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DE20021804U1 - Wandkasten für Gebäudeaußenmauern - Google Patents

Wandkasten für Gebäudeaußenmauern

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Publication number
DE20021804U1
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DE
Germany
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sheet steel
plate
wall
steel housing
wall box
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20021804U
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English (en)
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Sven Schluesselburg Meisterbetrieb fur Elekt De
Original Assignee
Fensterzargen & Sturoka Werk G
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Publication date
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Priority to DE20021804U priority Critical patent/DE20021804U1/de
Publication of DE20021804U1 publication Critical patent/DE20021804U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C3/00Structural elongated elements designed for load-supporting
    • E04C3/02Joists; Girders, trusses, or trusslike structures, e.g. prefabricated; Lintels; Transoms; Braces
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/17007Shutter boxes; Details or component parts thereof
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C3/00Structural elongated elements designed for load-supporting
    • E04C3/02Joists; Girders, trusses, or trusslike structures, e.g. prefabricated; Lintels; Transoms; Braces
    • E04C2003/023Lintels

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

Beschreibung
Die Neuerung betrifft einen für den Einbau in Gebäudeaußenmauern bestimmten Wandkasten, insbesondere Kastenträger für Fenster- und Türstürze, der vorzugsweise als Rolladenkasten ausgebildet ist, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Schutzanspruchs 1.
Wandkästen dieser Bauart können ohne Sturzfunktion und ohne Rolladen, ohne Sturzfunktion aber mit Rolladen, mit Sturzfunktion aber ohne Rolladen und schließlich mit Sturzfunktion und mit Rolladen vielseitig verwendet werden, wobei die Verwendung mit Rolladen die bevorzugte Verwendung des Wandkastens darstellt.
Aus dem den Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 bildenden deutsehen Gebrauchsmuster 298 11 577.8 der Anmelderin ist ein Wandkasten bekannt, der ein Stahlblechgehäuse hat. Das Stahlblechgehäuse weist ein rechtwinklig abgekantetes Außenprofil mit hutförmigem Querschnitt und Stirnwände auf, die zusammen mit dem Außenprofil einen Hohlraum begrenzen, der einen Rolladen aufnehmen kann. Das Stahlblechgehäuse ist ferner im Bereich seiner Stirnwände auf der Gebäudeaußenmauer auflagerbar und überspannt dazwischen einen Fenster- oder Türausschnitt.
Sind derartige Wandkästen tragend ausgebildet, wozu sie eine in dem obigen Gebrauchsmuster näher beschriebene Schweißkonstruktion sowie eine bestimmte Ausbildung und Länge ihrer auf der Gebäudeaußenmauer auflagernden Bereiche aufweisen müssen, entfällt der übliche Fenster- bzw. Türsturz aus Stahlbeton. Diese Wandkästen sind überaus beliebt, weil sie infolge ihrer geringen Bauhöhe an Fensterausschnitten für mehr Lichteinfall bzw. an Türausschnitten für größere Durchgangshöhen sorgen. Nun gibt
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es aber Einbausituationen, bei denen der unmittelbar am Fenster- bzw. Türausschnitt zur Verfügung stehende Bauraum für den Wandkasten in Längsrichtung des Wandkastens gesehen beschränkt ist. Auch kann den jeweiligen baulichen Erfordernissen entsprechend eine höhere statische Festigkeit im Bereich des Wandkastens gefordert sein.
Der vorliegenden Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die bekannten Wandkästen dahingehend weiterzubilden, daß eine erhöhte Flexibilität bzw. Anpassungsfähigkeit an die jeweiligen baulichen Gegebenheiten erzielt wird.
Diese Aufgabe wird durch die im Schutzanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte und/oder zweckmäßige Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der Schutzansprüche 2 bis 12.
Gemäß der vorliegenden Neuerung ist auf das Außenprofil des Stahlblechgehäuses eine Sturzblende aufgesetzt, die eine Blendplatte und ein daran befestigtes Winkelprofil aus Stahlblech aufweist, wobei das Winkelprofil über die Länge des Stahlblechgehäuses flächig an dem Außenprofil des Stahlblechgehäuses anliegt und mit diesem verschweißt oder verschraubt ist. Die am Wandkasten zur Außenseite hin vorteilhaft eine einheitliche Optik schaffende Sturzblende kann somit als einzubauender Teil einer Verschalung dienen, welche den jeweiligen baulichen Erfordernissen entsprechend oberhalb des Wandkastens einen Raum begrenzt, in den ggf. ein Bewehrungskorb aus Stahl eingesetzt und der sodann zur Ausbildung eines individuellen bzw. zusätzliehen Sturzes mit Beton vergossen wird.
