellt. Schließlich ist die Anordnung an den Schmalseiten des Kastens 2 mit zwei Haltegriffe 8 versehen.
Unterseiten der Kartuschen 5 sowie die Inhaltsstoffe derselben. Auf dem nach oben offenen Kasten 2 ist zu Verschlusszwecken ein Deckel 7 aufgelegt. Eine Ablageschale 9 mit Seitenwänden 10 in der sich zwei weitere Behältnisse 5
befinden ist auf dem Deckel 7 aufgestellt. Schließlich ist die Anordnung an den Schmalseiten des Kastens 2 mit zwei Haltegriffe 8 versehen.
Bezugszeichenliste
1. Heizraum
2. Kasten (Heizraumwand)
3. Heizwendel (Wärmequelle)
4. Geräte- und Armaturenbereich
5. Kartusche (Behältnis)
6.
6.
7. Deckel
8. Haltegriff
9. Ablageschale :
10. Seitenwände ;,
11. - ■ ii
12. - i|
13. Rolle !
14. Zahnriemen (Kraftübertragungselement) !
15. Motor \
16. Temperaturregler (Einstell-und Kontrolleinrichtung)
17.
17.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Erwärmen des Inhalts von Behältnissen, insbesondere von im Bauwesen oder im Heimwerkbereich verwendete auspressbare Kartuschen, druckgefüllte Dosen oder Dosen mit Deckelverschluss, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein, ein erwärmbares Medium enthaltender Heizraum (1) vorgesehen ist, in dem mindestens ein Behältnis (5) aufnehmbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmeleistung mittels Einstelleinrichtung (15) einstellbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine automatische Temperaturregelung mit einem zugeordneten Temperatursensor vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Heizraum (1) vorgesehen ist, in dem mehrere drehbar bewegliche Rollen (13) in einer im wesentlichen horizontalen Ebene angeordnet sind und zueinander im wesentlichen achsparallel beabstandet sind und dass das mindestens eine, insb. zylindrische, Behältnis (5) drehbar auf den Rollen (13) auflegbar ist, wobei je ein Behältnis durch zwei Rollen abgestützt wird.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Achsabstand der Rollen (13) einstellbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (13) untereinander trieblich mit mindestens einem Kraftübertragunselement (14) verbunden sind und die Rollen (13) über dieses von einem Motor (15) oder einer Handkurbel antreibbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmequelle des Heizraumes (1) mindestens eine elektrisch betriebene Heizwendel (3) ist, die vorzugsweise am Heizraumboden angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Heizraum (1) mit einer Verschlusswand (7), wie z. B. Deckel, Klappe, Türe, verschließbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das die Deckenwand des mindestens einen Heizraumes, z. B. Deckel (7), Lüftungslöcher aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ablageschale (9) zum Auflegen vorzuwärmender Behältnisse (5) vorgesehen ist, welche auf die Vorrichtung aufstellbar ist oder mit deren Deckenwand, z. B. Deckel (7), fest verbunden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Heizraum (1) eine das Medium umwälzende Einrichtung, wie z. B. Lüfter, Propeller, vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in Art eines Babyflaschen-Erwärmgerätes aufgebaut ist, wobei zwei oder mehrere Heizräume (1) magazinartig nebeneinander und/oder übereinander angeordnet sind.
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| DE20102121U DE20102121U1 (de) | 2001-02-06 | 2001-02-06 | Vorrichtung zum Erwärmen des Inahlts von Kartuschen und Dosen |
Applications Claiming Priority (1)
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ID=7952645
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| DE20102121U Expired - Lifetime DE20102121U1 (de) | 2001-02-06 | 2001-02-06 | Vorrichtung zum Erwärmen des Inahlts von Kartuschen und Dosen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20102121U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1773712A4 (de) * | 2004-06-10 | 2009-06-17 | Graco Ohio Inc | Verfahren und vorrichtung zur ausgabe eines heissschmelzklebstoffs |
-
2001
- 2001-02-06 DE DE20102121U patent/DE20102121U1/de not_active Expired - Lifetime
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