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DE20019518U1 - Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten und dessen Teile sowie Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen - Google Patents

Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten und dessen Teile sowie Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen

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DE20019518U1
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DE
Germany
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DE20019518U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C27/00Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas
    • A47C27/08Fluid mattresses
    • A47C27/085Fluid mattresses of liquid type, e.g. filled with water or gel

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Dispersion Chemistry (AREA)
  • Mattresses And Other Support Structures For Chairs And Beds (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, und dessen Teile sowie einen Bettrahmen, insbesondere einen Wasserbettrahmen.
Solche Bauelemente und Bauelementsysteme insbesondere für Wasserbetten sind in unterschiedlichster Form bekannt, z.B. aus der DE 195 42 135 A1, in welcher verschiedene Bauelemente zur Herstellung einer Rahmenkonstruktion für Wasserbetten gezeigt werden. Insbesondere zeigt diese Druckschrift massive untere Rahmenprofile zum Erstellen eines äußeren Bettrahmens, mittels welchem obere Rahmenprofile in Form elastischer Schaumstoffprofile eingefaßt werden, die eine bequeme Sitzkante bilden und die bis zu einer Bodenplatte reichen, die eine Auflagefläche für eine Wasserbettmatratze bildet und die von gewichtsverteilenden Stützelementen, allgemein als Gewichtsverteiler bezeichnet, getragen wird.
Dabei sollen die in der DE 195 42 135 A1 gezeigten Profile derart ausgebildet sein, daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand des Bettrahmens einschließlich Matratze die Schaumstoffprofile von den unteren Rahmenprofilen sicher gehalten werden, ohne daß Befestigungsmittel zwischen den unteren Rahmenprofilen und den Schaumstoffprofilen vorgesehen werden müssen. Dies wird durch eine spezielle Form der unteren Rahmenprofile und der Schaumstoffprofile erreicht, die eine formschlüssige Verbindung der Profile ermöglicht.
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Daneben sind Wasserbettumrandungen aus Schaumstoffrahmenprofilen (sog. Softside-Rahmen) bekannt, die in der Mitte horizontal geteilt sein können (sog. Split-Softside-Rahmen), um die Verwendung von Bettlaken in Standardgrößen auch bei Wasserbetten zu ermöglichen. Der untere Teil der Schaumstoffprofile kann mit Stoff, Leder, Lederimitat o.dgl. ummantelt werden, um eine Bettverkleidung nach Art eines festen Bettgestells zu simulieren.
Die bekannten Bauelementsysteme weisen in der Praxis eine Reihe von Problemen auf. Ein im Zuge der steigenden Rohölpreise besonders gravierendes Problem ist, daß bei allen bekannten Softside- und Split-Softside-Rahmen relativ viel Schaumstoff verwendet werden muß, um den gewünschten Polsterungseffekt zu erzielen, was nicht unwesentlich zu den Kosten eines Wasserbettrahmens beiträgt.
Ein weiteres großes Problem bei den bekannten Bauelementsystemen für Bettrahmen ist, daß die einmal gewählten farblichen Gestaltungen der sichtbaren Rahmenteile gar nicht oder nur mit großem Aufwand geändert werden können, so daß die Bettrahmen bei einem Wandel des Einrichtungsgeschmacks oder z.B. bei Umzug in eine Wohnung mit anderen Bodenbelägen nicht ohne weiteres farblich angepaßt werden können. Gleichzeitig müssen bei den bekannten Bauelementsystemen entweder händlerseitig eine große Vielzahl farblich unterschiedlicher Rahmenelemente vorgehalten werden, wenn dem Kunden keine unter Umständen langen Lieferzeiten zugemutet werden sollen, was für den Händler einen Liquiditätsverlust und erhöhte Kosten für die Lagerhaltung bedeutet, oder der Kunde muß in Kauf nehmen, daß sein Rahmen erst im Werk bestellt werden muß, was bekanntlich oft mit Lieferzeiten von mehreren Wochen oder Monaten
verbunden ist.
Ein weiteres Problem ist die seitliche Sichtabdeckung von insbesondere bei Wasserbetten notwendigen, die Matratzen tragenden Bodenplatten, die z.B. bei dem in der oben genannten deutschen Offenlegungsschrift beschriebenen Bauelementsystem bis zur Außenseite der Bettumrandung reichen und eine unschöne Sichtkante bilden.
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Bei Wasserbettrahmen besteht ferner das Problem, die notwendige Stützkonstruktion zu verkleiden. Die Stützkonstruktion besteht bislang aus einer Anzahl von Gewichtsverteilern in Form jeweils zweier x-förmig ineinandergesteckter kurzer Platten. Sie ist notwendig, um die Bodenplatte abstützen, die die im befüllten Zustand mehrere hundert Kilo schwere Matratze trägt.
Damit die Platten x-förmig ineinandergesteckt werden können, müssen sie mit entsprechenden zueinander komplementären Ausnehmungen versehen sein, die üblicherweise etwa in der Mitte einer Längsseite eingebracht werden. Da das Einbringen dieser Ausnehmungen ein gewisses handwerkliches Geschick erfordert, wird die Ausnehmung werksseitig eingebracht, und die Platten werden zusammen mit den weiteren Teilen eines Bettrahmens verschickt, obwohl es sich bei den Platten in der Regel um handelsübliche, in jedem Baumarkt erhältlich Span- oder Tischlerplatten handelt. Die Kanten solcher Platten neigen jedoch beim Transport zum Ausbrechen, und die Transportkosten bewegen sich nicht selten in der Größenordnung des Materialwertes der Platten.
Zur Verkleidung der Stützkonstruktion dient ein unterer Rahmen, der hinter den die Matratze seitlich einfassenden Rahmen zurückspringt. Dieser untere Rahmen wird üblicherweise aus von im Eckbereich mittels Schraubenverbindungen mit Winkeln oder ähnlichen Zusatzelementen miteinander verbundenen farbigen Spanplatten o.dgl. gebildet, die meist stumpf gefugt oder auf Gehrung geschnitten werden. Das Montieren des unteren, keinen aktiven Belastungen ausgesetzten und lediglich eine Verblendung darstellenden Rahmens ist mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand
25 verbunden.
