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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsstruktur für ein Dichtungselement,
welches zur Wasserabdichtung oder Ähnlichem auf einem Steckergehäuse verwendet
wird und im Besonderen betrifft sie eine Befestigungsstruktur für ein Dichtungselement,
welches eine hohe Wasserdichtheit erzielen kann und das Steckgehäuse sicher
befestigt, ohne dass dadurch die Anzahl der Bestandteile zunimmt.
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Ein
Verbindungselement zur Realisierung elektrischer Verbindungen umfasst
normalerweise ein Steckverbindungselement und ein Buchsenverbindungselement
sowie Anschlussklemmen aus Metall, die in jeden dieser Stecker eingebaut
werden. Je nach Verwendungszweck kann in diesen Verbindungselementen
die Wasserabdichtung der Steckerteile der Anschlussklemmen von Nöten sein.
Im Allgemeinen wird dieser Steckertyp als wasserdichtes Verbindungselement
bezeichnet und die Verfahren zur Wasserabdichtung desselbigen sehen
folgendermaßen
aus. Ein Dichtungselement aus einem Elastomer oder Ähnlichem
wird auf dem Steckverbindungselement-Eingriffteil des Buchsenverbindungselements
bereitgestellt. Dieses Dichtungselement wird am Buchsenverbindungselement
durch einen Halter oder Ähnliches
angebracht, der Spalt zwischen dem Steckverbindungselement und dem
Buchsenverbindungselement wird durch das Dichtungselement abgedichtet,
wenn das Steckverbindungselement vollständig eingreift und dadurch
das Verbindungsteil der Anschlussklemme wasserfest abgedichtet wird.
Damit dieses Wasserabdichtungsverfahren durchgeführt werden kann, sind in einigen
Fällen,
in denen separate Teile, wie etwa Halter zum Befestigen des Dichtungselements,
notwendig, wodurch die Anzahl der Bestandteile zunimmt, der Befestigungsvorgang komplizierter
wird und sich dadurch die Kosten erhöhen.
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Damit
dadurch das oben beschriebene Wasserabdichtungsverfahren ohne einer
Zunahme der Bestandteile durchgeführt werden kann, stehen einige
Strukturen zur Verfügung,
in denen eine Rippe oder Ähnliches
im Steckverbindungselement-Eingriffteil des Buchsenverbindungselements
ausgebildet sind und das Dichtungselement durch Festhaken an der
Rippe angebracht wird (siehe dazu etwa die noch ungeprüfte, japanische
Patentanmeldung, erste Veröffentlichung,
Nr. Hei 9-213408).
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JP-09-213-408-A
offenbart eine Befestigungsstruktur für ein Dichtungselement umfassend: ein
Steckergehäuse,
das ein Eingriffteil bildet, in das ein zugehöriger Stecker eingeführt wird;
Anschlussklemmen, die in diesem Steckergehäuse eingebaut und mit dem zugehörigen Stecker
elektrisch verbunden sind; und ein Dichtungselement aus elastischem Material,
das auf dem Eingriffteil des Steckergehäuses angebracht wird und das
eine fluiddichte Dichtung zwischen dem zugehörigen Stecker und dem Steckergehäuse aufrechterhält, wenn
der zugehörige Stecker
vollständig
in das Steckergehäuse
eingeführt ist;
worin ein Durchgangsloch, das durch das Steckergehäuse führt, im
Steckergehäuse
ausgebildet ist; das Dichtungselement einen Dichtungselement-Hauptkörper, der
am Steckergehäuse
angebracht ist, und ein Anbringungsteil umfasst, das einstückig mit
dem Dichtungselement-Hauptkörper
ausgebildet und durch das Loch des Steckergehäuses eingeführt ist.
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In
der Struktur, in der die Rippe auf dem Steckverbindungselement-Eingriffteil
des Buchsenverbindungselements ausgebildet ist und das Dichtungselement
an der Rippe festgehakt ist, wird jedoch wegen der Rippenform ein
Formentfernungsloch im Buchsenverbindungselement erzeugt und es ist
daher schwierig, eine hohe Wasserdichtheit zu erzielen.
