DE20117106U1 - Leuchte - Google Patents
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Description
Patent anwältcOlbright &buchhold
Am Weinberg 15 D-35096 Weimar-Niederweimar Telefon: 06421 78627 Telefax: 06421 7153
16.10.2001 G 1052 - Ot/kö
Elkamet Kunststofftechnik GmbH, Biedenkopf
Leuchte
Die Erfindung betrifft eine Leuchte zur Flächenausleuchtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Herkömmliche Leuchten dieser Art dienen vielfach zur Straßenbeleuchtung und haben wenigstens einen Leuchtenkörper am oberen Ende eines Ständers, z.B. eines Lampenmastes oder -rohres. Ein Straßenkandelaber nach DE-U1-77 05 925 weist an einem abgewinkelten Mast zwei oder mehr Leuchtenkörper auf, wobei ein Haltering zwei allgemein linsenförmige Klarglas-Kugelkalotten trägt. Auch Leuchtenkörper gemäß DE-U1-299 20 109 haben Oberteile und Unterteile aus einem transparenten Material. Üblich sind ferner opake Druckguß- oder Laminatgehäuse, unter denen eine lichtdurchlässige Wanne aus Kunststoff oder aus Glas befestigt ist. Zur Montage kann eine Winkelmuffe dienen, wie z.B. in DE-C2-32 37 892 beschrieben.
Vielen herkömmlichen Konstruktionen ist eine keineswegs optimale Lichtverteilung gemeinsam. Soweit eine Reflektorfunktion vorgesehen ist, wird Licht oft ungerichtet oder in lediglich einer Hauptrichtung abgestrahlt, z.B. direkt nach unten. Zwar gibt es auch Masten mit sog. Werferleuchten, die aufwärts auf Reflektorflächen strahlen, welche - wie in DE-A1-198 19 222 dargelegt - beispielsweise schirm-, fächer- oder kranzförmig am oberen Mastende verstellbar angeordnet sind und eine Rundum-Lichtverteilung bewirken. Derartige Konfigurationen sind z.T. offen, also Wind und Wetter ausgesetzt, oder sie besitzen Gelenke und andere Verbindungselemente, die kaum zuverlässig gegen Korrosion geschützt werden können. Infolge der beeinträchtigten Witterungsfestigkeit kann die elektrische Isolierung im Laufe der Zeit leiden. Solchen
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Einflüssen mag auch eine in DE-A1-31 12 974 offenbarte Leuchte unterliegen, deren Gehäuse vertikal geteilt ist, was eine zuverlässige Abdichtung erschweren oder in Frage stellen kann.
Es ist ein wichtiges Ziel der Erfindung, diese und andere Nachteile des Standes der Technik mit wirtschaftlichen Mitteln zu überwinden und verbesserte Leuchten mit stabilen Leuchtenkörpern zu schaffen, die eine vorteilhafte Lichtverteilung bei erhöhter mechanisch-klimatischer und elektrischer Sicherheit bieten. Sie sollen sich außerdem kostengünstig herstellen, montieren und warten lassen.
Hauptmerkmale der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 15.
Bei einer Leuchte zur Flächenausleuchtung, insbesondere für die Straßenbeleuchtung, mit einem Ständer, Mast o.dgl. für einen Montagekopf, der mit einer Halterung für wenigstens einen teilweise lichtundurchlässigen Leuchtenkörper verbunden oder verbindbar ist, in dessen Inneres von der Halterung getragene Leuchtmittel reichen, sieht die Erfindung gemäß Anspruch 1 vor, daß der Leuchtenkörper relativ zu dem Ständer, Mast o.dgl. schwenkbar und ein einteiliger, bereichsweise innenverspiegelter Hohlkörper ist, der in seinem oberen bzw. nach hinten gerichteten Bereich eine Spiegeloptik aufweist. Man erkennt, daß der erfindungsgemäße Leuchtenkörper dank seiner Formgebung auch lichtlenkend wirkt, indem seine Spiegeloptik das von den Leuchtmitteln ausgehende Licht reflektiert und/oder zumindest teilweise bündelt. Er bildet gestaltbedingt eine geschlossene Umhüllung für die Leuchtmittel und ermöglicht zugleich deren betriebszuverlässigen Anschluß auf einfache Weise. Seine Schwenkbarkeit gewährleistet universellen Einsatz und bestmögliche Anpassung an die verschiedensten Anforderungen und Örtlichkeiten.