Bei Wasserbetten besteht auch das Problem, eine zwischen der wasserdichten und damit nicht-atmungsaktiven Matratze und einem Bettlaken vorgesehene Bettauflage sicher in Position zu halten. Dazu sind bislang sogenannte Borders bekannt, die als rund um die Bettaußenseite laufender Textilstreifen bei Softside-Rahmen die Schaumstoffrahmenprofile seitlich und nach unten umgreifen und an denen zur Bettoberseite hin ein Reißverschluß vorgesehen ist, mittels welchem die Bettauflage an der Border befestigt werden kann. Border und Bettauflage werden üblicherweise
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aus demselben, häufig gesteppten und an eine dünne Decke erinnernden Material gefertigt. Die sichere Halterung der Border ist jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet. Da sie von einem bestimmungsgemäß aufgezogenen Bettlaken seitlich abgedeckt wird, besteht ihre Funktion tatsächlich nur im Halten der Bettauflage.
Als Bodenplatten werden bislang üblicherweise einfache Preßspanplatten verwendet, die auf eine Stützkonstruktion aus einer Anzahl von Gewichtsverteilern (meist in Form jeweils zweier x-förmig ineinandergesteckter kurzer Bretter) gelegt und mit dem äußeren Bettrahmen verschraubt werden. Sowohl die Bodenplatten als auch die Gewichtsverteiler sind verhältnismäßig schwer und neigen dazu, bei unvorsichtigem Transport oder Zuschnitt im Randbereich auszubrechen, was zwar die Funktion im Regelfall nicht beeinträchtigt, jedoch vom Käufer als mangelnde Qualität angesehen wird.
Insbesondere wenn nicht die aufgrund der Produktion in geringeren Stückzahlen teureren Bettlaken in Spezialgrößen, sondern Bettlaken in Standardgrößen bei Wasserbetten verwendet werden sollen, besteht das Problem der sicheren und einfachen Befestigung des Lakens. Bekannte Split-Softside-Rahmen erlauben zwar die Verwendung solcher Laken, jedoch springt der im Schaumstoffrahmenprofil vorgesehene Schlitz bei Belastungen des Profils wie z.B. beim Aufstehen aus dem Bett auf, so daß das Laken leicht herausrutschen kann.
Bei Wasserbetten ist in aller Regel zwischen Matratze und Bettlaken eine atmungsaktive Auflage vorgesehen, die die Matratze oben und seitlich abdeckt, wobei der Seitenrand der Auflage üblicherweise als Border bezeichnet wird und ein gesondertes Element bilden kann, wenn die Auflage zweigeteilt ist. Bei zweiteiligen Auflagen werden Border und Auflagenoberteil in der Regel mittels eines umlaufenden Reißverschlusses miteinander verbunden. Sowohl bei zweiteiligen als auch bei einteiligen Auflagen besteht das Problem, die Border gegen Verrutschen in möglichst einfacher Weise zu sichern.
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Schließlich weist die bei Wasserbetten vorgesehene, im Sinne der Erfindung ein Element des Bauelementsystems bildende Sicherheitsfolie, die ein Auslaufen von Wasser bei Beschädigung der Matratze verhindern soll, verschiedene Probleme auf. So sind zum einen Sicherheitsfolien bekannt, die nicht nur den Rahmen innenseitig auskleiden, sondern die Matratze auch auf der Oberseite ein Stück weit umgreifen.
Solche Folien folgen also im bestimmungsgemäßen Aufbauzustand der Form der Matratze und hüllen diese ein, wobei zur Matratzenoberseite hin eine in der Draufsicht im wesentlichen rechteckige Öffnung zum Einführen der Matratze in die Sicherheitsfolie gebildet ist. Dabei wird der Sicherheitsfolie die notwendige Form dadurch gegeben, daß nach entsprechendem Zuschnitt die später die Seiten der Öffnung bildenden Seiten im Eckbereich miteinander verschweißt werden. Da diese Schweißnähte insbesondere beim Hinlegen auf das und Aufstehen aus dem Wasserbett stark belastet werden, neigen sie zum Einreißen.
Neben diesen die Matratze allseitig umgreifenden, hüllenartigen Sicherheitsfolien sind auch Folien bekannt, die nur in den Rahmen des Bettes eingelegt und dann nach außen umgeschlagen werden. Bei dieser Konstruktion bildet sich dann im oberen Randbereich zwischen der nach außen umgeschlagenen Sicherheitsfolie und der Matratze ein Spalt, in dem sich durch die Auflage hindurchtretender
20 Schmutz ansammelt.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Bauelementsystem und Bauelemente für Bettrahmen, insbesondere für Wasserbettrahmen anzugeben, mittels welcher die genannten Probleme gelöst werden können. .
Zur Lösung der Aufgabe wird ein Bauelementsystem vorgeschlagen, daß zumindest formstabile untere Rahmenprofile und obere Rahmenprofile, die im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine elastische Sitzkante bilden, umfaßt, wobei die unteren Rahmenprofile als Hohlkammer-Kunststoffrahmenprofile ausgebildet sind, an welchen die oberen Rahmenprofile unter Zwischenschaltung von Befestigungsmitteln derart befestigbar sind, daß der Rand eines Bettlakens zwischen die oberen und unteren Rahmenprofile gesteckt werden kann.
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Ein solchermaßen ausgebildetes Bauelementsystem besitzt gegenüber den bekannten Systemen eine ganze Reihe von Vorteilen. So sind die unteren Rahmenprofile kostengünstig herstellbar, auf Grund ihres geringen Gewichts leicht zu transportieren und zudem wesentlich unempfindlicher gegenüber Transportbeschädigungen als z.B. massive Rahmenprofile aus Holz. In den Hohlkammer-Rahmenprofilen können elektrische Anschlußkabel z.B. für die Heizung einer Wasserbettmatratze oder Nachttischlampen verlegt werden. Auch können "Geheimfächer" können in diesen Profile problemlos vorgesehen werden.
