DE20102433U1 - Rohrpostbüchse - Google Patents
RohrpostbüchseInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B65G51/00—Conveying articles through pipes or tubes by fluid flow or pressure; Conveying articles over a flat surface, e.g. the base of a trough, by jets located in the surface
- B65G51/04—Conveying the articles in carriers having a cross-section approximating that of the pipe or tube; Tube mail systems
- B65G51/06—Despatch carriers for tube mail
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Description
TELEFON: 071&idiagr;/784?»3&idiagr; * 1JEIiEFA^ .· JO "»1 &iacgr; 7 7 8 0 0 9 9 5 / 9 KOHLER SCHMID + P. RUPPMANSfeTR·.· 2 7,.D-7*3 5 6 5 STUTTGART
PATENTANWÄLTE
24 329 K/bo
AEROCOM GmbH & Co. Communicationssysteme Gottlieb-Daimler-Str.
71394 Kernen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Rohrpostbüchse mit verschließbarem Deckel. Die bekannten Rohrpostbüchsen dieser Art haben jedoch den Nachteil, dass sie nicht wasserdicht sind. Da jedoch neuere Anlagen oft im Freien enden und wasserempfindliche Inhalte weiterleiten oder kontaminiertes Material mit den Büchsen befördert wird, sind solche Büchsen hierfür nicht geeignet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Rohrpostbüchse zu entwickeln, bei welcher einerseits der Deckel fest an die Büchse gepresst wird und andererseits die Aussenabmessungen der Büchse in die üblichen Rohrleitungen passen. Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass der den Deckel übergreifende Verschluss einen Spannbügel aufweist, welcher einerseits einen Vorsprung an der Büchse hintergreift und andererseits mit dem einen Hebelarm eines über eine Totpunktlage hinaus bewegbaren Kniegelenkes gelenkig gekuppelt ist, dessen anderer Hebelarm an der Büchse schwenkbar gelagert ist.
Dadurch wird eine feste und vor allem wasserdichte Verbindung zwischen der Büchse und dem Deckel erreicht. Ein zusätzlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der Vorsprung, welcher an der Büchsenaußenfläche von dem Spannbügel in der Schließstellung hintergriffen wird, nur so weit radial von der Außenfläche abstehen muß, dass der Spannbügel hinter ihm in der Schließstellung einen sicheren Halt findet. Besteht beispielsweise der Spannbügel aus einem Stahldraht, so braucht dieser Vorsprung nur um das Maß des Drahtdurchmessers von der Büchsenaußenfläche abzustehen. Dieser Vorsprung kann bei einer Ausführungsform der Erfindung beispielsweise durch die Flanke einer Nut gebildet sein, in welche der Spannbügel in der Schließstellung eingreift.
Vorzugsweise ist ein Handgriff fest an dem mit dem Spannbügel verbundenen Hebelarm des Kniegelenkes angeordnet, um leichter ein festes Aneinanderpressen der Teile zu erreichen. Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung liegen die Verschlussteile mindestens in der Verschlussstellung in einer oder mehreren Vertiefungen des Deckels. Zweckmässigerweise weist die Büchse ein mit ihr verbundenes Kopfteil auf, an welchem die Schwenkachse des Kniegelenkes und der Vorsprung angeordnet sind.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist der Spannbügel parallel zur Deckelebene längsverschiebbar im Deckel geführt. Dies hat den Vorteil, dass das Bügelende den Vorsprung ohne Hilfe einer Hand findet. Ein zusätzliches Anpressen des Deckels wird durch eine am Deckel vorgesehene, die Führung des Bügels unterstützende Rampe erzielt.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist an der Deckeloberfläche eine den Handgriff in der Schließstellung aufnehmende Aussparung vorgesehen, so dass der Handgriff nicht über die Umrisse der Büchse hinaussteht. Um den Handgriff leicht erfassen zu können, befindet sich bei einer Ausführungsform der Erfindung in der Deckeloberfläche eine Griffmulde.
