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DE102006048778B4 - Kupplungsvorrichtung zur Kupplung von zwei Fahrzeugen - Google Patents

Kupplungsvorrichtung zur Kupplung von zwei Fahrzeugen Download PDF

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DE102006048778B4
DE102006048778B4 DE200610048778 DE102006048778A DE102006048778B4 DE 102006048778 B4 DE102006048778 B4 DE 102006048778B4 DE 200610048778 DE200610048778 DE 200610048778 DE 102006048778 A DE102006048778 A DE 102006048778A DE 102006048778 B4 DE102006048778 B4 DE 102006048778B4
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Germany
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coupling
connection
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coupling device
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DE200610048778
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Inventor
Martin Meyer
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Voith Turbo Scharfenberg GmbH and Co KG
Original Assignee
Voith Turbo Scharfenberg GmbH and Co KG
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=39264568&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE102006048778(B4) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
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Abstract

Kupplungsvorrichtung zur Kupplung von zwei Fahrzeugen, mit einem ersten Kupplungselement (3a) und einem zweiten Kupplungselement (3b) zum Herstellen einer mechanischen Verbindung zwischen den beiden Fahrzeugen (2a, 2b), wobei mindestens eines der Kupplungselemente (3a, 3b) ein erstes Kupplungselement-Teil (4a) und ein zweites Kupplungselement-Teil (4b) aufweist, welche durch erste und zweite Verbindungselemente (5a, 5b) einer Verbindungseinrichtung (5) miteinander verbindbar sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
das erste Verbindungselement (5a) einen Vorsprung (9) und das zweite Verbindungselement (5b) eine komplementär zu dem Vorsprung (9) ausgebildete Ausnehmung (10) für eine Grobzentrierung aufweist;
der Vorsprung (9) des ersten Verbindungselements (5a) über Zentriervorsprünge (14) und die Ausnehmung (10) über Zentriernuten (13) verfügt, um beim automatischen Ankuppelvorgang eine Feinzentrierung zu ermöglichen, und dass
die Kupplungsvorrichtung (1) mindestens eine von der Verbindungseinrichtung (5) räumlich getrennte Dreheinrichtung (6) aufweist, mittels der die Kupplungselemente (3a, 3b) zueinander relativbeweglich sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kupplungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Derartige Kupplungsvorrichtungen sind bekannt und werden beispielsweise in unterschiedlichen Ausbildungsformen zur Kupplung von Fahrzeugen des Straßenverkehrs eingesetzt. So sind sie beispielsweise in Form von Kugelkopfkupplungen bei Personenkraftwagen-Anhängerkupplungen weit verbreitet, bei denen eine an einem Anhänger befestigte Kappe über ein kugelförmiges, nach oben stehendes Kugelkopfelement gebracht und dort arretiert wird. Bei Sattelschlepperlastzügen werden zur Kupplung von Zugmaschine und Auflieger Sattelkupplungen verwendet, bei denen ein nach unten stehender Zapfen des Aufliegers in einer Aufnahme der Zugmaschine arretiert wird. Zwischen Lastkraftwagen und deren Anhänger sind häufig Bolzenkupp lungen eingesetzt, bei denen eine meist an einer Deichsel des Anhängers befindliche Öse in eine am Lastkraftwagen befindliche Aufnahme gebracht und dort mittels eines Bolzens fixiert wird.
  • Ein wesentlicher Nachteil derartiger bekannter Systeme liegt jedoch darin, dass im Laufe der Fahrzeugentwicklung zusätzlich zu einer rein mechanischen Verbindung zwischen den Fahrzeugen noch weitere wie beispielsweise pneumatische, elektrische oder hydraulische Verbindungen für Beleuchtung, Bremsen etc. notwendig geworden sind, die nun bei einem Ankuppelvorgang meist durch Zusammenstecken von Kabeln oder Schläuchen von Hand hergestellt bzw. bei einem Entkuppelvorgang gelöst werden müssen. Dies bedingt einen erheblichen Zeitverlust und steht zudem einem vollautomatischen Kuppeln bzw. Entkuppeln entgegen. Zudem besteht die Gefahr eines falschen oder nachlässigen Zusammensteckens, so dass eine Gefahrenquelle für das Fahrzeug und den Straßenverkehr entstehen kann.
  • Da die miteinander zu verbindenden Teile solcher Kupplungsvorrichtungen zumeist in Form einer Rotationsbewegung gegen einander beweglich sein müssen, ist es bislang nicht möglich die beschriebenen zusätzlichen Verbindungen in bestehende Kupplungssysteme zu integrieren.
  • Zwar sind von Schienenfahrzeugen vollautomatische Kupplungssysteme wie beispielsweise das „Scharfenberg-System” bekannt, bei dem eine mechanische Verbindung zweier Schienenfahrzeuge in Form einer verriegelbaren, starren Steckverbindung erfolgt, die auch notwendige Verbindungsleitungen wie beispielsweise Pneumatikschläuche oder elektrische Kabel in den Kuppelvorgang einschließt, wobei die Beweglichkeit dadurch sichergestellt wird, dass die starr ineinander gesteckten Elemente der Steckverbindung in ihrer Verlängerung zum Fahrzeug hin jeweils eine drehbare Lagerung aufweisen, die von den bereits über die Steckverbindung gekuppelten Verbindungsleitungen umgangen wird.