Die Zwischenschaltung von Befestigungsmitteln zwischen die unteren und die oberen Rahmenprofile, wobei es sich bei den Befestigungsmitteln z.B. um ein doppelseitiges Klebeband, einen Klettverschluß, bei dem an einem Profil das Klettband und an dem anderen Profil ein Flauschband vorgesehen sind, aber auch um ein gesondertes Halteprofil handeln kann, ermöglichen es vorteilhaft, das obere Rahmenprofil, bei dem es sich im Regelfall um ein Schaumstoffprofil handeln wird, ohne Formschuß an dem unteren Rahmenprofil zu befestigen, so daß zum einen das obere Rahmenprofil, insbesondere ein Schaumstoffrahmenprofil einfacher zugeschnitten werden kann und daß zum anderen deutlich weniger Material, insbesondere Schaumstoff benötigt wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Bauelementsystems wird das obere Rahmenprofil von einem vorzugsweise mit einem abwaschbaren Material ummantelten Schaumstoffprofil oder einer Luft- oder gasgefüllten Hülle gebildet. Ein mit vorzugsweise abwaschbar ummanteltes Schaumstoffprofil wirkt nicht nur sehr hochwertig, sondern ist auch äußerst robust und leicht zu reinigen. Zudem schützt die Ummantelung das Schaumstoffprofil vor Beschädigungen, insbesondere einem "Ausfransen" der Schnittkanten des Schaumstoffprofils. Wird die Ummantelung aus gasdichtem Material hergestellt, so kann problemlos vorgesehen werden, daß aus dem ummantelten Profil zu Transportzwecken Luft abgesaugt wird, so daß sich der Schaumstoff zusammenzieht und nur wenig Transportvolumen beansprucht. Da in den letzten Jahren die Kunststoffverarbeitung große Fortschritte gemacht hat, ist es alternativ auch möglich, auf den teuren Schaumstoff ganz zu verzichten und das obere Rahmenprofil durch eine mit Luft oder Gas befüllbare Hülle zu bilden, die
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zwar bei manchen Kunden zu Unrecht als weniger robust als ein Schaumstoffprofil gilt, die jedoch große Kostenvorteile mit sich bringt.
Zur Lösung der genannten Aufgabe wird ferner ein Rahmenprofil vorgeschlagen, das zur Aufnahme von Dekorplatten ausgebildet ist. Ein solches Rahmenprofil hat für den Kunden, aber auch für den Händler große Vorteile. So muß sich der Kunde bei einem Wechsel des Einrichtungsgeschmackes keinen neuen Bettrahmen kaufen, sondern braucht lediglich die Dekorplatten auszutauschen. Der Händler kann stets eine Anzahl von Rahmenprofilen und verschiedene Dekorplatten vorhalten, ohne dadurch seine Liquidität zu stark zu binden oder dafür einen großen Lagerraum zu benötigen. Der Kunde kann sich vor Ort die Originaldekorplatten ansehen, ein seinen Vorstellungen gewünschtes Modell auswählen und dieses sofort mitnehmen. Auch für den Hersteller ergeben sich Vorteile, da dieser die Rahmenprofile nicht mehr in unterschiedlichen Farben herstellen muß.
Die Dekorplatten können auf verschiedene Weisen an dem Rahmenprofil befestigt werden, z.B. mittels vorzugsweise rückstandsfrei wieder ablösbarer doppelseitiger Klebebänder. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind an dem Rahmenprofil Haltemittel insbesondere in Form langgestreckter Haltelippen zur austauschbaren Halterung der Dekorplatten vorgesehen. Sind die Haltemittel direkt an dem Rahmenprofil angeformt, so hat dies den Vorteil, daß keine gesonderten Bauteile wie z.B. Schrauben und Abdeckkappen etc. vorgehalten werden müssen. Langgestreckte Haltelippen haben zudem den Vorteil, daß sie die teilweise scharfen und zudem zu Beschädigungen neigenden Kanten der Dekorplatten einfassen und verdecken. Bei den Dekorplatten kann es sich z.B. um Resopalplatten, Aluminiumprofile und dergleichen handeln.
Die genannte Aufgabe wird ferner gelöst von einem Rahmenprofil, das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist und das einen im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine Bodenplatte zur Rahmenaußenseite hin zumindest partiell verdeckenden Abschnitt aufweist. Dies hat den Vorteil, daß als Bodenplatten, wie sie insbesondere bei Wasserbetten notwendig sind, einfache Tischler- oder Spanplatten verwendet werden können, ohne daß die normalerweise
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sichtbare Außenkante der Rahmenprofile in aufwendiger Weise verkleidet werden müßte. Die erfindungsgemäßen Rahmenprofile können direkt auf der Bodenplatte aufgesetzt und mit dieser z.B. verschraubt werden und verdecken dann automatisch die normalerweise sichtbare Außenkante der Bodenplatte. 5
Da bei Wasserbetten die Matratze einem auf einer verhältnismäßig kleinen Fläche verteilten Druck wie er z.B. von einer sitzenden Person ausgeübt wird stark nachgibt, ist es meist gewünscht, daß die Bettumrandung eines Wasserbetts eine elastische Sitzkante bildet. Diese wird üblicherweise mit Schaumstoffprofilen oder erfindungsgemäß auch mit luft- oder gasgefüllten Profilen gebildet. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rahmenprofils ist das Rahmenprofil zumindest im Bereich seines im bestimmungsgemäßen Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung bildenden Abschnitts elastisch ausgebildet.
Bei einer bevorzugten Auführungsform eines Rahmenprofils, insbesondere eines oberen Rahmenprofils für ein Bauelementsystem weist das Rahmenprofil Mittel zur Halterung einer Border oder einer Bettauflage auf, so daß vorteilhaft eine sichere Halterung von Border bzw. Bettauflage gewährleistet ist. Sind die Mittel zur Halterung der Bettauflage an einem oberen Rahmenprofil vorgesehen, so kann vorteilhaft auf eine Borde komplett verzichtet werden. Die Mittel zur Halterung können z.B. in Form eines in dem Rahmenprofil gebildeten Kanals vorgesehen sein, in welchen Ausziehkonterelemente z.B. in Form eines Rohres zusammen mit einer Border einführbar sind. Es können aber auch Klett- und insbesondere Reißverschlüsse vorgesehen sein.
Zur Abdeckung der Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile kann das Bauelementsystem Eckverbindungselemente umfassen, die im Bereich der Stoßkanten zweier Rahmenprofile auf oder zwischen die Profile gesetzt und dort z.B. mittels entsprechender Rastvorsprünge in Position gehalten werden können.
