DE20016212U1 - Schubwagen - Google Patents
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Description
G 340
15. Sep. 2000
jhf/ra
G :\UBFUL\FUPWPT\ALL2850
Winden- und Maschinenbau Greßbach GmbH
Brückenstrasse 5
63785 Oberaburg-Eisenbach
63785 Oberaburg-Eisenbach
Schubwagen
Schubwagen
Die Neuerung betrifft einen Schubwagen mit
einem Rahmen, einer auf dem Rahmen angeordneten Ladewanne, einem unterhalb der Ladewanne drehbar im Rahmen gelagerten Laufrad, zwei am Rahmen im Abstand vom Laufrad vorgesehenen Stützen und zwei in Verlängerung des Rahmens an der dem Laufrad abgewandten Seite der Stützen und außerhalb des Bereiches der Ladewanne vorgesehenen Griffholme. Diese gattungsbildenden Merkmale entsprechen denjenigen einer herkömmlichen Schubkarre.
Insbesondere auf Baustellen und auch in Haushalten werden Schubkarren benutzt, die vorwiegend zum Transport von Schüttgut eingesetzt werden. Eine solche Schubkarre ist beispielsweise aus der DE 94 10 396.8 U bekannt. Dabei ist auf einem Rahmen eine Ladewanne befestigt, die eine abgeschrägte Vorderwand aufweist. Unterhalb der abgeschrägten Vorderwand ist ein Laufrad im Rahmen drehbar gelagert. Am entgegengesetzten Ende des Rahmens geht dieser in zwei Griffholme über. Unterhalb der Griffholme sind üblicherweise zwei Stützen zum Absetzen der Schubkarre vorgesehen.
Das BefüUen der Ladewanne der Schubkarre erfolgt in der Regel manuell. Zum Entleeren der Schubkarre kann diese z.B. nach vorne gekippt werden, so daß das Schüttgut über die abgeschrägte Vorderwand aus der Ladewanne heraustritt.
Das Laufrad trägt die Hauptlast der Schubkarre und des darin befindlichen Schüttgutes. Um einen relativ leichten Lauf zu ermöglichen, ist das Laufrad
groß und breit ausgebildet. Zum manuellen Verfahren wird die Schubkarre mit beiden Händen an den Griffholmen angehoben. Zum kippsicheren Abstellen sind die Stützen vorgesehen. Aufgrund der Geometrie der Schubkarre beträgt das Hebelverhältnis bei bekannten Ausführungen ca. 3:1, d.h., die notwendige Hebekraft des Benutzers beträgt ca. 1/3 der Last. Bei einem herkömmlichen Muldeninhalt von etwa 85 1 ergibt sich bei einem Gewicht von 255 kg, bei einer Annahme von 3 g/cm3, somit eine Belastung der Wirbelsäule von ca. 85 kg. Oftmals bestehen jedoch Vorschriften, die es verbieten, Lasten mit einem Gewicht größer als 30 kg anzuheben, um die Wirbelsäule des Benutzers vor Überlast zu schützen.
Um eine optimalere Lastverteilung der befüllten Schubkarre zu erreichen, ist es aus den CH-PS 179 620, DE-AS 19 53 034 und DE 195 44 574 Al bekannt, eine Schubkarre mit einem in bezug auf deren Längsachse verstellbaren Laufrad zu versehen. Während das Laufrad im unbefüllten Zustand der Schubkarre im wesentlichen unter der Vorderwand der Ladewanne positioniert ist, kann das Laufrad bei befüllter Schubkarre weiter nach hinten verschwenkt werden, so daß es näher zum Lastschwerpunkt positioniert ist. Dadurch wird zwar der Kraftaufwand zum Heben der Schubkarre vermindert, jedoch ist diese im beladenen Zustand instabiler und neigt zum seitlichen Abkippen.
Es ist Aufgabe der Neuerung, einen Schubwagen bzw. eine Schubkarre der eingangs genannten Art zu schaffen, die insbesondere in voll befülltem Zustand mit geringem Kraftaufwand leicht bewegt und gelenkt werden kann. In besonderer Ausführungsform soll auch eine erleichterte Entleerung möglich sein.
Neuerungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Stützen mit Stützrädern versehen sind. Somit weist der Schubwagen drei zueinander versetzte Räder auf, die quasi eine bewegliche Drei-Punkt-Aufiage bilden. Der neue Schubwagen kann, insbesondere im leeren Zustand und bei geringerer
Belastung wie eine herkömmliche Schubkarre zum Fortbewegen allein auf dem Laufrad an den Griffholmen angehoben werden. Ist der Schubwagen voll beladen, kann er auf seinen drei Rädern ruhend geschoben werden. Zur besseren Lenkbarkeit des Schubwagens ist es sinnvoll, die Stützräder so auszubilden, daß sie um allgemein senkrechte Wirbelachsen in beliebige Laufrichtungen verschwenkbar sind. Um ein selbständiges Bewegen des Schubwagens, beispielsweise auf einem schiefen Untergrund, zu vermeiden, sind die Stützräder vorzugsweise arretierbar ausgebildet. Fertige Räder dieser Art mit den vorstehend beschriebenen Eigenschaften sind handelsüblich. Die Arretierung und das Lösen der Arretierung erfolgen üblicherweise mittels an den Rädern vorgesehenen Fußhebeln. Die Stützräder sollten wesentlich kleiner sein als das vornehmlich lastaufnehmende Laufrad. Sie beschreiben beim Verschwenken um ihre senkrechten Achsen kleinere Wege und sind dabei nicht hinderlich. Der Wagen ist mit kleinen Stützrädern dementsprechend leichter lenkbar.
Wenn im Zusammenhang dieser Beschreibung Richtungen angegeben sind, so beziehen sich diese auf eine horizontale Unterlage, auf der der Schubwagen mit allen drei Aurlagepunkten ruht.
Die beiden möglichen Fortbewegungsarten für den Schubwagen, nämlich einerseits Anheben des Schubwagens an den Griffholmen und Schieben bei ausschließlicher Bodenberührung nur durch das Laufrad wie mit üblichen Schubkarren und andererseits Schieben des Schubkarrens auf seinen drei Rädern, erfordern für eine ergonomische Handhabung unterschiedliche Positionen für die Griffelemente. Beim Anheben des Schiibwagens mittels der Griffholme hebt die Bedienungsperson den Wagen gemäß ihrer Armlänge an. Das bietet keine Probleme. Soll der Wagen jedoch auf seinen drei Rädern geschoben werden, liegen die Griffholme im allgemeinen zu tief, so daß die Bedienungsperson sich ständig in gebückter Haltung bewegen müßte. In bevorzugter Ausführungsform ist der Schubwagen daher derart ausgebildet,
daß entweder die Griffelemente höhenverstellbar sind oder aber daß weitere Griffelemente in anderer Höhenlage vorgesehen sind, die auf ein Erfassen des zu schiebenden Wagens abgestellt sind.
Höhenverstellbare Griffelemente können beispielsweise auf die Weise vorgesehen werden, daß die Griffliolme selbst an ihren den Griffelementen abgewandten Enden schwenkbar gelagert und in unterschiedlichen Höhenpositionen der Griffelemente arretierbar sind. Diese Lösung allein ist für beide Fortbewegungsarten dennoch nicht optimal, da das angehobene Schieben und das rollende Schieben des Schubwagens unterschiedliche Handhaltungen erfordern. Höhenverschwenkbare Griffholme werden daher zweckmäßigerweise dadurch ergänzt, daß sie durch einen Querbügel miteinander verbunden sind, der zweckmäßigerweise innenseits der endständigen Griffelemente angeordnet ist. Mit den Griffholmen in richtige Höhe eingestellt, kann der Schubwagen dann an diesem Querbügel leicht auf seinen drei Rädern geschoben werden.