Der Spannbügel kann bei einer Ausführungsform der Erfindung eine Krümmung aufweisen, die ihm eine Federwirkung in seiner Längsrichtung verleiht. Dadurch läßt sich das Kniegelenk in der
Schließstellung leichter etwas über die vorerwähnte Totpunktstellung hinaus verschwenken, und der Spannbügel liegt in dieser Endstellung trotzdem noch unter Spannung hinter dem Vorsprung an der Büchsenwand an. Vorzugsweise ist der Deckel mit einer Dichtung aus einem elastischen Werkstoff versehen.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Büchse dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1
einen senkrechten Schnitt nach der Linie I-I in Fig. 3;
Fig. 2a die zum Verständnis der Erfindung notwen- bis digen Teile bei der.Öffnungsbewegung des Büchsen- Fig. 2e deckels,-
Fig. 3
eine Ansicht von oben auf den Büchsendeckel, teilweise geschnitten;
Fig. 4
eine Ansicht auf die erfindungsgemäße Büchse von vorne;
Fig. 5
eine perspektivische Darstellung der für die Funktion des Bügelverschlusses wesentlichen Teile,
Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist auf einer Büchse 1 ein Kopfteil 2 befestigt, welches auf einer Seite ein Scharnier 3 aufweist, in dem das Ende eines aus zwei parallelen abgewinkelten Stäben bestehenden Hebelarmes 4 eines Kniegelenkes 4,17 schwenkbar gelagert ist (Fig. 5). Auf der dem Scharnier 3 entgegengesetzten Seite weist das Kopfteil 2 einen Vorsprung 5 auf, welcher die Flanke einer Nut 6 bildet, deren andere Flanke durch ein radial vom Kopfteil 2 abstehendes Teil 7 gebildet ist. Ein in der Schließstellung das Kopfteil 2 dicht abschließender, als Ganzes mit 8 bezeichneter Deckel weist eine Platte 9 auf, welche die Büchsenöffnung abdeckt und an ihrer glatten Unterseite eine die Büchsenöffnung abdichtende Dichtung 10 besitzt (Fig. 2). Die Platte 9 weist einen bordartig hochstehenden Rand 11 auf, in den ein Puffer 12 aus elastischem Werkstoff in einem Abstand von der Oberseite der Platte 9 eingesetzt ist. Dadurch bildet sich im Deckel 8 ein Zwischenraum 13. Auf der Oberseite der Platte 9 befindet sich ein Vorsprung 14, der den zwischen der Oberseite der Platte 9 und der Unterseite des Puffers 12 gebildeten Zwischenraum 13 durchsetzt und den Puffer 12 nach unten abstützt. In der Nähe des in Fig. 1 rechten Randes 11 befindet sich ein als Rampe ausgebildeter weiterer Vorsprung 15, der den Zwischenraum 13 durchsetzt.
Die Stäbe des Hebelarmes 4 sind in Fig. 1 nach rechts abgebogen und treten durch Schlitze 2 9 in den Zwischenraum 13 hinein, wo sie mit ihren Stabenden Lager 16 bilden (Fig. 5), in denen der andere Hebelarm 17 des Kniegelenkes schwenkbar gelagert ist, an welchem ein Handgriff 18 befestigt ist. An diesem Hebelarm 17 ist ein Spannbügel 20 gelagert, dessen vorderes Ende 21 in der Schließstellung in die Nut 6 eingreift und damit den Vorsprung 5 hintergreift.
