DE10053801A1 - Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, und dessen Teile sowie Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen - Google Patents
Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, und dessen Teile sowie Bettrahmen, insbesondere WasserbettrahmenInfo
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Abstract
Bei den bekannten Bauelementsystemen für Bettrahmen besteht unter anderem das Problem, daß zur Erzielung des sogenannten Soft-Side-Effektes relativ viel Schaumstoff verwandt werden muß und daß die Bettrahmen nicht ohne weiteres farblich verändert werden können. DOLLAR A Es wird ein Bauelementsystem vorgeschlagen, das formstabile untere Rahmenprofile (10') und obere Rahmenprofile (42') umfaßt, die im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine elastische Sitzkante bilden, wobei die unteren Rahmenprofile als Hohlkammer-Kunststoffrahmenprofile ausgebildet sind, an welche die oberen Rahmenprofile unter Zwischenschaltung von Befestigungsmitteln derart befestigbar sind, daß der Rand eines Bettlakens zwischen die oberen und unteren Rahmenprofile gesteckt werden kann. DOLLAR A Ein für ein solches Bauelementsystem geeignetes unteres Rahmenprofil (10') ist zur Aufnahme von Dekorplatten (16) ausgebildet.
Description
Die Erfindung betrifft ein Bauelementsystem für Betten, insbesondere für
Wasserbetten, und dessen Teile sowie einen Bettrahmen, insbesondere einen
Wasserbettrahmen.
Solche Bauelemente und Bauelementsysteme insbesondere für Wasserbetten sind
in unterschiedlichster Form bekannt, z. B. aus der DE 195 42 135 A1, in welcher
verschiedene Bauelemente zur Herstellung einer Rahmenkonstruktion für
Wasserbetten gezeigt werden. Inbesondere zeigt diese Druckschrift massive untere
Rahmenprofile zum Erstellen eines äußeren Bettrahmens, mittels welchem obere
Rahmenprofile in Form elastischer Schaumstoffprofile eingefaßt werden, die eine
bequeme Sitzkante bilden und die bis zu einer Bodenplatte reichen, die eine
Auflagefläche für eine Wasserbettmatratze bildet und die von gewichtsverteilenden
Stützelementen, allgemein als Gewichtsverteiler bezeichnet, getragen wird.
Dabei sollen die in der DE 195 42 135 A1 gezeigten Profile derart ausgebildet sein,
daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand des Bettrahmens einschließlich
Matratze die Schaumstoffprofile von den unteren Rahmenprofilen sicher gehalten
werden, ohne daß Befestigungsmittel zwischen den unteren Rahmenprofilen und
den Schaumstoffprofilen vorgesehen werden müssen. Dies wird durch eine
spezielle Form der unteren Rahmenprofile und der Schaumstoffprofile erreicht, die
eine formschlüssige Verbindung der Profile ermöglicht.
Daneben sind Wasserbettumrandungen aus Schaumstoffrahmenprofilen (sog.
Softside-Rahmen) bekannt, die in der Mitte horizontal geteilt sein können (sog.
Split-Softside-Rahmen), um die Verwendung von Bettlaken in Standardgrößen auch
bei Wasserbetten zu ermöglichen. Der untere Teil der Schaumstoffprofile kann mit
Stoff, Leder, Lederimitat o. dgl. ummantelt werden, um eine Bettverkleidung nach Art
eines festen Bettgestells zu simulieren.
Die bekannten Bauelementsysteme weisen in der Praxis eine Reihe von Problemen
auf. Ein im Zuge der steigenden Rohölpreise besonders gravierendes Problem ist,
daß bei allen bekannten Softside- und Split-Softside-Rahmen relativ viel
Schaumstoff verwendet werden muß, um den gewünschten Polsterungseffekt zu
erzielen, was nicht unwesentlich zu den Kosten eines Wasserbettrahmens beiträgt.
Ein weiteres großes Problem bei den bekannten Bauelementsystemen für
Bettrahmen ist, daß die einmal gewählten farblichen Gestaltungen der sichtbaren
Rahmenteile gar nicht oder nur mit großem Aufwand geändert werden können, so
daß die Bettrahmen bei einem Wandel des Einrichtungsgeschmacks oder z. B. bei
Umzug in eine Wohnung mit anderen Bodenbelägen nicht ohne weiteres farblich
angepaßt werden können. Gleichzeitig müssen bei den bekannten
Bauelementsystemen entweder händlerseitig eine große Vielzahl farblich
unterschiedlicher Rahmenelemente vorgehalten werden, wenn dem Kunden keine
unter Umständen langen Lieferzeiten zugemutet werden sollen, was für den Händler
einen Liquiditätsverlust und erhöhte Kosten für die Lagerhaltung bedeutet, oder der
Kunde muß in Kauf nehmen, daß sein Rahmen erst im Werk bestellt werden muß,
was bekanntlich oft mit Lieferzeiten von mehreren Wochen oder Monaten
verbunden ist.
Ein weiteres Problem ist die seitliche Sichtabdeckung von insbesondere bei
Wasserbetten notwendigen, die Matratzen tragenden Bodenplatten, die z. B. bei
dem in der oben genannten deutschen Offenlegungsschrift beschriebenen
Bauelementsystem bis zur Außenseite der Bettumrandung reichen und eine
unschöne Sichtkante bilden.
Bei Wasserbettrahmen besteht ferner das Problem, die notwendige
Stützkonstruktion zu verkleiden. Die Stützkonstruktion besteht bislang aus einer
Anzahl von Gewichtsverteilern in Form jeweils zweier x-förmig ineinandergesteckter
kurzer Platten. Sie ist notwendig, um die Bodenplatte abstützen, die die im befüllten
Zustand mehrere hundert Kilo schweren Matratzen trägt.
Damit die Platten x-förmig ineinandergesteckt werden können, müssen sie mit
entsprechenden zueinander komplementären Ausnehmungen versehen sein, die
üblicherweise etwa in der Mitte einer Längsseite eingebracht werden. Da das
Einbringen dieser Ausnehmungen ein gewisses handwerkliches Geschick erfodert,
wird die Ausnehmung werksseitig eingebracht, und die Platten werden zusammen
mit den weiteren Teilen eines Bettrahmens verschickt, obwohl es sich bei den
Platten in der Regel um handelsübliche, in jedem Baumarkt erhältlich Span- oder
Tischlerplatten handelt. Die Kanten solcher Platten neigen jedoch beim Tranport
zum Ausbrechen, und die Transportkosten bewegen sich nicht selten in der
Größenordnung des Materialwertes der Platten.
Zur Verkleidung der Stützkonstruktion dient ein unterer Rahmen, der hinter den die
Matratze seitlich einfassenden Rahmen zurückspringt. Dieser untere Rahmen wird
üblicherweise aus von im Eckbereich mittels Schraubenverbindungen mit Winkeln
oder ähnlichen Zusatzelementen miteinander verbundenen farbigen Spanplatten
o. dgl. gebildet, die meist stumpf gefugt oder auf Gehrung geschnitten werden. Das
Montieren des unteren, keinen aktiven Belastungen ausgesetzten und lediglich eine
Verblendung darstellenden Rahmens ist mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand
verbunden.
