[go: up one dir, main page]

DE10307433A1 - Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung - Google Patents

Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung Download PDF

Info

Publication number
DE10307433A1
DE10307433A1 DE2003107433 DE10307433A DE10307433A1 DE 10307433 A1 DE10307433 A1 DE 10307433A1 DE 2003107433 DE2003107433 DE 2003107433 DE 10307433 A DE10307433 A DE 10307433A DE 10307433 A1 DE10307433 A1 DE 10307433A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
chamber
labeling
cuff
identification
sleeve according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2003107433
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Gangl
Rainer Funk
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Murrplastik Systemtechnik GmbH
Original Assignee
Murrplastik Systemtechnik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Murrplastik Systemtechnik GmbH filed Critical Murrplastik Systemtechnik GmbH
Priority to DE2003107433 priority Critical patent/DE10307433A1/de
Publication of DE10307433A1 publication Critical patent/DE10307433A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G11/00Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts
    • H02G11/02Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts using take-up reel or drum
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/18Casings, frames or enclosures for labels
    • G09F3/20Casings, frames or enclosures for labels for adjustable, removable, or interchangeable labels
    • G09F3/205Casings, frames or enclosures for labels for adjustable, removable, or interchangeable labels specially adapted for electric cables, pipes or the like

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Insulated Conductors (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Kennzeichnungsmanschette insbesondere für die Kabelkennzeichnung. Die Kennzeichnungsmanschette weist eine durchgehende Manschettenkammer (10) und eine Kennzeichnungskammer (12) zur Aufnahme eines Kunststoffschildes auf. Die Manschettenkammer (10) und die Kennzeichnungskammer (12) bilden axial durchgehende Hohlkammern, deren Begrenzungswände (14, 16) einstückig miteinander verbunden sind und zumindest partiell aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehen. Die Begrenzungswand (14) der Manschettenkammer (10) besteht zweckmäßig aus einem thermisch schrumpfbaren flammhemmenden Kunststoffmaterial, während die Begrenzungswand der Kennzeichnungskammer (12) zumindest partiell aus einem ein Fenster (18) bildenden transparenten oder transluzenten Kunststoff besteht. Die Kennzeichnungsmanschette ist aus einem koextrudierten Hohlkammerprofilschlauch abgelängt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsmanschette, insbesondere für die Kennzeichnung von Kabeln oder Kabelbündeln, mit einer durchgehenden Manschettenkammer und einer Kennzeichnungskammer zur Aufnahme eines Kennzeichnungsschildes. Kennzeichnungsmanschetten dieser Art bestehen üblicherweise aus einem elastomeren Schlauchmaterial, das es erlaubt, die Manschette in elastisch aufgeweitetem Zustand auf das zu kennzeichnende Kabel oder das Kabelbündel aufzuziehen. Im entspannten Zustand schmiegt sich die Manschette an der Oberfläche des Kabels oder des Kabelbündels an. Eine weitere Verbesserung in dieser Hinsicht ergibt sich, wenn die Manschette als Schrumpfschlauch ausgebildet ist, der beispielsweise durch Temperaturerhöhung auf das Kabel oder Kabelbündel aufgeschrumpft werden kann. Unter dem Begriff "Kabel" sollen im Folgenden nicht nur Elektrokabel, sondern Energieleiter jeglicher Art verstanden werden, wie sie beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau, der Schienenverkehrstechnik und der Gebäudetechnik zum Einsatz kommen.
  • Die Kabel unterliegen ebenso wie deren Kennzeichnungsmittel hohen Anforderungen an den Brandschutz und an die Dauergebrauchstemperatur. Da alle heute bekannten flammhemmenden Additive in Kunststoffen deren Transparenz beeinträchtigen, kommen für Kennzeichnungsmanschetten nur solche Materialien in Betracht, die bereits aufgrund ihres molekularen Aufbaus flammhemmend sind, wie z.B. PVC. PVC hat andererseits den Nachteil, dass bei hohen Temperaturen, beispielsweise im Brandfall, unerwünschte Halogene abgespalten werden.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kennzeichnungsmanschette der eingangs angegebenen Art zu entwickeln, die den hohen Anforderungen an den Brandschutz und die Dauergebrauchs temperatur genügt und die dennoch eine gute Erkennbarkeit der Kabelkennzeichen gewährleistet.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird die im Patentanspruch 1 angegebene Merkmalskombination vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sowie ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kunststoffmanschetten ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen und aus einem zusätzlichen Verfahrensanspruch.
