DE20017916U1 - Schiebewagen, insbesondere Kindersportwagen oder Wagen für Puppen - Google Patents
Schiebewagen, insbesondere Kindersportwagen oder Wagen für PuppenInfo
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Description
Schiebewagen, insbesondere Kindersportwagen
oder Wagen für Puppen
Die Erfindung betrifft einen Schiebewagen mit einem Wagengestell mit zwei hinteren Radlagern für hintere Räder und zwei vorderen Radlagern für vordere Räder, welche hinteren und vorderen Räder im äußeren Seitenbereich des Wagengestells angeordnet sind.
Schiebewagen der gattungsgemäßen Art sind als Kinderwagen, Kindersportwagen, Buggy oder als Wagen für Puppen in verschiedensten Ausführungen bekannt. Die bekannten Wagen sind vierrädrig, wobei an dem Wagengestell Achsen vorgesehen sind, an denen die hinteren und vorderen Räder achsparallel zueinander angeordnet sind. Bei einigen Kindersportwagen, insbesondere bei Buggys, ist es auch bekannt, die vorderen und/oder die hinteren Räder an Radlagerhaltern drehbar zu lagern, die ihrerseits um eine senkrechte Achse verdrehbar sind. Dadurch ist ein leichteres Schieben im Bogen oder um Ecken herum möglich, ohne den Wagen aufkippen zu müssen.
Die Erfindung geht von allen bekannten Ausführungen aus, bei denen die angegebene Räderanordnungen vorgesehen sind. Es ist dabei auch völlig unbedeutend, ob ein Einzelrad jeweils für ein Vorder- oder Hinterrad oder ein Radpaar vorgesehen ist. Auch kann die Achse durchgehend für beide Räder oder nur in einem Radlagerhalter vorgesehen sein. Entscheidend ist, dass an vier äußeren Punkten des Schiebewagens derartige Räder oder Radanordnungen vorgesehen sind, mit denen normalerweise der Schiebewagen, der eine aus dem Wagengestell vorstehende Schiebestange aufweist, auf einem Gehweg, einer Straße oder einem sonstigen Untergrund geschoben werden kann.
DE 2
Es sind darüber hinaus dreirädrige Schiebewagen, insbesondere Kindersportwagen, bekannt, die in der Regel auch größere Räder aufweisen. Diese Schiebewagen bestehen aus einem Wagengestell mit Seitenholmen und nach unten daran angelenkten oder befestigten Stützholmen, an deren unteren Enden die hinteren Räder auf einer Achse angeordnet sind. Die Anlenkung ist erforderlich, wenn das Gestell zusammengelegt werden soll. Die vorderen beiden Schrägholme sind oberhalb eines darin befindlichen Sitzteils mit einem Schiebebügel oder einzelnen Schiebegriffen versehen. Die Seitenholme münden in einem Verjüngungsteil, der V-förmig ausgebildet ist und sich nach vorne, weit über den Sitzeinsatz hinaus erstreckt und an dem vorderen Abschnitt eine Gabel mit Lagerstellen für die Befestigung eines einzelnen Laufrades aufweist. Die vordere Achse für das Vorderrad und die hinteren Achsen für die hinteren Räder sind in der Regel achsparallel angeordnet.
Ebenso kann das vordere Rad auch an einem um eine senkrechte Achse drehbaren Radlager befestigt sein.
Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen vierrädrigen Schiebewagen derart weiterzubilden, dass er auch als dreirädriger Schiebewagen genutzt werden kann. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, auch die Nachrüstung bestehender vierrädriger Schiebewagen und deren Umbau in einen dreirädrigen Schiebewagen zu ermöglichen.
Die erste Aufgabe wird gelöst durch Ausbildung des Schiebewagens gemäß der Lehre des Anspruchs 1. Der nachträgliche Umbau gemäß der zweiten Teilaufgabe wird dadurch gelöst, dass die für den Umbau erforderlichen Teile in einem Bausatz bereitgestellt werden, wie er im Anspruch 17 angegeben ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind selbsterklärend in den Unteransprüchen 2 bis 16 im einzelnen angegeben. Eine vorteilhafte Ausführung des Bausatzes ist im Anspruch 18 angegeben.