Wenn eine Höhenverstellbarkeit der Griffholme nicht noch aus anderen Gründen zweckmäßig erscheint, sieht die Neuerung eine einfachere aber bevorzugte Ausführungsform vor, bei der die Griffholme, wie üblich, fest angebracht sind, zwischen den Griffholmen aber ein fester Querbügel vorgesehen ist, der nach oben, beispielsweise halbkreisförmig oder ähnlich gewölbt ist. Während für das angehobene Schieben die Griffelemente nach wie vor mit ihren Achsen in Schubrichtung verbleiben, kann für das Schieben des Wagens auf seinen drei Rädern in geeigneter Höhe an dem nach oben ausgewölbten Querbügel angegriffen werden. Dabei spielt es ergonomisch keine wesentliche Rolle, ob die Griffstelle senkrecht, schräg oder waagerecht ausgerichtet ist, solange sie mit ihrer Achse in einer Ebene senkrecht zur Schubrichtung liegt. Das ist bei dem gewölbten Querbügel an allen Stellen gegeben.
Im Baustellenbetrieb kann es wünschenswert sein, den Schubwagen mittels Kran von einer Stelle zu einer anderen zu verbringen, ihn beispielsweise auf ein in Bau befindliches Gebäude zu heben oder ihn aber bei Nichtgebrauch diebstahlsicher am Kranseil anzuhängen, wie dies auf Baustellen üblich ist. Hierfür kann ebenfalls insbesondere der nach oben gewölbte Querbügel in zweckmäßiger Weise dienen.
Im Baustellenbetrieb kann es ferner sinnvoll sein, einen Schubwagen der hier beschriebenen Art beispielsweise auch im mit Schüttgut gefüllten Zustand mittels eines Kranes bewegen zu können und ihn überdies auch automatisch entleeren zu können. Für diese Operationen sieht die Neuerung in spezieller Ausführungsform einen Querbügel vor, der im allgemeinen U-förmig ausgebildet und mit den Enden seiner Schenkel seitlich der Ladewanne schwenkbar gelagert ist, so daß er in eine aufrechte und in eine abgesenkte Stellung in Richtung der Griffholme verschwenkt werden kann. Die aufrechte Stellung muß nicht unbedingt senkrecht sein, sie kann in leicht schräger Lage durch Anschlag begrenzt sein. Die aufrechte Stellung ist so gewählt, daß beim Anhängen des Schubwagens an ein Kranseil ab Verbindungsschenkel des Querbügels der Schwerpunkt des beladenen Wagens im wesentlichen unterhalb dieses Anhängepunktes bzw. geringfügig zu den Griffholmen hin verschoben liegt. Durch den im Ausfuhrungsbeispiel näher beschriebenen Anschlag wird ein Drehen des Wagens um die Achse des Bügels verhindert. Der Querbügel dieses Ausführungsbeispieles ist derart ausgebildet, daß er bei Absetzen des Hubwagens mittels eines Kranes auf einem Untergrund automatisch in seine abgesenkte Lage schwenkt und sich in dieser arretiert. Der Bügel ist derart bemessen, daß sein Querschenkel in abgesenkter Stellung außerhalb der Ladewanne oberhalb der Griffholme liegt. Bei Wiederanheben des Schubwagens mittels des Kranes wird der Schubwagen gekippt und über die Schräge seiner Ladewanne entleert.
Die einzelnen Merkmale des neuen Schubwagens können auch miteinander kombiniert werden. So ist es beispielsweise möglich, den schwenkbaren Querbügel mit den Griffholmen zu kombinieren, d.h. den Querbügel mit zwei kurzen Griffholmfortsätzen zu versehen. Durch eine Arretierbarkeit des Bügels im abgesenkten Zustand in mindestens zwei unterschiedlichen Höhenlagen kann gleichzeitig für die Höhenveränderbarkeit der Griffelemente gesorgt werden.
Um eine günstigere Lastverteilung beim Schubwagen zu erreichen, ist das Laufrad in bevorzugter Ausfuhrungsform nur wenig vor dem Schwerpunkt des beladenen Schubwagens angeordnet, so daß sich der Schwerpunkt innerhalb des Dreieckes aus Laufrad und Stützrädern ziemlich nahe dem Laufrad gelegen befindet. Dadurch wird der Lastanteil, der beim Anheben des Schubwagens von Hand gehoben werden muß, reduziert. Vorzugsweise ist das Laufrad derart angeordnet, daß es beim Anheben des Schubwagens an den Griffholmen mindestens 75 % der Last aufnimmt. Die Anordnung des Laufrades direkt unter dem Schwerpunkt des Schubwagens macht diesen beim angehobenen Schieben instabil. Außerdem besteht die Gefahr, daß der Schubwagen sich bei ungleicher Schüttgutverteilung selbsttätig nach vorne abkippt. Der richtige Abstand zwischen der Achse des Laufrades und dem Schwerpunkt des Schubwagens ist eine Frage der praktischen Ermittlung.
