Dr. Kohr GmbH & Co.KG Medizintechnik 25.08.00
u.Z.: GM 1745/1.5-00. Dr.H./(ge) rd
Die Erfindung betrifft ein Lichttherapiegerät zur Erzeugung von Licht in einem bestimmten Wellenlängenbereich für die kosmetische und/oder medizinische Behandlung eines menschlichen und/oder eines tierischen Körpers.
Die sogenannte Lichttherapie, gemäß der Licht bestimmter Wellenlänge zur Bestrahlung der menschlichen (oder tierischen) Haut eingesetzt wird, um bestimmte physische oder psychische Effekte zu stimulieren, gewinnt im medizinischen und kosmetischen Bereich zunehmend an Bedeutung. Erfolge lassen sich insbesondere bei der Behandlung unreiner Haut, Akne, bei der Aktivierung des Stoffwechsels sowie der Regeneration beschädigter Hautpartien erzielen. Die Therapie hat sich jedoch auch im Bereich der Wundheilung, bei Ermüdungserscheinungen, Depressionen, Herpes, chronischen Schmerzen, Migräne, und auch zur Prävention der vorgenannten Indikationen sowie zur Triggerpunktbehandlung als äußerst vielversprechend erwiesen. Die Bestrahlung kann im wesentlichen auf der gesamten Körperoberfläche durchgeführt werden, so z.B. im Gesicht, auf dem Rücken, im Schulter-Nacken-Bereich usw. Zu den Vorteilen der Therapie zählt u.a. auch die Tatsache, daß so gut wie keine unerwünschten Nebenwirkungen auftreten. Die Lichttherapie eignet sich demzufolge auch sehr gut zur Selbstbehandlung des Patienten bei sich Zuhause.
Aus diesem Grunde wurden auf dem Markt zunehmend Geräte für die Biolichttherapie entwickelt, die darauf abzielen, dem laienhaften Benutzer eine unkomplizierte und bequeme Handhabung des Geräts zu ermöglichen. Ein derartiges Lichttherapiegerät, das dafür ausgelegt ist, während der Verwendung vom Benutzer in der Hand gehalten zu werden, ist in der EP 0 311 125 offenbart. Diese bekannte Lichttherapiegerät weist eine Lichtquelle sowie einen sogenannten "Brewster-Polarisator" auf, der das von der Lichtquelle ausgesandte Licht jn.linear pplarisierte6.Lic.hfc.urnjva;nd.?lt. Das Licht tritt
durch eine Lichtfilterplatte hindurch aus dem Gerät aus. Die gesamte vorbeschriebene Lichtanordnung befindet sich in einem Innengehäuse, welches aus zwei röhrenförmigen Teilen gebildet wird, die miteinander einen definierten Winkel einschließen und deren äußeren Enden jeweils von der Lampe bzw. der Lichtfilterplatte luftdicht verschlossen werden. Das Innengehäuse befindet sich in einem äußeren Gehäuse, welches äußere Gehäuse zudem einen Entlüfter enthält. Dieser ist, vom inneren Gehäuse beabstandet, in einem Teil des äußeren Gehäuses untergebracht ist, welcher als Handgriff ausgebildet ist. Die zur Kühlung benötigte Luft tritt an einem Ende des äußeren Gehäuses in einen ringförmigen Spalt zwischen dem inneren und dem äußeren Gehäuse in letztgenanntes ein, verläuft dann entlang dem inneren Gehäuse und tritt hinter dem Lüfter aus dem als Handgriff ausgebildeten Teil des äußeren Gehäuses aus.
Das innere Gehäuse dient bei der bekannten Konstruktion dazu, die optischen Elemente Lampe und Brewster-Polarisator gegen eindringenden Staub zu schützen.
Ausgehend vom genannten Stand der Technik ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Lichttherapiegerät anzugeben, bei dem eingesetztes plattenförmiges Filterelement gleichzeitig gegen Verstaubung und Überhitzung geschützt ist, wobei das Gerät eine einfache und kompakte Gehäuseform aufweisen soll.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Lichttherapiegerät gelöst, das ein Gehäuse aufweist, in dessen Innenraum eine Lichtquelle und mindestens ein Lüfter zur aktiven Führung von Kühlluft im Gehäuse angeordnet sind, wobei das Gehäuse mindestens je eine Lüftungsöffnung für den Zutritt von Kühlluft in das Gehäuse bzw. für den Austritt der Kühlluft aus dem Gehäuse sowie eine Halterung für ein plattenförmiges Filterelement aufweist, wobei der mindestens eine Lüfter und die mindestens eine Lüftungsöffnung für den Austritt der Kühlluft aus dem Gehäuse so angeordnet sind, daß, wenn der Lüfter eingeschaltet ist, die durch die mindestens eine Lüftungsöffnung eintretende Kühlluft entlang beiden Seiten eines in der Halterung eingesetzten plattenförmigen Filterelements geführt wird, um dasselbe zu kühlen.