Nach der Lehre der Erfindung ist vorgesehen, dass an dem Kinderwagengestell mindestens ein Träger, die vorderen Räder überstehend, anbringbar ist, an dem ein einziges vorderes Rad gelagert ist. Dieser Träger ist so ausgebildet, dass das Vorderrad sich im wesentlichen auf der Längsachse des
Schiebewagens befindet, so dass eine symmetrische Verteilung der Sitz- und/oder Liegefläche des Schiebewagens gegenüber dem Vorderrad gegeben ist. Um den Träger an dem Wagengestell, das vorzugsweise ein Rohrgestell ist, befestigen zu können, müssen entsprechende Befestigungsvorrichtungen vorgesehen sein. Um eine einfache Nutzung als vierrädrigen Wagen wieder zu ermöglichen, ist der Träger lösbar mit der Befestigungsvorrichtung an dem bzw. in dem Wagengestell befestigt. Im Falle der Ausbildung des Trägers und der Anbringung des Lagers für das Vorderrad sowie bei entsprechender Auswahl des Durchmessers des Vorderrades ist es grundsätzlich nicht erforderlich, die seitlichen Vorderräder des vierrädrigen Schiebewagens zu entfernen. Die vorderen Räder heben bei entsprechender Dimensionierung vom Boden ab, so dass nur das einzige Vorderrad Bodenkontakt besitzt. Es empfiehlt sich aber gemäß der Lehre des Anspruchs 2, die Räder beispielsweise abziehbar vorzusehen oder aber auch an Radlagerhalter anzubringen, die lösbar am Wagengestell oder an seitlichen Gestellholmen des Wagengestells befestigt und vor oder nach dem Befestigen des Trägers für das einzige Vorderrad entfernbar sind.
Der Träger besteht zweckmäßigerweise aus einem Gabel- oder U-Teil, an dem das Radlager für das Vorderrad vorgesehen ist. Dieser Teil ist fest an einem Verbindungsteil angebracht oder geht in einen solchen über, der seitliche Schenkel aufweist, die im Seitenbereich des Wagengestells mittels der Befestigungsvorrichtung wieder lösbar befestigt sind. Hierdurch wird eine hohe Stabilität erreicht. Beispiele der Befestigungsarten, und zwar z. B. als Wechselhalter ausgeführt, sind ebenfalls in den Unteransprüchen im einzelnen angegeben.
Um eine hohe Standfestigkeit im Falle des Absteilens des Schiebewagens zu erreichen, insbesondere wenn dieser als Kinderwagen oder Kindersportwagen dient, ist ein Bügelstandfuß vorgesehen, der im Falle des Absteilens des Kinderwagens aufgestellt wird, so dass das Vorderrad vom Boden abhebt und der Bügelteil des Bügelstandfußes auf dem Boden aufsteht. Hierdurch ist wiederum entweder eine durchgehende Bodenauflage im Bereich des Vorderrades am Boden gegeben oder eine seitliche punktuelle bei entsprechender Ausbildung des Bügelteils, so dass eine Vierpunktsicherung des Schiebewagens bei gleichzeitiger Bremswirkung gegeben ist. Solche Bügelstandfüße sind als aufklappbare Standfüße für Fahrräder bekannt.
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Die Befestigung der Seitenschenkel des Verbindungsteils an entsprechenden Aufnahmen der Befestigungsvorrichtung kann auch darin bestehen, dass Lagerzapfen oder Endabschnitte der Seitenschenkel in Aufnahmen eingesetzt werden, die in Lagerrohren oder aber auch in Gestellholmen vorgesehen sind. Eine Befestigung mit kinematischem Umkehrprinzip ist ebenfalls möglich. Wird dabei ein Lagerrohr oder eine Lagerschiene verwendet, so kann diese vertikal schwenkbeweglich gegenüber dem Gestellholm angeordnet sein, und zwar in Längsrichtung des Gestellholms, und mittels einer Feder an diesem anliegen. Dadurch ist eine Auslenkung um ein bestimmtes
&iacgr;&ogr; Maß gegen die Federkraft, z. B. bei einer unebenen Bodenfläche, möglich, so dass Stöße abgefedert werden.
