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DE29912787U1 - Bodenbelag insbesondere für befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen - Google Patents

Bodenbelag insbesondere für befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen

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Publication number
DE29912787U1
DE29912787U1 DE29912787U DE29912787U DE29912787U1 DE 29912787 U1 DE29912787 U1 DE 29912787U1 DE 29912787 U DE29912787 U DE 29912787U DE 29912787 U DE29912787 U DE 29912787U DE 29912787 U1 DE29912787 U1 DE 29912787U1
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DE
Germany
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edge
floor covering
stainless steel
blank
steel sheet
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29912787U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Viessmann Kaeltetechnik AG
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE29912787U1 publication Critical patent/DE29912787U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/06Flooring or floor layers composed of a number of similar elements of metal, whether or not in combination with other material

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

(18 222)
Bodenbelag insbesondere für befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen
Die Neuerung betrifft einen Bodenbelag, insbesondere für befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen, bestehend aus auf einer tragenden Fläche, wie fester Boden, Druckverteilerplatte od.dgl., aufgelegten, dünnen Edelstahlblechzuschnitten, die längs ihrer Stoßrandbereiche miteinander verbunden sind.
Derartige Bodenbeläge sind hinlänglich bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich an sich keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf. Nur beispielsweise sei hierzu verwiesen auf das DE-GM 94 16 001, bei dessen Gegenstand die sich überlappenden und in besonderer Weise ausgestalteten "Ränder der beiden Zuschnitte miteinander vernietet sind, wobei die Nietköpfe in Bezug auf die Belagsoberfläche erhaben in Erscheinung treten, und zwar auch bei einer Ausführungsform, bei der sich der Überlappenungsbereich in der Oberflächenerstreckungsebene der beiden Zuschnitte erstreckt, also nicht über diese herausragt.
Die Forderungen insbesondere nach guter Reinigbarkeit und möglichst erschütterungsfreie Befahrbarkeit sind mit Bodenbelägen dieser oder ähnlicher Art nicht zu erfüllen, da Stoßfugen zum einen hygienisch einwandfrei nicht zu reinigen sind und zum anderen über die Oberfläche herausragende Uneben- bzw. Erhabenheiten unvermeidbar zu Erschütterungen darüber gefahrener Hordenwagen führen, und zwar insbesondere solche mit kleinen Raddurchmessern, wie sie bspw. in Bäckereien benutzt werden, um sogenannte Teiglinge in solche Zellen ein- und aus solchen Zellen auszutransportieren.
Der Neuerung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen Bodenbelag der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß beiden Forderungen gleichermaßen genügt ist, d.h., der Bodenbelag soll im verlegten Zustand stoßfugenfrei ausgebildet und damit auch weitestgehend erschütterungsfrei überfahrbar sein.
Diese Aufgabe ist mit einem Bodenbelag der eingangs genannten Art nach der Neuerung dadurch gelöst, daß der Randbereich des einen Zuschnittes mit einem dessen Rand überragenden Edelstahlblechstreifen unterlegt und mit diesem durch Stanznieten verbunden ist und daß der gegen den Rand des einen Zuschnittes gestoßene Rand des anderen Zuschnittes mit dem anderen Rand verschweißt ist.
Die Verschweißung der beiden Zuschnittränder hat hierbei, obgleich diese natürlich auch bis zu einem gewissen Grade zur Verbindung mit beiträgt, im Grunde keine Verbindungsfunktion, sondern dient im wesentlichen dazu, die Stoßfuge zu schließen bzw. zu beseitigen. Bei den Stanznieten, mit denen der Edelstahlblechstreifen am einen Zuschnitt gehalten ist, handelt es sich insofern um Nieten besonderer Art, als diese nach Anbringung völlig bündig mit den Blechoberflächen abschließen. Da es sich bei derartigen Bodenbelagsblechen um dünne Bleche von maximal 2,5 mm Stärke handelt, ist es wichtig, daß die Verschweißung der beiden Zuschnittsränder gewissermaßen "zart" durchgeführt wird, da sich sonst derartig dünne Bleche durch zu stark eingetragene Schweißhitze unkontrollierbar verwerfen. Eine solche "zarte" Verschweißung ist ohne weiteres dadurch machbar, daß das benutzte Schweißgerät entsprechend schnell längs der zunächst vorliegenden Stoßfuge bewegt wird. Außerdem sorgt der untergelegte Blechstreifen für eine schnellere Wärmeabfuhr beim Verlegen der Schweißnaht.
Da, wie gesagt, die Schweißnaht keine unmittelbare Verbindungsfunktion übernehmen soll, sondern im Grunde nur der Fugenbeseitigung dient, ist es vorteilhaft, auch den zunächst unvernieteten und überlappend angestoßenen Zuschnittsrand vor
Ort mit Flachkopfnieten zu fixieren, um bei entsprechend permanenter Überfahrbelastung einem etwaigen Aufreißen der Schweißnaht vorzubeugen.