Da bei dem erfuidungsgemäßen Lichttherapiegerät der Kühlluftstrom durch den mindestens einen Lüfter so geführt wird, daß beide Seiten eines eingesetzten plattenförmigen Filterelements von der Kühlluft bestrichen werden, werden gleichzeitig eine gute Kühlung des empfindlichen Filterelements als auch ein Schutz desselben vor sich absetzendem Staub und anderen kleinen Partikeln gewährleistet. Der eintretende und entlang den Seiten des plattenförmigen Filterelements verlaufende Luftstrom verhindert nämlich, daß sich diese kleinen Teilchen an der Filterplatte anlagern können. Falls sich derartige Teilchen während des Stillstands des Geräts, d.h. bei nicht eingeschaltetem Lüfter, an das Filterelement angelagert haben, werden sie bei Einschalten des Lüfters unter Ausbildung der geschilderten Luftstromführung wieder von der Oberfläche des Filterelements entfernt. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, auf ein aufwendiges zusätzliches Innengehäuse als Staubschutz zu verzichten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Lüfter vorhanden, wobei die mindestens eine Lüftungsöffnung für den Zutritt von Kühlluft unmittelbar benachbart der Halterung für ein plattenförmiges Filterelement im Gehäuse ausgebildet ist. Diese Ausführungsform stellt eine besonders platzsparende und preisgünstige Variante dar, da durch die spezielle Anordnung mindestens einer Lüftungsöffnung für den Zutritt von Kühlluft auf weitere Lüfter verzichtet werden kann.
Bei dem plattenförmigen Filterelement kann es sich zum einen um einen plattenförmigen Polarisationsfilter, um einen Farbfilter oder um eine Kombination aus einem Polarisationsfilter und einem Farbfilter handeln. Im letztgenannten Fall bilden beide Filter zusammen das plattenförmige Filterelement. Beim Einsatz eines solchen Kombinationsfilters wird durch die Luftströmung jeweils eine Seite eines jeden der beiden Filter bestrichen. Diejenigen Seiten der beiden Filter, die einander zugewandt sind, werden demzufolge von der Luftströmung nicht erfaßt. Es muß deshalb bei Einsatz eines solchen Kombinationsfilters sichergestellt werden, daß zwischen den beiden Filtern keine Luftzutrittsmöglichkeit besteht. Dies kann beispielsweise durch eine luftdichte Steckverbindung gewährleistet werden.
Die Halterung kann so ausgestaltet sein, daß das plattenförmige Filterelement entnehmbar im Gehäuse angeordnet ist. Die Entnahme ist insbesondere deshalb problemlos, weil das plattenförmige Filterelement nicht Teil eines luftdichten Innengehäuses ist, in welchem Fall das Auswechseln des Filterelements, ohne daß Staub in das Innen gehäuse eintritt, schwierig wäre. Es ist somit möglich, das herausgenommen Filterelement beispielsweise zu reinigen, zu ersetzen oder teilweise zu ersetzen oder gegebenenfalls, beispielsweise durch ein zusätzliches Filterelement, zu ergänzen und anschließend wieder in das Lichttherapiegerät zurückzusetzen. Zudem liegt es im Ermessen des Benutzers, das Filterelement nur dann in das Gerät einzusetzen, wenn der Lüfter, eingeschaltet ist, so daß keine Möglichkeit besteht, daß sich bei ausgeschaltetem Lüfter eventuell Staubteilchen auf dem Filterelement absetzen können. Das Filterelement kann dann, wenn es nicht eingesetzt ist, beispielsweise in einer luftdichten Schutzhülle aufbewahrt werden.