  • Der erfindungsgemäßen Lösung liegt der Gedanke zugrunde, dass bei Kennzeichnungsmanschetten nur ein kleines Fenster transparent sein muss, damit das Kennzeichnungsschild deutlich lesbar ist. Der überwiegende Teil der Kennzeichnungsmanschette kann dagegen aus einem Material gefertigt sein, das den Brandschutzanforderungen und den Anforderungen an eine zuverlässige Fixierung an den Kabeln genügt. Um dies zu erreichen, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, dass die Manschettungskammer und die Kennzeichnungskammer axial durchgehende Hohlkammern bilden, deren Begrenzungswände einstückig miteinander verbunden sind und zumindest partiell aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehen. Damit ist es möglich, die Kennzeichnungsmanschette im Koextrusionsverfahren herzustellen, indem ein im Fertigzustand thermisch schrumpffähiger, flammhemmender Kunststoff und ein transparenter oder transluzenter Kunststoff unter Bildung eines Profilschlauchs mit mindestens zwei Profilkammern koextrudiert werden und der Profilschlauch anschließend auf eine vorgegebene Manschettenlänge abgelängt wird. Die aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile werden bei der Koextrusion stoffschlüssig miteinander verbunden. Dies gilt auch dann, wenn die aus den verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile miteinander verschweißt oder verklebt sind.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht die Begrenzungswand der Manschettenkammer aus einem thermisch schrumpfbaren, flammhemmenden Kunststoff, der halogenfrei sein sollte und undurchsichtig sein kann. Die Begrenzungswände der Manschettenkammer und/oder der Kennzeichnungskammer können zusätzlich zumindest partiell aus einem elastomeren Kunststoff bestehen.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Begrenzungswand der Kennzeichnungskammer zumindest partiell aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoff besteht. Die betreffenden Wandpartien bilden ein Fenster, durch das ein Kennzeichnungsschild gut erkennbar sein sollte. Da das Fenster relativ klein ist, kann die Begrenzungswand der Kennzeichnungskammer partiell aus nicht schrumpfbarem, gegebenenfalls entflammbarem oder halogenhaltigem Material bestehen.
  • Eine erste bauliche Erfindungsvariante sieht vor, dass die Manschettenkammer und die Kennzeichnungskammer eine gemeinsame Wandpartie aus schrumpfbarem Material aufweisen. Die gemeinsame Wandpartie trägt dabei zweckmäßig nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer weisende Stützrippen für ein Kennzeichnungsschild, wobei die den Stützrippen gegenüberliegende Wandpartie der Kennzeichnungskammer transparent oder transluzent sein sollte.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung sind die Manschettenkammer und die Kennzeichnungskammer an ihren einander benachbarten Wandpartien über einen axial durchgehenden Steg miteinander verbunden. Die einander zugewandten Wandpartien und der Steg können dabei aus dem schrumpfbaren Kunststoffmaterial bestehen. Die mit dem Steg verbundene Wandpartie der Kennzeichnungskammer kann wiederum nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer weisende Stützrippen für das Kennzeichnungsschild aufweisen, wobei die den Stützrippen gegenüberliegende Wandpartie der Kennzeichnungskammer transparent oder transluzent sein sollte.
  • Gemäß einer dritten baulichen Ausführungsvariante der Erfindung sind die Manschettenkammer und die Kennzeichnungskammer über eine zwischen diesen eingeschlossene Hohlkammer miteinander verbunden, die je eine mit der Manschettenkammer und der Kennzeichnungskammer gemeinsame Wandpartie aufweist. Die gemeinsame Wandpartie der Kennzeichnungskammer und der eingeschlossenen Hohlkammer kann dabei aus schrumpfbarem, flammhemmendem Kunststoffmaterial bestehen. Weiter kann diese Wandpartie nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer gerichtete Stützrippen für das Kennzeichnungsschild aufweisen, während die den Stützrippen gegenüberliegende Wandpartie der Kennzeichnungskammer transparent oder transluzent sein sollte.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine erste Ausführungsvariante einer Kennzeichnungsmanschette in schaubildlicher Darstellung;