  • Einer Übertragung dieses Systems auf anderweitige Fahrzeuge wie beispielsweise für den Straßenverkehr steht allerdings bislang hauptsächlich die fehlende Kompatibilität zu bestehenden Systemen entgegen, da für eine flächendeckende Einführung eine aufwendige Umrüstung sämtlicher Fahrzeuge notwendig wäre.
  • Aus der DE 601 14 568 T2 ist weiterhin eine Kupplungsvorrichtung bekannt, bei der das Kupplungsendstück einen im Wesentlichen keilförmigen Hauptabschnitt und das Kupplungsstück einen Aufnahmeraum aufweist, welcher der Gestalt des Hauptabschnitts angepasst ist.
  • Die DE 102 58 065 A1 offenbart eine Kupplungsvorrichtung in der Ausführungsform einer winkelbeweglichen Konuskupplung, die außenumfangsseitig mit Versorgungsleitungen oder Schutzleitungen für solche Versorgungsleitungen bestückt ist. Die Versorgungsleitungen weisen kupplungsendseitig Leitungskupplungen auf, die sich im gekuppelten Zustand von Kupplungskörper und Kupplungsmaul in Schließstellung befinden.
  • Aus der DE 201 02 420 U1 ist eine Kupplungsvorrichtung vorbekannt für die Verbindung eines Anhängers an einem Kraftfahrzeug, die aus einem abnehmbaren Hals und einem Trägergerüst besteht, wobei das Trägergerüst an dem Fahrzeug oder Schlepper verankert ist, wobei der besagte Hals einen männlichen elektrischen Steckverbinder an der Anschlussseite des Gerüstes aufweist, und der Hals ein elektrisches Steckergehäuse aufweist, das genormt ist und das von außen an einer Halsseite fixiert ist, während das Trägergerüst einen elektrischen weiblichen Gegenstecker aufweist, wobei der Gegenstecker angeordnet ist, um die Steckstifte des männlichen elektrischen Steckverbinders aufzunehmen, während des Verbindens des Halses, wobei der männliche Steckverbinder des Gegensteckers und das Steckgehäuse mit Kabeln verbunden werden, die entlang des Halses geführt sind, vorzugsweise in dem Inneren desselben, und dass der weibliche Gegenstecker die elektrischen Anschlusskabel der verschiedenen Versorgungs- und Meldeschaltkreise nachträglich erhält.
  • Die EP 0 950 549 A1 offenbart eine Kupplungsvorrichtung mit einem fest angebrachten Teil, der an das abschleppende Fahrzeug angebracht ist, und einem abnehmnbaren Teil, der eine Kugel zum Einhaken umfasst, die an dem festen Teil anbringbar ist und an diesem automatisch befestigt werden kann.
  • Aus der DE 32 69 31 A ist eine selbsttätige Eisenbahnkupplung vorbekannt mit einem um einen senkrechten Bolzen drehbaren Herzstück, das auf der einen Seite mit einem Hakenmaul, auf der anderen Seite mit einem Kuppelbügel versehen ist, wobei der Kuppelbügel bei unbenutzter Kupplung in eine von der Parallelogrammlage abweichende, nach außen gespreizte Stellung gebracht wird.
  • Aus der DE 467 646 A ist eine selbsttätige Gabelkupplung vorbekannt, bei der das Schließen der Gabelkupplung unabhängig von dem Schließen der Fahrzeugkupplung in Verbindung mit einem Ab- und Ordnungsschalter erfolgt, wobei die vorgehenden Kontaktstifte mittels Kontaktmesser in eine vordere Reihe Kontaktzangen des einen Gabelkopfes eintreten, während die zurückgehenden Kontaktstifte mit Messern mit der hinteren Reihe von Kontaktzangen des anderen Gabelkopfes in Verbindung gebracht sind und somit den Strom einschalten.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kupplungsvorrichtung für Fahrzeuge derart weiterzubilden, dass ein einfacher Kupplungsvorgang gegeben ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Kupplungsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Durch diese erfinderischen Maßnahmen werden die Funktionen einer Herstellung einer mechanischen Verbindung und die Funktion einer Bereitstellung der Beweglichkeit der verbundenen Fahrzeuge räumlich voneinander getrennt. Hierdurch ist es möglich die Verbindungseinrichtung starr gekoppelt auszuführen und in ihr notwendige Verbindungsleitungen zwischen den Fahrzeugen zu integrieren, ohne dass in gekuppeltem Zustand eine Relativbewegung der Verbindungselemente der erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung erfolgt. Die notwendige Relativbewegung zwischen den Fahrzeugen wird in vorteilhafter Art und Weise nun von der räumlich von der Verbindungseinrichtung getrennten Dreheinrichtung ermöglicht.
