DE10307433A1 - Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kennzeichnungsmanschette insbesondere für die Kabelkennzeichnung. Die Kennzeichnungsmanschette weist eine durchgehende Manschettenkammer (10) und eine Kennzeichnungskammer (12) zur Aufnahme eines Kunststoffschildes auf. Die Manschettenkammer (10) und die Kennzeichnungskammer (12) bilden axial durchgehende Hohlkammern, deren Begrenzungswände (14, 16) einstückig miteinander verbunden sind und zumindest partiell aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehen. Die Begrenzungswand (14) der Manschettenkammer (10) besteht zweckmäßig aus einem thermisch schrumpfbaren flammhemmenden Kunststoffmaterial, während die Begrenzungswand der Kennzeichnungskammer (12) zumindest partiell aus einem ein Fenster (18) bildenden transparenten oder transluzenten Kunststoff besteht. Die Kennzeichnungsmanschette ist aus einem koextrudierten Hohlkammerprofilschlauch abgelängt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsmanschette, insbesondere für die Kennzeichnung von Kabeln oder Kabelbündeln, mit einer durchgehenden Manschettenkammer und einer Kennzeichnungskammer zur Aufnahme eines Kennzeichnungsschildes. Kennzeichnungsmanschetten dieser Art bestehen üblicherweise aus einem elastomeren Schlauchmaterial, das es erlaubt, die Manschette in elastisch aufgeweitetem Zustand auf das zu kennzeichnende Kabel oder das Kabelbündel aufzuziehen. Im entspannten Zustand schmiegt sich die Manschette an der Oberfläche des Kabels oder des Kabelbündels an. Eine weitere Verbesserung in dieser Hinsicht ergibt sich, wenn die Manschette als Schrumpfschlauch ausgebildet ist, der beispielsweise durch Temperaturerhöhung auf das Kabel oder Kabelbündel aufgeschrumpft werden kann. Unter dem Begriff "Kabel" sollen im Folgenden nicht nur Elektrokabel, sondern Energieleiter jeglicher Art verstanden werden, wie sie beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau, der Schienenverkehrstechnik und der Gebäudetechnik zum Einsatz kommen.
- Die Kabel unterliegen ebenso wie deren Kennzeichnungsmittel hohen Anforderungen an den Brandschutz und an die Dauergebrauchstemperatur. Da alle heute bekannten flammhemmenden Additive in Kunststoffen deren Transparenz beeinträchtigen, kommen für Kennzeichnungsmanschetten nur solche Materialien in Betracht, die bereits aufgrund ihres molekularen Aufbaus flammhemmend sind, wie z.B. PVC. PVC hat andererseits den Nachteil, dass bei hohen Temperaturen, beispielsweise im Brandfall, unerwünschte Halogene abgespalten werden.
- Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kennzeichnungsmanschette der eingangs angegebenen Art zu entwickeln, die den hohen Anforderungen an den Brandschutz und die Dauergebrauchs temperatur genügt und die dennoch eine gute Erkennbarkeit der Kabelkennzeichen gewährleistet.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird die im Patentanspruch 1 angegebene Merkmalskombination vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sowie ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kunststoffmanschetten ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen und aus einem zusätzlichen Verfahrensanspruch.
- Der erfindungsgemäßen Lösung liegt der Gedanke zugrunde, dass bei Kennzeichnungsmanschetten nur ein kleines Fenster transparent sein muss, damit das Kennzeichnungsschild deutlich lesbar ist. Der überwiegende Teil der Kennzeichnungsmanschette kann dagegen aus einem Material gefertigt sein, das den Brandschutzanforderungen und den Anforderungen an eine zuverlässige Fixierung an den Kabeln genügt. Um dies zu erreichen, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, dass die Manschettungskammer und die Kennzeichnungskammer axial durchgehende Hohlkammern bilden, deren Begrenzungswände einstückig miteinander verbunden sind und zumindest partiell aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehen. Damit ist es möglich, die Kennzeichnungsmanschette im Koextrusionsverfahren herzustellen, indem ein im Fertigzustand thermisch schrumpffähiger, flammhemmender Kunststoff und ein transparenter oder transluzenter Kunststoff unter Bildung eines Profilschlauchs mit mindestens zwei Profilkammern koextrudiert werden und der Profilschlauch anschließend auf eine vorgegebene Manschettenlänge abgelängt wird. Die aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile werden bei der Koextrusion stoffschlüssig miteinander verbunden. Dies gilt auch dann, wenn die aus den verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile miteinander verschweißt oder verklebt sind.
- Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht die Begrenzungswand der Manschettenkammer aus einem thermisch schrumpfbaren, flammhemmenden Kunststoff, der halogenfrei sein sollte und undurchsichtig sein kann. Die Begrenzungswände der Manschettenkammer und/oder der Kennzeichnungskammer können zusätzlich zumindest partiell aus einem elastomeren Kunststoff bestehen.
- Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Begrenzungswand der Kennzeichnungskammer zumindest partiell aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoff besteht. Die betreffenden Wandpartien bilden ein Fenster, durch das ein Kennzeichnungsschild gut erkennbar sein sollte. Da das Fenster relativ klein ist, kann die Begrenzungswand der Kennzeichnungskammer partiell aus nicht schrumpfbarem, gegebenenfalls entflammbarem oder halogenhaltigem Material bestehen.
- Eine erste bauliche Erfindungsvariante sieht vor, dass die Manschettenkammer und die Kennzeichnungskammer eine gemeinsame Wandpartie aus schrumpfbarem Material aufweisen. Die gemeinsame Wandpartie trägt dabei zweckmäßig nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer weisende Stützrippen für ein Kennzeichnungsschild, wobei die den Stützrippen gegenüberliegende Wandpartie der Kennzeichnungskammer transparent oder transluzent sein sollte.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung sind die Manschettenkammer und die Kennzeichnungskammer an ihren einander benachbarten Wandpartien über einen axial durchgehenden Steg miteinander verbunden. Die einander zugewandten Wandpartien und der Steg können dabei aus dem schrumpfbaren Kunststoffmaterial bestehen. Die mit dem Steg verbundene Wandpartie der Kennzeichnungskammer kann wiederum nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer weisende Stützrippen für das Kennzeichnungsschild aufweisen, wobei die den Stützrippen gegenüberliegende Wandpartie der Kennzeichnungskammer transparent oder transluzent sein sollte.
- Gemäß einer dritten baulichen Ausführungsvariante der Erfindung sind die Manschettenkammer und die Kennzeichnungskammer über eine zwischen diesen eingeschlossene Hohlkammer miteinander verbunden, die je eine mit der Manschettenkammer und der Kennzeichnungskammer gemeinsame Wandpartie aufweist. Die gemeinsame Wandpartie der Kennzeichnungskammer und der eingeschlossenen Hohlkammer kann dabei aus schrumpfbarem, flammhemmendem Kunststoffmaterial bestehen. Weiter kann diese Wandpartie nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer gerichtete Stützrippen für das Kennzeichnungsschild aufweisen, während die den Stützrippen gegenüberliegende Wandpartie der Kennzeichnungskammer transparent oder transluzent sein sollte.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
-
1 eine erste Ausführungsvariante einer Kennzeichnungsmanschette in schaubildlicher Darstellung; -
2 eine zweite Ausführungsvariante einer Kennzeichnungsmanschette in schaubildlicher Darstellung; -
3 eine dritte Ausführungsvariante einer Kennzeichnungsmanschette in schaubildlicher Darstellung. - Die in der Zeichnung dargestellten Kennzeichnungsmanschetten sind zur Kennzeichnung von Energieleitern oder Energieleiterbündeln, insbesondere von Kabeln oder Kabelbündeln bestimmt. Sie sind zu diesem Zweck als Hohlkammerprofilteile ausgebildet, die eine axial durchgehenden Manschettenkammer
10 und eine parallel dazu verlaufende Kennzeichnungskammer12 aufweisen, die ihrerseits über ihre Begrenzungswände14 ,16 einstückig miteinander verbunden sind. Die Begrenzungswand14 der Manschettenkammer besteht dabei vollständig aus einem thermisch schrumpfbaren, e lastomeren Kunststoff, in den flammhemmende Additive eingebettet sind und der daher undurchsichtig ist. Die Begrenzungswand16 der Kennzeichnungskammer12 besteht dagegen partiell im Bereich des Fensters18 aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoffmaterial, das wegen seiner Kleinheit nicht flammhemmend und auch nicht schrumpffähig sein muss. Die übrigen Partien20 ,22 der Begrenzungswand16 der Kennzeichnungskammer12 , die nicht durchsichtig sein müssen, können dagegen aus dem gleichen flammhemmenden Kunststoffmaterial wie die Begrenzungswand14 bestehen. - Alle in