Zur weiteren Verminderung der Hebekraft an den Griffholmen können diese auch verlängerbar bzw. ausziehbar ausgebildet werden, so daß sich der Hebelarm bei schwer beladenem Schubwagen verlängern läßt. Eine solche Verlängerbarkeit der Griffholme kann auch bei deren Anordnung an einem schwenkbaren Querbügel sinnvoll sein.
Ausführungsbeispiele der Neuerung werden im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen in
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Schubwagens mit Stützrädern;
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Fig. 2 eine Draufsicht des Schubwagens nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Schubwagens in einer anderen Ausführungsform mit schwenkbarem Querbügel;
Fig. 4 eine Ansicht des Schubwagens nach Fig. 3 im aufgehängten Zustand;
Fig. 5 die Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines Schubwagens mit starrem Querbügel; und
Fig. 6 eine Ansicht des Querbügels in einer Ebene senkrecht zur Ebene der Fig. 5.
Der Schubwagen gemäß Fig. 1 weist einen Rahmen 2 auf, der aus einem im wesentlichen waagerecht verlaufenden Hauptrahmen 3 von einem daran befestigten, abwärts gerichteten Hilfsrahmen 4 besteht, der im unteren Abschnitt in waagerechter Richtung abgewinkelt ist. Der Hauptrahmen 3 geht in zwei Griffholme 5 über. Die Griffholme 5 bestehen aus einem leicht aufwärts geneigten vorderen Holm 6 und einem waagerechten hinteren Hohn 7, an dem ein Griffelement, beispielsweise eine Gummimuffe, angebracht ist.
Auf dem Hauptrahmen 3 des Schubwagens 1 ist eine Ladewanne 9 mit einer abgeschrägten Vorderwand 10 befestigt. Dabei liegt der Wannenboden 11 auf dem Hauptrahmen 3 auf.
Vom Hauptrahmen 3 führt eine Rahmengabel 12 schräg nach unten und ist am Hilfsrahmen 4 befestigt. Am unteren Ende der Rahmengabel 12 ist mittels einer Radachse 13 ein großes Laufrad 14 drehbar gelagert. Dabei befindet sich die Radachse 13 leicht versetzt außerhalb des Lastschwerpunktes des Schubwagens unterhalb der Ladewanne 9.
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Unmittelbar hinter dem Laufrad 14 sind zwei parallel zueinander beabstandete Stützräder 15 am Hilfsrahmen 4 befestigt. Die Stützräder 15 weisen eine erheblich geringere Größe auf als das Laufrad 14. Die Stützräder sind mittels eines U-Profilteils schwenkbar um eine vertikale Wirbelachse 17 am Hilfsrahmen 4 gelagert. Dazu ist zwischen dem Hilfsrahmen 4 und dem das U-Profilteil 16 aufnehmenden Stützrad 15 ein Drehgelenk 18 angeordnet, so daß das Stützrad 15 und die vertikale Achse 17 frei beweglich ist. Somit ist der Schubwagen 1 auf leichte Weise durch die Drei-Punkt-Aufiage des Laufrades 14 und der beiden Stützräder 15 bewegbar.
Durch die Anordnung des Laufrades 14 weit unterhalb der Ladewanne 9 und der beiden Stützräder 15 unmittelbar hinter dem Laufrad 14 wird eine günstige Lastverteilung erreicht. Die Lastaufteilung ist schematisch durch die Bezeichnung F in Fig. 1 dargestellt.
Bei der Ausführungsform des Schubwagens nach den Fig. 3 und 4 ist an der Ladewanne 9 ein im wesentlichen U-förmiger Querbügel 20 befestigt, wobei die freien Enden des Querbügels 20 mittels Gelenk 21 an der Ladewanne 9 gelagert sind. Der Querbügel 20 ist, wie in Fig. 3 gezeigt, von einer annähernd waagerechten Stellung in eine nicht ganz lotrechte Stellung schwenkbar, wobei letztere durch einen an der Ladewanne 9 befindlichen Anschlag 22 begrenzt wird.
