DE10005218C2 - Elektrisches Gerät mit Tragelement - Google Patents
Elektrisches Gerät mit TragelementInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät mit einem Kunststoffgehäuse,
an dem ein Tragelement angeordnet ist, welches einen an eine Wand des
Gehäuses angrenzenden Verbindungsabschnitt und einen im Abstand zur
Wand verlaufenden Klemmabschnitt umfaßt, der zum Einklemmen einer
Tragwand, insbesondere eines Verteilerkastens oder -schrankes, vorgesehen
ist, wobei das Tragelement mindestens einen zweiten Klemmabschnitt
umfaßt, der einen anderen Abstand zur Wand des Gehäuses als der erste
Klemmabschnitt aufweist.
Derartige elektrische Geräte (z. B. Sicherungsautomaten oder Kontaktklem
men, insbesondere Verteilerklemmen) mit unterschiedlichen Funktionen
werden in Verteilerkästen oder -schränken für elektrische Gebäudeinstallati
onen angeordnet und mittels elektrischer Leiter funktionell miteinander
verbunden.
Kunststoffgehäuse für derartige elektrische Geräte mit Tragelementen, die
ein Befestigen an Tragwänden mit verschiedenen Wandstärken ermöglichen,
sind aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 82 32 239 U1 bekannt. Ein
Tragelement wird hier von einem Tragzapfen gebildet, der aus mehreren
Rastelementen besteht, die konzentrisch mit einem gewissen Abstand
zueinander angeordnet sind. Die Rastelemente sind in eine Bohrung ein
steckbar und weisen in unterschiedlichen Höhen radial nach außen ragende
Haltefinger auf, die zum Hintergreifen der Bohrungsränder bei unterschied
lichen Wandstärken vorgesehen sind. Das Funktionsprinzip dieser Tragele
mente beruht auf deren elastischer Verformung beim Einstecken in die
Bohrung. Da mindestens drei oder vier separate Rastelemente zum Durch
greifen einer Bohrung vorgesehen sind, ist jedes Rastelement mit einem
Verbindungsfuß mit sehr kleiner Querschnittsfläche an das Kunststoffgehäu
se angeformt. Da beim Befestigen des Tragelements eine elastische Verfor
mung unabdingbar ist, besteht ein große Gefahr, daß einzelne Rastelemente
oder vollständige Tragzapfen abbrechen. In diesem Fall wird das Gehäuse
zum Befestigen eines elektrischen Gerätes unbrauchbar.
Auch die DE 90 11 219 U1 zeigt ein eingangs beschriebenes elektrisches
Gerät mit Kunststoffgehäuse. Hier bestehen die Tragelemente aus an den
Seiten des Gehäuses angeordneten Spreizlaschen mit Zahnrastprofilen. Das
gesamte Gehäuse ist in eine Montageöffnung einsetzbar. Ein Kragen an der
frontseitigen Deckwand liegt gegen die frontseitigen Randbereiche der
Montageöffnung an. Beim Einstecken in die Montageöffnung werden die
Spreizlaschen elastisch verformt und greifen abhängig von der Stärke des
Randbereichs der Montageöffnung mit einem der Zähne des Zahnrastprofils
hinter diesen Randbereich. Die Druckschriften DE 197 01 504 A1, DE 30 06 255 A1
und DE 295 10 176 U1 zeigen Gehäuse mit Tragelementen, die
eine Befestigung an einer Tragwand ohne elastische Verformung ermögli
chen, allerdings nur für eine bestimmte Wandstärke geeignet sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein elektrisches Gerät mit Kunststoffgehäuse
zu schaffen, das ohne elastische Verformung der Tragelemente eine Befesti
gung des Gehäuses an Tragwänden mit unterschiedlichen Wandstärken
ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe werden zwei Alternativen vorgeschlagen. Zum
einen wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß der Verbindungsabschnitt des
Tragelements in einen Aufnahmeschlitz der Tragwand einschiebbar ist.