Eine Ausgestaltung besteht nach Anspruch 2 darin, daß die Spiegeloptik ein- oder mehrfach fokussierend ausgebildet ist. Mit der Form des Leuchtenkörpers und zugleich gefälligem Design kann man daher auf einfache Weise gegebene lichttechnische Erfordernisse erfüllen, beispielsweise durch eine asymmetrische Gestalt, welche für einen beabsichtigten Anwendungsfall eine besonders geeignete Lichtlenkung bewirkt. In den Möglichkeiten geht dies weit über eine Konstruktion gemäß DE-U1-1 622 071 hinaus, die bloß eine von einem rotationssymmetrischen Zentralkörper schirmartig abstehende Ringscheibe mit nach unten abstrahlendem Reflektionsbereich vorsieht.
Hingegen kann die Spiegeloptik nach der Erfindung ganz unterschiedlich gestaltet und z.B. gemäß Anspruch 3 wahlweise als Tief- oder als Breitstrahler ausgebildet werden.
Laut Anspruch 4 besteht der Leuchtenkörper aus lichtdurchlässigem Material, wobei die Innenwandung seines oberen bzw. nach hinten gerichteten Bereichs in an sich bekannter Weise metallisiert ist, insbesondere durch Aluminium-Vakuumbeschichtung mit darüber aufgebrachter Antikorrosions-Schutzschicht. Zwar ist eine ähnliche Anordnung in EP-A1-0 771 997 beschrieben·, doch soll danach vor allem eine zusätzliche Außenschicht gegen UV-Strahlung schützen. Der Hohlkörper nach der Erfindung wird bevorzugt aus Kunststoff, z.B. aus Polycarbonat (PC) oder Polymethylmethacrylat (PMMA), durch Extrusions- oder Spritzblasen, in Blasformtechnik oder auch durch Rotationsgießen einteilig hergestellt und im gewünschten Bereich innenverspiegelt.
Anspruch 5 sieht vor, daß der Leuchtenkörper zumindest in einem unteren bzw. nach vom gerichteten Bereich mit einer Musterung bzw. Struktur versehen ist, beispielsweise mit Streifen, Waben, Perlflächen u.dgl. So lassen sich leicht diverse Streulichteffekte erzielen. Femer kann man dem Leuchtenkörper insgesamt ein gewünschtes Aussehen verleihen, wobei unterschiedliche Musterungen bzw. Strukturen an ein und demselben einstückigen Leuchtenkörper vorgesehen werden können, und zwar auch an seinem oberen bzw. nach hinten gerichteten Bereich. Diesen kann man z.B. durch Rillen oder ähnliche Oberflächen-Muster wasserabführend gestalten.
Nach Anspruch 6 zeichnet sich der Leuchtenkörper dadurch aus, daß zwischen seinem oberen bzw. nach hinten gerichteten Bereich und seinem unteren bzw. nach vorn gerichteten Bereich ein konturierter Übergang vorhanden ist, womit sich auf elegante Weise sowohl gestalterische als auch technische Wirkungen erreichen lassen. Gemäß Anspruch 7 ist der konturierte Übergang als Dachring gestaltet, der den Leuchtenkörper-Umfang überragt und eine Tropfkante aufweist oder bildet, die den unteren bzw. nach vom gerichteten Bereich weitgehend von Verschmutzung frei hält.
In der Konstruktion von Anspruch 8 umschließt der Dachring einen Mittelbereich des Leuchtenkörpers und insbesondere eine der Trennebene eines Produktionswerkzeugs entsprechende Formnaht.
