DE20015830U1 - Kennzeichnungsvorrichtung - Google Patents
KennzeichnungsvorrichtungInfo
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Description
Kennzeichnungsvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsvorrichtung für Kabel, Leitungen oder dergl. nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Kennzeichnungsvorrichtung ist durch die DE-A1-31 35 718 bekannt. Der Außenumriss der Hülse ist im wesentlichen rechteckig. Die Hülse besteht aus elastischem Kunstharz und weist innen, oben und unten kreissegmentartige Ausnehmungen zur Aufnahme von im unteren Durchmesserbereich liegenden Drähten auf. Diese Hülse kann auch durch Druck auf die oberen und unteren Hülsenaußenflächen aufgeweitet und dann auf dickere Kabel aufgeschoben werden. Durch die Federwirkung des elastischen Kunstharzes kann die Kennzeichnungsvorrichtung auf den Leitungen und Kabeln sicher gehalten werden. Nachteile dieser Kennzeichnungsvorrichtung sind darin zu sehen, dass
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das Zusammendrücken der Hülse eine erhebliche Kraft erfordert und, dass das Bedrucken der Seitenschenkel der Hülse wegen der gewölbten Außenfläche nicht einfach ist. Ferner ist aus der DE-A1-40 06 840 eine Kennzeichnungsvorrichtung für Kabel bekannt, die aus einer auf das Kabel aufsteckbaren Kabelhülse und einer mit dieser integriert verbundenen Aufnahmehülse für ein Kennzeichnungsschild bzw. Markierungsstück besteht. Die Kabelhülse hat einen etwa ovalen Querschnitt und weist innen im mittleren Bereich von Seitenwänden flexible Stege auf, die in Längsrichtung der Kennzeichnungsvorrichtung verlaufen und ein Einklemmen des in der Kabelhülse aufgenommenen Kabels ermöglichen. Dabei können jedoch nur Kabel mit einem sehr eingeschränkten Durchmesserbereich in die Kabelhülse aufgenommen werden. Die Aufnahmehülse ist in ihrem Verbindungsbereich mit der Kabelhülse innen mit einer Leiste versehen, die in Längsrichtung der Vorrichtung verläuft und zum Einklemmen des Markierungsstücks dient. In der DE-AS 1 102 841 sind an einem Aufnahmekörper für ein Kennzeichnungselement zwei parallele Schenkel angeordnet, die nach unten offen sind und die an ihren freien Enden mit in Vorrichtungslängsrichtung verlaufenden Innennuten versehen sind. Zwischen den Innennuten wird ein Kabel eingeklemmt. Hier liegt jedoch keine Hülse vor und die Innennuten (Ausnehmungen) sind an anderer Stelle angeordnet und haben den Zweck, das Kabel zu halten. Ein Kennzeichnungsschild ist nicht vorhanden. Aus der DE-U1-29 707 129 ist eine Kennzeichnungsvorrichtung bekannt, die sich aus einer Kennzeichnungshülse und einer integrierten Kabelhülse besteht. Die Kabelhülse hat zwei Seitenwände und einen nach innen eingezogenen Boden. Die Kennzeichnungshülse ist mit zwei in Vorrichtungslängsrichtung verlaufenden Innenstegen versehen. Ferner ist durch die DE-U1-9 214 721 eine Kennzeichnungsvorrichtung bekannt, die eine flexible Kabelhülse hat, deren
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Querschnitt etwa T-förmig ausgebildet ist. Bei vertikalem Zusammendrücken der Kabelhülse öffnet sich diese nicht. Die Vorrichtung kann eine integrierte Kennzeichnungshülse aufweisen. Schließlich ist aus der FR-A1-2 667 427 eine Kennzeichnungsvorrichtung bekannt, die eine flexible Kabelhülse hat, deren Querschnitt in vielfältiger Weise ausgebildet sein kann. Die Vorrichtung weist eine Kennzeichnungshülse auf, die integriert mit der Kabelhülse verbunden ist. Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Kennzeichnungsvorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art anzugeben, die ein leichtes Ausweiten der Kabelhülse durch Hand für das Aufstecken auf das Kabel ermöglicht. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Durch diese Ausnehmungen sind Schwächungsstellen in den Seitenschenkeln gebildet, an denen diese beim Zusammendrücken der Kennzeichnungsvorrichtung von oben und unten aus einknicken. Dadurch kann die Kennzeichnungsvorrichtung bis zu einem fast runden Querschnitt aufgeweitet werden, so dass sie auf Kabel aufgesteckt werden kann, die einen weiten Durchmesserbereich aufweisen können. Außerdem kann die Kennzeichnungsvorrichtung seitlich leicht zusammengedrückt werden, weil sie an sich schon fast geschlossen ist, so dass sie auch seitlich einfach bedruckt werden kann. Für das seitliche Bedrucken kann die Kennzeichnungsvorrichtung mit anderen, gleichartigen Kennzeichnungsvorrichtungen vorzugsweise auf einer Klebefolie aufgebracht sein, so dass viele Kennzeichnungsvorrichtungen auf einmal bedruckt werden können. Ein weiterer Vorteil ist die einfache Ausführung der Kennzeichnungsvorrichtung.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung weisen die beiden Seitenschenkel an ihrem unteren Ende innen eine weitere, in Vorrichtungslängs-
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richtung verlaufende Ausnehmung auf. Dadurch gehen die Seitenschenkel in ihrem unteren Bereich nach dem Aufstecken auf das Kabel besser zusammen.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung laufen die Seitenschenkel ebenfalls nach oben spitz aufeinander zu. Dadurch wird das Zusammenlegen der Seitenschenkel noch einfacher.
