DE20022778U1 - Siebmantel einer Schnitzelpresse - Google Patents
Siebmantel einer SchnitzelpresseInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
Die Erfindung betrifft einen Siebmantel einer als Schrauben- bzw. Spindelpresse ausgebildeten Schnitzelpresse zur Entwässerung extrahierter Rübenschnitzel, wobei der montierte Siebmantel mit radialem Abstand eine drehbar antreibbare Pressspindel umschließt, die die abzupressenden Rübenschnitzel in Umfangsrichtung sowie in axialer Richtung an der inneren, produkitbeaufschlagten Siebfläche des stationären Siebmantels entlangfördert, hierbei einer Pressung unterwirft und schließlich zu einem Presskuchen verpresst, wobei das abgepresste Wasser durch im Siebmantel vorgesehene, über dessen Umfang und axiale Länge verteilt angeordnete Siebbohrungen abfließt.
Derartige Spindelpressen lassen sich z.B. der DE 37 00 016 A1 entnehmen. Bekannt sind Schnitzelpressen in horizontaler und vertikaler Bauart mit einer oder zwei Spindeln in einem Siebgehäuse. Die der Schnitzelpresse zugeführten extrahierten Rübenschnitzel werden nach dem Friktionsprinzip mit Schneckenwendeln in einem Siebmantel verdichtet und dadurch entwässert. Dabei können in den Pressraum ragende Aufhalter vorgesehen sein, die zur Verbesserung der Schnitzelentwässerung dienen. Angestrebt wird eine möglichst große mechanische
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Entwässerung der extrahierten Rübenschnitzel, um den Energiebedarf für eine 5ich anschließende thermische Entwässerung so gering wie möglich zu halten.
In den aus Edelstahl bestehenden Siebmantel bzw. in seine Siebfläche werden die Sieblöcher üblicherweise gestanzt oder aber bei dickeren Blechen auch bidirektional gebohrt. Dabei weisen die Siebbohrungen einen Durchmesser < 2mm auf, um den Pülpeanfall in vertretbaren Grenzen zu halten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Entwässerungsgrad bekannter Schnitzelpressen noch weiter zu verbessern.
Ausgehend von dem eingangs beschriebenen Siebmantel wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die innere Siebfläche über ihren Umfang verteilt zahlreiche, jeweils axial zwischen Siebbohrungsreihen verlaufende Nuten aufweist, die einen angenähert V-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei der relativ zu der Umfangsbewegung der Rübenschnitzel gesehen - vorlaufende V-Schenkel eine flache Steigung aufweist, während der nachlaufende V-Schenkel steil angestellt und bezogen auf den Siebmanteldurchmesser angenähert radial ausgerichtet ist.
Die Erhöhung des Entwässerungsgrädes wird erfindungsgemäß dadurch erzielt, dass das Schnitzelpaket einer zusätzlichen Scherwirkung unterworfen wird. Durch die dadurch erzielte erhöhte Reibung (Haftung) des Presskuchens an dem Siebmantel ergibt sich eine überraschende Verbesserung der Schnitzelentwässerung.
Dieser Effekt lässt sich erfindungsgemäß noch dadurch steigern, dass zumindest einige der Siebbohrungen jeweils mit einer radial nach außen gerichteten bidirektionalen Erweiterungsbohrung fluchten. Dabei ist es zweckmäßig, wenn der Durchmesser der Siebbohrungen etwa 2,0 - 2,5 mm und der Durchmesser der Erweiterungsbohrungen etwa 4,0 - 5,0 mm betragen. Diese Bohrungserweiterung
lührt in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Strukturierung der inneren Sieb-Häche zu einer nochmaligen Verbesserung des Entwässerungsgrades, was wohl auf die Minderung des hydraulischen Widerstandes auf der abfließenden Seite zurückzuführen ist,
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Die Nuten werden vorzugsweise in die innere Siebfläche gefräst, wobei die Nuten so zu positionieren sind, dass eine gute Wasserableitung zu den Siebbohrungen gewährleistet ist.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und werden in Verbindung mit weiteren Vorteilen der Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert.
