DE1605012C3 - Fahrzeug, insbesondere Eisenbahnwagen mit aufklappbarem Dach - Google Patents
Fahrzeug, insbesondere Eisenbahnwagen mit aufklappbarem DachInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug, insbes. einen Eisenbahnwagen, mit aufklappbarem Dach, das
aus zwei an Stirnseiten des Fahrzeugs über Arme angelenkten und mittels Stellmotor verschwenkbaren
Schalen bestehen.
Fahrzeuge dieser Gattung ermöglichen bei aufgeklapptem Dach ein Beladen und Entladen mittels
Hebezeug von oben her. Es sind mit einem derartigen Fahrzeug Frachtgüter transportierbar, die wegen ihrer
Größe durch die üblichen seitlichen Türöffnungen nicht in das Fahrzeug einbringbar sind.
Bei einem bekannten gattungsgemäßen Fahrzeug (DE-AS 11 76 692) sind die Schalen um zwei feststehende
Bolzen verschwenkbar. Dieser Aufbau führt dazu, daß im geöffneten Zustand des Daches die ausgeschwenkten
Schalen das sogenannte Lichraumprofil überschreiten, was im Eisenbahnbetrieb verboten ist.
Insbesondere verbietet sich dabei ein Rangieren bei aufgeklappten Schalen. Zwar bestünde die Möglichkeit,
den Querschnitt der Fahrzeuge so zu reduzieren, daß bei aufgeklappten Schalen diese noch innerhalb des
Lichtraumprofils liegen, dies würde jedoch zu eine erheblichen Reduzierung des Frachtraumes führen. Im
übrigen sind ähnliche Fahrzeuge mit um fest Drehpunkte verschwenkbaren Schalen bekannt (DE-A
10 40 586 und »Technische Rundschau« vom 23. Nc vember 1962, S. 37), bei denen jedoch das Verschwer
ken von Hand durchzuführen ist. Auch bei diese: Fahrzeugen bestehen die vorstehend aufgeführte:
Probleme.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eir gattungsgemäßes Fahrzeug zu schaffen, welches be
maximal nutzbarem Ladevolumen auch bei geöffneten Dach ein Lichtraumprofil aufweist, welches es ohne
Schwierigkeiten zuläßt, bestehende Vorschriften einzu halten.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, daL die Arme beider Schalen an einen gemeinsamen, durch
den Stellmotor höhenverstellbaren Zapfen und außerdem über Lenker an je einen festen Zapfen angeschlossen
sind.
Die erreichten Vorteile sind darin zu sehen, daß be der Öffnungsbewegung der Schalen eine außerordent
lieh enge Führung der Schalen entlang dem Fahrzeug querschnitt ermöglicht wird. Damit kann in jeder Phase
der Öffnungsbewegung ein vorgeschriebenes Lichtraumprofil eingehalten werden, ohne daß dazu die
Querschnittsabmessungen und damit das Ladevolumer gegenüber den üblichen Größen verringert werder
müßte. Im Rahmen des vorgegebenen Lichtraumprofil:
läßt sich folglich ein maximal nutzbares Ladevolumer erzielen und ist darüber hinaus ein Transport be
aufgeklappten Schalen durchführbar. Ein weitere: Vorteil besteht darin, daß sowohl die Offenstellung al
auch die Schließstellung für die Schalen lagestabilisier sind.
Im einzelnen läßt sich die Erfindung auf verschiedem
Weise weiter ausbilden. So geht ein Vorschlag dahin daß die beiden Schalen an einem gemeinsamen Zapfer
derart angelenkt sind, daß bei einer Verstellung diese:
Zapfens zunächst die eine und danach die andere Schalt
bewegbar ist. Zweckmäßig ist hierzu die eine de; Schalen unmittelbar an den gemeinsamen Zapfer
angelenkt, während die andere Schale mittels eine Langloches an diesen angelenkt ist. Um die Verstellkräf
te möglichst klein zu halten, geht ein Vorschlag dahir daß beim öffnen der Schalen ein Ausgleichsfedersysterr
ggf. einstellbar spannbar ist. Zwecks Sicherung de. Verschlusses kann einer der Schalen eine feststehend«
geneigte Leiste zur Wirkverbindung mit einem an diese.