Da die mindestens eine Lüftungsöffnung für den Zutritt von Kühlluft unmittelbar benachbart der Halterung für ein Filterelement im Gehäuse ausgebildet ist, wird gewährleistet, daß ein möglichst großer Teil der Kühlluft mit den beiden Seiten des Filterelements in Kontakt kommt. Es sollte darauf geachtet werden, daß ein möglichst großer Teil jeder Seite der Filterplatte von der Kühlluft bestrichen wird. Vorzugsweise bestreicht der Kühlluftstrom mindestens etwa 80 bis 90% der Fläche jeder Seite, um eine optimale Kühlung und Entstaubung der Filterplatte zu gewährleisten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lichttherapiegerätes ist die mindestens eine Lüftungsöffnung für den Zutritt von Kühlluft zweiteilig direkt angrenzend an die Halterung ausgebildet, wobei jeweils ein Teil der Öffnung eine Verbindung einer Seite eines eingesetzten Filterelements nach außen bildet. In diesem Fall schließt sich somit die Öffnung direkt an die Halterung an, ohne daß beispielsweise ein schmaler Steg aus Gehäusematerial zwischengesetzt ist. Auf diese Weise wird ein besonders guter Zutritt von Kühlluft zu den jeweiligen Seiten des eingesetzten Filterelements geschaffen. Die beiden Teile der Lüftungsöffnung können dabei in Form länglicher rechteckiger Schlitze ausgespart sein. Zur Verbesserung der
Strömungsverhältnisse wird es jedoch vorgezogen, daß die beiden Teile der Lüftungsöffnung in Form langgestreckter Ellipsensegmente, d.h. mit abgerundeten Kanten, ausgebildet sind. Dabei ist es nicht notwendig, daß die beiden Teile bezüglich Form, Größe und Anordnung symmetrisch beiderseits der Halterung ausgebildet sind. Je nach Strömungsführung kann es sich durch aus als günstig erweisen, wenn einer der beiden Teile der Öffnung einen anderen Krümmungsradius und somit eine andere Querschnittsform aufweist. Ein Beispiel der Ausgestaltung der Lüftungsöffnung wird nachstehend noch anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels erläutert.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist im Gehäuse mindestens eine weitere Lüftungsöffnung für den Zutritt von Kühlluft um einen Winkel von etwa 170° bis 190°, vorzugsweise etwa 180°, bezüglich der Achse des Lichtwegs vom Zentrum der mindestens einen ersten Lüftungsöffnung versetzt ausgespart. D.h., daß die mindestens eine weitere Lüftungsöffnung bezüglich der Achse des Lichtweges des von der Lichtquelle ausgesandten Lichts der mindestens einen ersten Lüftungsöffnung in etwa gegenüberliegt. Auf diese Weise ist der Luftzutritt von zwei entgegengesetzten Seiten des Filterelements, beispielsweise von oben und unten, gewährleistet. Das Bestreichen der beiden Seiten des plattenförmigen Filterelements mit Kühlluft kann somit weiter optimiert werden. An dieser Stelle ist anzumerken, daß es für eine optimale Kühlung und Entstaubung von Vorteil ist, wenn die Öffnungen bezüglich derjenigen Ebene, die den Lichtweg enthält und die Ebene der Filterplatte im wesentlichen rechtwinklig schneidet, symmetrisch ausgebildet sind.
Die mindestens eine weitere Lüftungsöffnung kann beispielsweise als Gruppe von mehreren länglichen Öffnungen ausgebildet sein, wobei in diesem Fall der Winkelabstand zu der mindestens einen ersten Lüftungsöffhung vom Zentrum der Gruppe aus gerechnet wird. D.h., daß das Zentrum der Gruppe der weiteren Lüftungsöffnungen einen Winkelabstand von etwa 170° bis 190°, vorzugsweise von etwa 180°, von der Mitte der ersten Lüftungsöffhung aufweist. Die Gruppe kann beispielsweise 3 bis 11 längliche, insbesondere schlitzförmige, Öffnungen umfassen. Diese Öffnungen müssen nicht notwendigerweise dieselbe Länge und/oder Breite # aufweisen. Falls sie jedoch bezüglich
der Größe unterschiedlich ausgebildet sind, ist darauf zu achten, daß die zu beiden Seiten des genannten Zentrums ausgesparten Öffnungen der Gruppe bezüglich Größe und Form symmetrisch zueinander sind. Falls das Gehäuse im Bereich der Gruppe von weiteren Lüftungsöffnungen rotationsmetrisch ausgebildet ist, können sich die Öffnungen der Gruppe über einen Winkelbereich von bis zu 180° erstrecken.
Grundsätzlich gilt für alle Lüftungsöffnungen, dass diese so ausgestaltet sein sollen, dass möglichst kein Streulicht durch die Lüftungsöffnungen aus dem Gerät austritt.