Bei Wasserbetten besteht auch das Problem, eine zwischen der wasserdichten und
damit nicht-atmungsaktiven Matratze und einem Bettlaken vorgesehene Bettauflage
sicher in Position zu halten. Dazu sind bislang sogenannte Borders bekannt, die als
rund um die Bettaußenseite laufender Textilstreifen bei Softside-Rahmen die
Schaumstoffrahmenprofile seitlich und nach unten umgreifen und an denen zur
Bettoberseite hin ein Reißverschluß vorgesehen ist, mittels welchem die Bettauflage
an der Border befestigt werden kann. Border und Bettauflage werden üblicherweise
aus demselben, häufig gesteppten und an eine dünne Decke erinnernden Material
gefertigt. Die sichere Halterung der Border ist jedoch nicht in jedem Fall
gewährleistet. Da sie von einem bestimmungsgemäß aufgezogenen Bettlaken
seitlich abgedeckt wird, besteht ihre Funktion tatsächlich nur im Halten der
Bettauflage.
Als Bodenplatten werden bislang üblicherweise einfache Preßspanplatten
verwendet, die auf eine Stützkonstruktion aus einer Anzahl von Gewichtsverteilern
(meist in Form jeweils zweier x-förmig ineinandergesteckter kurzer Bretter) gelegt
und mit dem äußeren Bettrahmen verschraubt werden. Sowohl die Bodenplatten als
auch die Gewichtsverteiler sind verhältnismäßig schwer und neigen dazu, bei
unvorsichtigem Transport oder Zuschnitt im Randbereich auszubrechen, was zwar
die Funktion im Regelfall nicht beeinträchtigt, jedoch vom Käufer als mangelnde
Qualität angesehen wird.
Die Stützkonstruktion wird in der Regel von einem unteren Rahmen umschlossen,
der hinter den die Matratze seitlich einfassenden Rahmen zurückspringt, so daß ihn
eine vor dem Bett stehende Person nicht wahrnimmt. Der untere Rahmen wird
üblicherweise aus vier im Eckbereich über Gehrungsschnitte und
Schraubenverbindungen mit Winkeln oder ähnlichen Zusatzelementen miteinander
verbundenen Brettern gebildet. Auch diese Bretter sind verhältnismäßig schwer
und, wenn zumindest ihre im bestimmungsgemäßen Montagezustand äußere Seite
optisch ansprechend gestaltet werden soll, teuer.
Insbesondere wenn nicht die aufgrund der Produktion in geringeren Stückzahlen
teureren Bettlaken in Spezialgrößen, sondern Bettlaken in Standardgrößen bei
Wasserbetten verwendet werden sollen, besteht das Problem der sicheren und
einfachen Befestigung des Lakens. Bekannte Split-Softside-Rahmen erlauben zwar
die Verwendung solcher Laken, jedoch springt der im Schaumstoffrahmenprofil
vorgesehene Schlitz bei Belastungen des Profils wie z. B. beim Aufstehen aus dem
Bett auf, so daß das Laken leicht herausrutschen kann.
Bei Wasserbetten ist in aller Regel zwischen Matratze und Bettlaken eine
atmungsaktive Auflage vorgesehen, die die Matratze oben und seitlich abdeckt,
wobei der Seitenrand der Auflage üblicherweise als Border bezeichnet wird und ein
gesondertes Element bilden kann, wenn die Auflage zweigeteilt ist. Bei zweiteiligen
Auflagen werden Border und Auflagenoberteil in der Regel mittels eines
umlaufenden Reißverschlusses miteinander verbunden. Sowohl bei zweiteiligen als
auch bei einteiligen Auflagen besteht das Problem, die Border gegen Verrutschen in
möglichst einfacher Weise zu sichern.
Schließlich weist die bei Wasserbetten vorgesehene, im Sinne der Erfindung ein
Element des Bauelementssystems bildende Sicherheitsfolie, die ein Auslaufen von
Wasser bei Beschädigung der Matratze verhindern soll, verschiedene Probleme auf.
So sind zum einen Sicherheitsfolien bekannt, die nicht nur den Rahmen innenseitig
auskleiden, sondern die Matratze auch auf der Oberseite ein Stück weit umgreifen.
Solche Folien folgen also im bestimmungsgemäßen Aufbauzustand der Form der
Matratze und hüllen diese ein, wobei zur Matratzenoberseite hin eine in der
Draufsicht im wesentlichen rechteckige Öffnung zum Einführen der Matratze in die
Sicherheitsfolie gebildet ist. Dabei wird der Sicherheitsfolie die notwendige Form
dadurch gegeben, daß nach entsprechendem Zuschnitt die später die Seiten der
Öffnung bildenden Seiten im Eckbereich miteinander verschweißt werden. Da diese
Schweißnähte insbesondere beim Hinlegen auf das und Aufstehen aus dem
Wasserbett stark belastet werden, neigen sie zum Einreißen.
Neben diesen die Matratze allseitig umgreifenden, hüllenartigen Sicherheitsfolien
sind auch Folien bekannt, die nur in den Rahmen des Bettes eingelegt und dann
nach außen umgeschlagen werden. Bei dieser Konstruktion bildet sich dann im
oberen Randbereich zwischen der nach außen umgeschlagenen Sicherheitsfolie
und der Matratze ein Spalt, in dem sich durch die Auflage hindurchtretender
Schmutz ansammelt.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Bauelementsystem
und Bauelemente für Bettrahmen, insbesondere für Wasserbettrahmen anzugeben,
mittels welcher die genannten Probleme gelöst werden können.
Die Aufgabe wird gelöst von einem Bauelementsystem und dessen Bauelementen
mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte
Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteranspüche. Der nebengeordnete
Anspruch 48 betrifft einen mit einem erfindungsgemäßen Bauelementsystem
gebauten Bettrahmen, insbesondere einen Wasserbettrahmen.
Zur Lösung der Aufgabe wird ein Bauelementsystem vorgeschlagen, daß zumindest
formstabile untere Rahmenprofile und obere Rahmenprofile, die im
bestimmungsgemäßen Montagezustand eine elastische Sitzkante bilden, wobei die
unteren Rahmenprofile als Hohlkammer-Kunststoffrahmenprofile ausgebildet sind,
an welchen die oberen Rahmenprofile unter Zwischenschaltung von
Befestigungsmitteln derart befestigbar sind, daß der Rand eines Bettlakens
zwischen die oberen und unteren Rahmenprofile gesteckt werden kann.
Ein solchermaßen ausgebildetes Bauelementsystem besitzt gegenüber den
bekannten Systemen eine ganze Reihe von Vorteilen. So sind die unteren
Rahmenprofile kostengünstig herstellbar, auf Grund ihres geringen Gewichts leicht
zu transportieren und zudem wesentlich unempfindlicher gegenüber
Transportbeschädigungen als z. B. massive Rahmenprofile aus Holz. In den
Hohlkammer-Rahmenprofilen können elektrische Anschlußkabel z. B. für die
Heizung einer Wasserbettmatratze oder Nachttischlampen verlegt werden. Auch
können "Geheimfächer" können in diesen Profile problemlos vorgesehen werden.
