DE20102043U1 - Anlageeinrichtung mit Beleuchtung - Google Patents
Anlageeinrichtung mit BeleuchtungInfo
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Description
Die vorliegende Neuerung betrifft eine Auslageeinrichtung zum Kühlen von Waren mit einer Auslagefläche, einem Kühlelement, welches der Kühlung der Auslagefläche dient, und mit einem Gehäuse.
Zur Aufbewahrung und zur Präsentation von Waren, insbesondere von leicht verderblichen Lebensmitteln, werden auch als Kühl-, oder Präsentationstheken bezeichnete Auslageeinrichtungen verwendet, die eine gekühlte Auslagefläche besitzen, auf welcher die Waren präsentiert werden können. Solche Kühltheken sind zumeist von einem Thekenaufbau aus Glas oder dergleichen umgeben, der die präsentierten Waren vor Verschmutzung und unbefugtem Zugriff schützt. Aufgrund der Kühlung der Auslagefläche bildet sich unter einem zumindest teilweise geschlossenen Thekenaufbau eine Art Mikroklima aus, welches sich zum Frischhalten der präsentierten Waren eignet.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 297 04 539 Ul ist eine Auslageeinrichtung zum Kühlen und Warmhalten von Waren bekannt, die eine gute Lagerung von Speisen in Präsentationstheken gestattet, da sie sowohl die Möglichkeit der Kühlung der Lebensmittel als auch des Warmhaltens bzw. Erhitzens von Lebensmitteln bereitstellt. Für den Kunden, dem die Lebensmittel angeboten werden, sind die besonderen Eigenschaften solcher Auslageeinrichtungen an den präsentierten Speisen meist nicht erkennbar. Durch den notwendigen Thekenaufbau ist vielmehr häufig die optische Begutachtung der ausgestellten Waren erschwert, da ungünstige Beleuchtungsverhältnisse zu Spiegelungen im Thekenaufbau führen können, so dass die Waren nur schlecht sichtbar sind.
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Bei Auslageeinrichtungen nach dem Stand der Technik waren daher beim Aufbau von Präsentationstheken besondere Aufwendungen erforderlich, um eine geeignete Beleuchtung der Waren zu gewährleisten. Beleuchtungsmittel mussten zusätzlich bereitgestellt und installiert werden.
Eine Aufgabe der vorliegenden Neuerung besteht somit darin, eine Auslageeinrichtung bereitzustellen, die die Nachteile des Standes der Technik überwindet und eine bessere optische Präsentation der Waren ermöglicht, unter gleichzeitiger Vereinfachung des konstruktiven Aufbaus von Präsentationstheken.
Diese und weiter Aufgaben werden durch eine Auslageeinrichtung gelöst, welche mindestens eine Lichtquelle im Gehäuse besitzt, die sichtbares Licht durch mindestens eine Lichtaustrittsöffnung abgibt, wobei die Lichtaustrittsöffnung an einer zur Auslagefläche gerichteten inneren Gehäusewand oberhalb der Auslagefläche positioniert ist.