Die neuerungsgemäße Ausbildung des Wandkastens hat hierbei gegenüber bekannten Konstruktionen, bei denen eine Ziegel- oder Leichtbeton-Randschalung auf einem jedenfalls nicht-tragenden Ziegel- oder Leichtbeton-Rolladenkasten im wesentlichen mittels
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Mörtelbett oder Klebstoff befestigt wird, Vorteile dahingehend, daß das Winkelprofil durch über die Länge des Stahlblechgehäuses flächige Anlage am Stahlblechgehäuse insbesondere eine hohe Maßhaltigkeit beim Vergießen mit Beton gewährleistet, sowohl was die Winkellage der Sturzblende als auch was die Höhenlage der Sturzblende bezüglich des Stahlblechgehäuses angeht. Darüber hinaus kann am Bau das Vergießen mit Beton infolge der Art der Befestigung der Sturzblende am Stahlblechgehäuse zügig erfolgen, ohne daß das Aushärten bzw. Abbinden eines Mörtels oder Klebstoffs abzuwarten wäre. Hierbei kann die Sturzblende am Stahlblechgehäuse zum Setzen des Wandkastens bereits vormontiert sein, wozu sich insbesondere die beanspruchte Schweißverbindung zwischen dem Winkelprofil der Sturzblende und dem Stahlblechgehäuse anbietet, oder die Sturzblende wird nach Setzen des Wandkastens am Stahlblechgehäuse befestigt, was vorzugsweise mittels einer Schraubverbindung geschieht, wobei auch bauseitige Toleranzen ausgeglichen werden können. Hierfür können vorzugsweise durch Bolzenschweißen befestigte Schraubbolzen am Stahlblechgehäuse vorgesehen sein, die entsprechende Langlöcher im Winkelprofil der Sturzblende durchgreifen, wobei bauseits nach Aufsetzen und Ausrichten der Sturzblende Muttern auf die Schraubbolzen zu schrauben sind, um die Sturzblende am Stahlblechgehäuse zu fixieren bevor der Beton vergossen wird.
Gemäß dem Schutzanspruch 2 kragt die Sturzblende zu beiden Seiten des Wandkastens einen vorbestimmten Betrag über das Stahlblechgehäuse über. Mit diesem Überstand wird auf einfache Weise der Gefahr begegnet, daß sich nach Verputzen des Wandkastens und der Sturzblende Risse im Putz bilden.
Die Blendplatte der Sturzblende kann auf einfache Weise an dem Winkelprofil angeklebt sein, wie im Schutzanspruch 3 angegeben, nachdem das Winkelprofil in der Lage ist, beim Vergießen mit Beton die Hauptkräfte aufzunehmen, insbesondere wenn sich das Winkelprofil über die gesamte Höhe der Blendplatte erstreckt.
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Nach der Lehre des Schutzanspruchs 4 weist die Blendplatte zweckmäßig ein Dämmelement auf, auf dessen einer Seite das Winkelprofil angeklebt ist, während auf der anderen Seite des Dämmelernents eine Verstärkungsplatte angebracht ist, die eine Putzträgerfläche ausbildet. Auch an mindestens einer Seitenwand des Außenprofils des Stahlblechgehäuses kann zur Verbesserung der Wärmedämmung des Wandkastens entsprechend dem Schutzanspruch 5 eine von außen an dem Stahlblechgehäuse befestigte Platte aus wärmedämmendem Material vorgesehen sein.
Gemäß dem Schutzanspruch 6 ist hierbei zur Befestigung der Platte aus wärmedämmendem Material am Stahlblechgehäuse eine Profilleiste aus Kunststoff vorgesehen, die zwei senkrecht zueinander stehende Schenkel aufweist, von denen der eine Schenkel an einer Seitenwand des Außenprofils mittels eines Klebstoffs befestigt ist, während der andere, sich über die Dicke der Platte erstreckende Schenkel der Profilleiste bündig mit einer oberen Deckwand des Außenprofils des Stahlblechgehäuses abschließt und auf seiner der Platte zugewandten Fläche einen Steg trägt, der in eine Längsnut der Platte eingreift. Diese Ausgestaltung der Plattenbefestigung hat mehrere Vorteile. Dadurch, daß die Profilleiste aus Kunststoff besteht, kann hier kein Schwitzwasser auftreten. Die beanspruchte, denkbar einfache Klebeverbindung zum Stahlblechgehäuse hat darüber hinaus den Vorteil, daß der Wandkasten nach oben abgedichtet ist. Somit kann beim Transport bzw. bei der Lagerung des Wandkastens von oben kein Wasser zwischen der Platte aus wärmedämmendem Material und dem Stahlblechgehäuse eindringen. Dadurch, daß der sich vom Stahlblechgehäuse weg erstreckende Schenkel der Profilleiste über die gesamte Dicke der Platte geht, wird diese beim Transport bzw. bei der Lagerung des Wandkastens stoßgeschützt. Schließlich sorgt der in die Längsnut der Platte eingreifende Steg der Profilleiste für eine zuverlässige Befestigung der Platte am Stahlblechgehäuse, wobei gegenüber dem gat-
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tungsbildenden Stand der Technik in vorteilhafter Weise nur noch eine kleine Kante der Profilleiste zu verputzen ist, was die Gefahr minimiert, daß der naturgemäß an einer glatten Kunststofffläche schlechter haftende Putz hier abblättern kann. Insbesondere beim Einsatz der beanspruchten Profilleiste zwischen Sturzblende und am Stahlblechgehäuse befestigter Platte aus wärmedämmendem Material kann die entstehende Gesamtsichtfläche des Wandkastens somit sauber verputzt werden.
Der Schutzanspruch 7 sieht vor, daß der Wandkasten einen den Hohlraum im Stahlblechgehäuse von unten abschließenden Revisionsdeckel aufweist, der ein Wärmedämmungselement, vorzugsweise eine Platte aus Polystyrol-Hartschaum hat, das ggf. auf Ober- und/oder Unterseite mit jeweils einer Verstärkungsplatte, vorzugsweise einer Preßspanplatte versehen ist. Dieser Revisionsdeckel sorgt im Vergleich zu Wandkästen, bei denen Revisionsdeckel aus Stahl vorgesehen sind, vorteilhaft für eine Verbesserung der Wärmedämmung des Wandkastens.