  • 2 eine zweite Ausführungsvariante einer Kennzeichnungsmanschette in schaubildlicher Darstellung;
  • 3 eine dritte Ausführungsvariante einer Kennzeichnungsmanschette in schaubildlicher Darstellung.
  • Die in der Zeichnung dargestellten Kennzeichnungsmanschetten sind zur Kennzeichnung von Energieleitern oder Energieleiterbündeln, insbesondere von Kabeln oder Kabelbündeln bestimmt. Sie sind zu diesem Zweck als Hohlkammerprofilteile ausgebildet, die eine axial durchgehenden Manschettenkammer 10 und eine parallel dazu verlaufende Kennzeichnungskammer 12 aufweisen, die ihrerseits über ihre Begrenzungswände 14,16 einstückig miteinander verbunden sind. Die Begrenzungswand 14 der Manschettenkammer besteht dabei vollständig aus einem thermisch schrumpfbaren, e lastomeren Kunststoff, in den flammhemmende Additive eingebettet sind und der daher undurchsichtig ist. Die Begrenzungswand 16 der Kennzeichnungskammer 12 besteht dagegen partiell im Bereich des Fensters 18 aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial, das wegen seiner Kleinheit nicht flammhemmend und auch nicht schrumpffähig sein muss. Die übrigen Partien 20, 22 der Begrenzungswand 16 der Kennzeichnungskammer 12, die nicht durchsichtig sein müssen, können dagegen aus dem gleichen flammhemmenden Kunststoffmaterial wie die Begrenzungswand 14 bestehen.
  • Alle in 1 bis 3 gezeigten Ausführungsvarianten der Kennzeichnungsmanschette können im Koextrusionsverfahren hergestellt werden. Dazu wird zunächst ein Profilschlauch gefertigt, der anschließend unter Bildung der Kennzeichnungsmanschetten in Abschnitte vorgegebener Länge aufgeteilt wird. Die aus den verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile sind dabei stoffschlüssig miteinander verbunden. Anstelle der Koextrusion ist es grundsätzlich auch möglich, die aus den verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile miteinander zu verschweißen oder zu verkleben.
  • Die drei Ausführungsvarianten unterscheiden sich lediglich in der Art und Weise, wie die Begrenzungswände 14, 16 der Manschettenkammer 10 und der Kennzeichnungskammer 12 miteinander verbunden sind. Im Falle der 1 weisen die Manschettenkammer 10 und die Kennzeichnungskammer 12 eine gemeinsame Wandpartie 22 auf. Diese Wandpartie ist mit nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer 12 weisenden, achsparallel verlaufenden Stützrippen 24 für ein Kennzeichnungsschild versehen.
  • Bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Manschettenkammer 10 und die Kennzeichnungskammer 12 an ihren einander benachbarten Wandpartien 14, 22 über einen achsparallel verlaufenden Steg 26 miteinander verbunden, wobei auch der Steg 26 aus schrumpfbarem Kunststoffmate rial bestehen kann. Bei dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Manschettenkammer 10 und die Kennzeichnungskammer 12 über eine zwischen diesen eingeschlossene Hohlkammer 28 miteinander verbunden, die je eine mit der Manschettenkammer 10 und der Kennzeichnungskammer 12 gemeinsame Wandpartie 30, 22 aufweist. Die Wandpartien 30, 22 und die äußeren Wandpartien 32 der Hohlkammer 28 bestehen aus dem schrumpfbar und flammhemmenden Kunststoffmaterial und sind nicht transparent.
  • Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung bezieht sich auf eine Kennzeichnungsmanschette insbesondere für die Kabelkennzeichnung. Die Kennzeichnungsmanschette weist eine durchgehende Manschettenkammer 10 und eine Kennzeichnungskammer 12 zur Aufnahme eines Kunststoffschildes auf. Die Manschettenkammer 10 und die Kennzeichnungskammer 12 bilden axial durchgehende Hohlkammern, deren Begrenzungswände 14, 16 einstückig miteinander verbunden sind und zumindest partiell aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehen. Die Begrenzungswand 14 der Manschettenkammer 10 besteht zweckmäßig aus einem thermisch schrumpfbaren flammhemmenden Kunststoffmaterial, während die Begrenzungswand der Kennzeichnungskammer 12 zumindest partiell aus einem ein Fenster 18 bildenden transparenten oder transluzenten Kunststoff besteht. Die Kennzeichnungsmanschette ist aus einem koextrudierten Hohlkammerprofilschlauch abgelängt.