Eine derartige Auslageeinrichtung bietet den Vorteil, dass die auf der Auslagefläche angeordneten Waren optimal beleuchtet werden können, ohne dass dafür externe Beleuchtungseinheiten erforderlich sind. Die in die Auslageeinrichtung integrierte Lichtquelle lässt sich derart positionieren, dass bei relativ geringem Energieverbrauch gute Beleuchtungsverhältnisse auf bzw. unmittelbar oberhalb der Auslagefläche vorherrschen. Die Gestaltung von Lebensmitteltheken wird damit vereinfacht, da keine zusätzlichen Beleuchtungskörper und Stromzuführungen zu diesen in den Thekenaufbau integriert werden müssen. Damit kann auch eine besonders ästhetische Designgestaltung der Lebensmitteltheke ausgeführt werden, da
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die bisher bestehenden Einschränkungen, die sich aus den beleuchtungstechnischen Notwendigkeiten ergaben, weitgehend entfallen.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform sind zwei Lichtquellen im Gehäuse hinter zwei Lichtaustrittsöffnungen angeordnet, wobei die Lichtaustrittsöffnungen in sich gegenüberliegenden Seitenwänden des Gehäuses positioniert sind. Weiterhin ist es zweckmäßig, im Gehäuse hinter den Lichtquellen Reflektionsspiegel anzuordnen, so dass eine Bündelung des Lichts zur Lichtaustrittsöffnung hin erfolgt. Durch diese Gestaltungen wird eine besonders gleichmäßige Ausleuchtung des Raumes über der Auslagefläche erzielt. Die Lichtquellen selbst sind nicht von außen sichtbar, so dass der optische Eindruck eines ästhetisch gestalteten Gehäuses nicht gestört wird.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform ist ein Lichtleitelement zwischen der Lichtquelle und der Lichtaustrittsöffnung vorgesehen. Dabei ist es möglich, von einer zentralen Lichtquelle mehrere Lichtleitelemente zu verschiedenen Lichtaustrittsöffnungen zu führen. Auf diese Weise können trotz Anordnung von nur einer Lichtquelle im Gehäuse der Auslageeinrichtungen verschiedenste Beleuchtungseffekte auf der Auslagefläche erzielt werden. Es kann auch zweckmäßig sein, die Lichtaustrittsöffnungen einzeln schaltbar zu gestalten, so dass die aktiven Lichtaustrittsöffnungen inr Abhängigkeit von der gewünschten Beleuchtungssituation ausgewählt werden können.
Eine weitergebildete Ausführungsform arbeitet mit einer Umluftkühlung, wobei ein gekühlter Luftstrom über die Auslagefläche strömt. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn eine weitere Lichtquelle bereitgestellt ist, die ultraviolet-
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tes Strahlung (UV-C-Strahlung) bereitstellt, wobei der Umluftstrom vom UV-Licht bestrahlt wird, bevor er die Auslagefläche überströmt. Die Bestrahlung mit UV-C-Strahlen bewirkt eine Reinigung des Luftstroms insbesondere von Mikroorganismen (Verringerung der Anzahl der Keime in der Luft). Die normalerweise bei Umluftkühlungen bestehende Gefahr einer erhöhten Kontaminierung der präsentierten Lebensmittel durch die Umluft wird damit wirksam verringert.
Bei einer nochmals abgewandelten Ausführungsform kann die Auslageeinrichtung auch ein Heizelement besitzen, welches bei abgeschaltetem Kühlelement die Erwärmung der Auslagefläche ermöglicht, wodurch Speisen erhitzt oder warmgehalten werden können.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Weiterbildungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Neuerung, unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte perspektivische Ansicht einer Auslageeinrichtung mit einer im Gehäuse angeordneten Lichtquelle;
Fig. 2 eine geschnittene Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der Auslageeinrichtung, bei welcher zusätzlich im Gehäuse eine UV-Lichtquelle angeordnet ist.
In Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Auslageeinrichtung gezeigt. Die Auslageeinrichtung besitzt eine Ausla-
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geflache 1 und ein Gehäuse 2, in welchem ein Kühlelement 3 (siehe Fig. 2) untergebracht ist. Beim dargestellten Beispiel wird eine Umluftkühlung verwendet, wobei aus einem Ausblasspalt 4 ein gekühlter Luftstrom austritt, der über die Auslageflache 1 strömt, um die dort präsentierten Waren zu kühlen.
Das Gehäuse 2 besitzt Seitenwände, die zumindest teilweise Überstandsbereiche 5 aufweisen, welche über die Auslagefläche 1 hinausragen. Im dargestellten Beispiel sind in den Über-Standsbereichen der kurzen Seitenwände Lichtaustrittsöffnungen 6 vorgesehen, die jeweils an der Innenwand des Überstandsbereichs angeordnet sind. Die Überstandsbereiche 5 sind doppelwandig ausgebildet, so dass im Innenraum jeweils eine Lichtquelle 7 (siehe Fig. 2) positioniert werden kann. Als Lichtquellen kommen Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen oder andere Lampen in Frage. Bei der Auswahl der Lichtquelle sollte darauf geachtet werden, dass diese möglichst wenig Wärmestrahlung in Richtung zur Auslagefläche abgibt, um den Kühleffekt auf der Auslagefläche nicht zu beeinträchtigen.