Es ist ersichtlich, dass die für die dreirädrige Nachrüstung erforderlichen Elemente auf einfache Weise auch zu einem Bausatz zusammengefaßt und an bestehende vierrädrige Ausführungen von Schiebewagen adaptiert werden können. Bei den betreffenden Schiebewagen handelt es sich beispielsweise um solche Wagen, wie sie in den Ansprüchen 15 und 16 wiedergegeben sind. Mit einem solchen Nachrüstbausatz ist es praktisch möglich, einen Kinderwagen in einen dreirädrigen Sportwagen umzubauen. Sind dabei die vorderen Räder der vierrädrigen Ausführung an Radlagerhaltern angebracht, so empfiehlt es sich, entweder die Radlagerhalter so auszubilden, dass diese unmittelbar als Halteelemente für den Träger bzw. die Träger genutzt werden können, die erforderlich sind, um das einzige Vorderrad zu halten, oder aber der Radlagerhalter wird entfernt und die Enden des Trägers werden an dessen Stelle montiert. Hier gibt es diverse konstruktive Lösungen, die die Erfindung eröffnet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
Figur 1 zeigt in schematischer Darstellung einen Auszug aus einem Wagengestell 1, das Gestellholme 9 seitenparallel aufweist. Diese Gestellholme 9 können Bestandteil eines Scherengestells oder aber auch die Schiebestützstrebe des Schiebewagens, z. B. eines Kindersportwagens, sein. Am Ende jedes dieser Gestellholme 9 ist eine Montageplatte 23, vorzugsweise beidseitig an dem Holm mittels eines Nietes 24 befestigt. Der Gestellholm 9 ist entweder im Querschnitt rund und hohl ausgebildet oder eckig, dies hängt jeweils von den Anforderungen und von dem gewünschten Design ab. An der
Montageplatte 23 bzw. im Falle zwei parallel angeordneter Montageplatten 23 zwischen diesen ist an der Oberseite des Gestellholms 9 ein Lagerrohr 21 mittels Lagerbolzen 25 schwenkbeweglich angelenkt. Der Abstand des Lagerbolzens 25 zum Gestellholm 9 und der Durchmesser bzw. die Abmessungen des Lagerrohres 21 bestimmen dabei die maximale Auslenkung, die durch Anschlag an den Gestellholm 9 begrenzt wird. Im Ausführungsbeispiel ist spiegelbildlich auf der anderen Seite des Gestellholms 9 ein gleiches Lagerrohr 21 vorgesehen, das aber in diesem Ausführungsbeispiel keine Lagerfunktion besitzt. An den beiden Lagerrohren 21 sind vorstehend
&iacgr;&ogr; Lagerbolzen 26 vorgesehen, um die eine Feder 22, nämlich eine Gummifeder, herumgelegt ist. Gegen die Kraft dieser Feder ist das eine Lagerrohr 21 um seinen Lagerbolzen 25 verschwenkbar.
In das Lagerrohr 21 ist in die untere Öffnung ein Lageransatz 27 an einem gebogenen Radlagerhalter 8 eingesetzt und mittels eines federbelasteten Rastknopfes 28, der durch eine Bohrung hindurchgreift und im Lagerrohr federnd angebracht ist, abzugsgesichert. Hierüber ist zugleich auch bei runder Ausführung eine Drehsicherung hergestellt. Der Radlagerhalter ist so gebogen, dass er mit dem unteren Abschnitt im wesentlichen waagerecht verläuft. An diesem Abschnitt ist das Radlager 7 vorgesehen, auf das das vordere Rad 2 aufgesteckt ist.
Eine solche Anordnung ist bei einer vierrädrigen Ausführung beidseitig an den vorderen Gestellholmen 9 vorgesehen. Erfindungsgemäß wird dieses Radpaar durch ein einziges Vorderrad ersetzt bzw. kann es auch ergänzend vorgesehen sein, dann muß allerdings die Befestigungsvorrichtung 4, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch das Lagerrohr 21 und den Lageransatz 27 sowie durch den Rastknopf 28 gebildet ist, konstruktiv so ausgeführt sein, dass eine zusätzliche Befestigung des Trägers 3 gemäß den Figuren 2, 3, 4 und 5 erfolgen kann.