Alternativ wird vorgeschlagen, daß das Tragelement über den Rand der
Tragwand schiebbar ist.
Durch die beiden unterschiedlichen Klemmabschnitte des Tragelementes läßt
sich, wie beim Stand der Technik, eine Befestigung an unterschiedlichen
Wandstärken erzielen. Anders als beim Stand der Technik werden die Trag
elemente nicht in Bohrungen oder Öffnungen eingesteckt, sondern entweder
in einseitig offene Schlitze in der Tragwand eingeschoben oder über den
Rand der Tragwand geschoben. Es besteht somit keine Notwendigkeit, die
Tragelemente elastisch zu verformen oder in mehrere kleine Rastelemente
aufzuteilen. Die Tragelemente können aus recht sprödem und damit wider
standsfähigem Kunststoffmaterial gebildet werden und im Vergleich zu den
aus dem eingangs genannten Stand der Technik bekannten Rastelementen
über einen relativ großen Querschnitt an das Kunststoffgehäuse angeformt
sein. Auf diese Weise können Tragelemente mit sehr viel höherer Festigkeit
geschaffen werden. Auch ist bei deren Befestigung an der Tragwand keine
Biegebeanspruchung erforderlich, die zu einem Bruch führen kann.
Der erste Klemmabschnitt mit einem geringen Abstand zur Gehäusewand
dient dem Einklemmen dünner Tragwände, z. B. der Blechwand eines
Tragprofils eines Verteilerkastens. Der zweite Klemmabschnitt mit größerem
Abstand zur Wand des Kunststoffgehäuses dient dem Einklemmen einer
relativ dicken Tragwand, z. B. einer Kunststoffwand des Verteilerkastens.
Selbstverständlich können auch mehr als zwei Klemmabschnitte zur Befesti
gung an mehr als zwei unterschiedlichen Wandstärken vorgesehen werden.
Sowohl die Gehäuse der elektrischen Geräte als auch die Tragelemente
können verschiedene Formen aufweisen. Bei einer besonders bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung hat das Tragelement die Form eines runden
Zapfens oder eines länglichen Stegs. Das Tragelement weist einen an das
Gehäuse des elektrischen Gerätes angrenzenden und vorzugsweise aus dem
gleichen Kunststoffmaterial angeformten Halsabschnitt mit geringer Breite
auf. An das Ende des Halsabschnitts grenzt ein Kopfabschnitt, der eine
große Breite aufweist und den ersten Klemmabschnitt bildet. Zur Bildung
des zweiten Klemmabschnittes ist die Breite des Halsabschnittes nahe der
Gehäusewand geringer als nahe dem Kopfabschnitt. Zwar kann auch umge
kehrt der schmale Bereich des Halsabschnittes an den Kopfabschnitt angren
zen, jedoch ergeben sich hierdurch ungünstige Kräfteverhältnisse bei der
Aufnahme von Druck- und Gewichtskräften. Zur Aufnahme dieses Trag
elementes weist die Tragwand eine oben offene, längliche Aussparung auf,
die einen Aufnahmeschlitz bildet.
Die verschiedenen Klemmabschnitte können entweder durch einen gestuften
Verlauf oder durch einen kontinuierlichen, abgeschrägten Verlauf der
einander gegenüberliegenden, seitlichen Wandungen des Halsabschnittes
erzielt werden. Bei einem gestuften Verlauf bildet jede Stufe gleichzeitig
einen Klemmabschnitt für eine bestimmte Gehäusewand. Bei einem kontinu
ierlichen, schrägen Verlauf der Wandungen des Halsabschnittes, welcher
hierdurch einen im wesentlichen V-förmigen Querschnitt erhält, bilden die
Wandungen des Halsabschnittes kontinuierliche Klemmabschnitte für
unterschiedliche Wandstärken.