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Zur Montage ist es günstig, wenn der Leuchtenkörper nach Anspruch 9 einseitig eine Rundöffnung hat und einen diese begrenzenden Hals, Kragen o.dgl. mit Außen-Befestigungsmitteln aufweist, namentlich angeformten Bajonett-Gewindeabschnitten. Laut Anspruch 10 kann in einem Winkel, namentlich im rechten Winkel zu dem Dachring dieser an einem Spannring starr befestigt sein, welcher mit dem Außen-Befestigungsmittel am Hals, Kragen u.dgl. des Leuchtenkörpers verbunden oder verbindbar ist. Bevorzugt haltert der Dachring oder der Spannring im Einklang mit Anspruch 11 Leuchtmittel und Anschlüsse, insbesondere in axial-zentrischer Anordnung zum bzw. am Leuchtenkörper. Man kommt daher mit minimalen Befestigungsmitteln aus und erreicht doch zugleich hohe elektrische und mechanische Sicherheit.
Die Ausrichtung der Leuchte wird erleichtert, wenn sie nach Anspruch 12 um eine den Spannring durchsetzende Längsachse schwenkbar ist, was ganze Felder vielfältiger Anwendungen eröffnet. In der Weiterbildung von Anspruch 13 sitzt der Spannring an der Halterung, die mit dem Montagekopf geienkverbunden ist, wobei dieser laut Anspruch 14 eine Querachse aufweisen kann, an welcher die Halterung angelenkt ist. Damit sind Verschwenkungen um eine zweite Achse möglich, die zu der ersten einen Winkel einschließt, gewöhnlich einen rechten Winkel. Eine dritte Ausrichtbarkeit ist durch geeignete Positionierung des Ständers, Mastes usw. gegeben, den man vor Ort nach gegebenen Bedürfnissen drehen, versetzen und auch geneigt aufstellen kann.
Schließlich ist in Anspruch 15 vorgesehen, daß an oder in dem Ständer, Mast o.dgl. eine elektrische Versorgungseinheit und/oder eine elektronische Steuerung eingebaut ist, insbesondere gekapselt unterhalb des Montagekopfes. Diese Einheiten, speziell Vorschalt- und Zündgeräte für Entladungslampen, befinden sich bevorzugt nahe dem oberen Ende des Ständers, Mastes o.dgl. und sind infolgedessen zugriffssicher angeordnet sowie mechanisch-klimatisch geschützt. Außerdem ergibt sich der Vorteil, daß eine erhöhte Lampenleistung im Leuchtenkörper zugelassen werden kann.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1a eine Seitenansicht eines Leuchtenkörpers,
Fig. 1b eine Seitenansicht eines an einem Mast montierten Leuchtenkörpers,
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Fig. 1c eine vergrößerte Schnittansicht eines Leuchtenkörperteils,
Fig. 2a eine Vorderansicht zu Fig. 1a,
Fig. 2b eine Vorderansicht zu Fig. 1b,
Fig. 2c eine vergrößerte Teilansicht entsprechend dem Kreis lic in Fig. 2a,
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Leuchten körper nach Fig. 1a und 2a,
Fig. 3a eine Draufsicht auf den Leuchtenkörper von Fig. 3 mit Halterung und
Fig. 3b eine Schnitt-Seitenansicht eines Leuchtenkörpers mit Leuchtmittel und
Anschlüssen.
In der Seitenansicht von Fig. 1a erkennt man einen Leuchtenkörper 20, der als einteiliger Kunststoff-Hohlkörper z.B. aus Polycarbonat (PC), Polymethylmethacrylat (PMMA) oder Polyethylen (PE) herstellbar ist. Sein oberer bzw. hinterer Bereich 22 ist lichthemmend oder -undurchlässig (opak) ausgebildet. Wie man aus dem Schnitt gemäß Fig. 1c ersieht, hat der Leuchtenkörper 20 an seiner Innenwandung 24 eine Spiegelschicht 26, die von einer Schutzschicht 28 überdeckt ist und zu einer Spiegeloptik 30 gehört. Innen und/oder außen kann eine UV-Schutzbeschichtung vorgesehen sein.