Die Zwischenschaltung von Befestigungsmitteln zwischen die unteren und die
oberen Rahmenprofile, wobei es sich bei den Befestigungsmitteln z. B. um ein
doppelseitiges Klebeband, einen Klettverschluß, bei dem an einem Profil das
Klettband und an dem anderen Profil ein Flauschband vorgesehen sind, aber auch
um ein gesondertes Halteprofil handeln kann, ermöglichen es vorteilhaft, das obere
Rahmenprofil, bei dem es sich im Regelfall um ein Schaumstoffprofil handeln wird,
ohne Formschuß an dem unteren Rahmenprofil zu befestigen, so daß zum einen
das obere Rahmenprofil, insbesondere ein Schaumstoffrahmenprofil einfacher
zugeschnitten werden kann und daß zum anderen deutlich weniger Material,
insbesondere Schaumstoff benötigt wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Bauelementsystems wird das obere
Rahmenprofil von einem vorzugsweise mit einem abwaschbaren Material
ummantelten Schaumstoffprofil oder einer Luft- oder gasgefüllten Hülle gebildet. Ein
mit vorzugsweise abwaschbar ummanteltes Schaumstoffprofil wirkt nicht nur sehr
hochwertig, sondern ist auch äußerst robust und leicht zu reinigen. Zudem schützt
die Ummantelung das Schaumstoffprofil vor Beschädigungen, insbesondere einem
"Ausfransen" der Schnittkanten des Schaumstoffprofils. Wird die Ummantelung aus
gasdichtem Material hergestellt, so kann problemlos vorgesehen werden, daß aus
dem ummantelten Profil zu Transportzwecken Luft abgesaugt wird, so daß sich der
Schaumstoff zusammenzieht und nur wenig Transportvolumen beansprucht. Da in
den letzten Jahren die Kunststoffverarbeitung große Fortschritte gemacht hat, ist es
alternativ auch möglich, auf den teuren Schaumstoff ganz zu verzichten und das
obere Rahmenprofil durch eine mit Luft oder Gas befüllbare Hülle zu bilden, die
zwar bei manchen Kunden zu Unrecht als weniger robust als ein Schaumstoffprofil
gilt, die jedoch große Kostenvorteile mit sich bringt.
Zur Lösung der genannten Aufgabe wird ferner ein Rahmenprofil vorgeschlagen,
das zur Aufnahme von Dekorplatten ausgebildet ist. Ein solches Rahmenprofil hat
für den Kunden, aber auch für den Händler große Vorteile. So muß sich der Kunde
bei einem Wechsel des Einrichtungsgeschmackes keinen neuen Bettrahmen
kaufen, sondern braucht lediglich die Dekorplatten auszutauschen. Der Händler
kann stets eine Anzahl von Rahmenprofilen und verschiedene Dekorplatten
vorhalten, ohne dadurch seine Liquidität zu stark zu binden oder dafür einen großen
Lagerraum zu benötigen. Der Kunde kann sich vor Ort die Originaldekorplatten
ansehen, ein seinen Vorstellungen gewünschtes Modell auswählen und dieses
sofort mitnehmen. Auch für den Hersteller ergeben sich Vorteile, da dieser die
Rahmenprofile nicht mehr in unterschiedlichen Farben herstellen muß.
Die Dekorplatten können auf verschiedene Weisen an dem Rahmenprofil befestigt
werden, z. B. mittels vorzugsweise rückstandsfrei wieder ablösbarer doppelseitiger
Klebebänder. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind an dem Rahmenprofil
Haltemittel insbesondere in Form langgestreckter Haltelippen zur austauschbaren
Halterung der Dekorplatten vorgesehen. Sind die Haltemittel direkt an dem
Rahmenprofil angeformt, so hat dies den Vorteil, daß keine gesonderten Bauteile
wie z. B. Schrauben und Abdeckkappen etc. vorgehalten werden müssen.
Langgestreckte Haltelippen haben zudem den Vorteil, daß sie die teilweise scharfen
und zudem zu Beschädigungen neigenden Kanten der Dekorplatten einfassen und
verdecken. Bei den Dekorplatten kann es sich z. B. um Resopalplatten,
Aluminiumprofile und dergleichen handeln.
Zur Lösung der genannten Aufgabe wird ferner ein Rahmenprofil, das mit anderen
Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar und das einen im
bestimmungsgemäßen Montagezustand eine Bodenplatte zur Rahmenaußenseite
hin zumindest partiell verdeckenden Abschnitt aufweist. Dies hat den Vorteil, daß
als Bodenplatten, wie sie insbesondere bei Wasserbetten notwendig sind, einfache
Tischler- oder Spanplatten verwendet werden können, ohne daß die normalerweise
sichtbare Außenkante der Rahmenprofile in aufwendiger Weise verkleidet werden
müßte. Die erfindungsgemäßen Rahmenprofile können direkt auf der Bodenplatte
aufgesetzt und mit dieser z. B. verschraubt werden und verdecken dann automatisch
die normalerweise sichtbare Außenkante der Bodenplatte.
Da bei Wasserbetten die Matratze einem auf einer verhältnismäßig kleinen Fläche
verteilten Druck wie er z. B. von einer sitzenden Person ausgeübt wird stark
nachgibt, ist es meist gewünscht, daß die Bettumrandung eines Wasserbetts eine
elastische Sitzkante bildet. Diese wird üblicherweise mit Schaumstoffprofilen oder
erfindungsgemäß auch mit luft- oder gasgefüllten Profilen gebildet. Bei einer
vorteilhaften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rahmenprofils ist das
Rahmenprofil zumindest im Bereich seines im bestimmungsgemäßen
Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung bildenden Abschnitts elastisch
ausgebildet.
Bei einer bevorzugten Auführungsform eines Rahmenprofils, insbesondere eines
oberen Rahmenprofils für ein Bauelementsystem weist das Rahmenprofil Mittel zur
Halterung einer Border oder einer Bettauflage auf, so daß vorteilhaft eine sichere
Halterung von Border bzw. Bettauflage gewährleistet ist. Sind die Mittel zur
Halterung der Bettauflage an einem oberen Rahmenprofil vorgesehen, so kann
vorteilhaft auf eine Borde komplett verzichtet werden. Die Mittel zur Halterung
können z. B. in Form eines in dem Rahmenprofil gebildeten Kanals vorgesehen sein,
in welchen Ausziehkonterelemente z. B. in Form eines Rohres zusammen mit einer
Border einführbar sind. Es können aber auch Klett- und insbesondere
Reißverschüsse vorgesehen sein.
Zur Abdeckung der Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile
kann das Bauelementsystem Eckverbindungselemente umfassen, die im Bereich
der Stoßkanten zweier Rahmenprofile auf oder zwischen die Profile gesetzt und dort
z. B. mittels entsprechender Rastvorsprünge in Position gehalten werden können.
Zur Bildung des unteren, die Stützkonstruktion verdeckenden Rahmens,
insbesondere aber auch zur Bildung der Gewichtsverteiler kann das
Bauelementsystem Eckverbindungselemente für Spanplatten, Hohlkammerprofile
u. dgl. umfassen, die jeweils zwei Aufnahmen zum Einschieben jeweils eines
Endabschnitts einer Spanplatte, eines Hohlkammerprofiles u. dgl. derart aufweisen,
daß die eingeschobenen Spanplatten, Hohlkammerprofile u. dgl. im rechten Winkel
zueinander gehalten werden. Aus vier solchen Elementen und vier langgestreckten
Profilen kann ein Rahmen oder ein Gewichtsverteiler in besonders schneller und
einfacher Weise aufgebaut werden. Als Gewichtsverteiler können nun einfache,
rechtwinklig zugeschnitte Spanplatten verwendet werden, wie sie in jedem
Baumarkt erhält sind - das Einbringen von zueinander komplementären
Aussparungen in die für die Gewichtsverteiler benötigten Platten entfällt. Der Kunde
oder ein Händler bzw. eine Montagefirma können nun vor Ort und damit in
besonders kostengünstiger Weise entsprechende Platten erwerben.
