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DE10313425B4 - Verfahren zum Einsatz eines Rettungsgerätes von einem Schiff aus für eine im Wasser treibende Person und Rettungsgerät für eine im Wasser treibende Person - Google Patents

Verfahren zum Einsatz eines Rettungsgerätes von einem Schiff aus für eine im Wasser treibende Person und Rettungsgerät für eine im Wasser treibende Person Download PDF

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DE10313425B4
DE10313425B4 DE2003113425 DE10313425A DE10313425B4 DE 10313425 B4 DE10313425 B4 DE 10313425B4 DE 2003113425 DE2003113425 DE 2003113425 DE 10313425 A DE10313425 A DE 10313425A DE 10313425 B4 DE10313425 B4 DE 10313425B4
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floating
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Michael Prof. Schwindt
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SCHWINDT, BARBARA-MARGOT, 31137 HILDESHEIM, DE
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SCHWINDT BARBARA MARGOT
SCHWINDT BARBARA-MARGOT
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    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
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    • B63C9/00Life-saving in water
    • B63C9/26Cast or life lines; Attachments thereto; Containers therefor; Rescue nets or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
    • B63C9/00Life-saving in water
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Abstract

Verfahren zum Einsatz eines Rettungsgerätes von einem Schiff aus für eine im Wasser treibende Person, wobei das Rettungsgerät aus zwei an einer Bergeleine angekoppelten Schlaufen besteht, und zwar einer Schwimm- und einer Sinkschlaufe, und die Schlaufen so angelegt werden, daß die Schwimmschlaufe den Oberkörper und die Sinkschlaufe das Gesäß oder den Oberschenkel- oder den Kniebereich der Person umfasst, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sinkschlaufe (3) vor dem Einsatz von dem Rettungsgerät abgekoppelt wird,
daß die Schwimmschlaufe (2) der zu bergenden Person zugeworfen wird, während die Sinkschlaufe (3) an Bord verbleibt,
daß die Schwimmschlaufe (2) mit Hilfe der Bergeleine (1) an die Bordwand des Schiffes gezogen wird, sobald die zu bergende Person sich mit der Schwimmschlaufe (2) umgeben hat, daß die Sinkschlaufe (3) zu der neben der Bordwand befindlichen, zu bergenden Person gebracht wird,
daß die Sinkschlaufe (3) mit ihren Enden an die Enden der Schwimmschlaufe (2) oder...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einsatz eines Rettungsgerätes von einem Schiff aus für eine im Wasser treibende Person nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 und ein Rettungsgerät für eine im Wasser treibende Person nach dem Oberbegriff des Anspruches 3.
  • Aus der DE 43 26 657 C2 ist ein gattungsgemäßes Verfahren und ein solches Rettungsgerät bekannt geworden. Dieses Rettungsgerät hat sich im praktischen Einsatz hervorragend bewährt. Es wurde auch für die Rettung mit Hilfe eines in das Wasser gesprungenen Helfers konzipiert, der zu der zu bergenden Person schwimmt und der der zu bergenden Person die beiden Schlaufen umlegt, bevor diese mit Hilfe der Bergeleine an das rettende Schiff herangezogen werden. Die Schwimmschlaufe ist so konzipiert und dimensioniert, daß sie ohne die zu bergende Person auf dem Wasser schwimmt und dadurch für den Helfer leicht sichtbar und faßbar ist. Dieses Rettungsgerät nimmt bei der Aufbewahrung an Bord wenig Raum ein, ist außerordentlich schnell zum Einsatz zu bringen, leicht einer hilflos im Wasser treibenden Person zuzuwerfen und leicht von dieser umzulegen. Der besondere Vorteil besteht darin, daß die zu bergende Person beim Herausheben aus dem Wasser in eine nahezu horizontale Lage gelangt, in der die Schwimmschlaufe den Oberkörper und die Sinkschlaufe das Gesäß, die Oberschenkel oder Knie unterfaßt. Diese Lage der zu rettenden Person ist während des Heraushebens aus dem Wasser besonders kreislaufschonend und vermeidet dadurch für die zu bergende Person gesundheitsschädigende und manchmal sogar tödliche Folgen, wie sie des öfteren aufgetreten sind, wenn eine Person mit Hilfe einer um den Oberkörper geschlungenen Leine in vertikaler Stellung aus dem Wasser gehievt wurde.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, das Verfahren und dieses Rettungsgerät so weiterzuentwickeln, daß es auch ohne Mithilfe eines in das Wasser gesprungenen Retters einsetzbar ist und von der zu bergenden Person ohne Instruktion in richtiger Weise anlegbar und benutzbar ist.