Man sieht in Fig. 2a und 2b, daß der obere bzw. hintere Bereich des Leuchtenkörpers 20 eine ungewöhnliche Formgebung mit z.B. zwei Fokuszonen 32, 36 aufweist, die an einer Einwölbung 34 ineinander übergehen und für unterschiedlich gerichtete Lichtabstrahlung durch einen lichtdurchlässigen unteren bzw. vorderen Bereich 40 sorgen. Die Lichtwirkung läßt sich durch einen Mattlack und/oder durch eine - innen und/oder außen am Leuchtenkörper 20 vorhandene - Struktur bzw. Musterung 42 beeinflussen, welche in Fig. 3a als symbolischer Wabenbereich angedeutet ist und sich über die ganze Fläche des Bereichs 40 oder nur über Teile davon erstrecken kann. Sie trägt sowohl zur Erzeugung besonderer Lichteffekte als auch zu gefälligem Design bei. Vorgesehen ist insbesondere eine selbstreinigende Außenfläche 58 (Fig. 1c) mit Lotuseffekt, den man durch eine Plasma-Beschichtung, Bedampfen, Lackieren o.dgl. erzielen kann.
Namentlich Fig. 1a und 2a zeigen, daß in einem Mittelbereich 38 des Leuchtenkörpers 20, wo dieser seinen größten Umfang hat, ein Übergang vom oberen zum unteren Bereich 22/40 in Form eines Dachringes 50 vorhanden ist, der eine außen abfallende, gerundete Tropfkante 52 aufweist (Fig. 2c). Er kann gemäß Fig. 3a und 3b mit einer
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Halterung 14 verbindbar oder verbunden sein, die sich an einem Montagekopf 12 eines Ständers 10 (siehe Fig. 1b, 2b) gelenkig montieren läßt, der als Rohr, Mast o.dgl. ausgebildet und bodenseitig lösbar befestigt oder verankert oder mit einem Standfuß versehen sein kann. Nahe dem oberen Ende nimmt der Ständer bzw. Mast 10 insgesamt mit 54 bezeichnete Vorschalt- bzw. Steuergeräte auf, die in Fig. 1b und 2b schematisch angedeutet sind und beispielsweise blockförmig gekapselt sein können.
Einzelheiten der Gelenkanordnung sind aus Fig. 2a und 3a ersichtlich. Der Montagekopf 12 hat im gezeichneten Ausführungsbeispiel Wangen 15, die das obere Ende des Mastes 10 fortsetzen und in einer Querbohrung bzw. Gleitlagerung der Wangen 15 eine z.B. als Bolzen ausgebildete Achse X aufnehmen, auf welcher die Halterung 14 schwenkbar angeordnet ist. Die Schwenkrichtungen sind in Fig. 1b und 3b mit einem Pfeil Px bezeichnet.
Der Leuchtenkörper 20 ist vorzugsweise länglich-oval gestaltet (Fig. 1a, 1b, 3, 3a, 3b). An einem Längs-Ende hat er einen einstückig angeformten Hals oder Kragen 44, der eine Rundöffnung 46 umschließt, durch welche Leuchtmittel 18 samt Fassung 16 und Anschlüssen 56 (Fig. 3b) zentrisch eingeführt bzw. entnommen werden können. Bajonett-Gewindeabschnitte 48 am Kragen 44 dienen zur lösbaren Befestigung des Leuchtkörpers 20 an der Halterung 14, die von einem Spannring 60 umschlossen sein kann. Ist dieser als Schnellspanner ausgebildet, so läßt sich ein Lampenwechsel besonders einfach und rasch durchführen. Zwischen der Halterung 14 und dem Kragen 44 ist zweckmäßig eine (nicht gezeichnete) Dichtung vorgesehen. Dank der Verbindungsmittel genügt der rundum geschlossene Leuchtenkörper 20 ohne weiteres den Anforderungen der Norm-Schutzklassen I oder II.
Das Zentrum des Spannrings 60 liegt in der Längsachse Y des Leuchtenkörpers 20 (Fig. 2a und 2b), der in den Richtungen des Pfeils PY verschwenkbar ist. Eine dritte Schwenkmöglichkeit in den Pfeilrichtungen PM ist aus Fig. 3b und 3c ersichtlich. Man kann den Mast 10 als Ganzes um seine (nicht bezeichnete) Längsachse drehen und diese bedarfsweise auch geneigt aufstellen, je nach örtlichen Erfordernissen und Möglichkeiten.
Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar. Beispielsweise kann der obere bzw. hintere Bereich 22 des Leuchtenkörpers 20 mit mehreren Aus- und Einwölbungen versehen
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sein, die nebeneinander als sich teilweise durchdringende Fokuszonen wirken können. Es ist ferner möglich, den Leuchtenkörper 20 zumindest teilweise farbig zu gestalten, so daß sich zusätzliche Licht- und/oder Dekoreffekte ergeben. Ist etwa die Struktur 42 mit Farbelementen unterschiedlicher Ausdehnung und Dichte versehen, so können außer der normalen Beleuchtung noch besondere Farbwirkungen entstehen, wozu eine z.B. auch unregelmäßige Verteilung oder gegenseitige Durchdringung der Farbelemente beitragen kann.
Man erkennt jedoch, daß nach der Erfindung bevorzugt an einem Ständer 10 ein Montagekopf 12 vorhanden ist, der mit einer Halterung 14 für einen Leuchtenkörper 20 verbindbar ist, in den von der Halterung 14 getragene Leuchtmittel 18 reichen. Relativ zu dem Ständer 10 ist der Leuchtenkörper 20 um seine Längsachse Y und um eine an der Halterung 14 angelenkte Querachse X schwenkbar. Er ist ein einteiliger, bereichsweise innenverspiegelter Hohlkörper, durch dessen Formgebung in seinem oberen bzw. nach hinten gerichteten Bereich 22 eine Spiegeloptik 30 gebildet ist, die wahlweise ein Tief- oder ein Breitstrahler und/oder fokussierend ausgebildet sein kann. Die Innenwandung 24 des oberen Bereichs 22 ist metallisiert. Dieser kann ebenso wie ein unterer bzw. nach vorn gerichteter, lichtdurchlässiger Bereich 40 des Leuchtenkörpers 20 eine Musterung bzw. Struktur 42 z.B. mit Streifen, Waben, Perlflächen u.dgl. haben. Zwischen den Bereichen 22, 40 ist ein konturierter Übergang 50 vorhanden, namentlich ein Dachring 50, der eine Tropfkante 52 aufweist oder bildet und den Leuchtenkörper-Umfang an einer der Trennebene eines Produktionswerkzeugs entsprechenden Formnaht umschließt. Einseitig hat der Leuchtenkörper 20 eine Rundöffnung 46 innerhalb eines Kragens 44, der angeformte Bajonett-Gewindeabschnitte 48 aufweist. Damit ist ein am Dachring 50 starr befestigter Spannring 60 verbunden oder verbindbar, welcher an der mit dem Montagekopf 12 gelenkverbundenen Halterung 14 sitzt. Axialzentrisch zum bzw. am Leuchtenkörper 20 sind Leuchtmittel 18 mit Fassung 16 und Anschlüssen 56 gehaltert. Am oder im Mast 10 sind z.B. nahe dem oberen Ende elektrische und/oder elektronische Vorschalt- bzw. Steuergeräte 54 eingebaut.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten und räumlicher Anordnungen, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
| X1Y | Achsen | Px, Py | , Pm Pfeilrichtungen |
| 10 | Ständer(rohr) / Mast | 36 | zweite Fokuszone |
| 12 | Montagekopf | 38 | Mittelbereiche |
| 14 | Halterung | 40 | unterer / vorderer Bereich |
| 15 | Wangen | 42 | Struktur |
| 16 | Fassung | 44 | Hals / Kragen |
| 18 | Leuchtmittel | 46 | Rundöffnung |
| 20 | Leuchtenkörper | 48 | Bajonettgewinde |
| 22 | oberer / hinterer Bereich | 50 | Übergang / Dachring |
| 24 | Innenwandung | 52 | Tropfkante |
| 26 | Spiegelschicht | 54 | VorschalWSteuergerät |
| 28 | Schutzschicht | 56 | Anschlüsse |
| 30 | Spiegeloptik | 58 | UV-Schutzbeschichtung |
| 32 | erste Fokuszone | 60 | Spannring |
| 34 | Einwölbung |
Claims (15)
1. Leuchte zur Flächenausleuchtung, insbesondere für die Straßenbeleuchtung, mit einem Ständer (10), Mast o. dgl. für einen Montagekopf (12), der mit einer Halterung (14) für wenigstens einen teilweise lichtundurchlässigen Leuchtenkörper (20) verbunden oder verbindbar ist, in dessen Inneres von der Halterung (14) getragene Leuchtmittel (18) reichen, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtenkörper (20) relativ zu dem Ständer (10), Mast o. dgl. schwenkbar und ein einteiliger, bereichsweise innenverspiegelter Hohlkörper ist, der in seinem oberen bzw. nach hinten gerichteten Bereich (22) eine Spiegeloptik (30) aufweist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiegeloptik (30) ein- oder mehrfach fokussierend ausgebildet ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiegeloptik (30) wahlweise als Tief- oder als Breitstrahler ausgebildet ist.
