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DE20101627U1 - Auslageeinrichtung mit Umluftreinigung - Google Patents

Auslageeinrichtung mit Umluftreinigung

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DE20101627U1
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Germany
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air flow
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radiation
cooling
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DE20101627U
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CHRISTIANI GmbH
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CHRISTIANI GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/02Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using physical phenomena
    • A61L2/08Radiation
    • A61L2/10Ultraviolet radiation
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F3/00Show cases or show cabinets
    • A47F3/04Show cases or show cabinets air-conditioned, refrigerated
    • A47F3/0482Details common to both closed and open types

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  • Veterinary Medicine (AREA)
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  • Thermal Sciences (AREA)
  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)

Description

Auslageeinrichtung mit tftnluftreinigung
Die vorliegende Neuerung betrifft eine Auslageeinrichtung zum Kühlen von Waren mit einer Auslagefläche, Mitteln zur Erzeugung eines die Auslagefläche überströmenden Luftstroms und einem Kühlelement zur Kühlung dieses Luftstroms.
Zur Aufbewahrung und zur Präsentation von Waren, insbesondere von leicht verderblichen Lebensmitteln, werden auch als Kühloder Präsentationstheken bezeichnete Auslageeinrichtungen verwendet, die eine gekühlte Auslagefläche besitzen, auf welcher die Waren präsentiert werden können. Solche Kühltheken sind zumeist von einem Thekenaufbau aus Glas oder dergleichen umgeben, der die präsentierten Waren vor Verschmutzung und unbefugtem Zugriff schützt. Aufgrund der Kühlung der Auslagefläche bildet sich unter einem zumindest teilweise geschlossenen Thekenaufbau eine Art Mikroklima aus, welches sich zum Frischhalten der präsentierten Waren eignet.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 297 04 539 Ul ist eine Auslageeinrichtung zum Kühlen und Warmhalten von Waren bekannt, die eine gute Lagerung von Speisen in Präsentationstheken gestattet, da sie sowohl die Möglichkeit der Kühlung der Lebensmittel als auch des Warmhaltens bzw. Erhitzens von Lebensmitteln bereitstellt. Zum Kühlen wird ein Umluftstrom über die Auslagefläche geführt, der an einer Seite der Auslagefläche austritt und zumindest teilweise an der gegenüberliegenden Seite eingesaugt wird, um in den Kühlelementen erneut abgekühlt zu werden.
Problematisch ist bei Umluftkühlungen, dass in derartigen Umluftströmungen die Anzahl der Keime und Mikroorganismen
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schnell ansteigt und daher die Gefahr einer überdurchschnittlichen Kontamination der präsentierten Waren besteht. Gelegentlich werden Filter in den Umluftstrom eingeschaltet, die jedoch nur eine Ausfilterung größerer Partikel (z.B. Staub) gestatten und die Keimanzahl kaum reduzieren. Im übrigen müssen diese Filter häufig gereinigt und/oder ersetzt werden.
Eine Aufgabe der vorliegenden Neuerung besteht somit darin, eine Auslageeinrichtung bereitzustellen, die die Nachteile des Standes der Technik überwindet und eine Reduzierung bzw. Neutralisierung der Keime im Kühlluftstrora ermöglicht.
Diese und weiter Aufgaben werden durch eine Auslageeinrichtung gelöst, bei welcher mindestens ein Strahler zur Erzeugung ultravioletter Strahlung (vorzugsweise UV-C-Strahlung) so angeordnet ist, dass der Luftstrom von der UV-Strahlung bestrahlt wird, bevor er die Auslagefläche überströmt.
