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DE20015442U1 - Bekleidungsstück für Handspielpuppe - Google Patents

Bekleidungsstück für Handspielpuppe

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Publication number
DE20015442U1
DE20015442U1 DE20015442U DE20015442U DE20015442U1 DE 20015442 U1 DE20015442 U1 DE 20015442U1 DE 20015442 U DE20015442 U DE 20015442U DE 20015442 U DE20015442 U DE 20015442U DE 20015442 U1 DE20015442 U1 DE 20015442U1
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DE
Germany
Prior art keywords
clothing
item
base body
sleeve element
hand puppet
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20015442U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BODRIK KG L
Original Assignee
BODRIK KG L
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Filing date
Publication date
Application filed by BODRIK KG L filed Critical BODRIK KG L
Priority to DE20015442U priority Critical patent/DE20015442U1/de
Publication of DE20015442U1 publication Critical patent/DE20015442U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H3/00Dolls
    • A63H3/14Dolls into which the fingers of the hand can be inserted, e.g. hand-puppets
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H3/00Dolls
    • A63H3/36Details; Accessories
    • A63H3/52Dolls' houses, furniture or other equipment; Dolls' clothing or footwear

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  • Details Of Garments (AREA)

Description

potto Patentanwälte
Dipl.Phys. Ulrich Twelmeier Dr. techn. Waldemar Leitner Dr. phil. not. Rudolf Bauer-1990 Dipl. Ing. Helmut Hubbuch-1991 European Patent Attorneys
B0D1E001 DEU/ulOOsöO/Dr.L/ul/ue.O^OOO
L. Bodrik KG, Ölbrenner Straße 2/1, D-75248 Ölbronn-Dürm, Deutschland
Bekleidungsstück für Handspielpuppe Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück für eine Handspielpuppe, das einen Grundkörper aufweist.
Handspielpuppen sind bekannt. Sie weisen einen mit einem Füllstoff gestopften, torsoförmigen Rumpfkörper auf, an dem Hände aufweisende Arme der Handspielpuppe beweglich angebracht sind. Diese Arme sind hierbei röhrenförmig ausgebildet und weisen jeweils einen Eingriffsschlitz auf, um es dem Puppenspieler zu
Zerrennerstraße23-25 D-75V7ZPioszheirh" \ \'\ l"l '\ \'.'.' *. · fosiSqnkfifarlsfuhi )'6852-750(BLZ660 10075) Telefon(07231)39840 Te!e/vs.J0%231)3.?'8/*i4'· '.,'· .·. ...·' ''\' '''$pgr\gssePfpjeheim803812(BLZ66650085) Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen VAT Registration No. DE 144 180005
ermöglichen, zum Spielen der Puppe in die Arme eingreifen und derart die Hände der Handspielpuppe bedienen zu können.
Diese für die ordnungsgemäße Funktion einer Handspielpuppe unabdingbare Eingriffsmöglichkeit des Puppenspielers in die Arme der Handspielpuppe bringt mit sich, daß es bis jetzt nicht möglich war, derartigen Handspielpuppen ein Bekleidungsstück anzuziehen, wie dies z. B. bei Spielpuppen für Kinder ("Barbie-Puppen") der Fall ist. Dies bedingt in nachteiliger Art und Weise, daß die farbliche Gestaltung der Oberfläche des Rumpfkörpers der Handspielpuppe in Verbindung mit der farblichen Gestaltung der Oberfläche der Armelemente das äußere Erscheinungsbild der Puppe definieren, mit der Folge, daß dieses nach Abschluß des Produktionsvorgangs unveränderlich festgelegt ist. Das "Bekleidungsstück" der bekannten Handspielpuppe, falls überhaupt von einem solchen gesprochen werden kann, wird also von der Oberfläche des Rumpfkörpers festgelegt.