In vorteilhafter Weiterbildung können diese Eckverbindungselemente zur Aufnahme
und/oder Halterung wenigstens einer Dekorplatte ausgebildet sein, also z. B. über
angeformte Haltelippen verfügen oder die Befestigung von Dekorpallten entlang der
von den Eckverbindern gehaltenen Platten erlauben, so daß ein die
Stützkonstruktion einfassender Rahmen optisch ansprechend gestaltet und auch an
einen eventuell ebenfalls mit Dekorplatten versehenen, die Matratze einfassenden
Bettrahmen angepaßt werden kann.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden rein beispielhaften und nicht beschränkenden Beschreibung einiger
Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung, in welcher
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Seite eines mittels verschiedener
Elemente des Bauelementssystems gebildeten Bettrahmens
zeigt,
Fig. 2, 3, 4 Schnitte durch verschiedene Ausführungsformen
erfindungsgemäß ausgestalteter äußerer Profile zeigen,
Fig. 5 eine Explosionszeichnung einer erfindungsgemäß
aufgebauten Bettrahmenseite mit Rahmenprofil, Bodenplatte
und Schaumstoffrahmenprofil zeigt,
Fig. 6 ein an einer Bodenplatte befestigtes äußeres Rahmenprofil
mit elastischer Oberkante zeigt,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Endabschnitte zweier
langgestreckter, Hohlkammerprofile ist, die mittels eines
Eckverbindungselementes miteinander verbunden sind und
einen z. B. die übliche, hier nicht weiter gezeigte
Stützkonstruktion einfassenden unteren Rahmen bilden,
Fig. 8 ein Schaumstoffrahmenprofil nebst Bettauflage im
Querschnitt zeigt, wobei Profil und Auflage mittels eines
Reißverschlusses miteinander verbindbar sind,
Fig. 9 eine Schnittansicht durch ein Wasserbett mit nach außen
über ein Schaumstoffrahmenprofil umgeschlagener
Sicherheitsfolie und an der Sicherheitsfolie über einen
Reißverschluß befestigter Sicherheitsfolienabdeckung ist,
Fig. 10 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäß hergestellte
hüllenartige Sicherheitsfolie zeigt und
Fig. 11 und 12 ein erfindungsgemäßes Eckverbindungselement zum
Abdecken der Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener
Rahmenprofile wie dem in Fig. 5 gezeigten in Seitenansicht
(Fig. 11) und in Draufsicht (Fig. 12) zeigen.
Die Figuren der Zeichnung sind rein schematisch und nicht maßstäblich. Einige
Abmessungen und Größenverhältnisse sind zum einfacheren Verständnis der
Figuren stark übertrieben.
In der Fig. 1 ist ein Teilschnitt durch eine Seite eines mittels verschiedener
Elemente des Bauelementssystems gebildeten Wasserbettrahmens, jedoch ohne
Stützkonstruktion und unteren Rahmen gezeigt, wobei an einem äußeren hohlen
Rahmenprofil 10 zwei Befestigungslippen 12 und 14 zur Halterung einer
austauschbaren Dekorplatte 16, die z. B. aus Aluminium oder Resopal hergestellt
sein kann, vorgesehen sind.
Die nicht gezeigte Matratze ruht auf einer Anzahl von Hohlkammerbodenplatten 18,
von denen hier nur eine gezeigt ist und die jeweils über einen Aufnahmeabschnitt
20 und eine Einsteckabschnitt 22 verfügen, in welchen Rastelemente 24 bzw. 26
vorgesehen sind, so daß die Platten in besonders einfacher Weise zur Bildung einer
großen Bodenplatte miteinander verbunden werden können.
Das äußere Rahmenprofil 10 wird über eine Befestigungsschraube 28 mit der
Bodenplatte verschraubt. Damit die Innenseite des Rahmens, in den in der Regel
eine Sicherheitsfolie eingelegt werden wird, eine möglichst glatte und "saubere"
Oberfläche aufweist, ist eine Befestigungsschraubenabdeckung 30 vorgesehen, die
bei diesem Ausführungsbeispiel zwischen dem äußeren Rahmenprofil 10 und einem
daran über eine Rastverbindung 32 befestigten inneren Rahmenprofil 34 gehaltert
ist.
In dem inneren Rahmenprofil ist ein Kanal 36 gebildet, der zur Aufnahme eines
Ausziehkonterelementes z. B. in Form eines Rohres 38 dient. Zwischen innerem
Rahmenprofil 34 und äußerem Rahmenprofil 10 ist ein Aufnahmespalt 40 gebildet,
in den eine hier nicht gezeigte Border und ein Bettlaken einführbar sind. Die Border,
die - anders als das Bettlaken - nicht oder nur sehr selten entfernt werden muß,
weist einen zur Bildung einer schlaufenartigen Aufnahme für das Rohr umgenähten
Abschnitt auf, der in den Kanal 36 eingeführt wird, worauf das bei diesem
Ausführungsbeispiel als Ausziehkonterelement dienende Rohr 38 in den Kanal
geschoben und so die Border gegen Herausziehen gesichert wird.
An dem inneren Rahmenprofil 34 ist z. B. durch Kleben ein Schaumstoffrahmenprofil
42 befestigt, so daß der fertige Rahmen eine bequeme Sitzkante aufweist. Im
fertigen Montagezustand des Wasserbettes drückt die Matratze gegen inneres Profil
34 und Schaumstoffrahmenprofil 42 und verhindert so vorteilhaft, daß der Spalt 40
z. B. beim Hinlegen einer Person auf das Wasserbett aufspringt, so daß ein in den
Spalt geschobenes Bettlaken herausrutschen kann.
Das äußere Rahmenprofil 10 weist zum Boden hin einen Abschnitt 44 auf, der so
geformt ist, das er die Sicht auf Bodenplatte 18 zumindest aus der üblichen
Perspektive, also vor dem Wasserbett stehend, verdeckt.
Im Inneren 46 des äußeren Rahmenprofil 10 können hier nicht weiter gezeigte
Kabel o. dgl. verlaufen. Auch ist es durch entsprechende Ausbildung der Lippen 12
und 14 und der Dekorplatte und der der Matratze abgewandten Außenseite des
Rahmenprofils 10 möglich, im Inneren 46 des Rahmenprofils Fächer zu bilden,
wobei dann z. B. zwei übereinanderschiebbare Dekorplatten vorgesehen werden
können, die wie Schiebetüren wirken und das Fach oder die Fächer freigeben bzw.
verschließen.
In den Fig. 2, 3, 4 sind Schnitte durch verschiedene Ausführungsformen
erfindungsgemäß ausgestalteter äußerer Rahmenprofile 50, 60 und 70 gezeigt, die
mittels Befestigungsschrauben 28 an den Bodenplatten 18 befestigbar sind und
jeweils Befestigungslippen zur Halterung von Dekorplatten 16 aufweisen.