Die Bestrahlung mit UV-C-Strahlen bietet den Vorteil, dass 0 unmittelbar eine Reinigung des zur Kühlung verwendeten Luftstroms erfolgt, insbesondere von Mikroorganismen (Verringerung der Anzahl der aktiven Keime in der Luft). Die normalerweise bei Luftkühlungen bestehende Gefahr einer erhöhten Kontaminierung der präsentierten Lebensmittel durch die Kühlluft wird damit wirksam verringert.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform wird der gekühlte Luftstrom zumindest teilweise als Umluftstrom geführt, wobei durch eine geeignete Positionierung des UV-Strahlers gewährleistet ist, dass der zurückgeführte Teil des Luftstroms erneut von der UV-Strahlung bestrahlt wird. Die Verwendung eines Luftstroms zur Kühlung ist besonders energieeffizient, da nicht die normale Umgebungsluft auf die gewünschte Kühl-
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temperatur abgekühlt werden muss sondern zumindest teilweise der bereits gekühlte Luftstrom erneut durch die Kühlmittel geführt wird. Durch die mehrfache UV-Bestrahlung des Umluftstroms kann eine weitere Reduzierung der Anzahl der in der Luft enthaltenen Keime erreicht werden.
Es ist vorteilhaft, wenn der UV-Strahler im Gehäuse der Auslageeinrichtung, unterhalb der Auslagefläche und in der Nähe der Kühlelemente angeordnet ist. Damit vereinfacht sich die Führung des Kühlluftstroms. Sofern für den UV-Strahler besondere Ansteuerelemente (z.B. Lampenzündeinrichtungen) erforderlich sind, können diese innerhalb des Gehäuses oder in einer separaten Einheit außerhalb des Gehäuses der Auslagereinrichtung angeordnet werden.
Um einen möglichst sauberen Luftstrom zu erzielen, ist bei einer abgewandelten Ausführungsform außerdem ein Filterelement angeordnet, durch welches der Luftstrom geführt wird. Dieses Filterelement kann mechanisch wirkende Staubfilter und beispielsweise auch chemisch wirkende Aktivkohlefilter enthalten.
Gemäß einer veränderten Ausführungsform der Auslageeinrichtung kann zusätzlich zum UV-Strahler mindestens eine weitere Lichtquelle im Gehäuse angeordnet sein, die sichtbares Licht durch mindestens eine Lichtaustrittsöffnung abgibt. Diese Lichtaustrittsöffnung ist an einer zur Auslagefläche gerichteten inneren Gehäusewand oberhalb der Auslagefläche positioniert. Damit ist es möglich, die Auslagefläche bzw. die auf dieser präsentierten Waren gezielt zu beleuchten, um den optischen Eindruck zu verbessern. Sofern die Anzahl der Strahlungsquellen reduziert werden soll, kann als Strahler eine Breitbandlichtquelle verwendet werden, die sowohl sieht-
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bares Licht zur Beleuchtung der Auslagefläche als auch UV-Strahlung zur Reinigung des Umluftstroms bereitstellt.
Bei einer nochmals abgewandelten Ausführungsform kann die Auslageeinrichtung auch ein Heizelement besitzen, welches bei abgeschaltetem Kühlelement die Erwärmung der Auslagefläche ermöglicht, wodurch Speisen erhitzt oder warmgehalten werden können. Dafür ist es auch möglich, Strahler zu verwenden, die UV-Strahlung und Infrarotstrahlung emittieren, wodurch sich der Geräteaufbau vereinfacht.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Weiterbildungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Neuerung, unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine geschnittene Seitenansicht einer Auslageeinrichtung, mit einem im Gehäuse angeordneten UV-Strahler;
Fig. 2 eine vereinfachte perspektivische Ansicht der Auslageeinrichtung mit zusätzlich im Gehäuse angeordneten Lichtaustrittsöffnungen.
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Fig. 1 zeigt eine geschnittene Seitenansicht einer Auslageeinrichtung. Die Auslageeinrichtung besitzt eine Auslagefläche 1 und ein Gehäuse 2, in welchem ein Kühlelement 3 untergebracht ist. Beim dargestellten Beispiel wird eine Umluftkühlung verwendet, wobei aus einem Ausblasspalt 4 ein gekühlter Luftstrom austritt, der über die Auslagefläche 1 strömt, um die dort präsentierten Waren zu kühlen.
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Gut erkennbar ist die Anordnung des Kühlelements 3 im unteren Abschnitt des Gehäuses 2. Beispielsweise kommt ein Lamellenkühler zum Einsatz, durch welchen ein Luftstrom geführt wird, so dass die abgekühlte Luft aus dem Ausblasspalt 4 austritt. Das eigentliche Kühlaggregat kann je nach Bauart im Gehäuses oder separat als abgesetzte Einheit angeordnet sein.