Ein längliches Tragelement mit kontinuierlich geschrägten Wandungen des
Halsabschnittes hat im wesentlichen die Form einer Schwalbenschwanzfeder,
welche als Verbindungselement zum Eingriff in eine Schwalbenschwanznut
bekannt ist. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist zur Befestigung des
Tragelements allerdings keine komplementär zur Schwalbenschwanzfeder
geformte Schwalbenschwanznut erforderlich. Das Tragelement ist zum
Einklemmen einer Tragwand mit variabler Dicke vorgesehen. Zur Befesti
gung des angesprochenen länglichen Tragelements muß diese Tragwand
lediglich einen Schlitz aufweisen, in den das Tragelement möglichst ohne
Spiel eingeschoben werden kann.
Alternativ kann das Tragelement von einer Haltelasche gebildet werden, die
einen Klemmabschnitt umfaßt, der über einen sich im wesentlichen recht
winklig zur Gehäusewand erstreckenden Verbindungsabschnitt an der
Gehäusewand befestigt ist. Die Haltelasche wird bevorzugt beim Herstellen
des Gehäuses aus Kunststoff im Spritzgießverfahren angeformt. Der
Klemmabschnitt wird von einem zweiten Schenkel der Haltelasche gebildet,
der sich im wesentlichen parallel zur Gehäusewand und somit rechtwinklig
zum Verbindungsabschnitt erstreckt. Zwischen dem Klemmabschnitt und der
Wand des Gehäuses des elektrischen Gerätes wird eine Tragwand mit einer
gewissen Dicke festgeklemmt. Wiederum kann der Klemmabschnitt gestuft
ausgeführt werden, um das Einklemmen einer zweiten oder mehrerer
unterschiedlicher Wanddicken zu ermöglichen. Alternativ kann der
Klemmabschnitt einen schrägen Spalt in bezug auf die Gehäusewand des
elektrischen Gerätes bilden, so daß beliebige Wandstärken in der Haltelasche
eingeklemmt werden können. In diesem Fall ist vorzugsweise die freie Kante
der Tragwand gemäß dem schrägen Verlauf des Klemmabschnitts des
Tragelements abzuschrägen, so daß eine weitgehend flächige Anlage der
Haltelasche gegen die Schräge der Tragwand realisiert wird.
Wogegen es bei einem zapfenförmigen oder stegförmigen Tragelement
notwendig ist, einen Aufnahmeschlitz in der Tragwand anzuordnen, in den
der Halsabschnitt des Tragelements eingeschoben werden kann, entfällt diese
Notwendigkeit bei einer Haltelasche. Eine Haltelasche kann einfach über den
Rand der Tragwand geschoben werden. Bei der Befestigung des elektrischen
Gerätes an einer dickeren Wandstärke, welche am freien Ende der Haltela
sche eingeklemmt wird, ist es vorteilhaft, in der Tragwand eine Aussparung
vorzusehen, deren Tiefe dem Abstand des wirksamen Klemmabschnitts von
dem oberen Rand des Gehäuses des elektrischen Gerätes entspricht. Auf
diese Weise kann der Rand des Gehäuses des Gerätes fluchtend zur Ober
kante der Tragwand angeordnet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die Zeichnungen
zeigen in:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektri
schen Gerätes (Verteilerklemme) in Draufsicht,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Tragelements des Gerätes aus
Fig. 1,
Fig. 3 das elektrische Gerät aus Fig. 1, an einer dünnen
Blech-Tragwand befestigt,
Fig. 4 das Gerät aus Fig. 1, an einer dickeren Kunststoff-Tragwand
befestigt,
Fig. 5 eine alternative Ausführungsform des elektrischen Gerätes aus
Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 6 die Seitenansicht des Gerätes aus Fig. 5 mit zwei unterschied
lich dicken Wänden,
Fig. 7 und 8 eine alternative Ausführungsform des elektrischen Gerätes, an
zwei unterschiedlich starken Wänden befestigt.
