DE20018773U1 - Fahrbare Schaufel - Google Patents
Fahrbare SchaufelInfo
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62B—HAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
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Description
PATENTANWALTEOLBRIQHf &.Blj£hH0LD
Am Weinberg 15 D-35096 Weimar-Niederweimar Telefon: 06421 78627 Telefax: 06421 7153
03.11.2000 G 1010 - Ot/kt
Günther Weber, D-57334 Bad Laasphe
Fahrbare Schaufel
Die Erfindung betrifft eine fahrbare Schaufel gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Althergebracht sind Schaufeln als Handwerkzeug mit hölzernem oder eisernem Blatt an einem Stiel, z.B. um Erdarbeiten auszuführen oder körnige bzw. fließfähige Stoffe zu bewegen. Nach Aufnahme des Schüttgutes auf dem Schaufelblatt wird die Schaufel hochgehoben. Man wirft das Schüttgut mit einer allgemein seitlich gerichteten Bewegung ab. Diese Tätigkeit belastet den menschlichen Körper auf besondere Weise; der Rücken und insbesondere die Bandscheiben werden erheblich strapaziert.
DE-U1-298 05 708 offenbart einen Schaufelroller, dessen Lastaufnahmeplatte eine breite Haltenut für das Blattende einer Handschaufel aufweist, deren Stiel in eine rückgeneigte Führungsschiene einsetzbar ist. Durch Druck auf den Schaufelstiel wird die Lastaufnahmeplatte und damit das Schaufelblatt vom Boden abgehoben; die dann möglichst mittig über einer Rolle abgestützte Last kann durch Ziehen oder Schieben des Stiels bewegt werden, was allerdings eine ungünstige Körperhaltung und auch beachtliches Geschick erfordert, damit die Last nicht abkippt.
Ansonsten sind fahrbare Schaufeln meist Großgeräte, die vor allem als selbstfahrende Schürflader ausgebildet sind. Üblich sind femer an einem Gabelstapler befestigte, hydraulisch betätigte Kippschaufeln. Als kleinere Gerätschaften benutzt man herkömmlich zweirädrige Karren, die bodenseitig eine nach vorn gerichtete Lastaufnahmeplatte haben, allerdings kaum oder nicht zur Beförderung von Schüttgut taugen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, unter Überwindung dieser und weiterer Nachteile des Standes der Technik mit wirtschaftlichen Mitteln eine einfache fahrbare Schaufel zu schaffen, mit der auch die verschiedensten Schüttgüter leicht befördert werden können, die im Bauwesen vorkommen, beispielsweise also Erde, erdfeuchter Beton, Sand, Kies, Splitt, Schlacke, Schotter usw. Die neuartige Vorrichtung soll femer im häuslichen und landwirtschaftlichen Bereich bequem verwendbar sein, etwa zum Transport von Kartoffeln, Getreide, Obst u.dgl.
Hauptmerkmale der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 7.
Die fahrbare Schaufel hat erfindungsgemäß einen Rohrrahmen, der zwei zur Handhabung mit Griffen versehene Holme aufweist, die vorzugsweise unterhalb von Abbiegungen durch einen Querholm miteinander verbunden sind, wobei am unteren Rahmen-Bereich wenigstens ein Rad gelagert sowie ein nach vorne offener Schaufelteil angeordnet ist, der einen flachen Boden aufweist, an den hochgezogene Seitenwände und eine rückgeneigte Rückwand anschließen. Diese Konstruktion zeichnet sich durch einfachen Aufbau, kostengünstige Fertigung und hohe Festigkeit bei mäßigem Gewicht aus. Sie ist bequem zu handhaben und ermöglicht den Transport sowohl fester bzw. verpackter Dinge als auch loser Güter. Ein großer Vorteil besteht darin, daß die neuartige fahrbare Schaufel ähnlich wie ein Schubkarren benutzt werden kann, also anders als eine übliche Handschaufel - zur Entleerung nicht insgesamt angehoben werden muß. Viel besser als mit einem Schubkarren, der auch ungewollt leicht zur Seite kippt, kann man mit dem Schaufelteil des neuen Geräts verhältnismäßig große Mengen bzw. Volumina aufnehmen, transportieren und abgeben.