In der Zeichnung ist eine als Beispiel dienende Ausführungsform der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Figur 1 eine stehende, teilweise lotrecht geschnittene Spindelpresse
mit einem Siebmantel;
Figur 2 im Ausschnitt eine Abwicklung des Siebmantels gemäß An
spruch 1;
Figur 3 die Einzelheit X aus Figur 2 in gegenüber Figur 2 vergrößertem Maßstab und
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Figur 4 einen Schnitt gemäß der Linie A-A in Figur 3.
Figur 1 zeigt in schematischer Darstellung eine als Spindelpresse ausgebildete Schnitzelpresse zur Entwässerung extrahierter Rübenschnitzel. Die Schnitzelpresse weist eine lotrechte, drehbar antreibbare Pressspindel 1 auf, die mit radialem Abstand konzentrisch von einem stationären Siebmantel 2 umschlossen ist, der
seinerseits mit radialem Abstand von einer Außenhülle 3 umgeben ist. Die Drehachse der Pressspindel 1 ist mit dem Bezugszeichen 1a bezeichnet. Die am oberen Ende der Schnitzelpresse eingezeichneten Pfeile 4 kennzeichnen den Einfall extrahierter Rübenschnitzel in den Pressraum zwischen Pressspindel 1 und Siebmantel 2.
Die Pressspindel 1 wird von einem nicht näher dargestellten Antrieb aus Sicht des Einfalls 4 in Drehung nach rechts, also im Uhrzeigersinn, angetrieben, wodurch die eingefüllten extrahierten Rübenschnitzel in Umfangrichtung sowie in axialer Richtung an der inneren, produktbeaufschlagten Siebfläche 2a des stationären Siebmantels 2 entlanggefördert, hierbei einer Pressung unterworfen und schließlich zu einem Presskuchen 5 verpresst werden. Die dabei ausgepresste Flüssigkeit wird - bezogen auf die Pressspindel 1 - etwa radial nach außen durch im Siebmantel 2 vorgesehene Siebbohrungen 6 abgeführt. Dabei durchlaufen die in die Spindelpresse eingeführten Rübenschnitzel drei einander axial nachgeordnete Presszonen A, B und C.
Die Siebbohrungen 6 sind über Umfang und axiale Länge des Siebmantels 2 verteilt angeordnet. Dabei lässt Figur 4 erkennen, dass jede Siebbohrung 6 mit einer radial nach außen gerichteten bidirektionalen Erweiterungsbohrung 7 fluchtet, deren Durchmesser D zumindest doppelt so groß ist wie der Durchmesser d der zugeordneten Siebbohrung 6. Dabei beträgt der Siebbohrungsdurchmesser d der im Bereich der ersten Presszone A angeordneten Siebbohrungen 6 z.B. 2,5 mm, bei den in der zweiten Presszone B vorgesehenen Siebbohrungen 6 etwa 2,2 mm und bei den in der dritten Presszone C angeordneten Siebbohrungen 6 etwa 2,0 mm. Das Verhältnis der axialen Länge der Siebbohrung 6 zur Länge der Erweiterungsbohrung 7 beträgt etwa 1:4.
Figur 2 zeigt einen Abschnitt einer Abwicklung des Siebmantels 2. Mit U ist der Umfang des Siebmantels 2 und mit H die axiale Höhe des Siebmantels bezeichnet.
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Insbesondere im Bereich der Presszonen B und C weist die innere Siebfläche 2a über ihren Umfang verteilt zahlreiche, jeweils axial zwischen den Siebbohrungen »3 verlaufende Nuten 8 auf, die einen angenähert V-förmigen Querschnitt aufweisen. Figur 4 lässt erkennen, dass der - relativ zu der Umfangsbewegung der Rübenschnitzel gesehen - vorlaufende V-Schenkel 8a eine flache Steigung aufweist, während der nachlaufende V-Schenkel 8a steil angestellt und bezogen auf den Siebmanteldurchmesser angenähert radial ausgerichtet ist.
Gemäß den Figuren 2 und 3 bilden jeweils mehrere, jeweils gleichen Umfangsabstand voneinander aufweisende Nuten 8 ein Nutenfeld 9, wobei der Umfangsabstand e zwischen zwei benachbarten Nutenfeldern 9 Bin Vielfaches der Nutenfeldbreite f beträgt und zwar in einem bevorzugten Verhältnis von etwa 4:1. Die Nutenfeldbreite f beträgt im Ausführungsbeispiel etwa 200 mm, kann im übrigen aber je nach Baugröße zwischen 50 und 500 mm betragen. In dem in Figur 3 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst das dargestellte Nutenfeld 9 insgesamt sechzehn Nuten 8.