Die bekannten Handspielpuppen sind also in nachteiliger Art und Weise nur in ihrer vorgegebenen Gestaltung einsetzbar und im Nachhinein nicht mehr in ihrem äußeren Erscheinungsbild veränderlich. Dies ist insbesondere deshalb von Nachteil, da die Käufer der Handspielpuppen immer mehr eine ihren individuellen Vorstellungen entsprechende Gestaltung der Puppe wünschen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kleidungsstück für eine Handspielpuppe der eingangs genannten Art zu schaffen, welches eine universellere Ersetzbarkeit der Handspielpuppe ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sich an den Grundkörper des Bekleidungsstücks mindestens ein rohrförmiges Ärmelelement anschließt, und daß das Bekleidungsstück mindestens eine Eingriffsöffnung aufweist, durch die ein Eingriff in das mindestens eine röhrenförmige Ärmelelement ermöglicht ist.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen bewirken, daß in vorteilhafter Art und Weise nun ein Bekleidungsstück für eine Handspielpuppe geschaffen wird, welches eine Abkehr von dem bisher verwendeten Konzept, nämlich, das Bekleidungsstück als die Oberfläche des Rumpfkörpers der Handspielpuppe auszubilden, erlaubt. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist es in vorteilhafter Art und Weise möglich, Handspielpuppen als Anziehpuppen auszubilden, deren Puppenkörper dann durch das erfindungsgemäße Bekleidungsstück bekleidet werden kann, wobei in vorteilhafter Art und Weise die Funktion der Handspielpuppe voll erhalten bleibt. Indem durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen in vorteilhafter Art und Weise ein leichter Wechsel des die Handspielpuppe bekleidenden Bekleidungsstücks ermöglicht wird, ist es vorteilhafterweise desweiteren möglich, daß der Käufer der Handspielpuppe diese seinen individuellen Bedürfnissen einfach anpassen kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Ärmelelement des Bekleidungsstücks als ein Armelement der Handspielpuppe ausgebildet ist. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vorteil, daß die eigentliche Handspielpuppe nun kein Armelement mehr benötigt, so daß sie einfacher und kostengünstiger herzustellen ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Bekleidungsstück eine Spanneinrichtung aufweist, durch die die Eingriffsöffnung des Ärmelelements des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks leicht dem Armumfang des Puppenspielers anpaßbar ist. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vorteil, daß hierdurch in einfacher Art und Weise eine verbesserte Paßform erreicht wird, durch welche in vorteilhafter Art und Weise ein besseres Bespielverhalten einer das erfindungsgemäße Bekleidungsstück verwendenden Handspielpuppe erzielt wird, da die Ärmelelemente besser den Armbewegungen des Puppenspielers folgen.
-A-
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Spannelement als ein Gummizug ausgebildet ist, durch den das die Eingriffsöffnung umgebende Material des röhrenförmigen Ärmelelements des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks in seiner Umfangshchtung raffbar ist. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vorteil, daß sie konstruktiv und herstellungstechnisch besonders einfach ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Grundkörper des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks einen vorzugsweise verschließbaren, sich zumindest über einen Teil der Längsrichtung des Grundkörpers erstreckenden Schlitz aufweist. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vorteil, daß sie das Anziehen der Handspielpuppen mit dem erfindungsgemäßen Bekleidungsstück erleichtert. Vorzugsweise ist hierbei vorgesehen, daß sich dieser Schlitz an der Rückseite des Grundkörpers befindet, so daß er in vorteilhafter Art und Weise beim Spielen der Handspielpuppe nicht sichtbar ist.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen, das im folgenden anhand der Figuren beschrieben wird. Es zeigen:
Figur 1 eine Vorderansicht des Ausführungsbeispiels eines
Bekleidungsstücks,
Figur 2 eine vergrößerte Darstellung des Bereichs Il der Figur 1, Figur 3 eine Hinteransicht des Ausführungsbeispiels, und Figur 4 eine vergrößerte Darstellung des Bereichs IV der Figur 3.