Die in den Fig. 2 und 3 gezeigten äußeren Rahmenprofile 50 und 60 zeichnen
sich dadurch aus, daß sie aufgrund ihres im wesentlichen V- bzw. U-förmigen
Querschnitts zu Transportzwecken ineinander stapelbar sind, während das
Rahmenprofil 70 gemäß Fig. 4 mit seinen inneren Verstrebungen 72, von denen
aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige mit Bezugszeichen versehen wurden,
besonders stabil ist.
Am äußeren Rahmenprofil 50 gemäß Fig. 2 ist ein inneres Rahmenprofil 34'
einrastbar, das im wesentlichen dem inneren Rahmenprofil 34 gemäß Fig. 1
entspricht und an welchem wiederum ein Schaumstoffrahmenprofil 42 befestigt ist.
An den äußeren Rahmenprofilen 60 und 70 der Fig. 3 und 4 sind anstelle von
Schaumstoffrahmenprofilen obere äußere Rahmenprofile 64 bzw. 74 befestigt,
wobei durch entsprechende Materialwahl auch diese Rahmenprofile so ausgebildet
werden können, daß sich eine elastische Sitzkante ergibt.
Bei allen drei Ausführungsbeispielen gemäß der Fig. 2, 3 und 4 sind das
Schaumstoffrahmenprofil 42 bzw. die oberen äußeren Profile 64 und 74 relativ zu
den unteren äußeren Rahmenprofilen 50, 60 und 70 partiell derart auf die Matratze
zu beweglich, daß Border und/oder Bettlaken bequem in einen nicht weiter
gezeigten zwischen innerem Rahmenprofil 34' und äußerem Rahmenprofil 50 bzw.
jeweils zwischen den unteren äußeren Rahmenprofilen 60 und 70 und den oberen
äußeren Rahmenprofile 64 und 74 gebildeten Spalt eingeführt werden können,
wobei die Matratze einer ungewollten Öffnung des Spalt entgegenwirkt.
Fig. 5 zeigt, daß auf das innere Rahmenprofil gemäß Fig. 1 auch verzichtet werden
kann, wenn die Konturen von Schaumstoffrahmenprofil 42' und unterem äußeren
Rahmenprofil 10' wie gezeigt aneinander angepaßt werden und das
Schaumstoffrahmenprofil 42' z. B. mittels eines hier nicht gezeigten beidseitig
klebenden Bandes oder eines Klettbandes an dem Rahmenprofil 10' befestigt wird.
Das Rahmenprofil 10' weist bei diesem Ausführungsbeispiel eine rinnenartige
Vertiefung 11 zur Aufnahme des Klettbandes 13, insbesondere zur Aufnahme des
Haftbandes (die mit Haken versehene Hälfte eines aus zwei Bändern bestehenden
Klettbandes) auf, mittels welchem eine Border an dem Rahmenprofil befestigt
werden kann. Ein Abschnitt 44 des Rahmenprofils 10' ist so geformt, daß das
Rahmenprofil 10' im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine Bodenplatte 18',
also z. B. eine Spanplatte, derart verdeckt, daß die Bodenplatte für eine vor dem
Bett stehende unsichtbar ist. An der Bodenplatte 18' wird das Rahmenprofil 10'
mittels einer Befestigungsschraube 28 befestigt.
Das Schaumstoffprofil 42' ist bei diesem Ausführungsbeispiel mit einem
Ummantelung 43 aus geeigneten Material, z. B. Kunstleder, versehen, wobei ein
Endabschnitt 45 der Ummantelung 43 so ausgebildet ist, daß er als im
bestimmungsgemäßen Montagezustand als Befestigungsschraubenabdeckung zur
Sichtabdeckung der Befestigungsschraube 28 dienen kann. Dabei sei an dieser
Stelle betont, daß anstelle eines Schaumstoffprofils auch eine im
bestimmungsgemäßen Montagezustand mit Luft oder Gas befüllte und Hülle
verwendet werden kann, um den gewünschten "Softside-Effekt" zu erzielen.
Während bei den bislang beschriebenen Ausführungsbeispielen die elastische
Oberkante stets mittels eines gesonderten Rahmenprofils zur Verfügung gestellt
wurde, ist in Fig. 6 ein Beispiel eines in seiner Gesamtheit mit 80 bezeichneten
äußeren Rahmenprofils 80 mit elastischer Oberkante gezeigt. Das Rahmenprofil 80
weist zwei nach Art von Hinterschneidungen gebildete Aufnahmen 82 und 84 auf,
die wie die oben bereits beschriebenen Befestigungslippen wirken und
entsprechende Dekorplatten haltern können.
Zur Verbindung des Rahmenprofil 80 mit einer Bodenplatte 18 sind zwei Abschnitte
86 und 88 an dem Rahmenprofil 80 angeformt, die eine Aufnahme für die
Bodenplatte bilden und durch die bei Bedarf eine hier nicht weiter gezeigte
Befestigungsschraube geführt werden kann.
In der Fig. 6 ist auch ein aus einer Anzahl von Hohlkammerprofilen 90
bestehender unter Rahmen angedeutet, der einerseits selbst die Bodenplatten 18
stützt und andererseits dazu dient, die in der Regel aus mehreren
Gewichtsverteilern bestehende Stützkonstruktion zur Stützung der Bodenplatte bei
Wasserbetten nach außen hin abzuschließen. Die Hohlkammerprofile sind
gegenüber Holz stabiler, feuchtigkeitsunempfindlicher, leichter, billiger und lassen
sich problemlos in den verschiedensten Farbe herstellen.
Die Fig. 7 zeigt, wie zwei nur teilweise gezeigte Hohlkammerprofile eines unteren
Rahmens miteinander verbunden werden können, wozu ein
Eckverbindungselement 92 vorgesehen ist, in dem zwei Aufnahmen für jeweils
einen Endabschnitt eines Hohlkammerprofils 90 ausgebildet sind. Von der
Rahmeninnenseite her können die Hohlkammerprofile in den Aufnahmen mit
Befestigungsschrauben 28 fixiert werden.
Das Eckverbindungselement 92 ist zur Halterung einer Dekorplatte 94 ausgebildet.
Wie in Fig. 7 angedeutet, kann bei Bedarf auch zwischen jeweils zwei
Eckverbindungselemente 92 eine die Hohlkammerprofile verkleidende Dekorplatte
96 eingesetzt werden.
Eckverbindungselemente der gezeigten Art können auch zum Aufbau der
Gewichtsverteiler für die Stützkonstruktion verwendet werden, wobei dann eine
Dekorplatte nicht notwendig ist und die Eckverbindungselemente auch keine
entsprechende Aufnahme für eine Dekorplatte besitzen müssen. Während die
Gewichtsverteiler bislang durch Zusammenstecken zweier in der Mitte mit
zueinander komplementären Aussparungen versehener Platten über Kreuz gebildet
werden, was den Nachteil hat, daß Aussparungen in aufwendiger Weise in die
Platten gesägt werden müssen, können Gewichtsverteiler nun aus vier einfachen
Brettern oder Platten gebildet werden, die im Eckbereich in 90°-Winkeln von den
Eckverbindern zusammengehalten werden. Dies hat den großen Vorteil, daß
entsprechende Bretter oder Platten vor Ort zum Beispiel im Baumarkt beschafft
werden können und nicht vom Hersteller geliefert werden müssen.