Bezogen auf die tatsächliche Ausführungsform handelt es sich bei dem Lagerrohr 21 um einen Wechselhalter. Durch Druck auf den Rastknopf 28 wird das Rastgesperre aufgehoben und der Radlagerhalter 8 kann abgezogen werden. An seine Stelle kann ein Lagerzapfen 29 am Träger 3 eingeschoben und durch den Rastknopf 28 gesichert werden. Der Träger 3 ist im Ausführungsbeispiel, wie dies insbesondere aus der Figur 5 ersichtlich ist, im Biegeverfahren aus Rohrmaterial gefertigt. Er besteht aus einem U-förmigen
Teil 10, der zwei Schenkel 11 und 12 aufweist, die über ein Brückenteil 16 vorderseitig miteinander verbunden sind. Die Tiefe dieses U-Teils 10 ist so gewählt, dass der Brückenteil 16 vor dem eingesetzten Vorderrad 2 beabstandet endet, so dass das Vorderrad um die tragende Achse des Radlagers 5 sich frei drehen kann. Die beiden Schenkel 11 und 12 gehen in Querschenkel 20 über, die abgewinkelt sind. Sich daran anschließende, wiederum in Richtung des Wagengestells abgebogene (im Ausführungsbeispiel winkelig abgebogene) Enden 30 sind stumpfwinkelig abgebogen, wie aus den Figuren 2, 3 und 4 ersichtlich ist. Sie sind so ausgeformt, dass der daran
&iacgr;&ogr; vorgesehene Ansatz 29 in die Aufnahme des Lagerrohres 21 hineingeschoben werden kann. Die Befestigung erfolgt also beidseitig, nachdem die Radlagerhalter 8 herausgezogen worden sind. Das vordere Radlager 5 ist an den Schenkeln 11 und 12 des U-Teils 10 beabstandet zum Winkelansatz des hinteren Endes 30 vorgesehen.
Auf diese Art und Weise ist aus einem vierrädrigen Schiebewagen ein dreirädriger Schiebewagen herstellbar. Um eine Kippsicherung beim Abstellen des Schiebewagens und zugleich auch eine Feststell-Bremswirkung zu erreichen, ist in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, dass an den beiden Schenkein 11 und 12 vor dem Radlager 5 eine Schwenkachse 19 für einen Bügelstandfuß 17 angebracht ist. Dieser Bügelstandfuß weist einen in etwa der Fahrgestellbreite entsprechenden Standbügel auf. Wie aus Figur 2 und den Figuren 3 und 4 ersichtlich ist, sind die Seitenschenkel abgewinkelt und der Abwinkelungsteil darüber hinaus, wie aus Figur 5 ersichtlich ist, derart abgebogen und verjüngt, dass die Enden an der Schwenkachse 19 befestigt werden können, beispielsweise mittels Niete, und der Bügelstandfuß 17 für die ungehinderte Bewegung des Schiebewagens nach hinten unter das Wagengestell 1 geklappt ist, so dass er sich im wesentlichen waagerecht erstreckt. Der Bügelteil verläuft dabei beabstandet zum einzigen Vorderrad 6.
Einseitig weist der Bügelstandfuß 17 eine Verlängerung 18 auf, die das Schwenklager 19 übersteht. Diese Verlängerung ist vorgesehen, um bei aufgestelltem Bügelstandfuß 17 - wie aus Figur 4 ersichtlich - den Schwenkweg durch Anschlag an den aus Figur 5 ersichtlichen Querschenkel 20 des Verbindungsteils 13 zu bewirken. Über diese Verlängerung ist auch der Kippvorgang selbst auslösbar, wie aus Figur 3 ersichtlich ist. Kommt dabei der Bügelteil des Bügelstandfußes 17 zur Auflage auf den Boden 31 und wird der Wagen nach hinten gezogen, so verschwenkt der Bügelstandfuß 17 automatisch in die aus Figur 4 ersichtliche Position. In dieser Position ist der
Schiebewagen als dreirädriger Wagen gegen Kippen und gegen Wegrollen gesichert. Ein Vorschieben unter gleichzeitiger Druckausübung verschwenkt den Standfußbügel 17 wieder nach hinten, in die aus Figur 3 ersichtliche Position, aus der er in die in Figur 2 eingezeichnete Rückstellposition auf einfache Weise verbracht werden kann.