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In
Anbetracht der oben beschriebene Probleme, ist es ein Ziel der vorliegenden
Erfindung eine Befestigungsstruktur für ein Dichtungselement bereitzustellen,
das eine hohe Wasserdichtheit aufweist und das Dichtungselement
sicher am Steckergehäuse
befestigt.
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Die
erste Befestigungsstruktur für
ein Dichtungselement gemäß der vorliegenden
Erfindung ist eine Befestigungsstruktur für ein Dichtungselement in einem
Stecker, welcher ein Steckergehäuse
umfasst, das ein Eingriffteil ausbildet, in das ein zugehöriger Stecker
eingeführt
wird, sowie Anschlussklemmen, die auf diesem Steckergehäuse angebracht und
elektrisch mit dem zugehörigen
Stecker verbunden sind und ein Dichtungselement aus einem elastischen
Material, das auf dem Eingriffteil des Steckergehäuses angebracht
ist und eine fluiddichte Dichtung zwischen dem zugehörigen Stecker
und dem Steckergehäuse
aufrechterhält,
wenn der zugehörige Ste cker
vollständig
in das Steckergehäuse
eingeführt wird.
Ein Durchgangsloch, das durch das Steckergehäuse entlang der Einführrichtung
des zugehörigen Steckers
führt,
ist im Steckergehäuse
ausgebildet; und das Dichtungselement stellt einen Dichtungselement-Hauptkörper bereit,
der am Steckergehäuse angebracht
ist sowie einen Anbringungsteil, der einstückig mit diesem Dichtungselement-Hauptkörper ausgebildet
ist und durch das Durchgangsloch des Steckergehäuses eingeführt ist, so dass dessen distales
Endstück
in dieser Einführrichtung
aus dem Durchgangsloch herausragt. Ferner ist auf der Öffnungsendseite
des Durchgangslochs des Steckergehäuses an der dem Eingriffteil
gegenüberliegenden Seite
ein Formteil ausgebildet. Das Formteil dichtet jeweils die proximalen
Klemmenenden der Anschlussklemmen, sowie die Leitungen, die mit
diesen proximalen Enden verbunden sind und das Öffnungsteil des Durchgangslochs
auf der Seite ab, auf der das Anbringungsteil des Dichtungselements
herausragt; und das Formteil fixiert den Anbringungsteil des Dichtungselements,
der vom Durchgangsloch herausragt, an dem Steckergehäuse.
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Die
zweite Befestigungsstruktur für
ein Dichtungselement gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst ein Steckergehäuse,
das ein Eingriffteil ausbildet, in das der zugehörige Stecker eingeführt wird, Anschlussklemmen,
die auf diesem Steckergehäuse angebracht
und mit dem zugehörigen
Stecker elektrisch verbunden sind, und ein Dichtungselement aus einem
elastischen Material, das im Eingriffteil des Steckergehäuses eingebaut
ist und das eine fluiddichte Dichtung zwischen dem zugehörigen Stecker und
dem Steckergehäuse
aufrechterhält,
wenn der zugehörige
Stecker vollständig
in das Steckergehäuse
eingeführt
wird. Ein Durchgangsloch, das entlang der Einführrichtung des zugehörigen Steckers
durch das Steckergehäuse
führt,
ist im Steckergehäuse ausgebildet
und ein Vorsprung, der an einer Stelle auf einer Innenseite des
Steckergehäuses
in einer orthogonalen Richtung zur Einführrichtung hin zu einem entsprechend
der Position des Durchgangslochs angeordneten Teils so ausgebildet
ist, dass er in dieser orthogonalen Richtung hervorragt. Das Dichtungselement
umfasst einen Dichtungselement-Hauptkörper, der auf dem Steckergehäuse angebracht
ist und der Vorsprung ist an einer Stelle ausgebildet, die die Anbringungsstelle
des Dichtungselement-Hauptkörpers
im Steckergehäuse
nicht überlappt.