Vorzugsweise ist der Lüfter des erfmdungsgemäßen Lichttherapiegerätes, von der Halterung für ein Filterelement aus gesehen, hinter der Lichtquelle angeordnet, und die mindestens eine Lüftungsöffnung für den Austritt der Kühlluft aus dem Gehäuse befindet sich hinter dem Lüfter. Dies bedeutet, daß die Luftströmung von der mindestens einen Lüftungsöffnung für den Zutritt von Kühlluft, welche an der Halterung für ein Filterelement und gegebenenfalls zusätzlich unter einem Winkel von 180° dazu im Gehäuse ausgebildet ist, weiter zur Lichtquelle und an dieser vorbeigeleitet wird, bis sie über den Lüfter durch die Austrittsöffnungen aus dem Gehäuse herausgeführt wird. Somit wird auch die Lichtquelle selbst durch den Kühknittelstrom abgekühlt. Bei der Lichtquelle kann es sich beispielsweise um eine Kaltlichthalogenlampe, die sowohl für den Niedervolt- als auch für den Hochvoltbereich ausgelegt sein kann, handeln.
Die mindestens eine Lüftungsöffnung für den Austritt der Kühlluft sollte so gewählt werden, daß die Fläche der Öffnung mindestens gleich der Gesamtfläche aller Öffnungen für den Zutritt der Kühlluft ist, um Luftstauungen innerhalb des Gehäuses zu vermeiden. Vorzugsweise sind mehrere kleine Lüftungsöffnungen für den Austritt der Kühlluft vorhanden. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die mindestens eine Lüftungsöffnung für den Austritt der Kühlluft als Lüftungsgitter ausgebildet. Dies hat gegenüber einer oder wenigen größeren Luftaustrittsöffnung(en) den Vorteil, daß eine Beschädigung der im Inneren des Gehäuses befindlichen Elemente durch ein
unerwünschtes Eindringen von Gegenständen durch die Lüftungsöffnung (en) weitestgehend vermieden wird.
Um aus der von der Lichtquelle erzeugten Strahlung selektiv die Infrarotkomponente herauszufiltern, kann zwischen der Lichtquelle und der Halterung für ein plattenförmiges Filterelement ein Wärmereflektionsfilter am Gehäuse angebracht sein. Die gegenwärtig erhältlichen Wärmereflexionsfilter filtern selektiv Licht der Wellenlänge von 800 bis 1400 nm aus. Je nach Art der Lampe kann es sinnvoll sein, zusätzlich auch die Lichtkomponenten von mehr als 1400 nm bis zu 2000 nm auszufiltern. In diesem Fall kann ein zusätzlicher Infrarotlichtfilter eingesetzt werden. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß gerade das Licht im sichtbaren Bereich von etwa 400 nm bis etwa 780 nm für die Behandlung bzw. die medizinische und/oder kosmetische Therapie von überragender Bedeutung ist. Es ist deshalb sinnvoll, wenn die weniger nutzbringende oder, beispielsweise bei der Wundbehandlung zu Reizungen führende und somit störende Strahlung herausgefiltert wird, bevor das Licht auf die Haut des Patienten gestrahlt wird. Zudem wird dadurch, daß der Wärmereflektionsfilter, vom Lichtweg aus gesehen, noch vor dem plattenförmigen Filterelement angebracht ist, dieses letztere vor thermischer Überlastung geschützt. Der Wärmereflektionsfilter stellt somit ein weiteres Mittel zur optimalen Kühlung des plattenförmigen Filterelements dar. Der Wärmereflektionsfilter ist vorzugsweise in einem bestimmten Abstand von der Lichtquelle angebracht, so daß er von der Lichtquelle auf ihn eingestrahltes Infrarotlicht in einem weiten Bereich zurückreflektiert, so daß das Infrarotlicht an der Lichtquelle vorbei nach hinten abgestrahlt wird. Als ein besonders günstiger Abstand hat sich in Abhängigkeit von der Größe und der Leistung der Lampe eine Distanz von etwa 1 bis 2 cm herausgestellt.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Lichtquelle an einem Träger aus einem Material hoher Wärmeleitfähigkeit befestigt, welcher seinerseits am Lüfter befestigt ist. Hierdurch wird eine gute Ableitung des von der Lichtquelle erzeugten (und gegebenenfalls vom Wärmereflektionsfilter rückreflektierten) Wärmeenergie gewährleistet. Schließlich wird die erzeugte Wärmeenergie mittels des Lüfters
über die Entiüftungsöffhung(en) nach hinten aus dem Gehäuse abgeleitet. Der Träger ist : ::*· .·:::: : :.:· ·* .·* .· · · :
vorzugsweise aus Aluminium hergestellt, welches neben der guten Wärmeleitfähigkeit auch den Vorteil geringen Gewichts bietet, so daß das Gesamtgewicht des erfmdungsgemäßen Lichttherapiegerätes niedrig gehalten werden kann. Der Lüfter ist, gegebenenfalls über ein weiteres Trägerstück, am Gehäuse befestigt.
