DE20016194U1 - Tragelement für ein Schmuckteil - Google Patents
Tragelement für ein SchmuckteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Tragelement für ein Schmuckteil nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, mit einem Grundkörper, in dem das Schmuckteil anordenbar ist, und welcher ein Befestigungselement aufweist, mittels dem er am Körper eines Menschen befestigbar ist.
Schmuckstücke sind regelmäßig so ausgebildet, daß das Hauptelement des Schmuckstücks, ein Schmuckteil wie beispielsweise ein Edelstein, eine Münze oder aber auch ein Uhrwerk, fest in einem als Fassung ausgebildeter Grundkörper angeordnet ist. Durch den Grundkörper wird zum einen ermöglicht, das Schmuckteil auf einfache Weise beispielsweise am Körper eines Menschen zu befestigen, zum anderen wird durch die Fassung aber auch erreicht, daß das Schmuckteil in angemessener Weise präsentiert werden kann. Die Fassung stellt daher ein Bindeglied zwischen dem Schmuckteil selbst und dem Träger des Schmuckteils her.
Da die Fassung somit optisch zum Schmuckteil gehört, ist sie in der Regel entsprechend wertvoll ausgebildet. Sie stellt somit einen Teil des Schmuckstücks dar, welches direkt am menschlichen Körper oder an der Kleidung befestigt ist. Will der Träger des Schmuckes ein anderes Schmuckstück tragen, ist er gezwungen, das fest in der Fassung sitzende Schmuckteil gegen ein ebenfalls fest in einer Fassung sitzen-
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des anderes Schmuckteil auszutauschen, das heißt ein vollständiges Schmuckstück gegen ein anderes vollständiges Schmuckstück auszutauschen.
Da der das Schmuckstück prägende Bestandteil in der Regel jedoch aus dem in der Fassung angeordneten Schmuckteil besteht, würde es häufig genügen, nur das Schmuckteil auszuwechseln. Es gibt daher unterschiedliche Schmuckteile, welche in einer im wesentlichen gleich ausgebildeten Fassung angeordnet sind.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein eingangs genanntes Tragelement derart auszubilden, daß in ihm unterschiedliche Schmuckteile anordenbar sind.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung ist ein Tragelement für ein Schmuckteil mit einem Grundkörper, in dem das Schmuckteil anordenbar ist, und welcher ein Befestigungselement aufweist, mittels dem er am Körper eines Menschen befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper aus einer ersten Hälfte und einer zweiten Hälfte besteht, welche gelenkig miteinander verbunden sind.
Dadurch, daß der Grundkörper aus einer ersten Hälfte und einer zweiten Hälfte besteht, welche gelenkig miteinander verbunden sind, läßt sich der Grundkörper aufklappen. Hierdurch kann in vorteilhafterweise erreicht werden, daß dem Grundkörper auf einfache Weise ein in ihm angeordnetes Schmuckteil entnommen werden kann. Durch das Aufklappen des Grundkörpers wird die Haltefunktion des Grundkörpers aufgehoben, so daß das Schmuckteil auf einfache Weise auswechselbar ist.
Als besonders vorteilhaft hat sich eine Ausführungsform der Erfindung herausgestellt, bei der die beiden Hälften des Grundkörpers gegen eine Federkraft um ein Scharnier auseinanderschwenkbar sind. Durch das Scharnier wir eine zuverlässige und optisch ansprechende Möglichkeit geschaffen, die beiden Hälften des Grundkörpers gegeneinander zu verschwenken. Durch die Federkraft wird in vorteilhafter Weise erreicht, daß das Schmuckteil fest in dem Grundkörper sitzt, so daß im we-
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sentlichen auf zusätzliche Mittel zur Halterung des Schmuckteils verzichtet werden kann. Darüber hinaus lassen sich die beiden Hälften eines derartig ausgebildeten Grundkörpers auf einfache Weise verschwenken, so daß zum Austausch des Schmuckteils keine besonderen manuellen Fertigkeiten erforderlich sind.
Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung ist der Grundkörper als Hohlzylinder mit einem Boden ausgebildet. Bei einer derartigen Ausführungsform ist es besonders vorteilhaft, wenn der Hohlzylinder an seinem dem Boden abgewandten Ende im Inneren eine Ringnut aufweist.
Der Hohlzylinder eignet sich besonders gut zur Aufnahme von runden Schmuckteilen, wie beispielsweise Edelsteine oder Münzen. Durch die Ringnut im Inneren des Hohlzylinders ergibt sich ein besonders fester Halt des Schmuckteils. Darüber hinaus wird durch die Ringnut ein exakter Sitz des Schmuckteils gewährleistet.
Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß der Hohlzylinder an seinem dem Boden zugewandten Ende an zwei gegenüber liegenden Stellen in seiner Wandung jeweils eine erste Öffnung aufweist. Durch die ersten Öffnungen läßt sich der Grundkörper auf einfache Weise am Körper eines Menschen befestigen. So läßt sich durch die Öffnungen beispielsweise eine Kette oder ein Band ziehen, mittels der beziehungsweise dem der Grundkörper beispielsweise am Arm eines Menschen befestigt werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die ersten Öffnungen rechteckförmig sind, wobei das Rechteck an einer Längsseite eine halbkreisförmige Ausnehmung aufweist, wie dies bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist. Eine derartige Ausführungsform ermöglicht es, den Grundkörper mittels eines flachen Bandes am Körper zu befestigen. Hierbei soll die Größe des Rechtecks an die Größe des Bandes, das heißt an den Querschnitt des Bandes angepaßt sein. Durch die halbkreisförmige Ausnehmung an einer Längsseite des Rechtecks läßt sich eine derartige Ausführungsform wahlweise auch mittels eines schnurförmigen Elements oder einer Kette am Körper eines Menschen befestigen. Die Größe der halbkreisförmigen Ausnehmung soll hierbei an den Durchmesser des schnurförmigen Elementes angepaßt sein. Durch die halbkreisförmige Ausnehmung läßt sich der Grundkörper
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so am Körper eines Menschen befestigen, als wären die ersten Öffnungen kreisförmig und nicht rechteckförmig. Die halbkreisförmigen Ausnehmungen garantieren somit, daß sich das schnurförmige Element stets an der gleichen Stelle in der rechteckförmigen Ausnehmung befindet.
Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn der Grundkörper in seinem Boden eine Öffnung aufweist, durch welche ein als Stift für einen Ohrring ausgebildetes Befestigungselement steckbar ist. Hierdurch läßt sich der Grundkörper auf einfache Weise als Ohrring tragen.
Statt daß der Grundkörper als Hohlzylinder mit einem Boden ausgebildet ist, kann der Grundkörper auch als rechteckförmige Platte ausgebildet sein, welche wenigstens zwei sich etwa senkrecht zur Platte erstreckende Streben aufweist, welche an ihren der Platte abgewandten Enden jeweils eine Ausnehmung aufweisen, wie dies bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist. Eine derartige Ausführungsform eignet sich besonders gut zur Aufnahme von rechteckförmigen Gegenständen wie beispielsweise eine gravierte Platte oder ein Uhrwerk.
Besonders vorteilhaft ist es bei der letztgenannten Ausführungsform, wenn die Platte an ihren vier Ecken jeweils eine Strebe aufweist und die Ausnehmungen zum Mittelpunkt der Platte hin ausgerichtet sind. Hierdurch lassen sich in optimaler Weise auch Schmalschmuckstücke mit einer etwas größeren länglichen Ausdehnung im Grundkörper anordnen. Zur Befestigung des Grundkörpers läßt sich in einfacher Weise ein Band zwischen die Streben legen, so daß keine besonderen Maßnahmen zur Befestigung des Grundkörpers vorgesehen werden müssen. Das Band sitzt automatisch in dem Zwischenraum, der von der Platte des Grundkörpers und dem vom Grundkörper aufgenommenen Schmuckteil gebildet wird.
Statt daß die Platte zweigeteilt ist und beide Hälften um ein Scharnier schwenkbar sind, können die Streben gelenkig mit der Platte verbunden sein.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines besonderen Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Es zeigt
Figur 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Tragelements in
schematischer Darstellung von der Seite,
Figur 2 das in Figur 1 dargestellt Tragelement in der Draufsicht, Figur 3 ein als Stift ausgebildetes Befestigungselement,
Figur 4 das in Figur 1 dargestellte Tragelement mit einem in ihm angeordneten Schmuckteil,
Figur 5 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Tragelements
in schematischer Darstellung von der Seite,
Figur 6 das in Figur 5 dargestellte Tragelement in der Draufsicht, und Figur 7 das in Figur 5 dargestellte Tragelement von vorne.
Wie insbesondere den Figuren 1 und 2 entnommen werden kann, besteht ein als Hohlzylinder ausgebildeter Grundkörper aus einer ersten Hälfte 2a und einer zweiten Hälfte 2b. Der Hohlzylinder weist einen Boden 2c auf, welcher in der Mitte um ein Scharnier 3 schwenkbar ist. Der Hohlzylinder weist weiterhin an seinem dem Boden 2c abgewandten Ende einen Ringnut 4 auf. Darüber hinaus weist der Hohlzylinder an seiner Mantelfläche sich radial gegenüberstehende erste Öffnungen 5 auf. Die Öffnungen 5 sind rechteckförmig ausgebildet, wobei eine Längsseite des Rechtecks eine halbkreisförmige Ausnehmung aufweist.