1 bis3 gezeigten Ausführungsvarianten der Kennzeichnungsmanschette können im Koextrusionsverfahren hergestellt werden. Dazu wird zunächst ein Profilschlauch gefertigt, der anschließend unter Bildung der Kennzeichnungsmanschetten in Abschnitte vorgegebener Länge aufgeteilt wird. Die aus den verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile sind dabei stoffschlüssig miteinander verbunden. Anstelle der Koextrusion ist es grundsätzlich auch möglich, die aus den verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile miteinander zu verschweißen oder zu verkleben. - Die drei Ausführungsvarianten unterscheiden sich lediglich in der Art und Weise, wie die Begrenzungswände
14 ,16 der Manschettenkammer10 und der Kennzeichnungskammer12 miteinander verbunden sind. Im Falle der1 weisen die Manschettenkammer10 und die Kennzeichnungskammer12 eine gemeinsame Wandpartie22 auf. Diese Wandpartie ist mit nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer12 weisenden, achsparallel verlaufenden Stützrippen24 für ein Kennzeichnungsschild versehen. - Bei dem in
2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Manschettenkammer10 und die Kennzeichnungskammer12 an ihren einander benachbarten Wandpartien14 ,22 über einen achsparallel verlaufenden Steg26 miteinander verbunden, wobei auch der Steg26 aus schrumpfbarem Kunststoffmate rial bestehen kann. Bei dem in3 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Manschettenkammer10 und die Kennzeichnungskammer12 über eine zwischen diesen eingeschlossene Hohlkammer28 miteinander verbunden, die je eine mit der Manschettenkammer10 und der Kennzeichnungskammer12 gemeinsame Wandpartie30 ,22 aufweist. Die Wandpartien30 ,22 und die äußeren Wandpartien32 der Hohlkammer28 bestehen aus dem schrumpfbar und flammhemmenden Kunststoffmaterial und sind nicht transparent. - Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung bezieht sich auf eine Kennzeichnungsmanschette insbesondere für die Kabelkennzeichnung. Die Kennzeichnungsmanschette weist eine durchgehende Manschettenkammer
10 und eine Kennzeichnungskammer12 zur Aufnahme eines Kunststoffschildes auf. Die Manschettenkammer10 und die Kennzeichnungskammer12 bilden axial durchgehende Hohlkammern, deren Begrenzungswände14 ,16 einstückig miteinander verbunden sind und zumindest partiell aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehen. Die Begrenzungswand14 der Manschettenkammer10 besteht zweckmäßig aus einem thermisch schrumpfbaren flammhemmenden Kunststoffmaterial, während die Begrenzungswand der Kennzeichnungskammer12 zumindest partiell aus einem ein Fenster18 bildenden transparenten oder transluzenten Kunststoff besteht. Die Kennzeichnungsmanschette ist aus einem koextrudierten Hohlkammerprofilschlauch abgelängt.
Claims (20)
- Kennzeichnungsmanschette insbesondere für die Kabelkennzeichnung, mit einer Manschettenkammer (
10 ) und einer Kennzeichnungskammer (12 ) zur Aufnahme eines Kennzeichnungsschildes, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschettenkammer (10 ) und die Kennzeichnungskammer (12 ) axial durchgehende Hohlkammern bilden, deren Begrenzungswände (14 ,16 ) einstückig miteinander verbunden sind und zumindest partiell aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehen. - Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (
14 ) der Manschettenkammer (10 ) aus einem thermisch schrumpfbaren, flammhemmenden Kunststoffmaterial besteht. - Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (
14 ) der Manschettenkammer (10 ) aus einem undurchsichtigen, vorzugsweise halogenfreien Kunststoffmaterial besteht. - Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (
14 ,16 ) der Manschettenkammer (10 ) und/oder der Kennzeichnungskammer (12 ) zumindest partiell aus einem elastomeren Kunststoffmaterial bestehen. - Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (
16 ) der Kennzeichnungskammer (12 ) zumindest partiell aus einem transparenten oder transluzenten Kunststoff besteht. - Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (
16 ) der Kennzeichnungskammer (12 ) zumindest partiell aus einem nicht schrumpfbaren, gegebenenfalls entflammbaren Material besteht. - Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile (
18 ,20 ) stoffschlüssig miteinander verbunden sind. - Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die aus verschiedenen Kunststoffmaterialien bestehenden Begrenzungswandteile (
18 ,20 ) miteinander verschweißt oder verklebt sind. - Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem koextrudierten Hohlkammerprofilschlauch abgelängt ist.
- Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschettenkammer (
10 ) und die Kennzeichnungskammer (12 ) eine gemeinsame Wandpartie (22 ) aus schrumpfbarem Material aufweisen. - Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Wandpartie (
22 ) nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer (12 ) weisende Stützrippen (24 ) für ein Kennzeichnungsschild aufweisen. - Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschettenkammer (
10 ) und die Kennzeichnungskammer (12 ) an ihren einander benachbarten Wandpartien (22 ,14 ) über einen axial durchgehenden Steg (26 ) miteinander verbunden sind. - Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die einander zugewandten Wandpartien (
22 ,14 ) und der Steg (26 ) aus dem schrumpfbaren Kunststoffmaterial bestehen. - Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Steg (
26 ) verbundene Wandpartie (22 ) der Kennzeichnungskammer (12 ) nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer (12 ) weisende Stützrippen (24 ) für das Kennzeichnungsschild aufweist. - Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschettenkammer (
10 ) und die Kennzeichnungskammer (12 ) über eine zwischen diesen eingeschlossene Hohlkammer (28 ) miteinander verbunden sind. - Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die eingeschlossene Hohlkammer (
28 ) je eine mit der Manschettenkammer (10 ) und der Kennzeichnungskammer (12 ) gemeinsame Wandpartie (30 ,22 ) aufweist. - Kennzeichnungsmanschette nach einem Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Wandpartie (
22 ) der Kennzeichnungskammer (12 ) und der eingeschlossenen Hohlkammer (28 ) aus schrumpfbarem, flammhemmenden Kunststoffmaterial besteht. - Kennzeichnungsmanschette nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der eingeschlossenen Hohlkammer (
28 ) gemeinsame Wandpartie (22 ) nach dem Inneren der Kennzeichnungskammer (12 ) weisende Stützrippen (24 ) für das Kennzeichnungsschild aufweist. - Kennzeichnungsmanschette nach einem der Ansprüche 11, 14 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die den Stützrippen (
24 ) gegenüberliegende Wandpartie (18 ) der Kennzeichnungskammer (12 ) transparent oder transluzent ist. - Verfahren zur Herstellung von Kennzeichnungsmanschetten, die eine durchgehende Manschettenkammer (
10 ) und eine Kennzeichnungskammer für die Aufnahme eines Kennzeichnungsschildes aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass ein thermisch schrumpfbarer, flammhemmender Kunststoff und ein transparenter oder transluzenter Kunststoff unter Bildung eines Profilschlauchs mit mindestens zwei Profilkammern (10 ,12 ) koextrudiert werden und dass der Profilschlauch anschließend unter Bildung der Kennzeichnungsmanschetten in Abschnitte vorgegebener Länge aufgeteilt wird.