An der Oberfläche des Puffers 12 befinden sich Aussparungen 23, (Fig. 3) die den Handgriff 18 in der Schließstellung aufnehmen. Die Aussparungen 23 auf der Oberseite des Puffers 12 sind im Bereich des in der Zeichnung linken Endes des Handgriffes 18 zu Schlitzen 29 erweitert, so dass der Handgriff 18 die in Fig. 2 dargestellte Öffnungsbewegung durchführen kann. Außerdem ist in der Oberseite des Puffers 12 eine Griffmulde 24 vorgesehen, durch die hindurch ein zwei Längsstäbe des Handgriffes 18 verbindendes Griffstück 25 erfaßt werden kann. Der Handgriff 18 und die mit ihm starr verbundenen Abschnitte können beispielsweise aus einem starren Metalldraht bestehen.
Der Spannbügel 20 weist in der Nähe des Bügelendes 21 zwei im Abstand voneinander angeordnete Krümmungen 26 und 27 auf, die dem Spannbügel eine gewisse Längselastizität geben. Unterhalb des Kniegelenkes 4,17 befinden sich Aussparungen in der Platte 9 und der Dichtung 10, so dass das Gelenk 19 um das Lager
• ·
eine Schwenkbewegung ausführen kann. Diese Aussparungen sind an der Unterseite des Deckels durch eine gegebenenfalls starre Platte 28 abgedeckt.
Beim Schließen des Deckels 8 bewegt sich das Gelenk 19 von der in Fig. 2b gezeigten Stellung in die in Fig. 2a gezeigte Stellung. Um in diese Stellung zu gelangen, muß das Gelenk 19 durch seinen Totpunkt hindurchbewegt werden, in welchem der Hebelarm 17 und der Spannbügel 2 0 etwa parallel verlaufen. In der Totpunktsteilung ist der Spannbügel 20 am weitesten nach links gezogen, und er liegt mit der größtmöglichsten Spannung mit seinem vorderen Ende 21 in der Nut 6 an. Der Handgriff 18 wird dann noch etwas weiter, also aus der Totpunktlage des Gelenks 19 heraus, verschwenkt, so dass er unter geringfügigem Nachlassen der Spannung in den Aussparungen 23 in der Deckeloberseite zur Anlage kommt. In dieser Schließstellung (Fig. 2a) ist jedoch die Spannung immer noch so groß, dass der Handgriff 18 und das Bügelende sicher gegen ihre Auflagen gepreßt werden.
In der Schließstellung (Fig. 2a) befindet sich das Gelenk 19 etwas oberhalb des Lagers 16. In dieser Stellung liegt das Gelenk 19 an der Unterfläche des Puffers 12 an, so dass die Schwenkbewegung des Hebelarmes 17 und des Gelenkes 19 auch hierdurch begrenzt ist. Beim Hochschwenken des Handgriffs 18 durchläuft das Gelenk 19 den Totpunkt in umgekehrter Richtung
und schiebt den Spannbügel 20 in Fig. 2c nach rechts, so dass das Spannbügelende 21 aus der Nut 6 frei kommt.
Da der Handgriff 18 und auch der Spannbügel 2 0 in der in Fig. 2a gezeichneten Stellung unter Spannung an ihren Auflagen anliegen, muß eine gewisse Kraft aufgewendet werden, um das Gelenk. 19 in seine Totpunktlage zurückzubringen, wodurch die Spannung im Spannbügel 20 erhöht wird. Beim weiteren Verschwenken des Handgriffs 18 in die Stellung gemäß Fig. 2b schwenkt das Gelenk 19 vom Hebelarm 17 geführt in einem Kreisbogenabschnitt um das Lager 16, wobei sich der Spannbügel 20 entspannt und - wie die Fig. 2c zeigt - etwas nach rechts verschiebt. Da das das Spannbügelende 21 jetzt von der Nut 6 frei kommt, kann der Deckel 8 um das Scharnier 3 hochgeschwenkt werden. Dabei tritt das Gelenk 19 durch eine Aussparung 31 (Fig. 2a) der Platte 9 hindurch und liegt an der Platte 28 an. Außerdem kommt das Lager 16 an der Unterseite des Puffers 12 zur Anlage, so dass in dieser in Fig. 2c bis 2e dargestellten Lage wegen der sperrenden Schrägstellung des Hebelarm 17 sich dieser und der Handgriff 18 nicht mehr gegenüber dem Deckel 8 verschwenken, sondern starr mit ihm verbunden ist. Daher wird bei der weiteren Verschwenkung des Handgriffs 18 der Deckel 8 in die in Fig. 2e gezeigte Lage verschwenkt.