  • Durch diese Maßnahmen wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass ein Ankuppelvorgang und/oder ein Entkuppelvorgang unter Einbeziehung der elektrischen, optischen, pneumatischen und/oder hydraulischen Verbindungsleitungen vollautomatisiert oder zumindest teilautomatisiert erfolgen kann. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass ein Bediener der zu kuppelnden Fahrzeuge den gesamten Vorgang durchführen kann, ohne dabei das Fahrzeug verlassen zu müssen. Hierdurch wird in vorteilhafter Art und Weise eine Zeiterspamis erzielt und die Möglichkeit eines Fehlers des Bedieners während des Kuppelvorgangs nahezu vollständig eliminiert sowie ein fehlerhaftes Durchführen des Kuppelvorgangs, insbesondere der Verbindungsleitungen, ausgeschlossen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile sind den Ausführungsbeispielen zu entnehmen, die im Folgenden anhand der Zeichnungen beschrieben werden. Es zeigen:
  • 1: eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Kupplungsvorrichtung zur Kupplung zweier Fahrzeuge in gekuppeltem Zustand für einen Lastkraftwagen mit Anhänger,
  • 2: eine schematische Darstellung des Ausführungsbeispiels der 1 in entkuppeltem Zustand,
  • 3: eine schematische Darstellung einer bekannten Kupplungsvorrichtung für einen Lastkraftwagen mit Anhänger,
  • 4: eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Kupplungsvorrichtung zur Kupplung zweier Fahrzeuge in gekuppeltem Zustand für einen Personenkraftwagen,
  • 5: eine schematische Darstellung des Ausführungsbeispiels der 4 in entkuppeltem Zustand,
  • 6: eine schematische Darstellung einer bekannten Kupplungsvorrichtung für einen Personenkraftwagen,
  • 7: eine schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels einer Kupplungsvorrichtung zur Kupplung zweier Fahrzeuge in gekuppeltem Zustand für einen Personenkraftwagen mit Anhänger
  • 8: eine schematische Darstellung des Ausführungsbeispiels der 7 in entkuppeltem Zustand,
  • 9: eine schematische Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels einer Kupplungsvorrichtung zur Kupplung zweier Fahrzeuge in entkuppeltem Zustand für einen Sattelschlepperlastzug,
  • 10: eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Verbindungseinrichtung einer Kupplungsvorrichtung zur Kupplung zweier Fahrzeuge
  • 11: eine Darstellung des Ausführungsbeispiels der Verbindungseinrichtung der 10 aus einer anderen Perspektive mit Blick auf ein erstes Verbindungselement
  • 12: eine Darstellung des Ausführungsbeispiels der Verbindungseinrichtung der 10 aus einer weiteren Perspektive mit Blick auf ein zweites Verbindungselement
  • 13: einen Querschnitt durch das Ausführungsbeispiel der 10 entlang der Linie C-C in entkuppeltem Zustand
  • 14: einen Querschnitt durch das Ausführungsbeispiel der 10 entlang der Linie C-C in gekuppeltem Zustand
  • 15: einen Querschnitt durch das Ausführungsbeispiel der 10 entlang der Linie C-C, der einen Entkupplungsvorgang nach Lösen von Schließelementen darstellt,
  • 16: einen Querschnitt durch das Ausführungsbeispiel der 10 entlang der Linie C-C, der den Entkupplungsvorgang nach Entfernen der Verbindungselemente voneinander darstellt.
  • Bevor nun ein in 1 und 2 näher dargestelltes erstes Ausführungsbeispiel einer Kupplungsvorrichtung 1 näher beschrieben wird, soll erst der einfacheren Darstellung halber anhand der 3 eine konventionelle Kupplungseinrichtung 101, wie sie bis jetzt zur Verbindung eines ersten Fahrzeugs 2a, welches hier als ein Lastkraftwagen 2a' ausgebildet ist, und eines hier als zugehöriger Anhänger 2b' ausgebildeten zweiten Fahrzeugs 2b verwendet wird, erläutert werden: Die Kupplungsvorrichtung 101 weist ein am ersten Fahrzeug 2a angebrachtes erstes Kupplungselement 103a und ein am zweiten Fahrzeug 2b befestigtes Kupplungselement 103b auf, wo beispielsweise im Falle einer Bolzenkupplung das erste Kupplungselement 103a als eine Öffnung und das zweite Kupplungselement 103b als eine Öse ausgebildet ist. Die Öse ist in die Öffnung einführbar und dort mittels eines Bolzens in einer an und für sich bekannten Art und Weise verriegelbar. Hierdurch ist das zweite Kupplungselement 103b um den als Drehachse fungierenden Bolzen des ersten Kupplungselements 103a drehbar. Die bekannte Kupplungsvorrichtung 101 übernimmt hierbei sowohl die Funktion der mechanischen Verbindung von Lastkraftwagen 2a' und Anhänger 2b' und ermöglicht darüber hinaus infolge der Drehbeweglichkeit der Kupplungselemente 103a und 103b die insbesondere für nicht-schienengebundene Fahrzeuge 2a und 2b erforderliche Relativbeweglichkeit derselben. Infolge dieser Drehbeweglichkeit der beiden Kupplungselemente 103a und 103b ist es jedoch bei der bekannten Kupplungsvorrichtung 101 nicht möglich, elektrische, optische, pneumatische oder hydraulische Verbindungsleitungen direkt über die Kupplungseinrichtung 101 zu kuppeln, so dass zur Herstellung derartiger Verbindungen zwischen Lastkraftwagen 2a' und Anhänger 2b' zum Beispiel Schläuche oder Kabel vom Fahrzeugführer von Hand ge kuppelt werden müssen, was in nachteiliger Weise einen erhöhten Zeitaufwand, eine Gefährdung des Fahrzeugführers sowie die Gefahr einer fehlerhaften Herstellung dieser Verbindungen mit sich bringt.