Die Fig. 1, 3 und 4 zeigen die Draufsicht auf ein Kunststoffgehäuse 1 einer
Verteilerklemme, z. B. einer PE/N-Klemme für die Schutzleiter PE und
Neutralleiter N in Verteilerkästen einer Gebäudeinstallation. Der Schutzbe
reich der Erfindung ist nicht auf derartige Verteilerklemm-Gehäuse be
schränkt, sondern umfaßt Kunststoffgehäuse beliebiger elektrischer Geräte
mit Befestigungsmitteln zum Einklemmen einer Tragwand.
Die dargestellten Gehäuse 1 weisen auf ihrer in den Fig. 1, 3 und 4 sichtba
ren Oberseite einen Deckel 2 mit Öffnungen auf, durch welche die Schraub
köpfe 3 von Klemmschrauben für die PE- und N-Leiter mit einem Schraub
werkzeug betätigbar sind.
An der Rückwand 4 des Gehäuses 1 für die Verteilerklemme ist ein Paar
rotationssymmetrischer Tragzapfen 5 angeordnet, von denen einer vergrö
ßert in Fig. 2 dargestellt ist. Der Tragzapfen 5 umfaßt einen Halsabschnitt 6
mit geringem Durchmesser sowie einen Kopfabschnitt 7 mit großem Durch
messer. Zwischen dem Halsabschnitt 6 und dem Kopfabschnitt 7 ist eine
Abstufung 8 angeordnet, deren Durchmesser zwischen dem Durchmesser des
Halsabschnitts 6 und dem Durchmesser des Kopfabschnitts 7 liegt. Die
Abstufung 8 bildet den Klemmabschnitt des Tragzapfens 5 bei der Befesti
gung an einer dünnen metallischen Tragwand 9 (vgl. Fig. 3). Bei einer
dicken Tragwand 10, insbesondere aus Kunststoff, bildet der Kopfab
schnitt 7 den Klemmabschnitt des Tragzapfens 5 (vgl. Fig. 4).
Der Zapfen kann auch umgekehrt gestuft sein (nicht dargestellt, wobei der
dünnste Bereich des Halsabschnittes nahe dem Kopfabschnitt ist. In diesem
Fall entsteht jedoch ein Spalt zwischen der Rückwand des Gehäuses und der
Tragwand, wenn die Tragwand als dünne Tragwand ausgebildet ist und in
dem dünnsten Bereich des Halsabschnitts nahe dem Kopfabschnitt festge
klemmt ist.
Dementsprechend muß die in Fig. 3 erkennbare dünne Tragwand 9 zwei
zueinander parallele Tragschlitze aufweisen, deren Breite dem Durchmesser
des Halsabschnitts 6 jedes Tragzapfens 5 entspricht. Die Dicke der Trag
wand 9 sollte dem Abstand zwischen der Wand 4 des Gehäuses 1 und der
dieser Wand 4 gegenüberliegenden Fläche der Abstufung 8 entsprechen. In
diesem Fall wird das Gehäuse 1 ohne Spiel fest an der dünnen Tragwand 9
gehalten.
Bei einer Befestigung an einer dicken Tragwand 10 gemäß Fig. 4 weist die
dicke Tragwand 10 zwei zueinander parallele Aufnahmeschlitze für die
Tragzapfen 5 auf, deren Breite der Breite der Abstufung 8 entspricht. Die
Dicke der Tragwand 10 sollte dem Abstand zwischen der Wand 4 des
Gehäuses 1 und der gegenüberliegenden Fläche des Kopfes 7 des Tragzap
fens 5 entsprechen. In diesem Fall wird das Gehäuse 1 fest und ohne Spiel
an der dicken Tragwand 10, wie in Fig. 4 gezeigt, gehalten.