Gemäß dem Schutzanspruch 8 ist der Revisionsdeckel mittels zweier Lagerplatten am Wandkasten gehalten, die beim Einbau des Wandkastens in der Gebäudeaußenmauer in Längsrichtung des Stahlblechgehäuses verschiebbar sind, so daß die mit dem entsprechend abgelängten Revisionsdeckel abzudeckende Öffnung im Wandkasten leicht den jeweiligen baulichen Gegebenheiten entsprechend angepaßt, d.h. in Längsrichtung des Stahlblechgehäuses gesehen vergrößert oder verkleinert werden kann.
Zweckmäßig sind entsprechend dem Schutzanspruch 9 die Lagerplatten für den Revisionsdeckel auf den einander zugewandten Seiten mit jeweils einer Aufkantung versehen, die in den Hohlraum hinein vorsteht, wobei sich an die Aufkantung ein rechtwinklig abgekanteter Fortsatz anschließt, an dem der Revisionsdeckel in definierter Weise anliegt und durch geeignete Befestigungsmittel, etwa Schrauben, gehalten ist.
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Nach der Lehre des Schutzanspruchs 10 ist die Lagerplatte für den Revisionsdeckel an einem ihrer Längsenden mit einer Aufkantung versehen, die in eine Längsnut einer tunnelförmigen Auskleidung eingreift, welche den Hohlraum im Stahlblechgehäuse auf an sich bekannte Weise wärmedämmend auskleidet. Somit wird eine definierte Lage der Lagerplatten und damit des Revisionsdeckels in Querrichtung des Wandkastens einfach und zuverlässig gewährleistet.
Eine axiale Festlegung der Lagerplatten für den Revisionsdeckel im eingebauten Zustand des Wandkastens kann auf einfache Weise und ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Befestigungsmittel dadurch erfolgen, daß die Lagerplatten auf den voneinander abgewandten Seiten zwischen dem Stahlblechgehäuse bzw. dessen tunnelförmiger Auskleidung und der Gebäudeaußenmauer eingeklemmt werden, wie im Schutzanspruch 11 angegeben.
Zwar kann schließlich die Lagerplatte für den Revisionsdeckel grundsätzlich aus einem Stahl- oder Leichtmetallblech bestehen. Der Schutzanspruch 12 sieht jedoch auch vor, daß die Lagerplatte aus Kunststoff gebildet ist, wodurch an dieser Stelle Wärmebrücken zwischen Außenseite und Innenseite des Wandkastens vermieden werden.
Die vorliegenden Neuerungen werden nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügte, teilweise schematische Zeichnung näher beschrieben. Darin zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht eines als nicht-tragender Rolladenkasten ausgebildeten Wandkastens mit einer daran angebrachten Sturzblende nach einem ersten Ausführungsbeispiel ,
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Fig. 2 eine Querschnittsansicht des Rolladenkastens
entsprechend der Linie II-II in Fig. 1, wobei der besseren
Übersichtlichkeit halber Rolladenwelle, Rolladenwellenlagerung und Revisionsdeckel nicht gezeigt sind,
Fig. 3 eine vergrößerte Querschnittseinzelheit entsprechend dem Detail A in Fig. 2, welche insbesondere die Befestigung einer wärmedämmenden Platte mittels einer am Stahlblechgehäuse des Rolladenkastens festgeklebten Profilleiste aus Kunststoff verdeutlicht,
Fig. 4 eine vergrößerte Querschnittseinzelheit entsprechend dem Detail B in Fig. 2, die insbesondere eine Putzabzugsleiste aus vorzugsweise Kunststoff zeigt, welche auf ein am Stahlblechgehäuse des Rolladenkastens befestigtes Winkelprofil aufgeklipst ist,
Fig. 5 eine abgebrochene horizontale Schnittansicht einer Rolladenkastenvariante entsprechend der Linie V-V in Fig. 1, wobei anstelle von Aufkantungen zur Befestigung von Gurtführungseinrichtungen eine im wesentlichen über die gesamte Kastenlänge verlaufende Putzabzugsleiste vorgesehen ist und die Rolladenwelle im nicht geschnittenen Zustand gezeigt ist,
Fig. 6 eine abgebrochene vertikale Schnittansicht der Rolladenkastenvariante gemäß Fig. 5 entsprechend der Linie VI-VI in Fig. 1 mit montiertem Revisionsdeckel, wobei zur Vereinfachung der Darstellung die Sturzblende sowie ein Lagerblech für die Rolladenwelle nicht gezeigt sind und die Rolladenwelle im nicht geschnittenen Zustand dargestellt ist,
Fig. 7 eine abgebrochene Unteransicht der Rolladenkastenvariante gemäß Fig. 5 von unten in Fig. 6, wobei auf eine Darstellung des Revisionsdeckels und der Rolladenwelle verzich tet wurde,
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Fig. 8 eine perspektivische Darstellung einer in den Fig. 5 bis 7 gezeigten verschiebbaren Lagerplatte für den Revisionsdeckel,
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Fig. 9 eine perspektivische Gesamtansicht eines als tragender Rolladenkasten ausgebildeten Wandkastens nach einem zweiten Ausführungsbeispiel, an dem die Sturzblende gemäß den Fig. 1 und 2 ebenfalls zum Einsatz kommen kann, 10
Fig. 10 eine Querschnittsansicht des Rolladenkastens entsprechend der Linie X-X in Fig. 9 mit montiertem Revisionsdeckel, wobei der besseren Übersichtlichkeit halber die Rolladenwelle, das Lagerblech für die Rolladenwelle und eine an der Stirnwand angebrachte Platte aus wärmedämmendem Material nicht gezeigt sind, und
Fig. 11 eine der Fig. 3 entsprechende vergrößerte Querschnittseinzelheit gemäß dem Detail C in Fig. 10.