  • Das in den 1 und 2 schematisch dargestellte erste Ausführungsbeispiel einer Kupplungsvorrichtung 1 erlaubt es nun in vorteilhafter Art und Weise, sowohl eine mechanische, drehbewegliche Verbindung eines ersten Kupplungselements 3a und eines zweiten Kupplungselements 3b der Kupplungsvorrichtung 1 als auch die Kupplung von Versorgungsleitungen zur Herstellung elektrischer, optischer, pneumatischer und/oder hydraulischer Verbindungen zwischen dem ersten Fahrzeug 2a und dem zweiten Fahrzeug 2b durchzuführen. Hierzu ist bei dem ersten Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass das erste Kupplungselement 3a zweiteilig ausgeführt ist, indem ein erstes Kupplungselement-Teil 4a und ein zweites Kupplungselement-Teil 4b des ersten Kupplungselements 3a durch eine Verbindungseinrichtung 5 starr, aber lösbar miteinander verbunden sind. Die Verbindungseinrichtung 5 weist zwei zusammenwirkende Verbindungselemente 5a und 5b auf, die an einander gegenüberliegenden Enden 4a'', 4b'' der ersten und zweiten Kupplungselement-Teile 4a, 4b des ersten Kupplungselements 3a angeordnet sind. Das erste Kupplungselement-Teil 4a des ersten Kupplungselements 3a ist an einem dem Verbindungselement 5a gegenüberliegenden Ende 4a' in bekannter Art und Weise mit dem Fahrzeug 2a verbunden. In entsprechender Art und Weise weist das zweite Kupplungselement-Teil 4b des ersten Kupplungselements 3a an einem dem zweiten Verbindungselement 5b gegenüberliegenden Ende 4b' ein Dreheinrichtung 6 auf, mit der das erste Kupplungselement 3a in bekannter Art und Weise mit dem zweiten Kupplungselement 3b drehbeweglich verbindbar ist. In dem hier gezeigten Fall ist die Dreheinrichtung 6 in beispielhafter Art und Weise als eine Bolzenkupplung ausgebildet, das heißt, das erste Kupplungselement 3a weist an seinem dem ersten Fahrzeug 2a abgewandten Ende eine von einem Bolzen durchsetzbare Öffnung auf und das zweite Kupplungselement 3b besitzt an seinem dem zweiten Fahrzeug 2b abgewandten Ende eine Öse, so dass die beiden Fahrzeuge 2a, 2b in bekannter Art und Weise durch das Einbringen der Öse des zweiten Kupplungselements 3b in die Öffnung des ersten Kupplungselements 3a und eine anschließende Verriegelung der Öse in der Öffnung durch den Bolzen gekuppelt werden können.
  • Indem nun das erste Kupplungselement 3a in vorteilhafter Art und Weise als zweiteiliges Kupplungselement ausgebildet ist, wobei die beiden Kupplungselement-Teile 4a und 4b jeweils an ihren Enden 4a'', 4b'' die Verbindungselemente 5a, 5b der Verbindungseinrichtungen 5 der Kupplungsvorrichtung 1 tragen, wird in Verbindung mit der räumlich und funktionell von der Verbindungseinrichtung 5 getrennten Dreheinrichtung 6 erreicht, dass ein Ankuppeln und Entkuppeln der beiden Fahrzeuge 2a, 2b durch ein einfaches Aufeinanderzu- bzw. Wegbewegen der Verbindungselemente 5a, 5b durchführbar ist, während die im Fahrbetrieb der gekuppelten Fahrzeuge 2a, 2b erforderliche Drehbeweglichkeit der beiden Fahrzeuge 2a, 2b gegeneinander durch die Dreheinrichtung 6 gewährleistet ist. Diese funktionale und räumliche Trennung zwischen der eigentlichen mechanischen Verbindung zwischen den beiden Fahrzeugen 2a, 2b und dem Ermöglichen einer Drehbewegung zwischen denselben während des Fahrbetriebs bewirkt in vorteilhafter Art und Weise, dass durch die Verbindungseinrichtung 5 nicht nur eine mechanische Verbindung zwischen den beidem Fahrzeugen 2a, 2b hergestellt werden kann, sondern dass es in vorteilhafter Art und Weise auch möglich ist, mittels dieser Verbindungseinrichtung 5 Verbindungsleitungen zur Herstellung einer elektrischen, optischen, hydraulischen und/oder pneumatischen Verbindung zwischen dem ersten Fahrzeug 2a und dem zweiten Fahrzeug 2b zu kuppeln, indem das erste Verbindungselement 5a und das zweite Verbindungselement 5b aufeinander zubewegt werden bis die mechanische Verbindung und die weiteren hydraulischen, pneumatischen, optischen und/oder elektrischen Verbindungen hergestellt sind. Dieser Vorgang wird noch weiter unten im Detail anhand des in den 10 bis 16 dargestellten Ausführungsbeispiels einer Verbindungseinrichtung 5 noch näher beschrieben werden.
