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DE20016609U1 - Leuchtenkörper - Google Patents

Leuchtenkörper

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DE20016609U1
DE20016609U1 DE20016609U DE20016609U DE20016609U1 DE 20016609 U1 DE20016609 U1 DE 20016609U1 DE 20016609 U DE20016609 U DE 20016609U DE 20016609 U DE20016609 U DE 20016609U DE 20016609 U1 DE20016609 U1 DE 20016609U1
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DE20016609U
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Elkamet Kunststofftechnik GmbH
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Elkamet Kunststofftechnik GmbH
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V3/00Globes; Bowls; Cover glasses
    • F21V3/04Globes; Bowls; Cover glasses characterised by materials, surface treatments or coatings
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V9/00Elements for modifying spectral properties, polarisation or intensity of the light emitted, e.g. filters
    • F21V9/06Elements for modifying spectral properties, polarisation or intensity of the light emitted, e.g. filters for filtering out ultraviolet radiation

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Spectroscopy & Molecular Physics (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Description

PATENTANWALT£-(i)LBklCHT alB
···· *·· ·· ·· **
Am Weinberg 15 D-35096 Weimar-Niederweimar Telefon: 06421 78627 Telefax: 06421 7153
22.09.2000 G 1011 - Ot/kt
/
Elkamet Kunststofftechnik GmbH, D-35216 Biedenkopf
Leuchtenkörper
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Leuchtenkörper in Form eines Hohlkörpers aus einem transparenten, transluzenten oder eingefärbten thermoplastischen Kunststoff, der eine Öffnung zum Einführen eines an einem Leuchtenträger lösbar befestigten Leuchtmittels aufweist.
Vielfach benutzt man für Leuchten Glaskörper, die klar oder matt sein können und das Licht eines an einem inneren Leuchtenträger angebrachten Leuchtmittels, z.B. einer Glühlampe, bei hohem Durchlaßgrad möglichst gut verteilen. Die Glaskörper können aus Milchglas bestehen oder mit Flußsäure geätzt sein. Bekannt ist es auch, die Glaskörper-Innenseite mit einer Schicht aus einem Lichtstrahlen streuenden oder reflektierenden und dadurch matt bzw. spiegelnd wirkenden Medium zu versehen. Nachteilig ist stets das relativ hohe Gewicht der Glaskörper und ihre Bruchanfälligkeit, so daß zahlreiche Anwendungsgebiete nicht in Betracht kommen.
In den verschiedensten Formen sind ferner Leuchtenabdeckungen aus thermoplastischen, mehr oder weniger lichtdurchlässigen Kunststoffen üblich. Daher kann die Herstellung mittels bekannter Verfahren der Kunststoffverarbeitung kostengünstig erfolgen, wodurch vielfältige Design-Möglichkeiten bestehen. Gegenüber Glaskörpern ergibt sich ein geringeres Gewicht sowie eine deutlich höhere Schlagzähigkeit.
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Derartige Lampenabdeckungen können schalen- oder kugelförmig und (innen oder außen) aufgerauht sein, wodurch sie mehr oder minder matt wirken und Streulicht abgeben. Es gibt auch verspiegelte Leuchtenkörper. Eine Verspiegelung steuert je nach ihrer Anordnung innerhalb der Lampenabdeckung die Verteilung des Lichtstroms, der von dem im Leuchtenkörper-Inneren angeordneten Leuchtmittel emittiert wird. Dies kann beispielsweise zum Abblenden der Lampe in Richtungen genutzt werden, in denen ein Lichtaustritt unerwünscht ist, oder auch zur gezielten Lenkung des Lichtaustritts in erwünschte Richtungen, wobei durch Lichtbündelung zugleich Energie eingespart und eine höhere Leucht-Effizienz erreicht wird.
Der Erfindung liegt die Zielsetzung zugrunde, die geschilderten und weitere Nachteile des Standes der Technik auf wirtschaftliche Weise zu überwinden. Insbesondere soll ein Leuchtenkörper (bzw. eine Lampenabdeckung) von geringem Gewicht und möglichst hoher Bruchfestigkeit geschaffen werden, der (die) mit einfachen Mitteln kostengünstig gefertigt werden kann und einen gewünschten optischen Eindruck erzielt. Dabei sind die Vorteile von Kunststoff weitestgehend auszunutzen.
Wesentliche Merkmale der Erfindung sind in Anspruch 1 angegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 10.
Bei einem Leuchtenkörper der eingangs genannten Art sieht die Erfindung gemäß Anspruch 1 vor, daß der Hohlkörper zumindest an einem Teilbereich seiner Außenfläche eine Schicht aus einem Licht streuenden, matt wirkenden Medium aufweist, die mit dem Hohlkörper unlösbar verbunden ist. Diese äußere Streuschicht geht mit wesentlichen optischen und fertigungstechnischen Vorteilen über den Stand der Technik hinaus, wobei Kunststoff-Leuchtenkörper z.B. spezielle Diffusoren in Form von im Kunststoff eingebetteten Kügelchen aufwiesen, welche durch ihre unterschiedliche Brechzahl eine Streuwirkung erzeugten. Dank der Erfindung kann der Leuchtenkörper beispielsweise wie Opal- oder Mattglas oder wie geätztes Glas aussehen und wirken, ohne jedoch ebenso schwer und bruchanfällig zu sein. Er läßt sich - bei kostengünstiger Fertigung - einstückig oder auch mehrteilig ausbilden, mit erniedrigten Transportkosten sicherer befördern und am Einsatzort bequem handhaben. Gegenüber einer Glasfertigung sind die Design-Freiheiten aufgrund der allgemeinen Möglichkeiten der Kunststoffverarbeitung erheblich größer, so daß besondere technische und/oder gestalterische Anforderungen leicht erfüllt werden können.
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Wichtig ist die Weiterbildung von Anspruch 2, wonach die wenigstens eine Schicht aus demselben Basismaterial wie der Hohlkörper besteht, z.B. aus Polycarbonat, Acrylat usw. Das ermöglicht und gewährleistet eine dauerhaft zuverlässige Materialverbindung auf sehr einfache Weise. Die Herstellung des Hohlkörpers kann nach für sich bekanntem Rotations-, Blas- oder Spritzblas-Verfahren erfolgen.