Gemäß den Fig. 1 und 2 hat ein im hier dargestellten Ausführungsbeispiel nicht-tragender Rolladenkasten 10, der im folgenden exemplarisch für neuerungsgemäße Wandkästen beschrieben werden wird, ein Stahlblechgehäuse 12 aus vorzugsweise einem feuerverzinkten Stahlblech, das ein rechtwinklig abgekantetes Außenprofil 14 mit hutförmigem Querschnitt und zu beiden Seiten Stirnwände 16 aufweist. Die Stirnwände 16 begrenzen zusammen mit dem Außenprofil 14 einen Hohlraum 18, welcher der Aufnahme eines Rolladens dient, von dem in den Fig. 5 und 6 eine Rolladenwelle 20 und eine daran angebrachte Gurtscheibe 22 dargestellt sind. Im Bereich der Stirnwände 16 ist das Stahlblechgehäuse 12 zu beiden Seiten auf einer nicht gezeigten Gebäudeaußenmauer auflagerbar und überspannt dazwischen einen Fensteroder Türausschnitt.
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Auf das Außenprofil 14 des Rolladenkastens 10 ist eine Sturzblende 24 aufgesetzt, die eine Blendplatte 26 und ein daran angeklebtes Winkelprofil 28 gleicher Höhe aus Stahlblech aufweist. Das Winkelprofil 28 liegt über die Länge des Stahlblechgehäuses 12 flächig an dem Außenprofil 14 des Stahlblechgehäuses 12 an und ist im dargestellten Ausführungsbeispiel mit dem Außenprofil 14 verschweißt. Alternativ dazu kann das Winkelprofil 28 aber auch über seinen für Befestigungszwecke ausreichend langen Schenkel mit dem Außenprofil 14 des Stahlblechgehäuses 12 verschraubt sein, was hier nicht dargestellt ist. Die zu beiden Seiten des Rolladenkastens 10 einen vorbestimmten Betrag über das Stahlblechgehäuse 12 überkragende Sturzblende 24 dient als einzubauender Teil einer bauseitigen Verschalung, mittels der oberhalb des Rolladenkastens 10 ein Stahlbetonsturz gegossen werden kann.
Wie insbesondere die Fig. 2 zeigt, weist die Blendplatte 26 ein Dämmelement 30 auf, auf dessen einer Seite das Winkelprofil 28 angeklebt ist, während auf der anderen Seite des Dämmelements 30 eine Verstärkungsplatte 32 angebracht ist, die mit ihrer Außenseite eine Putzträgerfläche ausbildet. Das quaderförmige Dämmelement 30 besteht beispielsweise aus Schaumpolystyrol mit starker Verdichtung, während die daran angeklebte, dünnere Verstärkungsplatte 32 etwa durch eine Glasfaserputzschicht gebildet sein kann. Ebenso kann die Blendplatte 26 aber auch aus anderen geeigneten Materialien ausgebildet sein - beispielsweise Holz oder Spanplatten - die im Hinblick auf die Verschalungsfunktion der Blendplatte 26 eine ausreichende statische Festigkeit aufweisen sollten, insbesondere wenn das Winkelprofil 28 kürzer als die Blendplatte 26 ausgebildet ist.
In allen dargestellten Ausführungsbeispielen ist der Hohlraum 18 im Stahlblechgehäuse 12 mit einer tunnelförmigen Auskleidung 34 aus wärmedämmendem Material - beispielsweise Schaumpolystyrol mit starker Verdichtung - versehen. Dabei befindet sich bei
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dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 die vom Hohlraum 18 abgewandte Außenfläche der tunnelförmigen Auskleidung 34 im wesentlichen vollständig und direkt mit dem Außenprofil 14 in Anlage, während sich bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 10 die vom Hohlraum 18 abgewandte Außenfläche der tunnelförmigen Auskleidung 34 im wesentlichen vollständig mit einem rechtwinklig abgekanteten Innenprofil 36 mit U-förmigen Querschnitt in Anlage befindet, welches seinerseits flächig am Außenprofil 14 anliegt und in Längsrichtung gesehen an den Stirnwänden 16 endet.
Den Fig. 2 und 10 ist weiterhin zu entnehmen, daß das hutförmige Außenprofil 14 eine ebene obere Deckwand 38, an der die Sturzblende 24 anzubringen ist, zwei bezüglich der oberen Deckwand 38 nach unten abgewinkelte parallele Seitenwände 40 und an jeder Seitenwand 40 einen nach außen abgewinkelten Fußflansch 42 aufweist. Auf mindestens einer der Seitenwände 40 des Außenprofils 14, in den dargestellten Ausführungsbeispielen auf beiden Seitenwänden 40 des Außenprofils 14, ist von außen eine an dem Stahlblechgehäuse 12 befestigte, im wesentlichen quaderförmige Platte 4 4 aus wärmedämmendem Material vorgesehen, die ein Dämmelement 4 6 aus beispielsweise Schaumpolystyrol mit starker Verdichtung und eine daran angebrachte, dünnere Verstärkungsplatte 48, etwa eine Glasfaserputzschicht, aufweist. Ebenso kann die Platte 44 aber auch aus anderen geeigneten Isoliermaterialien ausgebildet sein, beispielsweise Holz, Kork oder Spanplatten.
