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DE20015649U1 - Antriebssystem für Schwenkschiebetüren, insbesondere für Schienenfahrzeuge - Google Patents

Antriebssystem für Schwenkschiebetüren, insbesondere für Schienenfahrzeuge

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DE20015649U1
DE20015649U1 DE20015649U DE20015649U DE20015649U1 DE 20015649 U1 DE20015649 U1 DE 20015649U1 DE 20015649 U DE20015649 U DE 20015649U DE 20015649 U DE20015649 U DE 20015649U DE 20015649 U1 DE20015649 U1 DE 20015649U1
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DE
Germany
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rail
drive
movable
stationary
door leaf
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DE20015649U
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Fahrzeugtechnik Dessau AG Railroad Technologies
Original Assignee
Fahrzeugtechnik Dessau AG Railroad Technologies
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Application filed by Fahrzeugtechnik Dessau AG Railroad Technologies filed Critical Fahrzeugtechnik Dessau AG Railroad Technologies
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Description

Beschreibung Antriebssystem für Schwenkschiebetüren, insbesondere für Schienenfahrzeuge
Die Erfindung betrifft ein Antriebssystem für Schwenkschiebetüren, insbesondere für Schienenfahrzeuge, bestehend aus mindestens einem Gelenkgetriebe zum Aus- und Einschwenken des Türblattes und einer teleskopierbaren Führungseinheit zur Bewegung des Türblattes parallel zur Fahrzeugaußenkontur.
Schwenkschiebetüren der vorgenannten Bauart sind bereits bekannt. In der DE-OS 20 20 576 ist eine Schwenkschiebetür für Fahrzeuge beschrieben, die beim Öffnen der Tür mittels am Türblatt befestigter Rollen und ortsfester gekrümmter Schienen durch einen Parallelogrammlenker nach außen geschwenkt wird. Das Türblatt ist an einer beweglichen Schiene einer dreiteiligen Teleskopführung befestigt. Der Parallelogrammlenker ist an der Karosserie aufgehängt und mit der stationären Schiene der Teleskopführung verbunden. Nach dem Ausschwenken des Türblattes mit der Teleskopführung annähernd parallel zur Karosserieebene werden die beiden beweglichen Führungsschienen jeweils in einer Richtung bis zur Hälfte ausgezogen, um die Türöffnung freizugeben. Als Antriebe werden Druckluftzylinder eingesetzt, die im Bereich der oberen Türkante untergebracht sind.
Eine Weiterentwicklung dieses Antriebssystems ist aus der DE 36 30 229 C2 bekannt. Bei dieser mit zwei Türblättern ausgestatteten Schwenkschiebetür sind die Türbfätter im unteren Bereich an Führungsschienen und im oberen Bereich in einer Teleskopführung geführt. Zur Betätigung der Türblätter ist eine Antriebseinrichtung vorgesehen, die aus einem Verschiebeaggregat besteht, das als Zylinderkolbenanordnung ausgeführt ist, sowie einem Schwenkhebelsystem, um die Türblätter aus der geschlossenen Stellung in eine öffnungsbereite Stellung zu bewegen. Die ' Zylinderkolbenanordnung greift an den Türblättern an und betätigt außerdem die Schwenkhebel. Die Teleskopführung besteht aus drei C-förmigen ineinandergesetzten Profilschienen, deren Öffnungen in Richtung zum Türblatt zeigen. Die äußere Profilschiene ist an dem Schwenkhebelsystem befestigt. Zwischen der äußeren Profilschiene und der mittleren Profilschiene sowie der mittleren und der inneren Profilschiene sind Laufrollen angeordnet. An der inneren Profilschiene ist das Türblatt befestigt. Über Anschläge oder Zugseile ist sichergestellt, daß die Innenprofile bei ganz geöffneter Tür jeweils nur bis zur Hälfte ausgezogen sind. Die Länge der Teleskopführung entspricht in etwa der Breite der Türöffnung.