Claims (20)

  1. Kennzeichnungsmanschette insbesondere für die Kabelkennzeichnung, mit einer Manschettenkammer (10) und einer Kennzeichnungskammer (12) zur Aufnahme eines Kennzeichnungsschildes, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschettenkammer (10) und die Kennzeichnungskammer (12) axial durchgehende Hohlkammern bilden, deren Begrenzungswände (14, 16) einstückig miteinander verbunden sind und zumindest partiell aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehen.
  2. Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (14) der Manschettenkammer (10) aus einem thermisch schrumpfbaren, flammhemmenden Kunststoffmaterial besteht.
  3. Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (14) der Manschettenkammer (10) aus einem undurchsichtigen, vorzugsweise halogenfreien Kunststoffmaterial besteht.
  4. Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (14, 16) der Manschettenkammer (10) und/oder der Kennzeichnungskammer (12) zumindest partiell aus einem elastomeren Kunststoffmaterial bestehen.
  5. Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (16) der Kennzeichnungskammer (12) zumindest partiell aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoff besteht.
  6. Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (16) der Kennzeichnungskammer (12) zumindest partiell aus einem nicht schrumpfbaren, gegebenenfalls entflammbaren Material besteht.
  7. Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile (18, 20) stoffschlüssig miteinander verbunden sind.
  8. Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile (18, 20) miteinander verschweißt oder verklebt sind.
  9. Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem koextrudierten Hohlkammerprofilschlauch abgelängt ist.
  10. Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschettenkammer (10) und die Kennzeichnungskammer (12) eine gemeinsame Wandpartie (22) aus schrumpfbarem Material aufweisen.
  11. Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Wandpartie (22) nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer (12) weisende Stützrippen (24) für ein Kennzeichnungsschild aufweisen.
  12. Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschettenkammer (10) und die Kennzeichnungskammer (12) an ihren einander benachbarten Wandpartien (22, 14) über einen axial durchgehenden Steg (26) miteinander verbunden sind.
  13. Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die einander zugewandten Wandpartien (22, 14) und der Steg (26) aus dem schrumpfbaren Kunststoffmaterial bestehen.
  14. Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Steg (26) verbundene Wandpartie (22) der Kennzeichnungskammer (12) nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer (12) weisende Stützrippen (24) für das Kennzeichnungsschild aufweist.
  15. Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschettenkammer (10) und die Kennzeichnungskammer (12) über eine zwischen diesen eingeschlossene Hohlkammer (28) miteinander verbunden sind.
  16. Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die eingeschlossene Hohlkammer (28) je eine mit der Manschettenkammer (10) und der Kennzeichnungskammer (12) gemeinsame Wandpartie (30, 22) aufweist.
  17. Kennzeichnungsmanschette nach einem Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Wandpartie (22) der Kennzeichnungskammer (12) und der eingeschlossenen Hohlkammer (28) aus schrumpfbarem, flammhemmenden Kunststoffmaterial besteht.
  18. Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der eingeschlossenen Hohlkammer (28) gemeinsame Wandpartie (22) nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer (12) weisende Stützrippen (24) für das Kennzeichnungsschild aufweist.
  19. Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 11, 14 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die den Stützrippen (24) gegenüberliegende Wandpartie (18) der Kennzeichnungskammer (12) transparent oder transluzent ist.
  20. Verfahren zur Herstellung von Kennzeichnungsmanschetten, die eine durchgehende Manschettenkammer (10) und eine Kennzeichnungskammer für die Aufnahme eines Kennzeichnungsschildes aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass ein thermisch schrumpfbarer, flammhemmender Kunststoff und ein transparenter oder transluzenter Kunststoff unter Bildung eines Profilschlauchs mit mindestens zwei Profilkammern (10, 12) koextrudiert werden und dass der Profilschlauch anschließend unter Bildung der Kennzeichnungsmanschetten in Abschnitte vorgegebener Länge aufgeteilt wird.
DE2003107433 2003-02-20 2003-02-20 Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung Withdrawn DE10307433A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE2003107433 DE10307433A1 (de) 2003-02-20 2003-02-20 Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE2003107433 DE10307433A1 (de) 2003-02-20 2003-02-20 Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE10307433A1 true DE10307433A1 (de) 2004-09-02