  • Die beschriebene Vorgehensweise erlaubt es somit in vorteilhafter Art und Weise, dass ein bei den bisherigen Kupplungsvorrichtungen notwendiges zusätzliches Verbinden dieser elektrischen, optischen, pneumatischen und/oder hydraulischen Verbindungsleitungen von Hand entfällt, so dass in vorteilhafter Art und Weise der Ankuppelvorgang und/oder der Entkuppelvorgang des zweiten Fahrzeugs 2b am ersten Fahrzeug 2a vollautomatisiert oder zumindest teilautomatisiert durchgeführt werden kann. Da das zweite Kupplungselement 3b der Kupplungsvorrichtung 1 ein konventionelles Kupplungselement ist, ist es in vorteilhafter Weise möglich, die beschriebene Kupplungsvorrichtung 1 auch bei bereits bestehenden Fahrzeugen einzusetzen, da sie mit bereits bestehenden Kupplungen kompatibel ist, so dass ein ansonsten bei einer Neueinführung der Kupplungsvorrichtung 1 notwendiges Umrüsten des gesamten Fahrzeugparks bzw. sämtlicher eventuell miteinander zu kuppelnden Fahrzeuge entfällt.
  • In den 4 und 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Kupplungsvorrichtung 1 dargestellt, welche von einer in 6 dargestellten bekannten Kupplungsvorrichtung 201 ausgeht. Hierbei sind entsprechende Teile mit den gleichen Bezugzeichen versehen und werden nicht mehr näher beschrieben.
  • Die in 6 dargestellte Kupplungsvorrichtung 201 ist eine an für sich bekannte Kugelkopfkupplung, wie sie insbesondere bei Personenkraftwagen 2a'' Verwendung findet. Sie weist ein erstes Kupplungselement 203a, welches einen Kugelkopf besitzt, an dem das in 6 nur schematisch dargestellte zweite Kupplungselement 203b angreift. Eine derartige Kupplung ist bekannt und muss daher nicht mehr näher beschrieben werden.
  • Wie aus den 4 und 5 ersichtlich, besteht das erste Kupplungselement 3a der Kupplungsvorrichtung 1 wiederum aus zwei Kupplungselement Teilen 4a, 4b, welche an ihren einander zugewandten Enden 4a'', 4b'' jeweils ein Verbindungselement 5a, 5b aufweisen, wobei das Ende 4b' des zweiten Kupplungselement-Teils 4b die Dreheinrichtung 6, die im hier beschriebenen Fall als Kugelkopf ausgeführt ist, besitzt.
  • In den 7 und 8 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der Kupplungsvorrichtung 1 dargestellt, welches in seinem prinzipiellen Aufbau dem zweiten Ausführungsbeispiel den 4 und 5 entspricht, so dass einander entsprechende Teile wiederum mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind und nicht mehr näher beschrieben werden. Wie dem Fachmann aus der vorangehenden Beschreibung der ersten beiden Ausführungsbeispiele ersichtlich ist, erfolgt die Kupplung und Entkupplung der mechanischen und der elektrischen, optischen, pneumatischen oder hydraulischen Verbindungen zwischen den beiden Fahrzeugen 2a, 2b durch ein Kuppeln bzw. Entkuppeln der Verbindungseinrichtung 5. Es ist daher nicht mehr erforderlich, dass die Dreheinrichtung 6 trennbar ausgeführt ist, wie dies bei den ersten beiden Ausführungsbeispielen der Fall war, um eine Kompatibilität der beschriebenen Kupplungseinrichtung 1 mit bestehenden Kupplungseinrichtung für Fahrzeuge 2a, 2b bereitzustellen. Bei dem dritten Ausführungsbeispiel der 7 und 8 ist daher vorgesehen, dass die Dreheinrichtung 6 nicht-lösbar ausgeführt ist, zum Beispiel als ein Drehgelenk oder dergleichen.
  • In 9 ist eine Kupplungsvorrichtung 1 für einen als Sattelschlepperlastzug, der ein als Zugmaschine 2a''' ausgeführtes erstes Fahrzeug 2a und ein als Auflieger 2b''' ausgeführtes zweites Fahrzeug 2b aufweist, dargestellt. Die Kupplungsvorrichtung 1 weist wiederum zwei Kupplungselemente 3a und 3b auf, wobei das erste Kupplungselement 3a eine erste Dreheinrichtung 6a besitzt, über welche das Verbindungselement 5a des ersten Kupplungselements 3a verbindbar ist. In entsprechender Art und Weise besitzt das zweite Kupplungselement 3b eine zweite Dreheinrichtung 6b, mit der das Verbindungselement 5b drehbeweglich mit dem zweiten Fahrzeug 2b verbunden ist. Durch ein einfaches Aufeinanderzubewegen der beiden Verbindungselemente 5a, 5b werden derart sowohl eine mechanische Verbindung zwischen den Fahrzeugen 2a, 2b als auch gegebenenfalls elektrische, optische, hydraulische und pneumatische Verbindungen zwischen diesen Fahrzeugen 2a, 2b hergestellt.