Weitere Ausfiihrungsformen, Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform derselben hervor, die als nicht beschränkendes Beispiel anhand der beigefügten Zeichnungen gegeben ist. In den Zeichnung zeigen:
Figur 1 ein erfindungsgemäßen Lichttherapiegerät im Längsschnitt;
Figur 2 das Lichttherapiegerät von Figur 1 im Querschnitt an der Stelle der Pfeile B-B gesehen;
Figur 3 die gleiche Darstellung wie Figur 1, wobei jedoch die ungefähren Strömungsverhältnisse eingezeichnet sind;
Figur 4 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Lichttherapiegerätes bei geschlossenem Gehäuse;
Figur 5 eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Lichttherapiegerät;
Figur 6 das erfindungsgemäße Lichttherapiegerät von vorne gesehen; und
Figur 7 eine Längsschnittansicht durch das Gehäuse in der Ebene der Pfeile F-F gesehen.
In den Figuren 1 bis 7 ist eine Ansicht einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfmdungsgemäßen Lichttherapiegerätes gezeigt, das von einem Gehäuse 1 umschlossen ist, welches beispielsweise aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt sein kann. Bei der Auswahl des Kunststoffes ist darauf zu achten, daß er der durch die Strahlung entstehenden Temperaturbelastung standhalten kann. Insbesondere sollte er gegen lokal auftretende Temperaturgrenzwerte von bis zu 85 0C beständig sein. Des weiteren ist eine bestimmte chemische Resistenz des eingesetzten Kunststoffes gegenüber den gängigen Desinfektionsmitteln sowie eine gewisse Biokompatibilität erforderlich, um eine hygienisch einwandfreie Benutzung des Gerätes gewährleisten zu
können. Als geeignete Materialien haben sich insbesondere ABS und PC (Polycarbonat) erwiesen.
Im Innenraum des Gehäuses 1 befinden sich die wesentlichen Elemente des erfindungsgemäßen Lichttherapiegerätes, nämlich insbesondere eine Lichtquelle 2 und ein Lüfter 3 zum Führen der Kühlluft innerhalb des Gehäuses. Wie dies bereits erwähnt wurde, kann es sich bei der Lichtquelle um eine Kaltlichthalogenlampe handeln, die im Niedervolt- oder Hochvoltbereich betrieben wird. Eine derartige Lampe emittiert etwa 12 bis 15 % ihrer Strahlung im sichtbaren Bereich von etwa 400 nm bis etwa 780 nm. Die Strahlung ist somit für den Benutzer völlig ungefährlich. Als geeignet hat sich beispielsweise eine Halogenlampe mit einer Leistungsaufnahme von etwa 50 bis 100 Watt erwiesen. Derartige Halogenlampen weisen für gewöhnlich an ihrer Rückseite einen Reflektor 2a auf, der hier paraboloidförmig ausgebildet ist. Der Lüfter 3 kann von jeder bekannten geeigneten Art sein. Es kann sich beispielsweise um einen Flügelradlüfter handeln, der ähnlich einem Ventilator aufgebaut ist.
Zur Belüftung des Gehäuses sind verschiedene Lüftungsöffnungen 4, 5 und 6 im Gehäuse ausgespart, wobei die Lüftungsöffnungen 4 und 5 dem Zutritt von Kühlluft in das Gehäuse und die Lüftungsöffhungen 6, die hier als Verschlußgitter für den hinteren Teil des Gehäuses ausgebildet ist, dem Austritt der erwärmten Kühlluft nach hinten aus dem Gehäuse heraus dienen. Die erste Lüftungsöffnung 4 befindet sich an der Oberseite des Gehäuses 1 unmittelbar benachbart dem äußeren Rand einer Halterung 7 für ein plattenförmiges Filterelement. Wie dies am besten in der Darstellung der Figuren 4 und 5 zu sehen ist, ist die Lüftungsöffnung 4 im vorliegenden Fall zweiteilig ausgebildet, wobei sich die erste Hälfte 4a vor der Halterung 7 und der zweite Teil der Lüftungsöffhung 4b hinter dieser Halterung befinden. Die Teile 4a und 4b der Lüftungsöffhung 4 müssen nicht symmetrisch ausgebildet sein. Der Grund für diese besondere Ausgestaltung liegt in der Art der Luftführung, welche in der Darstellung von Figur 3 angedeutet ist. Zusätzlich zu der ersten Lüftungsöffhung 4 existiert bei der vorliegenden Ausführungsform nämlich noch eine weitere Lüftungsöffnung 5 für den Zutritt von Kühlluft, welche..weitere Lüftungsöffnung 5 hier #als .eine#Gruppe von schlitzförmigen
Öffnungen an der Unterseite des Gehäuses 1 ausgebildet ist. Der zusätzliche, durch die Lüftungsöffnung 5 eintretende Luftstrom trägt, wie dies in Figur 3 zu sehen ist, hauptsächlich zur Kühlung des hinteren Teils eines in die Halterung 7 eingeschobenen plattenförmigen Filterelements 7a bei. Hingegen wird der vordere Teil des plattenförmigen Filterelements kaum von dieser zusätzlichen Luftströmung erfaßt. Demzufolge ist es sinnvoll, den Teil 4a der ersten Luftzutrittsöffhung 4 verschieden von dem zweiten Teil 4b auszubilden.
