DE20102420U1 - Kupplung für die Verbindung eines Anhängers mit einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Kupplung für die Verbindung eines Anhängers mit einem KraftfahrzeugInfo
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Description
12.Februar 2001
SEAT, S.A. C35165GBM Al/sz
SEAT, S.A. C35165GBM Al/sz
Das vorliegende Gebrauchsmuster betrifft eine Kupplung für die Verbindung eines Anhängers mit einem Kraftfahrzeug der Art, die mit einem abnehmbaren Hals und einem Trägergerüst versehen ist, wobei das Trägergerüst mit dem schleppenden Fahrzeug verankert ist.
Die Kupplungen für die Verbindung eines Anhängers oder eines Wohnanhängers mit einem Fahrzeug umfassen einen Hals, der über das Fahrzeug ragt und mit einer Kugel abschließt, um das Element zu bilden, an dem der Anhänger oder Wohnanhänger angeschlossen wird. Mit dem Ziel, daß ein Herausragen von Fremdelementen dieses Fahrzeuggestells aus dem Schlepperfahrzeug vermieden wird, hat man Kupplungen entwickelt, die aus zwei trennbaren Teilen bestehen, einem Trägergerüst, das an die Konstruktion oder das Fahrzeuggestell des Schlepperfahrzeugs fixiert werden kann und einem Hals, der bedarfsweise montiert und demontiert werden kann. Auf diese Weise, wenn der Anhänger oder Wohnanhänger nicht benutzt wird, wird der Hals abmontiert, wodurch erreicht wird, daß kein Fremdelement aus dem Fahrzeug ragt.
Andererseits muß das Schlepperfahrzeug für die Verbindung eines Anhängers oder Wohnanhängers nicht nur die Mittel, die vorher beschrieben worden sind, aufweisen, sondern auch Mittel für die Leitung, die für die Elemente für die Beleuchtung, Signalisierung und anderen Sicherheitszwecken und Funktionen erforderlich sind, aufweisen. Für dies alles ist in der Regel das Fahrzeug an der Stoßstange mit zwei Öffnungen versehen, durch die in einer die Verbindung des Halses an dem feststehenden Trägergerüst, das an der Fahrzeugkonstruktion des
Fahrzeuges fest fixiert ist, während durch die andere Öffnung die elektrischen Verbindungen realisiert werden.
Dieses System erfordert zwei Öffnungen an der Stoßstange, wobei jede Öffnung einen entsprechenden Deckel aufweist oder es kann auch mit nur einer Öffnung versehen sein, die jedoch groß ausgeführt werden muß.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Öffnung an der Außenstoßstange in Bezug auf Anzahl oder Abmessungen zu reduzieren, derart, daß nur eine einzige Öffnung vorhanden ist, die nur für die Aufnahme des Halses von der Stoßstange bemessen ist.
Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, eine abnehmbare Kupplung für die elektrische Verbindung für alle Funktionen des Anhängers oder Wohnanhängers zu schaffen.
Die erfindungsgemäße Kupplung ermöglicht, daß nur ein einziger Verschlußdeckel an der Außenstoßstange mit kleinstmöglichen Abmessungen vorhanden ist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung weist der Hals des Anschlusses einen männlichen elektrischen Anschluß an der Anschlußseite des Gerüstes und ein elektrisches Steckergehäuse auf, das genormt ist und das von außen an einer Halsseite fixiert ist. Seinerseits weist das Gehäuse einen elektrischen weiblichen Gegenstecker auf, wobei der Gegenstecker angeordnet ist, um die Steckstifte des männlichen elektrischen Verbinders während des Verbindens des Halses aufzunehmen.
Der männliche Steckerbinder des Halses und das Steckergehäuse desselben werden miteinander durch Kabel verbunden, die entlang des Halses geführt sind, vorzugsweise im Innern desselben. Der weibliche Gegenstecker erhält nachträglich die elektrischen Anschlußkabel der verschiedenen Versorgungs- und Meldeschaltkreise des Fahrzeugs.
Der männliche elektrische Verbinder und der genormte elektrische Steckverbinder, als auch das Kabelbündel, das beide Komponenten miteinander verbindet, sind über den Hals derart an dem Hals angeordnet, daß die Einfachheit und Anschlußmöglichkeit mit dem Trägergerüst nicht verändert wird.
Außerdem wird der Hals während der mechanischen Verbindung mit dem Trägerteil geführt, wobei immer garantiert ist, daß immer die gleiche Anschlußposition für die elektrische Verbindung zwischen den Steckstiften des elektrischen männlichen Steckverbinders des Halses und des weiblichen elektrischen Gegensteckers des Trägergerüstes erfolgt.