  • In den 10 bis 16 ist nun eine Verbindungseinrichtung 5 dargestellt, wie sie in beispielhafter Weise beim ersten Ausführungsbeispiel der 1 und 2 Verwendung finden kann. Das dem ersten Kupplungselement-Teil 4a zugehörige Verbindungselement 5a weist einen Vorsprung 9 auf, der in Form eines teilweise verrunde ten, durchbrochenen Pyramidenstumpfs ausgebildet ist. Das dem zweiten Kupplungselement-Teil 4b zugehörige Verbindungselement 5b weist eine komplementär zum Vorsprung 9 ausgeführte, trichterförmige Ausnehmung 10 auf, in welcher der Vorsprung 9 einführbar ist.
  • Dabei wird eine Zentrierung des Vorsprungs 9 in der Ausnehmung 10 durch Seitenflächen 11a und 11b des pyramidenförmigen Vorsprungs und Seitenflächen 12a, 12b der Ausnehmung 10 erreicht. Bei einer weiteren Annährung des ersten Verbindungselements 5a an das zweite Verbindungselement 5b erfolgt eine Feinzentrierung des Vorsprungs 9 über halbkreisförmige Zentriernuten 13 des zweiten Verbindungselements 5b und entsprechende Zentriervorsprünge 14 des ersten Verbindungselements 5a, die in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen. Das erste Verbindungselement 5a weist des weiteren Verbindungsöffnungen 15a, 16a auf, die mit komplementären Verbindungsöffnungen 15b, 16b des zweiten Verbindungselements 5b derart zusammenwirken, dass im gekuppelten Zustand eine Verbindung von nicht gezeigten, jeweils in die Verbindungsöffnungen 15a, 15b bzw. 16a, 16b mündenden Verbindungsleitungen, beispielsweise pneumatische, hydraulische, elektrische oder optische Verbindungsleitungen, herstellt wird.
  • Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel dienen die Verbindungsöffnungen 15a, 15b für eine elektrische Verbindung und die Verbindungsöffnungen 16a, 16b für optische, pneumatische oder hydraulische Verbindungen. Werden nun die ineinandergeführten Verbindungselemente 5a, 5b durch die nachstehend beschriebene, Schließelemente 17a und 17b aufweisende Schließeinrichtung 17 ineinander verriegelt, so bewirkt dies, dass die zusammenwirkenden Verbindungsöffnungen 15a, 16a und 15b, 16b ohne weiteres manuelles Zutun miteinander gekoppelt werden, so dass entsprechende hydraulische, pneumatische, elektrische und/oder optische Verbindungen zwischen den beiden Verbindungselementen 5a, 5b der Verbindungseinrichtung 5 hergestellt werden.
  • Die 13 zeigt nun einen Querschnitt durch die Verbindungseinrichtung 5 entlang der Linie C-C der 10. Hierbei sind das innerhalb des ersten Verbindungselements 5a um eine Achse A1 drehbar angeordnete erste Schließelement 17a sowie das im zweiten Verbindungselement 4b drehbar um eine Achse A2 angeordnetes zweites Schließelement 17b erkennbar. Sowohl erstes als auch zweites Schließelement 17a und 17b sind in diesem Ausführungsbeispiel jeweils an einem Bolzen 18a bzw. 18b befestigt, der im ersten bzw. zweiten Verbindungselement 5a bzw. 5b drehbar gelagert ist. Das erste Schließelement 17a des ersten Verbindungselements 5a weist einen drehbar um eine Achse A3 angeordneten ersten Arm 19a auf, an dessen Ende ein erstes zapfenförmiges Einrastelement 20a angebracht ist. Entsprechend weist das zweite Schließelement 17b des zweiten Verbindungselements 5b einen drehbar um eine Achse A4 angeordneten zweiten Arm 19b mit einem zweiten zapfenförmigen Einrastelement 20b auf. Hierbei treten der erste Arm 19a des ersten Schließelements 17a und der zweite Arm 19b des zweiten Schließelements 17b durch eine Öffnung 21a im Vorsprung 9 bzw. durch eine Öffnung 21b in der Ausnehmung 10 hindurch. Die Position der Arme 19a und 19b ist jeweils über eine hier nicht dargestellte Feder, die über Kernen 22a und 22b auf eine erstes Wirkelement 23a des ersten Arms 19a bzw. ein zweites Wirkelement 23b des zweiten Arms 19b, die jeweils ein in dieser Darstellung entgegen dem Uhrzeigersinn wirkendes Drehmoment ausübt, und durch einen Anschlag gegen jeweils einen nicht dargestellten ersten bzw. zweiten Mitnehmer am ersten bzw. zweiten Schließelement 17a bzw. 17b festgelegt.