• ·
• ·
Das in den Figuren 1 bis 4 dargestellte, allgemein mit 1 bezeichnete Bekleidungsstück für eine Handspielpuppe (nicht gezeigt) weist einen Grundkörper 2 auf, mit dem Ärmelelemente 3a und 3b verbunden sind. Die Form des Grundkörpers 2 ist in an und für sich bekannter Art und Weise einem Rumpfelement der Handspielpuppe angepaßt und je nach der gewünschten Grundform des Bekleidungsstücks 1 jacken-, bolero-, Jackett-, mantel- oder kleiderartig ausgestaltet, um nur einige Beispiele zu nennen, wobei der Grundkörper 2 des eine Vorderseite 1a und eine Hinterseite 1b aufweisenden Bekleidungsstücks 1 zwei in Längsrichtung des Rumpfkörpers der Handspielpuppe verlaufende Längskonturen 4a und 4b, eine in Umfangsrichtung des Rumpfkörpers der Handspielpuppe verlaufende, untere Umfangskontur 4c und eine Schulterkontur 4d, die eine Durchtrittsöffnung 5 für einen Kopf der Handspielpuppe freiläßt, aufweist.
Der Grundkörper 2 des Bekleidungsstücks 1 besitzt desweiteren - wie am besten aus Figur 4 ersichtlich ist - zwei Durchtrittsöffnungen 6a und 6b für Armelemente A1, A2 der Handspielpuppe, die im Schulterbereich des Bekleidungsstücks 1 angeordnet sind und von den Teilbereichen 4a1 bzw. 4a" und 4b1 bzw. 4b" der Längskonturen 4a und 4b eines vorderen bzw. hinteren Bereichs 2a bzw. 2b des Grundkörpers 2 begrenzt sind.
Die röhrenförmig ausgebildeten Ärmelelemente 3a, 3b des Bekleidungsstücks 1 sind nun mit dessen Grundkörper 2 im Bereich der Durchtrittsöffnungen 6a, 6b derart angeordnet, daß die Durchtrittsöffnungen 6a, 6b des Grundkörpers 2 sowie die offenen Stirnflächen der röhrenförmigen Ärmelelemente 3a, 3b fluchten, so daß das entsprechende Armelement A1, A2 der Handspielpuppe durch die ihm zugeordnete Durchtrittsöffnung 6a, 6b des Grundkörpers 2 in das Ärmelelement 3a, 3b des Bekleidungsstück s 1 steckbar ist.
Wie nun am besten aus den Figuren 3 und 4 ersichtlich ist, ist bei der Befestigung der Ärmelelemente 3a, 3b am Grundkörper 2 vorgesehen, daß die röhrenförmig ausgebildeten Ärmelelemente 3a, 3b im wesentlichen nur im Bereich 4a'
-6-
bzw. 4b1 der Längskontur 4a, 4b des vorderen Bereichs 2a des Grundkörpers 2 mit diesem verbunden sind (vgl. Figuren 1 und 2), daß also jeweils nur ein vorderer Endbereich 3a1, 3b1 der Ärmelelemente 3a, 3b fest mit dem Grundkörper 2 des Bekleidungsstücks 1 verbunden ist. Der auf der Hinterseite 1b des Bekleidungsstücks 1 liegende Endbereich 3a", 3b" der Ärmelelemente 3a, 3b ist dagegen nicht im Bereich der Durchtrittsöffnungen 6a, 6b - wie am besten wiederum aus den Figuren 3 und 4 ersichtlich ist - mit der Hinterseite 2b des Grundkörpers 2 des Bekleidungsstücks 1 verbunden, so daß in vorteilhafter Art und Weise jeweils ein Schlitz im Bekleidungsstück 1 und somit Eingriffsöffnungen 10a, 10b ausgebildet werden, die es dem Puppenspieler erlauben, zum Spielen der Puppe seine Hände in die Ärmelelemente 3a, 3b hineinzustecken und dadurch in die ebenfalls in diesem Bereich eine Eintrittsöffnung aufweisenden Armelemente A1, A2 der Handspielpuppe einzuführen.
Um nun zu verhindern, daß der lose hintere Endbereich 3a", 3b" der röhrenförmigen Ärmelelemente 3a, 3b beim Spielen um die Arme des Puppenspielers flattert, ist vorzugsweise vorgesehen, daß das Bekleidungsstück 1 eine Spanneinrichtung 20 aufweist, durch die das Material der Ärmelelemente 3a, 3b in Umfangsrichtung raffbar ist. Vorzugsweise wird diese Spanneinrichtung 20 durch einen Gummieinzug 21, der in Umfangsrichtung des Ärmelelements 3a, 3b verläuft, realisiert.