Ferner ist auf der Öffnungsendseite
des Durchgangslochs des Steckergehäuses an der dem Eingriffteil
gegenüberliegenden
Seite ein Formteil ausgebildet. Das Formteil dichtet jeweils die
proximalen Klemmenenden der Anschlussklemmen, sowie die Leitungen,
die mit diesen proximalen Enden verbunden sind, und das Durchgangsloch
ab; und das Dichtungselement ist am Steckergehäuse aufgrund des Vorsprungs
und des Formteils befestigt, welches das Durchgangsloch abdichtet
und sich bis zum Dichtungselement-Hauptkörper hin erstreckt.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist, da das Anbringungsteil des Dichtungselements auf
der dem Eingriffteil gegenüberliegenden
Seite durch das im Steckergehäuse
ausgebildete Durchgangsloch vorsteht und das Formteil im Steckergehäuse so ausgebildet
ist, dass das Durchgangsloch durch Umschließen des Anbringungsteils abgedichtet
wird, das Vorhandensein eines Halters oder Ähnlichem zur Befestigung des
Dichtungselements nicht mehr nötig und
das Dichtungselement kann sicher am Steckergehäuse befestigt werden. Da das
Durchgangsloch im Steckergehäuse
durch das Formteil abgedichtet wird, kann ferner eine hohe Wasserdichtheit
erzielt werden.
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Da
der Dichtungselement-Hauptkörper
des Dichtungselements am im Eingriffteil des Steckergehäuses ausgebildeten
Vorsprung festgehakt ist und am Steckergehäuse durch ein das Durchgangsloch abdichtendes
Formteil befestigt ist, wird gemäß der vorliegenden
Erfindung außerdem
das Dichtungselement sicher am Steckergehäuse befestigt, während eine
hohe Wasserdichtheit aufrechterhalten wird.
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Ferner
wird in der ersten Befestigungsstruktur des Dichtungselements der
vorliegenden Erfindung das Durchgangsloch des Steckergehäuses vorzugsweise
vollständig
durch das Formteil zusammen mit dem Anbringungsteil des Dichtungselements
abgedichtet.
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Außerdem wird
das Dichtungselement vorzugsweise am distalen Endstück des Anbringungsteils
entlang der Einführrichtung
ausgebildet und weist ein Sperrteil auf, das mit der Öffnungskante
des Durchgangslochs in Eingriff ist. Wenn das Sperrteil im Eingriff
ist, kann das Dichtungselement noch sicherer am Steckergehäuse befestigt
werden.
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Ferner
wird in der Befestigungsstruktur für das Dichtungselement der
vorliegenden Erfindung vorzugsweise ein Schutzteil, das aus einer
Vielzahl an Rillen besteht, die entlang der orthogonalen Richtung
in einer Längsrichtung
der Leitungen ausgebildet sind, an einem Endstück des Formteils entlang der
Längsrichtung
der Leitungen bereitgestellt. Dadurch ist es möglich, das Abtrennen der Leitungen
im Endbereich des Formteils effektiv zu verhindern.
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In
den Zeichnungen:
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1 ist
eine Anordnungszeichnung, die den Flachkabelbaum zeigt, der ein
Verbindungselement bereitstellt, welches die Befestigungsstruktur für das Dichtungselement
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung implementiert.
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2 ist
eine teilweise Querschnittszeichnung, bei der das Formteil vom Steckeranbringungsteil
des Flachkabelbaums entfernt wurde.
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3 ist
eine Draufsicht auf den Flachkabelbaum von 2.
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4 ist
eine perspektivische Zeichnung, die das am Stecker befestigte Dichtungselement
abbildet.
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5 ist
eine teilweise Querschnittszeichnung, welche das Steckeranbringungsteil
des Flachkabelbaums darstellt.