Der durch die Öffnungen 4a und 4b eintretende Luftstrom verläuft zunächst entlang der Ebene des plattenförmigen Filterelements vor und hinter dem Filterelement, wobei sich der vor dem Filterelemente verlaufende erste Luftstrom an der Unterseite des Elements mit dem zweiten Luftstrom, welcher an der Öffnung 5 eintritt, vereinigt und mit diesem zusammen entlang dem hinteren Teil des Filterelements geführt wird. Die Luftströmung fließt dann in Richtung des rückwärtigen Endes des Gehäuses, wobei sie in der vorliegenden Ausführungsform auf einen Wärmereflektionsfilter 8 trifft, welcher vor der Lichtquelle angeordnet ist. Durch den Wärmereflektionsfilter wird der Infrarotanteil der von der Lichtquelle 2 emittierten und in Vorwärtsrichtung laufenden Strahlung weitestgehend ausgefiltert. Zusätzlich zur durch die Luftströmung bewirkten Konvektionskühlung findet auf diese Weise eine zusätzliche Kühlung durch Abschirmung von Wärmestrahlung statt.
Der Wärmereflektionsfilter 8 kann, wenn dies die Gegebenheiten zulassen, weggelassen werden. Falls er jedoch vorhanden ist, ist er, vorzugsweise mittels einer einfachen Schraubverbindung 9, an einem Träger 10 für die Lichtquelle 2 befestigt. Alternativ dazu kann er natürlich auch mit einer anderen Art der Verbindung, beispielsweise einer Klemmverbindung, befestigt sein. Bei dem Träger 10 handelt es sich vorzugsweise um einen speziell geformten Aluminiumträger, welcher am besten in der Darstellung von Figur 2 zu erkennen ist und der beispielsweise als Strangpreßprofil hergestellt sein kann. Aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit von Aluminium wird ein großer Teil der von der Lichtquelle abgegebenen Wärmeenergie zum Lüfter 3 hin geführt, an dem der .Träger. #10,t# Vorzugs weise ebenfalls über eine Schraubverbindung,
befestigt ist. Der Lüfter 3 selbst wird hier von einem weiteren Träger 11 gehalten, der an seinen Außenkanten mit der Gehäusewand in Eingriff steht. Diese Verbindung zwischen der Gehäusewand und dem Träger 11 ist vorzugsweise als eine Steck- oder Klemmverbindung ausgebildet, die sich automatisch mit dem Öffnen oder Schließen des Gehäuses löst bzw. schließt. Auf diese Weise entsteht ein entnehmbarer Einsatz, bestehend aus dem Träger 11 mit darauf angebrachtem Lüfter 3, dem an dem Lüfter befestigten Lichtquellenträger 10 sowie der in den Träger 10 eingesetzten Lichtquelle 2 und gegebenenfalls mit dem ebenfalls am Träger 10 befestigten Wärmereflexionsfilter 8.
Damit das Gehäuse 1 leicht geöffnet werden kann, so daß das Innere des Gehäuses zugänglich ist, ist dasselbe vorzugsweise aus einem Gehäuseoberteil la, einem Gehäuseunterteil Ib sowie einem, gegebenenfalls einstückigen, Vorderteil Ic zusammengesetzt. Die einzelnen Teile können beispielsweise aus Spritzguß hergestellt sein.