Der Boden 2c weist des weiteren in seinem Zentrum eine zweite Öffnung 6 auf, durch welche ein etwa die Form eines Nagels aufweisender Stift 7, der in Figur 3 dargestellt ist, steckbar ist. Mittels des Stiftes 7 läßt sich der Hohlzylinder 2 an einem Ohrring befestigen.
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Wie Figur 4 entnommen werden kann, läßt sich in dem Hohlzylinder 2 ein Schmuckteil 1 anordnen. Zum Einbringen des Schmuckteils 1 in den Hohlzylinder 2 werden die beiden Hälften 2a, 2b um das Scharnier 3 gegen die Kraft einer in der Zeichnung nicht dargestellten Feder in Richtung der Pfeile auseinandergeklappt. Danach wird das Schmuckteil 1 so über dem Boden 2c des Hohlzylinders 2 angeordnet, daß seine äußere Kante in die Ringnut 4 des Hohlzylinders 2 eingreift, wenn die beiden Hälften 2a, 2b wieder zusammengeklappt werden. Die beiden Hälften 2a, 2b werden durch die in der Zeichnung nicht dargestellte Feder in der in Figur 4 dargestellten Position gehalten. Hierdurch sitzt das Schmuckteil 1 fest in der Ringnut 4 des Hohlzylinders 2.
Durch die ersten Öffnungen 5 läßt sich ein Band oder eine Kette führen, mittels dem beziehungsweise mittels der das aus Grundkörper 2 und Schmuckteil 1 bestehende Schmuckstück am Körper eines Menschen befestigbar ist.
Wie den Figuren 5 bis 7 entnommen werden kann, kann ein erfindungsgemäß ausgebildeter Grundkörper 2' auch eine Platte 2c' aufweisen, welche zweigeteilt ist, wobei die beiden Teile mittels eines Scharniers 3' miteinander verbunden sind. An allen vier Ecken der Platte 2c' sind sich etwa senkrecht zur Platte 2c' erstreckende Streben 8 angeordnet. Die Streben 8 weisen an ihren der Platte 2c' abgewandten Enden eine Ausnehmung 9 auf. Die Ausnehmungen 9 sind zum Mittelpunkt der Platte 2c' hin ausgerichtet.
Die beiden Hälften der Platte 2c' lassen sich gegen die Kraft einer nicht dargestellten Feder in Richtung der in Figur 7 dargestellten Pfeile verschwenken.
Claims (9)
1. Tragelement für ein Schmuckteil (1), mit einem Grundkörper (2; 2'), in dem das Schmuckteil (1) anordenbar ist, und welcher ein Befestigungselement (3) aufweist, mittels dem er am Körper eines Menschen befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2; 2') aus einer ersten Hälfte (2a; 2a') und einer zweiten Hälfte (2b; 2b') besteht, welche gelenkig (3; 3') miteinander verbunden sind.
2. Tragelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hälften (2a, 2b; 2a', 2b') gegen eine Federkraft um ein Scharnier (3; 3') auseinander schwenkbar sind.
3. Tragelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) als Hohlzylinder mit einem Boden (2c) ausgebildet ist.
4. Tragelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinder an seinem dem Boden (2c) abgewandten Ende im Inneren eine Ringnut (4) aufweist.
5. Tragelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinder an seinem dem Boden (2c) zugewandten Ende an zwei gegenüberliegenden Stellen in seiner Wandung jeweils eine erste Öffnung (5) aufweist.
6. Tragelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Öffnungen (5) rechteckförmig sind, wobei das Rechteck an einer Längsseite eine halbkreisförmige Ausnehmung aufweist.
7. Tragelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) in seinem Boden (2c) eine zweite Öffnung (6) aufweist, durch welche ein als Stift für einen Ohrring ausgebildetes Befestigungselement (7) steckbar ist.
8. Tragelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2') als rechteckförmige Platte (2c') ausgebildet ist, welche wenigstens zwei sich etwa senkrecht zur Platte (2c') erstreckende Streben (8) aufweist, welche an ihren der Platte (2c') abgewandten Enden jeweils eine Ausnehmung (9) aufweisen.
9. Tragelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (2c') an ihren vier Ecken jeweils eine Strebe (8) aufweist und die Ausnehmungen (9) zum Mittelpunkt der Platte (2c') hin ausgerichtet sind.
Priority Applications (1)
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| DE20016194U DE20016194U1 (de) | 2000-09-19 | 2000-09-19 | Tragelement für ein Schmuckteil |
Applications Claiming Priority (1)
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2455712A (en) * | 2007-12-17 | 2009-06-24 | Holt & Co Ltd R | A Mounting device |
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2000
- 2000-09-19 DE DE20016194U patent/DE20016194U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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