In den Fig. 5 und 6 ist eine alternative Ausführungsform eines erfindungs
gemäßen Gehäuses für ein elektrisches Gerät mit einem Tragelement zu
erkennen. Hier wird das Tragelement von eine Haltelasche 11 gebildet,
welche über einen Verbindungsabschnitt 12 an dem Kunststoffgehäuse 1 für
die Verteilerklemme angeformt ist. An den Verbindungsabschnitt 12 schließt
sich ein erster Klemmabschnitt 13 an, der einen dünnen Spalt mit der
Rückwand 4 des Gehäuses 1 bildet. Ein zweiter Klemmabschnitt 14 folgt auf
den ersten Klemmabschnitt 13 und bildet das freie Ende der Haltelasche 11.
Auch die Haltelasche 11 ermöglicht die alternative Befestigung an einer
dünnen Tragwand 9 und einer dicken Tragwand 10 (siehe Fig. 6). Die dünne
Tragwand 9 weist eine kurze Aussparung 15 auf, deren Tiefe, vom oberen
Rand der Tragwand 9 aus gesehen, im wesentlichen der Länge des Verbin
dungsabschnitts 12 der Haltelasche 11 entspricht. An den an die Aussparung
15 angrenzenden Abschnitt der Tragwand 9 liegt der erste Klemmab
schnitt 13 der Haltelasche 11 bei der Befestigung an dieser dünnen Trag
wand 9 an.
Die dicke Tragwand 10 weist eine längere Aussparung 16 auf, deren Breite
ebenfalls der Breite der Haltelasche 11 entspricht und deren Tiefe, vom
oberen Rand der Tragwand 10 aus gesehen, im wesentlichen dem Abstand
des Endes des ersten Klemmabschnitts 13 von der oberen Fläche der Halte
lasche 11 entspricht. Der zweite Klemmabschnitt 14 ist zur Anlage gegen
den an die Aussparung 16 angrenzenden Bereich der Tragwand 10 vorgese
hen.
In beiden Fällen fluchtet der obere Rand der Tragwand 9 bzw. 10 mit dem
oberen Rand des Gehäuses 1 der Verteilerklemme.
Die in den Fig. 7 und 8 dargestellte alternative Ausführungsform des
Gehäuses 1 der Verteilerklemme ist mit kegelförmigen Tragzapfen 5' als
Tragelement versehen. Die der Rückwand 4 des Gehäuses 1 gegenüberlie
gende Fläche des Tragzapfens 5' verläuft daher nicht gestuft (wie in den
Fig. 1 bis 4 zu erkennen), sondern schräg. Dieser Tragzapfen 5' ist daher
zur Befestigung des Gehäuses 1 an beliebigen Wandstärken vorgesehen,
welche geringer sind als die Dicke des Zapfens 5'. In der Fig. 7 ist die
Befestigung an einer dünnen Tragwand 9 dargestellt. Die Fig. 8 zeigt die
Befestigung an einer dicken Tragwand 10. In beiden Fällen ist in der
jeweiligen Tragwand 9, 10 ein Tragschlitz (vgl. Fig. 8, Bezugszeichen 17)
für jeden Tragzapfen 5' eingearbeitet, dessen Kontur im wesentlichen der
Außenkontur des Tragzapfens 5' entspricht.
Analog ist es auch möglich, die Haltelasche 11 mit einer der Rückwand 4
des Gehäuses 1 gegenüberliegenden Schrägfläche zu versehen, so daß
Tragwände unterschiedlicher Dicke eingeklemmt werden können.