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6 ist
eine teilweise Querschnittszeichnung des Steckeranbringungsteils
des Flachkabelbaums.
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7 ist
eine Draufsicht auf den Stecker, der die Befestigungsstruktur für das Dichtungselement gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung implementiert.
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8 ist
eine teilweise Querschnittszeichnung des Flachkabelbaums, wenn das
Dichtungselement und das Formteil vom Verbindungsteil entfernt sind.
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9 ist
eine teilweise Querschnittszeichnung des Steckeranbringungsteils
des Flachkabelbaums.
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Im
Nachfolgenden werden die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung in Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
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1 ist
eine vereinfachte Anordnungszeichnung des Flachkabelbaums, der ein
Verbindungselement bereitstellt, welches die Befestigungsstruktur
für das
Dichtungselement gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung implementiert; 2 ist eine
teilweise Querschnittszeichnung, bei der das Formteil vom Steckeranbringungsteil
dieses Flachkabelbaums entfernt ist; 3 ist eine Draufsicht
auf diesen Flachkabelbaum; 4 ist eine perspektivische
Zeichnung, die das Dichtungselement darstellt; und 5 ist
eine teilweise Querschnittszeichnung des Steckeranbringungsteils
dieses Flachkabelbaums.
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Wie
in 1 zu sehen, umfasst der Flachkabelbaum ein Flachkabel 2,
das wiederum eine Vielzahl an Leitungen umfasst, die durch eine
isolierende Abdeckung abgedeckt sind und in einem flachen Aufbau
angeordnet sind, sowie eine Vielzahl an Verbindungselementen 3a, 3b, 3c und 3d,
die auf diesem Flachkabel 2 angebracht sind, und ein Relaisverbindungselement 6,
das zwischen den Enden des Flachkabels 2 angebracht ist.
Jede der Hilfsvorrichtungen 7a, 7b, 7c und 7d,
die in die Verbindungselemente 3a bis 3d eingreifende
Steckerverbindungsteile bereitstellen, ist auf dem eingebauten Modul 90 angebracht
und jede der Hilfsvorrichtungen 7a bis 7d ist elektrisch
verbunden. Ferner sind die Anschlussklemmen (nicht abgebildet; im
Folgenden beschrieben), die mit den Hilfsvorrichtungen 7a bis 7d verbunden
sind, auf den Verbindungselementen 3a bis 3d angebracht
und die Relaisanschlussklemmen (nicht abgebildet), die mit anderen
Kabelbäumen
verbunden sind, sind auf dem Relaisverbindungselement 6 angebracht.
Außerdem
ist ein Formteil (nicht abgebildet; im Folgenden beschrieben) auf
den Anschlussklemmen der Verbindungselemente 3a bis 3d und dem
Relaisverbindungselement 6 sowie den Verbindungsteilen
zwischen den Relaisanschlussklemmen und den Leitungen des Flachkabels 2 ausgebildet.
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Wie
in 2 zu sehen, sind die Verbindungselemente 3a bis 3d (in
diesem Beispiel Buchsenverbindungselement; im Folgenden unter Verwendung
des Verbindungselements 3a als Beispiel erklärt) Harzform-Einheiten,
die ein konkaves Eingriffteil 11, in welches das Steckverbindungselement (nicht
abgebildet) eingreift, der als Steckerverbindungsteil jeder Hilfsvorrichtung 7a bis 7d dient
sowie ein Anschlussklemmen-Aufnahmeteil 12, das die Anschlussklemmen 20 aufnimmt
und Durchgangslöcher 13,
die vom Eingriffteil 11 in Eingriffrichtung des Steckverbindungselements
(die in der Zeichnung durch den Pfeil gekennzeichnete Richtung)
führen, bereitstellen.
Ferner werden die Anschlussklemmen 20, etwa offene Kabelschuhe,
und die Leitungen (nicht abgebildet) des Flachkabels 2 durch
Quetschen des Quetschteils 20a miteinander verbunden.