Schale sitzenden Stift o. dgl. zugeordnet sein. Eint
sichere Abdichtung läßt sich ferner dadurch verwirkli chen, daß an den Rändern der Schalen, welche ir
Schließstellung aneinander anliegen, Halterungsmitte in Labyrinthform vorgesehen sind, die sich gegenseitig
unter- bzw. übergreifen. Zweckmäßig sind die Stellmo tore als Zylinderkolbenanordnungen ausgebildet und is:
eine einzige Pumpe zur Betätigung der Zylinderkolben anordnung vorgesehen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in de> Zeichnung dargestellt und wird im folgenden nähe;
erläutert; es zeigt
F i g. 1 eine Vorderansicht eines Eisenbahnwagen: mit geschlossenem Dach,
F i g. 2 den Gegenstand nach F i g. 1 mit aufgeklapp
ti1) tem Dach,
F i g. 3 in vergrößerter Darstellung den Anschluß de: beiden Schalen aneinander und
Fig.4 eine Teilansicht der Anlenkungsstelle de.
beiden Schalen an einem zugeordneten Zapfen.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 und 4 besitzt der dargestellte Eisenbahnwagen 1 ein aufklappbares Dach
aus den beiden Schalen 2 und 2a. Diese Schalen 2, 2a sind mittels der Zapfen 4 und Lenker 5 (welche die
beweglichen Drehpunkte bilden), an die Stirnseiten 30 des Eisenbahnwagens 1 angelenkt und mittels eines
Zapfens 7 an die öse einer Kolbenstange 8 eines Stellmotors 3 angeschlossen. Die beiden Stellmotoren 3
(einer pro Stirnseite des Eisenbahnwagens), sind an dem Wagengerüst bei 32 mittels ihres Zylinders angelenkt.
Das Auge der Kolbenstange 8 kann zu einem Schlitten 33 gehören, welcher in einer senkrechten Führung 34 an
jeder Stirnseite 30 des Wagens vorgesehen ist. Am Zapfen 7 ist mindestens eine dreieckige Platte 35
befestigt, welche längs eines Steges 36 angeschweißt ist und am Zylinder des Stellmotors 3 geführt ist, oder
denselben umfaßt. Zwischen diesem Steg 36 und einer Versteifung 37 der Stirnseite ist eine Anzahl Schraubenfedern
6 vorgesehen, welche beim öffnen des Daches zusammengedrückt werden und welche somit als
Gewichtsausgleich bei der Betätigung der Schalen 2,2a wirken und das Schließen daher erleichtern. Die Schale
2 weist an der Seite, an welcher der Zusammenschluß mit der anderen Schale 2a bei geschlossenem Dach
erfolgen muß, ein L-Profil 9 auf, das in einer geeigneten Nute eine Dichtung 11 aufnimmt. Die andere Schale 2a
weist an zugeordneter Stelle ein L-Profil 9a auf, das jedoch umgekehrt gegenüber dem L-Profil angeordnet
ist. So geht aus F i g. 3 klar hervor, daß bei geschlossenem Dach die L-Profile und die Dichtung 11
eine wirksame und billige Abdichtvorrichtung darstellen.
Wie aus F i g. 4 ersichtlich ist, sind die inneren Enden der Arme der Schalen 2,2a an den Zapfen 7 angelenkt.
Während der eine Arm der Schale 2a diesen Zapfen 7 mit einer zylindrischen Bohrung formschlüssig umfaßt,
umfaßt der andere Arm der Schale 2 den Zapfen 7 mit einem senkrechten Langloch 10. Auf diese Weise wird
sich zu Beginn der Öffnungsbewegung des Dachs zunächst die Schale 2a bewegen und danach die Schale
2. Gegen Ende der Schließbewegung wird zuerst die Schale 2 und dann die Schale 2a bewegt. Die
Wirkungsweise ist wie folgt:
Beim öffnen wird die Kolbenstange 8 durch den
Flüssigkeitsdruck im Stellmotor 3, beispielsweise durch eine Handpumpe erzeugt, nach oben gedrückt. Mit ihr
bewegt sich der Zapfen 7. Gleichzeitig drehen sich die Lenker 5 nach außen und wirken als bewegliche
Halterung für die Schalen 2,2a.