  • Gelöst wird diese Aufgabe bei einem gattungsgemäßen Verfahren und einem gattungsgemäßen Rettungsgerät durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 9 und 3.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Schwimmschlaufe in ihrem Durchmesser so stark dimensioniert ist, daß sie die zu rettende Person auf dem Wasser zu tragen vermag, die Schwimmschlaufe die Form eines U aufweist und die Schwimmschlaufe eine Elastizität aufweist, die ein Zusammenlegen ihrer Enden zuläßt.
  • Die Gurte und Leinen können auch an der Sink- und der Schwimmschlaufe fest angebracht sein, z. B. angenäht sein, und mit ihren freien Enden zu einem Auge zusammengefaßt sein und mit einem Karabinerhaken an das Ende der Bergeleine angekoppelt sein.
  • Bei Schiffen oder Booten mit niedriger Bordwand kann der Einsatz des Rettungsgerätes von Hand durch einen oder zwei an Bord befindliche Helfer erfolgen.
  • Bei Schiffen mit hoher Bordwand ist das jedoch nur möglich, wenn einer der Helfer über Bord ins Wasser springt und die Arbeit des Anlegens der Sinkschlaufe im Wasser vornimmt. Das ist aber auch in den meisten Fällen notwendig, wenn Schwimm- und Sinkschlaufe wie im Stand der Technik üblich, von vorneherein zusammengekoppelt sind.
  • Nicht notwendig ist es bei Schiffen mit hoher Bordwand, daß einer der Helfer über Bord ins Wasser springt und die Arbeit des Anlegens der Sinkschlaufe im Wasser vornimmt, wenn die zu bergende Person noch handlungsfähig ist. Hier wird man die Sinkschlaufe mit einem Karabinerhaken ausstatten, der um die Bergeleine gelegt wird, sobald die zu bergende Person an die Bordwand gezogen ist, und wird man den Karabinerhaken mit der Sinkschlaufe entlang der Bergeleine nach unten zu der zu bergenden Person laufen lassen. Diese steigt dann mit ihren Füßen in die Sinkschlaufe ein.
  • Zweckmäßig für die Sicherheit des Rettungsvorganges und die Schnelligkeit des Handelns bei der Rettungsaktion ist es, wenn die Haken Karabinerhaken sind.
  • Auch kann es für eine erleichterte Ankopplung der Sinkschlaufe an die Bergleine oder die Schwimmschlaufe von Vorteil sein, daß die Leinen oder Gurte der Sinkschlaufe an ihren freien Enden mit je einem Karabinerhaken ausgestattet sind, welche an die Ringe der Schwimmschlaufe ankoppelbar sind.
  • Die Sinkschlaufe kann auch die Form eines geschlossenen Ringes haben und mit einem Karabinerhaken versehen sein, welcher die Bergeleine umfaßt.
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand von in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 die Schwimmschlaufe eines Rettungsgerätes,
  • 2 die Sinkschlaufe dieses Rettungsgerätes.
  • 3 die Schwimmschlaufe eines anderen Rettungsgerätes,
  • 4 dessen Sinkschlaufe.
  • Ein an eine Bergeleine 1 angekoppeltes Rettungsgerät der 1 und 2 besteht aus einer Schwimmschlaufe 2 und einer Sinkschlaufe 3. Die Schwimmschlaufe 2 weist an den Enden ihres Schwimmkörpers Ringe 4 auf, in die Leinen 5 mittels Haken 6 eingehängt sind. Diese Leinen 5 sind an ihren freien Enden an einen Ring 7 angekoppelt, welcher an einen am Ende der Bergeleine 1 befindlichen Haken 8 eingehängt ist.
  • Die Sinkschlaufe 3 weist an ihren Enden ebenfalls zwei an diesen Enden angebrachte, z.B. in Ringe 9 an den Enden der Sinkschlaufe 3 eingehängte oder an den Enden der Sinkschlaufe anderweitig befestigte Leinen 10 auf, welche an ihren freien Enden einen Karabinerhaken tragen, welcher in den am Ende der Bergeleine 1 angeordneten Ring (Auge) einhängbar ist.