Diese Antriebssyteme sind in ihrer Herstellung und Montage sehr aufwendig und benötigen einen relativ großen Einbauraum. Die konstruktive Auslegung der Antriebseinheit erfordert einen Druckluftzylinder mit einer mindestens der Türblattbreite entsprechenden Hublänge, so daß die Zylinderbaulänge die Türblattbreite deutlich überragt. Aufgrund ihrer erforderlichen Baulänge ragen die bekannten Antriebssysteme seitlich über die vorhandene Rohbauöffnung für die Tür hinaus. Aus der Praxis ist es bekannt, daß für in ihrem Breitenmaß unterschiedliche Türen gesonderte separate Antriebssysteme bereitgestellt werden müssen, die zu erhöhten Kosten führen. Außerdem besteht seitens der Schienenfahrzeugbetreiber die Forderung, daß bei geöffneter Tür die gesamte Breite der Türöffnung für den Ein- und Aussteigevorgang der Fahrgäste zur Verfügung stehen muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Antriebssystem für Schwenkschiebetüren, insbesondere für Schienenfahrzeuge, zu schaffen, das sich durch eine kompakte Bauweise auszeichnet, einen geringen Einbauraum erfordert und in seinen Einbaumaßen nicht die Breite der Rohbauöffnung überragt, und universell für Türen unterschiedlicher Abmessungen einsetzbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Geeignete Ausgestaltungsvarianten sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 7. Das teleskopierbare Führungsschienensystem besteht in bekannter Weise aus einer stationären Schiene, einem beweglichen Zwischenelement und einer beweglichen Schiene, an der das Türblatt befestigt ist.
Zum Ausschwenken des Türblattes parallel zur Fahrzeugaußenkontur ist ein Viergelenkgetriebe angeordnet, das mit der stationären Schiene der Teleskopführung verbunden ist und entweder an einer Trägerplatte des Türrahmens oder am Fahrzeugkasten aufgehängt ist. Die Bewegung des Viergelenkgetriebes zum Ausschwenken des Türblattes erfolgt über eine separate Antriebseinheit, z.B. einem pneumatisch betätigbaren Druckzylinder mit Kolbenstange.
Zur Realisierung der Verschiebebewegung des Türblattes sind an dem Zwischenelement der Teleskopführung zwei steuerbare Antriebseinheiten angeordnet. Die eine Antriebseinheit ist mit der beweglichen Schiene, an der das Türblatt befestigt ist, und die andere Antriebseinheit ist mit der stationären Schiene, an der das Viergelenkgetriebe angekoppelt ist, verbunden. Über entsprechende Steuereinheiten werden nach dem Ausschwenken des Türblattes und des Teleskopschienensystems nahezu gleichzeitig das Zwischenelement und die bewegliche Schiene in einer Richtung ausgefahren, um ca. jeweils die Hälfte ihrer Längen, wodurch das an der beweglichen
Schiene befestigte Türblatt seine vorgegebene Endlage erreicht und die Türöffnung vollständig freigegeben ist. Die Anordnung der Antriebseinheiten für die Verschiebebewegung auf dem beweglichen Zwischenelement des Teleskopschienensystems führt im Vergleich zu den bekannten Antriebssystemen zu mehreren Vorteilen.
Die Hublänge der Antriebseinheiten kann um ca. die Hälfte verkürzt werden. Die Antriebseinheiten überragen nicht die Baulänge der Teleskopführung. Dadurch wird für den Einbau der Teleskopführung mit den Antriebseinheiten ein wesentlich geringerer Einbauraum benötigt. Im Einbauzustand wird die Einbaubreite der Rohbauöffnung nicht überschritten. Das neue Antriebssystem ermöglicht somit die Herstellung eines komplett vorgefertigten und voll funktionsfähigen Türmoduls als selbständige Baueinheit, da die Teleskopführung mit den kompletten Antriebseinheiten innerhalb der Rahmenkonstruktion für die Tür untergebracht werden kann. Die kompakte Bauweise dieser Teleskopführung mit integrierten Antrieben ist dafür besonders gut geeignet. Die Antriebseinheiten können unabhängig oder abhängig voneinander steuerbar ausgeführt werden.