Gemäß den Fig. 1 und 9 hat der Rolladenkasten 10 ferner auf seiner im eingebauten Zustand dem Innenraum des Gebäudes zugewandten Seite zwei Öffnungen 50, die sich durch die entsprechende Platte 44 und die entsprechende Seitenwand 40 des Stahlblechgehäuses 12 zum Hohlraum 18 hindurch erstrecken. Diese Öffnungen 50, welche insbesondere bei dem nicht-tragenden Rolladenkasten 10 gemäß Fig. 1 auch erst bauseits eingebracht werden können, dienen dem Austritt des auf die Gurtscheibe 22 auf-
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gewickelten Rolladengurts (nicht dargestellt). Entsprechend den baulichen Gegebenheiten kann der Rolladengurt somit wahlweise auf der rechten Seite oder der linken Seite des Rolladenkastens 10 herausgeführt werden.
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Bei dem tragend ausgebildeten Rolladenkasten 10 gemäß Fig. 9 ist weiterhin - im Gegensatz zum nicht-tragenden Rolladenkasten 10 nach Fig. 1 - außerhalb der Stirnwände 16, d.h. zu beiden Seiten des Hohlraums 18 endseitig je ein mindestens nach außen offener, durch die obere Deckwand 38 und die Seitenwände 40 des Außenprofils 14 sowie durch eine Auflager-Bodenwand 52 aus Stahlblech begrenzter Betonaufnahmeraum 54 vorgesehen. Oberhalb jedes Betonaufnahmeraums 54 weist die Deckwand 38 des Außenprofils 14 einen Ausschnitt 56 zur Betonverfüllung auf. In der Auflager-Bodenwand 52 befindet sich ein ausgestanzter Schlitz 58 zur Verringerung der metallischen Wärme- bzw. Kälteübertragung durch die Auflager-Bodenwand 52. Die Auflager-Bodenwand 52 hat endseitig äußere Aufkantungen 60, die die Platte 44 halten und auch an ihren gefährdeten Ecken vor Transportschäden etc.
schützen. An der Auflager-Bodenwand 52 sind auch im Bereich der Öffnungen 50 auf der im eingebauten Zustand dem Innenraum des Gebäudes zugewandten Seite des Rolladenkastens 10 jeweils zwei Aufkantungen 62 vorgesehen, die vorzugsweise Gewindebohrungen aufweisen, an denen im eingebauten Zustand des Rolladenkastens 10 Gurtführungseinrichtungen (nicht dargestellt) befestigt werden können. Bei dem nicht-tragenden Rolladenkasten 10 gemäß Fig. 1 ist anstelle der Auflager-Bodenwand ein kurzer Fußflansch 64 an der entsprechenden Stirnwand 16 nach außen abgekantet, wie insbesondere die Fig. 6 zeigt. Die Aufkantungen 62 zur Befestigung der Gurtführungseinrichtungen können hier an einem am entsprechenden Fußflansch 42 des Außenprofils 14 befestigten Winkelprofil 66 vorgesehen sein, welches nachfolgend unter Bezugnahme auf die Fig. 4 noch näher beschrieben wird. In den Fig. 1 und 9 ist schließlich noch eine über die Platte 44
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vorstehende Putzabzugskante 68 zu erkennen, die ebenfalls im folgenden noch näher beschrieben wird.
Gemäß den Fig. 5 und 6 sind die Stirnwände 16 des Stahlblechgehäuses 12 auf ihrer dem Hohlraum 18 zugewandten Seite jeweils mit einer Platte 70 aus wärmedämmendem Material, beispielsweise Schaumpolystyrol mit starker Verdichtung, versehen. Zur Befestigung dieser Platten 70 hat die tunnelförmige Auskleidung 34 in Längserstreckungsrichtung des Rolladenkastens 10 ein geringfügiges Übermaß, d.h. ist geringfügig länger als der horizontale Abstand zwischen den Stirnwänden 16 abzüglich der doppelten Dicke der Platten 70, so daß die Platten 70 an den Stirnwänden 16 mittels der tunnelförmigen Auskleidung 34 festgeklemmt sind.
Die dem Querschnitt des Stahlblechgehäuses 12 angepaßte Platte 70 hat weiterhin eine zentrale Aussparung 72 zur Aufnahme von Lagerblechen (nicht dargestellt) für die Rolladenwelle 20, wie die Fig. 6 zeigt. In die Aussparung 72 stehen zwei vertikal beabstandete Schraubbolzen 74 (Fig. 6 und 10) vor, die auf der dem Hohlraum 18 zugewandten Seite jeder Stirnwand 16 des Stahlblechgehäuses 12 durch Bolzenschweißen befestigt sind und der Befestigung der Lagerbleche für die Rolladenwelle 20 dienen.