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Ein
Dichtungselement 30 ist am Steckergehäuse 14 dieses Steckanschlusses 3a befestigt.
Das Dichtungselement 30 ist aus einem elastischen Material,
wie etwa Elastomer, und der innere Umfang 31a stellt einen
ringförmigen
Dichtungselement-Hauptkörper 31,
der in die Außenwand 12a das Anschlussklemmen-Aufnahmeteils 12 eingreift,
sowie ein Anbringungsteil 32 bereit, dessen distales Ende 32b in
Richtung des Endes 14a des Steckergehäuses 14 durch das
Durchgangsloch 13 auf der Seite vorsteht, die der Seite
gegenüberliegt,
in der das Eingriffteil 11 ausgebildet ist. Eine Nut 31a (siehe 4)
ist auf dem äußeren Umfang 31d des
Dichtungselement-Hauptkörpers 31 ausgebildet
und ein Sperrteil 32a (siehe 4) ist auf
dem distalen Ende entlang der Einführrichtung des Anbringungsteils 32 ausgebildet.
Die Nut 31a ist vorgesehen, um die Deformationen des Dichtungselement-Hauptkörpers 31 während des
Eingriffs des Steckverbindungselements in das Eingriffteil 11 zu
aufzuneh men und die Qualität
der Dichtung mit dem Steckverbindungselement zu verbessern. Ferner
kann das Anbringungsteil 32 auch in sogenannter gerader
Form vorliegen, wobei dabei das Sperrteil 32a nicht ausgebildet
ist. Außerdem
steht, wie in 3 abgebildet, der innere Umfang 31c des
Dichtungselement-Hauptkörpers 31 des
Dichtungselements 30 in Eingriff mit der Außenwand 12a des
Anschlussklemmen-Aufnahmeteils 12, ohne
dabei einen Spalt offen zu lassen und daher können die wasserabdichtenden
Eigenschaften dazwischen aufrechterhalten werden.
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Im
Gegensatz dazu, steht das distale Ende 32b des Anbringungsteils 32 des
Dichtungselements 30 zur Endseite 14a des Steckergehäuses 14 durch das
Durchgangsloch 13 vor, wodurch das Sperrteil 32a in
Eingriff mit einer Öffnungskante
des Durchgangslochs 13 steht. Das Anbringungsteil 32 weist
jedoch nicht immer eine Form auf, die mit dem Durchgangsloch 13 so
in Eingriff steht, dass dieses ohne einen Spalt offen zu lassen
abgedeckt wird und daher treten Fälle auf, in denen ein Spalt
dazwischen offen bleibt. Daher ist auf der Endseite 14a des
Steckergehäuses
ein Formteil 40, wie in 5 zu sehen,
ausgebildet und das Verbindungsteil zwischen den Anschlussklemmen 20 und
dem Flachkabel 2 und das Öffnungsteil des Durchgangslochs 13 werden
auf zumindest der Seite, an der das distale Ende 32 des Anbringungsteils
vorsteht, abgedichtet. Aufgrund dieses Formteils 40 werden
das distale Ende 32b des Anbringungsteils 32 und
das Sperrteil 32a abgedichtet und am Steckergehäuse 14 befestigt.
Da, wie in 6 zu sehen, im Falle eines Vorliegens
einer geraden Form des Anbringungsteils 32 des Dichtungselements 30,
dieses ebenfalls nicht über
ein Sperrteil verfügt,
wird ferner das Dichtungselement 30 in einer ähnlichen
Weise abgedichtet und am Steckergehäuse 14 durch das Formteil 40 befestigt.
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Auf
diese Weise wird, gemäß dieser
Befestigungsstruktur für
das Dichtungselement, das Dichtungselement 30 durch Abdichten
des Anbringungsteils 32 des Dichtungselements 30 am
Steckergehäuse 14 durch
das Formteil 40 abgedichtet, welches das Verbindungsteil
zwischen den Anschlussklemmen 20 und dem Flachkabel 2 abdichtet.