Zur Bildung des unteren, die Stützkonstruktion verdeckenden Rahmens, insbesondere aber auch zur Bildung der Gewichtsverteiler kann das
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Bauelementsystem Eckverbindungselemente für Spanplatten, Hohlkammerprofile u.dgl. umfassen, die jeweils zwei Aufnahmen zum Einschieben jeweils eines Endabschnitts einer Spanplatte, eines Hohlkammerprofiles u.dgl. derart aufweisen, daß die eingeschobenen Spanplatten, Hohlkammerprofile u.dgl. im rechten Winkel zueinander gehalten werden. Aus vier solchen Elementen und vier langgestreckten Profilen kann ein Rahmen oder ein Gewichtsverteiler in besonders schneller und einfacher Weise aufgebaut werden. Als Gewichtsverteiler können nun einfache, rechtwinklig zugeschnittene Spanplatten verwendet werden, wie sie in jedem Baumarkt erhält sind - das Einbringen von zueinander komplementären Aussparungen in die für die Gewichtsverteiler benötigten Platten entfällt. Der Kunde oder ein Händler bzw. eine Montagefirma können nun vor Ort und damit in besonders kostengünstigerweise entsprechende Platten erwerben.
In vorteilhafter Weiterbildung können diese Eckverbindungselemente zur Aufnahme und/oder Halterung wenigstens einer Dekorplatte ausgebildet sein, also z.B. über angeformte Haltelippen verfügen oder die Befestigung von Dekorplatten entlang der von den Eckverbindern gehaltenen Platten erlauben, so daß ein die Stützkonstruktion einfassender Rahmen optisch ansprechend gestaltet und auch an einen eventuell ebenfalls mit Dekorplatten versehenen, die Matratze einfassenden Bettrahmen angepaßt werden kann.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften und nicht beschränkenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1
einen Schnitt durch eine Seite eines mittels verschiedener Elemente des Bauelementsystems gebildeten Bettrahmens,
Fig. 2, 3, 4 Schnitte durch verschiedene Ausführungsformen erfindungsgemäß ausgestalteter äußerer Profile,
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Fig.5 eine Explosionszeichnung einer erfindungsgemäß aufgebauten Bettrahmenseite mit Rahmenprofil, Bodenplatte und Schaumstoffrahmenprofil,
Fig. 6 ein an einer Bodenplatte befestigtes äußeres Rahmenprofil mit elastischer Oberkante,
Fig. 7
eine Draufsicht auf die Endabschnitte zweier langgestreckter, Hohlkammerprofile, die mittels eines Eckverbindungselementes miteinander verbunden sind und einen z.B. die übliche, hier nicht weiter gezeigte Stützkonstruktion einfassenden unteren Rahmen bilden,
Fig. 8
ein Schaumstoffrahmenprofil nebst Bettauflage im Querschnitt, wobei Profil und Auflage mittels eines Reißverschlusses miteinander verbindbar sind,
Fig. 9 eine Schnittansicht durch ein Wasserbett mit nach außen über ein Schaumstoffrahmenprofil umgeschlagener Sicherheitsfolie und an der Sicherheitsfolie über einen Reißverschluß befestigter Sicherheitsfolienabdeckung,
Fig. eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäß hergestellte hüllenartige Sicherheitsfolie und
Fig. 11 und 12 ein erfindungsgemäßes Eckverbindungselement zum
Abdecken der Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile z.B. gemäß Fig. 5 in Seitenansicht (Fig. 11) und in Draufsicht (Fig. 12).
Die Figuren der Zeichnung sind rein schematisch und nicht maßstäblich. Einige Abmessungen und Größenverhältnisse sind zum einfacheren Verständnis der Figuren stark übertrieben.
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In der Fig. 1 ist ein Teilschnitt durch eine Seite eines mittels verschiedener Elemente des Bauelementsystems gebildeten Wasserbettrahmens, jedoch ohne Stützkonstruktion und unteren Rahmen gezeigt, wobei an einem äußeren hohlen Rahmenprofil 10 zwei Befestigungslippen 12 und 14 zur Halterung einer austauschbaren Dekorplatte 16, die z.B. aus Aluminium oder Resopal hergestellt
sein kann, vorgesehen sind.
Die nicht gezeigte Matratze ruht auf einer Anzahl von Hohlkammerbodenplatten 18, von denen hier nur eine gezeigt ist und die jeweils über einen Aufnahmeabschnitt 20 und einen Einsteckabschnitt 22 verfügen, in welchen Rastelemente 24 bzw. 26 vorgesehen sind, so daß die Platten in besonders einfacher Weise zur Bildung einer großen Bodenplatte miteinander verbunden werden können.
Das äußere Rahmenprofil 10 wird über eine Befestigungsschraube 28 mit der Bodenplatte verschraubt. Damit die Innenseite des Rahmens, in den in der Regel eine Sicherheitsfolie eingelegt werden wird, eine möglichst glatte und "saubere" Oberfläche aufweist, ist eine Befestigungsschraubenabdeckung 30 vorgesehen, die bei diesem Ausführungsbeispiel zwischen dem äußeren Rahmenprofil 10 und einem daran über eine Rastverbindung 32 befestigten inneren Rahmenprofil 34 gehaltert ist.
In dem inneren Rahmenprofil ist ein Kanal 36 gebildet, der zur Aufnahme eines Ausziehkonterelementes z.B. in Form eines Rohres 38 dient. Zwischen innerem Rahmenprofil 34 und äußerem Rahmenprofil 10 ist ein Aufnahmespalt 40 gebildet, in den eine hier nicht gezeigte Border und ein Bettlaken einführbar sind. Die Border, die - anders als das Bettlaken - nicht oder nur sehr selten entfernt werden muß, weist einen zur Bildung einer schlaufenartigen Aufnahme für das Rohr umgenähten Abschnitt auf, der in den Kanal 36 eingeführt wird, worauf das bei diesem Ausführungsbeispiel als Ausziehkonterelement dienende Rohr 38 in den Kanal geschoben und so die Border gegen Herausziehen gesichert wird.
An dem inneren Rahmenprofil 34 ist z.B. durch Kleben ein Schaumstoffrahmenprofil 42 befestigt, so daß der fertige Rahmen eine bequeme Sitzkante aufweist. Im
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fertigen Montagezustand des Wasserbettes drückt die Matratze gegen inneres Profil 34 und Schaumstoffrahmenprofil 42 und verhindert so vorteilhaft, daß der Spalt 40 z.B. beim Hinlegen einer Person auf das Wasserbett aufspringt, so daß ein in den Spalt geschobenes Bettlaken herausrutschen kann. 5
Das äußere Rahmenprofil 10 weist zum Boden hin einen Abschnitt 44 auf, der so geformt ist, das er die Sicht auf Bodenplatte 18 zumindest aus der üblichen Perspektive, also vor dem Wasserbett stehend, verdeckt.