  • Eine andere einer Reihe von Möglichkeiten besteht darin, daß die der Bergeleine zugewandten Enden der beiden Leinen miteinander verspleißt sind und an diesem Ende über Ring und Karabinerhaken mit der Bergleine verbunden sind.
  • Durch diese Trennung und Zusammenkoppelmöglichkeit der Schwimmschlaufe 2 und der Sinkschlaufe 3 ist es möglich, diese beiden Schlaufen 2, 3 vor dem Rettungsvorgang von einander zu trennen, die Schwimmschlaufe 2 mit der Bergeleine 1 einzeln für sich der zu bergenden Person zuzuwerfen und die Sinkschlaufe 3 erst dann für den Vorgang der Heraushebens der zu bergenden Person aus dem Wasser an die Bergeleine 1 anzukoppeln, wenn sich die zu bergende Person neben der Bordwand des Schiffes befindet. Während eine ununterrichtete zu bergende Person mit der Sinkschlaufe nichts anzufangen weiß und sich daher nur bemüht, in die Schwimmschlaufe hineinzukommen, müssen die Retter an Bord die Sinkschlaufe anlegen, um die zu bergende Person in einer gesundheitlich gut verträglichen, liegenden Stellung aus dem Wasser zu heben.
  • Im zweiten, in 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel bildet die Schwimmschlaufe 2 mit den Leinen 5 und dem Ring 7 eine Einheit, die an den Haken 8 am Ende der Bergeleine 1 angehängt ist. Ist mit dieser Rettungseinheit die zu bergende Person an die Bordwand des Schiffes herangezogen worden, wird die Sinkschlaufe 3 unter das Gesäß der zu bergenden Person geschoben und mit den an ihren Enden befindlichen Karabinerhaken 11 in die Ringe 4 an der Schwimmschlaufe 2 eingehängt. Dann kann der Vorgang des Heraushebens der zu bergenden Person aus dem Wasser beginnen.
  • Das Rettungsgerät ist mit Handgriffen 12 ausgestattet, um auch von Hand von der Wasseroberfläche bei niederbordigen Schiffen/Booten an Bord gehoben werden zu können. Ein Verschluß 13, der aus einem Schwimmkörper mit Karabinerhaken und aus an der Schwimmschlaufe angebrachten Ringen besteht, in die der Karabinerhaken eingehängt wird, kann dazu dienen, eine zu bergende Person an der Schwimmschlaufe 2 zu fixieren.
  • Vorteilhaft für ein Anbordholen der zu bergenden Person von Hand ist es, wenn an der Sink- und/oder Schwimmschlaufe Handgriffe angeordnet sind.
  • Beim Anbordholen von Hand kommt es manchmal vor, daß ein Ende der Sink- und/oder Schwimmschlaufe unter ein überstehendes Teil der Bordwand oder Reling faßt und sich dort verhakt. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn gerundete Körper als Abweiser an den Enden der Sink- und/oder Schwimmschlaufe angeordnet bzw. angebracht sind.