| 1 | Wagengestell | 17 | Bügelstandfuß |
| 2 | vorderes Rad | 18 | Verlängerung |
| 3 | Träger | 19 | Schwenkachse |
| 4 | Befestigungsvorrichtung | 20 | Querschenkel |
| 5 | Lager | 21 | Lagerrohr |
| 6 | vorderes Vorderrad | 22 | Feder |
| 7 | Radlager | 23 | Montageplatte |
| 8 | Radlagerhalter | 24 | Niete |
| 9 | Gestellholm | 25 | Lagerbolzen |
| 10 | U-Teil | 26 | Lagerbolzen |
| 11 | Schenkel | 27 | Lageransatz |
| 12 | Schenkel | 28 | Rastknopf |
| 13 | Verbindungsteil | 29 | Ansatz |
| 14 | Seitenschenkel | 30 | Schenkelende |
| 15 | Seitenschenkel | 31 | Boden |
| 16 | Brückenteil |
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Claims (18)
1. Schiebewagen mit einem Wagengestell mit zwei hinteren Radlagern für hintere Räder und zwei vorderen Radlagern für vordere Räder, welche hinteren und vorderen Räder im äußeren Seitenbereich des Wagengestells angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Wagengestell (1) ein sich über die Achsen der vorderen Räder (2) nach vorn erstreckender Träger (3) mittels Befestigungsvorrichtungen (4) lösbar befestigt ist, an dem achsparallel zu den Achsen der vorderen Räder (2) ein Lager (5) für die Aufnahme eines einzigen Vorderrades (6) oder einer einzigen Vorderradanordnung vorgesehen ist, die in etwa auf oder auf der Mittenachse des Schiebewagens verlaufend angeordnet ist und als einziges Vorderrad (6) Bodenkontakt besitzt.
2. Schiebewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen Räder (1) abziehbar auf einer Nabe gelagert oder die Radlager (7) an Radlagerhaltem (8) befestigt sind, die lösbar am Wagengestell (1) oder an seitlichen Gestellholmen (9) des Wagengestells (1) befestigt und vor oder nach dem Befestigen des Trägers (3) für das einzige Vorderrad (6) entfernbar sind.
3. Schiebewagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (3) aus einem Gabelteil oder U-Teil (10), an dem das Lager (5) für das Vorderrad (6) vorgesehen ist und zwischen deren Schenkeln (11, 12) das Rad drehbar gelagert ist, und einem gabelförmigen Verbindungsteil (13) aus (14, 15) Seitenschenkeln besteht, deren Enden mittels der Befestigungsvorrichtungen (4) in den beiden Seitenbereichen des Wagengestells (1) lösbar befestigt sind.
4. Schiebewagen nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtungen als Wechselhalter ausgelegt sind und an ihnen entweder die Enden der Seitenschenkel (14, 15) des Verbindungsteils (13) oder die Radlagerhalter (8) der beiden vorderen Räder (2) oder Räderanordnungen befestigt sind.
5. Schiebewagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gabel- oder U-Teil (10) Schenkel (11, 12) aufweist, die das Radlager (5) des Vorderrades (6) mindestens um den Radius des Vorderrades (6) überstehen und mittels eines Brückenteils (16) vor dem Vorderrad (6) miteinander verbunden sind, wobei der lichte Abstand zwischen den Schenkeln (11, 12) größer ist als die Breite des Vorderrades (6) und die dem Wagengestell (1) zugewandten Enden der Schenkel (11, 12) an einem Querholm des Verbindungsteils (13) befestigt sind oder in Holme des Verbindungsteils (13) übergehen.
6. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bügelstandfuß (17) an den beiden Schenkeln (11, 12) des Gabel- oder U-Teils oder am gabelförmigen Verbindungsteil (13) mit Enden angelenkt ist, der in einer Aufstellposition aufstellbar und in dieser arretierbar oder durch einen Anschlag gesichert ist, welcher bügelförmige Ständer eine untere Breite aufweist, die in etwa der Breite des Wagengestells entspricht und derart hoch ist, dass im aufgestellten Zustand das Vorderrad (6) vom Boden abgehoben ist.
7. Schiebewagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügelstandfuß (17) nach vorn, den Gabel- oder U-Teil überstehend oder nach hinten unter das Wagengestell (1) verschwenkbar ist.
8. Schiebewagen nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügelstandfuß (17) an mindestens einem Anlenkungsende eine Verlängerung (18) aufweist, die die Schwenkachse (19) mindestens in einem solchen Maß überragt und in einem strumpfen Winkel zum übrigen Teil verläuft, dass die Verlängerung (18) im aufgestellten Zustand des Bügelstandfußes (17) an einem Queranschlag oder einem Querschenkel (20) des Verbindungsteils (13) anliegt, wobei die Schwenkachse (19) des Bügelstandfußes vor dem Lager (5) des Vorderrades (6) oder der Vorderradanordnung - in Blickrichtung auf die Vorderseite des Schiebewagens - angeordnet ist.
9. Schiebewagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechselhalter eine Aufnahme für das Ende der Seitenschenkel (14, 15) oder für Lagerzapfen an den Seitenschenkeln des Trägers (3) und für entsprechende Teile des Radlagerhalters aufweist, und dass beim Verbinden, insbesondere beim Einfügen des Lagerzapfens oder des Endes der Schenkel bzw. Teile des Wechselhalters in eine Ausnehmung, eine Lagersicherung mit einem lösbaren Rastgesperre in eine Ausnehmung oder eine Durchgangsbohrung in dem Lagerzapfen oder dem Teilende eingreift und diesen gegen unbeabsichtigtes Herausziehen sichert.
10. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Wagengestell seitliche Gestellholme (9) aufweist, an deren oberen Enden sich jeweils ein Schiebegriff oder ein überbrückender Schiebebügel befindet und deren untere Enden als Hohlholme ausgebildet sind, in die Lagerzapfen der Radlagerhalter (8) der Vorderräder (2) oder die Endabschnitte oder Lagerzapfen der Enden der Seitenschenkel (14, 15) des Verbindungsteils (13) einsteckbar sind.
11. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass achsparallel zu den Achsen der Vorderräder (2) Vorrichtungen in Form eines Lagerrohres (21) vorgesehen sind, die schwenkbeweglich gegen die Kraft einer Feder derart am Wagengestell (1) oder am Gestellholm (9) angeordnet sind, dass Unebenheiten beim Abrollen des jeweiligen Rades (2, 6) durch die Feder (22) aufgefangen werden, und dass das Lagerrohr (21) unten hohl ausgebildet ist und ein Lagerzapfen des Radlagerhalters (6) oder ein Lagerzapfen oder das Ende der Seitenschenkel (14, 15) des Verbindungsteils (13) einfügbar oder an diesem befestigbar ist.
12. Schiebewagen nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass beliebige Fügeverbindungen vorgesehen sind.
13. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Radlagerhalter (8) für die beiden vorderen Räder (2) um senkrechte Achsen verschwenkbar an den Befestigungsvorrichtungen (4) gelagert sind.
14. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Radlager (5) des einzigen Vorderrades (6) an einem Radlagerhalter vorgesehen ist, der um eine senkrechte Achse verschwenkbar am Träger (3) angebracht ist.
15. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Kinderwagen, Kindersportwagen, Buggy oder ein Wagen für Puppen ist.
16. Schiebewagen nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass er zusammenlegbar ist.
17. Bausatz für einen Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, aufweisend mindestens einen Träger (3) mit Vorderrad (6) und Befestigungsvorrichtungen (4).
18. Bausatz nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass Wechsel-Radlagerhalter Bestandteil des Bausatzes und anstelle vorhandener Radlagerhalter an dem Schiebewagengestell (1) anmontierbar sind.
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| WO2010016790A1 (en) | 2008-08-04 | 2010-02-11 | Elite Group Sverige Ab | Baby carriage |
-
2000
- 2000-10-19 DE DE20017916U patent/DE20017916U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010419 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20040501 |