Family

ID=32797613

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE2003107433 Withdrawn DE10307433A1 (de) 2003-02-20 2003-02-20 Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE10307433A1 (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1598589A3 (de) * 2004-05-18 2006-05-10 HILTI Aktiengesellschaft Brandschutzmaterial
DE102004054237A1 (de) * 2004-11-10 2006-05-18 Gabo Systemtechnik Gmbh Endverschluss für Kabel und Rohre
DE102005058385A1 (de) * 2005-12-06 2007-06-14 CCS Technology, Inc., Wilmington Transponderanordnung

Citations (10)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR1254544A (fr) * 1959-09-25 1961-02-24 Porte-étiquette pour repérage de conducteurs électriques ou autres
GB1132955A (en) * 1965-10-19 1968-11-06 Giovanni Piana Improvements in or relating to cable markers
DE1515771A1 (de) * 1964-07-01 1969-11-20 Grafoplast S N C Kabeldrahtmarkierer
EP0404988A1 (de) * 1989-06-30 1991-01-02 C.A. Weidmüller GmbH & Co. Bezeichnungsträger für elektrische Leiter
DE4006840C2 (de) * 1990-03-05 1992-01-02 Societe Electrique Sterling S.A., Saint-Louis, Fr
DE9214721U1 (de) * 1992-04-29 1992-12-24 Partex Fabriksaktiebolag, Gullspång Kennzeichnungsmarke, vorzugsweise zur Kennzeichnung sehr dünner Leitungen oder Drähte
DE3789066T2 (de) * 1986-03-04 1994-09-29 Raychem Ltd Markieranordnung.
DE29707129U1 (de) * 1997-04-21 1997-06-05 Weidmüller Interface GmbH & Co, 32760 Detmold Kennzeichnungssystem zur Kennzeichnung von elektrischen Leitern o.dgl.
DE19962756A1 (de) * 1999-12-23 2001-06-28 Murrplastik Systemtechnik Gmbh Kennzeichnungsträger
WO2002013207A1 (en) * 2000-08-08 2002-02-14 Partex Marking Systems Ab Device for marking of wires and conduits