Wie insbesondere die Fig. 5 bis 8 zeigen, ist an jedem Längsende des Rolladenkastens 10 eine Lagerplatte 76 aus vorzugsweise Kunststoff vorgesehen, welche dazu dient, einen den Hohlraum 18 im Stahlblechgehäuse 12 von unten abschließenden Revisionsdeckel 78 zu halten, und die beim Einbau des Rolladenkastens 10 in der Gebäudeaußenmauer in Längsrichtung des Stahlblechgehäuses 12 verschiebbar ist.
Der zur Vereinfachung der Darstellung nur in den Fig. 6 und 10 gezeigte Revisionsdeckel 78 weist ein Wärmedämmungselement 80, vorzugsweise eine Platte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum
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mit geschlossener Zellstruktur und flammhemmendem Zusatz auf, das in den dargestellten Ausführungsbeispielen auf Ober- und Unterseite mit jeweils einer Verstärkungsplatte 82, vorzugsweise einer Preßspanplatte versehen ist. Den jeweiligen Erfordernissen entsprechend kann insbesondere die in den Figuren untere Verstärkungsplatte 82 lackiert oder je nach den Brandschutzerfordernissen auch mit einer Kunststoffbeschichtung (nicht dargestellt) versehen sein.
Der Fig. 10 ist weiterhin zu entnehmen, daß auf der im montierten Zustand dem Hohlraum 18 zugewandten Seite des Revisionsdeckels 78 eine in Längserstreckungsrichtung des Rolladenkastens 10 über den gesamten Revisionsdeckel 78 verlaufende Schräge 84 ausgebildet ist, die vorzugsweise einen Winkel von 30° zur Vertikalen einschließt. Die Schräge 84 liegt im montierten Zustand des Revisionsdeckels 78 an einer entsprechenden Schräge der tunnelförmigen Auskleidung 34 flächig an, wodurch eine verhältnismäßig große Dichtfläche geschaffen ist und die Anpassung des Revisionsdeckels 78 an den Rolladenkasten 10 erleichtert wird. Auf seiner in Fig. 10 linken Seite hat der Revisionsdeckel 78 einen in der Dicke reduzierten Fortsatz 86, der im montierten Zustand des Revisionsdeckels 78 dicht in eine entsprechende Aussparung eines hier nicht gezeigten Fensterbzw. Türrahmens eingreifen kann. Des weiteren wird die dichte Anlage des Revisionsdeckels 78 am Rolladenkasten 10 auf der dem Innenraum des Gebäudes zugewandten Seite des Rolladenkastens 10 durch einen am Winkelprofil 66 anliegenden langgestreckten Abschnitt 88 des Revisionsdeckels 78 komplettiert, der sich bis zur Putzabzugskante 68 erstreckt, während der Revisionsdeckel 78 an seinen schmalen Seiten dicht an den entsprechend positionierten Lagerplatten 76 anliegt, wie insbesondere die Fig. 6 zeigt, wozu die Lagerplatten 76 auf den einander zugewandten Seiten mit jeweils einer Aufkantung 90 versehen sind, welche in den Hohlraum 18 hinein vorsteht und an die sich ein rechtwinklig abgekanteter Fortsatz 92 anschließt, an dem der Revisions-
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deckel 78 anliegt und durch hier nicht gezeigte, geeignete Befestigungsmittel - etwa Schrauben - gehalten ist.
Ferner ist die Lagerplatte 76 für den Revisionsdeckel 78 an einem ihrer Längsenden mit einer Aufkantung 94 versehen, die, wie insbesondere die Fig. 4 zeigt, in eine Längsnut 96 der tunnelförmigen Auskleidung 34 eingreift, um die Lagerplatte 76 in Querrichtung des Rolladenkastens 10 festzulegen. Die vorpositionierten Lagerplatten 76 werden beim Einbau des Rolladenkastens 10 in der Gebäudeaußenmauer auf den voneinander abgewandten Seiten zwischen dem Stahlblechgehäuse 12 bzw. dessen tunnelförmiger Auskleidung 34 und der Gebäudeaußenmauer eingeklemmt, so daß die Lagerplatten 76 dann auch in Längsrichtung des Rolladenkastens 10 festgelegt sind. Des weiteren wird gemäß den Fig. 5 und 6 an dem über die an der Stirnwand 16 angebrachten Platte 7 0 aus wärmedämmendem Material vorkragenden Abschnitt der Lagerplatte 7 6 auf deren dem Hohlraum 18 zugewandten Seite eine weitere Platte 98 aus wärmedämmendem Material, beispielsweise Schaumpolystyrol mit starker Verdichtung, vorgesehen, die nach entsprechender Ablängung zwischen der Aufkantung 90 der Lagerplatte 76 und der an der Stirnwand 16 angebrachten Platte 70 festgeklemmt wird.
In den Fig. 3, 4 und 11 sind weitere Einzelheiten des Rolladenkastens 10 dargestellt. So zeigen die Fig. 3 und 11 wie die Platte 44 aus wärmedämmendem Material am Stahlblechgehäuse 12 befestigt ist. Hierzu ist eine sich über die gesamte Länge des Rolladenkastens 10 erstreckende Profilleiste 100 aus Kunststoff vorgesehen, die zwei senkrecht zueinander stehende Schenkel 102, 104 aufweist, von denen der eine Schenkel 102 an der Seitenwand 40 des Außenprofils 14 des Stahlblechgehäuses 12 mittels eines Klebstoffs flächig angeklebt ist. Der andere, sich über die gesamte Dicke der Platte 44 erstreckende Schenkel 104 der Profilleiste 100 schließt bündig mit der oberen Deckwand 38 des Außenprofils 14 ab und trägt auf seiner der Platte 44 zuge-
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wandten Fläche einen Steg 106, der in eine Längsnut 108 der Platte 44 eingreift, die zwischen dem Dämmelerne&eegr;t 46 und der Verstärkungsplatte 48 ausgebildet ist.
