DE20101458U1 - Vorrichtung zur Herstellung eines Gesteckes, insbesondere eines Grabgesteckes - Google Patents
Vorrichtung zur Herstellung eines Gesteckes, insbesondere eines GrabgesteckesInfo
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Description
PATENT- UND RECHTSANWÄLTE MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER GbR
ZUGELASSEN BEIM EUROPAISCHEN PATENTAMT UND GEMEINSCHAFTSMARKENAMT EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS*
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•WALTER DABRINGHAUS, dipl-ing. JOCHEN MEINKE, dipl-ing.
01 458.0 RECHTSANWALT
THOMAS MEINKE ROSA-LUXEMBURG-STRASSE
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"Vorrichtung zur Herstellung eines Gesteckes, insbesondere eines Grabaesteckes"
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"Vorrichtung zur Herstellung eines Gesteckes, insbesondere eines Grabaesteckes "
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Herstellung eines Gesteckes, insbesondere eines Grabgestekkes, aus einem Bündel von an Steckdrähten befestigten Gesteckelementen, wie Tannenzapfen, Samenkapseln, getrocknete oder frische Blumen, Zweige immergrüner Pflanzen und anderer Elemente. . .
Es ist bekannt, beispielsweise Grabgestecke aber auch andere Blumengebinde, derart zu gestalten, daß die zu einem Gesteck bzw. Strauß oder Kissen od. dgl. zusammenzufügenden einzelnen Elemente, wie Tannenzapfen, Blumen, Zweige od. dgl., an Drähten befestigt werden, wobei dann die Drähte in Art eines Blumenstraußes zusammengefaßt, mit Blumendraht fixiert und ggf. mit Heißschmelzkleber noch aneinander fixiert werden, um einen besonders festen Halt des Gesteckes zu erreichen. Die freien Enden der Drähte werden dann in entsprechende Träger eingesteckt. Ein Problem dieser auch von Blumen und Kranzbindereien zu beziehenden Gestecke besteht darin, daß sie eine so enge Drahtführung haben, daß beispielsweise später vom Gesteckendhersteller nicht mehr zusätzliche Elemente mit eingebunden werden können, wie beispielsweise immergrüne Zweige.
Auch ist das Umwickeln und das nachträgliche Verkleben vergleichsweise arbeitsintensiv. Aus der DE-I 189 779-B ist. eine Blumenbindevorrichtung bekannt, bei der ein die Blumenstiele umgebendes Klebeband eingesetzt wird. Die DE-34 28 589 beschreibt die Erzeugung einer Blumen-Manschette.
Hier setzt die Erfindung ein, deren Aufgabe darin besteht, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der ein solches Gesteck einfach herstellbar ist und die Drähte rasch und einfach fixierbar'sind.
Mit einer Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung gelöst durch eine die Drähte zu einem Bündel zusammenführende Steckführung, eine über der Steckführung angeordnete Hülsenaufnahme für eine von in der Gebrauchslage von den Drähten durchsetzten verformbaren Hülse sowie durch ein die Hülse mit den Drähten verpressendes Werkzeug.
Erkennbar können alle Elemente, d.h. deren Fixierdrähte, in die Steckführung eingeschoben werden, die vorher mit einer Hülse ausgerüstet ist. Ist das Gesteck den entsprechenden Wünschen entsprechend zusammengestellt, kann das Preßwerkzeug aktiviert werden, um die verformbare Hülse zu verpresseh und damit die Drähte zu fixieren. Durch die Hülsenverpressung ist es aber möglich, die Drähte noch geringfügig
auseinander zu biegen, so daß ein nachträgliches Einstecken weiterer Gesteckelemente, wie Tannenzweige, Ilexzweige od. dgl., möglich ist. .
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, wobei es zweckmäßig ist, die Hülsenaufnahme aus einer ortsfesten Hülsenführung und das Preßwerkzeug aus einem angetriebenen Preßstempel zu bilden, wie dies die Erfindung in Ausgestaltung ebenfalls vorsieht.
Um die Arbeit möglichst rationell zu,gestalten, kann nach der Erfindung auch vorgesehen sein, daß der Preßstempel mit einem mechanischen oder hydraulischen und/oder pneumatischen Antrieb versehen ist.
Zweckmäßig ist die Hülsenaufnahme mit der Steckführung unter einem im Werkzeugbereich geteilten Arbeitstisch untergebracht, auch dies ist ein Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung, wobei der Arbeitstisch zur Freigabe der Drahtführung bzw. der Hülsenaufnahme auseinander- und in die Arbeitsstellung zusammenfahrbar ausgebildet ist.