Wenn das Kabelbündel, das den männlichen elektrischen Steckverbinder mit dem elektrischen Steckergehäuse verbindet und im Innern des besagten Halses geführt angeordnet wird, dann wird der Kanal oder Führungsschacht, durch den das besagte Kabelbündel durchgeführt wird, derart angeordnet, daß die zentrale Leitung desselben zwischen den Neutralspannungsleitern angeordnet ist, anders ausgedrückt, in dem Bereich, der die geringsten Spannungen in dem Hals aufweist, bevor das Kabelbündel nach außen geführt wird, damit es in Richtung des Steckergehäuses des elektrischen Steckverbinders geführt werden kann, wobei das Steckergehäuse im Außenbereich des Halses angeordnet ist. Die ganze Umgebung des Kabelkanals sowie das Steckergehäuse sind entweder durch Dichtungen geschützt oder sind mit einer Dichtmasse gegen Wasser- und Schmutzeintritt abgedichtet.
Im Fall, daß der zentrale Bereich des Halses mit Elementen eines mechanischen Verschlusses belegt sein sollte, würde der genormte elektrische Steckverbinder an dem Halsumfang angeordnet sein, derart daß die Bedienung des Verschlußsystems durch die Anordnung nicht gestört wird. In diesem Fall kann das Kabelbündel mit Kabelschellen an der Halsaußenseite angeordnet sein, wobei das Kabelbündel in einer Vertiefung desselben Halses angeordnet sein kann. Auch sind
in diesem Fall die Verkabelung von dem männlichen elektrischen Steckverbinder bis zum genormten elektrischen Steckverbinder geschützt, wobei die Verkabelung gegen Wasser und Schmutz abgedichtet ist.
Sowohl das Trägergerüst als auch das Steckergehäuse sind mit dichten Verschlüssen versehen, wobei die Verschlüsse bzw. Verschlußdeckel an diesem Trägerteil gelenkig fixiert sind, wobei diese Verschlußdeckel an dem Trägergerüst bzw. Steckergehäuse durch Federn in die Verschlußposition gedrückt werden können. Die Verschußdeckel sind an der Innenfläche mit Dichtungen versehen, die den Rand des Trägergestells hermetisch abdichten. Außerdem sind das Trägergerüst und der Hals an mindestens einem der gegenüberliegenden Ränder mit einer torischen Dichtung versehen, die zur Abdichtung der Anordnung vorgesehen ist.
Alle Merkmale und vorher erläuterten Vorteile können besser anhand der folgenden Beschreibung verstanden werden, die sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, die ein nicht beschränkendes Beispiel zeigen.
Die Zeichnungen zeigen:
Die Figur 1, zeigt schematisch einen diametralen Abschnitt einer Kupplung, die gemäß der Erfindung ausgeführt ist.
Die Figur 2 ist eine perspektivische schematische Darstellung des Halses der Kupplung der Erfindung.
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Figur 3 ist eine seitliche Gesamtansicht der Kupplung, die den Hals angeschlossen an das Trägergerüst mit dem im Schnitt dargestellten Steckergehäuse zeigt.
Die erfindungsgemäße Kupplung ist so wie sie in der Figur 1 gezeigt ist, mit einem abnehmbaren Hals und einem Trägergerüst 2, das mit einem Fahrgestell des Schlepperfahrzeugs verankert ist, versehen.
Der Hals 1 weist einen männlichen elektrischen Steckverbinder 3 an der Gerüstanschlußseite des Gerüstes 2 auf. Außerdem weist der Hals 1, wie in Figur 2 dargestellt, ein genormtes elektrisches Steckergehäuse auf, das mit dem Bezugszeichen 4 versehen ist. Der männliche elektrische Steckverbinder 3 wird an dem elektrischen Steckverbinder 4 mit einem Kabelbündel 5, Figur 1, angeschlossen. Das Kabelbündel kann im Inneren des Halses 1 geführt sein und wird durch eine Öffnung 6 herausgeführt (Figur 2). Das Kabel wird durch eine Vergußmasse geschützt.
Das Trägergerüst 2 weist einen weiblichen Gegenstecker 7 auf, der angeordnet ist, um die Steckstifte 8 des elektrischen männlichen Steckverbinders 3 aufzunehmen, beim Anschließen des Halses 1 an dem Gerüst 2.
Das Trägergehäuse 2 weist einen gelenkig verbundenen Verschlußdeckel 9 für den Verschluß des Trägergerüstes auf, wenn der Hals 1 nicht angeschlossen ist.