Durch diesen Übersetzungsantrieb beschreiben die Schalen 2, 2a eine Hubbewegung unter Absetzung von
der verstauten Last und Erweiterung und Annäherung an die Seitenwände des Eisenbahnwagens in der letzten
Öffnungsstufe. Damit gelingt es ihnen, über die obere Kante der Längsholme 14 hinauszugelangen und nach
erfolgter Öffnung in eine Stellung zu gelangen, welche bei völlig offenem Dach für den Eisenbahnwagen einen
kleinstmöglichen äußeren Platzbedarf in der Breite schafft
Beim Schließvorgang beschreiben die Schalen 2, 2a eine entgegengesetzte Bewegung, immer durch Betätigung
des hydraulischen Stellmotors 3, der nach zwei Richtungen wirkt.
Der Schwerpunkt der Schalen 2, 2a beschreibt während der Öffnung eine Kurve unter anfänglicher
Höhenverstellung bis zu einem Höchstpunkt und anschließender Abwärtsbewegung. Während des Verschließens
beschreibt er natürlich den gleichen Durchlauf in entgegengesetzter Richtung. Dadurch wird
folgendes erreicht: Die Lage bei vollständig geschlossenem Dach und die Lage bei offenem Dach sind zwei fixe
Stellungen für die Schalen 2,2a und angenommen, es sei keinerlei Sicherheitsvorrichtung vorhanden, so wird das
geschlossene Dach stets die Neigung zeigen geschlossen zu bleiben und das offene Dach stets dazu neigen,
offenzubleiben, so daß jede unvorhergesehene Bewegung der Schalen 2, 2a ausgeschlossen ist. Um die
Öffnungs- und Schließbewegungen, insbes. die letztere zu erleichtern und somit die Kraftanstrengungen des
einzigen Bedienungsmannes zu erleichtern und zu beschleunigen, ist ein Ausgleichssystem vorgesehen, das
aus den Federn besteht, die zusammengedrückt werden, wenn sich das Dach öffnet und die gespeicherte Kraft
wieder abgeben, wenn das Dach geschlossen wird; dies alles ohne die Stellung des »vollständigen Schließens«
und vollständigen »öffnens« zu beeinflussen. Das Verschließen und Abdichten erfolgt wie bereits erwähnt
durch ein Labyrinth aus zwei L-Profilen, welche ineinandergreifen.
Der öffnungs- und Schließvorgang erfordert eine Besonderheit in der gegenseitigen Bewegung der
beiden Schalen. Es muß so sein, daß die Schale 2a, welche den oberen Teil 9a des Labyrinths trägt, sich zu
bewegen beginnt und sich etwas von der Schale 2 abhebt, welche den unteren Teil des Labyrinths trägt,
ehe die Schale 2 bewegt wird. Dies wird wie bereits erwähnt dadurch erreicht, daß das Loch 10 etwas oval
als Langloch ausgebildet ist, mit welchem die Schale 2 in Wirkverbindung mit dem Zapfen 7 steht. Wenn sich
dieser zu Beginn der Öffnungsbewegungen zu heben beginnt, bewegt er zunächst in einer ersten Strecke
unter Heben nur die mit der Bohrung versehene Schale 2a, während die mit dem Langloch versehene Schale 2
sich erst zu bewegen beginnt, wenn der Zapfen 7 mit dem oberen Teil des Langloches 10 in Wirkverbindung
gelangt; in diesem Augenblick hat sich das Labyrinth zur Abdichtung gegen Wasser bereits geöffnet In ähnlicher
Weise verstellt sich beim Schließen die Schale 2, nachdem sie die Neigung besitzt, sich durch ihr
Eigengewicht zu schließen und bringt den Zapfen 7 mit dem oberen Teil seines Langlochs in Wirkverbindung,
so läuft bei den beiden Schalen 2,2a das Schließen in der Endstufe derart ab, daß die Überlappung des Labyrinths
gesichert ist. Die Schale 2 wird in die »vollständige Verschlußlage« gebracht und die Schale 2a beendigt das
Schließen des Labyrinths unter Aufnahme des zwischen dem Langloch 10 und dem Zapfen 7 bestehenden Spiels.