Der Spannbügel 20 hält mit großer Spannung den Deckel 8 auf der Büchse 1 fest, wenn das Gelenk 19 seine Totpunktlage durchläuft und kurz danach arretiert wird. Da in der Totpunktstellung das
Lager 16 durch den Hebelarm 17 nach rechts und etwas nach unten gedrückt wird, preßt das Verbindungsglied 4 durch Anlage an den unteren Rand des Schlitzes 30 (Fig. 2a) den Deckel 8 auch an
der von dem Vorsprung abgewandten Büchsenseite fest auf die
Büchse 1.
Lager 16 durch den Hebelarm 17 nach rechts und etwas nach unten gedrückt wird, preßt das Verbindungsglied 4 durch Anlage an den unteren Rand des Schlitzes 30 (Fig. 2a) den Deckel 8 auch an
der von dem Vorsprung abgewandten Büchsenseite fest auf die
Büchse 1.
Claims (10)
1. Rohrpostbüchse mit verschließbarem Deckel, dadurch gekennzeichnet, dass der den Deckel (8) übergreifende Verschluss einen Spannbügel (20) aufweist, welcher einerseits einen Vorsprung (5) an der Büchse (1) hintergreift und andererseits mit dem einen Hebelarm (17) eines über eine Totpunktlage hinaus bewegbaren Kniegelenkes (4, 17) gelenkig gekuppelt ist, dessen anderer Hebelarm (4) an der Büchse (1) schwenkbar gelagert ist.
2. Büchse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem mit dem Spannbügel (20) verbundenen Hebelarm (17) des Kniegelenkes (4, 17) ein Handgriff (18) fest angeordnet ist.
3. Büchse nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussteile (4, 17, 18, 20) in der Verschlussstellung in einer oder mehreren Vertiefungen (13, 23, 29) des Deckels (8) liegen.
4. Büchse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Büchse (1) ein mit ihr verbundenes Kopfteil (2) aufweist, an welchem die Schwenkachse (3) des Kniegelenkes (4, 17) und der Vorsprung (5) angeordnet sind.
5. Büchse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannbügel (20) parallel zur Deckelebene längsverschiebbar im Deckel (8) geführt ist.
6. Büchse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Deckel (8) eine die Führung des Bügels (20) unterstützende Rampe (15) vorgesehen ist.
7. Büchse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannbügel (20) mindestens eine Krümmung (26) aufweist, die ihm eine Federwirkung in seiner Längsrichtung verleiht.
8. Büchse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Deckeloberfläche eine Griffmulde (24) vorgesehen ist.
9. Büchse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (8) eine die Büchsenöffnung abdeckende Platte (9) aufweist, an deren Unterseite eine die Büchsenöffnung abdichtende Dichtung (10) angeordnet ist.
10. Büchse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (9) einen bordartig hochstehenden Rand (11) aufweist, in dem unter Bildung eines Zwischenraums (13) zu der Platte (9) ein den Zwischenraum (13) nach oben abdichtender Puffer (12) aus einem elastischen Werkstoff angeordnet ist.
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE102007031426A1 (de) * | 2007-07-05 | 2009-01-22 | Swisslog Rohrpostsysteme Gmbh | Rohrpostbüchse |
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2001
- 2001-02-17 DE DE20102433U patent/DE20102433U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|---|
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| EP1403197A1 (de) * | 2002-09-26 | 2004-03-31 | Ergotrans B.V. | Rohrpostpatrone |
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| R207 | Utility model specification |
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