DE20015729U1 - Federballspender - Google Patents
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Lfd. Nr. 13569/00 R.
vom 11.09.2000
Lfd. Nr. 13569/00 R.
vom 11.09.2000
Federballspender
Die Erfindung betrifft einen Federballspender zur Aufbewahrung und Abgabe von Federbällen, bestehend aus einem zylindrischen Hohlkörper zur Aufnahme einer Anzahl etwa koaxial zur Längsmittelachse des Hohlkörpers ausgerichteter Federbälle, wobei der Innendurchmesser so auf den maximalen Durchmesser der Federbälle abgestimmt ist, dass die Federbälle in Längsrichtung des Hohlkörpers leicht beweglich gehalten sind, der Hohlkörper an einem in Gebrauchslage oberen Ende eine Befüllöffnung, in welche die Federbälle mit ihrem Kopf voraus einsetzbar sind, und am unteren Ende eine Abgabeöffnung aufweist, aus der jeweils ein Federball mit seinem Kopf voraus entnehmbar ist, wobei ferner im Bereich der Abgabeöffnung ein Halteteil vorgesehen ist, mittels dessen der jeweils der Abgabeöffnung
nächstliegende Federball in seinem hintenliegenden, durchmessergrößeren Bereich gegen Durchrutschen gesichert gehaltert ist.
Derartige Federballspender sind im Stand der Technik bekannt. Im Badmintonsport werden die benötigten Federbälle („Shuttlecocks") durch den Handel zu jeweils 6 bis 12 Stück in Papprollen ausgeliefert. Diese Papprollen dienen in erster Linie als Verpackung für den Verkauf, außerdem aber auch als.Aufbewahrung- und Schutzgefäß für den späteren Gebrauch der Bälle. Es gibt zwei Arten von Federbällen, nämlich einerseits Nylonbälle, die vor allem für Anfänger und Hobby-Spieler geeignet sind, so wie andererseits Naturfederbälle, die mit Gänsefedern bestückt sind und wesentlich empfindlicher sind, so dass sie im Regelfall nur von geübten Badmintonspielern bzw. -Spielerinnen eingesetzt werden.
Durch die Sportartikelhersteller werden die Federbälle in Papprollen ausgeliefert. Diese Papprollen sind in ihrem Durchmesser so gewählt, dass die sich im Inneren befindlichen Federbälle am Umfang leicht elastisch zusammengedrückt und dadurch bedingt in der Rolle relativ fest fixiert werden. Dies dient u.a. auch zum
Schutz der Federbälle beim Transport von der Herstellung bis zum Endverbraucher. Soll jedoch ein Federball aus der Rolle entnommen werden, so muss dazu die Rolle mit einer Mündung auf einen festen Gegenstand aufgestoßen werden, damit die Federbälle zur Entnahme nachrutschen. Es können auch die Federbälle mit einem geeigneten Gegenstand, z.B. dem Schaft eines Badmintonschlägers von der Beschickungsöffnung der Rolle her nach vorn geschoben werden. Dabei fallen bei beiden Anwendungsfällen nicht selten gleich mehrere Federbälle aus der Papprolle, was nicht erwünscht ist. Die zuviel aus der Rolle herausgefallenen Federbälle müssen dann anschließend wieder von oben in die Rolle eingebracht werden. Eine solche Vorgehensweise ist bei der Ausübung der Sportart, insbesondere bei Meisterschaftsspielen oder Turnieren, aber auch beim Training, sehr hinderlich, da es hier oft auf einen schnellen Wechsel des Balles ankommt. Während eines Spiels werden durchschnittlich zwischen 2 und 12 Bällen je nach Spielstärke und Spieldauer der Spielpartner benötigt.
Im Stand der Technik ist auch ein Federballspender gemäß Gattungsbegriff bekannt. Dabei ist der zylindrische, rohrförmige Hohlkörper in der lichten Weite etwas größer, als dem maximalen Durchmesser der Federbälle
entspricht, so dass die Federbälle leicht von der Befüllöffnung her in den Hohlkörper eingefüllt werden können und bei nach oben gerichteter Befüllöffnung und nach unten gerichteter Abgabeöffnung unter Wirkung der Erdschwere zur Abgabeöffnung hin rutschen, wobei sie mit ihrem Kopf voraus in die Befüllöffnung eingesetzt werden. Bei der bekannten Einrichtung ist an der Mündung der Abgabeöffnung ein Halteteil vorgesehen, mittels dessen der jeweils der Abgabeöffnung nächstliegende Federball in seinem durchmessergrößeren Bereich gegen Durchrutschen gesichert gehalten ist. Der Kopf des Federballes ragt aus der Abgabeöffnung heraus, so dass er über den Hohlkörper vorsteht.