Im Inneren 46 des äußeren Rahmenprofil 10 können hier nicht weiter gezeigte Kabel o.dgl. verlaufen. Auch ist es durch entsprechende Ausbildung der Lippen 12 und 14 und der Dekorplatte 16 möglich, Fächer im Inneren 46 des Rahmenprofils zu bilden, wobei dann z.B. zwei übereinanderschiebbare Dekorplatten vorgesehen werden können, die wie Schiebetüren wirken und das Fach oder die Fächer
15 freigeben bzw. verschließen.
In den Figuren 2, 3, 4 sind Schnitte durch verschiedene Ausführungsformen erfindungsgemäß ausgestalteter äußerer Rahmenprofile 50, 60 und 70 gezeigt, die mittels Befestigungsschrauben 28 an den Bodenplatten 18 befestigbar sind und jeweils Befestigungslippen zur Halterung von Dekorplatten 16 aufweisen.
Die in den Figuren 2 und 3 gezeigten äußeren Rahmenprofile 50 und 60 zeichnen sich dadurch aus, daß sie aufgrund ihres im wesentlichen V- bzw. U-förmigen Querschnitts zu Transportzwecken ineinander stapelbar sind, während das Rahmenprofil 70 gemäß Figur 4 mit seinen inneren Verstrebungen 72, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige mit Bezugszeichen versehen wurden, besonders stabil ist.
Am äußeren Rahmenprofil 50 gemäß Fig. 2 ist ein inneres Rahmenprofil 34' einrastbar, das im wesentlichen dem inneren Rahmenprofil 34 gemäß Fig. 1 entspricht und an welchem wiederum ein Schaumstoffrahmenprofil 42 befestigt ist.
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An den äußeren Rahmenprofilen 60 und 70 der Figuren 3 und 4 sind anstelle von Schaumstoffrahmenprofilen obere äußere Rahmenprofile 64 bzw. 74 befestigt, wobei durch entsprechende Materialwahl auch diese Rahmenprofile so ausgebildet werden können, daß sich eine elastische Sitzkante ergibt. 5
Bei allen drei Ausführungsbeispielen gemäß der Figuren 2, 3 und 4 sind das Schaumstoffrahmenprofil 42 bzw. die oberen äußeren Profile 64 und 74 relativ zu den unteren äußeren Rahmenprofilen 50, 60 und 70 partiell derart auf die Matratze zu beweglich, daß Border und/oder Bettlaken bequem in einen nicht weiter gezeigten zwischen innerem Rahmenprofil 34' und äußerem Rahmenprofil 50 bzw. jeweils zwischen den unteren äußeren Rahmenprofilen 60 und 70 und den oberen äußeren Rahmenprofile 64 und 74 gebildeten Spalt eingeführt werden können, wobei die Matratze einer ungewollten Öffnung des Spaltes entgegenwirkt.
Fig. 5 zeigt, daß auf das innere Rahmenprofil gemäß Fig. 1 auch verzichtet werden kann, wenn die Konturen von Schaumstoffrahmenprofil 42' und unterem äußeren Rahmenprofil 10' wie gezeigt aneinander angepaßt werden und das Schaumstoffrahmenprofil 42' z.B. mittels eines hier nicht gezeigten beidseitig klebenden Bandes oder eines Klettbandes an dem Rahmenprofil 10' befestigt wird.
Das Rahmenprofil 10' weist bei diesem Ausführungsbeispiel eine rinnenartige Vertiefung 11 zur Aufnahme des Klettbandes 13, insbesondere zur Aufnahme des Haftbandes (die mit Haken versehene Hälfte eines aus zwei Bändern bestehenden Klettbandes) auf, mittels welchem z.B. eine Border an dem Rahmenprofil befestigt werden kann. Ein Abschnitt 44 des Rahmenprofils 10' ist so geformt, daß das Rahmenprofil 10' im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine Bodenplatte 18', also z.B. eine Spanplatte, derart verdeckt, daß die Bodenplatte für eine vor dem Bett stehende unsichtbar ist. An der Bodenplatte 18' wird das Rahmenprofil 10' mittels einer Befestigungsschraube 28 befestigt.
Das Schaumstoffprofil 42' ist bei diesem Ausführungsbeispiel mit einem Ummantelung 43 aus geeigneten Material, z.B. Kunstleder, versehen, wobei ein Endabschnitt 45 der Ummantelung 43 so ausgebildet ist, daß er als im
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bestimmungsgemäßen Montagezustand als Befestigungsschraubenabdeckung zur Sichtabdeckung der Befestigungsschraube 28 dienen kann. Dabei sei an dieser Stelle betont, daß anstelle eines Schaumstoffprofils auch eine im bestimmungsgemäßen Montagezustand mit Luft oder Gas befüllte Hülle verwendet werden kann, um den gewünschten "Softside-Effekt" zu erzielen.
Während bei den bislang beschriebenen Ausführungsbeispielen die elastische Oberkante stets mittels eines gesonderten Rahmenprofils zur Verfügung gestellt wurde, ist in Fig. 6 ein Beispiel eines in seiner Gesamtheit mit 80 bezeichneten äußeren Rahmenprofils 80 mit elastischer Oberkante gezeigt. Das Rahmenprofil 80 weist zwei nach Art von Hinterschneidungen gebildete Aufnahmen 82 und 84 auf, die wie die oben bereits beschriebenen Befestigungslippen wirken und entsprechende Dekorplatten halten können.
Zur Verbindung des Rahmenprofil 80 mit einer Bodenplatte 18 sind zwei Abschnitte 86 und 88 an dem Rahmenprofil 80 angeformt, die eine Aufnahme für die Bodenplatte bilden und durch die bei Bedarf eine hier nicht weiter gezeigte Befestigungsschraube geführt werden kann.
In der Figur 6 ist auch ein aus einer Anzahl von Hohlkammerprofilen 90 bestehender unter Rahmen angedeutet, der einerseits selbst die Bodenplatten 18 stützt und andererseits dazu dient, die in der Regel aus mehreren Gewichtsverteilern bestehende Stützkonstruktion zur Stützung der Bodenplatte bei Wasserbetten nach außen hin abzuschließen. Die Hohlkammerprofile sind gegenüber Holz stabiler, feuchtigkeitsunempfindlicher, leichter, billiger und lassen sich problemlos in den verschiedensten Farbe herstellen.