Alternativ können die Seitenschenkel gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung aber auch in ihrem oberen Bereich gebogen sein. Dadurch ist im oberen Bereich dieser Seitenschenkel die Form des Kabels bereits vorhanden.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Seitenschenkel aus Schrumpfschlauchmaterial gebildet. Durch Erwärmen der Kennzeichnungsvorrichtung kann so eine feste Verbindung mit dem Kabel erreicht werden.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Seitenschenkel oben mit einem Aufnahmekörper für ein Kennzeichnungsschild integriert verbunden. Somit kann die Kennzeichnung auch von oben gelesen und leicht geändert werden.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Aufnahmekörper durch eine Aufnahmehülse gebildet, die im Verbindungsbereich mit den Seitenschenkeln innen mit zwei nebeneinander liegenden, in Vorrichtungslängsrichtung verlaufenden Stegen versehen ist. Mittels der Stege ist ein festes Einklemmen des Kennzeichnungsschilds möglich. Dabei ist zumindest die Deckseite der Aufnahmehülse aus durchsichtigem Material.
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Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer ersten Ausführung einer Kennzeichnungsvorrichtung gemäß der Erfindung und
Fig. 2 eine Vorderansicht einer zweiten Ausführung einer Kennzeichnungsvorrichtung gemäß der Erfindung und
Fig. 3 eine Vorderansicht einer dritten Ausführung einer Kennzeichnungsvorrichtung gemäß der Erfindung.
In Fig. 1 besteht die von vorn dargestellte Kennzeichnungsvorrichtung aus einer Kabelhülse 1 und einer mit dieser integriert verbundenen Aufnahmehülse 2. Die Kabelhülse 1 dient zur Aufnahme eines nicht dargestellten Kabels, während die Aufnahmehülse die Aufnahme eines nicht dargestellten Kennzeichnungsschilds zur Aufgabe hat. Die Kennzeichnungsvorrichtung besteht aus flexiblem Kunststoff und ist vergrößert dargestellt. Sie kann typischerweise einen Höhenbereich von 12 bis 20mm und einen Längenbereich von 28 bis 30mm aufweisen, wobei die Länge in die Zeichnungstiefe geht. Selbstverständlich kann die theoretische Länger auch unendlich sein, da die Kennzeichnungsvorrichtungen als Strang im Extrusionsverfahren hergestellt werden, der dann abgelängt wird.
Die Aufnahmehülse 2 ist im Querschnitt rechteckförmig mit einer Deckwand 3 und einer Bodenwand 4 ausgebildet. Zumindest die Deckwand 3 ist aus durchsichtigem Kunststoff gebildet, damit die Beschriftung des in die Aufnahmehülse 2 eingeschobenen Kennzeichnungsschilds zu sehen ist. Die Bodenwand 4 ist
r=F
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innen mit zwei nebeneinander liegenden, in Vorrichtungslängsrichtung verlaufenden Stegen 5, 6 versehen, die ein festes Einklemmen des Kennzeichnungsschilds ermöglichen.