0 Außerdem ist es zweckmäßig, im Gehäuse 2 geeignete Öffnungen vorzusehen, um die überschüssige Wärme abzuführen.
Die Lichtaustrittsöffnungen 6 sind beispielsweise durch eine Glasscheibe oder Kunststoffscheibe verschlossen, um das Eindringen von Schmutz oder Feuchtigkeit in das Gehäuse zu verhindern. Die zur Auslageflache 1 gewandten Innenseiten der Überstandsbereiche 5 können verspiegelt sein, um eine möglichst gleichmäßige Ausleuchtung der Auslagefläche bzw. der dort präsentierten Waren zu gewährleisten. Eine Verspiegelung kann auch innerhalb des Gehäuses vorgesehen sein. Bei einer abgewandelten Ausführungsform könnte auch nur eine Lichtaustrittsöffnung vorgesehen sein. Ebenso ist es möglich,
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eine dritte Lichtaustrittsöffnung in der langen Seitenwand anzuordnen.
Variierbar sind auch die Anzahl und die Anordnung der Lichtquellen. So könnten hinter den Lichtaustrittsöffnungen mehrere kleinere Lichtquellen befestigt werden. Andererseits ist es möglich, eine leistungsstärkere zentrale Lichtquelle vorzusehen, wobei diese über Lichtleitelemente (z.B. Lichtfaserkabel) an mehrere Lichtaustrittsöffnungen angeschlossen sein kann.
Wenn in an sich bekannter Weise die Auslagefläche 1 mit einem zusätzlichen Heizelement gekoppelt ist, welches bei abgeschalteter Kühlung eine Wärmezufuhr zur Auslagefläche gewährleistet, kann es vorteilhaft sein, die von der Lichtquelle erzeugte Wärmestrahlung gezielt den präsentierten Waren zuzuführen. Ebenso ist es möglich, in verschiedenen Betriebsmodi unterschiedliche Lichtquellen in Betrieb zu setzen oder beispielsweise im Heizmodus zusätzliche Lichtquellen zu aktivieren, die einen erhöhten Wärmestrahlungsanteil emittieren.
Fig. 2 zeigt eine geschnittene Seitenansicht der Auslageeinrichtung. Gut erkennbar ist die Anordnung des Kühlelements 3 im unteren Abschnitt des Gehäuses 2. Beispielsweise kommt ein Lamellenkühler zum Einsatz, durch welchen ein Luftstrom geführt wird, so dass die abgekühlte Luft aus dem Ausblasspalt 4 austritt. Das eigentliche Kühlaggregat kann je nach Bauart im Gehäuses oder separat als abgesetzte Einheit angeordnet sein. Bei der hier dargestellten Ausführungsform sind weiterhin zwei UV-C-Strahler 8 vorhanden, die ultraviolettes Licht emittieren, wobei diese UV-C-Strahlung auf den Luftstrom gerichtet ist. Auf diese Weise wird der Luftstrom entkeimt, bevor er aus dem Ausblasspalt 4 austritt und die
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präsentierten Waren überströmt. Die speziellen UV-C-Lichtquellen benötigen zumeist ein Vorschaltgerät, welches auch außerhalb des Gehäuses 2 angeordnet werden kann. Durch die permanente Bestrahlung des Luftstroms mit UV-C-Strahlung werden ggf. vorhandene Mikroorganismen vernichtet, so dass eine erhöhte Kontamination der präsentierten Waren vermieden wird.
Um eine Gefährdung des Bedienpersonals zu vermeiden, kann ein Schaltelement vorgesehen sein, welches ein automatisches Abschalten zumindest der UV-Lichtquellen 8 bei Bedarf aber auch der gewöhnlichen Lichtquellen bewirkt, wenn das Gehäuse 2 zu Wartungsarbeiten oder dergleichen geöffnet wird.