In Fig. 8 ist ein Schaumstoffrahmenprofil 98 gezeigt, das mit einer Ummantelung 99
aus geeignetem Material versehen ist. Ein Abschnitt 100 der Ummantelung 99 ist
derart ausgebildet, daß an ihm z. B. ein Klett- oder Klebeband zur Befestigung des
Schaumstoffrahmenprofils an einem Rahmenprofil oder direkt an einer Bodenplatte
befestigt werden kann. An der Außenseite der Ummantelung des Schaumstoffprofils
ist eine Hälfte 101 eines Reißverschlusses angenäht. Die andere
Reißverschlußhälfte 102 ist an einer hier nur teilweise gezeigten Bettauflage 103
angenäht, so daß Bettauflage und Rahmenprofil in besonders einfach handhabbarer
Weise miteinander verbunden werden können. Selbstverständlich sind auch
äquivalente Lösungen etwa mittels Klettband anstelle des Reißverschlusses
denkbar.
Wird eine Sicherheitsfolie 110 wie in Fig. 9 gezeigt nach außen über ein
Rahmenprofil, z. B. eine Schaumstoffrahmenprofil 112 umgeschlagen, so bildet sich
üblicherweise zwischen Matratze 114 und Sicherheitsfolie 110 ein Spalt, in dem sich
erstaunlich schnell Schmutz ansammelt, der durch eine hier nicht gezeigte
Matratzenabdeckung hindurchtritt. Erfindungsgemäß wird daher eine
Folienabdeckung 116 vorgeschlagen, die besonders vorteilhaft aus PU hergestellt
sein kann, während sich für die Sicherheitsfolie 110 selbst PVC besonders eignet.
Sicherheitsfolie und Sicherheitsfolienabdeckung können in einfacher Weise mittels
eines umlaufenden Reißverschlusses 118 aneinander befestigt werden, dessen
Hälften an der Sicherheitsfolie und der Sicherheitsfolienabdeckung angeschweißt
werden.
In der Fig. 10 ist eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäß hergestellte hüllenartige
Sicherheitsfolie 120 gezeigt, die über die für solche hüllenartigen Sicherheitsfolien
typische im wesentlichen rechteckige Matratzenaufnahmeöffnung 122 verfügt, die
jedoch im die Öffnung umrandenden Bereich 124 keinerlei Schweißnähte aufweist,
da die Öffnung nicht - wie üblich - durch Verschweißen bestimmter Seitenabschnitte
einer Folie, sondern durch Hineinschneiden in einen schweißnahtlosen Bereich der
Folie gebildet wurde. Die Schweißnähte selbst befinden sich vorteilhaft im
Bodenbereich der Sicherheitsfolie, auf dem das Gewicht der Wasserbettmatratze
lastet, so daß die Nähte keinerlei Belastungen durch Verschiebungen ausgesetzt
sind. Im schweißnahtlosen Randbereich 124 verteilen sich die Zugkräfte beim
Bewegen der Matratze sehr gleichmäßig, so daß die Sicherheitsfolie 120 auch bei
langem Gebrauch nicht einreißt.
In den Fig. 11 und 12 ist ein erfindungsgemäßes, in seiner Gesamtheit mit 140
bezeichnetes Eckverbindungselement zum Abdecken der Stoßkante zweier auf
Gehrung geschnittener Rahmenprofile wie dem in Fig. 5 gezeigten Rahmenprofil
dargestellt, und zwar einmal in Seitenansicht (Fig. 11) und in einmal in Draufsicht
(Fig. 12).
Das Eckverbindungselement 140 besteht aus einem zwischen zwei auf Gehrung
geschnittene Rahmenprofile eingreifen Abschnitt 142 und einem die Endabschitte
der Rahmenprofile nach außen und teilweise auch nach oben abdeckenden
Abschnitt 144. Auf der Oberseite des Abschnitts 144 ist eine Vertiefung 146
vorgesehen, die die rinnenartige Vertiefung 11 der Rahmenprofile 10' gemäß Fig. 5
fortsetzt und zur Aufnahme eines Klett- oder Klebebandes dient. Am Ende des
zwischen die Rahmenprofile greifenden Abschnitts 142 sind zwei Rastvorsprünge
148 vorgesehen, die im bestimmungsgemäßen Montagezustand für den sicheren
Halt des Eckverbindungselementes 140 auf den Rahmenprofilen sorgen.
Claims (58)
1. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, umfassend
wenigstens ein äußeres Rahmenprofil (10; 50; 60; 80), das mit anderen
Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rahmenprofil als Hohlkammer-Kunststoffrahmenprofil ausgebildet ist.
2. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, umfassend
wenigstens ein äußeres Rahmenprofil (10; 50; 60; 80), das mit anderen
Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rahmenprofil zur Aufnahme von Dekorplatten (16) ausgebildet ist.
3. Bauelementsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Rahmenprofil (10; 80) Haltelippen (12, 14; 82, 84) zur austauschbaren
Halterung von Dekorplatten (16) angeformt sind.
4. Bauelementsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß Eckverbindungselemente (140) vorgesehen sind, mittels die
Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile (10) abdeckbar ist.
5. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten,
insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein äußeres
Rahmenprofil (10), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung
verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem äußeren Rahmenprofil (10) ein
inneres Rahmenprofil (34) zur Halterung eines Schaumstoffrahmenprofils (42)
befestigbar ist.
6. Bauelementsystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß äußeres
Rahmenprofil (10) und inneres Rahmenprofil (34) derart geformt sind, daß sie über
eine Rastverbindung (32) miteinander verbindbar sind.
7. Bauelementsystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß
äußeres Rahmenprofil (10) und inneres Rahmenprofil (34) derart geformt sind, daß
nach Befestigung des inneren Rahmenprofils an dem äußeren Rahmenprofil zur
Bettrahmenaußenseite hin ein Spalt (40) zur Aufnahme eines Bettlakens gebildet
wird.
8. Bauelementsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß äußeres
Rahmenprofil (10) und inneres Rahmenprofil (34) derart geformt sind, daß im
bestimmungsgemäßen Montagezustand eine von dem gebildeten Rahmen
eingefaßte Wasserbettmatratze eine den Spalt (40) zudrückende Wirkung ausübt.
9. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten,
insbesondere nach Anspruch 1 oder 2, mit einem unteren äußeren Rahmenprofil
(50; 60; 70), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem unteren äußeren Rahmenprofil ein oberes
äußeres Rahmenprofil (64; 74) oder ein Schaumstoffrahmenprofil (42) befestigbar
ist.
10. Bauelementsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
obere äußere Rahmenprofil (64; 74) zumindest im Bereich seines im
bestimmungsgemäßen Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung
bildenden Abschnitts elastisch ausgebildet ist.
11. Bauelementsystem nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das obere äußere Rahmenprofil von einer im bestimmungsgemäßen
Montagezustand mit Luft gefüllten Hülle gebildet wird.