An die Bodenwand 4 ist die Kabelhülse 1 etwa im rechten Winkel angesetzt. Diese Kabelhülse besteht aus zwei blattförmigen, leicht geöffneten und nach unten zu einer Verbindungsstelle 9 spitz zulaufenden Seitenschenkeln I1 8, die in ihrem mittleren Bereich innen zwei in Vorrichtungslängsrichtung verlaufende Ausnehmungen 10, 11 aufweisen. Durch Fingerdruck auf die Deckwand 3 und die Verbindungsstelle 9 knicken die Seitenschenkel 7, 8 im Bereich der Ausnehmungen 10, 11 ein, so dass sich die Kabelhülse 1 leicht öffnen lässt. Nach dem Aufstecken auf das Kabel federn die Seitenschenkel 7, 8 zurück, so dass die Kennzeichnungsvorrichtung auf dem Kabel fest verankert ist.
Bei der zweiten Ausführung der Kennzeichnungsvorrichtung in Fig. 2 ist dieselbe Aufnahmehülse 2 wie in Fig. 1 gezeigt. Die Kabelhülse 1 ' jedoch weicht dadurch von Fig. 1 ab, dass die Seitenschenkel 7 ', 8' auch nach oben hin spitz aufeinander zulaufen und in der Mitte der Bodenwand 4 angesetzt sind, wobei die Öffnung der Kabelhülse 1 ' noch geringer als in Fig. 1 ist. Die Ausnehmungen 10, 11 sind wie in Fig. 1 vorgesehen. Die Kabelhülse 1 ' lässt sich zur seitlichen Beschriftung leichter zusammendrücken. Vorzugsweise ist auch eine Kennzeichnungsvorrichtung ohne Aufnahmehülse 2 denkbar.
Bei der dritten Ausführung der Kennzeichnungsvorrichtung in Fig. 3 ist dieselbe Aufnahmehülse 2 wie in Fig. 1 gezeigt. Die Kabelhülse 1 '' jedoch weicht dadurch von Fig. 1 ab, dass die Seitenschenkel 7 ' ', 8 ' ' im oberen Bereich bis zu den wie in Fig. 1 vorgesehenen Ausnehmungen 10, 11 gebogen sind, so dass
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im oberen Bereich dieser Seitenschenkel die Form des Kabels bereits vorhanden ist. Dadurch legen sich diese Seitenschenkel besser um die Kabel oder Leitungen. Ferner ist an der Verbindungsstelle 9 der beiden Seitenschenkel 7' ', 8'' innen eine in Vorrichtungslängsrichtung verlaufende Ausnehmungen 12 vorgesehen. Damit können diese Seitenschenkel in ihrem unteren Bereich besser zusammen gehen. Diese Ausnehmung kann auch bei den Ausführungen der Figuren 1 und 2 vorgesehen sein.
Die Kabelhülsen 1, 1 ', 1 ' ' können aus Schrumpfschlauchmaterial bestehen.
Claims (7)
1. Kennzeichnungsvorrichtung aus flexiblem Werkstoff für Kabel, Leitungen oder dergl. aus einer auf das Kabel aufsteckbaren Kabelhülse, die mit zwei blattförmigen, leicht geöffneten Seitenschenkeln versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (7, 8; 7', 8'; 7", 8") nach unten (9) spitz aufeinander zulaufen und in ihrem mittleren Bereich innen in Vorrichtungslängsrichtung verlaufende Ausnehmungen (10, 11) aufweisen.
2. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Seitenschenkel (7, 8; 7', 8'; 7", 8") an ihrem unteren Ende (9) innen eine weitere, in Vorrichtungslängsrichtung verlaufende Ausnehmung (12) aufweisen.
3. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (7', 8') ebenfalls nach oben spitz aufeinander zulaufen (Fig. 2).
4. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (7", 8") in ihrem oberen Bereich gebogen sind (Fig. 3).
5. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (7, 8; 7', 8'; 7", 8") aus Schrumpfschlauchmaterial gebildet sind.
6. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (7, 8; 7', 8'; 7", 8") oben mit einem Aufnahmekörper (2) für ein Kennzeichnungsschild integriert verbunden sind.
7. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekörper durch eine Aufnahmehülse (2) gebildet ist, die im Verbindungsbereich mit den Seitenschenkeln (7, 8; 7', 8'; 7", 8") innen mit zwei nebeneinander liegenden, in Vorrichtungslängsrichtung verlaufenden Stegen (5, 6) versehen ist.
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