In der Figur 3 ist der Hals 1 mit seiner Kugel 1 dargestellt, wobei der Hals 1 mechanisch an dem Trägergerüst 2 angeschlossen ist, wobei das mechanische Anschlußsystem in gewöhnlicher und bekannter Weise ausgeführt ist.
Wie in dieser Figur zu sehen ist, werden die Steckstifte 8 des männlichen Steckverbinders 3 an dem weiblichen Gegenstecker 7 des Trägergehäuses 2 angeschlossen. An der Außenseite des Trägergerüstes ragt das Kabelbündel 10 für den Anschluß der entsprechenden Versorgungsquellen des Fahrzeuges oder Schleppers heraus, wobei die Kabel durch einen abdichtenden Faltenbalgschlauch 11 geschützt werden.
Das Trägergerüst 2 weist auf der Innenseite torische Dichtungen 12 auf, um die Dichtigkeit des elektrischen Steckverbinders 3 des Halses und des Gegensteckers 7 des Traggerüstes zu gewährleisten. Außerdem weist das Träger gerüst 2 an
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seinem freien Kragen an seiner Wand eine torische Dichtung 13, die einen dichten Verschluß zwischen dem Hals 1 und dem Trägergerüst 2 gewährleistet, auf.
Mit dem Bezugszeichen 14 ist der mechanische Anschlußbolzen zwischen dem Hals 1 und dem Trägergerüst 2 gekennzeichnet. Mit den Bezugszeichen 15 ist die Vergußmasse gekennzeichnet, die die Abgangsöffnung 6 des Kabelbündels verschließt, wobei die Kabelbündel bis zum elektrischen Steckverbinder 4 reichen.
Ebenfalls kann in der Figur 3 besonders gut gesehen werden, wie der Verschlußdeckel 9 mit einer ebenen Dichtung 16 versehen ist, um den Verschluß des Trägergehäuses 2 abzudichten, wenn der Hals 1 abmontiert ist.
Mit dem gezeigten Aufbau weist das Fahrzeuggestell oder ein Außenteil des Fahrzeuges nur eine einzige Öffnung auf, die klein ist und die mit dem Verschlußdeckel 9 verschlossen werden kann, wobei mit dieser die mechanische Verbindung des Halses 1 und die elektrische Verbindung der Stromversorgung des Steckverbinders 4, der mit dem entsprechenden Verschlußdeckel ausgestattet ist, wobei der Steckverbinder 4 für die elektrische Versorgung der verschiedenen elektrischen Versorgungs- und Meldekreise, die für den Anhänger oder Wohnanhänger erforderlich sind, vorgesehen ist.
Claims (2)
1. Kupplung für die Verbindung eines Anhängers an einem Kraftfahrzeug, die aus einem abnehmbaren Hals und einem Trägergerüst besteht, wobei das Trägergerüst an dem Fahrzeug oder Schlepper verankert ist, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Hals einen männlichen elektrischen Steckerverbinder an der Anschlußseite des Gerüstes aufweist, und daß der Hals ein elektrisches Steckergehäuse aufweist, das genormt ist und das von außen an eine Halsseite fixiert ist, während das Trägergerüst einen elektrischen weiblichen Gegenstecker aufweist, wobei der Gegenstecker angeordnet ist, um die Steckstifte des männlichen elektrischen Steckverbinders aufzunehmen, während des Verbindens des Halses, wobei der männliche Steckverbinder des Gegensteckers und das Steckergehäuse mit Kabeln verbunden werden, die entlang des Halses geführt sind, vorzugsweise in dem Innern desselben, und daß der weibliche Gegenstecker die elektrischen Anschlußkabel der verschiedenen Versorgungs- und Meldeschaltkreise nachträglich erhält.
2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägergerüst und das Steckergehäuse mit abdichtenden Verschlußdeckeln versehen sind, die gelenkig an das Trägergerüst bzw. das Steckergehäuse verbunden sind und die mit Federn versehen sind, die in Richtung der Verschlußposition wirken, wobei jeder dieser Deckel eine auf der Innenseite montierte Dichtung aufweist, die sich in der Verschlußposition gegen den Kragen dieser Gehäuse bzw. Gerüste abstützt, wobei die Verschlußdeckel zusätzlich das Trägergehäuse und den Hals umfassen, wobei die Dichtung an mindestens einem dieser gegenüberstehenden Kragen eine torische Dichtung für die Dichtigkeit der gesteckten Steckergruppe ist.
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