Bei obiger Beschreibung wird davon ausgegangen, daß das Ärmelelement 3a, 3b und der Grundkörper 2 des Bekleidungsstücks 1 als separate Bauteile ausgebildet sind, die dann entsprechend, z. B. durch Vernähen, miteinander verbunden sind. Es ist aber auch möglich, mindestens eines der Ärmelelement 3a, 3b und den Grundkörper 2 des Bekleidungsstücks als integrale Bestandteile des Bekleidungsstücks 1 auszubilden.
Desweiteren wurde davon ausgegangen, daß sich der Endbereich 3a", 3b" des Ärmelelements 3a, 3b unmittelbar an den Grundkörper 2 anschließt, so daß die Eingriffsöffnungen 10a, 10b unmittelbar neben den Bereichen 4a", 4b" der
Längskonturen 4a, 4b des Grundkörpers 2 angeordnet sind. Es ist aber auch möglich, die Eingriffsöffnungen 10a, 10b beabstandet von der Längskontur 4a, 4b des Grundkörpers 2 anzuordnen, indem z. B. die Ärmelelemente 3a, 3b auch entlang ihrer Endbereiche 3a", 3b" mit dem Grundkörper 2 verbunden sind, und vorzusehen, daß in einigem Abstand hiervon die Ärmelelemente 3a, 3b - vorzugsweise in Umfangsrichtung verlaufende - Schlitze aufweisen, die dann die Eingriffsöffnungen 10a, 10b ausbilden, durch die ein Eingriff des Puppenspielers in die Ärmelelemente 3a, 3b möglich ist.
Eine weitere Möglichkeit, derartige, vom Grundkörper 2 beabstandete Eingriffsöffnungen 10a, 10b auszubilden, besteht beispielsweise darin, daß der Grundkörper 2 T-förmig, also wie ein T-Shirt, ausgebildet ist, so daß der Grundkörper 2 in Ärmelrichtung gesehen noch über den eigentlichen Grundkörper 2 hinaus vortretende ärmelartige Manschetten oder Vorsprünge besitzt.
Desweiteren wurde davon ausgegangen, daß die Handspielpuppe selbst, für die das beschriebene Bekleidungsstück 1 bestimmt ist, konventionell ausgestaltet ist, d. h., daß sie einen Rumpf körper mit daran befestigten Armelementen besitzt. Die beschriebene neuartige Konstruktion des Bekleidungsstücks 1 ermöglicht es aber nun in vorteilhafter Art und Weise, von der vorgenannten Grundkonstruktion der Handspielpuppe abzugehen und in vorteilhafter Art und Weise vorzusehen, daß die Armelemente nun nicht mehr mit dem Rumpfelement der Handspielpuppe verbunden sind, sondern in vorteilhafter Art und Weise mit dem Grundkörper 2 des Bekleidungsstücks 1, d. h., daß die Ärmelelemente 3a, 3b als Armelemente A1, A2 ausgeführt sind, so daß dann die eigentliche Handspielpuppe selbst keine Armelemente A1, A2 mehr aufweist. Es werden somit in vorteilhafter Art und Weise mit jedem Wechsel des Bekleidungsstücks 1 die Armelemente ausgetauscht. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, daß in diesem Fall die Durchtrittsöffnungen 6a, 6b des Grundkörpers 2 entfallen können.
Vorzugsweise ist noch vorgesehen, daß der Grundkörper 2 des Bekleidungsstücks 1 mindestens einen sich zumindest über einen Teil der Längsrichtung des Bekleidungsstücks 1 erstreckenden Schlitz 5 aufweist, der in vorteilhafter Art und Weise ein Bekleiden der Handspielpuppe mit dem beschriebenen Bekleidungsstück 1 erleichtert. Vorzugsweise ist dieser Schlitz 5 verschließbar ausgebildet und an der Rückseite 2b des Grundkörpers 2 angebracht, so daß er beim Bespielen der Handspielpuppe nicht sichtbar ist.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß durch die beschriebenen Maßnahmen ein Bekleidungsstück 1 für eine Handspielpuppe geschaffen wird, welches es ermöglicht, Handspielpuppen nunmehr als Anziehpuppen auszugestalten, wobei durch die beschriebene Ausgestaltung des Bekleidungsstücks 1 die Funktion der Handspielpuppen in vorteilhafter Art und Weise vollumfänglich erhalten bleibt.