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|---|---|---|---|
| DE2003107433 DE10307433A1 (de) | 2003-02-20 | 2003-02-20 | Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung |
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Publications (1)
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| DE2003107433 Withdrawn DE10307433A1 (de) | 2003-02-20 | 2003-02-20 | Kennzeichnungsmanschette und Verfahren zu deren Herstellung |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10307433A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1598589A3 (de) * | 2004-05-18 | 2006-05-10 | HILTI Aktiengesellschaft | Brandschutzmaterial |
| DE102004054237A1 (de) * | 2004-11-10 | 2006-05-18 | Gabo Systemtechnik Gmbh | Endverschluss für Kabel und Rohre |
| DE102005058385A1 (de) * | 2005-12-06 | 2007-06-14 | CCS Technology, Inc., Wilmington | Transponderanordnung |
Citations (10)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR1254544A (fr) * | 1959-09-25 | 1961-02-24 | Porte-étiquette pour repérage de conducteurs électriques ou autres | |
| GB1132955A (en) * | 1965-10-19 | 1968-11-06 | Giovanni Piana | Improvements in or relating to cable markers |
| DE1515771A1 (de) * | 1964-07-01 | 1969-11-20 | Grafoplast S N C | Kabeldrahtmarkierer |
| EP0404988A1 (de) * | 1989-06-30 | 1991-01-02 | C.A. Weidmüller GmbH & Co. | Bezeichnungsträger für elektrische Leiter |
| DE4006840C2 (de) * | 1990-03-05 | 1992-01-02 | Societe Electrique Sterling S.A., Saint-Louis, Fr | |
| DE9214721U1 (de) * | 1992-04-29 | 1992-12-24 | Partex Fabriksaktiebolag, Gullspång | Kennzeichnungsmarke, vorzugsweise zur Kennzeichnung sehr dünner Leitungen oder Drähte |
| DE3789066T2 (de) * | 1986-03-04 | 1994-09-29 | Raychem Ltd | Markieranordnung. |
| DE29707129U1 (de) * | 1997-04-21 | 1997-06-05 | Weidmüller Interface GmbH & Co, 32760 Detmold | Kennzeichnungssystem zur Kennzeichnung von elektrischen Leitern o.dgl. |
| DE19962756A1 (de) * | 1999-12-23 | 2001-06-28 | Murrplastik Systemtechnik Gmbh | Kennzeichnungsträger |
| WO2002013207A1 (en) * | 2000-08-08 | 2002-02-14 | Partex Marking Systems Ab | Device for marking of wires and conduits |
-
2003
- 2003-02-20 DE DE2003107433 patent/DE10307433A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (10)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR1254544A (fr) * | 1959-09-25 | 1961-02-24 | Porte-étiquette pour repérage de conducteurs électriques ou autres | |
| DE1515771A1 (de) * | 1964-07-01 | 1969-11-20 | Grafoplast S N C | Kabeldrahtmarkierer |
| GB1132955A (en) * | 1965-10-19 | 1968-11-06 | Giovanni Piana | Improvements in or relating to cable markers |
| DE3789066T2 (de) * | 1986-03-04 | 1994-09-29 | Raychem Ltd | Markieranordnung. |
| EP0404988A1 (de) * | 1989-06-30 | 1991-01-02 | C.A. Weidmüller GmbH & Co. | Bezeichnungsträger für elektrische Leiter |
| DE4006840C2 (de) * | 1990-03-05 | 1992-01-02 | Societe Electrique Sterling S.A., Saint-Louis, Fr | |
| DE9214721U1 (de) * | 1992-04-29 | 1992-12-24 | Partex Fabriksaktiebolag, Gullspång | Kennzeichnungsmarke, vorzugsweise zur Kennzeichnung sehr dünner Leitungen oder Drähte |
| DE29707129U1 (de) * | 1997-04-21 | 1997-06-05 | Weidmüller Interface GmbH & Co, 32760 Detmold | Kennzeichnungssystem zur Kennzeichnung von elektrischen Leitern o.dgl. |
| DE19962756A1 (de) * | 1999-12-23 | 2001-06-28 | Murrplastik Systemtechnik Gmbh | Kennzeichnungsträger |
| WO2002013207A1 (en) * | 2000-08-08 | 2002-02-14 | Partex Marking Systems Ab | Device for marking of wires and conduits |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1598589A3 (de) * | 2004-05-18 | 2006-05-10 | HILTI Aktiengesellschaft | Brandschutzmaterial |
| DE102004054237A1 (de) * | 2004-11-10 | 2006-05-18 | Gabo Systemtechnik Gmbh | Endverschluss für Kabel und Rohre |
| DE102004054237B4 (de) * | 2004-11-10 | 2009-04-02 | Gabo Systemtechnik Gmbh | Endverschluss für Kabel und Rohre |
| DE102005058385A1 (de) * | 2005-12-06 | 2007-06-14 | CCS Technology, Inc., Wilmington | Transponderanordnung |
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