Die Art der Beschichtung bestimmt den visuellen Eindruck, so daß man durch Auswahl und/oder Einfärbung und/oder Musterung des Schichtmaterials die unterschiedlichsten Anwender-Bedürfnisse ohne weiteres befriedigen kann. Wenn die wenigstens eine Schicht laut Anspruch 3 farblos ist, ergibt sich der höchstmögliche Lichtdurchlaßgrad. Im Einklang mit Anspruch 4 kann man alternativ die wenigstens eine Schicht farbig oder mit Farbeffekten ausbilden, z.B. durch einen Mattlackauftrag, wodurch der Leuchtenkörper eine gewünschte optische Wirkung erzeugt, ohne daß der Hohlkörper selbst durchgefärbt sein muß. Besitzt er aber eine Eigenfärbung, so lassen sich durch Überlagerung zusätzliche Farbeffekte erreichen, wobei auch ein farbiger Klarlack eingesetzt werden kann und wobei im übrigen durch die Ausdehnung sowie Gestalt der Schicht bestimmbar ist, welche Wirkung man erzielt.
Die wenigstens eine Schicht kann femer nach Anspruch 5 in sich gemustert sein oder ein Muster tragen oder überdecken, womit weitere Designs und sogar spezielle Effekte ähnlich wie mit optischen Linsen und/oder Spiegeln auf überraschend einfache Weise realisiert werden können. Hervorzuheben ist, daß sich durch Aufbringen einer weiteren Schicht oder mehrerer Zusatzschichten der in Anspruch 4 oder Anspruch 5 definierten Art die Gestaltungsfreiheiten noch vervielfachen lassen.
Eine wichtige Weiterbildung besteht laut Anspruch 6 darin, daß die wenigstens eine Schicht Ultraviolett-Strahlung absorbiert, wodurch unter anderem einer Schädigung, z.B. einem Vergilben infolge von langzeitiger Lichteinwirkung weitestgehend vorgebeugt wird.
Anspruch 7 sieht vor, daß auf der Innenseite des Hohlkörpers eine transparente Schutzschicht angeordnet ist, welche das Hohlkörper-Innere gegen diverse Einflüsse sichert, z.B. gegen mechanische, chemische oder klimatische Einwirkungen.
G 1011
Wahlweise oder zusätzlich kann laut Anspruch 8 zumindest an einem Teilbereich des Hohlkörper-Inneren eine Verspiegelung vorhanden sein, namentlich eine Spiegelschicht, die in der Weiterbildung von Anspruch 9 von einer inneren Schutzschicht überdeckt sein kann, welche transparent ist und gemäß Anspruch 10 auch zur Absorption von Ultraviolett-Strahlung dienen kann.
Die Erfindung wird im folgenden mit einem Ausführungsbeispiel anhand einer Zeichnung erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht, teilweise im Axialschnitt, eines beschichteten Hohlkörpers und
Fig. 2 eine Seitenansicht, teilweise im Axialschnitt, einer abgewandelten Ausführungsform eines beschichteten Hohlkörpers.
Man erkennt in Fig. 1 einen Leuchtenkörper in Gestalt eines kugelförmigen Hohlkörpers 10, der eine insbesondere von einer Ebene begrenzte Öffnung 12 aufweist. Durch die Öffnung 12 kann ein (nicht gezeichnetes) Leuchtmittel eingeführt werden, das an einem (ebenfalls nicht dargestellten) Leuchtenträger befestigt oder befestigbar ist, z.B. eine in einer Fassung oder einem Sockel austauschbar gehalterte Lampe.
Der Hohlkörper 10 ist als ein beispielsweise nach an sich bekanntem Rotationsschmelz-Verfahren aus thermoplastischem Kunststoff, z.B. einem Polycarbonat oder Acrylat, hergestelltes Formteil mit integraler Wandung 14 ausgebildet. Er kann eine andere Form als abgebildet haben und auch nach einer anderen Methode, etwa einem Blas- oder Spritzblas-Verfahren, entweder einstückig oder auch mehrteilig hergestellt sein.
Auf der Außenfläche 16 des Hohlkörpers 10 ist zumindest in einem Teilbereich eine Streuschicht 20 vorhanden. Sie besteht vorzugsweise aus demselben Basismaterial wie der Hohlkörper 10, kann aber alternativ eine Beschichtung aus bzw. mit Lack sein. Vorteilhaft ist es, wenn die Streuschicht 20 Ultraviolett-Strahlung absorbiert, was einer Schädigung, z.B. einem Vergilben des Hohlkörpers 10 entgegenwirkt.
Die Innenfläche 18 des Hohlkörpers 10 ist bevorzugt mit einer transparenten Schutzschicht 24 versehen, insbesondere um das Innere des Hohlkörpers 10 vor Einflüssen zu bewahren, die mittel- oder langfristig zu einem Nachlassen seiner Gebrauchstüchtigkeit führen könnten.
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Im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 ist zumindest auf einem Teilbereich der Innenfläche 18 eine Spiegelschicht 22 vorgesehen, die aus einem Lichtstrahlen reflektierenden Medium besteht, beispielsweise aus Aluminium. Die Spiegelschicht 22 kann ebenso wie die restliche Innenfläche 18 von einer transparenten Schutzschicht 24 überdeckt sein, die bevorzugt- aber nicht notwendigerweise - auch Ultraviolett-Strahlung absorbiert.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend angegebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Der Hohlkörper 10 kann auch aus anderem Kunststoff als oben angegeben bestehen. Es ist möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Streuschicht 20 eine Musterung aufweist oder eine solche zumindest teilweise überdeckt, z.B. einen Aufdruck auf dem Hohlkörper 10. Die gewöhnlich aus einem Metall oder einer Metall-Legierung bestehende Spiegelschicht 22 kann im Kopfbereich des Leuchtenkörpers, gegenüber der Öffnung 12, angeordnet sein; aber auch andere Anordnungen sind möglich, etwa eine vertikale oder sagittale Flächen-Unterteilung. Außerdem kann auf der gesamten Außenfläche 16 oder einem Teilbereich davon eine weitere Schicht, beispielsweise ein farbiger Decklack o.dgl. vorhanden sein, und zwar entweder direkt auf der Außenfläche 16 oder auf der Streuschicht 20, wobei - durch geeignete Beschichtung bzw. Materialauswahl und/oder mehrere weitere Schichten - außer der Beeinflussung des visuellen Eindrucks und eventuell einer weiteren Musterung auch eine Zusatz-Abschirmung gegen Ultraviolett-Strahlung möglich ist.
Man erkennt jedoch, daß ein Leuchtenkörper nach der Erfindung allgemein einen Hohlkörper 10 aufweist, der aus einem transparenten, transluzenten oder eingefärbten thermoplastischen Kunststoff besteht und eine Öffnung 12 zum Einführen eines an einem Leuchtenträger lösbar befestigten Leuchtmittels hat. Zumindest ein Teilbereich der Hohlkörper-Außenfläche 16 weist eine Streuschicht 20 auf, die bevorzugt aus demselben Basismaterial wie der Hohlkörper 10 besteht. Dessen Innenfläche 18 kann eine transparente Schutzschicht 24 aufweisen, die gegebenenfalls eine Spiegelschicht 22 überdeckt und/oder UV-absorbierend ausgebildet sein kann.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten und räumlicher Anordnungen, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
G 1011
Bezugszeichenliste
10 Hohlkörper
12 Öffnung
14 Wandung
16 Außenfläche
18 Innenfläche
20 Streuschicht
22 Spiegelschicht
24 Schutzschicht