Im Falle besonderer Verhältnisse, wenn die Schalen 2, 2a des Daches aus besonders leichtem Werkstoff
gefertigt werden sollen, beispielsweise Leichtmetallegierungen oder Kunststoff, um eine weitere Sicherheit
für den guten Verschluß des Daches zu gewährleisten, und um die Überlappung des Labyrinths zu sichern, wird
vorgesehen, auf die untere Schale 2 einen Druck auszuüben. Die Vorrichtung besteht aus einem geneigten
Gleitschuh in Form einer Leiste 16, die an der Stirnseite des Eisenbahnwagens befestigt ist und gegen
die ein Stift 15 schleift, welcher an der Schale 2 (siehe Fig. 1) sitzt. Durch die Neigung des Gleitschuhs
bewirkt der Stift 15 beim Gleiten, daß die Schale 2 in der gewünschten Lage niedergeht und im geeigneten
Augenblick an der Stirnseite des Wagens zur Auflage kommt.
Die oben beschriebene Vorrichtung ist zweckmäßig, wenn elastische Verformungen der Schalen die Gleich-
zeitigkeit der Bewegungen für das Verschließen und das
Abfallen zwischen der einen und der anderen Stirnseite
des Wagens verhindern.
Die Schalen 2,2a des Daches liegen bei vollständiger Öffnung nicht dicht an den Seitenwänden des Wagens
an, sondern nur in deren Nähe, so daß sie sich in einem genügenden Abstand befinden, damit die Verstellung
und Verschiebung von ggf. vorhandenen Seitenwänden und -türen möglich wird.
Eine Isolierung des Daches des Wagens kann ggf. mittels beliebigen üblichen Materials erreicht werden,
nachdem dafür genügend Raum vorhanden ist, und auch
infolge der genügenden Steifheit der beiden Schalen 2, 2a kann auch steifes Material angebracht werden,
entgegen den sog. Rolldächern, also jalousieartigen Dächern, wo durch die Biegsamkeit eine geeignete
Isolierung unmöglich ist Für die öffnungs- und Schließbewegung des Daches ist ein Öldruckmotor
vorgesehen. Er besteht in diesem Falle aus einer durch einen Mann bedienten Handpumpe mit zwei hydraulischen Zylindern mit Doppelwirkung (einer pro Stirnseite)
und den erforderlichen Rohrleitungen, sowie einem Ausgleichssystem für die Bedienung.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Fahrzeug, insbesondere Eisenbahnwagen, mit aufklappbarem Dach, das aus zwei an Stirnseiten des
Fahrzeugs über Arme angelenkten und mittels Stellmotor verschwenkbaren Schalen besteht, d a durch
gekennzeichnet, daß die Arme beider Schalen (2, 2a) an einen gemeinsamen, durch
den Stellmotor (3) höhenverstellbaren Zapfen (7) und außerdem über Lenker (5) an je einen festen
Zapfen (4) angeschlossen sind.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schalen (2, 2a) an einem
gemeinsamen Zapfen (7) derart angelenkt sind, daß bei einer Verstellung dieses Zapfens zunächst die
eine und danach die andere Schale bewegbar ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Schalen (2a) unmittelbar an
den gemeinsamen Zapfen (7) angelenkt ist, während die andere Schale (2) mittels eines Langloches (10)
an diesen angelenkt ist.
4. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß beim öffnen der Schalen (2, 2a) ein Ausgleichsfedersystem (6) ggf. einstellbar spannbar
ist.
5. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß einer der Schalen (2) eine feststehende geneigte Leiste (16) zur Wirkverbindung mit einem
an dieser Schale sitzenden Stift (15) zugeordnet ist.
6. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Rändern der Schalen, welche in Schließstellung aneinander anliegen, Halterungsmittel
in Labyrinthform (9, 9a, 11) vorgesehen sind, die sich gegenseitig unter- bzw. übergreifen.
7. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stellmotore (3) als Zylinderkolbenanordnungen ausgebildet sind und eine einzige Pumpe
zur Betätigung der Zylinderkolbenanordnungen vorgesehen ist.
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