Weiterhin sind zwei UV-C-Strahler 5 vorhanden, die ultraviolette Strahlung emittieren, wobei diese UV-C-Strahlung auf den Luftstrom gerichtet ist. Auf diese Weise wird der Luftstrom entkeimt, bevor er aus dem Ausblasspalt 4 austritt und die präsentierten Waren überströmt (d.h. die Anzahl der lebenden Keime, Mikroorganismen bzw. Bakterien im Luftstrom wird verringert). Die speziellen UV-C-Strahler benötigen zumeist ein Vorschaltgerät, welches auch außerhalb des Gehäuses 2 angeordnet werden kann. Durch die permanente Bestrahlung des Luftstroms mit UV-C-Strahlung werden ggf. vorhandene Mikroorganismen abgetötet bzw. unschädlich gemacht, so dass eine erhöhte Kontamination der präsentierten Waren vermieden wird.
Um eine Gefährdung des Bedienpersonals zu vermeiden, kann ein Schaltelement vorgesehen sein (nicht gezeigt) , welches ein automatisches Abschalten zumindest der UV-Strahler 5 bei Bedarf aber auch anderer elektrischer Einheiten bewirkt, wenn das Gehäuse 2 zu Wartungsarbeiten oder dergleichen geöffnet wird.
In Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht der Auslageeinrichtung gezeigt. Das Gehäuse 2 besitzt bei der abgebildeten Ausführungsform Seitenwände, die zumindest teilweise Überstandsbereiche 6 aufweisen, welche über die Auslagefläche 1
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hinausragen. Im dargestellten Beispiel sind in den Überstandsbereichen der kurzen Seitenwände Lichtaustrittsöffnungen 7 vorgesehen, die jeweils an der Innenwand des Überstandsbereichs angeordnet sind. Die Überstandsbereiche 6 sind doppelwandig ausgebildet, so dass im Innenraum jeweils eine Lichtquelle 8 (siehe Fig. 1) positioniert werden kann. Als Lichtquellen kommen Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen oder andere Lampen in Frage. Bei der Auswahl der Lichtquelle sollte darauf geachtet werden, dass diese möglichst wenig Wärmestrahlung in Richtung zur Auslagefläche abgibt, um den Kühleffekt auf der Auslagefläche nicht zu beeinträchtigen. Außerdem ist es zweckmäßig,, im Gehäuse 2 geeignete Öffnungen vorzusehen, um die überschüssige Wärme abzuführen.
Die Lichtaustrittsöffnungen 7 sind beispielsweise durch eine Glasscheibe oder Kunststoffscheibe verschlossen, um das Eindringen von Schmutz oder Feuchtigkeit in das Gehäuse zu verhindern. Die zur Auslagefläche 1 gewandten Innenseiten der Überstandsbereiche 6 können verspiegelt sein, um eine möglichst gleichmäßige Ausleuchtung der Auslagefläche bzw. der dort präsentierten Waren zu gewährleisten. Eine Verspiegelung kann auch innerhalb des Gehäuses vorgesehen sein. Bei einer abgewandelten Ausführungsform könnte auch nur eine Lichtaustrittsöffnung vorgesehen sein. Ebenso ist es möglich, eine dritte Lichtaustrittsöffnung in der langen Seitenwand anzuordnen.
Variierbar sind auch die Anzahl und die Anordnung der Lichtquellen. So könnten hinter den Lichtaustrittsöffnungen mehrere kleinere Lichtquellen befestigt werden. Andererseits ist es möglich, eine leistungsstärkere zentrale Lichtquelle vorzusehen, wobei diese über Lichtleitelemente (z.B. Lichtfa-
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serkabel) an mehrere Lichtaustrittsöffnungen angeschlossen sein kann.
Wenn in an sich bekannter Weise die Auslagefläche 1 mit einem zusätzlichen Heizelement gekoppelt ist, welches bei abgeschalteter Kühlung eine Wärmezufuhr zur Auslagefläche gewährleistet, kann es vorteilhaft sein, die von der Lichtquelle erzeugte Wärmestrahlung gezielt den präsentierten Waren zuzuführen. Ebenso ist es möglich, in verschiedenen Betriebsmodi unterschiedliche Lichtquellen in Betrieb zu setzen oder beispielsweise im Heizmodus zusätzliche Lichtquellen zu aktivieren, die einen erhöhten Wärmestrahlungsanteil emittieren.
In gleicher Weise könnten Strahlungsquellen eingesetzt werden, die neben der benötigten UV-C-Strahlung auch sichtbares Licht abgeben. Abwandlungen hinsichtlich der Anordnung und der Anzahl der UV-Strahler sind ebenfalls möglich. Eine Kombination der UV-Bestrahlung mit mechanisch oder chemisch wirkenden Filtern zur Reinigung des Luftstroms ist ebenso 0 möglich.
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01 0107 002
Bezugszeichenliste
1 Auslagefläche
2 Gehäuse
3 Kühlelement
4 Ausblasspalt
5 UV-Strahler
6 Überstandsbereiche
7 Lichtaustrittsöffnungen
8 Lichtquelle