Die Fig. 7 zeigt, wie zwei nur teilweise gezeigte Hohlkammerprofile eines unteren Rahmens miteinander verbunden werden können, wozu ein Eckverbindungselement 92 vorgesehen ist, in dem zwei Aufnahmen für jeweils einen Endabschnitt eines Hohlkammerprofils 90 ausgebildet sind. Von der Rahmeninnenseite her können die Hohlkammerprofile in den Aufnahmen mit Befestigungsschrauben 28 fixiert werden. Dabei sei an dieser Stelle betont, daß sich das gezeigte Eckverbindungselement 92
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nicht nur zur Verbindung von Hohlkammerprofilen, sondern selbstverständlich auch zur Verbindung aller anderen Arten entsprechender plattenartiger Bauteile, insbesondere also auch zur Verbindung von Holzplatten wie Span- oder Tischlerplatten, MDF-Platten etc. eignet.
Das Eckverbindungselement 92 ist zur Halterung einer Dekorplatte 94 ausgebildet. Wie in Fig. 7 angedeutet, kann bei Bedarf auch zwischen jeweils zwei Eckverbindungselemente 92 eine die Hohlkammerprofile verkleidende Dekorplatte 96 eingesetzt werden.
Eckverbindungselemente der gezeigten Art können auch zum Aufbau der Gewichtsverteiler für die Stützkonstruktion verwendet werden, wobei dann eine Dekorplatte nicht notwendig ist und die Eckverbindungselemente auch keine entsprechende Aufnahme für eine Dekorplatte besitzen müssen. Während die Gewichtsverteiler bislang durch Zusammenstecken zweier in der Mitte mit zueinander komplementären Aussparungen versehener Platten über Kreuz gebildet werden, was den Nachteil hat, daß Aussparungen in aufwendiger Weise in die Platten gesägt werden müssen, können Gewichtsverteiler nun aus vier einfachen Brettern oder Platten gebildet werden, die im Eckbereich in 90°-Winkeln von den Eckverbindern zusammengehalten werden. Dies hat den großen Vorteil, daß entsprechende Bretter oder Platten vor Ort zum Beispiel im Baumarkt beschafft werden können und nicht vom Hersteller geliefert werden müssen.
In Fig. 8 ist ein Schaumstoffrahmenprofil 98 gezeigt, das mit einer Ummantelung 99 aus geeignetem Material versehen ist. Ein Abschnitt 100 der Ummantelung 99 ist derart ausgebildet, daß an ihm z.B. ein Klett- oder Klebeband zur Befestigung des Schaumstoffrahmenprofils an einem Rahmenprofil oder direkt an einer Bodenplatte befestigt werden kann. An der Außenseite der Ummantelung des Schaumstoffprofils ist eine Hälfte 101 eines Reißverschlusses angenäht. Die andere Reißverschlußhälfte 102 ist an einer hier nur teilweise gezeigten Bettauflage 103 angenäht, so daß Bettauflage und Rahmenprofil in besonders einfach handhabbarer Weise miteinander verbunden werden können. Selbstverständlich sind auch
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äquivalente Lösungen etwa mittels Klettband anstelle des Reißverschlusses denkbar.
Wird eine Sicherheitsfolie 110 wie in Fig. 9 gezeigt nach außen über ein Rahmenprofil, z.B. eine Schaumstoffrahmenprofil 112 umgeschlagen, so bildet sich üblicherweise zwischen Matratze 114 und Sicherheitsfolie 110 ein Spalt, in dem sich erstaunlich schnell Schmutz ansammelt, der durch eine hier nicht gezeigte Matratzenabdeckung hindurchtritt. Erfindungsgemäß wird daher eine Folienabdeckung 116 vorgeschlagen, die besonders vorteilhaft aus PU hergestellt sein kann, während sich für die Sicherheitsfolie 110 selbst PVC besonders eignet.
Sicherheitsfolie und Sicherheitsfoiienabdeckung können in einfacher Weise mittels eines umlaufenden Reißverschlusses 118 aneinander befestigt werden, dessen Hälften an der Sicherheitsfolie und der Sicherheitsfoiienabdeckung angeschweißt werden.
In der Fig. 10 ist eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäß hergestellte hüllenartige Sicherheitsfolie 120 gezeigt, die über die für solche hüllenartigen Sicherheitsfolien typische im wesentlichen rechteckige Matratzenaufnahmeöffnung 122 verfügt, die jedoch im die Öffnung umrandenden Bereich 124 keinerlei Schweißnähte aufweist, da die Öffnung nicht - wie üblich - durch Verschweißen bestimmter Seitenabschnitte einer Folie, sondern durch Hineinschneiden in einen schweißnahtlosen Bereich der Folie gebildet wurde. Die Schweißnähte selbst befinden sich vorteilhaft im Bodenbereich der Sicherheitsfolie, auf dem das Gewicht der Wasserbettmatratze lastet, so daß die Nähte keinerlei Belastungen durch Verschiebungen ausgesetzt sind. Im schweißnahtlosen Randbereich 124 verteilen sich die Zugkräfte beim Bewegen der Matratze sehr gleichmäßig, so daß die Sicherheitsfolie 120 auch bei langem Gebrauch nicht einreißt.
In den Fig. 11 und 12 ist ein erfindungsgemäßes, in seiner Gesamtheit mit 140 bezeichnetes Eckverbindungselement zum Abdecken der Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile wie dem in Fig. 5 gezeigten Rahmenprofil dargestellt, und zwar einmal in Seitenansicht (Fig. 11) und in einmal in Draufsicht (Fig. 12).
Patentanwaltskanzlei Kreutzer, Essen
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Das Eckverbindungselement 140 besteht aus einem zwischen zwei auf Gehrung geschnittene Rahmenprofile eingreifen Abschnitt 142 und einem die Endabschnitte der Rahmenprofile nach außen und teilweise auch nach oben abdeckenden Abschnitt 144. Auf der Oberseite des Abschnitts 144 ist eine Vertiefung 146 vorgesehen, die die rinnenartige Vertiefung 11 der Rahmenprofile 10' gemäß Fig. 5 fortsetzt und zur Aufnahme eines Klett- oder Klebebandes dient. Am Ende des zwischen die Rahmenprofile greifenden Abschnitts 142 sind zwei Rastvorsprünge 148 vorgesehen, die im bestimmungsgemäßen Montagezustand für den sicheren Halt des Eckverbindungselementes 140 auf den Rahmenprofilen sorgen.