Um sich an unterschiedliche Gestaltungen anpassen zu können, ist nach der Erfindung auch vorgesehen, daß die Steckführung mit Hülsenaufnahme auswechselbar am Arbeitstisch angeordnet ist. Dies macht es möglich, vergleichsweise
kleine Drahtbündel ebenso verpressen zu können wie Drahtbündel aus einer größeren Anzahl von Drähten. Gleichzeitig ist es möglich, sich an unterschiedliche Drahtdurchmesser und damit an dünnere oder dickere Bündel anpassen zu können.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aufgrund der nachfolgenden Beschreibung sowie anhand der Zeichnung. Diese zeigt in
Fig. 1 den Arbeitstisch mit darunter angeordneter Vorrichtung,
Fig. 2 die Andeutung eines Gesteckes mit Drähten und die Drähte umgebende Hülse,
Fig. 3 einen Teil der Presse ohne Preßstempel mit Gleitelementen für die Arbeitstischplatte,
Fig. 4 einen Ausschnitt aus Fig. 3 in vergrößertem Maßstab mit Preßstempel,
Fig. 5 eine Aufsicht auf den Preßstempel in verkleinertem Maßstab,
Fig. 6 eine räumliche Darstellung der Steckführung sowie in
Fig. 7 den dem Preßstempel gegenüberliegenden Teil der Hülsenaufnahme.
Die Figuren sind in unterschiedlichen Maßstäben dargestellt, wobei teilweise Elemente aus Darstellungsgründen weggelassen sind.;
Die allgemein mit 1 bezeichnete Vorrichtung zur Herstellung eines in Fig. 2 andeutungsweise wiedergegebenen Gesteckes
2, dessen Gesteckelemente, wie beispielsweise Tannenzapfen
3, jeweils individuell an Einzeldrähten 4 fixiert sind, wobei die Drähte zu einem Drahtbündel, allgemein mit 5 bezeichnet, zusammengeführt sind, besteht aus einem Arbeitstisch 6, einem pneumatisch angetriebenen Preßwerkzeug 7, mit einer in der Tischebene mittig angeordneten, allgemein mit 8 bezeichneten Drahtführung.
Die Einzelelemente 3 des Gesteckes 2 mit ihren Drähten 5 werden in Steckführungen eingeschoben, wobei im oberen Bereich der Steckführung 8 eine verformbare Hülse 9 positioniert ist, durch die hindurch das Drahtbündel 5 gesteckt wird.
Das Preßwerkzeug 7 ist beispielsweise pneumatisch angetrieben und wird durch einen Handhabungshebel, in Fig. 1 mit
bezeichnet, aktiviert und deaktiviert. Wird beispielsweise der in Fig. 4 bzw. 5 mit 11 bezeichnete Preßstempel betätigt, fährt dieser unter Zwischenlage und Verformung der Hülse 9 in Richtung auf ein Gegenlager 12, das in Ansicht in Fig. 7 nochmals dargestellt ist, und verpreßt dabei die Hülse 9 um das Drahtbündel 5 bzw. faßt damit die Einzeldrähte 4 zu dem Drahtbündel 5 zusammen.
Im Arbeitstisch 6, der aus zwei Hälften 6a und 6b besteht, ist in der Mitte ein Trichterelement 8a als Teil der Steckführung 8 befestigt und so positioniert, daß er genau mit der Steckführung 8 fluchtet. Mit diesem Trichterelement 8a läßt sich das Einfädeln der Einzeldrähte leichter bewerkstelligen. Die Tischplatten 6a und 6b gleiten auf entsprechende Gleitschienen, in den Fig. 3 und 4 allgemein mit 13 bezeichnet. Die Betätigung der Tischelemente 6a und 6b kann mechanisch erfolgen aber auch beispielsweise durch einen pneumatischen Antrieb, der in den Figuren allerdings nicht näher dargestellt ist.
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Claims (5)
1. Vorrichtung zur Herstellung eines Gesteckes, insbesondere eines Grabgesteckes, aus einem Bündel von an Steckdrähten befestigten Gesteckelementen, wie Tannenzapfen, Samenkapseln, getrocknete oder frische Blumen, Zweige immergrüner Pflanzen und anderer Elemente, gekennzeichnet durch eine die Drähte (4) zu einem Bündel (5) zusammenführende Steckführung (8), eine über der Steckführung (8) angeordnete Hülsenaufnahme für eine von in der Gebrauchslage von den Drähten (4) durchsetzten verformbaren Hülse (9) sowie durch ein die Hülse mit den Drähten verpressendes Werkzeug (7).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsenaufnahme aus einer ortsfesten Steckführung (8) und das Preßwerkzeug (7) aus einem angetriebenen Preßstempel (11) und einem Gegenlager (12) gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Preßstempel (11) mit einem mechanischen oder hydraulischen und/oder pneumatischen Antrieb versehen ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsenaufnahme (8a) mit der Steckführung (8) unter einem im Werkzeugbereich geteilten Arbeitstisch (6) untergebracht ist, wobei der Arbeitstisch (8) zur Freigabe der Drahtführung bzw. der Hülsenaufnahme auseinander- und in die Arbeitsstellung zusammenfahrbar ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckführung (8) auswechselbar am Arbeitstisch (6) angeordnet ist.
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