  • 1
    Bergeleine
    2
    Schwimmschlaufe
    3
    Sinkschlaufe
    4
    Ring
    5
    Leine
    6
    Haken
    7
    Ring
    8
    Haken
    9
    Ring
    10
    Leine
    11
    Karabinerhaken
    12
    Handgriff
    13
    Verschluß

Claims (12)

  1. Verfahren zum Einsatz eines Rettungsgerätes von einem Schiff aus für eine im Wasser treibende Person, wobei das Rettungsgerät aus zwei an einer Bergeleine angekoppelten Schlaufen besteht, und zwar einer Schwimm- und einer Sinkschlaufe, und die Schlaufen so angelegt werden, daß die Schwimmschlaufe den Oberkörper und die Sinkschlaufe das Gesäß oder den Oberschenkel- oder den Kniebereich der Person umfasst, dadurch gekennzeichnet, daß die Sinkschlaufe (3) vor dem Einsatz von dem Rettungsgerät abgekoppelt wird, daß die Schwimmschlaufe (2) der zu bergenden Person zugeworfen wird, während die Sinkschlaufe (3) an Bord verbleibt, daß die Schwimmschlaufe (2) mit Hilfe der Bergeleine (1) an die Bordwand des Schiffes gezogen wird, sobald die zu bergende Person sich mit der Schwimmschlaufe (2) umgeben hat, daß die Sinkschlaufe (3) zu der neben der Bordwand befindlichen, zu bergenden Person gebracht wird, daß die Sinkschlaufe (3) mit ihren Enden an die Enden der Schwimmschlaufe (2) oder an das Ende der Bergeleine (1) angekoppelt wird, daß die Sinkschlaufe (3) vor oder während des Ankoppelns unter das Gesäß oder um die Oberschenkel der zu bergenden Person gelegt wird und die Schwimm- (2) und die Sinkschlaufe (3) mit der in ihnen liegenden zu bergenden Person dann aus dem Wasser gehoben wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Sinkschlaufe (3) mit einem Karabinerhaken ausstattet, der um die Bergeleine (1) gelegt wird, sobald die zu bergende Person an die Bordwand gezogen ist, und daß man den Karabinerhaken mit der Sinkschlaufe (3) entlang der Bergeleine (1) nach unten zu der zu bergenden Person laufen läßt.
  3. Rettungsgerät für eine im Wasser treibende Person, bestehend aus zwei an eine Bergeleine angekoppelten Schlaufen, und zwar einer Schwimm- und einer Sinkschlaufe, von denen die Schwimmschlaufe ausreichend Umfang zum Umgeben des Oberkörpers der Person und die Sinkschlaufe ausreichend Umfang für das Unterfassen des Oberschenkel- oder Kniebereiches der Person aufweist, wobei die Schlaufen langgestreckte Körper sind, die an ihren Enden mit dem Ende der Bergeleine verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der Schwimmschlaufe (2) jeweils eine Leine (5) oder ein Gurt angebracht ist, wobei die freien Enden der Leinen (5) oder Gurte mit dem Ende der Bergeleine (1) gekoppelt sind und an den Enden der Sinkschlaufe (3) jeweils eine Leine (10) oder ein Gurt angebracht ist, deren freie Enden mit dem Ende der Bergeleine (1) oder mit den Enden der Schwimmschlaufe (2) lösbar verbindbar sind.
  4. Rettungsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Schwimmschlaufe (2) jeweils einen Ring (4) aufweisen, in den die Leine (5) oder der Gurt mittels Haken (6) eingehängt ist und die Enden der Sinkschlaufe (3) jeweils einen Ring (9) aufweisen, wobei die Ringe (9) über die Leinen (10) oder Gurte mit dem Ende der Bergeleine (1) oder mit den Ringen (4) der Schwimmschlaufe (2) lösbar verbindbar sind.
  5. Rettungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken (6) Karabinerhaken sind.
  6. Rettungsgerät nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leinen (10) oder Gurte der Sinkschlaufe (3) an ihren freien Enden mit je einem Karabinerhaken (11) ausgestattet sind, welche an die Ringe (4) der Schwimmschlaufe (2) ankoppelbar sind.
  7. Rettungsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leinen (5, 10) oder Gurte der Schwimmschlaufe (2) und der Sinkschlaufe (3) fest an den Enden der Schwimmschlaufe (2) und der Sinkschlaufe (3) angebracht sind.
  8. Rettungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leinen (5, 10) oder Gurte der Schwimmschlaufe (2) und der Sinkschlaufe (3) an den Enden der Schwimmschlaufe (2) und der Sinkschlaufe (3) angenäht sind.
  9. Rettungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sinkschlaufe (3) mit einem Karabinerhaken versehen ist, welcher die Bergeleine (1) umfaßt.
  10. Rettungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwimmschlaufe (2) in ihrem Durchmesser so stark dimensioniert ist, daß sie die zu rettende Person auf dem Wasser zu tragen vermag, daß die Schwimmschlaufe (2) die Form eines U aufweist, und daß die Schwimmschlaufe (2) eine Elastizität aufweist, die ein Zusammenbiegen ihrer Enden zuläßt.
  11. Rettungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Sink- (3) und/oder Schwimmschlaufe (2) Handgriffe (12) angeordnet sind.
  12. Rettungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der Sink- (3) und/oder Schwimmschlaufe (2) gerundete Körper als Abweiser angeordnet sind.
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