Claims (16)

1. Bekleidungsstück für eine Handspielpuppe, das einen Grundkörper (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sich an den Grundkörper (2) des Bekleidungsstücks (1) mindestens ein röhrenförmiges Ärmelelement (3a, 3b) anschließt, und daß das Bekleidungsstück (1) mindestens eine Eingriffsöffnung (10a, 10b) aufweist, durch die ein Eingriff in das mindestens eine rohrförmige Ärmelelement (3a, 3b) ermöglicht ist.
2. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die oder mindestens eine der Eingriffsöffnungen (10a, 10b) des Bekleidungsstücks (1) durch einen Schlitz des Bekleidungsstücks (1) ausgebildet ist.
3. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der die Eingriffsöffnung (10a, 10b) ausbildenden Schlitz in Umfangsrichtung des röhrenförmigen Ärmelelements (3a, 3b) verläuft.
4. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das röhrenförmige Ärmelelement (3a, 3b) im wesentlichen nur mit seinem vorderen Endbereich (3a', 3b') mit dem Grundkörper (2) verbunden ist, so daß der nicht mit dem Grundkörper (2) verbundene hintere Endbereich (3a", 3b") des röhrenförmigen Ärmelelements (3a, 3b) die Eingriffsöffnung (10a, 10b) in das röhrenförmige Ärmelelement (3a, 3b) ausbildet.
5. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) des Bekleidungsstücks (1) mindestens eine Längskontur (4a, 4b) aufweist, und daß das mindestens eine Ärmelelement (3a, 3b) längs eines Teilbereichs (4a', 4b') der Längskontur (4a, 4b) des Grundkörpers (2) des Bekleidungsstücks (1) mit diesem Grundkörper (2) verbunden ist.
6. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bekleidungsstück (1) zwei einander gegenüberliegende Ärmelelemente (3a, 3b) aufweist, die jeweils mit einem Teilbereich (4a', 4b') der beiden Längskonturen (4a, 4b) des Grundkörpers (2) des Bekleidungsstücks (1) mit diesem Grundkörper (2) verbunden sind.
7. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Eingriffsöffnung (10a, 10b) beabstandet von der Längskontur (4a, 4b) des Grundkörpers (2) des Bekleidungsstücks (1) angeordnet ist.
8. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Ärmelelement (3a, 3b) als integraler Bestandteil des Grundkörpers (2) des Bekleidungsstücks (1) ausgebildet ist.
9. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) mindestens eine Durchtrittsöffnung (6a, 6b) aufweist, die fluchtend mit dem zugehörigen röhrenförmigen Ärmelelement (3a, 3b) angeordnet ist.
10. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Ärmelelement (3a, 3b) des Bekleidungsstücks (1) als ein Armelement (A1, A2) einer Handspielpuppe ausgebildet ist.
11. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bekleidungsstück (1) mindestens eine Spanneinrichtung (20) aufweist, durch die das zugehörige Ärmelelement (3a, 3b) in Umfangsrichtung raffbar ist.
12. Bekleidungsstück nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinrichtung (20) als ein Gummizug (21) ausgebildet ist.
13. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) eine Durchtrittsöffnung (5) für einen Kopf der Handspielpuppe aufweist.
14. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) mindestens einen sich zumindest über einen Teil der Längsrichtung des Bekleidungsstücks (1) erstreckenden Schlitz (5) aufweist.
15. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) jacken-, bolero-, jackett-, mantel- oder kleiderartig ausgebildet ist.
16. Handspielpuppe, gekennzeichnet durch ein Bekleidungsstück (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15.
DE20015442U 2000-09-06 2000-09-06 Bekleidungsstück für Handspielpuppe Expired - Lifetime DE20015442U1 (de)

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