Zwar beschreibt DE-U1-299 09 319 eine mittels einer Griffstange handhabbare Stapelkarre mit einem Schaufelteil, der eine geneigte Rückwand sowie senkrechte Seitenwände aufweist. Damit können Lasten wie Eimer, Blumenkästen, Gartenabfälle usw. transportiert werden. Für loses Schüttgut sind solche Vorrichtungen aber generell schlecht oder nicht geeignet, zumal nur eine Führungsstange vorhanden ist und der zwischen recht großen Rädern tief sitzende Schaufelteil ein starkes Rückschwenken erfordert, damit eine Last überhaupt bewegt werden kann, auch dann übrigens mit der Gefahr des unbeabsichtigten Seitkippens und mit ungünstiger Schwerpunktlage. Entsprechende Anstrengung sowie nachteilige Körperhaltung sind die unvermeidliche Folge.
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Nach Anspruch 2 besteht der Rohrrahmen und/oder der Schaufelteil aus Kunststoff oder aus Metall, namentlich aus rostfreiem Edelstahl, Aluminium o.dgl. - Im Einklang mit Anspruch 3 ist der Rahmen aus Rund-, Vierkant- oder Flachrohr gefertigt. Dadurch wird sehr hohe Stabilität mit geringem Aufwand gewährleistet.
Die bequeme Handhabung wird noch unterstützt, indem die Holme gemäß Anspruch 4 in Führungs-Enden auslaufen, aufweiche z.B. handelsübliche Fahrradgriffe aufsteckbar sind. In Gebrauchsstellung verlaufen die in stumpfem Winkel abgebogenen Führungs-Enden mehr oder weniger waagrecht, was die Handhabung der Schaufel stark erleichtert.
Hierzu trägt ferner die Ausbildung von Anspruch 5 bei, wonach an dem Querteil eine Achse zur Lagerung eines Radpaares starr befestigt ist. Damit ist die Schaufel zuverlässig abgestützt. Besonders bequem läßt sie sich verfahren, wenn laut Anspruch 6 das bzw. jedes Rad gummi- oder luftbereift ist oder umfangsseitig einen Belag z.B. aus Kunststoff aufweist. Indem gemäß Anspruch 7 zumindest das rückseitige Ende des Bodens in Ruhestellung höher liegt als die Lauffläche des bzw. jedes Rades, genügt schon ein mäßiges Kippen des Rohrrahmens, um die Last schwerpunktnahe an der Radachse zu befördern.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer fahrbaren Schaufel nach der Erfindung,
Fig. 2 eine Vorderansicht der Schaufel von Fig. 1,
Fig. 3 eine auseinandergezogene Schrägansicht der Schaufelbestandteile und
Fig. 4 eine Schaufel-Schrägansicht von hinten.
Die im Beispiel dargestellte Schaufel hat einen Rohrrahmen 10 mit zwei unten durch einen Querteil 12 einstückig verbundenen Holmen 14, die nach oben insbesondere parallel verlaufen und unterhalb einer Abbiegung 16 durch einen Querholm 18 verbunden sind. Auf die in stumpfem Winkel abgebogenen, zur Führung dienenden Holm-
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Enden 20 sind Griffe 22 aufsteckbar, die handelsübliche Fahrradgriffe sein können, also nachgiebig-elastische Profil-Hohlkörper von ergonomisch günstiger Formgebung.
Am unteren Ende des Rohrrahmens 10, insbesondere rückseitig am Querteil 12, ist eine Achse 24 zur Lagerung zweier Räder 26 angebracht. Alternativ kann nur ein mittig angeordnetes Laufrad vorgesehen sein, namentlich bei schmalerem Rohrrahmen 10 oder bei nach oben z.B. V-förmig auseinanderstrebenden Holmen 14.