1
Kunststoffgehäuse
2
Deckel
3
Schraubenkopf
4
Rückwand des Gehäuses
5
,
5
' Tragzapfen (Tragelement)
6
Halsabschnitt
7
Kopfabschnitt
8
Abstufung
9
dünne Tragwand
10
dicke Tragwand
11
Haltelasche (Tragelement)
12
Verbindungsabschnitt
13
erster Klemmabschnitt
14
zweiter Klemmabschnitt
15
Aussparung, Aufnahmeschlitz
16
Aussparung, Aufnahmeschlitz
17
Tragschlitz
Claims (9)
1. Elektrisches Gerät mit einem Kunststoffgehäuse (1), an dem ein Trag
element (5, 5', 11) angeordnet ist, welches einen an eine Wand (4) des
Gehäuses (1) angrenzenden Verbindungsabschnitt (6, 12) und einen im
Abstand zur Wand (4) verlaufenden Klemmabschnitt (7, 14) umfaßt, der zum
Einklemmen einer Tragwand (10), insbesondere eines Verteilerkastens oder
-schrankes, vorgesehen ist, wobei das Tragelement (5, 5, 11) mindestens
einen zweiten Klemmabschnitt (8, 13) umfaßt, der einen anderen Abstand zur
Wand (4) des Gehäuses (1) als der erste Klemmabschnitt (7, 13) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsabschnitt (6) des Tragele
ments in einen Aufnahmeschlitz der Tragwand (10) einschiebbar ist.
2. Elektrisches Gerät mit einem Kunststoffgehäuse (1), an dem ein Trag
element (5, 5', 11) angeordnet ist, welches einen an eine Wand (4) des
Gehäuses (1) angrenzenden Verbindungsabschnitt (6, 12) und einen im
Abstand zur Wand (4) verlaufenden Klemmabschnitt (7, 14) umfaßt, der zum
Einklemmen einer Tragwand (10), insbesondere eines Verteilerkastens oder
-schrankes, vorgesehen ist, wobei das Tragelement (5, 5', 11) mindestens
einen zweiten Klemmabschnitt (8, 13) umfaßt, der einen anderen Abstand zur
Wand (4) des Gehäuses (1) als der erste Klemmabschnitt (7, 13) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (11) über den Rand der
Tragwand schiebbar ist.
3. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Verbindungsabschnitt des Tragelements von einem an die Gehäusewand (4)
angrenzenden Halsabschnitt (6) mit geringer Breite gebildet wird, an dessen
Ende ein Kopfabschnitt (7) mit großer Breite zur Bildung des ersten
Klemmabschnittes angeordnet ist, wobei zur Bildung eines zweiten
Klemmabschnittes (8) die Breite des Halsabschnittes nahe der Gehäusewand
einen anderen Betrag hat und vorzugsweise geringer ist als nahe dem
Kopfabschnitt (7).
4. Elektrisches Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Tragelement (5, 5') als rotationssymmetrischer Zapfen ausgebildet ist.
5. Elektrisches Gerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Halsabschnitt (6) des Tragelements (5) eine Breite aufweist, die in
Stufen ausgehend von der Gehäusewand (4) zum Kopfabschnitt (7) hin
zunimmt, wobei jede Abstufung (8) einen weiteren Klemmabschnitt bildet.
6. Elektrisches Gerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Halsabschnitt des Tragelements (5') eine Breite aufweist, die
kontinuierlich ausgehend von der Gehäusewand (4) zum Kopfabschnitt hin
zunimmt, wobei jeder Bereich des zur Gehäusewand (4) geneigten Halsab
schnittes einen Klemmabschnitt bildet.
7. Elektrisches Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Tragelement aus einer Haltelasche (11) besteht, die einen sich im wesentli
chen rechtwinklig zur Gehäusewand (4) erstreckenden und daran angrenzen
den Verbindungsabschnitt (12) und einen sich im wesentlichen parallel zu
der Gehäusewand (4) erstreckenden Klemmabschnitt (13, 14) aufweist.
8. Elektrisches Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand zwischen dem Klemmabschnitt (13, 14) und Gehäusewand (4) gestuft
verläuft und jede Abstufung (13 bzw. 14) einen Klemmabschnitt bildet.
9. Elektrisches Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand zwischen Gehäusewand und Klemmabschnitt kontinuierlich von dem
Verbindungsabschnitt ausgehend zum freien Ende hin zunimmt.
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