Claims (10)

1. Leuchtenkörper in Form eines Hohlkörpers (10) aus einem transparenten, transluzenten oder eingefärbten thermoplastischen Kunststoff, der eine Öffnung (12) zum Einführen eines an einem Leuchtenträger lösbar befestigten, Leuchtmittels hat, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (10) zumindest an einem Teilbereich seiner Außenfläche (16) wenigstens eine Schicht (20) aus einem Licht streuenden, matt wirkenden Medium aufweist, die mit dem Hohlkörper (10) unlösbar verbunden ist.
2. Leuchtenkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schicht (20) aus demselben Basismaterial wie der Hohlkörper (10) besteht.
3. Leuchtenkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schicht (20) farblos ist.
4. Leuchtenkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schicht (20) farbig ist.
5. Leuchtenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schicht (20) in sich gemustert ist oder ein Muster trägt oder überdeckt.
6. Leuchtenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schicht (20) Ultraviolett-Strahlung absorbiert.
7. Leuchtenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest auf der Innenseite des Hohlkörpers (10) eine transparente Schutzschicht (24) angeordnet ist.
8. Leuchtenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einem Teilbereich der Hohlkörper-Innenfläche (18) eine Verspiegelung vorgesehen ist, namentlich eine Spiegelschicht (22).
9. Leuchtenkörper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiegelschicht (22) von einer inneren transparenten Schutzschicht (24) überdeckt ist.
10. Leuchtenkörper nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (24) Ultraviolett-Strahlung absorbiert.
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