Claims (9)

1. Auslageeinrichtung zum Kühlen von Waren mit einer Auslagefläche (1), Mitteln zur Erzeugung eines die Auslagefläche überströmenden Luftstroms und einem Kühlelement (3) zur Kühlung dieses Luftstroms, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Strahler (5) zur Erzeugung ultravioletter Strahlung (UV-Strahlung) so angeordnet ist, dass der Luftstrom von der UV-Strahlung bestrahlt wird, bevor er die Auslagefläche (1) überströmt.
2. Auslageeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstrom zumindest teilweise als Umluftstrom geführt wird, wobei dem Kühlelement (3) zurück geführte Teil des Luftstroms so geführt wird, dass er erneut von der UV-Strahlung bestrahlt wird.
3. Auslageeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei UV-Strahler (5) im Gehäuse (2) der Auslageeinrichtung, unterhalb der Auslagefläche (1) und in der Nähe des Kühlelements (3) angeordnet sind.
4. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin eine Filterelement angeordnet ist, in welchem der Luftstrom gefiltert wird, bevor er über die Auslagefläche (1) strömt.
5. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin mindestens eine Lichtquelle (8) im Gehäuse (2) angeordnet ist, die sichtbares Licht durch mindestens eine Lichtaustrittsöffnung (7) abgibt, wobei die Lichtaustrittsöffnung an einer zur Auslagefläche (1) gerichteten inneren Gehäusewand (6) oberhalb der Auslagefläche positioniert ist.
6. Auslageeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass als Strahler (5) eine Breitbandlichtquelle verwendet wird, die sowohl sichtbares als auch UV-Licht bereitstellt.
7. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Heizelement vorgesehen ist, welches bei abgeschaltetem Kühlelement (3) die Erwärmung der Auslagefläche (1) ermöglicht.
8. Auslageeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahler (5) außer der UV-Strahlung einen wesentlichen Betrag an Infrarotstrahlung erzeugt, welche der Erwärmung der Auslagefläche (1) bzw. der auf dieser gelagerten Waren dient.
9. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schaltelement vorgesehen ist, welches den UV-Strahler (5) beim Öffnen des Gehäuses (2) der Auslageeinrichtung von der Stromversorgung trennt.
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