Der Vorderteil Ic des Gehäuses 1 ist von den beiden hinteren, als Halbschalen ausgebildeten Teilen la und Ib etwa an der Stelle der Halterung 7 für ein plattenförmiges Filterelement getrennt. Er kann beispielsweise durch eine geeignete Klemm- oder Steckverbindung oder eine ähnliche, vorzugsweise lösbare Verbindung an den beiden hinteren Teilen la und Ib befestigt sein. Bei dem plattenförmigen Filterelement kann es sich um einen Polarisationsfilter, z.B. um einen Polaroidfilter, zum Ändern der Polarisationsrichtung des von der Lichtquelle ausgestrahlten Lichtes handeln. Somit strahlt das erfindungsgemäße Lichttherapiegerät zu einem hohen Anteil (etwa 95%) einheitlich polarisiertes Licht aus. Alternativ oder zusätzlich zu dem Polarisationsfilter kann das plattenförmige Filterelement einen Farbfilter enthalten, der bestimmte Wellenlängen des erzeugten Lichtes ausfiltert. Je nach gewünschtem Behandlungseffekt kann so eine bestimmte Farbe oder ein Farbbereich für das vom Gerät ausgestrahlte Licht ausgewählt werden. Es kann beispielsweise ein mehrteiliger Farbfilter eingesetzt werden. Ein solcher mehrteiliger Farbfilter könnte insbesondere einen Rot-, Orange-, Gelb-, Grün-, Türkis-, Blau- und Violettfilter umfassen.
Das plattenförmige Filterelement ist vorzugsweise entnehmbar in der Halterung 7 angebracht, um den oder die Filter gegebenenfalls reinigen oder austauschen zu können. Zudem ist es auf diese Weise möglich, das Filterelement bei Nichtbenutzung des Gerätes zu entnehmen und separat aufzubewahren, um es vor Verschmutzung zu schützen, wenn sich der Lüfter nicht in Betrieb befindet.
Wie dies am besten in der Vorderansicht von Figur 6 zu sehen ist, befinden sich bei der gezeigten und beschriebenen Ausführungsform im vorderen Teil Ic des Gehäuses 1, auf der Unterseite desselben, insgesamt neun schlitzförmige Lüftungsöffnungen 5 für den Zutritt von Kühlluft in das Gehäuse 1. Die Länge der Lüftungsöffhungen 5 nimmt, ausgehend von der größten, zentralen Lüftungsöffnung zu beiden Seiten nach außen kontinuierlich ab, wobei jeweils um gleiche Distanzen von der zentralen Lüftungsöffnung beabstandete Öffnungen die gleiche Größe aufweisen.
Im vorderen Teil Ic des Gehäuses 1 befindet sich des weiteren eine optische Linse 12, die die Austrittsöffnung für das von der Lichtquelle 2 erzeugten Lichts bildet. Die optische Linse 12 erfüllt zum einen die Aufgabe, das austretende Licht zu bündeln, und zum anderen bildet sie einen Verschluß für das Gehäuse 1, so daß bei zusammengesetztem Gehäuse der Luftzutritt in den Innenraum nur über die dafür vorgesehenen Lüftungslöcher 4 und 5 erfolgt. Auf diese Weise läßt sich der Strömungsverlauf der Kühlluft bei vorgegebener Gehäuseform genau bestimmen, und die Gehäuseform kann vom Konstrukteur im Hinblick auf eine optimale Kühlluftströmung entwickelt werden. Der Durchmesser der Linse 12 kann zwischen etwa 30 mm und 60 mm, vorzugsweise etwa 50 mm, liegen. Bei der dargestellten Ausführungsforrn befindet sich die optische Linse 12 in einer dafür vorgesehenen Vertiefung 13 des vorderen Gehäuseteils, so daß sie den bestmöglichen Schutz gegen Beschädigung beim versehentlichen Herunterfallen des Gerätes erfährt. Auch ein Zerkratzen der Linse wird durch deren gegen den Innenraum versenkte Lage weitgehend vermieden.
Der Strahldurchmesser des austretenden Lichtes kann durch eine einstellbare Lochblende 14 in einem bestimmten Bereich eingestellt werden. Durch die optische Linse
wird die Lochblende in einem vordefinierten Abstand von etwa 14 bis 16 cm abgebildet. Es hat sich ein solcher Bereich als besonders geeignet erwiesen, mit dem der Strahldurchmesser in einem Abstand von etwa 15 cm von der Linse 12 entfernt zwischen etwa 10 cm und 20 cm beträgt. Das Einstellen des Lochblendendurchmessers kann beispielsweise manuell über ein Lochblendenwahlrad 15 erfolgen, das hier an der Gehäuseunterseite aus diesem heraus vorsteht.
Das hier gezeigte und beschriebene Lichttherapiegerät ist als Tischgerät ausgebildet. Mittels eines optionalen Anschlusses 16 kann es daneben auch auf einem (hier nicht abgebildeten) Stativ angebracht werden, um insbesondere auf verschiedene Höhen einstellbar zu sein. Schließlich kann alternativ oder zusätzlich ein Handgriff (nicht gezeigt) vorhanden sein, um das Gerät bequem transportieren oder sogar während des Betriebes von Hand halten zu können.