Am Querbügel 20 ist eine Sperrklinke 23 angeordnet, die im abgesenkten Zustand des Querbügels 20 in einen an der Ladewanne 9 ausgebildeten Bolzen 24 eingreift.
Im in Fig. 3 dargestellten Zustand des Schubwagens 1 ist ein nicht dargestellter Kranhaken eines Krans in den Querbügel 20 eingehängt, nachdem die Sperrklinke 23 vom Bolzen 24 gelöst und der Querbügel 20 in die in Fig. gezeigte Stellung überführt wurde. Nach dem Transport und Absenken des
if!
Schubwagens 1 wird auch der Querbügel 20 abgesenkt, so daß die Sperrklinke 23 in den Bolzen 24 eingreift und der Querbügel 20 in die strichlierte Stellung übergeht. Beim erneuten Anheben des Schubwagens 1 durch den Kran nimmt der Schubwagen 1 die in Fig. 4 gezeigte Stellung ein. Dadurch kann das in der Ladewanne 9 befindliche Schüttgut über die abgeschrägte Vorderwand 10 ausgekippt werden.
In Fig. 5 ist die Seitenansicht eines Schubwagens dargestellt, der, wie auch schon die Ausfuhrungsformen der Fig. 1-4, mit Stützrädern 15 versehen ist. Im übrigen sind in Fig. 5 den Ausführungsformen der Fig. 1-4 entsprechende Teile mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet. Die Konstruktion des Rahmens 2 des Schubwagens der Fig. 5 ist anders ausgeführt als bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen. Darauf kommt es aber hier nicht an, der Ausführungsform des Rahmens sind durch die Neuerung keine speziellen Grenzen gesetzt. Das Besondere des Schubwagens nach Fig. 5 besteht darin, daß innerhalb der Griffelemente 8 zwischen den Griflholmen 5 ein Querbügel 25 fest angebracht ist, der ausgehend von den Querholmen 5 in einem Bogen nach oben gewölbt ist. Die Form des Querbügels 25 ist aus Fig. 6 zu erkennen, welche eine Ansicht des Bügels senkrecht zu der Ebene der Fig. 5 darstellt.
Soll der Schubwagen gemäß Fig. 5 auf herkömmliche Art und Weise wie eine Schubkarre bewegt werden, wird er an den Griffelementen 8 angehoben. Soll er dagegen auf seinen drei Rädern, nämlich dem Laufrad 15 und den Stützrädern 15 ruhend rollend geschoben werden, bietet sich in ergonomischer Weise der Querbügel 25 zum Erfassen und Schieben des Schubwagens an. Wesentlich ist, daß die Greifhaltung immer in einer Ebene quer zur Schubrichtung ist. Dabei kommt es wenig darauf an, ob man den Querbügel an seinen äußeren Enden im wesentlichen senkrecht ergreift oder in der Nähe von dessen Mitte in mehr waagerechter Handhaltung. Die Höhe der Wölbung des Querbügels ist zweckmäßigerweise derart bemessen, daß sich
Bedienungspersonen unterschiedlicher Größe die für sie günstigste Griffhaltung am Querbügel auswählen können. Ein ständiges Bücken der Bedienungsperson beim Schieben des Schubwagens, wie es erforderlich wäre, wenn ausschließlich die Griffelemente 8 vorhanden wären, wird dadurch vermieden. Der Querbügel 25 stellt insgesamt Griffelemente mit verschiedenen Angriffspunkten dar.
Wie leicht erkennbar ist, kann der Querbügel 25 vorteilhafterweise auch zum Aufhängen des Schubwagens an einem Kran aber auch zum Aufhängen des Schubwagens beispielsweise an einem Wandhaken in einem Geräteschuppen verwendet werden.