Abwandlungen hinsichtlich der Anordnung und der Anzahl der UV-Lichtquellen sind ebenfalls möglich.
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| 1 | Auslagefläche |
| 2 | Gehäuse |
| 3 | Kühlelement |
| 4 | Ausblasspalt |
| 5 | ÜberStandsbereiche |
| &bgr; | Lichtaustrittsoffnungen |
| 7 | Lichtquelle |
| 8 | UV-Lichtquellen |
Claims (12)
1. Auslageeinrichtung zum Kühlen von Waren mit einer Auslagefläche (1), einem Kühlelement (3), welches der Kühlung der Auslagefläche dient, und mit einem Gehäuse (2) dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lichtquelle (7) im Gehäuse angeordnet ist, die sichtbares Licht durch mindestens eine Lichtaustrittsöffnung (6) abgibt, wobei die Lichtaustrittsöffnung an einer zur Auslagefläche (1) gerichteten inneren Gehäusewand (5) oberhalb der Auslagefläche positioniert ist.
2. Auslageeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Lichtquellen (7) im Gehäuse (2) hinter zwei Lichtaustrittsöffnungen (6) angeordnet sind, wobei die Lichtaustrittsöffnungen in sich gegenüberliegenden Seitenwänden (5) des Gehäuses positioniert sind.
3. Auslageeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittsöffnungen (6) durch transparente Abdeckungen verschlossen sind.
4. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nähe der Lichtquelle (7) mindestens ein Reflexionsspiegel angeordnet ist, der eine Bündelung des Lichts auf die Lichtaustrittsöffnung (6) bewirkt.
5. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Lichtquelle (7) und der Lichtaustrittsöffnung (6) ein Lichtleitelement angeordnet ist.
6. Auslageeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass von einer zentralen Lichtquelle mehrere Lichtleitelemente zu verschiedenen Lichtaustrittsöffnungen geführt sind.
7. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Abschnitte der zur Auslagefläche gerichteten inneren Gehäusewände (5) verspiegelt sind.
8. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere mit der Lichtquelle kommunizierende Lichtaustrittsöffnungen vorhanden sind, die einzeln oder gruppenweise abgedunkelt oder von der Lichtquelle optisch trennbar sind, um den Lichtaustritt an den ausgewählten Lichtaustrittsöffnungen zu unterbinden.
9. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kühlelement (3) Mittel (4) zur Erzeugung eines die Auslagefläche überströmenden Luftstroms und Mittel zur Kühlung dieses Luftstroms umfasst.
10. Auslageeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstrom zumindest teilweise als Umluftstrom geführt wird.
11. Auslageeinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichtquelle (8) zur Erzeugung ultravioletter Strahlung (UV-C-Strahlung) so angeordnet ist, dass der Luftstrom von der UV-Strahlung bestrahlt wird, bevor er die Auslagefläche (1) überströmt.
12. Auslageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Heizelement vorgesehen ist, welches bei abgeschalteten Kühlelement (3) die Erwärmung der Auslagefläche (1) ermöglicht.
Priority Applications (1)
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| Country | Link |
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| DE102011000545A1 (de) * | 2011-01-25 | 2012-07-26 | Franz Hilberer | Vorrichtung zur Kühlung von Lebensmitteln |
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-
2001
- 2001-02-07 DE DE20102043U patent/DE20102043U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
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| DE102011000545A1 (de) * | 2011-01-25 | 2012-07-26 | Franz Hilberer | Vorrichtung zur Kühlung von Lebensmitteln |
| DE102011000545B4 (de) * | 2011-01-25 | 2018-06-07 | Franz Hilberer | Vorrichtung zur Kühlung von Lebensmitteln und Verwendung einer Vorrichtung |
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| EP4042906A1 (de) | 2021-02-10 | 2022-08-17 | Franz Hilberer | Verbesserte vorrichtung zur kühlung und verarbeitung von lebensmittel |
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Effective date: 20040901 |