Die für den Betrieb des erfindungsgemäßen Lichttherapiegerätes benötigte Elektronik befindet sich in der gezeigten Ausführungsform teilweise im oberen Gehäuseteil la unmittelbar unterhalb der Gehäusewand und teilweise an der Lagerung des Lochblendenwahlrads. Sie ist hier in Form zweier Leiterplatten 17 bzw. 18 ausgebildet. Die auf der Leiterplatte 18 am Lochblendenwahlrad 15 angeordnete Leiterplatte kann z.B. Elemente zum Erfassen der aktuellen Winkellage der Wahlradscheibe enthalten, so daß der für die Behandlung eingestellte Lochblendendurchmesser gespeichert wird. Daneben kann diese Elektronik einen DC-Motor oder einen Verstellantrieb enthalten, um den Lochblendendurchmessser gegebenenfalls automatisch einstellen zu können.
Die auf der Leiterplatte 17 im oberen Gehäuseteil la enthaltene Elektronik umfaßt vorzugsweise eine oder mehrere der folgenden Funktionen: Ansteuerung des Leuchtmittels (Intensität, Dauer der Bestrahlung), Anzeigen der Parameter (Lichtspotdurchmesser, Intensität, Dauer der Bestrahlung usw.), Überwachung der thermischen Sicherheit und Lüfteransteuerung. Mit anderen Worten kann diese Elektronik einen Regelmechanismus enthalten, mit dem eine Überlastung des Gerätes
vermieden wird. Die für den Betrieb des erfindungsgemäßen Lichttherapiegerätes notwendige Spannungsversorgung wird hier über einen dafür vorgesehenen Anschluß 19 durch ein externes Netzteil (nicht gezeigt) sichergestellt. Gemäß einer alternativen Ausfuhrungsform kann jedoch auch eine interne Spannungsversorgung über eine eingebaute Energiequelle, z.B. einen Akkumulator, verwirklicht werden. Neben dem elektrischen Anschluß 19 befindet sich hier der Hauptschalter 20 für das Ein- und Ausschalten des Gerätes.
Wie dies am besten in der Darstellung der Figur 5 zu sehen ist, befindet sich auf der Oberseite la des Gehäuses ein spezielles Feld 21, auf dem Bedienelemente 22 sowie ein Anzeigeelement 23, das beispielsweise als LCD-Anzeige ausgebildet sein kann, angeordnet sind. Hier sind die Bedienelemente 22 in Form dreier Taster, z.B. Folientaser, ausgeführt, um die Behandlungsprogramme, die Intensität der Bestrahlungsstärke und die Bestrahlungs- bzw. Leuchtdauer einstellen zu können. Als bevorzugte Bestrahlungsstärke wird ein Wert von mindestens etwa 40 Watt/m2 angstrebt. Die Anzahl der Bedienelemente sowie die auswählbaren Funktionen können vom Fachmann je nach Bedarf modifiziert bzw. angepaßt werden und sollen an dieser Stelle deshalb nicht näher erläutert werden.
Je nach Art der integrierten Elektronik kann das Anzeigeelement 23 beispielsweise folgende Werte bzw. Parameter darstellen:
- Intensität in %, wobei die maximale Leistung gleich 100% ist;
- Spotdurchmesser in mm;
- Bestrahlungsdauer in min;
- über die Bedienelemente auswähbare Behandlungsprogramme.
Alternativ zu der dargestellten Ausführungsform wäre eine Ausführungsform denkbar, bei der 2 Lüfter vorhanden sind, wobei sich die beiden Lüfter so ergänzen, dass die durch mindestens eine Öffnung für den Zutritt von Kühlluft angesaugte Külluft beide Seiten eines eingesetzten Filterelements bestreicht. Es ist dann nicht zwingend notwendig, dass sich eine Öffnung in unmittelbarer Nähe zu der Halterung für ein
eingesetztes Filterelement befindet. Für die dargestellte Gehäuseform würde dies beispielsweise bedeuten, dass nur die Öffnungen 5 vorhanden sind und sich neben dem Lüfter 3 ein (nicht dargestellter) weiterer Lüfter im unteren Teil des Gehäuses in der Nähe der Lüftungsöffnungen 5 befindet. Dieser weitere Lüfter kann dann so eingestellt werden, dass er die Kühlluft entlang den beiden Seiten eines eingesetzten Filterelements möglichst gleichmäßig verteilt.
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