Die vorgeschlagene Maßnahme, das Viergelenkgetriebe zum Ausschwenken des Türblattes und die Teleskopführung zur Realisierung der Verschiebebewegung mit jeweils separaten Antriebseinheiten auszurüsten, bringt den Vorteil, daß die unterschiedlichen Anforderungen an die Einzelfunktionen, wie Schließgeschwindigkeit, Kraftbedarf und Sicherheit, den jeweiligen Erfordernissen des Fahrzeuges angepaßt werden können.
Darüber hinaus bietet das vom Fahrzeugtyp unabhängige Antriebssystem den Vorteil, daß es ohne größere bauliche Veränderungen für Türen unterschiedlicher Breitenmaße einsetzbar ist. Das bewegliche Zwischenelement der Teleskopführung ist vorzugsweise als Gehäuse mit einer S-förmigen Querschnittsfläche ausgebildet. Auf der oberen und unteren Längsseite der abgewinkelten Gehäusewand sind die Antriebseinheiten spiegelbildlich zueinander angeordnet. Die verschiebebeweglichen Teile der Antriebseinheiten sind mit dem benachbarten Ende der stationären Schiene oder der beweglichen Schiene verbunden. Als Antriebe sind z.B. pneumatisch oder hydraulisch betätigbare Zylinderkolbenanordnungen oder Linearantriebe geeignet. In dem beweglichen S-förmigen Gehäuse sind die bewegliche Schiene und die stationäre Schiene übereinanderliegend angeordnet und zeigen mit ihrer freiliegenden Anflanschfläche jeweils in entgegengesetzter Richtung nach außen. Im Einbauzustand sollte sich die stationäre Schiene in der oben liegenden Position befinden und die bewegliche Schiene darunter. Im Einbauzustand überragen die beiden außenliegenden Anflanschflächen der Schienen die vertikale Gehäusewand um einige Millimeter. An den zugänglichen Anflanschflächen der Schienen wird das Türblatt befestigt bzw. der Viergelenkantrieb angekoppelt.
Das vorgeschlagene Antriebssystem kann auch für Schwenkschiebetüren mit zwei Türflügeln eingesetzt werden, wobei dann jedoch zwei separate Führungsschienensysteme anzuordnen sind.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel erläutert werden . In der zugehörigen Zeichnung zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht des Antriebssystem in vereinfachter Schnittdarstellung,
Fig. 2 die Teleskopführung mit den Antriebseinheiten gemäß der Fig.1
als Längsansicht,
Fig. 3 die Draufsicht auf eine eingebaute Schwenkschiebetür mit dem
Antriebssystem gemäß Fig.1 in geschlossener Position und Fig.4 die Draufsicht auf eine eingebaute Schwenkschiebetür mit dem Antriebssystem gemäß Fig.1 in geöffneter Position.
Das in den Figuren 1 und 2 gezeigte Antriebssystem wird entweder in die vorbereitete Rohbauöffnung eines zur Personenbeförderung bestimmten Schienenfahrzeuges oder im oberen Bereich des Rahmens eines vorgefertigten Türmoduls eingebaut. Das Antriebssystem besteht aus einem Viergelenkgetriebe 1 mit einer separaten Antriebseinheit 2 und einem teleskopierbaren Führungsschienensystem 3, mit einer stationären Schiene 4, einem beweglichen Zwischenelement 5 und einer beweglichen Schiene 6. Das bewegliche Zwischenelement 5 ist als Gehäuse mit einem S-förmigen Querschnitt ausgebildet, in dem die stationäre Schiene 4 und die bewegliche Schiene 6 übereinanderliegend angeordnet und in entsprechenden Aufnahmen 7, 9 des Gehäuses 5 geführt sind. Die beiden Schienen 4 und 6 sind U-förmig ausgebildet, wobei die offene Seite in Richtung zur Gehäuserückwand zeigt. In der oberen Aufnahme 7 für die stationäre Schiene 4 ist an der Rückwand des Gehäuses 5 eine Rollenführung 8 befestigt, auf der die stationäre Schiene 4 geführt ist. In der unteren Aufnahme 9 ist ebenfalls eine Rollenführung 10 an der Rückwand des Gehäuses 5 befestigt, auf der die bewegliche Schiene 6 geführt ist. Auf dem oberen abgewinkelten Gehäusewandabschnitt 5' ist eine Antriebseinheit, vorzugsweise eine pneumatisch betätigbare Zylinderkolbenanordnung 11 befestigt. Der in dem Zylinder 11' geführte Kolben 11" ist über ein Verbindungselement 12 mit der stationären Schiene 4 verbunden, wie in Fig. 2 gezeigt.