Bei dieser Anordnung ist nachteilig, dass der Federball über die Mündung der Abgabeöffnung vorragt, da beim Transport oder beim Ablegen des FederballSpenders die Gefahr besteht, dass der aus der Mündung herausragende Federball geknickt oder sonst wie beschädigt wird. Desweiteren ist nachteilig, dass der Benutzer beim Versuch der Entnahme des Federballes diesen in den Hohlkörper zurückschieben kann, wobei er dann nicht in die eingeengte Mündung des Halteteils eingreifen kann, sondern den Hohlkörper schütteln muss, bis der
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entsprechende Federball wieder außerhalb der Mündung der Abgabeöffnung manuell zugreiflich ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Aufbewahrungsmöglichkeit für Federbälle zu schaffen, bei der eine sichere und geschützte Aufnahme der Federbälle in den Federballspender gewährleistet ist und dennoch eine problemlose Einzelentnahme der in dem Hohlkörper angeordneten Federbälle zu ermöglichen.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass das Halteteil in einem solchen Abstand von der Abgabeöffnung im Inneren des Hohlkörpers ausgebildet ist, dass der vom Halteteil gehaltene Federball mit seinem Kopf nicht über die Abgabeöffnung vorragt, vorzugsweise gering hinter dieser zurückliegt.
Durch diese Anordnung und Ausbildung ist sichergestellt, dass der jeweils in dem Halteteil gehaltene Federball mit seinem Kopf nicht über die Abgabeöffnung vorragt, so dass weder beim Ablegen noch beim Transport des Hohlkörpers eine Beschädigung des jeweils vordersten Federballes möglich ist. Trotz dieser zurückliegenden Anordnung und Halterung ist eine einfache Einzelentnahme
des in der Haltevorrichtung fixierten Federballes möglich, da der zylindrische Hohlkörper in dem Bereich zischen dem Halteteil und der Abgabeöffnung im Durchmesser relativ groß ausgebildet ist, jedenfalls größer als die Durchlassöffnung des Halteteils. Ggf. ist es sogar möglich, den Hohlkörper in diesem Bereich gestuft in größerem Radius auszubilden, um die Zugreiflichkeit für den Benutzer noch zu verbessern.
Eine bevorzugte Weiterbildung ist darin zu sehen, dass das Halteteil durch einen innen umlaufenden Kragen gebildet ist.
Ein solcher umlaufender Kragen kann beispielsweise bei einem Kunststoffformteil in Form des Hohlkörpers mit angeformt sein. Es ist aber auch möglich einen solchen umlaufenden Kragen an ein rohrförmiges Gebilde innenseitig anzukleben oder in sonstig geeigneter Art zu befestigen.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass das Halteteil zur Bildung der Durchlassöffnung für einen Federball einen sich in Durchlassrichtung konisch verjüngenden Kragen aufweist.
Dabei ist zudem bevorzugt vorgesehen, dass die den Durchlass bildende Randkante des Kragens in Richtung auf die Abgabeöffnung spitz ausläuft.
Das Halteteil zur Bildung der Durchlassöffnung kann bei einem aus Kunststoff geformten Hohlkörper an den Hohlkörper angeformt sein. Das Halteteil kann aber auch ein separat geformtes Teil, beispielsweise aus Kunststoff, sein, welches an die Behälterinnenwandung geklebt oder in sonstiger Weise daran befestigt wird. Durch den sich in Durchlassrichtung konisch verjüngenden Kragen wird erreicht, dass ein durchrutschender Federball oder dergleichen einerseits in der gewünschten Lage gehalten wird, andererseits aber nicht an scharfen Kanten oder dergleichen des Kragens beschädigt werden kann. Dadurch dass die den Durchlass bildende Randkante des Kragens in Richtung auf die Abgabeöffnung spitz ausläuft ist erreicht, dass ein Federball, der sich in dem Halteteil in der entsprechenden Position gehalten befindet, nicht manuell zurückgeschoben werden kann, da sich die Federelemente oder dergleichen des Federballs widerhakenartig gegen die spitz auslaufende Randkante des Kragens legen bzw. sich an dieser aufrichten, sofern der Federball entgegen der Abgaberichtung verschoben wird. Sofern der Benutzer also in den Hohlkörper
eingreift, um einen Federball zu entnehmen und aus dem Halteteil herauszuziehen, kann es nicht geschehen, dass der Federball entgegen der Abgaberichtung in den Behälter zurück verschoben wird und somit für den Benutzer nicht mehr zugreiflich ist. Es wird durch dieser Ausbildung also eine Art Rückschiebesperre gebildet.