Mit Rücksicht auf den vor Ort vorzunehmenden Verbindungsvorgang ist der per Schweißung anzuschließende Zuschnittsrand für die Anbringung der zusätzlichen Nieten entsprechend vorgelocht, so daß sich der ganze Verbindungsvorgang darauf beschränkt, den unterliegenden Blechstreifen des anderen Zuschnittes nachzubohren, die Flachkopfnieten bspw. in Form von sogenannten Popnieten zu setzen und die Fugenverschweißung vorzunehmen.
Um auch die gelegte Schweißnaht absolut glatt zu halten, ist die Verbindungsschweißnaht der beiden Zuschnitte in Anpassung an die befahrseitige Erstreckungsebene beider Zuschnitte beschliffen ausgebildet.
Ferner wird in Weiterbildung der per se notwendige, die Überlappung aufnehmende Edelstahlblechstreifen bei entsprechender Breitenbemessung dafür ausgenutzt, um den ganzen Verbindungsbereich gegenüber einer unterliegenden Druckverteilerplatte zu fixieren, die ja bekanntlich je nach Grundrißgröße einer solchen Zelle auch aus zwei oder mehr dem Format der Blechzuschnitte entsprechenden Zuschnitten besteht, welche aber nicht dicht gegeneinander gestoßen sondern mit Fuge verlegt werden. In diese Fuge setzt sich dann der nach unten abgekröpfte Rand des Edelstahlblechstreifens ein. Dieser abgekröpfte Rand trägt außerdem zur Längssteifigkeit des Blechstreifens bei und wirkt etwaigen Verwerfungstendenzen beim Verschweißen entgegen. Dieser Versteifungseffekt kann noch verstärkt werden, indem der Edelstahlblechstreifen gegenüber und parallel zum vorerwähnten abgekröpften Rand mit einem weiteren abgekröpften Rand versehen wird. In diesem Falle stellt sich dann der Blechstreifen im Querschnitt als U-Profil dar. Für den zweiten, nach unten weisenden Rand muß dann in der Druckverteilerplatte eine entsprechende Aufnahmenut vorgesehen sein.
Der neuartige Bodenbelag wird nachfolgend an Hand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig.l einen Schnitt durch den Bodenbelag im Bereich der
Verbindungsstelle, und zwar bei auf Druckverteilerplatten
aufgelegten Blechzuschnitten;
Fig.2 eine Teildraufsicht auf die Verbindungsstelle gemäß
Fig.l;
Fig.3 stark vergrößert einen Schnitt durch den Stoßstellenbereich
gemäß Fig.l und
Fig.4 einen entsprechenden Schnitt gemäß Fig.3 in besonderer Aus führungs form.
Der Bodenbelag besteht nach wie vor aus auf einer tragenden Fläche F (hier Druckverteilerplatte DP) aufgelegten Edelstahlblechzuschnitten 1,1', die längs ihrer Stoßrandbereiche 2,2' miteinander verbunden sind.
Im Gegensatz zu Verbindungen herkömmlicher Art ist für den neuartigen Bodenbelag nun wesentlich, daß der Randbereich 2 des einen Zuschnittes 1 mit einem dessen Rand 3 überragenden Edelstahlblechstreifen 4 unterlegt und mit diesem durch Stanznieten 5 verbunden ist und daß der gegen den Rand 3 gestoßene Rand 3' des anderen Zuschnittes 1' mit dem Rand 3 des Zuschnittes 1 verschweißt ist.
Wie vorerwähnt, ist die Verbindungsschweißnaht 6 der beiden Zuschnitte 1,1' in Anpassung an die Erstreckungsebene beider Zuschnitte 1,1' beschliffen ausgebildet, und ferner ist, wie ebenfalls aus Fig.l ersichtlich, der unterliegende Edelstahlblechstreifen 4 bei Anordnung auf einer aus entsprechenden Teilzuschnitten gebildeten Druckverteilerplatte DP unterhalb
des Überlappungsbereiches 7 des angeschweißten anderen Zuschnittes I1 mit einem rechtwinklig abgekröpften Rand 3" versehen. Der gegf. zusätzlich abgekröpfte Rand 4' am Edelstahlblechstreifen ist in Fig. 3 gestrichelt angedeutet, für den, wie vorerwähnt in der Druckverteilerplatte DP eine entsprechende Nut vorgesehen sein muß.
Obgleich Stanznieten an sich bekannt sind, ist in Fig.3 der
Nietbereich vergrößert dargestellt, um deutlich zu machen, daß
Stanznieten 5 bündig zur den Blecherstreckungsebenen E anbringbar sind.
Bezgl. der Anordnung der Stanznieten 5 und der anderen Nieten 5' zueinander, d.h., deren Anordnung an den Zuschnitten 1,1' ist mit Rücksicht auf die vorzunehmende Verschweißung vorteilhaft vorgesehen, die Nieten 51 im Überlappungsbereich 7 zu den Stanznieten 5 am Blechzuschnitt 1 auf Lücke versetzt anzuordnen. Dies ist in Fig.2 nicht besonders dargestellt, da ohne weiteres vorstellbar.
Um nicht vor Ort Nieten 5' setzen zu müssen, wo praktisch nur mit sogenannten Popnieten gearbeitet werden kann, die letztlich doch bis zu einem gewissen Grade Erhabenheiten zur Belagsoberfläche bilden, auch wenn diese Flachköpfe haben, besteht eine vorteilhafte Weiterbildung unter Verweis auf Fig.4 darin, daß auch der andere Zuschnitt.1' mit einem mit Stanznieten 5 fixierten Edelstahlblechstreifen 4' versehen und dieser in den anderen, mit einer Einschubabkröpfung 8 versehen Edelstahlblechstreifen 4 des anderen Zuschnittes 1 einschiebbar ist. Die Edelstahlblechstreifen 4,4' können auch dabei, wie dargestellt, mit abgekröpften Rändern 4" versehen sein.
In diesem Falle können also auch am anzuschließenden Blechzuschnitt nicht auftragende Stanznieten 5 verwendet werden, die dann aber schon zusammen mit dem Blechstreifen 4' von vornherein beim Hersteller fabrikmäßig vorbereitet zum Zuschnitt 1' gehören.