4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtenkörper (20) aus lichtdurchlässigem Material besteht und die Innenwandung (24) seines oberen bzw. nach hinten gerichteten Bereichs (22) metallisiert ist, insbesondere durch Aluminium-Vakuumbeschichtung (26) mit darüber aufgebrachter Antikorrosions-Schutzschicht (28).
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtenkörper (20) zumindest in einem unteren bzw. nach vorn gerichteten Bereich (40) mit einer Musterung bzw. Struktur (42) versehen ist, beispielsweise mit Streifen, Waben, Perlflächen u. dgl.
6. Leuchte nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem oberen bzw. nach hinten gerichteten Bereich (22) und dem unteren bzw. nach vorn gerichteten Bereich (40) des Leuchtenkörpers (20) ein konturierter Übergang (50) vorhanden ist.
7. Leuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der konturierte Übergang als Dachring (50) gestaltet ist, der den Leuchtenkörper-Umfang überragt und eine Tropfkante (52) aufweist oder bildet.
8. Leuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dachring (50) einen Mittelbereich (38) des Leuchtenkörpers (20) umschließt, insbesondere eine der Trennebene eines Produktionswerkzeugs entsprechende Formnaht.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtenkörper (20) einseitig eine Rundöffnung (46) hat und einen diese begrenzenden Hals, Kragen (44) o. dgl. mit Außen-Befestigungsmitteln (48) aufweist, namentlich angeformten Bajonett-Gewindeabschnitten.
10. Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Winkel zu dem Dachring (50) dieser an einem Spannring (60) starr befestigt ist, welcher mit dem Außen-Befestigungsmittel (48) am Hals, Kragen (44) u. dgl. des Leuchtenkörpers (20) verbunden oder verbindbar ist.
11. Leuchte nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Dachring (50) oder der Spannring (60) Leuchtmittel (18) und Anschlüsse (16; 56) haltert, bevorzugt axial-zentrisch zum bzw. am Leuchtenkörper (20).
12. Leuchte nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie um eine den Spannring (60) durchsetzende Längsachse (Y) schwenkbar ist.
13. Leuchte nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannring (60) an der Halterung (14) sitzt, die mit dem Montagekopf (12) gelenkverbunden ist.
14. Leuchte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Montagekopf (12) eine Querachse (X) aufweist, an welcher die Halterung (14) angelenkt ist.
15. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an oder in dem Ständer (10), Mast o. dgl. eine elektrische Versorgungseinheit und/oder eine elektronische Steuerung eingebaut ist, insbesondere gekapselt unterhalb des Montagekopfes (12).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20117106U DE20117106U1 (de) | 2001-10-18 | 2001-10-18 | Leuchte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20117106U DE20117106U1 (de) | 2001-10-18 | 2001-10-18 | Leuchte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20117106U1 true DE20117106U1 (de) | 2002-02-14 |
Family
ID=7963010
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20117106U Expired - Lifetime DE20117106U1 (de) | 2001-10-18 | 2001-10-18 | Leuchte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20117106U1 (de) |
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