Gr/af
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Claims (13)
1. Siebmantel einer als Schrauben- bzw. Spindelpresse ausgebildeten Schnitzelpresse zur Entwässerung extrahierter Rübenschnitzel, wobei der montierte Siebmantel (2) mit radialem Abstand eine drehbar antreibbare Pressspindel (1) umschließt, die die abzupressenden Rübenschnitzel in Umfangsrichtung sowie in axialer Richtung an der inneren, produktbeaufschlagten Siebfläche (2a) des stationären Siebmantels (2) entlangfördert, hierbei einer Pressung unterwirft und schließlich zu einem Presskuchen (5) verpresst, wobei das abgepresste Wasser durch im Siebmantel (2) vorgesehene, über dessen Umfang und axiale Länge verteilt angeordnete Siebbohrungen (6) abfließt, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Siebfläche (2a) über ihren Umfang verteilt zahlreiche, jeweils axial zwischen Siebbohrungsreihen verlaufende Nuten (8) aufweist, die einen angenähert V-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei der - relativ zu der Umfangsbewegung der Rübenschnitzel gesehen - vorlaufende V-Schenkel (8a) eine flache Steigung aufweist, während der nachlaufende V-Schenkel (8b) steil angestellt und bezogen auf den Siebmanteldurchmesser angenähert radial ausgerichtet ist.
2. Siebmantel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils mehrere, jeweils gleichen Umfangsabstand voneinander aufweisende Nuten (8) ein Nutenfeld (9) bilden, wobei der Umfangsabstand (e) zwischen zwei Nutenfeldern (9) ein Vielfaches der Nutenfeldbreite (f) beträgt.
3. Siebmantel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutenfelder (9) gleichmäßig am Siebumfang verteilt sind.
4. Siebmantel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis Nutenfeldbreite (f) zu Nutenfeld-Umfangsabstand (e) etwa 1 : 4 beträgt.
5. Siebmantel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine axiale Unterteilung in verschiedene, vorzugsweise drei Presszonen (A, B, C) mit unterschiedlicher Verteilung und/oder Ausbildung der Nuten (8) und/oder der Siebbohrungen (6).
6. Siebmantel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Nuten (8) in axialer Richtung über zumindest die axiale Länge einer Presszone (A, B, C) erstrecken.
7. Siebmantel nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (8) nur in der zweiten und dritten Presszone (B, C) vorgesehen sind.
8. Siebmantel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Siebbohrungen (6) jeweils mit einer radial nach außen gerichteten bidirektionalen Erweiterungsbohrung (7) fluchten.
9. Siebmantel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser (D) der Erweiterungsbohrung (7) zumindest doppelt so groß ist wie der Durchmesser (d) der zugeordneten Siebbohrung (6).
10. Siebmantel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser (d) der Siebbohrungen (6) etwa 2,0-2,5 mm und der Durchmesser (D) der Erweiterungsbohrungen (7) etwa 4,0-5,0 mm betragen.
11. Siebmantel nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser (d) der Siebbohrung (6) in der ersten Presszone (A) etwa 2,5 mm, in der zweiten Presszone (B) etwa 2,2 mm und in der dritten Presszone (C) etwa 2,0 mm beträgt.
12. Siebmantel nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, das die axiale Länge der Siebbohrung (6) zur Länge der Erweiterungsbohrung (7) in einem Verhältnis von etwa 1 : 4 steht.
13. Siebmantel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis des Durchmessers (d) der Siebbohrung (6) zur Tiefe (t) der zugeordneten Nut (8) etwa 2 : 1 beträgt.
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1992894A1 (de) * | 2007-05-14 | 2008-11-19 | Pallmann Maschinenfabrik Gmbh + Co. Kg | Vorrichtung zum Entwässern von schütt- oder fließfähigem Aufgabegut durch dessen Verdichtung |
-
2000
- 2000-03-04 DE DE20022778U patent/DE20022778U1/de not_active Expired - Lifetime
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