Dadurch kann eine hohe Wasserdichtheit erzielt werden und das Dichtungselement 30 kann
sicher mit dem Steckergehäuse 14 verbunden
werden. Außerdem steht das
Eingriffteil des Steckverbindungselements in Eingriff zwischen der
Innenwand 11a des Eingriffteils 11 des Steckergehäuses 14 und
dem äußeren Umfang 31d des
Dichtungselement-Hauptkörpers 31 des Dichtungselements 30.
Dadurch wird das Verbindungsteil zwischen dem Steckverbindungselement und
dem Stecker 3a am Eingriffteil 11 durch das Dichtungselement 30 abgedichtet.
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Ferner
wird, wie in den 5 und 6 abgebildet,
ein Schutzelement 42 an dem an die Enden 40a und 40b angrenzenden
Ende entlang der Längsrichtung
des Flachkabels 2 der Form 40 ausgebildet. Dieses
Schutzelement 42 umfasst eine Vielzahl an Rillen 41,
die entlang der orthogonalen Richtung zur Längsrichtung ausgebildet sind.
Durch das Biegen dieses Schutzelements 42 ist es möglich, etwa
die Abtrennung der Leitungen des Flachkabels 2 zu verhindern.
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7 ist
eine Draufsicht, welche das Verbindungselement zeigt, das die Befestigungsstruktur
für das
Dichtungselement gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung implementiert; 8 ist eine
teilweise Querschnittszeichnung des Flachkabelbaums, wobei das Dichtungselement
und das Formteil von diesem Stecker entfernt wurden; und 9 zeigt
eine teilweise Querschnittszeichnung des Steckeranbringungsteils
dieses Flachkabelbaums. Ferner wird in der folgenden Beschreibung
auf die Erwähnung
jener Beschreibungsteile, die schon beschriebene Teile wiederholen
würden, verzichtet.
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Wie
in den 7 bis 9 dargestellt, ist auf der Innenseite 11a des
Eingriffsteils 11 des Steckergehäuses 14 des Steckers 3a eine
Rippe 15 ausgebildet, die als ein Vorsprung dient, der
in orthogonaler Richtung zur Eingriffrichtung des Steckverbindungselements
vorsteht. Ferner ist ein Durchgangsloch 13 an einer Stelle,
die dieser am weitesten entfernten vorderen Position der in der
Eingriffrichtung des Steckverbindungselements zum Steckergehäuse 14 vorhandenen
Rippe 15 entspricht, ausgebildet. Dieses Durchgangsloch 13 wird
ausgebildet, während eine
Form mit einer der Rippe 15 entsprechenden Form extrahiert
wird, wenn das Steckergehäuse 14 ausgebildet
wird. Ferner wird ein Kantenabschnitt 15a einer Öffnungsendseite
des Eingriffteils 11 der Rippe 15 in Form einer
stufenlosen Neigung ausgebildet. Dadurch kann das Eingreifen des
Dichtungselements 30 in das Eingriffteil 11 einfach
durchgeführt werden.
Das Dichtungselement 30 umfasst einen Dichtungselement-Hauptkörper 31 und
der äußere Umfang 31d desselbigen
weist eine Form auf, die in die Innenwand 11a des Eingriffteils 11 eingreift,
ohne dabei einen Spalt offen zu lassen. Außerdem wird ein vorstehender
Abschnitt 31b auf dem inneren Umfang 32a desselbigen
ausgebildet. Der vorstehende Abschnitt 31b wird bereitgestellt,
um die Dichtungseigenschaften zwischen dem Steckverbindungselement
und dem Dichtungselement 30 zu verbessern. Wie in 9 zu
sehen, ist der Dichtungselement-Hauptkörper 31 des
Dichtungselements 30 zwischen der Rippe 15 und
dem Durchgangsloch 13 am Eingriffteil 11 angebracht
und befindet sich an einer Stelle, an der der innere Umfang 31d in
engem Kontakt zur Innenwand 11a des Eingriffteils 11 steht.