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| Bezueszeichen | Schubwagen | |
| 1 | Rahmen | |
| 2 | Hauptrahmen | |
| 3 | Hilfsrahmen | |
| 4 | GrifEholm | |
| 5 | vorderer Holm | |
| 6 | hinterer Hohn | |
| 7 | Griffelement | |
| &dgr; | Ladewanne | |
| 9 | Vorderwand | |
| 10 | Wannenboden | |
| 11 | Rahmengabel | |
| 12 | Radachse | |
| 13 | Laufrad | |
| 14 | Stützrad | |
| 15 | U-Profilteil | |
| 16 | vertikale Wirbelachse | |
| 17 | Drehgelenk | |
| 18 | Bodenfläche | |
| 19 | Querbügel | |
| 20 | Gelenk | |
| 21 | Anschlag | |
| 22 | Sperrklinke | |
| 23 | Bolzen | |
| 24 | Querbügel | |
| 25 |
Claims (15)
1. Schubwagen mit einem Rahmen,
einer auf dem Rahmen angeordneten Ladewanne,
einem unterhalb der Ladewanne drehbar im Rahmen gelagerten Laufrad,
zwei am Rahmen im Abstand vom Laufrad vorgesehenen Stützen und zwei in Verlängerung des Rahmens an der dem Laufrad abgewandten Seite der Stützen und außerhalb des Bereiches der Ladewanne vorgesehenen Grifholmen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen mit Stützrädern (15) versehen sind.
einer auf dem Rahmen angeordneten Ladewanne,
einem unterhalb der Ladewanne drehbar im Rahmen gelagerten Laufrad,
zwei am Rahmen im Abstand vom Laufrad vorgesehenen Stützen und zwei in Verlängerung des Rahmens an der dem Laufrad abgewandten Seite der Stützen und außerhalb des Bereiches der Ladewanne vorgesehenen Grifholmen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen mit Stützrädern (15) versehen sind.
2. Schubwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützräder (15) um allgemein senkrechte Wirbelachsen (17) in beliebige Laufrichtungen verschwenkbar sind.
3. Schubwagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützräder (15) wesentlich kleiner sind als das Laufrad (14).
4. Schubwagen nach mindestens einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützräder (15) insbesondere mittels Fußbetätigungshebel gegen Drehen arretierbar sind.
5. Schubwagen nach mindestens einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß das Laufrad (14) mit luftgefüllter Bereifung und die Stützräder (15) mit massiver Bereifung, insbesondere Vollgummi- oder Elastomerbereifung versehen sind.
6. Schubwagen nach mindestens einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß er mit Griffelementen (8, 25) unterschiedlicher Höhenlage oder mit höhenverstellbaren Griffelementen versehen ist.
7. Schubwagen nach Anspruch 6 mit höhenverstellbaren Griffelementen, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffholme höhenverstellbar ausgebildet sind.
8. Schubwagen nach mindestens einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß er mit mindestens einem Querbügel (20, 25) versehen ist.
9. Schubwagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Querbügel (25) zwischen den Griffholmen (5) angebracht ist.
10. Schubwagen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Querhügel (25) nach oben ausgewölbt ist.
11. Schubwagen nach Ansprüchen 6 und 10 mit Griffelementen unterschiedlicher Höhenlage, dadurch gekennzeichnet, daß neben Griffelementen (8) an den Enden der Griffholme (5) der nach oben ausgewölbte Querbügel (25) zwischen den Griffholmen (5) weitere Griffelemente anderer Höhenlage bildet.
12. Schubwagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Querbügel (20) allgemein U-förmig ausgebildet und mit den Enden seiner Schenkel um eine horizontale Achse (21) schwenkbar seitlich der Ladewanne (9) angebracht und zwischen einer aufrechten Stellung und einer arretierbaren abgesenkten Stellung in Richtung der Griffholme (5) verschwenkbar ist.
13. Schubwagen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung des Querbügels (20) von der abgesenkten in die aufrechte Stellung anschlagbegrenzt ist.
14. Schubwagen nach Anspruch 12 oder 13 mit einer beim Verschwenken des Querbügels (20) in seine abgesenkte Stellung selbsttätig wirkenden Arretiereinrichtung (23).
15. Schubwagen nach mindestens einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (13) des Laufrades (14) im Verhältnis zur Ladewanne (9) derart positioniert ist, daß das Laufrad (14) bei an den Griffholmen (5) angehobenem Schubwagen mindestens 75% der Last aufnimmt.
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