  • Bei einem Ankuppelvorgang der Fahrzeuge 2a bzw. 2b nähern sich nun erstes Verbindungselement 5a und zweites Verbindungselement 5b an, wobei ein eventuell vorhandener Versatz durch die Grobzentrierung mittels Vorsprung 9 und Ausnehmung 10 bzw. bei einer Annäherung bis auf ca. 25 mm durch die Feinzentrierung mittels Zentriervorsprüngen 14 und Zentriernuten 13 ausgeglichen wird. Schließlich treffen das erste Einrastelement 20a des ersten Schließelements 17a auf eine zweite Leitfläche 24b des zweiten Schließelements 17b und das zweite Einrastelement 20b des zweiten Schließelements 17b auf eine erste Leitfläche 24a des ersten Schließelements 17a, werden durch die schräge Anordnung der Leitflächen 24a und 24b entge gen der auf sie wirkenden Federkräfte seitwärts ausgelenkt und um die Achsen A3 bzw. A4 gedreht, bis sie schließlich durch die Federkräfte in eine erste Aussparung 25a des ersten Schließelements 17a bzw. in eine zweite Aussparung 25b des zweiten Schließelements 17b einrasten. Auf diese Weise wird eine starre Verbindung wie in 14 abgebildet hergestellt, wobei das erste Verbindungselement 5a mit einer ersten Stirnfläche 26a an einer zweiten Stirnfläche 26b des zweiten Verbindungselements 5b anliegt und hierdurch die Verbindungsleitungen vom ersten Fahrzeug 2a zum zweiten Fahrzeug 2b über die in den Stirnflächen 28a bzw. 26b liegenden Verbindungsöffnungen 15a, 16a bzw. 15b, 16b ebenfalls gekuppelt werden.
  • Zur Positionierung der Schließelemente 17a und 17b liegen in gekuppeltem Zustand der Kupplungsvorrichtung 1 erste und zweite Anschlagsflächen 27a und 27b der ersten und zweiten Schließelemente 17a und 17b an einem Anschlagelement 28 des ersten Verbindungselements 5a an, wo sie vorzugsweise durch eine Feder oder eine anderweitig erzeugte Kraft gehalten werden.
  • Sollen die Fahrzeuge 2a und 2b und somit das erste Verbindungselement 5a und das zweite Verbindungselement 5b wieder voneinander getrennt werden, so werden über einen hier nicht näher dargestellten, dem Fachmann bekannten beispielsweise elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch angetriebenen Mechanismus ein erster Betätigungshebel 29a des ersten Schließelements 17a bzw. ein zweiter Betätigungshebel 29b des zweiten Schließelements 17b so betätigt, dass erstes und zweites Schließelement 17a bzw. 17b um die Achse A1 bzw. A2 gedreht werden. Über den an dem ersten Schließelement 17a bzw. dem zweiten Schließelement 17b angebrachten, nicht dargestellten ersten bzw. zweiten Mitnehmer werden dabei der erste Arm 19a mit dem ersten Schließelement 17a bzw. der zweite Arm 19b mit dem zweiten Schließelement 17b mitbewegt, wodurch das erste Einrastelement 20a die zweite Aussparung 25b des zweiten Schließelements 17b bzw. das zweite Einrastelement 20b des zweiten Schließelements 17b die erste Aussparung 25a des ersten Schließelements 17a verlässt wie dies in 15 erkennbar ist.
  • Das erste Fahrzeug 2a und das zweite Fahrzeug 2b und damit das erste Verbindungselement 5a und das zweite Verbindungselement 5b werden nun wie in 16 dargestellt auseinander bewegt, wobei sich sowohl das erste Schließelement 17a als auch das zweite Schließelement 17b noch in einer gedrehten Position befinden.
  • Durch eine erneute Drehung des ersten Schließelements 17a um die Achse A1 bzw. des zweiten Schließelements 17b um die Achse A2 und damit auch des ersten Arms 19a und des zweiten Arms 19b mit Hilfe des ersten bzw. zweiten Betätigungshebels 29a bzw. 29b – die in dieser Ansicht jeweils entgegen der Uhrzeigerrichtung erfolgt – werden das erste Schließelement 17a bzw. das zweite Schließelement 17b wieder in die in 13 dargestellte Ausgangssituation gebracht, so dass ein erneuter Ankuppelvorgang stattfinden kann.