Claims (51)

1. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, umfassend wenigstens ein äußeres Rahmenprofil (10; 50; 60; 80), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenprofil als Hohlkammer-Kunststoffrahmenprofil ausgebildet ist.
2. Bauelementsystem für Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen umfassend formstabile untere Rahmenprofile (10; 50; 60; 70; 80) und obere Rahmenprofile (42; 64; 74), die im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine elastische Sitzkante bilden, dadurch gekennzeichnet,
- daß die unteren Rahmenprofile als Hohlkammer-Kunststoffrahmenprofile ausgebildet sind, an welchen die oberen Rahmenprofile
- unter Zwischenschaltung von Befestigungsmitteln (15, 34) derart befestigbar sind,
- daß der Rand eines Bettlakens zwischen die oberen und unteren Rahmenprofile gesteckt werden kann.
3. Bauelementsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Rahmenprofil ein vorzugsweise mit einem abwaschbaren Material ummanteltes Schaumstoffprofil (42) oder eine luft- oder gasgefüllte Hülle ist.
4. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, umfassend wenigstens ein äußeres Rahmenprofil (10; 50; 60; 80), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenprofil zur Aufnahme von Dekorplatten (16) ausgebildet ist.
5. Bauelementsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rahmenprofil (10; 80) Haltelippen (12, 14; 82, 84) zur austauschbaren Halterung von Dekorplatten (16) angeformt sind.
6. Bauelementsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Eckverbindungselemente (140) vorgesehen sind, mittels die Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile (10) abdeckbar ist.
7. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein äußeres Rahmenprofil (10), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem äußeren Rahmenprofil (10) ein inneres Rahmenprofil (34) zur Halterung eines Schaumstoffrahmenprofils (42) befestigbar ist.
8. Bauelementsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß äußeres Rahmenprofil (10) und inneres Rahmenprofil (34) derart geformt sind, daß sie über eine Rastverbindung (32) miteinander verbindbar sind.
9. Bauelementsystem nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß äußeres Rahmenprofil (10) und inneres Rahmenprofil (34) derart geformt sind, daß nach Befestigung des inneren Rahmenprofils an dem äußeren Rahmenprofil zur Bettrahmenaußenseite hin ein Spalt (40) zur Aufnahme eines Bettlakens gebildet wird.
10. Bauelementsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß äußeres Rahmenprofil (10) und inneres Rahmenprofil (34) derart geformt sind, daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine von dem gebildeten Rahmen eingefaßte Wasserbettmatratze eine den Spalt (40) zudrückende Wirkung ausübt.
11. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit einem unteren äußeren Rahmenprofil (50; 60; 70), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem unteren äußeren Rahmenprofil ein oberes äußeres Rahmenprofil (64; 74) oder ein Schaumstoffrahmenprofil (42) befestigbar ist.
12. Bauelementsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das obere äußere Rahmenprofil (64; 74) zumindest im Bereich seines im bestimmungsgemäßen Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung bildenden Abschnitts elastisch ausgebildet ist.
13. Bauelementsystem nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das obere äußere Rahmenprofil von einer im bestimmungsgemäßen Montagezustand mit Luft gefüllten Hülle gebildet wird.
14. Bauelementsystem nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das obere äußere Rahmenprofil (64; 74) und das untere äußere Rahmenprofil (60; 70) derart geformt sind, daß nach Befestigung des oberen an dem unteren Rahmenprofil zur Bettrahmenaußenseite hin ein Spalt zur Aufnahme eines Bettlakens gebildet ist.
15. Bauelementsystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß oberes äußeres Rahmenprofil (64; 74) und unteres äußeres Rahmenprofil (60; 70) derart geformt sind, daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine von dem gebildeten Rahmen eingefaßte Wasserbettmatratze eine den Spalt zudrückende Wirkung ausübt.
16. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein äußeres Rahmenprofil (80), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß äußere Rahmenprofil zumindest im Bereich seines im bestimmungsgemäßen Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung bildenden Abschnitts elastisch ausgebildet ist.
17. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein äußeres Rahmenprofil (10; 50; 60; 70; 80), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil hohl ausgebildet und derart gestaltet ist, daß elektrische Kabel u. dgl. durch das Profil laufen können und/oder von außen zugängliche Fächer in dem Profil eingebracht sind.
18. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein äußeres Rahmenprofil (10; 50; 60; 70), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil einen im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine Bodenplatte verdeckenden Abschnitt (44) aufweist.
19. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein Rahmenprofil (34; 98), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Profil Befestigungsmittel (38; 101) zur vorzugsweise lösbaren Halterung der Border einer Matratzenauflage vorgesehen sind.
20. Bauelementsystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel einen im Profil (34) gebildeten Kanal (36) umfassen, in den eine an der Border vorgesehene Schlaufe o. dgl. und in die Schlaufe o. dgl. einsteckbare Ausziehkonterelemente wie Stangen, Rohre (38), Kugeln o. dgl. seitlich derart einführbar sind, daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand ein Ausziehen der Border aus dem Kanal verhindert ist.
21. Bauelementsystem nach Anspruch 19, wobei das Rahmenprofil ein Schaumstoffrahmenprofil (98) ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel eine umlaufende Hälfte eines Reißverschlusses (101) umfassen, mittels welchem eine die dazu komplementäre andere Reißverschlußhälfte (102) aufweisende Matratzenauflage (103) an dem Rahmenprofil befestigbar ist.
22. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein Rahmenprofil (10), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, wobei das Profil mittels einer Befestigungsschraube (28) mit einer Bodenplatte (18) verschraubt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein an dem Profil angeformtes oder befestigbares Abdeckstück (30) zur Abdeckung der Befestigungsschraube vorgesehen ist.
23. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, umfassend Hohlkammerprofilplatten (18) aus Kunststoff mit jeweils einem vorzugsweise mit Rastelementen versehenen Aufnahmeabschnitt (20) und einem dazu zumindest partiell komplementären Einsteckabschnitt (22), mittels welcher zwei Platten aneinander befestigbar sind.
24. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, dadurch gekennzeichnet, daß Eckverbindungselemente (92) für Rahmenprofile, insbesondere für Hohlkammerprofile vorgesehen sind.
25. Bauelementsystem nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Eckverbindungselement (92) eine Dekorplatte (94) vorzugsweise austauschbar befestigbar ist.