Obgleich oben eine Befestigung der Profilleiste 100 mittels Klebstoff beschrieben wurde, was auch das Eindringen von z.B. Wasser zwischen der Platte 44 aus wärmedämmendem Material und dem Stahlblechgehäuse 12 verhindert, kann die Profilleiste auch mittels anderer Befestigungsmittel, z.B. Schrauben oder Nieten, am Stahlblechgehäuse 12 befestigt werden.
Gemäß den Fig. 2, 4 und 10 ist an jedem Fußflansch 42 des Außenprofils 14 das sich fast über die gesamte Länge des Hohlraums 18 erstreckende Winkelprofil 66, welches vorzugsweise aus einem gebogenen Stahlblech besteht, mittels einer durchgehenden Reihe von hier nicht dargestellten Schweißpunkten befestigt, welche in Längserstreckungsrichtung des Rolladenkastens 10 in gleichmäßigen Abständen vorgesehen sind. Das Winkelprofil 66 hat an seinem dem Hohlraum 18 zugewandten Längsende eine innere Aufkantung 110, die den jeweiligen Schenkel der tunnelförmigen Auskleidung 34 an der entsprechenden Seitenwand 40 des Außenprofils 14 (Fig. 2) bzw. am Innenprofil 36 des Stahlblechgehäuses 12 (Fig. 10) hält. Dazu steht die innere Aufkantung 110 auf der vom Innenraum des Gebäudes abgewandten Seite, d.h. der linken Seite in den Fig. 2 und 10, mit der Innenfläche der tunnelförmigen Auskleidung 34 in Eingriff. Auf der dem Innenraum des Gebäudes zugewandten Seite, d.h. der in den Fig. 2 und 10 rechten Seite, greift die innere Aufkantung 110 des Winkelprofils 66 in die Längsnut 96 der tunnelförmigen Auskleidung 34 (Fig.
und 4) bzw. eine Aussparung 112 (Fig. 10) ein, die an dem entsprechenden Schenkel der tunnelförmigen Auskleidung 34 ausgebildet ist.
Das Winkelprofil 66 weist ferner an seinem vom Hohlraum 18 abgewandten Längsende eine äußere Aufkantung 114 auf, die u.a.
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zur Befestigung der auf dem entsprechenden Fußflansch 42 aufgesetzten Platte 44 aus wärmedämmendem Material an der Seitenwand 40 des Außenprofils 14 dient. Dazu greift die äußere Aufkantung 114 in eine in der Platte 44 ausgebildete Längsnut bzw. Aussparung 116 ein (siehe Fig. 4), wobei auf die äußere Aufkantung 114 des Winkelprofils 66 noch eine im wesentlichen L-förmige, ablängbare Putzabzugsleiste 118 aus Kunststoff oder Aluminium aufgeklipst ist, die seitlich über die Platte 44 aus wärmedämmendem Material vorsteht, um die Putzabzugskante 68 auszubilden.
Zu erwähnen ist schließlich noch, daß beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 9 bis 11 das bis auf die Fußflansche 42 komplementär zum Außenprofil 14 ausgebildete Innenprofil 36 mit dem Außenprofil 14 mittels durchgehender Reihen von Schweißpunkten 120 verbunden ist, die in Längserstreckungsrichtung des Rolladenkastens 10 untereinander einen vorbestimmten Abstand haben. Wie deutlich der Fig. 10 zu entnehmen ist, liegen in einer Querschnittsebene nur drei Schweißpunkte 120, nämlich jeweils ein Schweißpunkt 120 an jeder Seitenwand 40 und ein mittiger Schweißpunkt 120 an der oberen Deckwand 38 des Außenprofils Das Stahlblechgehäuse 12 des tragenden Rolladenkastens 10 ist im übrigen in seinen Abmessungen und seiner Blechdicke jeweils der statischen Berechnung und der im Rahmen der Typenprüfung durch die Hessische Landesprüfstelle für Baustatik erstellten Typen-Bemessungstabelle entsprechend ausgebildet, wobei den auftretenden Belastungen entsprechend jeweils eine bestimmte Stahlgüte vorgesehen ist.