Patent Citations (10)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR1254544A (fr) * 1959-09-25 1961-02-24 Porte-étiquette pour repérage de conducteurs électriques ou autres
DE1515771A1 (de) * 1964-07-01 1969-11-20 Grafoplast S N C Kabeldrahtmarkierer
GB1132955A (en) * 1965-10-19 1968-11-06 Giovanni Piana Improvements in or relating to cable markers
DE3789066T2 (de) * 1986-03-04 1994-09-29 Raychem Ltd Markieranordnung.
EP0404988A1 (de) * 1989-06-30 1991-01-02 C.A. Weidmüller GmbH & Co. Bezeichnungsträger für elektrische Leiter
DE4006840C2 (de) * 1990-03-05 1992-01-02 Societe Electrique Sterling S.A., Saint-Louis, Fr
DE9214721U1 (de) * 1992-04-29 1992-12-24 Partex Fabriksaktiebolag, Gullspång Kennzeichnungsmarke, vorzugsweise zur Kennzeichnung sehr dünner Leitungen oder Drähte
DE29707129U1 (de) * 1997-04-21 1997-06-05 Weidmüller Interface GmbH & Co, 32760 Detmold Kennzeichnungssystem zur Kennzeichnung von elektrischen Leitern o.dgl.
DE19962756A1 (de) * 1999-12-23 2001-06-28 Murrplastik Systemtechnik Gmbh Kennzeichnungsträger
WO2002013207A1 (en) * 2000-08-08 2002-02-14 Partex Marking Systems Ab Device for marking of wires and conduits

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1598589A3 (de) * 2004-05-18 2006-05-10 HILTI Aktiengesellschaft Brandschutzmaterial
DE102004054237A1 (de) * 2004-11-10 2006-05-18 Gabo Systemtechnik Gmbh Endverschluss für Kabel und Rohre
DE102004054237B4 (de) * 2004-11-10 2009-04-02 Gabo Systemtechnik Gmbh Endverschluss für Kabel und Rohre
DE102005058385A1 (de) * 2005-12-06 2007-06-14 CCS Technology, Inc., Wilmington Transponderanordnung

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE69704756T2 (de) Verstärktes faseroptisches Kabel mit einer Einrohrstruktur
DE2641166A1 (de) Ummantelte lichtleitfaser
EP0634602B1 (de) Wärmeisoliertes Leitungsrohr
DE2523531A1 (de) Markierungsband zum kennzeichnen von gegenstaenden
DE10307433A1 (de) Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung
DE102005058385A1 (de) Transponderanordnung
DE69220237T2 (de) Durch wärme schrumpfbare muffe zur verbindung von rohren oder kabeln
CH673914A5 (de)
EP3872382B1 (de) Thermisch gedämmtes leitungsrohr
DE3608309C2 (de)
DE29611830U1 (de) Führungsrohr, insbesondere Kabelführungsrohr, aus thermoplastischem Kunststoff
DE3544703A1 (de) Rohraggregat aus einer mehrzahl von kunststoffrohren
DE202010001303U1 (de) Andruckleiste für eine Fassadenkonstruktion
DE29619892U1 (de) Bowdenzug-Führungsrohr
DE8713072U1 (de) Schlauch aus Kunststoff zur Führung flüssiger oder gasförmiger Medien mit einem eingebetteten Heizleiter
EP1900568B1 (de) Handstange
EP0640465B1 (de) Kunststoffband
DE4319140C1 (de) Konischer Hohlmast aus Kunststoff
DE102016005846A1 (de) Schrumpfschlauch
DE3513592C2 (de)
EP0984539B1 (de) Rohrverbund
DE4212146C1 (en) Light conductor with optical fibres inside three consecutive layers - has its fibres loosely embedded in filling paste, then inside second polymer with higher thermal stability and outermost extruded sleeve
DE3341617A1 (de) Waermeerholbarer gegenstand
EP0521247A1 (de) Kabelführungsrohrbündel aus einer Mehrzahl von Kunststoffrohren
DE19857437B4 (de) Verfahren zur Herstellung einer wärmeschrumpfbaren Verbundumhüllung und nach diesem Verfahren hergestellte Verbundumhüllung

Legal Events

Date Code Title Description
OM8 Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law
8110 Request for examination paragraph 44
R119 Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee

Effective date: 20120901