  • Vorzugsweise erfolgt hierbei sowohl der Ankuppelvorgang, als auch der Entkuppelvorgang der Kupplungsvorrichtung 1 automatisch. Hierzu ist vorgesehen, dass nach erfolgreicher Verbindung des ersten Verbindungselements 5a mit dem zweiten Verbindungselement 5b am ersten und/oder zweiten Fahrzeug 2a bzw. 2b befindliche Ventile der nun gekuppelten Verbindungsleitungen vorzugsweise automatisch geöffnet werden und dem Fahrzeugführer der erfolgreiche Abschluss des Ankuppelvorgangs beispielsweise durch eine Meldeeinrichtung wie eine Kontrollleuchte und/oder ein akustisches oder anderweitiges Signal angezeigt wird. Weiterhin wird bevorzugt, dass das Einfahren eventuell vorhandener Stützen z. B. an einem Anhänger durch den Fahrzeugführer aus der Fahrerkabine auf elektrische, pneumatische oder hydraulische Weise fernbetätigt erfolgen kann. Somit wird die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugverbundes hergestellt, ohne dass der Fahrzeugführer die Fahrerkabine verlassen muss.
  • Zum Entkuppeln wird bevorzugt, dass über Sensoren der Stillstand des Fahrzeugverbundes sowie die Funktion der Feststellbremse überprüft und/oder gemeldet wird, woraufhin nach Ausfahren eventuell an einem der Fahrzeuge 2a bzw. 2b vorhandener Stützen der Entkupplungsvorgang vom Fahrzeugführer über eine Betätigungsein richtung in der Fahrerkabine fernbetätigt gestartet werden kann. Vorzugsweise erfolgt das Schließen der in den Verbindungsleitungen vorhandenen Ventile wiederum automatisch. Vorzugsweise wird auch der erfolgte Abkuppelvorgang dem Fahrzeugführer über eine Meldeeinrichtung wie beispielsweise einer Kontrollleuchte oder einem akustischen oder anderweitigen Signal angezeigt, woraufhin der Fahrzeugführer die Fahrzeuge 2a und 2b auseinander bewegen kann.

Claims (7)

  1. Kupplungsvorrichtung zur Kupplung von zwei Fahrzeugen, mit einem ersten Kupplungselement (3a) und einem zweiten Kupplungselement (3b) zum Herstellen einer mechanischen Verbindung zwischen den beiden Fahrzeugen (2a, 2b), wobei mindestens eines der Kupplungselemente (3a, 3b) ein erstes Kupplungselement-Teil (4a) und ein zweites Kupplungselement-Teil (4b) aufweist, welche durch erste und zweite Verbindungselemente (5a, 5b) einer Verbindungseinrichtung (5) miteinander verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungselement (5a) einen Vorsprung (9) und das zweite Verbindungselement (5b) eine komplementär zu dem Vorsprung (9) ausgebildete Ausnehmung (10) für eine Grobzentrierung aufweist; der Vorsprung (9) des ersten Verbindungselements (5a) über Zentriervorsprünge (14) und die Ausnehmung (10) über Zentriernuten (13) verfügt, um beim automatischen Ankuppelvorgang eine Feinzentrierung zu ermöglichen, und dass die Kupplungsvorrichtung (1) mindestens eine von der Verbindungseinrichtung (5) räumlich getrennte Dreheinrichtung (6) aufweist, mittels der die Kupplungselemente (3a, 3b) zueinander relativbeweglich sind.
  2. Kupplungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in das erste Verbindungselement (5a) und in das zweite Verbindungselement (5b) Verbindungsleitungen führen, die in Verbindungsöffnungen (15a, 16a; 15b, 16b) enden, und dass durch die Verbindungseinrichtung (5) mit der Herstellung der mechanischen Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Verbindungselement (5a, 5b) gleichzeitig eine Verbindung der vorgenannten Verbindungsleitungen erfolgt.
  3. Kupplungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungselement (5a) an einem Ende (4a'') des ersten Kupplungselement-Teils (4a) und das zweite Verbindungselement (5b) an einem dem vorgenannten Ende (4a'') gegenüberliegenden Ende (4b'') des zweiten Kupplungselement-Teils (4b) angeordnet ist.
  4. Kupplungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Kupplungselement (3a, 3b) mindestens zwei Dreheinrichtungen (6a, 6b) aufweist.
  5. Kupplungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (5) eine Schließeinrichtung (17) aufweist, durch welche die beiden Verbindungselemente (5a, 5b) der Verbindungseinrichtung (5) starr, miteinander verbindbar sind.
  6. Kupplungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließeinrichtung (17) ein dem ersten Verbindungselement (5a) der Kupplungsvorrichtung (1) zugeordnetes, drehbares erstes Schließelement (17a) mit einem an diesem drehbar befestigten ersten Arm (19a) aufweist, dessen erstes Einrastelement (20a) in eine zweite Aussparung (25b) eines dein zweiten Verbindungselement (5b) zugeordneten zweiten Schließelements (17b) einrastbar ist, wobei das drehbare zweite Schließelement (17b) einen an diesem drehbar befestigten zweiten Arm (19b) aufweist, dessen zweites Einrastelement (20b) in eine erste Aussparung (25a) des ersten Schließelements (17a) einrastbar ist.
  7. Kupplungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Arm (19a) und/oder der zweite Arm (19b) durch ein in Richtung einer Schließposition wirkendes Drehmoment beaufschlagbar und dadurch jeweils gegen einen ersten Mitnehmer des ersten Schließelements (17a) und/oder einen zweiten Mitnehmer des zweiten Schließelements (17b) pressbar ist oder sind.
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