Claims (9)

1. Bodenbelag, insbesondere für befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen, bestehend aus auf einer tragenden Fläche (F), wie fester Boden, Druckverteilerplatte od. dgl., aufgelegten Edelstahlblechzuschnitten (1, 1'), die längs ihrer Stoßrandbereiche (2, 2') miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
daß der Randbereich (2) des einen Zuschnittes (1) mit einem dessen Rand (3) überragenden Edelstahlblechstreifen (4) unterlegt und mit diesem durch Stanznieten (5) verbunden ist und
daß der gegen den Rand (3) des Zuschnittes (1) gestoßene Rand (3') des anderen Zuschnittes (1') mit dem Rand (3) des Zuschnittes (1) verschweißt ist.
2. Bodenbelag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der den Edelstahlblechstreifen (4) überlappende Rand (3') des Zuschnittes (1') mit diesem ebenfalls vernietet ist.
3. Bodenbelag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nieten (5') im Überlappungsbereich (7) als Flachkopfnieten ausgebildet sind.
4. Bodenbelag nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stanznieten (5) und die im Überlappungsbereich (7) angeordneten Nieten (5') zueinander auf Lücke zueinander versetzt angeordnet sind.
5. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsschweißnaht (6) der beiden Zuschnitte (1, 1') in Anpassung an die Erstreckungsebene beider Zuschnitte (1, 1') beschliffen ist.
6. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der unterliegende Edelstahlblechstreifen (4) bei Anordnung auf einer aus entsprechenden Teilzuschnitten gebildeten Druckverteilerplatte (DP) unterhalb des Überlappungsbereiches (7) des angeschweißten anderen Zuschnittes (1') mit einer rechtwinklig abgekröpften Rand (3") versehen ist.
7. Bodenbelag nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Edelstahlbleichstreifen (4) gegenüber und parallel zu seinem abgekröpften Rand (3") mit einem weiteren abgekröpften Rand (3''') versehen ist.
8. Bodenbelag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auch der andere Zuschnitt (1') mit einem mit Stanznieten (5) fixierten Edelstahlblechstreifen (4') versehen und dieser in den anderen, mit einer Einschubabkröpfung (8) versehen Edelstahlblechstreifen (4) des anderen Zuschnittes (1) einschiebbar ist.
9. Bodenbelag nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Edelstahlblechstreifen (4, 4') mit abgekröpften Rändern (4") versehen sind.
DE29912787U 1999-07-22 1999-07-22 Bodenbelag insbesondere für befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen Expired - Lifetime DE29912787U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20015622U1 (de) 2000-09-09 2000-12-14 Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof Bodenbelag, insbesondere für begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9113831U1 (de) 1991-11-07 1992-01-02 Karl Ludmann Gmbh & Co Kg Tank- Und Apparatebau, 7000 Stuttgart Doppelboden für Lagerflächen
DE29617500U1 (de) 1996-10-09 1996-12-12 Viessmann GmbH & Co, 95030 Hof Bodenplatte, insbesondere für Kühl- und Frischhaltezellen

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EP1186729A1 (de) * 2000-09-09 2002-03-13 Hans Dr. Dr. Viessmann Bodenbelag, insbesondere für begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen

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