An dem unteren anderen abgewinkelten Gehäusewandabschnitt 5" ist eine zweite Antriebseinheit, die ebenfalls als pneumatisch betätigbare Zylinderkolbenanordnung 13 ausgebildet ist, befestigt. Der in diesem Zylinder 13' geführte Kolben 13" ist über
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ein Verbindungselement 14 mit der beweglichen Schiene 6 verbunden (Fig. 2). Betrachtet man die Teleskopführung isoliert, so sind die beiden Schienen 4 und 6 jeweils in die entgegensetzte Richtung verfahrbar, was in Fig. 2 durch die Strich-Punkt-Linien angedeutet ist. In dem vorliegenden praktischen Anwendungsfall für eine Schwenkschiebetür ist jedoch die obere Schiene 4 feststehend, da an dieser das Viergelenkgetriebe 1 angekoppelt ist, das entweder im Rohbaukasten oder im Falle eines einbaufähigen Türmoduls mit einer feststehenden Trägerplatte verbunden ist (Fig. 1). Selbstverständlich kann auch eine der anderen beweglichen Schienen, entweder die bewegliche Schiene 6 oder das bewegliche Gehäuse 5 den stationären Teil der Teleskopführung bilden. Wie in Fig. 2 deutlich zu sehen ist, sind die beiden Antriebseinheiten 11 und 13 spiegelbildlich zueinander angeordnet. An der unteren, der beweglichen Schiene 6 ist das Türblatt 15 befestigt. Die Bewegung der Kolben 11" und 13" wird mittels Ventilen 18,19 gesteuert, die über Druckluftleitungen 20, 21 mit der zentralen Druckluftversorgungseinheit verbunden sind.
Durch die Befestigung der Antriebseinheiten 11 und 13 an der Teleskopführung kann die Hublänge der Einzelzylinder um etwa die Hälfte verkürzt werden, so daß für einen Einbau dieses Antriebssystems die vorhandene Türblattbreite ausreichend ist und diese nicht überbaut werden muß. Besonders im Schienenfahrzeugbau ist eine benötigter geringer Einbauraum von großem Vorteil.
Die Funktionsweise der Antriebseinheit wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Figuren 3 und 4 erläutert. In der Fig. 3 ist die in einer Öffnung des Rohbaukastens 16 des Fahrzeuges angeordnete Schwenkschiebetür mit dem Türblatt 15 in Schließstellung gezeigt. Nach der Entriegelung der Tür wird über eine nicht näher dargestellte Steuereinheit, die separate Antriebseinheit 2, vorzugsweise einer pneumatische Zylinderkolbenanordnung, betätigt und mittels der zurückfahrenden Kolbenstange 2' das Viergelenkgetriebe 1 bekannter Bauart in die Ausschwenkstellung bewegt. Das Viergelenkgetriebe 1 ist so ausgelegt, daß nach dem Erreichen der Ausschwenklage sich das Türblatt 15 mit dem teleskopierbaren Führungsschienensystem 3 in einem geringen, annähernd parallelen Abstand zur Fahrzeugaußenkontur befindet. Bei Erreichen der Ausschwenklage werden über die Steuereinheit die Antriebseinheiten und 13 nahezu gleichzeitig betätigt, wobei das Gehäuse 5 mit den Antriebseinheiten und die bewegliche Schiene 6 jeweils bis zur Hälfte ihrer Länge verschoben bzw. ausgezogen werden und das Türblatt 15 seine Endlage erreicht hat, in der die Türöffnung 17 vollständig freigegeben ist. Die Schließbewegung erfolgt in analoger Weise in umgekehrter Richtung, wobei jedoch beim Zurückschwenken des Türblattes 15 in die Schließstellung einseitig in Fahrzeuglängsachse ausgerichtete kegelige Führungsbolzen und an der gegenüberliegenden Seite quer zur Fahrzeuglängsachse
befindliche Verriegelungselemente angefahren werden. Dadurch wird ein druckdichtes Schließen des Türblattes 15 erreicht.