Außerdem
werden das Verbindungsteil zwischen den Anschlussklemmen (nicht
abgebildet) und dem Flachkabel 2 und das Durchgangsloch 13 durch
das Formteil 40 abgedichtet. Dadurch wird das Dichtungselement 30 am
Steckergehäuse 14 durch
Festhaken der Rippe 15 angebracht und auch durch das Formteil 40 befestigt,
das zum Dichtungselement-Hauptkörper 31 durch
das Durchgangsloch 13 führt.
Außerdem
steht das Eingriffteil 51 des Steckverbindungselements 50 in
Eingriff zwischen der Außenwand 12a des
Anschlussklemmen-Aufnahmeteils 12 des Steckergehäuses 14 und
dem vorstehenden Abschnitt 31b, der auf dem inneren Umfang 31c des
Dichtungselement-Hauptkörpers 31 des
Dichtungselements 30 ausgebildet ist. Dadurch wird das Verbindungsteil
zwischen dem Steckverbindungselement 50 und dem Stecker 3a durch
das Dichtungselement 30 abgedichtet.
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Auf
diese Weise wird gemäß der Befestigungsstruktur
für dieses
Dichtungselement der Dichtungselement-Hauptkörper 31 am Steckergehäuse 14 des
Dichtungselements 30 befestigt, indem das Durchgangsloch 13 durch
das Formteil 40 abgedichtet wird, welches das Verbindungsteil
zwischen den Anschlussklemmen 20 und dem Flachkabel 2 abdichtet.
Ferner wird der Dichtungselement-Hauptkörper 31 des Dichtungselements 30 ebenfalls
durch die Rippe 15 befestigt, die auf dem Eingriffteil 11 des
Steckergehäuses 14 ausgebildet
ist. Dadurch wird das Dichtungselement 30 noch sicherer
am Steckergehäuse 14 befestigt.
Da das Durchgangsloch 13 vollstän dig durch das Formteil 40 abgedichtet
wird, kann außerdem
eine hohe Wasserdichtheit aufrechterhalten werden.
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Ferner
weisen das den Flachkabelbaum 7 bildende Flachkabel 2,
wie in den 8 und 9 abgebildet,
eine Flachkabelstruktur auf, worin Abdeckungsleitungen 4a, 4b, 4c, 4d, 4e und 4f,
die einen Draht, wie etwa einen Einfachdraht oder einen Litzendraht
aus einer stabförmigen
Leitung umfassen, weiche etwa aus Cu oder Al sein kann, durch eine isolierende
Abdeckung 5, die ein isolierendes Kunstharz, wie etwa Polyethylenterephthalat
(PET), Polyethylennaphthalat (PEN), Polyolefin (PO) oder Ähnliches
umfassen, umgeben und die isolierenden Abdeckungen 5 werden
jeweils miteinander mittels eines Brückenteils (nicht abgebildet)
verbunden, das aus einem isolierenden Kunstharz besteht, das jenem
der isolierenden Abdeckungen 5 ähnelt. Das Flachkabel 2 kann
ebenfalls ein flexibles Flachkabel mit einer Struktur sein, worin
eine rechteckige, säulenförmige Leitung 4 durch
eine isolierende Abdeckung 5 umgeben wird, die aufgrund
einer Behandlung durch eine Laminiermaschine oder durch Extrudieren
in einer flachen Form vorliegend ausgebildet ist.
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Während die
bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung oben beschrieben und veranschaulicht
wurden, ist ersichtlich, dass diese beispielhafte Ausführungen
der Erfindung darstellen und diese daher nicht einschränken. Veränderungen
wie das Hinzufügen,
Weglassen, Ersetzen oder ähnlichem
von Teilen der Erfindung können
daher durchgeführt
werden, ohne vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Demgemäß wird die
Erfindung nicht durch die oben erläuterte Beschreibung eingeschränkt, sondern
nur durch den Umfang der beigefügten
Ansprüche.