Vor und/oder auf der Achse 24 ist ein Schaufelteil 28 angebracht. Vorzugsweise besteht er aus nichtrostendem Edelstahl in der Form eines nach vorne offenen Kastens oder Korbes mit festem, ebenem Boden 30. Dieser ist mit Seitenwänden 32 sowie mit einer rückgeneigten Rückwand 34 einstückig oder starr verbunden. Zumindest der hintere Bereich des Bodens 30 liegt etwas höher als die Lauffläche der Räder 26. Der Schaufelteil 28 kann am Rahmen 10 starr befestigt oder auch, etwa zu Reinigungszwecken, lösbar daran angebracht sein. Der Boden 30 und/oder die Wände 32, 34 weisen bevorzugt geschlossene Flächen auf. In abgewandelter Bauform können einzelne oder alle Flächen 30, 32, 34 durchbrochen sein, beispielsweise in der Art von Drahtgeflecht oder Drahtstab-Gruppen.
Man erkennt, daß die fahrbare Schaufel nach der Erfindung in ihrem Schaufelteil 28 durch geeignete Formgebung und Bemessung in der Lage ist, relativ große Mengen und Volumina von Schutt- oder Fördergut bequem aufzunehmen und abzugeben.
Die Erfindung ist nicht auf die vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar. Beispielsweise kann die fahrbare Schaufel in kleinerem Format als Kinderspielzeug ausgebildet sein, das zweckmäßig ganz oder teilweise aus Kunststoff hergestellt ist.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten und räumlicher Anordnungen, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
G 1010 ♦ &idigr; * * *· *· &iacgr;&iacgr;&iacgr;» Spitp ^
| 10 | Rohrrahmen |
| 12 | Querteil |
| 14 | Holme |
| 16 | Querholm |
| 18 | Abbiegung |
| 20 | Führungs-Enden |
| 22 | Griffe |
| 24 | Achse |
| 26 | Räder |
| 28 | Schaufelteil |
| 30 | Boden |
| 32 | Seitenwände |
| 34 | Rückwand |
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Claims (7)
1. Fahrbare Schaufel mit einem Rohrrahmen (10), der zwei zur Handhabung mit Griffen (20) versehene Holme (14) aufweist, die vorzugsweise unterhalb von Abbiegungen (18) durch einen Querholm (16) miteinander verbunden sind, wobei am unteren Rahmen-Bereich (12) wenigstens ein Rad (22) gelagert sowie ein nach vorne offener Schaufelteil (28) angeordnet ist, der einen flachen Boden (30) aufweist, an den hochgezogene Seitenwände (32) und eine rückgeneigte Rückwand (34) anschließen.
2. Schaufel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohrrahmen (10) und/oder der Schaufelteil (28) aus Kunststoff oder aus Metall besteht, namentlich aus rostfreiem Edelstahl, Aluminium o. dgl.
3. Schaufel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) aus Rund-, Vierkant- oder Flachrohr besteht.
4. Schaufel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Holme (14) oben in Führungs-Enden (20) auslaufen, auf welche die Griffe (22) aufsteckbar sind.
5. Schaufel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Querteil (12) eine Achse (24) zur Lagerung eines Radpaares (26) starr befestigt ist.
6. Schaufel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das bzw. jedes Rad (26) gummi- oder luftbereift ist oder umfangsseitig einen Belag z. B. aus Kunststoff aufweist.
7. Schaufel nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das rückseitige Ende des Bodens (30) in Ruhestellung höher liegt als die Lauffläche des bzw. jedes Rades (26).
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
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Family Applications (1)
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Cited By (4)
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|---|---|---|---|---|
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-
2000
- 2000-11-03 DE DE20018773U patent/DE20018773U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010215 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20040602 |