Claims (7)

1. Antriebssystem für Schwenkschiebetüren, insbesondere für Schienenfahrzeuge, mit mindestens einem Gelenkgetriebe zum Aus- und Einschwenken des Türblattes und einem teleskopierbaren Führungsschienensystem zur Bewegung des Türblattes parallel zur Fahrzeugaußenkontur, das aus einer stationären Schiene, einem beweglichen Zwischenelement und einer beweglichen Schiene besteht, wobei an der beweglichen Schiene das Türblatt befestigt ist und an der stationären Schiene das Gelenkgetriebe angekoppelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verschiebebewegung des Führungsschienensystems (3) an dem Zwischenelement (5) zwei steuerbare Antriebseinheiten (11, 13) angeordnet sind, wobei die eine Antriebseinheit (13) mit der beweglichen Schiene (6) und die andere Antriebseinheit (11) mit der stationären Schiene (4) verbunden ist, um die bewegliche Schiene (6) in die vorgegebene Endlage und wieder zurück in die Ausgangslage zu bewegen, und jede der Antriebseinheiten (11, 13) in ihrer Baulänge nicht größer ist, als die Länge des Führungsschienensystems (3) im Ausgangszustand.
2. Antriebssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Antriebseinheiten (11, 13) für die Verschiebebewegung des Führungsschienensystems (3) als pneumatisch oder hydraulisch betätigbare Zylinderkolbenanordnung (11', 11", 13', 13") oder als Linearantriebe ausgebildet sind.
3. Antriebseinheit nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenelement (5) als Gehäuse mit einer S-förmigen Querschnittsfläche ausgebildet ist und die Antriebseinheiten (11, 13) an den äußeren abgewinkelten Gehäusewandabschnitten (5', 5") befestigt sind.
4. Antriebssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die stationäre Schiene (4) und die bewegliche Schiene (6) in dem Gehäuse (5) übereinanderliegend angeordnet sind und auf Rollenführungen (8, 10), die an der Gehäusewand befestigt sind, geführt sind.
5. Antriebseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheiten (11, 13) spiegelbildlich zueinander angeordnet sind und die verschiebbaren Bauteile (11", 13") der Antriebseinheiten (11, 13) über Verbindungselemente (12, 14) mit der stationären (4) und beweglichen Schiene (6) verbunden sind.
6. Antriebssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich in Einbaulage die stationäre Schiene (4) oberhalb der beweglichen Schiene (6) befindet.
7. Antriebssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkgetriebe als Viergelenk (1) ausgebildet ist und mittels einer separaten Antriebseinheit (2) betätigbar ist.
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WO2007036961A1 (en) * 2005-09-27 2007-04-05 Stola S.P.A. Sliding door assembly for a motor vehicle
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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20010125

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20031208

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20061020

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20081020

R071 Expiry of right