26. Bauelementsystem für Wasserbetten umfassend eine Sicherheitsfolie (110) für Wasserbettmatratzen, dadurch gekennzeichnet, daß an der Sicherheitsfolie Verbindungsmittel insbesondere in Form eines umlaufenden Reißverschlusses (118) oder eines Klettbandes vorgesehen sind, mittels welcher eine Sicherheitsfolienabdeckung (116) an der Sicherheitsfolie zur Bildung einer geschlossenen Hülle für eine Matratze (114) befestigbar ist.
27. Bauelementsystem nach Anspruch 26 umfassend eine Sicherheitsfolienabdeckung zur Verwendung mit einer Sicherheitsfolie, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolienabdeckung aus Polyurethan, Polyvinylchlorid, Polyethylen, dicht gewebtem Nylongewebe oder einem vergleichbaren Material hergestellt ist.
28. Bauelementsystem für Wasserbetten umfassend eine hüllenartige Sicherheitsfolie (120) für Wasserbettmatratzen mit einer Öffnung zum Einführen einer Matratze, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie im Randbereich (124) der Öffnung frei von Schweißnähten ist.
29. Bauelementsystem nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (120) durch Verschweißen eines geeigneten Sicherheitsfolienmaterials zu einer geschlossene Hülle und anschließendem Schneiden einer Aufnahmeöffnung für eine Wasserbettmatratze in die Hülle in einem schweißnahtfreien Bereich der Hülle hergestellt ist.
30. Rahmenprofil (10; 50; 60; 80), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenprofil als Hohlkammer-Kunststoffrahmenprofil ausgebildet ist.
31. Rahmenprofil (10; 50; 60; 80), das mit anderen Rahmenprofilen zu Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenprofil zur Aufnahme von Dekorplatten (16) ausgebildet ist.
32. Rahmenprofil nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rahmenprofil (10; 80) Haltemittel, insbesondere in Form langgestreckter Haltelippen (12, 14; 82, 84) zur austauschbaren Halterung von Dekorplatten (16) vorgesehen sind.
33. Rahmenprofil (10; 50; 60; 70; 80) insbesondere nach einem der Ansprüche 30 bis 32 insbesondere für ein Bauelementsystem nach Anspruch 1 oder 2, das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenprofil einen im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine Bodenplatte (18) zur Rahmenaußenseite hin zumindest partiell verdeckenden Abschnitt (44) aufweist.
34. Eckverbindungselement (140), dadurch gekennzeichnet, daß es zur Abdeckung der Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile (10) nach einem der Ansprüche 30 bis 33 ausgebildet ist.
35. Äußeres Rahmenprofil (10) für Betten, insbesondere für Wasserbetten, das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem äußeren Rahmenprofil (10) ein inneres Rahmenprofil (34) zur Halterung eines Schaumstoffrahmenprofils (42) befestigbar ist.
36. Inneres Rahmenprofil (34) zur Befestigung an einem äußeren Rahmenprofil nach Anspruch 35.
37. Rahmenprofil (50; 60; 70), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rahmenprofil ein weiteres Rahmenprofil (64; 74) oder ein Schaumstoffrahmenprofil (42) befestigbar ist.
38. Rahmenprofil (64; 74) zur Befestigung an einem Rahmenprofil nach Anspruch 37.
39. Rahmenprofil (64; 74) nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß es zumindest im Bereich seines im bestimmungsgemäßen Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung bildenden Abschnitts elastisch ausgebildet ist.
40. Rahmenprofil nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, daß es von einer im bestimmungsgemäßen Montagezustand mit Luft gefüllten Hülle gebildet wird.
41. Rahmenprofil (80), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß es zumindest im Bereich seines im bestimmungsgemäßen Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung bildenden Abschnitts elastisch ausgebildet ist.
42. Rahmenprofil (34; 98), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Profil Befestigungsmittel (38; 101) zur vorzugsweise lösbaren Halterung der Border einer Matratzenauflage vorgesehen sind.
43. Eckverbindungselement (92) insbesondere für ein Bauelementsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, für Spanplatten, Hohlkammerprofile u. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß zwei Aufnahmen zum Einschieben jeweils eines Endabschnitts einer Spanplatte, eines Hohlkammerprofiles u. dgl. derart vorgesehen sind, daß die eingeschobenen Spanplatten, Hohlkammerprofile u. dgl. im rechten Winkel zueinander gehalten werden.
44. Eckverbindungselement (92) nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß es zur Aufnahme einer Dekorplatte (94) ausgebildet ist.
45. Eckverbindungselement (140) insbesondere für ein Bauelementsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es zur Abdeckung der Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile (10; 50; 60; 70) ausgebildet ist.
46. Dekorplatte (16) für ein Bauelementsystem, ein Rahmenprofil und/oder ein Eckverbindungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche.
47. Sicherheitsfolie (110) für Wasserbettmatratzen, dadurch gekennzeichnet, daß an der Sicherheitsfolie Verbindungsmittel insbesondere in Form eines umlaufenden Reißverschlusses (118) oder eines Klettbandes vorgesehen sind, mittels welcher eine Sicherheitsfolienabdeckung (116) an der Sicherheitsfolie zur Bildung einer geschlossenen Hülle für eine Matratze (114) befestigbar ist.
48. Sicherheitsfolienabdeckung (116) zur Verwendung mit einer Sicherheitsfolie nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolienabdeckung aus Polyurethan, Polyvinylchlorid, Polyethylen, dicht gewebtem Nylongewebe oder einem vergleichbaren Material hergestellt ist.
49. Hüllenartige Sicherheitsfolie (120) für Wasserbettmatratzen mit einer Öffnung zum Einführen einer Matratze, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie im Randbereich (124) der Öffnung frei von Schweißnähten ist.
50. Hüllenartige Sicherheitsfolie (120) nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (120) durch Verschweißen eines geeigneten Sicherheitsfolienmaterials zu einer geschlossene Hülle und anschließendem Schneiden einer Aufnahmeöffnung für eine Wasserbettmatratze in die Hülle in einem schweißnahtfreien Bereich der Hülle hergestellt ist.
51. Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen, dadurch gekennzeichnet, daß er unter Verwendung eines Bauelementsystems nach einem der Ansprüche 1 bis 29 und/oder einem der Bauteile nach einem der Ansprüche 30 bis 50 aufgebaut ist.
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