Eine weiterhin besonders bevorzugte Ausbildung wird darin gesehen, dass nahe der Befüllöffnung des Hohlkörpers innen ein vorzugsweise umlaufender Kragen vorgesehen ist, dessen lichte Weite auf den Federballdurchmesser so abgestimmt ist, dass ein Federball im wesentlichen unbehindert mit dem Kopf voraus in die Befüllöffnung einsetzbar ist und in den Mittelbereich des Hohlkörpers gleitet, entgegen der Befüllrichtung aber eine Sperre gebildet ist, gegen die die Endkante des durchmessergröJSten Bereiches des Federballs anlegbar ist.
Durch den Kragen, der aus einzelnen Segmenten oder auch aus einem umlaufenden ringartigen Element bestehen kann, ist gewährleistet, dass Federbälle in die Befüllöffnung eingefüllt werden können, wobei aber zudem gewährleistet ist, dass dann, wenn der Behälter mit der Befüllöffnung
nach unten gehalten wird und die Federbälle aufgrund der Erdschwere mit ihrem durchmessergrößeren Ende zur Befüllöffnung hin sich bewegen, diese nicht aus der Befüllöffnung herausfallen können, sondern der der Befüllöffnung nächstliegende Federball stützt sich mit seiner durchmessergrößten Endkante an dem umlaufenden Kragen ab. Es ist somit eine Lagesicherung oder Verliersicherung gebildet, so dass nicht zufällig Federbälle aus der Befüllöffnung herausfallen können.
Dies Anordnung und Ausbildung ermöglicht es zudem, den Hohlkörper ohne Verschlusselemente an den Öffnungen (Befüllöffnung und Abgabeöffnung) zu benutzen, zu transportieren oder abzulegen, ohne dass die Gefahr besteht, dass Federbälle verloren gehen.
Zusätzlich kann aber auch vorgesehen sein, dass die Befüllöffnung und/oder die Entnahmeöffnung durch eine Kappe verschließbar ist.
Dabei kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die Kappe als Schraubkappe ausgebildet ist und der Hohlkörper an seinen Enden entsprechendes Außengewinde aufweist.
• · ♦
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnungsfigur 1 dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
Die einzige Zeichnungsfigur zeigt einen Federballspender in Seitenansicht, teilweise geschnitten.
In der Zeichnung ist ein Federballspender zur Aufbewahrung einer Anzahl von Federbällen 5 gezeigt. Er besteht aus einem zylindrischen rohrförmigen Hohlkörper 1 zur Aufnahme einer größeren Anzahl von etwa koaxial zur Längsmittelachse des Hohlkörpers 1 ausgerichteten Federbällen. Der Innendurchmesser (die lichte Weite) des Hohlkörpers 1 ist dabei so bemessen, dass die in ihm aufbewahrten Federbälle 5 sich in Richtung der Enden des Hohlkörpers 1 frei bewegen können. Dabei wird aber ein zu großes Spiel zwischen Federball 5 und Innenwand des Hohlkörpers 1 vermieden, um ein Verkanten des Federballs 5 innerhalb des Hohlkörpers 1 zu vermeiden.
Der Hohlkörper 1 weist an einem in Gebrauchslage oberen Ende, welches im Ausführungsbeispiel durch eine Verschlusskappe 4 verschlossen ist, eine Befüllöffnung auf, in welche die Federbälle 5 mit ihrem Kopf 6 voraus einsetzbar sind. Am in Gebrauchslage unteren Ende des
Hohlkörpers 1, welches mit einer weiteren Verschlusskappe 3 im Ausführungsbeispiel verschlossen ist, ist eine Abgabeöffnung vorgesehen, aus der jeweils ein Federball 5 mit seinem Kopf 6 voraus entnommen werden kann. Im Bereich der Abgabeöffnung ist zudem ein Halteteil 2 im Inneren des Hohlkörpers 1 ausgebildet oder angeordnet durch welches der jeweils der Abgabeöffnung nächstliegende Federball 5 in seinem hintenliegenden, durchmessergrößeren Bereich gegen Durchrutschen gesichert gehalten ist.
Das Halteteil 2 ist in einem solchen Abstand von der Abgabeöffnung im Inneren des Hohlkörpers 1 angeordnet, dass der vom Halteteil 2 gehaltene Federball 5 mit seinem Kopf 6 nicht über die Abgabeöffnung vorragt, sondern hinter dieser zurückliegt. Vorzugsweise ist das Halteteil durch einen innen umlaufenden Kragen ausgebildet. Es wäre aber auch möglich, das Halteteil durch Einzelsegmente oder dergleichen zu bilden. Zur Bildung der Durchlasseffnung für einen Federball 5 weist das Halteteil 2 einen sich in Durchlassrichtung konisch verjüngenden Kragen 7 auf, wobei die den Durchlass bildende Randkante 8 des Kragens 7 in Richtung auf die Abgabeöffnung spitz ausläuft. Durch diese Ausbildung
wird quasi eine Sperre gebildet, die die Rückbewegung des Federballes 5 in den Hohlkörpers 1 hinein verhindert.