12. Bauelementsystem nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das obere äußere Rahmenprofil (64; 74) und das untere
äußere Rahmenprofil (60; 70) derart geformt sind, daß nach Befestigung des
oberen an dem unteren Rahmenprofil zur Bettrahmenaußenseite hin ein Spalt zur
Aufnahme eines Bettlakens gebildet ist.
13. Bauelementsystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß oberes
äußeres Rahmenprofil (64; 74) und unteres äußeres Rahmenprofil (60; 70) derart
geformt sind, daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine von dem
gebildeten Rahmen eingefaßte Wasserbettmatratze eine den Spalt zudrückende
Wirkung ausübt.
14. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten,
insbesondere nach Anspruch 1 oder 2, umfassend ein äußeres Rahmenprofil (80),
das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß äußere Rahmenprofil zumindest im Bereich seines im
bestimmungsgemäßen Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung
bildenden Abschnitts elastisch ausgebildet ist.
15. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten,
insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein äußeres
Rahmenprofil (10; 50; 60; 70; 80), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer
Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil hohl
ausgebildet und derart gestaltet ist, daß elektrische Kabel u. dgl. durch das Profil
laufen können und/oder von außen zugängliche Fächer in dem Profil eingebracht
sind.
16. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten,
insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein äußeres
Rahmenprofil (10; 50; 60; 70), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer
Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil einen im
bestimmungsgemäßen Montagezustand eine Bodenplatte verdeckenden Abschnitt
(44) aufweist.
17. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten,
insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein
Rahmenprofil (34; 98), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung
verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Profil Befestigungsmittel (38;
101) zur vorzugsweise lösbaren Halterung der Border einer Matratzenauflage
vorgesehen sind.
18. Bauelementsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungsmittel einen im Profil (34) gebildeten Kanal (36) umfassen, in den eine
an der Border vorgesehene Schlaufe o. dgl. und in die Schlaufe o. dgl. einsteckbare
Ausziehkonterelemente wie Stangen, Rohre (38), Kugeln o. dgl. seitlich derart
einführbar sind, daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand ein Ausziehen der
Border aus dem Kanal verhindert ist.
19. Bauelementsystem nach Anspruch 17, wobei das Rahmenprofil ein
Schaumstoffrahmenprofil (98) ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungsmittel eine umlaufende Hälfte eines Reißverschlusses (101) umfassen,
mittels welchem eine die dazu komplementäre andere Reißverschlußhälfte (102)
aufweisende Matratzenauflage (103) an dem Rahmenprofil befestigbar ist.
20. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten,
insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend ein
Rahmenprofil (10), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung
verbindbar ist, wobei das Profil mittels einer Befestigungsschraube (28) mit einer
Bodenplatte (18) verschraubt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein an dem Profil
angeformtes oder befestigbares Abdeckstück (30) zur Abdeckung der
Befestigungsschraube vorgesehen ist.
21. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, umfassend
Hohlkammerprofilplatten (18) aus Kunststoff mit jeweils einem vorzugsweise mit
Rastelementen versehenen Aufnahmeabschnitt (20) und einem dazu zumindest
partiell komplementären Einsteckabschnitt (22), mittels welcher zwei Platten
aneinander befestigbar sind.
22. Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, dadurch
gekennzeichnet, daß Eckverbindungselemente (92) für Rahmenprofile,
insbesondere für Hohlkammerprofile vorgesehen sind.
23. Bauelementsystem nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß an
jedem Eckverbindungselement (92) eine Dekorplatte (94) vorzugsweise
austauschbar befestigbar ist.
24. Bauelementsystem für Wasserbetten umfassend eine Sicherheitsfolie (110)
für Wasserbettmatratzen, dadurch gekennzeichnet, daß an der Sicherheitsfolie
Verbindungsmittel insbesondere in Form eines umlaufenden Reißverschlusses
(118) oder eines Klettbandes vorgesehen sind, mittels welcher eine
Sicherheitsfolienabdeckung (116) an der Sicherheitsfolie zur Bildung einer
geschlossenen Hülle für eine Matratze (114) befestigbar ist.
25. Bauelementsystem nach Anspruch 24 umfassend eine
Sicherheitsfolienabdeckung zur Verwendung mit einer Sicherheitsfolie, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolienabdeckung aus Polyurethan,
Polyvinylchlorid, Polyethylen, dicht gewebtem Nylongewebe oder einem
vergleichbaren Material hergestellt ist.
26. Bauelementsystem für Wasserbetten umfassend eine hüllenartige
Sicherheitsfolie (120) für Wasserbettmatratzen mit einer Öffnung zum Einführen
einer Matratze, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie im Randbereich
(124) der Öffnung frei von Schweißnähten ist.
27. Bauelementsystem nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsfolie (120) durch Verschweißen eines geeigneten
Sicherheitsfolienmaterials zu einer geschlossene Hülle und anschließendem
Schneiden einer Aufnahmeöffnung für eine Wasserbettmatratze in die Hülle in
einem schweißnahtfreien Bereich der Hülle hergestellt ist.
28. Rahmenprofil (10; 50; 60; 80), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer
Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenprofil als
Hohlkammer-Kunststoffrahmenprofil ausgebildet ist.
29. Rahmenprofil (10; 50; 60; 80), das mit anderen Rahmenprofilen zu
Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rahmenprofil zur Aufnahme von Dekorplatten (16) ausgebildet ist.
30. Rahmenprofil nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß an
dem Rahmenprofil (10; 80) Haltelippen (12, 14; 82, 84) zur austauschbaren
Halterung von Dekorplatten (16) angeformt sind.
31. Eckverbindungselement (140), dadurch gekennzeichnet, daß es zur
Abdeckung der Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile (10)
nach einem der Ansprüche 28 bis 30 ausgebildet ist.
32. Äußeres Rahmenprofil (10) für Betten, insbesondere für Wasserbetten, das
mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem äußeren Rahmenprofil (10) ein inneres Rahmenprofil
(34) zur Halterung eines Schaumstoffrahmenprofils (42) befestigbar ist.
33. Inneres Rahmenprofil (34) zur Befestigung an einem äußeren Rahmenprofil
nach Anspruch 32.
34. Rahmenprofil (50; 60; 70), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer
Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rahmenprofil
ein weiteres Rahmenprofil (64; 74) oder ein Schaumstoffrahmenprofil (42)
befestigbar ist.
35. Rahmenprofil (64; 74) zur Befestigung an einem äußeren Rahmenprofil nach
Anspruch 34.
36. Rahmenprofil (64; 74) nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß es
zumindest im Bereich seines im bestimmungsgemäßen Montagezustand die
Oberkante der Bettumrandung bildenden Abschnitts elastisch ausgebildet ist.
37. Rahmenprofil nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß es
von einer im bestimmungsgemäßen Montagezustand mit Luft gefüllten Hülle
gebildet wird.
38. Rahmenprofil (80), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung
verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß es zumindest im Bereich seines im
bestimmungsgemäßen Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung
bildenden Abschnitts elastisch ausgebildet ist.
39. Rahmenprofil (10; 50; 60; 70), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer
Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil einen im
bestimmungsgemäßen Montagezustand eine Bodenplatte verdeckenden Abschnitt
(44) aufweist.
40. Rahmenprofil (34; 98), das mit anderen Rahmenprofilen zu einer
Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Profil
Befestigungsmittel (38; 101) zur vorzugsweise lösbaren Halterung der Border einer
Matratzenauflage vorgesehen sind.