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Bezugszeichenliste
10 Rolladenkasten
12 Stahlblechgehäuse
14 Außenprofil
16 Stirnwand
18 Hohlraum
20 Rolladenwelle
22 Gurtscheibe
24 Sturzblende
26 Blendplatte
28 Winkelprofil
30 Dämmelement
32 Verstärkungsplatte
34 tunnelförmige Auskleidung
36 Innenprofil
38 Deckwand
40 Seitenwand
42 Fußflansch
44 Platte
46 Dämmelement
48 Verstärkungsplatte
50 Öffnung
52 Auflager-Bodenwand
54 Betonaufnahmeraum
56 Ausschnitt
58 Schlitz
60 Aufkantung
62 Aufkantung
64 Fußflansch
66 Winkelprofil
68 Putzabzugskante
70 . Platte
72 Aussparung
74 Schraubbolzen
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&mdash; 18 &mdash;
76 Lagerplatte
78 Revisionsdeckel
80 Wärmedämmungselement
82 Verstärkungsplatte
84 Schräge
86 Fortsatz
88 langgestreckter Abschnitt
90 Aufkantung
92 Fortsatz
94 Aufkantung
96 Längsnut
98 Platte
100 Profilleiste
102 Schenkel
104 Schenkel
106 Steg
108 Längsnut
110 innere Aufkantung
112 Aussparung
114 äußere Aufkantung
116 Aussparung
118 Putzabzugsleiste
120 Schweißpunkt

Claims (12)

1. Für den Einbau in Gebäudeaußenmauern bestimmter Wandkasten, insbesondere Kastenträger für Fenster- oder Türstürze, der vorzugsweise als Rolladenkasten (10) ausgebildet ist, mit einem Stahlblechgehäuse (12), das ein rechtwinklig abgekantetes Außenprofil (14) mit hutförmigem Querschnitt und Stirnwände (16) aufweist, die zusammen mit dem Außenprofil (14) einen Hohlraum (18) begrenzen, der vorzugsweise zur Aufnahme eines Rolladens dient, wobei das Stahlblechgehäuse (12) im Bereich der Stirnwände (16) auf der Gebäudeaußenmauer auflagerbar ist und dazwischen einen Fenster- oder Türausschnitt überspannt, dadurch gekennzeichnet, daß auf das Außenprofil (14) eine Sturzblende (24) aufgesetzt ist, die eine Blendplatte (26) und ein daran befestigtes Winkelprofil (28) aus Stahlblech aufweist, wobei das Winkelprofil (28) über die Länge des Stahlblechgehäuses (12) flächig an dem Außenprofil (14) des Stahlblechgehäuses (12) anliegt und mit diesem verschweißt oder verschraubt ist.
2. Wandkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sturzblende (24) zu beiden Seiten des Wandkastens einen vorbestimmten Betrag über das Stahlblechgehäuse (12) überkragt.
3. Wandkasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Blendplatte (26) an dem Winkelprofil (28) angeklebt ist.
4. Wandkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Blendplatte (26) ein Dämmelement (30) aufweist, auf dessen einer Seite das Winkelprofil angeklebt ist, während auf der anderen Seite des Dämmelements (30) eine Verstärkungsplatte (32) angebracht ist, die eine Putzträgerfläche ausbildet.
5. Wandkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Seitenwand (40) des Außenprofils (14) eine von außen an dem Stahlblechgehäuse (12) befestigte Platte (44) aus wärmedämmendem Material vorgesehen ist.
6. Wandkasten nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Platte (44) aus wärmedämmendem Material am Stahlblechgehäuse (12) eine Profilleiste (100) aus Kunststoff vorgesehen ist, die zwei senkrecht zueinander stehende Schenkel (102, 104) aufweist, von denen der eine Schenkel (102) an einer Seitenwand (40) des Außenprofils (14) mittels eines Klebstoffs befestigt ist, während der andere, sich über die Dicke der Platte (44) erstreckende Schenkel (104) der Profilleiste (100) bündig mit einer oberen Deckwand (38) des Außenprofils (14) des Stahlblechgehäuses (12) abschließt und auf seiner der Platte (44) zugewandten Fläche einen Steg (106) trägt, der in eine Längsnut (108) der Platte (44) eingreift.
7. Wandkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen den Hohlraum (18) im Stahlblechgehäuse (12) von unten abschließenden Revisionsdeckel (78), der ein Wärmedämmungselement (80), vorzugsweise eine Platte aus Polystyrol-Hartschaum aufweist, das ggf. auf Ober- und/oder Unterseite mit jeweils einer Verstärkungsplatte (82), vorzugsweise einer Preßspanplatte versehen ist.
8. Wandkasten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Revisionsdeckel (78) mittels zweier Lagerplatten (76) gehalten ist, die beim Einbau des Wandkastens in der Gebäudeaußenmauer in Längsrichtung des Stahlblechgehäuses (12) verschiebbar sind.
9. Wandkasten nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerplatten (76) auf den einander zugewandten Seiten mit jeweils einer Aufkantung (90) versehen sind, die in den Hohlraum (18) hinein vorsteht, wobei sich an die Aufkantung (90) ein rechtwinklig abgekanteter Fortsatz (92) anschließt, an dem der Revisionsdeckel (78) anliegt und durch geeignete Befestigungsmittel gehalten ist.
10. Wandkasten nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerplatte (76) an einem ihrer Längsenden mit einer Aufkantung (94) versehen ist, die in eine Längsnut (96) einer tunnelförmigen Auskleidung (34) eingreift, welche den Hohlraum (18) im Stahlblechgehäuse (12) auskleidet.
11. Wandkasten nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerplatten (76) auf den voneinander abgewandten Seiten zwischen dem Stahlblechgehäuse (12) bzw. dessen tunnelförmiger Auskleidung (34) und der Gebäudeaußenmauer einklemmbar sind.
12. Wandkasten nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerplatte (76) aus Stahlblech oder Kunststoff besteht.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP2108777A2 (de) 2008-04-08 2009-10-14 BUBENDORFF Société Anonyme Rollladenkasten
EP3521543A1 (de) * 2018-02-06 2019-08-07 Beclever Sp. z o.o Kasten für ein externes bündig montiertes rollo
GB2605475A (en) * 2020-11-04 2022-10-05 Keystone Lintels Ltd An elongate support structure

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