Nahe der Befüllöffnung des Hohlkörpers 1, die durch den Deckel 4 verschlossen ist, ist ebenfalls innen ein umlaufender Kragen 9 vorgesehen, dessen lichte Weite auf den maximalen Federballdurchmesser so abgestimmt ist, dass ein Federball 5 im wesentlichen unbehindert mit dem Kopf 6 voraus in die Befüllöffnung einsetzbar ist und in den Mittelbereich des Hohlkörpers 1 gleitet, wobei aber entgegen der Befül!richtung eine Sperre durch den Kragen 9 gebildet ist , gegen welche die Endkante des durchmessergrößten Bereiches des Federballs 5 sich anlegt, sofern der Behälter mit der durch den Deckel 4 verschlossenen Befüllöffnung nach unten gehalten wird. Es ist somit verhindert, dass zufällig Federbälle aus der Befüllöffnung beim Hantieren herausfallen.
Obwohl es nicht grundsätzlich erforderlich ist, ist sowohl die Befüllöffnung als auch die Entnahmeöffnung durch jeweils eine Kappe 4 bzw. 3 verschlossen. Die Kappen sind als Schraubkappen ausgebildet, wobei der Hohlkörper 1 an seinen Enden Außengewinde aufweist. Um
dem Benutzer eine Benutzungshilfe zu geben, kann die Befüllöffnung und die Abgabeöffnung mit einer entsprechenden Markierung oder einer entsprechenden Beschriftung versehen sein.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (7)
1. Federballspender zur Aufbewahrung und Abgabe von Federbällen (5), bestehend aus einem zylindrischen Hohlkörper (1) zur Aufnahme einer Anzahl etwa koaxial zur Längsmittelachse des Hohlkörpers (1) ausgerichteter Federbälle (5), wobei der Innendurchmesser so auf den maximalen Durchmesser der Federbälle (5) abgestimmt ist, dass die Federbälle (5) in Längsrichtung des Hohlkörpers (1) leicht beweglich gehalten sind, der Hohlkörper (1) an einem in Gebrauchslage oberen Ende eine Befüllöffnung, in welche die Federbälle (5) mit ihrem Kopf (6) voraus einsetzbar sind, und am unteren Ende eine Abgabeöffnung aufweist, aus der jeweils ein Federball (5) mit seinem Kopf (6) voraus entnehmbar ist, wobei ferner im Bereich der Abgabeöffnung ein Halteteil (2) vorgesehen ist, mittels dessen der jeweils der Abgabeöffnung nächstliegende Federball (5) in seinem hintenliegenden, durchmessergrößeren Bereich gegen Durchrutschen gesichert gehaltert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (2) in einem solchen Abstand von der Abgabeöffnung im Inneren des Hohlkörpers (1) ausgebildet ist, dass der vom Halteteil (2) gehaltene Federball (5) mit seinem Kopf (6) nicht über die Abgabeöffnung vorragt, vorzugsweise gering hinter dieser zurückliegt.
2. Federballspender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (2) durch einen innen umlaufenden Kragen gebildet ist.
3. Federballspender nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (2) zur Bildung der Durchlassöffnung für einen Federball (5) einen sich in Durchlassrichtung konisch verjüngenden Kragen (7) aufweist.
4. Federballspender nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die den Durchlass bildende Randkante (8) des Kragens (7) in Richtung auf die Abgabeöffnung spitz ausläuft.
5. Federballspender nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass nahe der Befüllöffnung des Hohlkörpers (1) innen ein vorzugsweise umlaufender Kragen (9) vorgesehen ist, dessen lichte Weite auf den Federballdurchmesser so abgestimmt ist, dass ein Federball (5) im wesentlichen unbehindert mit dem Kopf voraus in die Befüllöffnung einsetzbar ist und in den Mittelbereich des Hohlkörpers (1) gleitet, entgegen der Befüllrichtung aber eine Sperre gebildet ist, gegen die die Endkante des durchmessergrößten Bereiches des Federballs (5) anlegbar ist.
6. Federballspender nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllöffnung und/oder die Entnahmeöffnung durch eine Kappe (4, 3) verschließbar ist.
7. Federballspender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (3, 4) als Schraubkappe ausgebildet ist und der Hohlkörper (1) an seinen Enden entsprechendes Außengewinde aufweist.
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