41. Eckverbindungselement (92) für Rahmenprofile, insbesondere für
Spanplatten und Hohlkammerprofile, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Aufnahmen zum Einschieben jeweils eines Endabschnitts eines Rahmenprofils
derart vorgesehen sind, daß die eingeschobenen Profile im rechten Winkel
zueinander gehalten werden.
42. Eckverbindungselement (92) nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß es zur Aufnahme einer Dekorplatte (94) ausgebildet ist.
43. Sicherheitsfolie (110) für Wasserbettmatratzen, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Sicherheitsfolie Verbindungsmittel insbesondere in Form eines
umlaufenden Reißverschlusses (118) oder eines Klettbandes vorgesehen sind,
mittels welcher eine Sicherheitsfolienabdeckung (116) an der Sicherheitsfolie zur
Bildung einer geschlossenen Hülle für eine Matratze (114) befestigbar ist.
44. Sicherheitsfolienabdeckung (116) zur Verwendung mit einer Sicherheitsfolie
nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolienabdeckung
aus Polyurethan, Polyvinylchlorid, Polyethylen, dicht gewebtem Nylongewebe oder
einem vergleichbaren Material hergestellt ist.
45. Hüllenartige Sicherheitsfolie (120) für Wasserbettmatratzen mit einer
Öffnung zum Einführen einer Matratze, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsfolie im Randbereich (124) der Öffnung frei von Schweißnähten ist.
46. Hüllenartige Sicherheitsfolie (120) nach Anspruch 45, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (120) durch Verschweißen eines
geeigneten Sicherheitsfolienmaterials zu einer geschlossene Hülle und
anschließendem Schneiden einer Aufnahmeöffnung für eine Wasserbettmatratze in
die Hülle in einem schweißnahtfreien Bereich der Hülle hergestellt ist.
47. Dekorplatte (16) für ein Bauelementsystem nach einem der Ansprüche 1 bis
25.
48. Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen, dadurch gekennzeichnet,
daß er unter Verwendung eines Bauelementsystems nach einem der Ansprüche 1
bis 25 oder einem der Bauteile nach einem der Ansprüche 26 bis 46 aufgebaut ist.
49. Bauelementsystem für Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen
umfassend formstabile untere Rahmenprofile (10; 40; 70; 80; 90) und obere
Rahmenprofile (12; 66; 84; 94), die im bestimmungsgemäßen Montagezustand eine
eine elastische Sitzkante bilden,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die unteren Rahmenprofile als Hohlkammer-Kunststoffrahmenprofile ausgebildet sind, an welchen die oberen Rahmenprofile
- - unter Zwischenschaltung von Befestigungsmitteln (28, 30; 58; 58') derart befestigbar sind,
- - daß der Rand eines Bettlakens zwischen die oberen und unteren Rahmenprofile gesteckt werden kann.
50. Bauelementsystem nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß das
obere Rahmenprofil ein vorzugsweise mit einem abwaschbaren Material
ummanteltes Schaumstoffprofil (12) oder eine luft- oder gasgefüllte Hülle ist.
51. Rahmenprofil (10; 40; 70; 80; 100) insbesondere für ein Bauelementsystem
nach Anspruch 49 oder 50, das mit anderen Rahmenprofilen zu Rahmenprofilen zu
einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rahmenprofil zur Aufnahme von Dekorplatten (14; 46) ausgebildet ist.
52. Rahmenprofil (10; 40; 70; 80; 100) nach Anspruch 51, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Rahmenprofil Haltemittel (102, 104), insbesondere in
Form langgestreckter Haltelippen (32, 34; 42, 44) zur austauschbaren Halterung
von Dekorplatten (14; 46) vorgesehen sind.
53. Rahmenprofil (10; 40; 70; 80; 100) insbesondere nach Anspruch 51 oder 52
insbesondere für ein Bauelementsystem nach Anspruch 49 oder 50, das mit
anderen Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung verbindbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rahmenprofil einen im bestimmungsgemäßen
Montagezustand eine Bodenplatte (18; 48) zur Rahmenaußenseite hin zumindest
partiell verdeckenden Abschnitt (20; 68) aufweist.
54. Rahmenprofil (100) nach einem der Ansprüche 51 bis 53, dadurch
gekennzeichnet, daß es zumindest im Bereich seines im bestimmungsgemäßen
Montagezustand die Oberkante der Bettumrandung bildenden Abschnitts elastisch
ausgebildet ist.
55. Rahmenprofil (34; 98), insbesondere oberes Rahmenprofil für ein
Bauelementsystem nach einem der Ansprüche 49 oder 50, das mit anderen
Rahmenprofilen zu einer Bettumrandung für ein Wasserbett verbindbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel (38; 101) zur Halterung einer Border oder einer
Bettauflage vorgesehen sind.
56. Eckverbindungselement (140) insbesondere für ein Bauelementsystem nach
einem der Ansprüche 49 oder 50, dadurch gekennzeichnet, daß es zur Abdeckung
der Stoßkante zweier auf Gehrung geschnittener Rahmenprofile (10; 40; 70; 80; 90)
nach einem der Ansprüche 3 bis 5 ausgebildet ist.
57. Eckverbindungselement (120) insbesondere für ein Bauelementsystem nach
einem der Ansprüche 49 oder 50, für Spanplatten, Hohlkammerprofile (110) u. dgl.,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Aufnahmen zum Einschieben jeweils eines
Endabschnitts einer Spanplatte, eines Hohlkammerprofiles u. dgl. derart vorgesehen
sind, daß die eingeschobenen Spanplatten, Hohlkammerprofile u. dgl. im rechten
Winkel zueinander gehalten werden.
58. Eckverbindungselement (120) nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet,
daß es zur Aufnahme und/oder Halterung wenigstens einer Dekorplatte (124; 126)
ausgebildet ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10053801A DE10053801A1 (de) | 1999-10-28 | 2000-10-30 | Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, und dessen Teile sowie Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen |
| DE20019518U DE20019518U1 (de) | 1999-10-28 | 2000-10-30 | Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten und dessen Teile sowie Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19951890 | 1999-10-28 | ||
| DE10036657 | 2000-07-26 | ||
| DE10053801A DE10053801A1 (de) | 1999-10-28 | 2000-10-30 | Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, und dessen Teile sowie Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10053801A1 true DE10053801A1 (de) | 2001-06-28 |
Family
ID=26006533
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10053801A Withdrawn DE10053801A1 (de) | 1999-10-28 | 2000-10-30 | Bauelementsystem für Betten, insbesondere für Wasserbetten, und dessen Teile sowie Bettrahmen, insbesondere Wasserbettrahmen |
| DE50014258T Expired - Lifetime DE50014258D1 (de) | 1999-10-28 | 2000-10-30 | Bauelementsystem und Bauelemente für Bettrahmen, insbesondere für Wasserbettrahmen |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE50014258T Expired - Lifetime DE50014258D1 (de) | 1999-10-28 | 2000-10-30 | Bauelementsystem und Bauelemente für Bettrahmen, insbesondere für Wasserbettrahmen |
Country Status (3)
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| EP (1) | EP1095596B1 (de) |
| AT (1) | ATE359730T1 (de) |
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